Tz. 188

Stand: EL 100 – ET: 10/2020

Im Falle der Einschaltung einer gemeinnützigen Stiftung als "unternehmenstragende Stiftung", stellt sich in der Besteuerungspraxis regelmäßig die Frage, ob und in welcher Höhe GA von der Kap-Ges an die gemeinnützige Stiftung (Gesellschafterin) erfolgen muss.

Diese Frage wird in der Praxis oftmals kontrovers diskutiert und ist ein permanentes Streitthema zwischen den Beratern gemeinnütziger Stiftungen und der Fin-Verw. Rechtssicherheit wird man in dieser "sensiblen" Gemeinnützigkeitsfrage im Einzelfall nur iRe tats Verständigung mit der Fin-Verw oder über eine verbindliche Auskunft über die erforderliche Höhe von GA an die gemeinnützige Stiftung erhalten.

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