Fachbeiträge & Kommentare zu Justiz

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Teil A: Rechtsmittel / 97 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Beschwer [Rdn 1382]

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zfs 09/2024, Reichweite des... / 2 Aus den Gründen:

Im angefochtenen Urteil ist lediglich eine Geldbuße von nicht mehr als 100 EUR festgesetzt worden. Nach § 80 Abs. 1 und 2 Nr. 1 OWiG darf daher die Rechtsbeschwerde nur zugelassen werden, wenn es geboten ist, die Nachprüfung des angefochtenen Urteils zur Fortbildung des materiellen Rechts zu ermöglichen oder das Urteil wegen Versagung des rechtlichen Gehörs aufzuheben. Ein s...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 32 Beschwerde, Beschwerdeeinschränkung, generelle [Rdn 468]

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Teil A: Rechtsmittel / 103 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Entscheidungsbekanntmachung [Rdn 1482]

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zfs 09/2024, Reichweite des... / 2 Aus den Gründen:

[…] B. Die Anhörungsrüge ist teilweise bereits unzulässig, im Übrigen unbegründet. I. Hinsichtlich der im Verteidigerschriftsatz vom 3.4.2024 vorgebrachten Einwendungen, die nicht allein der Verdeutlichung und Ergänzung des im Schriftsatz vom 15.11.2023 gemachten Vorbringens dienen, ist die Anhörungsrüge unzulässig, weil es insoweit entgegen §§ 46 Abs. 1 OWiG, 356a Satz 2 und...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / II. Vollstreckung mit dem Gerichtsvollzieher

Rz. 2 Anders als noch in § 1 der GVGA 2015 wird ein generelles Formular für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers (Anlage 1 ZVFV) ohne die Beschränkung auf privatrechtliche Antragsteller und die Beauftragung der Vollstreckung wegen Geldforderungen eingeführt. Das Formular bildet neben der Zustellung die Beauftragung des Gerichtsvollziehers im Rahmen seiner Regelbefugnisse...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 34 Beschwerde, Ordnungsmittel [Rdn 507]

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§ 1 Einleitung und Genesis ... / E. Entschließung des Bundesrats oder der Blick in den ERV

Rz. 10 Neben den förmlichen Änderungswünschen hat der Bundesrat noch eine Entschließung gefasst, die schon darauf hinweist, wie sich der Bundesrat die Fortentwicklung der ZVFV und letztlich die Fortentwicklung des Formularwesens in der Zwangsvollstreckung vorstellt. Die neue ZVFV stellt also nicht den Beginn, aber eben auch nicht das Ende der Entwicklung dar. Der Bundesrat h...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 105 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Form, Protokoll der Geschäftsstelle [Rdn 1515]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 47 Klageerzwingungsverfahren, Verfahren [Rdn 620]

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Teil A: Rechtsmittel / 140 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Verteidigerzustellung [Rdn 1976]

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Teil A: Rechtsmittel / 144 Revision, Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts [Rdn 2040]

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Teil C: Außerordentliche un... / 20 Menschenrechtsbeschwerde, Recherche [Rdn 242]

Rdn 243 Literaturhinweise: Braun, Einführung in die juristische Internetrecherche, JuS 2004, 359 s.a. die Hinw. bei → Menschenrechtsbeschwerde, Allgemeines, Teil C Rdn 2. Rdn 244 1. Im Unterschied zu Verfahren über die Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG, in dem einzelfallbezogenen Besonderheiten i.d.R. im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen wird, kan...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 53 Sperrerklärung, Rechtsmittel [Rdn 706]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 55 Strafbefehl, Allgemeines [Rdn 729]

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Teil A: Rechtsmittel / 5 Berufung, Annahmeberufung, Voraussetzungen [Rdn 46]

Rdn 47 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Annahmeberufung, Allgemeines, Teil A Rdn 21. Rdn 48 1. Verfahrensrechtlich gilt § 313 für alle im Erkenntnisverfahren ergangenen Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts, so auch für Urteile, die das beschleunigte Verfahren abschließen (OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 1997, 273), auf einen Einspruch gegen einen Straf...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / 4. Nachweis des Annahmeverzugs

Rz. 48 Vielfach wird es in der Praxis für den Gläubiger nicht einfach sein, den Annahmeverzug des Schuldners nachzuweisen. Hat der Gläubiger z.B. ein Urteil erstritten, in dem der Schuldner zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrags verurteilt wird, Zug-um-Zug gegen Rückübertragung veräußerter Grundstücke, kann der Nachweis des Annahmeverzugs in der erforderlichen Form regelmä...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 128 § 758a ZPO regelt einerseits in Abs. 1 die richterliche Durchsuchungsanordnung und andererseits in Abs. 4 die Vollstreckung zur Unzeit, d.h. zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen. § 758a Abs. 6 ZPO ermächtigt das Bundesministerium der Justiz, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats Formulare für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungs...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 7 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Anfechtung, Allgemeines [Rdn 71]

