Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.10.5.2 Mitunternehmerschaft der Komplementär-Personengesellschaft

Rz. 223 Die doppelstöckige GmbH & Co. weist mindestens vier Beteiligte auf: die – regelmäßig unternehmerisch tätige – KG (operative Gesellschaft oder Untergesellschaft), die – regelmäßig nicht unternehmerisch tätige – Komplementär-Personengesellschaft (Beteiligungsgesellschaft oder Obergesellschaft), die Komplementär-GmbH der Komplementär-Personengesellschaft, den Kommanditisten...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.1 Gesetzliche Grundlagen

Rz. 29 In Rz. 8 wurde bereits erwähnt und erläutert, dass die GmbH & Co. eine Personengesellschaft, genauer eine KG darstellt. Für sie gelten daher zunächst und in erster Linie die §§ 161–177a HGB. Diese sind durch das Gesetz v. 4.7.1980[1] mit Wirkung ab 1981 z. T. erheblich erweitert worden, insbesondere im Hinblick auf die Offenlegung der Rechtsverhältnisse und die Haftun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.1 Rahmenbedingungen

Rz. 1 Zu den wichtigsten Aufgaben der Betriebswirtschaft zählt es u. a., den Bestand eines Unternehmens für die Zukunft zu sichern. Dabei kommt es darauf an, einerseits erkannte Mängel zu beseitigen, andererseits vorhandene Stärken zu fördern. Für den Unternehmer ist damit regelmäßig der Wunsch verbunden, auch die materielle Vorsorge für die folgende Generation zu treffen. B...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.4.2 Einkünfteerzielungsabsicht

Rz. 94 Wie in Rz. 80 herausgestellt, kann eine Personengesellschaft die gewerbliche Prägung i. S. v. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG nur erreichen, wenn sie eine Tätigkeit mit Einkünfteerzielungsabsicht unternimmt. Fehlt diese, gelten für alle Beteiligten grundsätzlich die normalen Rechtsfolgen des Ertragsteuerrechts. Regelmäßig fehlt es dann am Vorliegen von Einkünften i. S. v. § 2 ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.10.4.2 Stiftung als Komplementär einer KG

Rz. 210 Das Ertragsteuerrecht behandelt das selbstständige Zweckvermögen "Stiftung" als Körperschaft, die ein eigenes Einkommen erzielen kann und damit selbstständig zur KSt herangezogen wird. Dieses Einkommen darf nur durch betriebliche Aufwendungen gemindert werden, die bei der Stiftung & Co. schon im Rahmen der Gewinnfeststellung der KG zu berücksichtigen sind. Dabei ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.7.4.2 Auswirkung bei der Komplementär-GmbH

Rz. 151 Sind im Rahmen der Gewinnverteilung einer GmbH & Co. vGA angefallen, muss die bei der Komplementär-GmbH eingetretene Vermögens- und Einkommensminderung wieder ausgeglichen werden. Das kann nur außerbilanziell geschehen, weil der fehlende Gewinnanteil tatsächlich nicht das Vermögen der Kapitalgesellschaft erhöht hat und insoweit auch zivilrechtlich regelmäßig kein Ans...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.2 Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs. 3 EStG

Rz. 65 In der Literatur wurde früher z. T. die Auffassung vertreten, die GmbH & Co. sei wegen der Vermischung der beiden Grundtypen des deutschen Handelsrechts, nämlich der Personen- und Kapitalgesellschaft, insgesamt als Körperschaft einzustufen. Das sollte insbesondere für die Publikums-KG gelten, bei der die Kommanditisten unter Anerkennung eines unabänderlichen Gesellsch...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.7 Fiktion eines Gewerbebetriebs

Rz. 79 Eine GmbH & Co. unterhält oftmals ein Gewerbe i. S. d. HGB und zugleich auch ein gewerbliches Unternehmen i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG i. V. m. § 15 Abs. 2 EStG. Aus diesem Grund erzielen ihre Gesellschafter, soweit sie zugleich als Mitunternehmer anzusehen sind, Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Rz. 79a Nach ständiger Rspr. besteht bei einer Personengesellschaft d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.3.3.2 Gepräge-Rechtsprechung des BFH

