Fachbeiträge & Kommentare zu Justiz

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 5.1.2 Ermittlung des unterhaltsrelevanten Gewinns

In der Praxis gibt es häufig Streit darüber, wie der Gewinn bei Unternehmern zwecks Berechnung von Unterhaltsansprüchen des Unterhaltsberechtigten ermittelt wird. Grundsätzlich wird bei allen Selbstständigen (auch dem Gesellschafter-Geschäftsführer der Ein-Mann-GmbH) das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen aus dem Durchschnittswert aus den letzten drei Geschäftsjahren ge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verfolgungszuständigkeit (Abs. 3)

Rz. 16 [Autor/Zitation] § 342o Abs. 3 regelt die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung einer Ordnungswidrigkeit nach § 342o. Die Zuständigkeit liegt gem. § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG iVm. § 342o Abs. 3 beim Bundesamt für Justiz. Von einem möglichen Pflichtverstoß erfährt das Bundesamt für Justiz über eine Mitteilung der das Unternehmensregister führenden Stelle (§ 347m Abs. ...mehr

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AGS 07/2025, Zuzahlung und ... / III. Bedeutung für die Praxis

Mal wieder ein Beschluss zum Ärgern: Die Entscheidung ist in meinen Augen in mehrfacher Hinsicht falsch. 1. Zuzahlung des Mandanten Falsch ist es zunächst, die Zuzahlung des Mandanten bereits bei der Frage der Zumutbarkeit heranzuziehen und mit der Zuzahlung die Zumutbarkeit der gesetzlichen Gebühren zu verneinen. Die Frage spielt vielmehr erst bei der Festsetzung der Pauschge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Durchführung eines Ordnungsgeldverfahrens (Satz 1–3)

Rz. 7 [Autor/Zitation] § 342p Satz 1 bis 3 normiert im Kontext des Vierten Unterabschnitts gegen wen und unter welchen Voraussetzungen das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren durchzuführen hat. Rz. 8 [Autor/Zitation] Nach § 342p Satz 1 Nr. 1 ist ein Ordnungsgeldverfahren gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Gesellschaft iSd. § 342 Abs. 1 durc...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Rz. 194 [Autor/Zitation] Die Verletzung der Offenlegungspflicht kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen (§ 334 Abs. 1 Nr. 5, § 328). Für das Bußgeldverfahren ist das Bundesamt für Justiz zuständig (§ 334 Abs. 4). Als Täter kommen aber nur die Geschäftsleiter, nicht auch die Aufsichtsratsmitglieder in Betracht (Merkt in Hopt44, § 325 HGB Rz. 14). Ein etwaiges Verschulden des S...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.16 Dynamisierung der Pfändungsfreibeträge

Die nach § 850c ZPO unpfändbaren Beträge und die für Zulassung erhöhter Pfändung durch das Vollstreckungsgericht gesetzten Grenzen können sich zum 1.7. eines jeden Jahres ändern, und zwar entsprechend der im Vergleich zum jeweiligen Vorjahreszeitraum sich ergebenden prozentualen Entwicklung des Grundfreibetrags nach § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG.[1] Die maßgebenden Beträge hat das...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Rz. 61 [Autor/Zitation] Die Verletzung der Offenlegungspflicht kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen (§ 334 Abs. 1 Nr. 5, § 328). Für das Bußgeldverfahren ist das Bundesamt für Justiz zuständig (§ 334 Abs. 4). Rz. 62 [Autor/Zitation] Die Offenlegung eines unrichtigen Unternehmensabschlusses kann nicht den Straftatbestand der unrichtigen Darstellung nach § 331 erfüllen, da sic...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / X. Prüfung durch das Unternehmensregister