Rdn 72 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines, Teil A Rdn 58. Rdn 73 1. Das ergangene Verwerfungsurteil kann mit dem Wiederaufnahmeantrag und/oder der Revision alternativ oder kumulativ angefochten werden. Allerdings hat der Gesetzgeber dabei nicht das Gleiche auf zwei verschiedene Arten regeln wollen. Ziel der Wiedereinsetzung...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 154 Revision, Entscheidung, Allgemeines [Rdn 2135]

Rdn 2136 Literaturhinweise: Barton, Kennzeichen und Effekte der modernen Revisionsrechtsprechung – Führt die Materialisierung des Strafrechts auf den Weg nach Pappenheim, in: Opferschutz, Richterrecht, Strafprozessreform, Schriftenreihe der Strafverteidigervereinigungen, 28. Strafverteidigertag, Karlsruhe 2005, S. 195 ders., Schonung der Ressourcen der Justiz oder effektiver ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 24 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Allgemeines [Rdn 323]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 59 Strafbefehl, Inhalt [Rdn 803]

Rdn 804 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Strafbefehl, Allgemeines, Teil B Rdn 730. Rdn 805 1. Den Inhalt eines Strafbefehls gibt § 409 Abs. 1 S. 1 vor. Die Vorschrift orientiert sich z.T. an der Anklageschrift (§ 200 Abs. 1 S. 1) und z.T. am Strafurteil (§ 275 Abs. 3). In der Praxis dient der überwiegende Teil der erlassenen Strafbefehle der justiziellen Bewältigung von ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 52 JGG-Besonderheiten, Heimunterbringung, einstweilige [Rdn 778]

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Teil A: Rechtsmittel / 119 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Sprachunkundigkeit, Übersetzungsleistungen [Rdn 1710]

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Teil A: Rechtsmittel / 15 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Urlaub [Rdn 186]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 187 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Ausbleiben des Ang...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 158 Revision, Hauptverhandlung [Rdn 2177]

Rdn 2178 Literaturhinweise: Leipold, Die Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht, StraFo 2010, 353 s.a. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2009. Rdn 2179 1. Die HV vor dem Revisionsgericht (§ 350) Ist nicht vergleichbar mit der HV vor dem Tatgericht. Das "Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz" v. 12.7.2024 (BGBl I Nr. 234) hat § 350 geändert/ergänzt. ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 50 JGG-Besonderheiten, Entscheidungsergänzungen, nachträgliche [Rdn 753]

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AGS 09/2024, Einwendungen d... / IV. Bedeutung für die Praxis

Ich habe so meine Zweifel, ob die Entscheidung des OLG Karlsruhe richtig ist. 1. Behandlung des Einwandes der fehlenden Fälligkeit der Vergütung Die sowohl im Leitsatz 1 als auch in den Beschlussgründen geäußerte Auffassung, der Einwand fehlender Fälligkeit hindere die Vergütungsfestsetzung grds. nicht, ist in dieser Allgemeinheit nicht zutreffend. Es handelt sich – wie eingan...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / VII. Antragsvoraussetzungen

Rz. 88 Auf der Grundlage von § 758a Abs. 6 (und § 829 Abs. 4 ZPO) hat das Bundesministerium für Justiz ein Formular für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung eingeführt ( Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung – ZVFV vom 23.8.2012,[128] geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 16.6.2014[129]). Dieses Formular wurde ab dem 1.3.2013 verbindlich. Mitt...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 21 Berufung, Beschränkung, Vornahme [Rdn 278]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 44 Klageerzwingungsverfahren, Antragsteller [Rdn 559]

Rdn 560 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Klageerzwingungsverfahren, Allgemeines, Teil B Rdn 521, und bei → Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten, Teil B Rdn 569. Rdn 561 1.a) Antragsteller i.S.d. §§ 172 ff. ist derjenige, der sich schon bei der StA mit der in § 171 vorgesehenen Weise, also durchmehr

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§ 1 Mobiliarvollstreckung d... / I. Gerichtsvollzieherauftrag

Rz. 55 Auf der Grundlage von § 753 Abs. 3 ZPO, der durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.7.2009 (BGBl I, 258) eingefügt worden ist, hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die "Gerichtsvollzieherformular-Verordnung vom 28.9.2015" (BGBl I, 1586) erlassen.[60] Die teils später noch geänderten Formulare sind auf ...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / IX. Unterschrift

Rz. 337 Das Gericht erhält das "Original" des Schriftsatzes, der gemäß § 130 Nr. 6 ZPO zu unterschreiben ist. Weil Schriftsätze von Rechtsanwälten seit dem 1.1.2022 nur noch auf elektronischem Weg bei Gericht eingereicht werden dürfen (Nutzungspflicht gemäß § 130d S. 1 ZPO), ersetzt die hierfür vorgeschriebene Übermittlungsform des § 130a ZPO das Unterschriftserfordernis. Di...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 97 § 758a ZPO regelt einerseits in Abs. 1 die richterliche Durchsuchungsanordnung und andererseits in Abs. 4 die Vollstreckung zur Unzeit, d.h. zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen. Nachdem von der ZVFV 2012 nur der Durchsuchungsbeschluss erfasst wurde, wurde nunmehr auch ein Formular für die Vollstreckung zur Unzeit eingeführt. Anders als noch nach der ZVFV 2012 w...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / II. Vermögenserwerb

