Fachbeiträge & Kommentare zu Justiz

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Teil C: Außerordentliche un... / 20 Menschenrechtsbeschwerde, Recherche [Rdn 242]

Rdn 243 Literaturhinweise: Braun, Einführung in die juristische Internetrecherche, JuS 2004, 359 s.a. die Hinw. bei → Menschenrechtsbeschwerde, Allgemeines, Teil C Rdn 2. Rdn 244 1. Im Unterschied zu Verfahren über die Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG, in dem einzelfallbezogenen Besonderheiten i.d.R. im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen wird, kan...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 7 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Anfechtung, Allgemeines [Rdn 71]

Rdn 72 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines, Teil A Rdn 58. Rdn 73 1. Das ergangene Verwerfungsurteil kann mit dem Wiederaufnahmeantrag und/oder der Revision alternativ oder kumulativ angefochten werden. Allerdings hat der Gesetzgeber dabei nicht das Gleiche auf zwei verschiedene Arten regeln wollen. Ziel der Wiedereinsetzung...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 52 JGG-Besonderheiten, Heimunterbringung, einstweilige [Rdn 778]

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Teil A: Rechtsmittel / 50 JGG-Besonderheiten, Entscheidungsergänzungen, nachträgliche [Rdn 753]

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / I. Form und Inhalt

Rz. 1 Der Gerichtsvollzieher wird nur auf Antrag des Gläubigers tätig (§ 753 Abs. 1 ZPO). Wie in jedem anderen Zwangsvollstreckungsverfahren bestimmt auch hier die Dispositionsmaxime des Gläubigers die Einleitung und den Umfang des Verfahrens. Der Gläubiger kann jederzeit den Vollstreckungsauftrag zurücknehmen, in diesem Fall hat der Gerichtsvollzieher seine Tätigkeit sofort...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 119 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Sprachunkundigkeit, Übersetzungsleistungen [Rdn 1710]

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FF 09/2024, Vertretungsbefu... / 1 Gründe:

I. [1] Die Beteiligten streiten um Kindesunterhalt für die im Juli 2012 und Oktober 2015 geborenen Antragsteller. [2] Deren nicht miteinander verheiratete Eltern sind gemeinsam sorgeberechtigt. Zum Umgang mit den Kindern trafen sie im April 2022 eine Regelung, nach der die Betreuung an den Wochenenden und in den Schulferien hälftig aufgeteilt wird. Im Übrigen sollten die Kind...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / 4. Nachweis des Annahmeverzugs

Rz. 48 Vielfach wird es in der Praxis für den Gläubiger nicht einfach sein, den Annahmeverzug des Schuldners nachzuweisen. Hat der Gläubiger z.B. ein Urteil erstritten, in dem der Schuldner zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrags verurteilt wird, Zug-um-Zug gegen Rückübertragung veräußerter Grundstücke, kann der Nachweis des Annahmeverzugs in der erforderlichen Form regelmä...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 21 Berufung, Beschränkung, Vornahme [Rdn 278]

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§ 1 Einleitung und Genesis ... / D. Vom Referentenentwurf zur Verordnung

Rz. 8 Ausgangspunkt der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung war der Referentenentwurf einer "Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung, der Beratungshilfeverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung" vom 16.6.2022.[12] Bis zum 15.7.2022 wurde den Bundesländern und verschie...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 97 § 758a ZPO regelt einerseits in Abs. 1 die richterliche Durchsuchungsanordnung und andererseits in Abs. 4 die Vollstreckung zur Unzeit, d.h. zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen. Nachdem von der ZVFV 2012 nur der Durchsuchungsbeschluss erfasst wurde, wurde nunmehr auch ein Formular für die Vollstreckung zur Unzeit eingeführt. Anders als noch nach der ZVFV 2012 w...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 15 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Urlaub [Rdn 186]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 187 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Ausbleiben des Ang...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / II. Vermögenserwerb

Rz. 142 Das Begehren einer erneuten Vermögensauskunft gemäß § 802d ZPO setzt ein völlig neues Auskunftsverfahren in Gang.[241] Der Schuldner ist zur erneuten Abgabe innerhalb dieser Frist nur verpflichtet, wenn der Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen, § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO. Rz. 1...mehr

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§ 10 Die Klagevorbehalte, speziell: Verfahrensdauer von Prozessen

