Fachbeiträge & Kommentare zu Justiz

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FF 09/2023, Der elektronisc... / d) Vorübergehende Unmöglichkeit der Übermittlung als elektronisches Dokument aus technischen Gründen

Sowohl § 14b Abs. 1 Satz 2 FamFG als auch § 130d Satz 2 ZPO legen fest, dass die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig ist, wenn die Übermittlung als elektronisches Dokument aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. Eine Ersatzeinreichung hat demnach drei Voraussetzungen: auf technischen Gründen beruhende Störung, Einstufung der Störung als vor...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / I. Lineare Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung

BRAK und DAV weisen darauf hin, dass durch die Ankoppelung der Vergütungshöhe an den Gegenstandswert die Bearbeitung kleiner Streitwerte für Rechtsanwälte unwirtschaftlich ist. Das werde durch höhere Streitwerte subventioniert. Auf diese Weise gewährleiste das RVG der gesamten Bevölkerung den Zugang zum Recht, ohne dass es (mit Ausnahme von Beratungs- und Prozesskostenhilfe ...mehr

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FF 09/2023, Scheidung, Immo... / I. Die Scheidungsimmobilie

Schaffen Ehegatten während der Ehe eine Immobilie an, erfolgt dies meist zu hälftigen Miteigentum. Im Zusammenhang mit einer Trennung und Scheidung wird die Immobilie in nicht seltenen Fällen an Dritte verkauft, an Kinder übertragen oder an einen der Ehegatten im Rahmen einer Auseinandersetzungsvereinbarung veräußert. Während die Fragen der Zulässigkeit der Teilungsversteige...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / 5. Vergütung des beigeordneten Zeugenbeistands

Nach der derzeit herrschenden Auffassung in der obergerichtlichen Rspr. nimmt der nach § 68b StPO für die Dauer der Vernehmung beigeordnete Zeugenbeistand eine Einzeltätigkeit wahr und rechnet deshalb mit der Staatskasse eine Verfahrensgebühr nach Nr. 4301 VV i.H.v. 220,00 EUR ab.[18] Diese Vergütung wird auch als verfassungsrechtlich zumutbar angesehen.[19] Die Frage, wie de...mehr

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Verzeichnis der Bearbeiterinnen und Bearbeiter (Teilband 1)

Band-Herausgeber Bearbeiterinnen und Bearbeiter der deutschen Kommentierungmehr

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Vorbemerkungen Vor §§ 238 f... / 2. Internationale, europäische, fachgebietsfremde und privatrechtlich organisierte Einflüsse

Rz. 11 [Autor/Zitation] Einer der Zwecke des Bilanzrechts besteht darin, einheitliche Verkehrserwartungen und Vertrauen (zur Bedeutung des Vertrauens im Handelsrecht: Oetker in Großkomm. HGB6, Einleitung Rz. 17) zur einheitlichen Dokumentation der Handelsgeschäfte und der Darstellung der Lage der rechnungslegungspflichtigen Unternehmen herzustellen (s. Rz. 2). Dazu gehört die...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Folgen der Verletzung der Aufstellungspflicht

Rz. 54 [Autor/Zitation] Die Bedeutung der in § 242 verankerten Aufstellungsverpflichtung wird bereits deutlich bei Betrachtung der im Handelsbilanzrecht enthaltenen Vorschriften, die unrichtige Darstellungen in der EB sowie im JA mit Freiheitsstrafen und Geldstrafen bzw. im Falle von Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen sanktionieren. Es handelt sich dabei um die Bestimmungen d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 56 [Autor/Zitation] § 193 öUGB Pflicht zur Aufstellung (1) Der Unternehmer hat zu Beginn seines Unternehmens eine Eröffnungsbilanz nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. (2) Er hat sodann für den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahrs für das vorangegangene Geschäftsjahr einen Jahresabschluß aufzustellen. (3) D...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeine Erläuterungen

