Beschleunigungsgebot: In der Strafprozessordnung soll ausdrücklich ein Beschleunigungsgebot für Strafverfahren mit minderjährigen Opferzeuginnen und Opferzeugen verankert werden.
Die Anordnung von Untersuchungshaft soll unter erleichterten Voraussetzungen möglich sein.
Telekommunikationsüberwachung soll künftig auch bei Ermittlungen wegen des Sichverschaffens oder Besitzes von Kinderpornografie möglich sein.
Onlinedurchsuchung und Verkehrsdatenerhebung: Auch in den Fällen des Grundtatbestandes der sexualisierten Gewalt gegen Kinder sowie der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte soll künftig eine Onlinedurchsuchung und eine Verkehrsdatenerhebung von auf Vorrat gespeicherten Daten angeordnet werden können.

Pressemitteilung des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 21.10.2020, abrufbar unter: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Bekaempfung_sex_Gewalt_Kinder.html

FF 12/2020, S. 472 - 473

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