Fachbeiträge & Kommentare zu Justiz

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

In der Eintragungsbewilligung oder, wenn eine solche nicht erforderlich ist, in dem Eintragungsantrag ist das Grundstück übereinstimmend mit dem Grundbuch oder durch Hinweis auf das Grundbuchblatt zu bezeichnen. Einzutragende Geldbeträge sind in inländischer Währung anzugeben; durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Einvernehmen...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 3. Verwaltungsrecht des Vorerben

Rz. 33 Der Vorerbe hat den Nachlass ordnungsgemäß zu verwalten. Dabei haftet er gem. § 2131 BGB dem Nacherben gegenüber nur für die Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. Zur ordnungsgemäßen Verwaltung gehört auch die Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten sowie möglicherweise die Veräußerung von Nachlassgegenständen, wenn dies notwendig ist, um N...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBBerG § 3 Umstellung anderer wertbeständiger Rechte

Gesetzestext (1) Bei sonstigen wertbeständigen Rechten einschließlich den in § 2 Abs. 2 Satz 2 genannten, bei denen sich die aus dem Grundstück zu zahlende Geldsumme nach dem Gegenwert einer bestimmten Menge Waren oder Leistungen bestimmt, kann nur Zahlung eines Betrages verlangt werden, der dem für die Umrechnung am Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes an den deutschen B...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBV § 101 Ausführungsvorschriften

Gesetzestext Die Landesregierungen werden ermächtigt, in der Grundbuchordnung oder in dieser Verordnung nicht geregelte weitere Einzelheiten der Verfahren nach diesem Abschnitt durch Rechtsverordnung zu regeln. Sie können diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen. Rz. 1 Nach § 141 GBO ist das Bundesministerium der Justiz ermächtigt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Löschung von Umstellungsgrundschulden

Rz. 11 Die sog. Umstellungsgrundschuld sollte Währungsgewinne des Grundstückseigentümers zugunsten des Fiskus abschöpfen, die der Eigentümer durch die Umstellung von Reichsmark auf Deutsche Mark möglicherweise erzielt hat. Die Vorschrift des Gesetzes zur Sicherung von Forderungen für den Lastenausgleich v. 2.9.1948 (VOBl BZ, 277) regelte dazu in § 1 GBMaßnG: Im Range unmitte...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / h) Jahresabschluss und Publizität

Rz. 1148 Für den Jahresabschluss einer GmbH & Co. KG sowie dessen Prüfung und Offenlegung ist zu unterscheiden, ob an der Gesellschaft neben der Komplementär-GmbH auch eine natürliche Person als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist.[1521]mehr

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Vorbemerkung zu § 126 GBO / B. Die Entwicklung des Datenbankgrundbuchs

Rz. 8 Das Datenbankgrundbuch ist die Weiterentwicklung des elektronischen Grundbuchs. Das abfotografierte oder als Fließtext abgeschriebene Grundbuch soll in eine digitale strukturierte Datenbank überführt werden. Diese strukturierte Datenbank ermöglicht eine wesentlich effizientere Nutzung der elektronischen Daten. So können diese beispielsweise für den elektronischen Recht...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das Grundbuchrecht kennt – anders als das Notarrecht in Bezug auf die Bücher, nunmehr Verzeichnisse, des Notars und die Herstellung der Urkunden[1] – keine allgemeinen und einheitlichen Anforderungen an die zur Herstellung des Papiergrundbuchs verwendeten Materialien. Daraus sind bisher keine Gefährdungen für das Grundbuch bekannt geworden. Rz. 2 Die Inhomogenität der E...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Stiftungen

Rz. 55 Stiftungen sind (derzeit noch) nicht registriert. Die Vertretungsmacht der Organe wird durch eine Bescheinigung der Aufsichtsbehörde nachgewiesen.[61] Rz. 56 Der Gesetzgeber hat mit der Stiftungsrechtsreform[62] ein Stiftungsregister eingeführt, das zum 1.1.2026 seine Arbeit aufnehmen wird. Es ist bundesweit zuständig beim Bundesamt der Justiz angesiedelt. Bestehende S...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / G. Sonderfall: Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan – Mängel der Vollstreckung im Grundbuch

