Fachbeiträge & Kommentare zu Justiz

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Landesgesetzgeber können gem § 15a I bestimmen, dass bei bestimmten Streitigkeiten vor Klageerhebung ein obligatorisches Güteverfahren vor einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle durchgeführt werden muss. Bezweckt ist eine Entlastung der Justiz. Ferner dient die Vorschrift der Förderung der einvernehmlichen Beilegung von Str...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 169. Zwangsversteigerung.

Rn 283 Für Anordnung und Beitritt erfällt nach Ziff 2210 KV Anl 1 GKG eine Festgebühr; für die Wertgebühren nach Ziff 2211 ff ist § 54 GKG einschlägig. Grds kommt es auf die Festsetzung nach § 74a V ZVG an, auch wenn später weitere Beteiligte beitreten (LG Paderborn RPfleger 89, 168). Für die Zuschlagsgebühr nach § 54 II GKG ist das Meistgebot maßgeblich, selbst wenn es unte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 945b ZPO – Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die näheren Bestimmungen über die Einrichtung und Führung des Registers, über die Einreichung von Schutzschriften zum Register, über den Abruf von Schutzschriften aus dem Register sowie über die Einzelheiten der Datenübermittlung und -speicherung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Unterbrechung.

Rn 9 Die Aussetzung und Unterbrechung des Hauptverfahrens erfasst auch das Kostenfestsetzungsverfahren (Hamm Rpfleger 88, 379; Brandbg JurBüro 24, 142; differenzierend München MDR 90, 252; Musielak/Voit/Flockenhaus § 104 Rz 11: nur wenn die Kostengrundentscheidung berührt ist). Im Falle der Insolvenzeröffnung gilt dies auch dann, wenn die Insolvenz in einem späteren Rechtszu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Freibetrag für unterhaltsberechtigte Personen (§ 115 I Nr 2b).

Rn 26 Für Personen, denen die Partei kraft gesetzlicher Unterhaltpflicht Unterhalt schuldet, sind die Freibeträge abhängig vom Alter in Abzug zu bringen. Für Erwachsene sind dies 496 EUR; von 15 bis 18 Jahren 518 EUR; von 7 bis 14 Jahren 429 EUR; für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 393 EUR. Voraussetzung ist eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung, freiwillige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UKlaG § 16 UKlaG – Bußgeldvorschriften.

Gesetzestext (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässigmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Schuldnerverzeichnis wird für jedes Land von einem zentralen Vollstreckungsgericht geführt. 2Der Inhalt des Schuldnerverzeichnisses kann über eine zentrale und länderübergreifende Abfrage im Internet eingesehen werden. 3Die Länder können Einzug und Verteilung der Gebühren sowie weitere Abwicklungsaufgaben im Zusammenhang mit der Abfrage nach Satz 2 auf die zuständi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist bei dem Prozessgericht zu stellen; er kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden. 2In dem Antrag ist das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen. 3Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung ist bei dem für die Zwangsvollstreckung zuständigen Gerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Befähigung zum Urkundsbeamten.

Rn 5 Der gesetzliche Regelfall des Urkundsbeamten gem Abs 2 ist der Beamte des mittleren Justizdienstes. Absolventen der Rechtspflegerprüfung können gem Abs 3 Nr 1 Aufgaben des Urkundsbeamten übertragen werden. Dem Rechtspfleger sind durch die §§ 26, 20 S 1 Nr 12, 21, 24 RpflG folgende Aufgaben der Geschäftsstelle zugewiesen: Die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Andere Antragssteller (Nr 3).

Rn 7 Schließlich können sonstige natürliche oder juristische Personen des Privatrechts sowie Behörden Abdrucke erhalten. Die Gesetzesbegründung zur Vorgängerregelung § 915e I aF nennt bspw die Gewerbeaufsicht, Handelsauskunfteien und Gewerbetreibende mit einer Vielzahl von Kreditnehmern (BTDrs 12/193, 11). Sie müssen aber im Unterschied zu den zuvor aufgezählten Institutione...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Der Sachwalter hat folgende Aufgaben und Befugnisse:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 19 ZPO – Mehrere Gerichtsbezirke am Behördensitz.

Gesetzestext Ist der Ort, an dem eine Behörde ihren Sitz hat, in mehrere Gerichtsbezirke geteilt, so wird der Bezirk, der im Sinne der §§ 17, 18 als Sitz der Behörde gilt, für die Bundesbehörden von dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, im Übrigen von der Landesjustizverwaltung durch allgemeine Anordnung bestimmt. Rn 1 § 19 ermöglicht den Erlass von Ano...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorbereitende Maßnahmen der Justizorganisation.

