Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.2 Feststellung, wenn die Einkünfte bei den Beteiligten zu verschiedenen Einkunftsarten gehören ("Zebragesellschaften")

Rz. 37 Zu Problemen bei der einheitlichen Feststellung kann es kommen, wenn die gemeinschaftlich verwirklichten Besteuerungsgrundlagen bei den einzelnen Gesellschaftern bzw. Gemeinschaftern zu unterschiedlichen Einkunftsarten gehören. Zu unterschiedlichen Einkunftsarten kann es z. B. kommen, wenn bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft einer oder mehrere der Ges...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.5 Gesonderte Feststellungen für ErbSt und GrESt

Rz. 43 §§ 151ff. BewG enthalten die Rechtsgrundlagen für gesonderte Feststellungen zum Zweck der ErbSt. Die Feststellungen gelten grundsätzlich nur für die ErbSt und SchenkungSt. Eine Ausnahme gilt nur für die Feststellung der Grundbesitzwerte, wenn sie für die GrESt von Bedeutung sind.[1] Ausländisches Vermögen wird nicht gesondert festgestellt.[2] Festgestellt werden: Grundb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.2 Beteiligung mehrerer Personen

Rz. 23 Einkünfte werden nach Nr. 2a nur festgestellt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt und die Einkünfte diesen mehreren Personen steuerrechtlich zuzurechnen sind. Das Feststellungsverfahren ist auch durchzuführen, wenn zweifelhaft ist, ob mehrere Personen an den Einkünften beteiligt sind und wenn die möglichen anderen Beteiligten unbekannt oder schwer zu erm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4.3.1 Atypische stille Gesellschaft

Rz. 64 Für eine atypische stille Gesellschaft, bei der der stille Mitunternehmer ist, gelten die Regeln über mehrstöckige Gesellschaften entsprechend. Für die atypische stille Gesellschaft ist daher eine Gewinnfeststellung nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO durchzuführen, die für die Besteuerung des Tätigen und des Stillen bindend ist.[1] Besteht die atypische stille ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.4a Rechtsformabhängige Steuerfreistellungen und -ermäßigungen

Rz. 69a Eine besondere Problematik ergibt sich, wenn die Gesellschaft (Mitunternehmerschaft) Einkünfte bezieht, die steuerlich freigestellt sind oder ermäßigt besteuert werden, bei denen die Steuerfreistellung oder -ermäßigung aber von der Rechtsform des Stpfl. abhängt. In diesem Fall richtet sich die Anwendbarkeit der Steuerfreistellung oder der Steuerermäßigung nicht nach ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2 Erklärung zur gesonderten Feststellung

Rz. 11 Abs. 1 S. 2 enthält eine besondere Definition der "Feststellungserklärung". Danach ist "Steuererklärung i. S. d. § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO" die Erklärung zur gesonderten Feststellung. Diese Formulierung ist irreführend, da sie die Interpretation zulässt, die Feststellungserklärung sei nur für die Zwecke der Festsetzungsfrist als Steuererklärung anzusehen. Die Vorschrift i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4.3.2 Typische stille Gesellschaft

Rz. 66 Eine gesonderte Feststellung der Einkünfte ist nur in den Fällen möglich, in denen Beteiligter und Unterbeteiligter die Stellung von Mitunternehmern haben (z. B. atypische stille Gesellschaft, GbR). Soweit eine solche mitunternehmerische Stellung des Unterbeteiligten nicht vorliegt, d. h. bei einer typischen stillen Beteiligung, ist eine gesonderte Feststellung nicht ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.2 Im KStG geregelte gesonderte Feststellungen

Rz. 29 § 6 Abs. 5a S. 6 KStG: Bei Unterstützungskassen ist der Zuwendungsbetrag auf den 31.12.2015 sowie der auf den 31.12. des jeweiligen Folgejahres verbleibende Zuwendungsbetrag gesondert festzustellen.[1] Rz. 30 § 8 Abs. 9 S. 8 KStG: Soweit Körperschaftsteuersubjekte i. S. d. § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 KStG ein Dauerverlustgeschäft betreiben, ist der Verlust den einzelnen Gesc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.3 Sonderfälle