Rz. 95 Der Antrag ist zurückzuweisen, wenn er gesetzlich notwendige Bestandteile nicht enthält oder sonstige Mängel enthält, die nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden können. Denn anderenfalls erhielte die beantragte Eintragung einen Rang, der ihr nicht gebührt.[240] Der Antrag ist daher sofort zurückzuweisen.[241] Wird gegen die Bestimmung verstoßen und erfolgt späte...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Neufassung beim maschinellen Grundbuch

Rz. 2 Die Anlegungsform der Neufassung wurde in Sachsen entwickelt und hat ihre Grundlage in dem dortigen Vorhandensein verschiedener Grundbuchtypen, die zur besseren Lesbarkeit im Rahmen der Anlegung des maschinellen Grundbuchs vereinheitlicht werden sollen. Vorteile sind die Möglichkeit der Umschreibung unter Beibehaltung der alten Blattnummer (§ 69 Abs. 2 S. 1 GBV) durch ...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / a) Feststellung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines Schiedsverfahrens nach § 1032 Abs. 2 ZPO

Rz. 229 Das staatliche Gericht kann auf Antrag einer Partei mit der Überprüfung der Zulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens befasst werden. Diese Möglichkeit eröffnet § 1032 Abs. 2 ZPO bis zur Bildung des Schiedsgerichts. Im Rahmen dieses Antrags entscheidet das Gericht über das Bestehen und die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung.[387] Gem. § 1062 Abs. 1 Nr. 2 ZP...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Einlegung zur Niederschrift, Abs. 2 S. 1 Alt. 2

Rz. 11 Die Beschwerde kann nach Abs. 2 S. 1 Alt. 2 auch zur Niederschrift des zuständigen Grundbuchamts oder der Geschäftsstelle des zuständigen Beschwerdegerichts erhoben werden. Keine Regelung trifft die Vorschrift hinsichtlich der Möglichkeit der Einlegung der Beschwerde durch Erklärung zur Niederschrift eines anderen Gerichts. Die Vorschrift ist aber als abschließende So...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Übertragbarkeit bei juristischen Personen

Rz. 196 Eine Sonderregelung besteht für juristische Personen als Berechtigte (§§ 1059a ff. BGB). Das Recht besteht für "juristische Personen", auch des öffentlichen Rechts,[761] auch solche in Liquidation, sowie für die OHG und KG,[762] nicht dagegen für Einzelunternehmer. Entsprechende Nachfolgeklauseln sind zulässig und eintragungsfähig.[763] Erwerbender kann jede Person u...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Künftige Entwicklungen

Rz. 19 Die derzeitige Fassung von § 10a GBO berücksichtigt auch in der Aktualisierung durch Gesetz vom 11.8.2009[13] und unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklungen durch das Datenbankgrundbuch nach dem Gesetz vom 1.10.2013[14] die Umstellungsschwierigkeiten, die angesichts der fraglichen Datenmengen mit der Einführung einer vollelektronischen Grundaktenführung entspr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Grundbuchmuster

Rz. 3 Das Grundbuchmuster der GBV lehnt sich im Wesentlichen an den früher insbesondere in Preußen in Gebrauch gewesenen Vordruck an (Preußisches System). Auch die Systeme, die gegenüber dem preußischen wesentliche Unterschiede aufweisen, haben wohl größtenteils dem praktischen Bedürfnis genügt. Es war jedoch geboten, um die notwendig werdende Umstellung auf das neue System ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Zum Besitz und Betrieb sowie zur Unterhaltung und Erneuerung von Energieanlagen (Anlagen zur Fortleitung von Elektrizität, Gas und Fernwärme, einschließlich aller dazugehörigen Anlagen, die der Fortleitung unmittelbar dienen) auf Leitungstrassen, die am 3. Oktober 1990 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet genutzt waren, wird zugunsten des Versorgu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Unbedingte und unbefristete Auflassung