Rz. 31 [Autor/Zitation] Auch § 329 ist entsprechend auf Genossenschaften anzuwenden. Nach § 329 Abs. 1 prüft die das Unternehmensregister führende Stelle, ob die zu übermittelnden Unterlagen fristgemäß und vollzählig übermittelt worden sind. Rz. 32 [Autor/Zitation] Wenn die Prüfung ergibt, dass die offenzulegenden Unterlagen nicht oder unvollständig übermittelt wurden, wird nac...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 342p sanktioniert Verstöße gegen die Offenlegungspflichten nach § 342m mit einem Ordnungsgeld. § 342p Satz 1 bis 3 regelt gegen wen und unter welchen Voraussetzungen das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren durchzuführen hat. § 342p Satz 4 bestimmt den Höchstbetrag des Ordnungsgeldes und trifft weitere Anordnungen.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Rz. 18 [Autor/Zitation] Eine unberechtigte Inanspruchnahme der Erleichterungen von § 327 begründet eine Verletzung der Offenlegungspflicht und kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen (§ 334 Abs. 1 Nr. 5, § 328). Für das Bußgeldverfahren ist das Bundesamt für Justiz zuständig (§ 334 Abs. 4). Rz. 19 [Autor/Zitation] Weiterhin kann die unberechtigte Inanspruchnahme der Erleichteru...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Prozessuales

Rz. 30 [Autor/Zitation] Die Ahndung der Ordnungswidrigkeit erfolgt durch einen Bußgeldbescheid (§ 65 OWiG). Nach Abs. 4 ist die zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in den Fällen des Abs. 1 bei kapitalmarktorientierten Unternehmen iSv. § 264d HGB die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, in den Fällen des Abs. 2 die Ab...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 21 sanktioniert Verstöße gegen die und ermöglicht die Erzwingung der Einhaltung der Offenlegungspflichten aus §§ 9 Abs. 1 und 15 Abs. 1 PublG. Bei pflichtwidrigem Unterlassen dieser Offenlegungspflichten kann das Bundesamt für Justiz (BfJ) nach vorheriger Androhung (§ 21 Satz 2 PublG iVm. § 355 Abs. 3 HGB) ein Ordnungsgeld gegen die im Tatbestand gena...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Auch § 20 PublG schützt zunächst das Vertrauen in die Richtigkeit und Vollständigkeit der Information über die Verhältnisse des Unternehmens oder Konzerns (Straßer in Graf/Jäger/Wittig3, § 20 PublG Rz. 1 mwN; Altenhain in HKMS3/4, § 20 PublG Rz. 8 [9/2024]). Abs. 2 ergänzt diesen Schutzzweck um das Vertrauen in die Richtigkeit und Vollständigkeit der Be...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Pflichtverletzungen und Verfahren (Abs. 1)

Rz. 8 [Autor/Zitation] Das Ordnungsgeldverfahren ist insbes. bei Nichtbefolgung der Pflichten hinsichtlich der Offenlegung des JA, des Lageberichts, des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und anderer Unterlagen der Rechnungslegung (zB Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, Bericht des AR) gem. § 341l iVm. § 325 einzuleiten. Rz. 9 [Autor/Zitation] Das Ordnungsgeldver...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Anwendung der §§ 335 bis 335b (Abs. 2) und Zuständigkeit

Rz. 10 [Autor/Zitation] Gemäß § 340o Abs. 2 sind §§ 335 bis 335b auf die Festsetzung von Ordnungsgeld nach § 340o entsprechend anzuwenden. §§ 335 bis 335b normieren insbes. die Voraussetzungen und das Verfahren zur Festsetzung eines Ordnungsgeldes sowie die in Betracht kommenden Sanktionen. Rz. 11 [Autor/Zitation] Verstöße gegen die Offenlegungsvorschriften des § 340l werden mi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Rz. 34 [Autor/Zitation] Eine unberechtigte Inanspruchnahme der Erleichterungen von § 326 begründet eine Verletzung der Offenlegungspflicht und kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen (§ 334 Abs. 1 Nr. 5, § 328). Für das Bußgeldverfahren ist das Bundesamt für Justiz zuständig (§ 334 Abs. 4). Rz. 35 [Autor/Zitation] Weiterhin kann die unberechtigte Inanspruchnahme der Erleichteru...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 [Autor/Zitation] Die Ermächtigungsgrundlage zum Erlass von VO erfüllt die verfassungsrechtlichen Anforderungen gem. Art. 80 Abs. 1 GG (Kliem/Lawall in Beck BilKomm.14, § 330 HGB Rz. 16; Fehrenbacher in MünchKomm. HGB5, § 330 Rz. 6). Insbesondere wird den Anforderungen an die Bestimmtheit der Ermächtigung hinreichend Rechnung getragen (Fehrenbacher in MünchKomm. HGB5, § ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Vorlage einer Übersetzung (Abs. 3)