Rz. 22 In der Folgezeit hat der BFH in zahlreichen Einzelentscheidungen seine grundsätzliche Auffassung einerseits bestätigt, andererseits noch erweitert. Schließlich wurde die sog. Gepräge-Rspr. begründet.[1] Danach galt eine KG, an der eine GmbH als einziger Komplementär beteiligt war, immer als gewerbliches Unternehmen, ganz gleich, ob und wie sie sich am allgemeinen wirt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.3.1 Ausgangspunkt

Rz. 15 Die Gesellschaftsform der GmbH & Co. war in ihrer langjährigen Entwicklungsgeschichte sowohl zivil- als auch steuerrechtlich zunächst sehr umstritten. Äußerer Anlass des Streits war im Übrigen die Frage, ob eine Kapitalgesellschaft an einer Personengesellschaft beteiligt sein kann. Erst später kam die Sonderstellung als Komplementär hinzu und damit – im Ergebnis – die...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.10.4.1 Grundlagen

Rz. 207 Unter Rz. 55–57 sind die zivil- und steuerrechtlichen Vorzüge dieser Sonderform bereits kurz herausgestellt worden. An dieser Stelle wäre zu ergänzen, dass sie zudem besonders geeignet erscheint, den Unternehmensfortbestand zu sichern, weil bei ihr Management und Kapital zuverlässig und langfristig getrennt werden können. Rz. 208 Die Möglichkeit der Trennung entsteht ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.3 Trennung von Geschäftsführung und Kapital

Rz. 39 Ein weiterer wichtiger Vorteil ist die mögliche Trennung der Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnisse (des Managements) von der kapitalmäßigen Gesellschafterstellung. Auf diese Weise sind ähnliche Verhältnisse gestaltbar wie bei einer reinen Kapitalgesellschaft, wo die Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder keinesfalls immer zum Kreis der Gesellschafter oder Akt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.7 Eignung für Rechtsformwechsel

Rz. 48 Die GmbH & Co. zeichnet sich durch eine außerordentliche Flexibilität aus. Sie bietet als Personengesellschaft zunächst den unkomplizierten Weg einer Kapitalerhöhung oder eines Gesellschafterwechsels. Weiterhin wird der Weg in eine vergrößerte Personengesellschaft durch § 24 UmwStG und der Weg in eine Kapitalgesellschaft durch § 20 UmwStG über steuerliche Gestaltungsm...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.6 Mehrstöckige GmbH & Co.

Rz. 58 Unter einer doppel- oder mehrstöckigen GmbH & Co. versteht man eine KG, bei der als Komplementär nicht eine GmbH, sondern wiederum eine GmbH & Co. auftritt. Auch diese Sonderform ist allgemein anerkannt. Das ergibt sich einmal daraus, dass der Gesetzgeber unerwünschte Folgen besonders geregelt hat, was z. B. in den §§ 125a und 130a HGB zum Ausdruck kommt. Zum anderen ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.2.2 Grundwertung durch die Rechtsordnung

Rz. 8 Die GmbH & Co. KG ist vom Ansatz her eine echte Personengesellschaft des Handelsrechts, und zwar eine KG i. S. v. § 161 Abs. 1 HGB. Sie weist jedoch eine Reihe von Besonderheiten auf, die vom äußeren Erscheinungsbild und der inneren Organisationsstruktur Wesensmerkmale der Kapitalgesellschaft bilden. Es beginnt mit den Beziehungen der Gesellschafter zueinander, die ver...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.5.2 Umfang des Betriebsvermögens

Rz. 101 Das ertragsteuerliche Betriebsvermögen umfasst neben dem Gesamthandsvermögen – dem Vermögen der GmbH & Co. selbst – auch diejenigen Vermögenswerte der Gesellschafter, die der GmbH & Co. dienen (Sonderbetriebsvermögen I). Dazu zählen nach der Rspr. selbst solche Wirtschaftsgüter, die beim Gesellschafter aus anderen Gründen und an anderer Stelle schon gewerbliches Betr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.3 Komplementär-GmbH als Mitunternehmer