Rz. 88 Die Auflassung muss unbedingt im Sinne des § 158 BGB und unbefristet sein, sonst ist sie nichtig (§ 925 Abs. 2 BGB). Ein Erbbaurecht kann gem. § 1 Abs. 4 S. 1 ErbbauRG nicht auflösend bedingt begründet werden; seine Übertragung ist ebenso bedingungsfeindlich (§ 11 Abs. 1 S. 2 ErbbauRG) wie die Einräumung oder Aufhebung von Sondereigentum (§ 4 Abs. 2 S. 2 WEG). Die Auf...mehr

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AGS 01/2024, Beschwerdeauss... / V. Bedeutung für die Praxis

Ich halte die Entscheidung des OVG Lüneburg für falsch, weil § 1 Abs. 3 RVG für den Anwendungsbereich des RVG der Regelung des § 80 AsylG vorgeht. Damit setzt das OVG Lüneburg Richterrecht anstelle des Gesetzgebers und entzieht damit dem betroffenen Rechtsanwalt seinen gesetzlichen Richter. 1. Der Wortlaut des § 1 Abs. 3 RVG In dieser Vorschrift heißt es: Zitat "Die Vorschriften...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Bilaterale Abkommen

Rz. 365 Mit einigen Staaten unterhält Deutschland bilaterale Staatsverträge, nach denen für die Masse der Urkunden auf Legalisation und Apostille verzichtet wird.[1073] Der Umfang der Befreiung muss anhand des jeweiligen Abkommens geprüft werden. Rz. 366 Das deutsch-belgische Abkommen vom 13.5.1975 über die Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation[1074] sieht in s...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Die Einrichtung eines automatisierten Verfahrens, das die Übermittlung der Daten aus dem maschinell geführten Grundbuch durch Abruf ermöglicht, ist zulässig, sofern sichergestellt ist, daßmehr

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KEHE Grundbuchrecht

Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts Sachenrechts-Durchführungsverordnung vom 20.12.1994 (BGBl. I 1994, 3900) Eingangsformel Auf Grund des § 3 Abs. 1 Satz 2, des § 8 Abs. 1 Satz 2 und des § 9 Abs. 8 des Grundbuchbereinigungsgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), des § 1 Abs. 4 der ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Vorbescheide

Rz. 53 In Grundbuchsachen ist der Erlass eines Vorbescheides, wie er früher vor dem Inkrafttreten des FamFG im Erbscheinsverfahren zugelassen wurde, nicht statthaft und damit auch nicht beschwerdefähig;[195] erst die Entscheidung über den Antrag unterliegt der Anfechtung. In Grundbuchsachen besteht für den Erlass eines Vorbescheides kein hinreichendes praktisches Bedürfnis, ...mehr

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FF 01/2024, Rechtsprechung ... / 7 Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 18.10.2023 – XII ZB 31/23 a) Überträgt ein Rechtsanwalt die Notierung von Fristen einer Kanzleikraft, muss er durch geeignete organisatorische Maßnahmen oder durch konkrete Einzelanweisung sicherstellen, dass die Fristen zuverlässig festgehalten und kontrolliert werden. Bei notwendiger Korrektur einer Rechtsmittelbegründungsfrist muss eine mündliche Einzelanwe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Technische Verfahren

Rz. 6 § 10a GBO legt sich nicht auf bestimmte Verfahren fest, sondern ist gegenüber allen geeigneten Archivierungsmethoden – auch künftigen technologischen Entwicklungen – offen, sofern dauerhaft die Wiedergabe oder die Lesbarmachung der Daten sichergestellt ist. Rz. 7 Bei der beispielhaft genannten Wiedergabe auf einem Bildträger wird durch Mikroverfilmung ein verkleinertes,...mehr