Rz. 56a [Autor/Zitation] § 193 öUGB regelt für alle Unternehmen, für die der erste Abschnitt des Dritten Buches des öUGB gilt (s. dazu § 238 Rz. 125 ff.), die Verpflichtung zur Aufstellung einer Eröffnungsbilanz und der Jahresbilanz, die Bestandteile des Jahresabschlusses, die Dauer des Geschäftsjahres, die jeweiligen Aufstellungsfristen sowie die Berichtssprache (deutsch) un...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 133 [Autor/Zitation] Hinweis: Im österreichischen Recht gibt es keine direkt vergleichbare Norm zu § 256a. Autoren: Dr. Dietmar Dokalik, Bundesministerium für Justiz Wien (Rz. 21–41, 133–161) Prof. Dr. Gunter Mayr, Bundesministerium für Finanzen Wien (Rz. 21–41; 133, 162–167) Dr. Karl Stückler, Steuerberater, Wien (Rz. 21–41, 133–167)unter Mitarbeit von Karolina Olesinska, Wi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 65 [Autor/Zitation] § 195 öUGB Inhalt des Jahresabschlusses 1 Der Jahresabschluß hat den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu entsprechen. 2 Er ist klar und übersichtlich aufzustellen. 3 Er hat dem Unternehmer ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln. Autoren: Dr. Dietmar Dokalik, Bundesministerium für Justiz Wien (Rz. 6–25...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 216 [Autor/Zitation] § 197 öUGB Bilanzierungsverbote (1) Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals dürfen nicht als Aktivposten in die Bilanz eingestellt werden. (2) Für immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens, die nicht entgeltlich erworben wurden, darf ein Aktivposten nicht angesetzt werden. Autoren: Dr. Dietmar Dokalik, B...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / 3. Zahlungserklärung gem. § 55 Abs. 5 S. 2–4 RVG

Gem. § 55 Abs. 5 S. 2 RVG hat der gegen die Staatskasse gerichtete Vergütungsantrag des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts die Erklärung zu enthalten, ob und welche Zahlungen der Rechtsanwalt bis zum Tag der Antragstellung erhalten hat. Bei Zahlungen auf eine anzurechnende Gebühr sind gem. § 55 Abs. 5 S. 3 RVG diese Zahlungen, der Satz oder der Betrag der Gebühr und...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 385 [Autor/Zitation] § 196 öUGB Vollständigkeit, Verrechnungsverbot (1) Der Jahresabschluß hat sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. (2) Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen dürfen nicht mit Ert...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 124 [Autor/Zitation] § 189 öUGB Anwendungsbereich (1) Soweit in der Folge nichts anderes bestimmt wird, ist das Dritte Buch anzuwenden auf:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 151 [Autor/Zitation] § 198 öUGB Inhalt der Bilanz (1) In der Bilanz sind das Anlage- und das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten sowie die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert auszuweisen und unter Bedachtnahme auf die Grundsätze des § 195 aufzugliedern. (2) Als Anlagevermögen sind die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauer...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 56 [Autor/Zitation] Autoren: Dr. Dietmar Dokalik, Bundesministerium für Justiz Wien (Rz. 56–72) Prof. Dr. Gunter Mayr, Bundesministerium für Finanzen Wien (Rz. 73–76) Dr. Karl Stückler, Wien (Rz. 56–76)unter Mitarbeit von Lena Payer und Karolina Olesinska (Rz. 56–76) Schrifttum: Papst, Doppisches Rechnungswesen für Gebietskörperschaften – das Ende der Kameralistik?, RFG 2007, ...mehr

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Vorbemerkungen Vor §§ 238 f... / 1. Rechnungslegungsänderungsgesetz 1990 und nachfolgende Novellen

Rz. 51 [Autor/Zitation] Das HGB in der Fassung vor dem Rechnungslegungsänderungsgesetz 1990 (öRLG 1990, BGBl 192/1990) enthielt in den §§ 38–47 einige Bestimmungen zur Rechnungslegung aller Kaufleute, die insbes. die formelle Seite der Rechnungslegung betrafen und im Großen und Ganzen den jetzigen §§ 189–194 und §§ 212–216 öUGB entsprechen. Hinsichtlich des materiellen Bilanz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / J. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 357 [Autor/Zitation] § 198 öUGB Inhalt der Bilanz (1)–(4) … (abgedruckt bei § 247 Rz. 151) (5)–(7) … (abgedruckt bei § 250 Rz. 182 ) (8) Für Rückstellungen gilt folgendes:mehr