Rz. 17 [Autor/Zitation] In Abs. 3 ist zudem die Befugnis der das Unternehmensregister führenden Stelle vorgesehen, im Einzelfall eine deutsche Übersetzung der Unterlagen der Rechnungslegung zu verlangen, was nur dann der Fall sein kann, wenn von der Sprachoption des § 325a Abs. 1 Satz 5 (§ 325a Rz. 42 ff.) oder des § 340l Abs. 2 Satz 5 (§ 340l Rz. 40 ff.) Gebrauch gemacht wur...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Zuständige Behörde

Rz. 30 [Autor/Zitation] Zuständige Behörde ist seit dem 1.1.2007 das Bundesamt für Justiz mit Sitz in Bonn. Es ermittelt nach § 333 Abs. 2 Satz 1 und ahndet Verstöße von Amts wegen. Ein Antragserfordernis besteht somit nicht. Zur Erfüllung seiner Aufgabe ist das BfJ auf Mitteilungen des Betreibers des Bundesanzeigers angewiesen. Dieser ist nach § 329 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht

Rz. 21 [Autor/Zitation] Die Verletzung der Offenlegungspflicht kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen (§ 20 Abs. 1 Nr. 5 PublG). Für das Bußgeldverfahren ist das Bundesamt für Justiz bzw. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zuständig (§ 20 Abs. 4 PublG). Rz. 22 [Autor/Zitation] Weiterhin kann die Offenlegung eines unrichtigen Unternehmensabschlusses den Strafta...mehr

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AGS 07/2025, Auslagenerstat... / 5. Rechtsmittel

Rechtsmittel gegen eine Auslagenentscheidung ist gem. § 464 Abs. 3 S. 1 Hs. 1 StPO die sofortige Beschwerde. Dem steht ggf. nicht die Regelung des § 464 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 StPO entgegen. Zwar kann der Beschuldigte die Einstellungsentscheidung mangels eigener Beschwer selbst nicht anfechten. Dieser Rechtsmittelausschluss in § 464 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 StPO gilt jedoch nicht für di...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Anordnung der entsprechenden Anwendung anderer Vorschriften (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 17 [Autor/Zitation] Nach § 342m Abs. 4 Satz 1 sind bestimmte Vorschriften bei der Offenlegung nach Abs. 1 bis 3 entsprechend anzuwenden. Hierzu gehören im Einzelnen: Der Verweis auf § 11 erlaubt es den Offenlegungspflichtigen, die Unterlagen zusätzlich zur Übermittlung in deutscher Sprache in jeder weiteren EU-Amtssprache einzureichen (BT-Drucks. 20/5653, 64). Die entsprech...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Mangelnde Mitwirkung

Rz. 34 [Autor/Zitation] Bei einem Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten nach § 145 Abs. 1 bis 3 AktG kann der Prüfer auf das Instrument der Leistungsklage gegen das Unternehmen zurückgreifen (s. dazu Mock in BeckOGK, § 145 AktG Rz. 28 ff. mwN [10/2023]; Staake in Staake/Schülke, § 2 PublG Rz. 63). Teilweise wird unter entsprechender Anwendung der §§ 335 bis 335b HGB die Verhä...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 335a ergänzt § 335 und regelt die im Ordnungsgeldverfahren statthaften Rechtsmittel der Beschwerde und der Rechtsbeschwerde. Für die in Abs. 1 und Abs. 2 geregelte Beschwerde ist das LG Bonn örtlich und sachlich zuständig (§ 335a Abs. 2 Satz 1 iVm. § 1 Abs. 2 BfJG); funktional ist die Kammer für Handelssachen zuständig (§ 335 Abs. 2 Satz 4), deren Vor...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Pflicht zur Unterrichtung des fehlenden Überschreitens der Schwellenwerte (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 29 [Autor/Zitation] Die Nutzung der Erleichterung nach Satz 1 setzt voraus, dass die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der Kleinstkapitalgesellschaft gegenüber der das Unternehmensregister führenden Stelle erklären, dass sie zwei der drei in § 267a Abs. 1 genannten Merkmale für die nach § 267 Abs. 4 maßgeblichen Abschlussstichtage nicht überschreiten. Hintergr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] In § 329 wird der Umfang der Prüfungs- und Unterrichtungspflichten der das Unternehmensregister führenden Stelle geregelt. Nach Abs. 1 wird die Prüfung auf eine fristgemäße und vollständige Übermittlung beschränkt; zudem wird der das Unternehmensregister führenden Stelle die Datenverarbeitung gestattet (Rz. 9 ff.). Macht eine offenlegungspflichtige KapG...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 40 [Autor/Zitation] Durch die Vierte Richtlinie des Rates v. 25.7.1978 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (RL 78/660/EWG – Jahresabschluss-Richtlinie oder 4. EG-Richtlinie; ABl. EG 1978 Nr. L 222, 11) wurde in Art. 51 die Pflicht geregelt, dass bestimmte Gesellschaften ihren Jahre...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Ermächtigung bezüglich weiterer Abschlussprüfungsanforderungen (Abs. 6)