Rz. 31 Scheidet ein Mitunternehmer aus einer mehrgliedrigen Mitunternehmerschaft aus oder überträgt er bei einer zweigliedrigen Mitunternehmerschaft seinen Anteil auf einen neu eintretenden Gesellschafter, bleibt die Identität der Mitunternehmerschaft gewahrt. Der Ausscheidende ist daher am Feststellungsverfahren für den Feststellungszeitraum des Ausscheidens noch beteiligt....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5.2.2 Verordnung nach Abs. 2

Rz. 115 Von der Ermächtigung ist durch die "Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung (VO zu § 180 Abs. 2 AO)" Gebrauch gemacht worden. Die Verordnung ist folgendermaßen geändert worden: durch VO v. 22.10.1990[1] durch Ausdehnung des § 1 Nr. 2 auf Wohnungseigentum, das nicht der Einkunftserzielung dient (also i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Erfordernis von Mindestausschüttungen bei Beteiligungen von Non-Profit-Organisationen an einer Kapitalgesellschaft?

5.4.4.1 Mindestausschüttungen als Streitfrage Tz. 188 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Im Falle der Einschaltung einer gemeinnützigen Stiftung als "unternehmenstragende Stiftung", stellt sich in der Besteuerungspraxis regelmäßig die Frage, ob und in welcher Höhe GA von der Kap-Ges an die gemeinnützige Stiftung (Gesellschafterin) erfolgen muss. Diese Frage wird in der Praxis oftmals ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.3 Beteiligung an der Kapitalgesellschaft darf nicht Hauptzweck der gemeinnützigen Stiftung sein

Tz. 191 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Auch die Vermögensverw ist im Hinblick auf das Gebot der Ausschließlichkeit nach § 56 AO nur dann gemeinnützigkeitsunschädlich, wenn sie um des st-begünstigten Zweckes willen erfolgt. Dh sie darf nur der Beschaffung von Mitteln zur Erfüllung der st-begünstigten Zwecke dienen. Sofern hingegen die Vermögensverw ein losgelöster Zweck oder gar ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.2 Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als steuerfreie Vermögensverwaltung

Tz. 189 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer Kap-Ges ist grds stfreie Vermögensverw (§ 14 S 3 AO). Sie stellt jedoch dann einen wG iSd § 64 AO dar, wenn mit der Beteiligung ein entsch Einfluss auf die lfde Geschäftsführung der Kap-Ges ausgeübt wird (vgl AEAO Nr 3 zu § 64). Tz. 190 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Doppelstiftungsmodell Von...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2.3 Anwendung des § 23 UmwStG bei der übernehmenden Kapitalgesellschaft

Tz. 177 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 23 UmwStG regelt die Auswirkungen der Einbringung von BV iSd § 20 Abs 1 UmwStG bei der übernehmenden Kap-Ges. Diese Regelungen sind generell für den Einbringenden – und damit auch für die einbringende gGmbH – ohne Bedeutung. Daher wird hierzu auf die Kommentierung des § 23 UmwStG verwiesen. Ist die übernehmende Kap-Ges ebenfalls gemeinnütz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.3 Überführung eines steuerbegünstigten Betriebs gewerblicher Art in eine gemeinnützige Kapitalgesellschaft

Tz. 200 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Umwandlungsrechtlich besteht die Möglichkeit der Ausgliederung gem § 123 Abs 3 UmwG, dh der übertragende Rechtsträger gliedert aus seinem Vermögen einen Teil oder mehrere Teile auf einen bestehenden oder neu gegründeten Rechtsträger gegen Gewährung von Anteilen oder Mitgliedschaften dieses Rechtsträgers auf den übertragenden Rechtsträger au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Einbringung von Betriebsvermögen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (§ 20 UmwStG) durch gemeinnützige Körperschaften

Tz. 153 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Unter den Voraussetzungen der §§ 20ff UmwStG kann das BV einer gemeinnützigen Kö in eine Kap-Ges oder eine Gen eingebracht werden. Die Pers des Einbringenden wird in § 20 UmwStG nicht genannt (generell hierzu s § 20 UmwStG Tz 12). Damit kommen auch alle nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreien Kö als Einbringende in Betracht. Ersichtlich ist dies a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.2 Anwendung der §§ 20–23 UmwStG auf Ausgliederungen auf Kapitalgesellschaften