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FoVo 10/2023, Auch Staatsan... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH sieht den Antrag als unzulässig an Das LG hat die sofortige Beschwerde zu Recht als unzulässig angesehen, weil die StA sie nicht als elektronisches Dokument übermittelt hat. Gemäß § 130d ZPO sind Behörden verpflichtet, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen als elektronisches Dokument zu übermitteln. Davon umfasst sind neben Erklärungen, die der Schriftform bed...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 130 [Autor/Zitation] § 199 öUGB Haftungsverhältnisse Unter der Bilanz sind Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, Bürgschaften, Garantien sowie sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen, soweit sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, zu vermerken, auch wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen. Autoren: Dr. Dietmar D...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 133 [Autor/Zitation] Hinweis: Im österreichischen Recht gibt es keine direkt vergleichbare Norm zu § 254. Autoren: Dr. Dietmar Dokalik, Bundesministerium für Justiz Wien (Rz. 18–37, 133–151) Prof. Dr. Gunter Mayr, Bundesministerium für Finanzen Wien (Rz. 18–37, 152–157) Dr. Karl Stückler, Wien (Rz. 18–37, 133–157)unter Mitarbeit von Sebastian Lopez und Karolina Olesinska (Rz....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 123 [Autor/Zitation] § 191 öUGB Inventar (1) Der Unternehmer hat zu Beginn seines Unternehmens die diesem gewidmeten Vermögensgegenstände und Schulden genau zu verzeichnen und deren Wert anzugeben (Inventar). (2) Er hat für den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs ein solches Inventar aufzustellen. § 209 öUGB Bewertungsvereinfachungsverfahren (1) 1 Gegenstände des Sachanlagevermö...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 426 [Autor/Zitation] § 203 öUGB Wertansätze für Gegenstände des Anlagevermögens; Anschaffungs- und Herstellungskosten (1) Gegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen gemäß § 204, anzusetzen. (2) 1 Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ih...mehr

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FF 09/2023, Der elektronisc... / cc) Dateiformat "XML"

Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 ERVV soll dem elektronischen Dokument ein strukturierter maschinenlesbarer Datensatz im Dateiformat XML (= Extended Markup Language) beigefügt werden, der den nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 ERVV bekanntgemachten Definitions- oder Schemadateien entspricht und mindestens die Bezeichnung des Gerichts (Nr. 1), sofern bekannt, das Aktenzeichen des Verfahrens (Nr. 2)...mehr

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ZErb 10/2023, Aussetzung de... / 2 Gründe

II. Über die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers kann entschieden werden. Gem. § 155 S. 1 FGO i.V.m. § 246 Abs. 1 Hs. 2 ZPO hatte der Senat mit Beschl. v. 16.6.2021 – X B 47/20 das Verfahren auf Antrag der Bevollmächtigten des V nach dessen Tod ausgesetzt. Mit Schreiben vom 9.9.2021 hat der Kläger durch seinen Prozessbevollmächtigten sinngemäß die Aufnahme des Verfahrens er...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 844 [Autor/Zitation] § 204 öUGB Abschreibungen im Anlagevermögen (1) Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind bei den Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Der Plan muß die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlic...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 311 [Autor/Zitation] § 201 öUGB Allgemeine Grundsätze (1) Die Bewertung hat den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu entsprechen. (2) Insbesondere gilt folgendes:mehr

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FF 09/2023, Der elektronisc... / b) Technische Standards

Nach § 2 Abs. 2 ERVV "soll" das elektronische Dokument den technischen Eigenschaften genügen, die die Bundesregierung im Bundesanzeiger und auf der Internetseite www.justiz.de bekannt gemacht hat. Essentiell ist hier, dass es sich bei § 2 Abs. 2 ERVV lediglich um eine Soll-Vorschrift handelt. Dies bedeutet, dass ein elektronisches Dokument, dann, wenn es diesen Vorgaben nich...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Kraftfahrzeugnutzung

Rz. 415 Fahrzeugkosten[257] sind steuerlich und unterhaltsrechtlich problematisch, weil die berufliche Fahrzeugnutzung starke Berührung mit der privaten Lebensführung und eine Prestigekomponente hat. Deswegen wird oft hoher Aufwand betrieben. Beim Unternehmer erhöht der private Nutzungsanteil letztlich die betrieblichen Erlöse. Insoweit ergibt sich die Beschränkung aus § 6 A...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Außergewöhnliche Belastungen für familienrechtliche Aufwendungen

Rz. 869 ▪ Scheidungskosten Scheidungskosten werden nicht durch Einkünfteerzielung veranlasst und sind deshalb weder Werbungskosten gem. § 9 Abs. 1 EStG noch Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4 EStG. Wenn eine für den Steuerpflichtigen "zumutbare Belastung" überschritten wird, sind sie aber zwangsläufig und daher generell außergewöhnliche Belastungen. Eine Zwangsläufigkeit kam nach...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Unterhaltsaufwendungen/Alternative zum Realsplitting

Rz. 878 Die steuerliche Abzugsmöglichkeit von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG besteht alternativ zum Realsplitting. Unter Unterhaltsaufwendungen versteht man typische Unterhaltsaufwendungen, d.h. das, was Menschen üblicherweise zum Leben benötigen. Hierunter fallen u.a. Aufwendungen zum Bestreiten des Lebensunterhalts, z.B. für Ernährung, Kleidung und Wohnung.[693]...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 6. Weitere Änderungen ab 2013