Rz. 71 Auch bei der Komplementär-GmbH setzt die Mitunternehmerstellung das Vorliegen von Mitunternehmerrisiko und Mitunternehmerinitiative voraus. Beide Merkmale müssen vorliegen, jedoch kann die geringere Ausprägung eines Merkmals im Rahmen der gebotenen Gesamtbeurteilung der Umstände des Einzelfalls durch eine stärkere Ausprägung des anderen Merkmals ausgeglichen werden. D...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.3.2 Handelsrecht

Rz. 16 Die Entstehung der GmbH & Co. geht in erster Linie zurück auf die ertragsteuerliche Doppelbelastung von Gewinnen im KSt-Recht bis 1976. Die Besteuerung eines im Grunde identischen Gewinns, einmal durch die KSt bei der Kapitalgesellschaft und nach einer Ausschüttung zusätzlich durch die ESt beim jeweiligen Gesellschafter, wurde als unangemessen und ungerecht empfunden....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.7.6 Änderung der Gewinnverteilung

Rz. 156 Bei einer GmbH & Co. ist eine vGA nicht nur aus laufender unangemessener Gewinnverteilung möglich, sondern ebenso bei Änderung der Gewinnverteilung für die Zukunft zulasten der Komplementär-GmbH. Im zuletzt genannten Fall tritt die Vermögensminderung in Form verhinderter Vermögensmehrung erst zukünftig in Erscheinung, ihre Verursachung wird allerdings gegenwärtig bew...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.12.3 GmbH & Co. KG als Holdinggesellschaft

Rz. 254 Die GmbH & Co. KG ist eine häufige Rechtsform für eine Holdinggesellschaft.[1] Die damit jeweils verbundenen Zielsetzungen sind einerseits – im Inbound-Sachverhalt – der Weg in die Veranlagung, um damit den strengen Voraussetzungen des § 50d Abs. 3 EStG zu entgehen und/oder in den Genuss des § 8b KStG zu gelangen, andererseits – im Outbound-Sachverhalt – für die Bete...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.7.3 Begriff und Auswirkung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 145 Während für die Beanstandung der Gewinnverteilung bei Personengesellschaften im Allgemeinen die §§ 2, 12 und 15 EStG heranzuziehen sind, gilt im Verhältnis der Komplementär-GmbH die Spezialvorschrift des § 8 Abs. 3 S. 2 KStG (vGA) oder auch § 8 Abs. 3 S. 3 KStG (verdeckte Einlagen). Sie ersetzt bei Körperschaften die Entnahmevorschrift des § 4 Abs. 1 S. 2 EStG und ko...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 8 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Rz. 1006 [Veräußerungsgewinne von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Zeile 44] Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH), wenn der Veräußerer irgendwann innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % qualifiziert beteiligt wa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 5.2 Wertpapiere

Rz. 969 Veräußerungsgewinne von Wertpapieren, die nach dem 31.12.2008 erworben wurden, fallen unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen (→ Tz 729 ff.). Die vor diesem Stichtag erworbenen Wertpapiere können steuerfrei veräußert werden, es sei denn, es wird mindestens 1 % aller Anteile einer Kapitalgesellschaft gehalten. In diesem Fall sieht das EStG die Beteiligung als "wesentl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 5.1 Kauf und Verkauf von Grundstücken

Rz. 959 [Anschaffungs-/Veräußerungszeitpunkt → Zeile 32] Die Veräußerung eines privaten Grundstücks innerhalb von zehn Jahren nach dessen Erwerb unterliegt als Spekulationsgeschäft der Besteuerung. Ohne Belang sind die Gründe für den Verkauf, sodass eine Steuerpflicht auch z. B. dann eintritt, wenn die Versteigerung droht (BFH, Urteil v. 27.9.2012, III R 19/11, BFH/NV 2013 S....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage AUS (Ausländische Ei... / 3 Behandlung der einbehaltenen Steuerbeträge