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AGS 01/2024, MüKo zum Wettbewerbsrecht, Band 1/1 und 1/2: Europäisches Wettbewerbsrecht / Band 2: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) §§ 1-96, 185, 186

Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker; Prof. Dr. Florian Bien; Prof. Dr. Peter Meier-Beck und Dr. Frank Montag. Band 1/1 und 1/2: 4. Aufl., 2023; Band 2: 4. Aufl., 2022. C.H. Beck, München. Band 1/1: XXXIX, 2.787 S., Band 1/2: XXXIX, 1.363 S., Band 2: XXXIV, 2.276 S., 777,00 EUR Mit den Bänden 1 (zwei Teilbände) und 2 hat der Start der 4. Aufl. des ei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Überprüfungen

Rz. 5 Die Überprüfung der Urheberschaft von Verfügung und Eintragung ist beim Papiergrundbuch durch Vergleich der Eintragung und der bei den Grundakten aufbewahrten Eintragungsverfügung leicht möglich. Die Unterschriften der die Eintragung veranlassenden Person und des vollziehenden Urkundsbeamten sind Wirksamkeitserfordernis nach § 44 S. 2 Hs. 2 GBO. Auch in den Fällen von ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Einzelfälle

Rz. 74 Steht einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Berichtigungsanspruch zu, so ist der Verwalter nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG beschwerdeberechtigt.[278] Hat das Grundbuchamt dagegen bei einem Wohnungseigentum einen Eigentumswechsel unter Verstoß gegen eine durch die Teilungserklärung begründete rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkung (§ 12 WEG) eingetragen, so ist die B...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Löschung von altrechtlichen Verfügungsbeeinträchtigungen

Rz. 7 Über den Wortlaut des § 5 GBBerG hinaus können weitere Eintragungen und insbes. Verfügungsbeeinträchtigungen vorliegen, an deren Gültigkeit gezweifelt werden kann. Eine einheitliche Regelung liegt hierzu nicht vor, es ist vielmehr nach der jeweiligen Eintragung zu unterscheiden.[10] Bei Verfügungsbeeinträchtigungen des Nachlassrechts (Nacherbenvermerk, Testamentsvollstr...mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / 1. Wirksamkeit

Rz. 1 Allgemein wird im Übrigen beklagt, dass der Justizstandort Deutschland international an Bedeutung verloren hat. Dies will das Bundesministerium der Justiz korrigieren und den Justizstandort stärken. Hierzu hat es ein Eckpunktepapier zur Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten und zur Einführung eines Commercial Court gegeben. Man will zum einem die englische...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Geltungsbereich

Rz. 3 § 1 GBO regelt die sachliche und örtliche Zuständigkeit im Grundbuchverfahren (Abs. 1 und 2). Er bestimmt zudem Grundsätze des Grundbuchverfahrens und mit den Verordnungsermächtigungen in Abs. 3 und 4 Grundsätze zur Grundbuchführung. Die funktionelle Zuständigkeit ist teilweise in § 12c GBO geregelt, wesentlich ergibt sie sich aus dem RPflG. Das Grundbuchverfahren ist d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Die zivilrechtliche Aufgabe des Grundbuchs

Rz. 20 Die Einrichtung des Grundbuchs und der Buchungszwang des § 873 BGB stellen für das Immobiliarsachenrecht und den Rechts- und Kreditverkehr ein hoch zu schätzendes Gut dar. Das Grundbuch gewährleistet mit seinem öffentlichen Glauben (§§ 891 ff. BGB) Rechtssicherheit und Rechtsklarheit und vermeidet Risiken, die bei einem lediglich fakultativ wirkenden Grundbuch oder ga...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. System der Vorschrift, Regelungsziele