Rz. 25 Reduzierung der Veranlagungsarten nach §§ 26, 26 a EStG: Nach dem Steuervereinfachungsgesetz 2011[21] gibt es nur noch vier Veranlagungsarten, nämlich die Einzelveranlagung, das Verwitweten-Splitting, das "Sonder-Splitting" im Trennungsjahr und die Zusammenveranlagung mit Ehegatten-Splitting. Statt einer getrennten Veranlagung ist ab VZ 2013 eine Einzelveranlagung nach...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (a) Nachteilsausgleich

Rz. 796 Die Zustimmung setzt voraus, dass dem Zustimmenden keine Nachteile entstehen bzw. alle steuerlichen, sozialrechtlichen und sonstigen wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen werden.[577] Rz. 797 ▪ Steuerliche Nachteile Steuerliche Nachteile treten bereits dann auf, wenn eine Unterhaltsleistung das steuerliche Existenzminimum nach § 32a EStG überschreitet. Die Höhe des E...mehr

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Außergerichtliche Einstellu... / 1. Eintragung ins Gewerbezentralregister bei Einstellungen nach § 153a StPO

Nach § 149 Abs. 1 GewO wird bei dem Bundesamt für Justiz als Registerbehörde ein Gewerbezentralregister geführt. In das Gewerbezentralregister sind unternehmensbezogene Ordnungswidrigkeiten und Straftaten einzutragen. Nach § 149 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 GewO sind nur rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Arbei...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 16): Die Gm... / 3. Verbriefung als elektronisches Wertpapier?

Kryptowertpapier: Aufgrund des zwischenzeitlich in Kraft getretenen Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG) können Emittenten zudem Inhaberschuldverschreibungen – wie Anleihen oder Wandelschuldverschreibungen – als elektronische Wertpapiere in Form von Kryptowertpapieren begeben (§ 4 Abs. 3, 4 eWpG). Entstehung: Ein Kryptowertpapier entsteht dadurch, dass der Emittent ...mehr

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Schätzungen von Ortsgericht... / II. Das hessische Ortsgerichtswesen

Ortsgerichte gibt es nur in Hessen. Das Ortsgerichtswesen ist im Ortsgerichtsgesetz geregelt (i.d.F. v. 2.4.1980, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes v. 28.6.2023 [GVBl. HE v. 2023, 473, 475]). Ortsgerichte werden für eine Gemeinde errichtet. In Gemeinden mit mehreren Ortsteilen können mehrere Ortsgerichte errichtet werden (§ 1 Abs. 1 OGerG HE). Ortsgerichte sind nach §...mehr

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Schätzungen von Ortsgericht... / c) Zertifizierung von einer nach DIN EN/ISO IEC 17024 akkreditierten Stelle

Weiterhin können nur natürliche Personen von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken zertifiziert werden. Im Rahmen einer Kleinen Anfrage wurde gefragt, ob die hessische Landesregierung eine Finanzierung oder Bezuschussung der Fortbildung für die Ortsgerichte plane, um eine Zertifizierung...mehr

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FF 09/2023, Verlorene Anrec... / 1 Anschreiben an das Bundesministerium der Justiz – Auszug

Wird in einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich bei der Scheidung ein existierendes Anrecht nicht berücksichtigt, weil es nicht angegeben oder vom Gericht übersehen wurde, sieht der BGH darin keine bewusste Teilentscheidung (BGH FamRZ 2014, 1614). Die Rechtskraft der Entscheidung bezieht sich daher auch auf die Tatsache, dass sonstige Anrechte nicht vorhanden sind. Damit...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / II. Überlegungen

Zu einer modernen Justiz gehören auch moderne Kommunikationsmittel und Arbeitsmittel. Der Wille ist da, wie die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs einerseits, aber EDV-Ausstattungen und Programme andererseits zeigen. Erfahrungen mit bisheriger EDV in der Justiz waren aber zumeist ernüchternd.[3] Als Beispiel soll das bereits mehrfach diskutierte Programm "ForumSTAR...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / III. Aktuelles in der Gesetzgebung

Der Gesetzgeber scheint diese Überlegungen aufgenommen zu haben. Aktuell liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten vor.[8] Diese sieht u.a. eine Änderung der Beratungshilfegesetzgebung, aber auch des Beratungshilfeformulars vor. Ziel der vorgeschlagenen Neuregelungen ist es...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / 2. Änderungen der BerHFV