Rz. 17 [Autor/Zitation] Abs. 6 ermächtigt das Bundesministerium der Justiz, unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zu den bei der Durchführung der Abschlussprüfung nach Abs. 5 anzuwendenden internationalen Prüfungsstandards weitere Abschlussprüfungsanforderungen vorzuschreiben. Der Begriff der Abschlussprüfungsanforderungen betrifft allerdings wohl nicht die Prüfungsdurc...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 4 Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung

Für die Durchführung der Zwangsvollstreckung gelten grundsätzlich über § 62 Abs. 2 Satz 1 ArbGG die Vorschriften der §§ 704 ff. ZPO. Die Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung für den Gläubiger richten sich nach dem Inhalt des Titels und nach der Art des Zugriffsobjekts. Nach dem Inhalt des Titels werden unterschieden: Zahlungstitel (§§ 803–882a ZPO), Titel auf Herausgabe und Le...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Weiterleitung an das zentrale europäische Zugangsportal (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 105 [Autor/Zitation] Wenn die KapGes. als Inlandsemittentin (§ 2 Abs. 14 WpHG) Wertpapiere (§ 2 Abs. 1 WpHG) begibt und nicht von der Ausnahmeregelung des § 327a erfasst wird, muss die das Unternehmensregister führende Stelle diese Unterlagen an das zentrale europäische Zugangsportal übermitteln. Damit wird sichergestellt, dass die Unterlagen nicht nur über das nationale ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Unterrichtung der zuständigen Verwaltungsbehörde zur Durchführung eines Ordnungsgeldverfahrens (Abs. 4)

Rz. 20 [Autor/Zitation] Schließlich sieht Abs. 4 vor, dass die das Unternehmensregister führende Stelle die nach §§ 335, 340o, 341o zuständige Verwaltungsbehörde darüber unterrichtet, wenn die Prüfung nach Abs. 1 Satz 1 (Rz. 9 ff.) ergeben hat, dass die offenzulegenden Unterlagen nicht oder unvollständig übermittelt wurden. Damit wird die zuständige Verwaltungsbehörde in die ...mehr

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AGS 07/2025, Fiktive Termin... / III. Bedeutung für die Praxis:

Die Entscheidung ist zutreffend. Wird im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO entschieden, dann entsteht die fiktive Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV, auch wenn das Gericht die Entscheidung nach anderen Vorschriften ebenfalls im schriftlichen Verfahren hätte erlassen können. So hat zur Vorgängervorschrift des § 35 BRAGO für eine Kostenentscheidung ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Die durch das AReG v. 10.5.2016 (BGBl. I 2016, 1142) eingefügte Vorschrift soll neben der Sanktion aus dem Bußgeld- oder Strafverfahren der Umsetzung der prüfungsbezogenen Pflichten von Mitgliedern eines Prüfungsausschusses iSd. § 324 Abs. 1 Satz 1 dienen (vgl. Orth/Orth in BKT, Bilanzrecht, § 335c HGB Rz. 10 [3/2025]). Die bei der ARES gebündelte Bekan...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Erlass von Rechtsvorordnungen (Abs. 3)

