Fachbeiträge & Kommentare zu Justiz

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 19 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 LG Bonn (2008), Beschluss vom 27.10.2008, 30 T 187/08, URL: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bonn/lg_bonn/j2008/30_T_187_08beschluss20081027.html (Stand: 07.10.2021).mehr

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Nachhaltigkeit – Eine Einfü... / 1.3 Die europäische Ebene

Was heißt das aus Sicht der europäischen Union? Auf europäischer Ebene zielen die Mitgliedsstaaten nicht nur auf die "Entwicklung von internationalen Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Qualität der Umwelt und der nachhaltigen Bewirtschaftung der weltweiten natürlichen Ressourcen beizutragen, um eine nachhaltige Entwicklung sicherzustellen" [1], sondern auch auf eine...mehr

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FoVo 11/2023, Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung im Änderungsmodus

Die Halbwertzeit von normativen Regelungen wird offenbar immer geringer. Am 21.12.2022 wurde im Bundesgesetzblatt die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung vom 16.12.2022 verkündet (BGBl I 2022, S. 2368). Die Verordnung trat am Folgetag in Kraft, sodass seitdem die neuen acht Formulare genutzt werden können. § 6 ZVFV sieht vor, dass die Anträge wegen der Vollstreckung von G...mehr

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FF 11/2023, Ein faires Unterhaltsrecht für Trennungsfamilien

Stellungnahme (Nr. 62/2023 v. 19.9.2023) des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Familienrecht zu den Eckpunkten des Bundesministeriums der Justiz vom 24.8.2023 zur Modernisierung des Unterhaltsrechts 1 Zusammenfassung Der Deutsche Anwaltverein begrüßt die Vorschläge im BMJ-Eckpunktepapier zur Modernisierung des Unterhaltsrechts vom 24.8.2023.[1] Sie zielen auf mehr Re...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / a) Voller Auftrag

Soll der Rechtsanwalt für den Antragsteller nicht nur im Klageerzwingungsverfahren nach § 172 Abs. 2 StPO tätig werden, sondern hat von vorneherein den vollen Auftrag den Antragsteller als Verletzten, der sich ggf. einer erhobenen Anklage als Nebenkläger anschließen will, zu vertreten, gilt Vorbem. 4 Abs. 1 VV.[16] Der Rechtsanwalt ist dann Vertreter eines Verletzten/Nebenkl...mehr

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FF 11/2023, Ein faires Unte... / 2 Stellungnahme im Einzelnen

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 25.8.2023 ein Eckpunktepapier für ein faires Unterhaltsrecht in Trennungsfamilien veröffentlicht. Es werden vier Regelungsbereiche angesprochen: Einmal werden Vorschläge zur Berechnung des Kindesunterhalts im sog. asymmetrischen Wechselmodell (1) und zur Reform beim Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB unterbreitet (2). Des Weite...mehr

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FF 11/2023, Zum neuen Unter... / I. Einleitung

Schon im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2021 hatte sich die Ampelkoalition vorgenommen, das Unterhaltsrecht zu modernisieren und die Betreuungsanteile beider Eltern bei der Berechnung des (Kindes-)Unterhalts besser zu berücksichtigen.[1] Nun hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 25.8.2023 hierzu ein Eckpunktepapier vorgelegt[2]. Es sieht Neuregelungen vor, die sich n...mehr

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zfs 11/2023, Fahrtenbuch; V... / 2 Hinweis

Zur Fahrtenbuchanordnung allg. s.a. Heinzeller, SVR 2023, 29. Zu einer auf Geschwindigkeitsmessung mit standardisiertem Messverfahren gestützten Fahrtenbuchanordnung und Zugang zu Rohmessdaten: BVerwG, Urt. v. 2.2.2023 – 3 C 14/21, zfs 2023, 414. Zur erfolglosen Verfassungsbeschwerde wegen fehlender "Rohmessdaten" bei Geschwindigkeitsmessung mit Hilfe des von der Physikalisc...mehr

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AGS 11/2023, Zeitschriften aktuell

VorsRiBGH Dr. Ulrich Herrmann und RiOLG Dr. Stefan Andreas Stodolkowitz, Gebührenvorschusspflicht im Rechtsmittelverfahren, NJW 2023, 1190 Gem. § 12 Abs. 1 S. 1 GKG soll im Verfahren nach der ZPO die Klage erst nach Zahlung der gerichtlichen Verfahrensgebühr, die gem. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GKG mit der Einreichung der Klageschrift fällig geworden ist, zugestellt werden. Eine e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Ermächtigungsnorm des § 391 Abs. 2 AO