Rz. 1 Vielfach haben Forderungsinhaber und Anspruchsberechtigte Vorbehalte, ihre Ansprüche klageweise geltend zu machen. Es wird argumentiert, dass "Recht haben und Recht bekommen" zwei verschiedene Dinge, überdies Klageverfahren zu teuer seien und schließlich eine zu lange Prozessdauer Rechtsstreitigkeiten ineffektiv mache. Rz. 2 Die erste Begründung verfängt nicht: Richtig ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 44 Klageerzwingungsverfahren, Antragsteller [Rdn 559]

Rdn 560 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Klageerzwingungsverfahren, Allgemeines, Teil B Rdn 521, und bei → Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten, Teil B Rdn 569. Rdn 561 1.a) Antragsteller i.S.d. §§ 172 ff. ist derjenige, der sich schon bei der StA mit der in § 171 vorgesehenen Weise, also durchmehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / [Ohne Titel]

Gerichtsvollzieherordnung (GVO) AV d. JM vom 9.8.2013 (2344 – Z. 124.2) – JMBl. NRW S. 211 – in der Fassung vom 22. März 2024 – JMBl. NRW S. 317 – Hinweis Ergänzungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gerichtsvollzieherordnung und zur Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher: AV d. JM vom 27.8.2014 (2344 – Z. 129) – JMBl. NRW S. 245 – in der Fassung vom 21.12.2022 – ...mehr

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§ 1 Die bestmögliche Vertre... / A. Eigener Anspruch an die anwaltliche Tätigkeit

Rz. 1 Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege,[1] § 1 BRAO. Nach § 3 Abs. 1 BRAO ist der Rechtsanwalt "der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten." Er übt einen freien Beruf aus und darf keine Bindungen eingehen, die seine berufliche Unabhängigkeit gefährden, § 43a Abs. 1 BRAO. Die Souveränität ist essentielle Vorausset...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 100 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Voraussetzungen [Rdn 1555]

Rdn 1556 Literaturhinweise: Allgaier, Postalische Briefverzögerung im Rechtsverkehr – Rechtliche Bedeutung der Brieflaufzeiten, JurBüro 2012, 396 Hillenbrand, Zustellungsfehler im Strafverfahren – Retter in der (Verteidiger-)Not, ZAP F 22, S. 921 s.a. die Hinw. bei → Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Allgemeines, Teil B Rdn 1521. Rdn 1557 1. Nach § 44 Abs. 1 ist auf Antrag...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 43 Klageerzwingungsverfahren, Antrag, inhaltliche Anforderungen [Rdn 538]

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Teil A: Rechtsmittel / 28 Beschwerde, Allgemeines [Rdn 400]

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Teil A: Rechtsmittel / 34 Beschwerde, Ordnungsmittel [Rdn 507]

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / VI. Inhalt des Vermögensverzeichnisses

Rz. 73 Zu Beginn des Termins belehrt der Gerichtsvollzieher den Schuldner nach § 802f Abs. 3 ZPO eingehend über die Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung und weist auf die Strafvorschriften der §§ 156 und 161 StGB hin. Der Gerichtsvollzieher errichtet gemäß § 802f Abs. 5 ZPO selbst eine Aufstellung mit den nach § 802c Abs. 1 und 2 ZPO erforderlichen Angaben als elekt...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 59 Verfassungsbeschwerde, Begründung, ineffektiver Rechtsschutz (Mindermeinung) [Rdn 916]

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Teil C: Außerordentliche un... / 57 Verfassungsbeschwerde, Begründung, gesetzlicher Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) [Rdn 883]

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Teil A: Rechtsmittel / 79 Rechtsbeschwerde, Sachrüge [Rdn 1155]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 61 Strafbefehl, Verfahren nach Einspruch [Rdn 821]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 34 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Maßnahmen im Ermittlungsverfahren [Rdn 420]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 69 Untersuchungshaft, Prüfungsmaßstab und inhaltliche Begründung der Rechtsbehelfe [Rdn 1010]

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Teil C: Außerordentliche un... / 50 Verfassungsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 729]

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / d) Fristen

Rz. 218 Für vorbereitende Schriftsätze regelt § 132 ZPO bei einem bereits anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung folgende Mindestfristen:mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / X. Absendung