Tz. 149 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ausgliederungen auf Kap-Ges sind tw gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig; hinsichtlich der Ausgliederung auf stpfl Kap-Ges s Tz 140, 141; hinsichtlich der stets zulässigen Ausgliederung auf gGmbH s Tz 145. Da die Ausgliederung auf Kap-Ges im UmwStG nicht gesondert geregelt ist, sondern ein Fall einer Betriebs- bzw Teilbetriebseinbringung iSd ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2.3 Anwendung der §§ 20–23 UmwStG auf Ausgliederungen auf andere Kapitalgesellschaften

Tz. 134 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ausgliederungen auf Kap-Ges sind idR gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig. Hinsichtlich der Ausgliederung auf stpfl Kap-Ges (oder auf nach anderen Vorschriften des § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreie Kap-Ges) s Tz 110–114; hinsichtlich der Ausgliederung auf andere gGmbH s Tz 124. Da die Ausgliederung auf andere Kap-Ges im UmwStG nicht gesondert gereg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.1 Mindestausschüttungen als Streitfrage

Tz. 188 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Im Falle der Einschaltung einer gemeinnützigen Stiftung als "unternehmenstragende Stiftung", stellt sich in der Besteuerungspraxis regelmäßig die Frage, ob und in welcher Höhe GA von der Kap-Ges an die gemeinnützige Stiftung (Gesellschafterin) erfolgen muss. Diese Frage wird in der Praxis oftmals kontrovers diskutiert und ist ein permanentes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Gemeinnützige GmbH als Einbringerin

5.1.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen Tz. 155 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die gemeinnützigkeitsrechtliche Zulässigkeit der Einbringung setzt generell voraus, dass die Gegenleistung (neue Anteile an der Übernehmerin) angemessen ist (hierzu s Tz 83für Einbringungen in der Form der Ausgliederung). Außerdem ist die gemeinnützigkeitsrecht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Vermeidung steuerlicher Sanktionen bei der Übertragung von Vermögen auf gemeinnützige Körperschaften

5.4.1 Allgemeines Tz. 184 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Im Falle der Übertragung von wertvollem Vermögen – insbes Beteiligungen an Kap-Ges und Pers-Ges – auf eine gemeinnützige Kö muss der stliche Berater zahlreiche stliche Hürden berücksichtigen. Denn andernfalls droht eine finale Aufdeckung und Versteuerung – oft erheblicher – stiller Reserven. Nachstehend wird die uE "richtige...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.4 Gibt es ein Gebot von Mindestausschüttungen bei Unternehmensbeteiligungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht?

Tz. 192 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Von der Fin-Verw werden im Falle von Unternehmensbeteiligungen gemeinnütziger Stiftungen tw folgende Vorgaben gemacht: Mindestausschüttung in Abhängigkeit vom allgemeinen Zinsniveau bezogen auf den übertragenen Vermögenswert in Geld. Dies müsse grds auch in Jahren erfolgen, in denen das Unternehmen Verluste oder nur geringe Gewinne erzielt. D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Gemeinnützige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen iSd § 1 Abs 1 Nr 4 und 5 KStG als Einbringerin

Tz. 179 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Aus dem Pers-Kreis iSd § 1 Abs 1 Nr 4 und 5 KStG kommen vor allem gemeinnützige eingetragene und nichteingetragene Vereine sowie gemeinnützige rechtsfähige und nichtrechtsfähige Stiftungen als Einbringende in Betracht. Im Folgenden wird daher, soweit keine Besonderheiten bestehen, nur der gemeinnützige Verein als Einbringender bzw die gemei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Juristische Personen des öffentlichen Rechts mit einem nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreien Betrieb gewerblicher Art als Einbringende

Tz. 197 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Auch jur Pers d öff Rechts mit nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreien BgA kommen als Einbringende in Betracht. Von den unterschiedlichen Formen der Sacheinlage kommt die Ausgliederung (s §§ 123 Abs 3, 168 UmwG) nur in Betracht für Gebiets-Kö, die anderen Einbringungsformen dagegen für alle jur Pers d öff Rechts. 5.5.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Allgemeines

Tz. 184 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Im Falle der Übertragung von wertvollem Vermögen – insbes Beteiligungen an Kap-Ges und Pers-Ges – auf eine gemeinnützige Kö muss der stliche Berater zahlreiche stliche Hürden berücksichtigen. Denn andernfalls droht eine finale Aufdeckung und Versteuerung – oft erheblicher – stiller Reserven. Nachstehend wird die uE "richtige" Vorgehensweise ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Übertragung einer Kapitalbeteiligung

