Fachbeiträge & Kommentare zu Justiz

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / Sechster Abschnitt: Besondere Vorschriften über die Beitreibung nach dem Justizbeitreibungsgesetz (Fn 2) und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren

§ 196 Zuständigkeit (1) Der Gerichtsvollzieher ist zuständig, als Vollziehungsbeamter nach dem Justizbeitreibungsgesetz (Fn 2) für die nach dieser Vorschrift beizutreibenden Ansprüche mitzuwirken. Dies gilt nicht, soweit Beitreibungen nach den bestehenden Verwaltungsanordnungen den Vollziehungsbeamten der Justiz übertragen sind. (2) Zwangsgelder, die gegen den Schuldner im Zwa...mehr

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FF 09/2024, Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz Nr. 67/2024 vom 23.7.2024 Das Bundesministerium der Justiz und Vertreter der Fraktionen von SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU haben sich auf Vorschläge für Grundgesetzänderungen zum besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts verständigt. Durch diese soll der Status des Gerichts als Verfassungsorgan deutlicher ausgeformt werden....mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 158 Revision, Hauptverhandlung [Rdn 2177]

Rdn 2178 Literaturhinweise: Leipold, Die Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht, StraFo 2010, 353 s.a. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2009. Rdn 2179 1. Die HV vor dem Revisionsgericht (§ 350) Ist nicht vergleichbar mit der HV vor dem Tatgericht. ☆ Das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz v. 12.7.2024 (BGBl I Nr. 234) hat § 350 geändert/ergänzt. ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 31 Beschwerde, Beschwerdeeinschränkung, Bewährungsbeschluss [Rdn 439]

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Vorwort

Die 1. und die 2. Änderungsverordnung zur Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung sowie die ersten Erfahrungen aus der Praxis mit den seit dem 22.12.2022 einsetzbaren neuen Formularen ließen es als sinnvoll erscheinen, schon nach kurzer Zeit die zweite Auflage folgen zu lassen. Neben den Änderungen und Praxiserfahrungen steht im Fokus dieser deutlich erweiterten Neuauflage a...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 54 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Beweisverbote [Rdn 816]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 48 Klageerzwingungsverfahren, Zulässigkeit [Rdn 640]

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Teil A: Rechtsmittel / 74 Rechtsbeschwerde, Entscheidung [Rdn 1097]

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Teil C: Außerordentliche un... / 56 Verfassungsbeschwerde, Begründung, faires Verfahren [Rdn 863]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 88 Wiederaufnahme, Geeignetheit von Tatsachen und/oder Beweismitteln [Rdn 1327]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 94 Wiederaufnahme, Wiederaufnahmeziele [Rdn 1458]

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / IV. Anträge zur Vollstreckungszeit

Rz. 8 Ohne eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage in § 758a Abs. 6 ZPO führt der Verordnungsgeber in § 1 Abs. 2 ZVFV i.V.m. der Anlage 2 auch die – optionale und damit nicht verbindliche – Möglichkeit ein, die Vollstreckung zur Nachtzeit, d.h. nach 21.00 Uhr abends und vor 06.00 Uhr morgens, sowie die Vollstreckung an Sonn- und Feiertagen mit dem Formular zu beantragen. An...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 27 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Antrag, Frist [Rdn 358]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 359 Literaturhinweise: s. die Hinw....mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 98 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Antrag [Rdn 1527]

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / V. Kontaktdaten des Ansprechpartners bzw. Antragstellers

Rz. 156 Kann bei der Beauftragung des Gerichtsvollziehers aus der konkreten Kontaktsituation des Gerichtsvollziehers mit dem Schuldner die Notwendigkeit der unmittelbaren Rücksprache entstehen, ist dies im Verfahren vor dem Vollstreckungsgericht weniger relevant. Ungeachtet dessen pflegt auch so mancher Rechtspfleger den schnellen Kontakt. Aktuelles Formular: Hier hat der Vero...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 55 JGG-Besonderheiten, Rechtsmittelbeschränkungen [Rdn 809]

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Teil A: Rechtsmittel / 99 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Einfluss Grundgesetz [Rdn 1401]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1402 Literaturhinweise...mehr

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§ 1 Einleitung und Genesis ... / C. Rechtsgrundlage für den Akt der Exekutive

Rz. 7 Die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung vom 16.12.2022[11] in der aktuellen Fassung der 2. ÄndVO ZVFV ist ein Akt der Exekutive. Sie beruht auf § 753 Abs. 3 ZPO, soweit der Auftrag an den Gerichtsvollzieher (Anlage 1 ZVFV) nebst der dazugehörigen Forderungsaufstellung (Anlage 6 ZVFV) betroffen ist, auf § 758a Abs. 6 ZPO, soweit der Antrag auf eine richterliche Durc...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 142 Revision, Allgemeines [Rdn 2009]