Rz. 343 Auch die Absendung eines Schriftsatzes wird nunmehr durch die Nutzungspflicht des beA (§ 130d S. 1 ZPO) bestimmt. § 130a ZPO eröffnet die Einreichung elektronischer Dokumente eines Anwalts aus seinem beA, sofern die Voraussetzungen der Absätze 2 bis 4 erfüllt sind.[209] Danach können alle vorbereitenden Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträg...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / a) Anforderungen

Rz. 212 Die Anforderungen sind streng, z.B. sind bei einer Gesamtforderung, die aus mehreren Einzelforderungen besteht, die jeweiligen Zahlen so zusammenzustellen, dass das Gericht die behauptete Forderung rechtlich und rechnerisch prüfen kann. Rechtsbegriffe, wie z.B. "Werkvertrag", "Eigentum", "Stellvertretung" usw. sind im Zweifel tatsächlich auszufüllen. Je mehr der Bekl...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / II. Internetversteigerung

Rz. 295 Neben der Präsenzversteigerung vor Ort ist auch eine allgemein zugängliche Versteigerung im Internet über eine Versteigerungsplattform zulässig, § 814 Abs. 1 Nr. 2 ZPO. Wegen des eingeschränkten Bieterkreises bei der Präsenzversteigerung lassen sich insbesondere für gepfändete Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens oder Geräte der Unterhaltungselektronik nicht sel...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / VI. Mehrfache Nutzungspflicht bei den Forderungsaufstellungen

Rz. 27 Die Forderungsaufstellungen waren bereits in der Vergangenheit das größte Problem der eingeführten Formulare nach der ZVFV 2012 und der GVFV 2015. Während die GVFV 2015 diese immerhin schon als Anlage kannte, war sie nach der ZVFV 2012 in den Beschlussentwurf für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (dort S. 3) integriert. In der Sache korrespondierten die Forderu...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
HIV-Infektion / 3 Ansteckungsrisiko

Die Ansteckung erfolgt durch den Kontakt mit Blut, Sperma, Vaginalsekret, Muttermilch oder Rückenmarksflüssigkeit eines Infizierten, wobei Erreger in einer bestimmten Anzahl in das Blut des Kontaktpartners eindringen müssen. Dies kann zwar durch winzig kleine, kaum wahrnehmbare Verletzungen an Haut und Schleimhäuten geschehen, aber nicht durch die intakte Hautbarriere. Die Ko...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Hepatitis / 2.2 Risiko in der Arbeitswelt

Wegen der Blutübertragbarkeit ist Hepatitis B im Gesundheitswesen von besonderer Relevanz. Pro Jahr ist mit berufsbedingten Infektionen im dreistelligen Bereich zu rechnen (nach BG-Angaben für Hepatitis B und C). Infektionsgefahr besteht grundsätzlich überall da, wo Blutkontakt zu Infizierten möglich ist. Bei Blutentnahmen soll das durch die sog. stichsicheren Werkzeuge verm...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapitalveränderungsrec... / 1.2.3 Eigenkapitalveränderungsrechnung: DRS 22 und seine Einordnung in die Normenhierarchie

Rz. 21 Über § 342q HGB hat der Gesetzgeber ein Rechnungslegungsgremium installiert, welches unter anderem Rechnungslegungsempfehlungen für die Ausgestaltung der Konzernrechnungslegung geben soll. Da der Gesetzgeber in § 297 Abs. 1 HGB lediglich das Wort "Eigenkapitalveränderungsrechnung" ohne weitere Konkretisierung nennt, war es daher in diesem Sinne Aufgabe des DRSC, einen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Latente Steuern / Zusammenfassung

Begriff Latente Steuern (künftige Steuerzahlungen, Steuerrückzahlungen und Steuererstattungen) entstehen aufgrund von unterschiedlichen Bewertungen in der Handels- und Steuerbilanz. Sie werden auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der einzelnen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und den hierzu für steuerliche Zwecke korrespondierenden W...mehr

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Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2.9.1 Datenumfang

Rz. 29 Es dürfen nach § 74 Abs. 2 alle Daten an das Bundesamt für Justiz übermittelt werden, die erforderlich sind, damit das Bundesamt für Justiz seine in § 5 AUG aufgezählten Aufgaben erfüllen kann. Dies sind sämtliche Tätigkeiten, die geeignet sind, den Unterhaltsanspruch des Berechtigten durchzusetzen; hierzu zählen auch das Vollstrecken von Unterhaltstiteln oder Verglei...mehr