Rz. 62 [Autor/Stand] § 391 Abs. 2 AO ermächtigt die Landesregierungen, durch Rechtsverordnung eine von Abs. 1 Satz 1 abweichende Zuständigkeit der AG in Steuerstrafsachen zu bestimmen, soweit dies mit Rücksicht auf die Wirtschafts- und Verkehrsverhältnisse, den Aufbau der Verwaltungsbehörden oder andere örtliche Bedürfnisse zweckmäßig erscheint. Die Landesregierungen können ...mehr

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FF 09/2023, Digitale Verfassungsbeschwerde: Bundesregierung beschließt Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz Nr. 52/2023 vom 23.8.2023 Die Bundesregierung hat heute den von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann vorgelegten Regierungsentwurf zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht veröffentlicht. Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann erklärt aus diesem Anlass: Zitat "Das Bundesverfass...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Verhältnis zu DRS 24

Rz. 18 [Autor/Zitation] Der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 24 "Immaterielle Vermögensgegenstände" (kurz DRS 24), der am 30.10.2015 verabschiedet und am 23.2.2016 vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde, konkretisiert die handelsrechtlichen Vorschriften zur Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen i...mehr

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AGS 10/2023, Unzulässigkeit... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OVG Greifswald ist zuzustimmen. Aufgrund des Umstandes, dass das OVG im Berufungsrechtszug entschieden hat, dass die Klägerin ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat, zu denen auch die Kosten des Vorverfahrens gehören, steht fest, dass der Beschluss des VG, nach dem die Zuziehung des Bevollmächtigten der Klägerin im Vorverfahren notwendig war...mehr

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FF 09/2023, Reform des Unterhaltsrechts: Bundesjustizminister legt Vorschläge vor

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz Nr. 53/2023 vom 25.8.2023 Einführung Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat heute ein Eckpunktepapier zur Reform des Unterhaltsrechts vorgelegt. Das Papier betrifft den Kindesunterhalt und den Betreuungsunterhalt. Ziel ist es, eine partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder zu fördern – und das Unterhaltsrecht fai...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 21 [Autor/Zitation] Dem Aufstellungsgrundsatz (§ 243) entsprechend sind bei der Aufstellung des JA die GoB zu beachten. Als Teilmenge der GoB dienen die allgemeinen Bewertungsgrundsätze somit der Konkretisierung dieses Aufstellungsgrundsatzes für den Bereich der Bewertung. Gleiches gilt im Hinblick auf die Maßgabe der Beachtung der GoB im Rahmen des Einblicksgebots für ha...mehr

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zfs 10/2023, zfs Aktuell / 4.1 Digitalisierung der Zwangsvollstreckung

Das Bundesministerium der Justiz hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung erarbeitet, zu dem derzeit die Verbände und beteiligten Fachkreise angehört werden. Mit dem Gesetz soll insbesondere erreicht werden, dass Zwangsvollstreckungsanträge vermehrt rein elektronisch bearbeitet werden. Die Anzahl der Hybrid-Verfahren, be...mehr

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AGS 10/2023, Elektronische ... / IV. Persönlicher Anwendungsbereich

Auch der persönliche Anwendungsbereich des § 14b Abs. 1 FamFG war nach Ansicht des BGH eröffnet. In der Rspr. des BGH sei mittlerweile geklärt, dass für Rechtsanwälte die Pflicht zur elektronischen Übermittlung gem. § 14b Abs. 1 S. 1 FamFG auch dann bestehe, wenn sie – wie hier als anwaltlicher Berufsbetreuer – berufsmäßig im eigenen Namen auftreten (vgl. BGH, Beschl. v. 31....mehr

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FF 09/2023, Ein modernes Na... / Einführung

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann erklärt aus diesem Anlass: Der Gesetzentwurf sieht eine Modernisierung des bürgerlich-rechtlichen Namensrechts vor: also des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts. Das geltende deutsche Namensrecht ist sehr restrik...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 40 [Autor/Zitation] § 216 öUGB Vorlage von Unterlagen auf Datenträgern Wer Eintragungen oder Aufbewahrungen in der Form des § 190 Abs. 5 vorgenommen hat, muß, soweit er zur Einsichtgewährung verpflichtet ist, auf seine Kosten innerhalb angemessener Frist diejenigen Hilfsmittel zur Verfügung stellen, die notwendig sind, um die Unterlagen lesbar zu machen, und, soweit erford...mehr

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ZErb 10/2023, Es kann nur einen Zerberus geben!