Rdn 2010 Literaturhinweise: Amelunxen, Die Revision der Staatsanwaltschaft, 1980 Barton, Schonung der Ressourcen der Justiz oder effektiver Rechtsschutz?, StRR 2014, 404 Basdorf, Formelle und informelle Präklusion im Strafverfahren, StV 1997, 488 ders., Reform des Instanzenzuges in Strafsachen, in: Festschrift für Karlmann Geiß, 2000, S. 31 ders., Was darf das Revisionsgericht, ...mehr

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FF 09/2024, Familienrecht a... / 2 Digitalisierung mit Bedacht und Besonnenheit

Bei aller Euphorie mahnte die Bremer Rechtsanwältin und Präsidentin des Deutschen Anwaltvereines Edith Kindermann aber auch zur Besonnenheit beim Thema Digitalisierung des familienrechtlichen Verfahrens. Die Technik entwickle sich in einer atemberaubenden Geschwindigkeit, in vielen Bereichen könne die Justiz da gar nicht mithalten, meint Kindermann und plädiert daher für ein...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 59 Strafbefehl, Inhalt [Rdn 803]

Rdn 804 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Strafbefehl, Allgemeines, Teil B Rdn 730. Rdn 805 1. Den Inhalt eines Strafbefehls gibt § 409 Abs. 1 S. 1 vor. Die Vorschrift orientiert sich z.T. an der Anklageschrift (§ 200 Abs. 1 S. 1) und z.T. am Strafurteil (§ 275 Abs. 3). In der Praxis dient der überwiegende Teil der erlassenen Strafbefehle der justiziellen Bewältigung von ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 26 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Antrag, formelle und inhaltliche Anforderungen [Rdn 350]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 71 Untersuchungshaft, Vollzug [Rdn 1042]

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FF 09/2024, Verbesserung de... / Einführung

Das Bundesministerium der Justiz hat heute einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften veröffentlicht. Der Entwurf verfolgt insbesondere das Ziel, durch verschiedene Anpassungen der Vorschriften fü...mehr

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§ 1 Einleitung und Genesis ... / B. Zielsetzung des Verordnungsgebers

Rz. 3 Das Formular für den Auftrag an Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung von Geldforderungen nach der GVFV 2015 und die Formulare für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und auf Erlass eines Pfändungs- oder Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach der ZVFV 2012 mussten aufgrund einer Vielzahl von gesetzlichen Änderungen seit 2012 bzw. ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 86 Wiederaufnahme, Darlegungslast, erweiterte [Rdn 1292]

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Teil A: Rechtsmittel / 112 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Frist [Rdn 1616]

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / III. Angaben zu den Gerichtskosten

Rz. 152 Über Anträge auf gerichtliche Handlungen der Zwangsvollstreckung gem. § 829 Abs. 1, §§ 835, 839, 846–848, 857, 858, 886–888 oder § 890 ZPO soll nach § 12 Abs. 6 GKG erst nach Zahlung der Gebühr für das Verfahren und der Auslagen für die Zustellung entschieden werden. Dies gilt allerdings nach § 12 Abs. 6 S. 2 GKG nicht bei elektronischen Anträgen auf gerichtliche Han...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XV. Modul L – Sachpfändung und Verwertung

Rz. 67 Obwohl noch immer vielfach beauftragt, ist die Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher ohne jede praktische Bedeutung im Hinblick auf die Erzielung von Vollstreckungserfolgen. Nur in rund 0,1 % aller beauftragten Sachpfändungen kommt es tatsächlich zum Zugriff auf im Gewahrsam des Schuldners befindliche körperliche Sachen, § 808 ZPO und deren Verwertung nach §§ 814 ...mehr

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zfs 09/2024, Reichweite des... / 2 Aus den Gründen:

Im angefochtenen Urteil ist lediglich eine Geldbuße von nicht mehr als 100 EUR festgesetzt worden. Nach § 80 Abs. 1 und 2 Nr. 1 OWiG darf daher die Rechtsbeschwerde nur zugelassen werden, wenn es geboten ist, die Nachprüfung des angefochtenen Urteils zur Fortbildung des materiellen Rechts zu ermöglichen oder das Urteil wegen Versagung des rechtlichen Gehörs aufzuheben. Ein s...mehr

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zfs 09/2024, Reichweite des... / 2 Aus den Gründen:

[…] B. Die Anhörungsrüge ist teilweise bereits unzulässig, im Übrigen unbegründet. I. Hinsichtlich der im Verteidigerschriftsatz vom 3.4.2024 vorgebrachten Einwendungen, die nicht allein der Verdeutlichung und Ergänzung des im Schriftsatz vom 15.11.2023 gemachten Vorbringens dienen, ist die Anhörungsrüge unzulässig, weil es insoweit entgegen §§ 46 Abs. 1 OWiG, 356a Satz 2 und...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / II. Vollstreckung mit dem Gerichtsvollzieher