Tz. 187 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die unentgeltliche Übertragung von Kapitalbeteiligungen (Aktien, GmbH-Anteile) fällt entweder unter das Bw-Privileg nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 4 EStG (Anteile im BV) oder mangels Veräußerungstatbestand (für Anteile im PV) nicht unter §§ 17, 20 EStG , dh es erfolgt keine Aufdeckung der in den Anteilen enthaltenen stillen Reserven. Dies gilt unabhä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.5 Übertragung von Mitunternehmeranteilen auf eine gemeinnützige Stiftung als steuerfreie Vermögensverwaltung

Tz. 193 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer gew Pers-Ges stellt einen stpfl wG iSd § 64 AO dar; die Beteiligung an einer Kap-Ges ist hingegen regelmäßig stfreie Vermögensverw, wie die folgende Abbildung zeigt: Für die Übertragung bietet sich folgende Vorgehensweise an: Schritt 1: Einbringung des MU-Anteils nach § 20 UmwStG in eine ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1.2 Einbringung eines Teilbetriebs

Tz. 160 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Teilbetriebe iSd § 20 Abs 1 S 1 UmwStG kommen bei der gGmbH grds nur in Betracht im Bereich der ZwB und der stpfl wG, nicht dagegen in den anderen Tätigkeitsbereichen (s Tz 157). Da jeder ZwB und jeder stpfl wG einen selbständigen Betrieb darstellt (s Tz 155), werden Teilbetriebe relativ selten vorliegen. Zu den Voraussetzungen für die Annah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2 Umwandlungsteuerrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 199 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Als BV iSd § 20 Abs 1 UmwStG kommt bei KöR mit BgA/ZwB nur die Einbringung des ZwB insges in Betracht (s Tz 185). Der ZwB kann auch in der Beteiligung an einer Pers-Ges bestehen, die als ZwB zu beurteilen ist. Für die übernehmende Kap-Ges gelten § 20 Abs 2 und 3 UmwStG ohne Besonderheiten (s Tz 169). Bei der KöR ist ein VG iSd § 20 Abs 3 S 1 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2 Umwandlungssteuerrechtliche Behandlung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 167 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ist eine gGmbH Einbringerin iSv § 20 Abs 1 UmwStG, stellt sich zunächst die Frage, ob als Gegenstand der Sacheinlage nur entspr BV des stpfl Bereichs (stpfl wG) oder auch entspr BV des stfreien Bereichs (ZwB) in Betracht kommt. UE ist davon auszugehen, dass § 20 Abs 1 UmwStG bei einer gGmbH nicht nur für ihren stpfl Bereich, sondern auch für...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2.1 Anwendung des § 20 UmwStG bei der einbringenden gemeinnützigen GmbH

5.1.2.1.1 Sacheinlage (§ 20 Abs 1 UmwStG) Tz. 168 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zum Gegenstand der Sacheinlage bei gGmbH hinsichtlich der Einbringung von Betrieben s Tz 155–159, von Teilbetrieben s Tz 160, von MU-Anteilen s Tz 161. Nicht nur gemeinnützigkeitsrechtlich, sondern auch hinsichtlich der Anwendung des § 20 Abs 1 UmwStG sind die Fälle problematisch, in denen einzelne Tätig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Gemeinnützige Genossenschaft als Einbringerin

Tz. 178 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für die Einbringung von BV durch gemeinnützige Gen in eine Kap-Ges bestehen gemeinnützigkeitsrechtlich und umwandlungsstlich keine Besonderheiten. Daher gelten die Tz 153–177 entspr.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 180 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für die Einbringung von BV durch gemeinnützige Vereine und Stiftungen in eine Kap-Ges bestehen gemeinnützigkeitsrechtlich keine Besonderheiten. Daher gelten die Tz 139–155 entspr. Von besonderer Bedeutung in der Praxis ist die Einbringung des stpfl wG "Fußball-Lizenzspielbetrieb" in eine entspr stpfl Kap-Ges (GmbH, AG oder KGaA). Diese kann ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 198 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für die gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung ist idR davon auszugehen, dass als Betriebe oder Teilbetriebe iSd § 20 Abs 1 UmwStG nur ZwB in Betracht kommen, da ein mit dem stfreien BgA (zB Krankenhaus) im wirtsch Zusammenhang stehender stpfl BgA (zB Krankenhauswäscherei mit Fremdumsätzen) kstlich gesondert zu erfassen ist. Außerdem noch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1.3 Einbringung eines Mitunternehmeranteils