Und es begab sich, dass ein deutsches Gericht seinen Unmut niederschrieb und folgender amtlichen Leitsatz entstand: Zitat Dem Senat drängt sich seit Jahren zunehmend der Eindruck auf, dass die vom Land Niedersachsen genutzte Möglichkeit der weitestmöglichen Übertragung von Nachlassangelegenheiten auf den Rechtspfleger (§§ 16, 19 RPflG) dazu geführt hat, dass insbesondere bei d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 67 [Autor/Zitation] § 192 öUGB Inventurverfahren (1) Die Vermögensgegenstände sind im Regelfall im Weg einer körperlichen Bestandsaufnahme zu erfassen. (2) Bei der Inventur für den Schluß eines Geschäftsjahrs bedarf es einer körperlichen Bestandsaufnahme der Vermögensgegenstände für diesen Zeitpunkt nicht, soweit durch Anwendung eines den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchfüh...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 27 [Autor/Zitation] § 215 öUGB Vorlage bei Vermögensauseinandersetzungen Bei Vermögensauseinandersetzungen, insbesondere in Erbschafts-, Gütergemeinschafts- und Gesellschaftsteilungssachen, darf das Gericht die Vorlage der Bücher zur Kenntnisnahme von ihrem ganzen Inhalt anordnen. Autoren: Dr. Dietmar Dokalik, Bundesministerium für Justiz Wien (Rz. 4–23, 27–34) Dr. Karl Stück...mehr

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ZErb 10/2023, Was gibt es N... / III. Ehegattenvertretung

Die Ehegattenvertretung gem. § 1358 BGB n.F. [13] ist für Situationen insbesondere im Krankenhaus oder am Lebensende in einer Krankheits- oder Pflegesituation gedacht, bei denen ein Betreuungsverfahren als Formalismus angesehen werden kann. Es werden Entscheidungen des nicht getrenntlebenden Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten sowie damit zusammenhängenden zivilrechtliche...mehr

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FF 09/2023, Neue Richterin am Bundesgerichtshof

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 154/2023 vom 5.9.2023 Der Bundespräsident hat Richterin am Oberlandesgericht Dr. Daniela Recknagel zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt. Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Recknagel ist 43 Jahre alt. Nach dem Abschluss ihrer juristischen Ausbildung und einer siebenmonatigen Tätigkeit als Rechtsanwältin trat sie im August 2007 i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 194 [Autor/Zitation] § 209 öUGB Bewertungsvereinfachungsverfahren (1) (abgedruckt bei § 240 Rz. 123 ) (2) … 2 Soweit es den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht, kann für den Wertansatz gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens unterstellt werden, daß die zuerst oder zuletzt angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände zuerst oder in einer...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 32 [Autor/Zitation] § 214 öUGB Auszug bei Vorlage im Rechtsstreit 1 Werden in einem Rechtsstreit Bücher vorgelegt, so ist in sie, soweit sie den Streitpunkt betreffen, unter Zuziehung der Parteien Einsicht zu nehmen und geeignetenfalls ein Auszug davon anzufertigen. 2 Der übrige Inhalt der Bücher ist dem Gericht insoweit offenzulegen, als es zur Prüfung ihrer ordnungsmäßigen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 426 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 Satz 4 liegt die Verantwortung für die monatliche Ermittlung und Bekanntgabe der Abzinsungssätze bei der Deutschen Bundesbank. Basis für die Ermittlung ist eine Rechtsverordnung, die "Verordnung über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen (Rückstellungsabzinsungsverordnung – RückAbzinsV)", die vom BMJ (na...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 42 [Autor/Zitation] § 213 öUGB Vorlage im Rechtsstreit (1) Im Laufe eines Rechtsstreits kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen die Vorlage der Bücher einer Partei anordnen. (2) Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Verpflichtung des Prozeßgegners zur Vorlage von Urkunden bleiben unberührt. Autoren: Dr. Dietmar Dokalik, Bundesministerium für Justiz Wien (Rz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 39 [Autor/Zitation] § 194 öUGB Unterzeichnung 1 Der Jahresabschluß ist vom Unternehmer unter Beisetzung des Datums zu unterzeichnen.2 Sind mehrere unbeschränkt haftende Gesellschafter vorhanden, so haben sie alle zu unterzeichnen. Autoren: Dr. Dietmar Dokalik, Bundesministerium für Justiz Wien (Rz. 4–24, 39–51) Prof. Dr. Gunter Mayr, Bundesministerium für Finanzen Wien (Rz. 4–...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / J. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 170 [Autor/Zitation] § 190 öUGB Führung der Bücher (1) … (abgedruckt bei § 238 HGB Rz. 124 ) (2) 1 Bei der Führung der Bücher und bei den sonst erforderlichen Aufzeichnungen hat sich der Unternehmer einer lebenden Sprache zu bedienen. 2 Werden Abkürzungen, Zahlen, Buchstaben oder Symbole verwendet, so muss im Einzelfall deren Bedeutung eindeutig festliegen. (3) Die Eintragungen...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / 4. Dokumentenpauschale der Pflichtverteidiger nach Nr. 7000 VV für Ausdrucke aus elektronischen Zweitakten