Rz. 142 Das Begehren einer erneuten Vermögensauskunft gemäß § 802d ZPO setzt ein völlig neues Auskunftsverfahren in Gang.[241] Der Schuldner ist zur erneuten Abgabe innerhalb dieser Frist nur verpflichtet, wenn der Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen, § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO. Rz. 1...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / I. Form und Inhalt

Rz. 1 Der Gerichtsvollzieher wird nur auf Antrag des Gläubigers tätig (§ 753 Abs. 1 ZPO). Wie in jedem anderen Zwangsvollstreckungsverfahren bestimmt auch hier die Dispositionsmaxime des Gläubigers die Einleitung und den Umfang des Verfahrens. Der Gläubiger kann jederzeit den Vollstreckungsauftrag zurücknehmen, in diesem Fall hat der Gerichtsvollzieher seine Tätigkeit sofort...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 112 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Frist [Rdn 1616]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 92 Wiederaufnahme, Vollstreckungshemmung [Rdn 1431]

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Teil A: Rechtsmittel / 78 Rechtsbeschwerde, Rücknahme [Rdn 1147]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1148 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei ...mehr

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FF 09/2024, Vertretungsbefu... / 1 Gründe:

I. [1] Die Beteiligten streiten um Kindesunterhalt für die im Juli 2012 und Oktober 2015 geborenen Antragsteller. [2] Deren nicht miteinander verheiratete Eltern sind gemeinsam sorgeberechtigt. Zum Umgang mit den Kindern trafen sie im April 2022 eine Regelung, nach der die Betreuung an den Wochenenden und in den Schulferien hälftig aufgeteilt wird. Im Übrigen sollten die Kind...mehr

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§ 10 Die Klagevorbehalte, speziell: Verfahrensdauer von Prozessen

Rz. 1 Vielfach haben Forderungsinhaber und Anspruchsberechtigte Vorbehalte, ihre Ansprüche klageweise geltend zu machen. Es wird argumentiert, dass "Recht haben und Recht bekommen" zwei verschiedene Dinge, überdies Klageverfahren zu teuer seien und schließlich eine zu lange Prozessdauer Rechtsstreitigkeiten ineffektiv mache. Rz. 2 Die erste Begründung verfängt nicht: Richtig ...mehr

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§ 1 Die bestmögliche Vertre... / A. Eigener Anspruch an die anwaltliche Tätigkeit

Rz. 1 Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege,[1] § 1 BRAO. Nach § 3 Abs. 1 BRAO ist der Rechtsanwalt "der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten." Er übt einen freien Beruf aus und darf keine Bindungen eingehen, die seine berufliche Unabhängigkeit gefährden, § 43a Abs. 1 BRAO. Die Souveränität ist essentielle Vorausset...mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / [Ohne Titel]

Gerichtsvollzieherordnung (GVO) AV d. JM vom 9.8.2013 (2344 – Z. 124.2) – JMBl. NRW S. 211 – in der Fassung vom 22. März 2024 – JMBl. NRW S. 317 – Hinweis Ergänzungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gerichtsvollzieherordnung und zur Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher: AV d. JM vom 27.8.2014 (2344 – Z. 129) – JMBl. NRW S. 245 – in der Fassung vom 21.12.2022 – ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 100 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Voraussetzungen [Rdn 1555]

Rdn 1556 Literaturhinweise: Allgaier, Postalische Briefverzögerung im Rechtsverkehr – Rechtliche Bedeutung der Brieflaufzeiten, JurBüro 2012, 396 Hillenbrand, Zustellungsfehler im Strafverfahren – Retter in der (Verteidiger-)Not, ZAP F 22, S. 921 s.a. die Hinw. bei → Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Allgemeines, Teil B Rdn 1521. Rdn 1557 1. Nach § 44 Abs. 1 ist auf Antrag...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 43 Klageerzwingungsverfahren, Antrag, inhaltliche Anforderungen [Rdn 538]

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Teil A: Rechtsmittel / 28 Beschwerde, Allgemeines [Rdn 400]

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Teil C: Außerordentliche un... / 59 Verfassungsbeschwerde, Begründung, ineffektiver Rechtsschutz (Mindermeinung) [Rdn 916]

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Teil C: Außerordentliche un... / 57 Verfassungsbeschwerde, Begründung, gesetzlicher Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) [Rdn 883]

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Teil A: Rechtsmittel / 79 Rechtsbeschwerde, Sachrüge [Rdn 1155]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 61 Strafbefehl, Verfahren nach Einspruch [Rdn 821]

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