Tz. 161 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung der Einbringung eines MU-Anteils ist davon abhängig, ob dieser bei der gGmbH stfreie Vermögensverw ist oder einen ZwB oder einen stpfl wG darstellt. Gehört der MU-Anteil zur stfreien Vermögensverw (s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 205 und s AEAO Nr 3 zu § 64 "Beteiligung an Pes-Ges"), ist diese Einbringung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 155 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die gemeinnützigkeitsrechtliche Zulässigkeit der Einbringung setzt generell voraus, dass die Gegenleistung (neue Anteile an der Übernehmerin) angemessen ist (hierzu s Tz 83für Einbringungen in der Form der Ausgliederung). Außerdem ist die gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von BV durch eine gGmbH (oder gemeinnützige AG b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2.1.1 Sacheinlage (§ 20 Abs 1 UmwStG)

Tz. 168 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zum Gegenstand der Sacheinlage bei gGmbH hinsichtlich der Einbringung von Betrieben s Tz 155–159, von Teilbetrieben s Tz 160, von MU-Anteilen s Tz 161. Nicht nur gemeinnützigkeitsrechtlich, sondern auch hinsichtlich der Anwendung des § 20 Abs 1 UmwStG sind die Fälle problematisch, in denen einzelne Tätigkeitsbereiche sich über den stfreien und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Umwandlungsteuerrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 181 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für die Einbringung von BV durch gemeinnützige Vereine und Stiftungen in eine Kap-Ges bestehen auch umwandlungsstlich – bis auf die in Tz 182 angesprochenen Fragen – keine Besonderheiten. Daher gelten die Tz 167–177 entspr. Tz. 182 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zunächst stellt sich die Frage, ob gemeinnützige Vereine und Stiftungen, die bisher ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1.1 Einbringung eines Betriebs

Tz. 156 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei der gGmbH ist zu differenzieren zwischen ihrem – falls vorhanden – stpfl Bereich (stpfl wG) und ihren stfreien Bereichen (ideelle Tätigkeit, ZwB, Vermögensverw). § 8 Abs 2 KStG ist nur für den stpfl Bereich (stpfl wG) maßgebend, dagegen innerhalb der stfreien Bereiche nicht anwendbar (s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 323). Im Einzelnen gilt Fol...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2.2 Anwendung des § 22 UmwStG bei der einbringenden gemeinnützigen GmbH

Tz. 172 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 22 Abs 1 S 1 UmwStG regelt die Besteuerung eines VG aus der Veräußerung sperrfristbehafteter Anteile. Sperrfristbehaftete Anteile liegen bei einer Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG immer dann vor, wenn die Anteile von der einbringenden Kö (oder bei unentgeltlichem Erwerb vom Rechtsvorgänger) unter dem gW erworben worden sind. Sind die Ante...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.6 Exkurs: Formwechsel eines eV in eine gGmbH

Tz. 194 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Sofern die wirtsch Aktivitäten eines eV den Rahmen des sog Nebenzweckprivilegs überschreiten, kann dem Verein die Löschung durch das Reg-Gericht drohen. Vgl hierzu die Entsch des KG Bln aus dem Jahr 2016, die als Verein organisierte Kindertagesstätten betrafen. Diesen wurde die Löschung ihres Vereins mit der Begr angedroht, dass kein ideell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft

Tz. 185 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Im Falle der unentgeltlichen Übertragung eines MU-Anteils auf eine gemeinnützige Stiftung realisiert der übertragende MU keinen Gewinn, da die WG mit dem Bw anzusetzen sind (§ 6 Abs 3 S 1 EStG und BMF-Schr v 20.11.2019, BStBl I 2019, 1291). Das Bw-Privileg kann jedoch beansprucht werden, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sicherges...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 2.1 Aufdeckung stiller Reserven