Rz. 1166 [Steueranrechnung → Zeilen 12–13] Ohne besonderen Antrag werden die ausländischen Steuerbeträge angerechnet, soweit dies zulässig ist. Ein Abzug wie Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben erfolgt nur auf besonderen Antrag. Eine Anrechnung kann nur erfolgen, wenn die ausländische Steuer der deutschen Einkommensteuer entspricht (§ 34c Abs. 1 EStG) und wenn die Zahlung na...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 6 Gewerbesteueranrechnung

Rz. 989 [Gewerbesteueranrechnung → Zeile 16 ff.] § 35 EStG gewährt für Einzelunternehmer, Gesellschafter von Personengesellschaften, persönlich haftende Gesellschafter von KGaA und atypisch stille Gesellschafter, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, eine Steuerermäßigung durch Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer. Die Steuerermäßigung ist betriebsbezogen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Sonderausgaben 2020 ... / 2.2 Kirchensteuer

Rz. 378 [Kirchensteuer → Zeile 4] Die im Vz. gezahlte Kirchensteuer kann nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Kirchensteuer ist eine Geldleistung, die einzelne, als juristische Personen des öffentlichen Rechts anerkannte, Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern auf der Grundlage eines Kirchensteuergesetzes erheben (→ Tz 352). Die Kirchensteuer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.1 Steuerpflicht

Rz. 321 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.6 Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Rz. 862 Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes sind nicht als Erhaltungsaufwand, sondern als HK zu behandeln, wenn sie zeitnah zur Anschaffung anfallen und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind (§ 9 Abs. 5 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Ob anschaffungsnahe HK vorliegen, ist wie folgt zu prüfen: Aufwendungen für Instandsetzungs- und...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2 Weitere Angaben

Rz. 174 [Individueller Steuersatz, Darlehen an Angehörige, stille Gesellschaften, partiarische Darlehen → Anlage KAP Zeilen 27–34] Für die wenigen Kapitalerträge, die nicht dem Abgeltungsteuersatz von 25 % unterliegen, sondern mit dem persönlichen (tariflichen) Steuersatz, eventuell unter Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens, versteuert werden müssen, sind die Zeilen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 2 Weitere Angaben

Rz. 262 [Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 31–46] Der Gewinn, den Sie aus der Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs, eines Anteils an einer Personengesellschaft oder einer Betriebsaufgabe erzielt haben, gehört ebenfalls zu den gewerblichen Einkünften (→ Tz 994 ff.). Sind Sie berufsunfähig oder mindestens 55 Jahre alt, steht Ihnen ein Freibetrag zu. Da dies...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 1 Allgemein

Rz. 165 Wichtig Für den Vz. 2020 gibt es für die Erklärung von Kapitaleinkünften drei Vordrucke: Die Anlage KAP Die Anlage KAP-BET Die Anlage KAP-INV Wann die Anlage KAP ausgefüllt werden muss Durch die Einführung der Abgeltungsteuer (25 % Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge) ist die Besteuerung im Regelfall erledigt und die Abgabe der Anlage KAP nicht notwendig (→ Tz 729 ff.)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 6 Einzelfälle

Rz. 13 Eine doppelte Haushaltsführung durch einen Ausländer kann auch dann beruflich veranlasst sein, wenn er zwar einen rechtsmissbräuchlichen Asylantrag als politisch Verfolgter stellt, durch diesen und das sich anschließende Asylverfahren aber nur die Erteilung einer Arbeitserlaubnis für die Dauer dieses Verfahrens erreichen will.[1] Der Ansatz eines Wirtschaftsgutes als n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 1 Allgemein

Rz. 267 Wichtig Anlage S gilt für Freiberufler Die Anlage S benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie waren im Veranlagungsjahr freiberuflich tätig. Sie haben bzw. hatten die Absicht, sich als Freiberufler selbstständig zu machen. In diesem Zusammenhang sind Ihnen Aufwendungen entstanden. Sie sind an einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft beteiligt. Ehegatten geben jeweils...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 1 Allgemein