Rz. 2 Anders als noch in § 1 der GVGA 2015 wird ein generelles Formular für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers (Anlage 1 ZVFV) ohne die Beschränkung auf privatrechtliche Antragsteller und die Beauftragung der Vollstreckung wegen Geldforderungen eingeführt. Das Formular bildet neben der Zustellung die Beauftragung des Gerichtsvollziehers im Rahmen seiner Regelbefugnisse...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 25 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Anfechtungsgegenstand/Begriff des Justizverwaltungsakts [Rdn 332]

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Teil A: Rechtsmittel / 97 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Beschwer [Rdn 1382]

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§ 1 Einleitung und Genesis ... / E. Entschließung des Bundesrats oder der Blick in den ERV

Rz. 10 Neben den förmlichen Änderungswünschen hat der Bundesrat noch eine Entschließung gefasst, die schon darauf hinweist, wie sich der Bundesrat die Fortentwicklung der ZVFV und letztlich die Fortentwicklung des Formularwesens in der Zwangsvollstreckung vorstellt. Die neue ZVFV stellt also nicht den Beginn, aber eben auch nicht das Ende der Entwicklung dar. Der Bundesrat h...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 32 Beschwerde, Beschwerdeeinschränkung, generelle [Rdn 468]

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Teil A: Rechtsmittel / 103 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Entscheidungsbekanntmachung [Rdn 1482]

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Teil A: Rechtsmittel / 105 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Form, Protokoll der Geschäftsstelle [Rdn 1515]

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AGS 09/2024, Einwendungen d... / IV. Bedeutung für die Praxis

Ich habe so meine Zweifel, ob die Entscheidung des OLG Karlsruhe richtig ist. 1. Behandlung des Einwandes der fehlenden Fälligkeit der Vergütung Die sowohl im Leitsatz 1 als auch in den Beschlussgründen geäußerte Auffassung, der Einwand fehlender Fälligkeit hindere die Vergütungsfestsetzung grds. nicht, ist in dieser Allgemeinheit nicht zutreffend. Es handelt sich – wie eingan...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 47 Klageerzwingungsverfahren, Verfahren [Rdn 620]

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / VII. Antragsvoraussetzungen

Rz. 88 Auf der Grundlage von § 758a Abs. 6 (und § 829 Abs. 4 ZPO) hat das Bundesministerium für Justiz ein Formular für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung eingeführt ( Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung – ZVFV vom 23.8.2012,[128] geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 16.6.2014[129]). Dieses Formular wurde ab dem 1.3.2013 verbindlich. Mitt...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 140 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Verteidigerzustellung [Rdn 1976]

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Teil A: Rechtsmittel / 144 Revision, Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts [Rdn 2040]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 53 Sperrerklärung, Rechtsmittel [Rdn 706]

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 128 § 758a ZPO regelt einerseits in Abs. 1 die richterliche Durchsuchungsanordnung und andererseits in Abs. 4 die Vollstreckung zur Unzeit, d.h. zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen. § 758a Abs. 6 ZPO ermächtigt das Bundesministerium der Justiz, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats Formulare für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungs...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 55 Strafbefehl, Allgemeines [Rdn 729]

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Teil A: Rechtsmittel / 154 Revision, Entscheidung, Allgemeines [Rdn 2135]

Rdn 2136 Literaturhinweise: Barton, Kennzeichen und Effekte der modernen Revisionsrechtsprechung – Führt die Materialisierung des Strafrechts auf den Weg nach Pappenheim, in: Opferschutz, Richterrecht, Strafprozessreform, Schriftenreihe der Strafverteidigervereinigungen, 28. Strafverteidigertag, Karlsruhe 2005, S. 195 ders., Schonung der Ressourcen der Justiz oder effektiver ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 24 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Allgemeines [Rdn 323]

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§ 1 Mobiliarvollstreckung d... / I. Gerichtsvollzieherauftrag

Rz. 55 Auf der Grundlage von § 753 Abs. 3 ZPO, der durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.7.2009 (BGBl I, 258) eingefügt worden ist, hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die "Gerichtsvollzieherformular-Verordnung vom 28.9.2015" (BGBl I, 1586) erlassen.[60] Die teils später noch geänderten Formulare sind auf ...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / IX. Unterschrift

Rz. 337 Das Gericht erhält das "Original" des Schriftsatzes, der gemäß § 130 Nr. 6 ZPO zu unterschreiben ist. Weil Schriftsätze von Rechtsanwälten seit dem 1.1.2022 nur noch auf elektronischem Weg bei Gericht eingereicht werden dürfen (Nutzungspflicht gemäß § 130d S. 1 ZPO), ersetzt die hierfür vorgeschriebene Übermittlungsform des § 130a ZPO das Unterschriftserfordernis. Di...mehr