In Strafsachen können Pflichtverteidigern und anderen beigeordneten oder bestellten Rechtsanwälten für Ausdrucke aus elektronischen Zweitakten erhebliche Dokumentenpauschalen entstehen, die dann gegen die Staatskasse geltend gemacht werden.[45] Die Thematik wurde im Jahr 2017 auf der Konferenz der Kostenrechtsreferentinnen und Kostenrechtsreferenten der Landesjustizverwaltun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 31 [Autor/Zitation] Autoren: Dr. Dietmar Dokalik, Bundesministerium für Justiz Wien (Rz. 7, 31) Prof. Dr. Gunter Mayr, Bundesministerium für Finanzen Wien (Rz. 7, 31) Dr. Karl Stückler, Steuerberater, Wien (Rz. 7, 31) Siehe zur Rechnungslegungspflicht Kommentierung in § 238 HGB (§ 238 Rz. 124 ff.).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 34 [Autor/Zitation] § 193 öUGB Pflicht zur Aufstellung … (4) …; er ist in Euro und in deutscher Sprache unbeschadet der volksgruppenrechtlichen Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung aufzustellen. Autoren: Dr. Dietmar Dokalik, Bundesministerium für Justiz Wien (Rz. 9–29, 34–41) Prof. Dr. Gunter Mayr, Bundesministerium für Finanzen Wien (Rz. 9–29, 34, 42–44) Dr. Karl Stüc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 182 [Autor/Zitation] § 198 öUGB Inhalt der Bilanz (1)–(4) … (abgedruckt bei § 247 Rz. 151 ff. ) (5) Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind. (6) Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, sow...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 65 [Autor/Zitation] § 195 öUGB Inhalt des Jahresabschlusses 1 Der Jahresabschluß hat den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu entsprechen. 2 Er ist klar und übersichtlich aufzustellen. 3 Er hat dem Unternehmer ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln. Autoren: Dr. Dietmar Dokalik, Bundesministerium für Justiz Wien (Rz. 6–25...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 216 [Autor/Zitation] § 197 öUGB Bilanzierungsverbote (1) Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals dürfen nicht als Aktivposten in die Bilanz eingestellt werden. (2) Für immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens, die nicht entgeltlich erworben wurden, darf ein Aktivposten nicht angesetzt werden. Autoren: Dr. Dietmar Dokalik, B...mehr

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FF 09/2023, Scheidung, Immo... / I. Die Scheidungsimmobilie

Schaffen Ehegatten während der Ehe eine Immobilie an, erfolgt dies meist zu hälftigen Miteigentum. Im Zusammenhang mit einer Trennung und Scheidung wird die Immobilie in nicht seltenen Fällen an Dritte verkauft, an Kinder übertragen oder an einen der Ehegatten im Rahmen einer Auseinandersetzungsvereinbarung veräußert. Während die Fragen der Zulässigkeit der Teilungsversteige...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / 5. Vergütung des beigeordneten Zeugenbeistands

Nach der derzeit herrschenden Auffassung in der obergerichtlichen Rspr. nimmt der nach § 68b StPO für die Dauer der Vernehmung beigeordnete Zeugenbeistand eine Einzeltätigkeit wahr und rechnet deshalb mit der Staatskasse eine Verfahrensgebühr nach Nr. 4301 VV i.H.v. 220,00 EUR ab.[18] Diese Vergütung wird auch als verfassungsrechtlich zumutbar angesehen.[19] Die Frage, wie de...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / I. Lineare Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung

BRAK und DAV weisen darauf hin, dass durch die Ankoppelung der Vergütungshöhe an den Gegenstandswert die Bearbeitung kleiner Streitwerte für Rechtsanwälte unwirtschaftlich ist. Das werde durch höhere Streitwerte subventioniert. Auf diese Weise gewährleiste das RVG der gesamten Bevölkerung den Zugang zum Recht, ohne dass es (mit Ausnahme von Beratungs- und Prozesskostenhilfe ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Folgen der Verletzung der Aufstellungspflicht