Rz. 256 Wichtig Gewerbetreibende müssen Anlage G ausfüllen Die Anlage G müssen Sie in folgenden Fällen ausfüllen: Sie waren im Veranlagungsjahr Inhaber eines Gewerbebetriebs. Sie haben bzw. hatten die Absicht, einen Gewerbebetrieb zu eröffnen. In diesem Zusammenhang sind Ihnen Aufwendungen entstanden. Sie sind an einer gewerblichen Personengesellschaft beteiligt. Ehegatten geben ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.2.1 Verstöße auf Seiten der Kapitalgesellschaft

Rz. 89 Verletzung der Bestellungspflicht Nach § 318 Abs. 1 Satz 4 HGB haben die gesetzlichen Vertreter der Kapitalgesellschaft bzw. gegebenenfalls die Mitglieder des Aufsichtsrats unverzüglich nach der Wahl des Abschlussprüfers diesem den Prüfungsauftrag zu erteilen. Rz. 90 Der Begriff "unverzüglich" bedeutet nach der Legaldefinition des § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB "ohne schuldhaf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.1.1 Unrichtige Darstellung der Verhältnisse der Kapitalgesellschaft

Rz. 68 Nach § 331 Nr. 1 HGB macht sich strafbar, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft die Verhältnisse derselben in der Eröffnungsbilanz, im Jahresabschluss oder im Lagebericht unrichtig wiedergibt oder verschleiert.[1] Rz. 69 Zum Täterkreis zählt § 331 Nr. 1 HGB die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1 Einlage in eine Kapitalgesellschaft

3.2.1.1 Formen der Sacheinlage Rz. 68 Einlagen in Kapitalgesellschaften können gem. den §§ 27 Abs. 1, 36a Abs. 2, 183 Abs. 1 AktG und den §§ 5 Abs. 4, 56 Abs. 1 GmbHG auch in Form von Sacheinlagen erbracht werden; dabei werden zwei Formen unterschieden, welche im Zusammenhang mit Nutzungsrechten für die Bilanzierung in Handels- und Steuerbilanz unterschiedliche Folgen entfalt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.3.1 Einlage in eine Kapitalgesellschaft

Rz. 92 Auch im Fall von Nutzungen sind im Grundsatz die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Einlage zur Aufbringung oder Erhöhung des Nennkapitals,[1] einer Einlage i. S. "anderer Zuzahlungen" gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB sowie einer verdeckten Einlage zu prüfen. Eine Eignung von Nutzungsvorteilen als gesellschaftsrechtliche Sacheinlage ist jedoch abzulehnen, weil die gr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.3 Besondere Bilanzierungsverstöße und ihre Folgen bei bestimmten Kapitalgesellschaften

Rz. 139 Neben den für alle Bilanzierenden geltenden Ausführungen unter Rz. 9 ff. und den für alle Kapitalgesellschaften geltenden Erörterungen unter Rz. 66 ff. ist noch auf einige nur für bestimmte Kapitalgesellschaften einschlägige Besonderheiten hinzuweisen. 2.3.1 Besondere Bilanzierungsverstöße und ihre Folgen bei Aktiengesellschaften 2.3.1.1 Bilanzierungsverstöße bei der A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2 Besondere Bilanzierungsverstöße und ihre Folgen bei allen Kapitalgesellschaften

Rz. 66 Für Kapitalgesellschaften gelten grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften zur Bilanzierung (§§ 238 ff. HGB). Es kann daher hinsichtlich der Bilanzierungsverstöße und ihrer Folgen zunächst auf die Ausführungen unter 2.1 verwiesen werden. Im dritten Buch des HGB (§§ 264 ff. HGB) finden sich jedoch auch ergänzende Vorschriften zur Rechnungslegung bei Kapitalgesellschaf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.5 Besondere Bilanzierungsverstöße und ihre Folgen bei Kapitalgesellschaften & Co.

