Tz. 184

Stand: EL 100 – ET: 10/2020

Im Falle der Übertragung von wertvollem Vermögen – insbes Beteiligungen an Kap-Ges und Pers-Ges – auf eine gemeinnützige Kö muss der stliche Berater zahlreiche stliche Hürden berücksichtigen. Denn andernfalls droht eine finale Aufdeckung und Versteuerung – oft erheblicher – stiller Reserven.

Nachstehend wird die uE "richtige" Vorgehensweise aufgezeigt. Dabei wird beispielhaft für eine Non Profit Organisation (NPO) eine gemeinnützige Stiftung zugrunde gelegt, auch deshalb, da Spenden in das Vermögen von gemeinnützigen Stiftungen als sog Vermögenstockspende nach § 10b Abs 1a EStG zusätzlich bis zur Höhe von 1 Mio Euro bzw 2 Mio Euro (Ehegatten, Lebenspartner) abzb sind (vgl hierzu BMF-Schr v 15.09.2014, BStBl I 2014, 1278).

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