Der Verkehrsgerichtstag im Januar 2020 war die letzte "echte" Tagung in Form einer Präsenzveranstaltung, die ich besucht habe. Vielen von Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wird es genauso gehen. Damals war das Corona-Virus noch eine mehr oder minder exotische Krankheit auf der anderen Seite der Welt. Nunmehr bestimmt es seit Monaten das hiesige Leben. Die im vergangenen Frühjahr noch weit verbreitete Ansicht, dass der ganze Spuk spätestens im Herbst wieder verschwunden sein würde, hat sich rückblickend als leider reichlich naiv herausgestellt. Immerhin bringen die nunmehr angelaufenen Impfungen Hoffnung darauf, dass sich jedenfalls zum Ende des Jahres 2021 zunehmend die Normalität wiedereinstellen kann.

Der Verkehrsgerichtstag im beschaulichen Städtchen Goslar zeichnet sich durch unzählige kleinere Veranstaltungen aus, die dadurch geprägt sind, dass viele Menschen dort, nicht selten dicht gedrängt, zusammenkommen. Dass eine solche Veranstaltung in der gegenwärtigen Situation undurchführbar ist, bedarf keiner weiteren Ausführungen. Wir haben uns daher im Vorstand des Verkehrsgerichtstags dazu entschieden, die Veranstaltung "Corona-konform" durchzuführen, allerdings nicht in der klassischen Weise, d.h. insbesondere ohne Arbeitskreise. Gleichwohl sollte die Kontinuität der Verkehrsgerichtstage gewahrt bleiben. Insofern wurde eine Hybridveranstaltung in der Kaiserpfalz unter Beachtung aller jeweils geltenden Hygiene- und Sicherheitsregeln organisiert. Allerdings hat sich das vergangene Jahr dadurch ausgezeichnet, dass es ausgeschlossen war, auch nur mittelfristige Planungen aufzustellen. Also ist es gut möglich, dass in dem Moment, wenn Sie diese Zeilen lesen, all das Nachfolgende schon wieder überholt sein wird.

Zum gegenwärtigen Stand der Dinge wird es am Donnerstag, den 28.1.2021 ab 14.00 Uhr den ersten Teil eines Fortbildungsseminars in der Kaiserpfalz geben, der online in Zusammenarbeit mit der DeutschenAnwaltAkademie zu einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung übertragen wird. Die Referenten sind bewusst aus dem Kreis des Vorstandes des Verkehrsgerichtstages gewählt, um die Zahl der anreisenden Personen möglichst zu reduzieren. Herr Richter am BGH Thomas Offenloch wird die aktuelle Rechtsprechung seines VI. Zivilsenates vorstellen. Der Verfasser dieses Editorials wird über die Probleme und Chancen referieren, die das Corona-Virus im Verkehrsrecht eröffnet.

Am 29.1.2021 wird um 10.00 Uhr eine Hauptveranstaltung in der Kaiserpfalz stattfinden, dies in Form einer Eröffnungsansprache des Präsidenten des Verkehrsgerichtstages Prof. Dr. Ansgar Staudinger sowie einer Begrüßung durch den Oberbürgermeister der Stadt Goslar, Dr. Oliver Junk und im Anschluss wird der Chefberater der EU-Kommission, Herr Paul Nemitz, über künstliche Intelligenz in Justiz und Mobilität referieren.

Ab 14.00 Uhr folgen dann weitere Fortbildungsseminare durch Herrn Prof. Dr. Ansgar Staudinger zum Thema Aktuelles aus dem Verkehrs- und Versicherungsrecht sowie von Herrn Jörg Elsner, der sich mit den häufigsten Unfallursachen und Erläuterungen der Quotenbildung beim Schadenersatzrecht befassen wird.

Auch die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht plant gegenwärtig jedenfalls für das erste Halbjahr 2021 primär mit Online-Fortbildungen, um Ihnen zum einen die erforderliche Fortbildung im Verkehrsrecht zu ermöglichen, zum anderen jedoch eine sichere Durchführung zu gewährleisten.

Ich hoffe sehr, dass vielleicht schon der Verkehrsanwaltstag im April 2021 jedenfalls teilweise in Form einer Präsenzveranstaltung stattfinden wird. Ich wünsche allen unseren Lesern, dass das Jahr 2021 sich erfreulicher gestaltet als das vergangene Jahr und hoffe insbesondere, Sie möglichst bald alle gesund auf einer unserer Fortbildungsveranstaltungen wiedersehen zu können.

Autor: Nicolas Eilers

RA Nicolas Eilers, FA für Verkehrs- und Versicherungsrecht, Groß-Gerau

zfs 1/2021, S. 1

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