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Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2.9 Auslandsunterhaltsgesetz (Abs. 2)

Rz. 27 Abs. 2 ermächtigt die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu Datenübermittlungen an das Bundesamt für Justiz. Für alle weiteren Stellen i. S. v. § 35 SGB I ergibt sich aus § 74 Abs. 2 keine Übermittlungsberechtigung. Dies korrespondiert mit den entsprechenden Datenerhebungsvorschriften im Auslandsunterhaltsges...mehr

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Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 74 Abs. 1 unterscheidet, ob bereits ein gerichtliches Verfahren wegen eines Unterhaltsanspruchs oder über den Versorgungsausgleich anhängig ist (Satz 1 Nr. 1) oder die Daten zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen oder Ausgleichsansprüchen im Rahmen des Versorgungsausgleichs außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens benötigt werden (Satz 1 Nr. 2) oder ob es um die...mehr

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Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2.9.2 Abgrenzung zu Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a

Rz. 30 Sowohl § 74 Abs. 1 Nr. 2a als auch § 4 AUG, auf den § 74 Abs. 2 verweist, sprechen von "Geltendmachung" von Unterhaltsansprüchen. Während es bei den Datenübermittlungen nach Abs. 2 an das Bundesamt für Justiz tatsächlich um die Durchsetzung einer bereits gesetzlich oder vertraglich festgestellten Unterhaltsforderung (also regelmäßig um die Eintreibung rückständiger Un...mehr

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Wirtschafts-Identifikations... / 7 Funktion des Unternehmensbasisdatenregisters

Das Basisregister für Unternehmen soll die Grundlage für eine bessere Vernetzung der zurzeit bestehenden Register schaffen. Immerhin handelt es sich dabei um mehr als 100 mit Unternehmensbezug. Für viele Unternehmen bedeutete das bisher, dass ein Eintrag in mehreren Registern notwendig sein konnte. Damit verbunden wurden dann wiederum oft eigene Identifikationsnummern erteil...mehr

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zfs 08/2024, zfs Aktuell / 2.1 Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz

Am 16.7.2024 ist das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz v. 12.7.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I Nr. 234 v. 16.7.2024). Es ist überwiegend am 17.7.2024 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz soll die Digitalisierung der Justiz durch Anpassungen des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung weiter gefördert werden.mehr

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zfs 08/2024, zfs Aktuell / 2 Digitalisierung der Justiz

2.1 Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz Am 16.7.2024 ist das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz v. 12.7.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I Nr. 234 v. 16.7.2024). Es ist überwiegend am 17.7.2024 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz soll die Digitalisierung der Justiz durch Anpassungen des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronis...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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ZErb 08/2024, Auf in die Zukunft! Mit erhobenem Streitwert …

Was wäre das deutsche Justizwesen ohne Neuerungen. Eine aktuelle Debatte: Nach 30 Jahren soll der Gebührenstreitwert bei den Amtsgerichten von 5.000 EUR auf 8.000 EUR erhöht werden. Klingt das nicht nach einem längst überfälligen Schritt? Die Eingangszahlen bei den Amtsgerichten gingen in den letzten Jahren merklich zurück. Bürger möchten nicht mehr klagen. Was steckt dahinte...mehr

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zfs 08/2024, zfs Aktuell / 2.2 Gesetz zur Förderung der Videokonferenztechnik

Am 18.7.2024 ist ferner das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten v. 15.7.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I Nr. 237 v. 18.7.2024). Es ist überwiegend am 19.7.2024 in Kraft getreten und entspricht dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses. Das Gesetz stellt klar, dass in all...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / 3. Entstehungsgeschichte der geltenden Vorschriften zur Pflichtteilsentziehung

Rz. 21 Insbesondere vor dem Hintergrund dieser Vorgaben des BVerfG erblickte auch der Gesetzgeber dringenden Handlungsbedarf. Das Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts vom 24.9.2009[52] sah in diesem Bereich die größten Veränderungen vor. Eines der Hauptanliegen der Reform war es, die Testierfreiheit des Erblassers zu stärken und dementsprechend die Gründe zu üb...mehr