Rz. 10 Wird ein Mitunternehmeranteil an einen neu eintretenden Gesellschafter veräußert, kommt es nicht zum Erwerb eines besonderen Wirtschaftsguts "Beteiligung", vergleichbar der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, sondern es findet eine entgeltliche Anschaffung von Anteilen (Bruchteilen oder ideellen Anteilen) an den gesamthänderisch gebundenen Wirtschaftsgütern der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1.4 Qualifizierter Anteilstausch (§ 21 Abs 1 S 2 UmwStG)

Tz. 162 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 21 UmwStG betrifft den Tausch von Anteilen an einer inl oder ausl Kap-Ges oder Gen gegen Gewährung neuer Anteile. Ein qualifizierter Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 S 2 UmwStG liegt vor, wenn die übernehmende Gesellschaft nach der Einbringung nachweisbar unmittelbar die Mehrheit der Stimmrechte an der erworbenen Gesellschaft hält (mehrheitsv...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2.1.2 Rechtsfolgen der Sacheinlage (§ 20 Abs 2 bis 6 UmwStG)

Tz. 169 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 20 Abs 2 und 3 UmwStG regelt die Bewertung des eingebrachten BV bei der Übernehmerin. Das Bewertungswahlrecht ermöglicht den Ansatz der einzelnen WG mit den Bw, mit gW oder mit Zwischenwerten (s § 20 Abs 1 S 1 und S 6 UmwStG). Im Einzelnen hierzu s die Kommentierung zu § 20 UmwStG. Zu den Auswirkungen des für das eingebrachte BV gewählten ...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 4 Ergänzungsbilanzen bei der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen Gesellschafter und Gesellschaft

Rz. 37 Durch das Unternehmensteuerfortentwicklungsgesetz[1] wurden die Bewertungsregelungen zur Einbringung von Einzelwirtschaftsgütern aus einem Betriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft modifiziert. Nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG [2] sind die eingelegten Wirtschaftsgüter zwingend mit dem Buchwert anzusetzen. Zusätzlich hat der Gesetzgeber in § 6 Ab...mehr

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Besteuerungsbefugnis für Geschäftsführervergütungen und ‐abfindungen nach dem DBA-Polen 2003

Leitsatz Die vom OECD-Musterabkommen abweichende Sonderregelung des Art. 16 Abs. 2 DBA‐Polen 2003, in der die Besteuerungsbefugnis für Vergütungen einer Person in ihrer Eigenschaft als "bevollmächtigter Vertreter" geregelt wird, gilt auch für Geschäftsführer einer deutschen GmbH. Sie erfasst auch Abfindungen. Normenkette Art. 16, Art. 3 Abs. 2 DBA-Polen 2003, § 39b Abs. 6, § ...mehr

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Konsultationsvereinbarung Schweiz (2): Anwendbarkeit des Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz 1971/2010 auch ohne Eintragung der Funktion in das Handelsregister

Leitsatz Art. 15 Abs. 4 DBA‐Schweiz 1971/2010 setzt keine Eintragung der Funktion des Steuerpflichtigen in das Handelsregister voraus. Die anders lautende Regelung des § 19 Abs. 2 Satz 2 KonsVerCHEV vom 20.12.2010 verstößt gegen den Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG). Normenkette Art. 15 Abs. 4, Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 Buchst. d DBA-Schweiz 1971/2010,...mehr

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Feststellung des Einlagekontos für BgA: sachlich-abstrakte Betrachtungsweise

Leitsatz Der Bestand des Einlagekontos eines nicht von der Körperschaftsteuer befreiten BgA ist nach § 27 Abs. 7 i.V.m. § 27 Abs. 2 KStG weder an die Gewinn­ermittlungsart noch an das Überschreiten der jeweiligen Betragsgrenzen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG gebunden. Normenkette § 27 Abs. 1, 2 und 7 KStG, § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG Sachverhalt Die Klägerin ist e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.7 Ausländische Kapitalgesellschaft als Komplementär

Rz. 59 Auch eine ausl. Kapitalgesellschaft kann die Komplementärstellung in einer deutschen KG übernehmen.[1] Das gilt jedenfalls für eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in einem EU-Staat (so z. B. die Ltd. & Co. KG). Es kommt nur darauf an, ob eine juristische Person – entsprechend der Sitztheorie – in ihrem Sitzstaat wirksam errichtet worden ist. Wenn das der Fall ist, besit...mehr