Rz. 54 [Autor/Zitation] Die Bedeutung der in § 242 verankerten Aufstellungsverpflichtung wird bereits deutlich bei Betrachtung der im Handelsbilanzrecht enthaltenen Vorschriften, die unrichtige Darstellungen in der EB sowie im JA mit Freiheitsstrafen und Geldstrafen bzw. im Falle von Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen sanktionieren. Es handelt sich dabei um die Bestimmungen d...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 238 f... / E. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 40 [Autor/Zitation] Autoren: Dr. Dietmar Dokalik, Bundesministerium für Justiz Wien (Rz. 40–64) Prof. Dr. Gunter Mayr, Bundesministerium für Finanzen Wien (Rz. 40, 65–66) Dr. Karl Stückler, Steuerberater, Wien (Rz. 40–66)unter Mitarbeit von Karolina Olesinska, Wien (Rz. 40–66) Schrifttum: Gassner, Die Einheitsbilanz als Ziel einer Bilanzsteuerrechtsreform, in Bertl (Hrsg.), Pr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / J. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 357 [Autor/Zitation] § 198 öUGB Inhalt der Bilanz (1)–(4) … (abgedruckt bei § 247 Rz. 151) (5)–(7) … (abgedruckt bei § 250 Rz. 182 ) (8) Für Rückstellungen gilt folgendes:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 130 [Autor/Zitation] § 199 öUGB Haftungsverhältnisse Unter der Bilanz sind Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, Bürgschaften, Garantien sowie sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen, soweit sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, zu vermerken, auch wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen. Autoren: Dr. Dietmar D...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Verzeichnis der Bearbeiterinnen und Bearbeiter (Teilband 1)

Band-Herausgeber Bearbeiterinnen und Bearbeiter der deutschen Kommentierungmehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 238 f... / 2. Internationale, europäische, fachgebietsfremde und privatrechtlich organisierte Einflüsse

Rz. 11 [Autor/Zitation] Einer der Zwecke des Bilanzrechts besteht darin, einheitliche Verkehrserwartungen und Vertrauen (zur Bedeutung des Vertrauens im Handelsrecht: Oetker in Großkomm. HGB6, Einleitung Rz. 17) zur einheitlichen Dokumentation der Handelsgeschäfte und der Darstellung der Lage der rechnungslegungspflichtigen Unternehmen herzustellen (s. Rz. 2). Dazu gehört die...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 56 [Autor/Zitation] § 193 öUGB Pflicht zur Aufstellung (1) Der Unternehmer hat zu Beginn seines Unternehmens eine Eröffnungsbilanz nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. (2) Er hat sodann für den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahrs für das vorangegangene Geschäftsjahr einen Jahresabschluß aufzustellen. (3) D...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 133 [Autor/Zitation] Hinweis: Im österreichischen Recht gibt es keine direkt vergleichbare Norm zu § 254. Autoren: Dr. Dietmar Dokalik, Bundesministerium für Justiz Wien (Rz. 18–37, 133–151) Prof. Dr. Gunter Mayr, Bundesministerium für Finanzen Wien (Rz. 18–37, 152–157) Dr. Karl Stückler, Wien (Rz. 18–37, 133–157)unter Mitarbeit von Sebastian Lopez und Karolina Olesinska (Rz....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 133 [Autor/Zitation] Hinweis: Im österreichischen Recht gibt es keine direkt vergleichbare Norm zu § 256a. Autoren: Dr. Dietmar Dokalik, Bundesministerium für Justiz Wien (Rz. 21–41, 133–161) Prof. Dr. Gunter Mayr, Bundesministerium für Finanzen Wien (Rz. 21–41; 133, 162–167) Dr. Karl Stückler, Steuerberater, Wien (Rz. 21–41, 133–167)unter Mitarbeit von Karolina Olesinska, Wi...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / 3. Zahlungserklärung gem. § 55 Abs. 5 S. 2–4 RVG

Gem. § 55 Abs. 5 S. 2 RVG hat der gegen die Staatskasse gerichtete Vergütungsantrag des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts die Erklärung zu enthalten, ob und welche Zahlungen der Rechtsanwalt bis zum Tag der Antragstellung erhalten hat. Bei Zahlungen auf eine anzurechnende Gebühr sind gem. § 55 Abs. 5 S. 3 RVG diese Zahlungen, der Satz oder der Betrag der Gebühr und...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 426 [Autor/Zitation] § 203 öUGB Wertansätze für Gegenstände des Anlagevermögens; Anschaffungs- und Herstellungskosten (1) Gegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen gemäß § 204, anzusetzen. (2) 1 Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ih...mehr