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Spendenakquise für den Verein / 6.2 Antragsstellung, um von Geldstrafen zu profitieren

Hartmut Fischer
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Um in den Listen der Gerichte geführt zu werden und Geldstrafen zugeteilt zu bekommen, muss Ihr Verein die Aufnahme in das Verzeichnis beantragen. Je nach Bundesland ist die Beantragung unterschiedlich geregelt. Sie kann formlos oder über Vordrucke erfolgen, die von den listenführenden Stellen bei Gericht ausgegeben werden.

Hier eine Übersicht der Antragstellen bei den einzelnen Bundesländern:

 
Bundesland Informationen zur Anmeldung Weitere Informationen im Internet unter
Baden-Württemberg Die Oberlandesgerichte Karlsruhe und Stuttgart führen für den jeweiligen Bezirk Verzeichnisse der gemeinnützigen Einrichtungen, die an der Zuweisung von Geldauflagen interessiert sind. https://justizportal.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Service/Bussgeldliste
Bayern Gemeinnützige Einrichtungen, die für die Zuweisung von Geldauflagen geeignet sind, werden listenmäßig erfasst. Die Liste wird ständig aktualisiert. https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/geldauflagen_im_strafverfahren_neu.pdf
Berlin In Berlin werden die Bußgelder über einen Sammelfonds für Geldauflagen verteilt. https://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/das-gericht/sammelfonds-fuer-geldauflagen/
Brandenburg Gemeinnützige Einrichtungen, die als Empfänger von Geldauflagen in Betracht kommen, werden bei dem ­Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts in einer Liste erfasst. https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/oberlandesgericht/service-olg/empfaenger-von-geldauflagen/
Bremen Das Antragsformular zur Aufnahme in die Liste der gemeinnützigen Einrichtungen nach der AV Geldauflagen erreichen Sie über nebenstehenden Link. https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/antragsformular-zur-aufnahme-auf-die-liste-der-gemeinnuetzigen-einrichtungen-nach-der-av-geldauflagen-1672-51...

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