Rz. 203 [Autor/Zitation] Durch § 5 Abs. 3 wird die Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Rechtsverordnungen gem. § 330 HGB zu erlassen, auf Unternehmen ausgedehnt, auf die der erste Abschnitt des PublG anzuwenden ist. Die Regelung ist nicht entsprechend, s...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Praktische Relevanz

Rz. 8 [Autor/Zitation] Die praktische Bedeutung von § 355 ist hoch, was sich ua. an der Zahl der veröffentlichten Entscheidungen insbes. des LG Bonn sowie des OLG Köln zeigt. Diese Entscheidungen zeigen allerdings auch, dass die Vorschrift teils schwierige Auslegungsfragen aufwirft. Eine Ursache dürfte darin liegen, dass sie Elemente des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Zivil- ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Auslegung einer Blankettnorm

Rz. 9 [Autor/Zitation] § 331 ist als Blankettstraftatbestand ausgestaltet, der auf "Ausfüllungsnormen" innerhalb desselben Gesetzes oder auf Gesetze desselben Gesetzgebers, dh. insbes. auf die Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. (unechte Blankettnorm oder Innenverweise), oder als Außenverweis auf VO (EG) Nr. 1606/2002 über die Anwendung internationaler Rechnungslegung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. (Kredit-)Institute (Abs. 1)

Rz. 23 [Autor/Zitation] Gemäß § 340l Abs. 1 Satz 1 iVm. § 340 Abs. 4 bis 5 haben Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Wertpapierinstitute sowie Zahlungs- und E-Geldinstitute den JA und den Lagebericht sowie den KA und den Konzernlagebericht und die anderen in § 325 Abs. 1 aufgeführten Unterlagen nach den dort genannten Vorschriften (§§ 325 Abs. 1 Satz 2 Abs. 1a bi...mehr

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AGS 07/2025, Gegenstandswer... / II. Festsetzung des Gegenstandswertes

1. Gesetzliche Grundlagen Gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmt sich der Gegenstandswert im gerichtlichen Verfahren nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften, also nach den insbesondere im GKG bestimmten Streitwertregelungen. Dies gilt jedoch nur insoweit, als sich die Gerichtsgebühren nach dem Streitwert berechnen. Das war hier nicht der Fall, da das gerichtl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Höchstbetrag des Ordnungsgeldes und weitere Anordnungen (Satz 4)

Rz. 11 [Autor/Zitation] § 342p Satz 4 legt den Höchstbetrag des Ordnungsgeldes auf 250.000 EUR fest. Zudem ordnet § 342p Satz 4 unter Berücksichtigung des Höchstbetrags die entsprechende Anwendung von § 335 Abs. 1 Satz 3 bis 5 und Abs. 1c bis 7 sowie der §§ 335a und 335b an. Hieraus folgt im Einzelnen insbes.: Dem Ordnungsgeldverfahren steht nicht entgegen, dass eine der Offen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Beginn der Rechnungslegungspflicht

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Rechnungslegung nach dem PublG (Aufstellung von JA und Lagebericht, § 5) setzt nach Abs. 1 Satz 1 ein, sobald ein Unternehmen an drei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen jeweils mindestens zwei der drei vorgeschriebenen Größenmerkmale gem. § 1 Abs. 1 überschreitet. Die Regelung unterscheidet sich von den Vorschriften des § 267 Abs. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Prüfungsumfang

Rz. 810 [Autor/Zitation] Unter dem Begriff des Prüfungsumfangs (vgl. Rz. 10) versteht man die Prüfungshandlungen, die ein Prüfer im Einzelfall für notwendig erachtet, um die Ziele der Prüfung zu erreichen. Das Ziel einer Prüfung ist es im Allgemeinen, das Vertrauen von Zielpersonen zum Prüfungsgegenstand zu erhöhen, indem der Prüfer ein oder mehrere Prüfungsurteile über den P...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 3.2.1 Grundsachverhalte

Rz. 8a Nach § 289f Abs. 2 Nr. 1 HGB ist zunächst die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG in die Erklärung aufzunehmen. Diese Erklärung hat der Gesetzgeber wenig eindeutig geregelt. Sie stellt keinen Bestandteil des Jahresabschlusses dar, sondern ist ein eigenständiger Teil der externen Rechnungslegung, weshalb sie nach § 325 Abs. 1 Nr. 2 HGB gesondert als offenlegungspflich...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Generelle Verordnungsermächtigung für Kapitalgesellschaften (Abs. 1)