In § 1 Nr. 1 BerHFV vom 2.1.2014,[11] die durch Artikel 2 der Verordnung vom 16.12.2022[12] geändert worden ist, werden die Wörter "mündlich stellt" durch die Wörter "vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt" ersetzt. Die Änderungen im Beratungshilfegesetz – i.Ü. auch bei Beantragung von Prozesskostenhilfe (PKH) – beruhen auf den Überlegungen, die Justiz zu modernisieren....mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / 3. Virtuelle Rechtsantragstelle

Die Vorteile der Videokonferenztechnik sollen neben der Beratungshilfe und der PKH-Prüfung auch für die Rechtsantragstellen nutzbar gemacht. Eine "virtuelle" Rechtsantragstelle soll die Zukunft sein. Die Abgabe von Anträgen oder Erklärungen vor der Urkundsbeamtin oder dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle sollen danach künftig auch per Bild- und Tonübertragung erfolgen. Die...mehr

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§ 2 Zwangsvollstreckung und... / II. Erläuterungen

Rz. 9 & 1. Allgemeines Zuständig ist der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts, der für den Wohnsitz des Schuldners zuständig ist. Der Antrag ist daher an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des zuständigen AG zu richten. Die Formulare können bspw. auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz heruntergeladen werden. Die Vollstreckung aus dem Titel kann mit der Zuste...mehr

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AGS 09/2023, Fällige Beträg... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Verfahrenswert eines einstweiligen Anordnungsverfahrens auf Unterhalt Im Gegensatz zu den Vorgängervorschriften des GKG und des RVG enthält das FamGKG keine besonderen Wertvorschriften für einstweilige Anordnungsverfahren. Das bedeutet, dass zunächst einmal der Hauptsachewert zu ermitteln ist. Hiernach ist dann gem. § 41 S. 1 FamGKG zu prüfen, ob die einstweilige Anordnung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.2.6 Dienstaufsichtsbeschwerde

Rz. 9 Mit der Dienstaufsichtsbeschwerde[1] kann die sachliche Entscheidung einer Behörde (Sachaufsichtsbeschwerde) oder das dienstliche Verhalten eines Bediensteten (Personenaufsichtsbeschwerde) bei der angegriffenen Behörde selbst oder bei deren Aufsichtsbehörde gerügt werden. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist auch im Bereich der Justiz anerkannt. Allerdings sind von ihr di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.4.1 Allgemeines

Rz. 90 Zulässig ist nach § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO ein Offenbaren oder Verwerten[1] geschützter Daten, soweit es durch Bundesgesetz[2] ausdrücklich zugelassen ist. Gesetz i. S. v. § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO ist (ungeachtet § 4 AO) nur ein Gesetz im formellen Sinn. Dies wird aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift und aus der Bedeutung des Steuergeheimnisses hergeleitet.[3] Rechts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.9 Zustimmung der betroffenen Person (§ 30 Abs. 4 Nr. 3 AO)

Rz. 106 Soweit die betroffene Person zustimmt, ist ein Offenbaren oder Verwerten der geschützten Daten zulässig. Die Änderung des Begriffs des "Betroffenen" in den der "betroffenen Person" durch das 2.DSAnpUG-EU vom 20.11.2019[1] enthielt keinen materiellen Änderungsgehalt. Vielmehr wurde – wie auch in der Gesetzesbegründung ausgeführt – lediglich eine Anpassung der Begriffl...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / 2. Zur Wertfestsetzung gem. § 33 Abs. 1 RVG

Rz. 72 Gem. § 62 Abs. 1 GKG gilt normalerweise ein für die Zuständigkeit des Prozessgerichtes oder die Zulässigkeit eines Rechtsmittels festgesetzter Streitwert auch für die Berechnung der Gerichtsgebühren. Dieser Gebührenstreitwert hindert dann auch die gesonderte Festsetzung nach § 33 RVG. Dies gilt aber ausdrücklich nach § 62 S. 2 GKG nicht in Verfahren vor den ArbG. Dies...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / VI. Streitwert und Gegenstandswert

Rz. 62 Die bisherige Sondervorschrift des § 12 Abs. 7 ArbGG ist durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz aufgehoben und unverändert in § 42 GKG übergeleitet worden. Zwischenzeitlich ist das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz mit Datum v. 23.7.2013 in Kraft getreten, um für eine deutliche Verbesserung des Kostendeckungsgrades in der Justiz zu sorgen. Rz. 63 Da das Arbeits...mehr