Rz. 2 Abs. 1 lässt die elektronische Übermittlung an das Grundbuch zu und schafft die Ermächtigungsrundlage für die Länder, die weiteren Voraussetzungen im Verordnungswege näher zu regeln, unter denen die Anlieferung von Daten möglich bzw. auch verpflichtend wird. Anders als beim ERV (hier im Sinne der direkten elektronischen Kommunikation) in HR-Sachen geht der Gesetzgeber ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Bestimmungsgemäße Verwendung der abgerufenen Daten

Rz. 8 § 80 Abs. 1 S. 2 GBV, angefügt mit dem 2. EDVGB-ÄndV,[11] greift § 133 Abs. 6 GBO insoweit auf, als die abgerufenen Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie übermittelt wurden. Die Bezugnahme auf "personenbezogene Daten" fehlt in § 80 S. 3 GBV, jedoch geht aus der Begründung des Verordnungsgebers hervor, dass mit der Vorschrift das in §§ 133 Abs. 6 GB...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / III. Quellen des Schiedsverfahrensrechts

Rz. 26 Das Schiedsverfahren unterliegt regelmäßig Normen unterschiedlicher Herkunft und Rangstelle. Zunächst beansprucht das nationale Schiedsverfahrensrecht am Schiedsort grds. seine Geltung. In Deutschland folgt dieser Geltungsanspruch aus §§ 1025 Abs. 1, 1043 Abs. 1 ZPO. Gleichzeitig ist das Schiedsverfahrensrecht weitgehend dispositiv und lässt eine abweichende Verfahren...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / IX. Offenlegung

Rz. 227 Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne Vollhaftung einer natürlichen Person unterliegen einer gesetzlichen Pflicht zur Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung von Jahresabschluss und Lagebericht sowie von Konzernabschluss und Konzernlagebericht (§§ 325–329 HGB). Bei börsennotierten Aktiengesellschaften muss auch die Erklärung zum Corp...mehr

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Autorenverzeichnis

Florian Aigner Rechtsanwalt, emnay Rechtsanwaltskanzlei Florian Aigner, München Dr. Joachim Bauer Rechtsanwalt, Knauthe Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin Dr. Martin Buntscheck, LL.M. (Aberdeen) Rechtsanwalt, BUNTSCHECK Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München Prof. Dr. Martin Cordes Diplom-Kaufmann, Diplom-Finanzwirt, Steuerberater, Flick Gocke Schaumburg, Bonn Prof. Dr. Jürgen ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Anfechtung einer Zwischenverfügung

Rz. 12 Hat das Beschwerdegericht eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts bestätigt, so wird die gegen diesen Beschluss eingelegte Rechtsbeschwerde nicht dadurch gegenstandslos, dass das Grundbuchamt den Eintragungsantrag aus den in der Zwischenverfügung angeführten Gründen endgültig zurückweist.[24] Hat die Rechtsbeschwerde Erfolg und wird die Zwischenverfügung aufgehoben, ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Länderübersicht

Rz. 377 Die Rechtslage bezüglich des Echtheitsnachweises von Urkunden ist ständigen Änderungen unterworfen und nicht selten unklar. Die nachfolgenden Angaben erfolgen daher unter entsprechendem Vorbehalt. Soweit in der folgenden Übersicht[1119] von Zwischen- bzw. Endbeglaubigung die Rede ist, geht es um die Anerkennung deutscher notarieller Urkunden im Ausland. Die Zwischenb...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Reichweite der Zulassung; Umfang des Datenmaterials

Rz. 24 Nach Abs. 7 haben Genehmigungen zum Online-Abruf Geltung im Gesamtgebiet des Bundeslandes, in dem sie erteilt wurden (S. 1) und vorbehaltlich der Schaffung der technischen Voraussetzungen im übrigen Bundesgebiet (S. 2). Dasselbe gilt, wenn der Online-Abruf nicht durch Genehmigung, sondern aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrags oder einer Verwaltungsvereinbarun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Zulassung