Rz. 16 [Autor/Zitation] Die Ermächtigung, im Rahmen des § 330 Abs. 1 eine RVO zu erlassen, ist an das Bundesministerium der Justiz gerichtet. Es kann davon allerdings nur im Einvernehmen, dh. nach Abstimmung und mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz Gebrauch machen. Eine Zustimmung des Bundesrats, die von ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute

Rz. 288 [Autor/Zitation] Nach § 340k Abs. 1 Satz 1 haben Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute unabhängig von ihrer Größe ihren JA und Lagebericht sowie ihren KA und Konzernlagebericht nach §§ 316–324 prüfen zu lassen, wobei § 319 Abs. 1 Satz 2 nicht anzuwenden ist. Für den Inhalt des Prüfungsberichts sind neben § 321 ergänzend: die Bestimmungen des KWG, die Verord...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Übersicht

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 335 sanktioniert Verstöße gegen und ermöglicht die Erzwingung der Einhaltung der Offenlegungspflichten gem. §§ 325, 325a. Hierzu kann das Bundesamt für Justiz (BfJ) bei pflichtwidrigem Unterlassen der Offenlegung gegen die KapGes., gegen die Mitglieder ihres vertretungsberechtigten Organs oder bei einer KapGes. mit Sitz im Ausland gegen ihre ständigen...mehr

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AGS 07/2025, Zuzahlung und ... / II. Zumutbarkeit der gesetzlichen Gebühren

1. Allgemeines In seinem Beschluss referiert das OLG zunächst zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Gewährung einer Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 S. 1 RVG. Es bejaht den besonderen Umfang des Verfahrens, verneint dann aber dennoch das Vorliegen der Voraussetzungen. Allein ein besonderer Umfang oder eine besondere Schwierigkeit des Verfahrens reiche für die Bewilligung ei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Sorgfaltspflichten und Verantwortlichkeiten der Ausschussmitglieder

Rz. 411 [Autor/Zitation] Mangels spezieller Vorgaben in § 324 zu den Sorgfaltspflichten und Verantwortlichkeiten der Mitglieder des Prüfungsausschusses gelten die allgemeinen Haftungsregelungen der §§ 116 iVm. 93 AktG entsprechend (Burg/Müller in Kölner Komm. RLR, § 324 HGB Rz. 108; Grottel/Gundel in Beck BilKomm.14, § 324 HGB Rz. 93; Staake in HKMS3, § 324 HGB Rz. 115; Haber...mehr

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15. Kapitel: Der Eintritt i... / § 45 Die Herausgabe- und Rechenschaftspflicht der Eltern bei Erreichen der Volljährigkeit des Kindes

Rz. 687 Gemäß § 1698 Abs. 1 BGB haben Eltern, wenn ihre elterliche Sorge endet, also insbesondere bei Volljährigkeit ihres Kindes, Rechenschaft abzulegen; diese Pflicht besteht aber nur dann, wenn das Kind dies verlangt. Wer verpflichtet ist, über eine mit Einnahmen oder Ausgaben verbundene Verwaltung Rechenschaft abzulegen, der hat dem Berechtigten eine geordnete Zusammenst...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Endemann, Das Bundesgesetz betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, 1870; Baums, Preußische Gesetz über die Aktiengesellschaften von 1843, 1981; Reuter, Die Publizität der Kapitalgesellschaft nach neuem Bilanzrecht, in Havermann (Hrsg.), Bilanz- und Konzernrecht, FS Reinhard Goerdeler, 1987, 431; Kronstein, Die Publizität außerhalb der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) GoB-Begriff/Rechtsnatur

Rn. 383 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der GoB-Begriff ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (vgl Döllerer BB 1959, 1217; BFH v 12.05.1966, IV 472/60, BStBl III 1966, 371; BMF v 28.11.2019, BStBl I 2019, 1269 Tz 17). Mit dessen Abgrenzung ist zugleich die Reichweite des Maßgeblichkeitsgrundsatzes wesentlich abgesteckt. Gesetzliche GoB-Inbezugnahme: Die handelsrechtlichen GoB werden ...mehr