Rz. 173 Seit Einführung des § 335b HGB durch das Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG) vom 24.2.2000 gelten die Strafvorschriften der §§ 331 bis 333 HGB, die Bußgeldvorschrift des § 334 HGB sowie die Ordnungsgeldvorschrift des § 335 HGB auch für offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des § 264a Abs. 1 HGB, d. h. für solche, b...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.3 Nießbrauch an Anteilen an Kapitalgesellschaften

5.3.1 Zivilrechtliche Grundlagen Rz. 154 GmbH-Anteile und Aktien sind gem. § 15 Abs. 1 GmbHG bzw. § 68 AktG übertragbar, sodass die Voraussetzung der Nießbrauchbestellung gem. § 1069 Abs. 2 BGB grundsätzlich gegeben ist.[1] Inwieweit die sich aus den Anteilen ergebenden Gesellschaftsrechte auf Nießbraucher und Nießbrauchbesteller aufteilen, ergibt sich aus vertraglichen Verei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.3 Andere Zuzahlungen in das Eigenkapital

Rz. 76 Für die Fähigkeit von Nutzungsrechten zur Einlage i. S. v. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB wird in der Literatur[1] zwischen beschränkt dinglichen und obligatorischen Nutzungsrechten unterschieden. Beschränkt dingliche Nutzungsrechte können unter der Voraussetzung der Einlagefähigkeit, unabhängig davon, ob das Nutzungsrecht am Gegenstand des betreffenden Gesellschafters oder e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.2.2 Verstöße auf Seiten des Prüfers

Rz. 96 Tätigwerden eines nicht berechtigten Prüfers Nach § 334 Abs. 2 HGB handelt derjenige ordnungswidrig, der zu einem Jahresabschluss, der aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu prüfen ist, einen Vermerk nach § 322 HGB erteilt, obwohl er nach § 319 Abs. 2 HGB oder die Wirtschafts- bzw. Buchprüfungsgesellschaft, für die er tätig wird, nach § 319 Abs. 3 HGB nicht Abschlussprü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.1 Formen der Sacheinlage

Rz. 68 Einlagen in Kapitalgesellschaften können gem. den §§ 27 Abs. 1, 36a Abs. 2, 183 Abs. 1 AktG und den §§ 5 Abs. 4, 56 Abs. 1 GmbHG auch in Form von Sacheinlagen erbracht werden; dabei werden zwei Formen unterschieden, welche im Zusammenhang mit Nutzungsrechten für die Bilanzierung in Handels- und Steuerbilanz unterschiedliche Folgen entfalten. Gesellschaftsrechtliche Sa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.4.2 Verletzung der Offenlegungspflicht

Rz. 127 Nach § 335 Abs. 1 Satz 1 HGB [1] leitet das Bundesamt für Justiz gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft, die die in § 325 HGB niedergelegten Offenlegungsverpflichtungen (oder die in § 325a HGB vorgeschriebene Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen) nicht befolgen, wegen des pflichtwidrigen Unterlassens der rechtzeitigen O...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.4 Verdeckte Einlagen

Rz. 81 Unter einer verdeckten Einlage versteht die Steuerrechtsprechung[1] eine Zuwendung des Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft, die ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns der Gesellschaft nicht einräumen würde. Diese Definition impliziert drei Kriterien:[2] Es liegt eine unmittelbare oder mittelbare Zuwendung vor. Die Zuwendun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielles Vermögen nach... / 2.1.3.3 Sonderprobleme zum entgeltlichen Erwerb

Rz. 45 Ursprünglich rein steuerlich bedingt – indirekt aber vor allem im Sinne eines Wahlrechts auch in der Handelsbilanz wirksam – sind die bis 1998 in § 7 Abs. 1 und 2 EStDV und seit 1999 in § 6 Abs. 3 und 4 EStG geregelten Fälle zum unentgeltlichen Übergang von (auch immateriellen) Wirtschaftsgütern.[1] Nach § 6 Abs. 3 EStG werden bei der unentgeltlichen Übertragung eines...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.1.3 Zuwiderhandlungen bei der Aufstellung des Lageberichts

Rz. 85 Nach § 334 Abs. 1 Nr. 3 HGB handelt außerdem ordnungswidrig, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft bei der Aufstellung des Lageberichts einer Vorschrift de § 289 Abs. 1HGB über den Inhalt deselben zuwiderhandelt. Danach sind im Lagebericht zumindest der Geschäftsverlauf und die Lage der Kapitalgesellschaft...mehr