Rz. 11 Die Zulassung des Online-Abrufs ist grundsätzlich an die Erteilung einer entsprechenden Genehmigung geknüpft, Abs. 2 S. 1, soweit nicht – etwa bei Gerichten und Behörden – eine Verwaltungsvereinbarung oder ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen wird, Abs. 7 S. 4, § 81 Abs. 1 GBV. Die Genehmigung wird bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen auf Antrag ertei...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Ausgangssituation

Rz. 1188 Niemand ist davor geschützt, aufgrund Alter, Krankheit oder Unfall (dauernd oder vorübergehend) handlungs- und geschäftsunfähig zu werden (anders jedoch der Glaube vieler Betroffener, wonach Unternehmer nicht krank werden, keine Unfälle erleiden und bis ins hohe Alter körperlich und geistig top fit sind).[1561] In solchen Fällen kann auf Antrag des Betroffenen oder ...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 5.2 Externe Meldestellen

Als externe Meldestelle wurde eine Meldestelle des Bundes (beim Bundesamt für Justiz) als leicht zugängliche, zentrale Anlaufstelle eingerichtet. Die Möglichkeit der Meldung an diese soll hinweisgebende Personen davon befreien, sich mit Zuständigkeitsfragen auseinandersetzen zu müssen. Daneben sind für spezielle Bereiche u. a. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsi...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 1.2 Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Eine rechtliche Verpflichtung zur Einführung von Hinweisgeber-Verfahren bestand in Deutschland in speziellen Branchen bereits in der Vergangenheit, im Übrigen aber erst seit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Hinweisgeberschutzrichtlinie im Jahr 2019 bzw. des HinSchG am 2.7.2023. Ziel des Gesetzes Insgesamt ist Ziel des Gesetzes, den Hinweisgeberschutz in Deutschland in Eink...mehr

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Eine kleine Geschichte von ... / 1. Unspektakulär: Streichung von § 2b Abs. 4 Nr. 1 und 2 UStG

§ 2b Abs. 4 Nr. 1 und 2 UStG wurden durch das sog. "Jahressteuergesetz 2019"[28] mit Wirkung ab 18.12.2019 gestrichen, da sie keinen Anwendungsbereich mehr hatten. Nach § 2b Abs. 4 Nr. 1 UStG war die Tätigkeit der Notare im Landesdienst und der Ratsschreiber im Land Baden-Württemberg unternehmerisch, soweit Leistungen ausgeführt wurden, für die nach der Bundesnotarordnung die...mehr

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FF 12/2023, Das Bundesverfa... / I. Einleitung

Frau Seibert, ehemals Richterin des Bundesverfassungsgerichts und für das Familienrecht zuständig, prägte einmal folgenden Satz: "Das Bundesverfassungsgericht ist ein Gericht. Es hat nicht rechtspolitische Entscheidungen in dem Sinne zu treffen, dass es Rechtsfolgen anordnet, die es für richtig oder wünschenswert hält."[3] Der Streit darüber, wann das Bundesverfassungsgericht...mehr

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FoVo 12/2023, Neue Chancen in der Zwangsvollstreckung: die Abnahme der Vermögensauskunft im Wege der Videoverhandlung

Am 17.11.2023 hat der Deutsche Bundestag das "Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten" (BT-Drucks 20/8095) in einer vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages noch einmal stark veränderten Form (BT-Drucks 20/9354) beschlossen. Der Bundesrat muss dem jetzt noch zustimmen, bis es im Bundesgesetzb...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / 1. Vertretungsbedürftigkeit/Einwilligungsunfähigkeit

Rz. 39 Die gesundheitliche Beeinträchtigung des Ehegatten muss nach § 1358 Abs. 1 BGB zur Folge haben, dass der zu vertretende Ehegatte seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht besorgen kann. Ob eine Deckungsgleichheit mit der Einwilligungsfähigkeit bestehen soll, ist umstritten. Die Bundesärztekammer sieht diese als Voraussetzung an,[39] andere Stimmen sin...mehr