Rn 2 Dem Gesetzgeber obliegen allerdings bspw die ›vorentscheidende‹ Zuweisung von Rechtsstreitigkeiten zu einem bestimmten Rechtsweg, die Festlegung sachlicher und örtlicher Zuständigkeiten (Gerichtsstände, dazu BVerfGE 27, 18 [BVerfG 16.07.1969 - 2 BvL 2/69]) sowie die ansonsten notwendigen Akte der Justiz- und Gerichtsorganisation (zB § 3 VwGO) wie etwa die Bestimmung der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Informationsanspruch.

Rn 10 Nach ihrem Sinn und Zweck soll die Auskunft oder Rechnungslegung den Kl in die Lage versetzen, den Umfang seiner Leistungsansprüche selbst zu ermitteln. Daher muss sie inhaltlich bestimmt und nachvollziehbar sein (BGH NJW-RR 87, 876 [BGH 12.02.1987 - I ZR 70/85]). Enthält sie Lücken, die der Auskunftspflichtige seiner Einlassung nach in tatsächlicher Hinsicht noch ausf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) (1) Die Zwangsvollstreckung wird, soweit sie nicht den Gerichten zugewiesen ist, durch Gerichtsvollzieher durchgeführt, die sie im Auftrag des Gläubigers zu bewirken haben. (2) 1Der Gläubiger kann wegen Erteilung des Auftrags zur Zwangsvollstreckung die Mitwirkung der Geschäftsstelle in Anspruch nehmen. 2Der von der Geschäftsstelle beauftragte Gerichtsvollzieher gilt als...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Begriff der Verbraucherschlichtungsstelle.

Rn 9 Der Begriff darf nur für Einrichtungen verwendet werden, die den in §§ 2 ff VSBG beschriebenen Anforderungen genügen. Privatrechtlich organisierte Verbraucherschlichtungsstellen müssen insb gem §§ 24, 27 VSBG durch das Bundesamt der Justiz anerkannt werden (im Einzelnen dazu Berendt ZKM 17, 218). Die Nutzung anderer Begriffe für andere Arten von Streitbeilegungseinricht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Das Bundesministerium der Justiz kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates elektronische Formulare einführen. Die Rechtsverordnung kann bestimmen, dass die in den Formularen enthaltenen Angaben ganz oder teilweise in strukturierter maschinenlesbarer Form zu übermitteln sind. Die Formulare sind auf einer in der Rechtsverordnung zu bestimmenden Kommunikations...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 4 Nähere Regelungen zum Verfahren enthalten die §§ 816–819 sowie §§ 92–96, 103, 111 IV GVGA. Für die Versteigerung im Internet sind die Einzelheiten durch Rechtsverordnungen der Landesregierungen oder ggf der Landesjustizverwaltungen zu regeln (Abs 3), insb auf welcher Versteigerungsplattform und ab welchem Zeitpunkt öffentliche Versteigerungen im Internet zugelassen sind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für die Übermittlung personenbezogener Daten von Amts wegen durch Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften an öffentliche Stellen des Bundes oder eines Landes für andere Zwecke als die des Verfahrens, für die die Daten erhoben worden sind. 2Besondere Rechtsvorschriften des Bundes oder, wenn die Daten a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einlegung eines Rechtsmittels.

Rn 7 Wird ein Rechtsmittel (ihm gleich gestellt ist die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 72a ArbGG, BAG NJW 08, 1610 [BAG 28.02.2008 - 3 AZB 56/07]) oder Einspruch gg eine rechtskraftfähige Entscheidung innerhalb der Rechtsmittel- oder Einspruchsfrist eingelegt, hemmt das den Eintritt der formellen Rechtskraft (S 2). Außerordentliche Rechtsbehelfe wie der Antrag auf Wiederei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift benennt die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um die Eintragung in die Liste bzw das EU-Verzeichnis und damit den Status eines klagebefugten qualifizierten Verbraucherverbands iSv § 3 I 1 Nr 1 zu erlangen. Die Liste qualifizierter Verbraucherverbände wird beim Bundesamt für Justiz geführt und ist unter www.bundesjustizamt.de abrufbar. Die in Abs 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 130e ZPO – Formfiktion.

Gesetzestext 1Ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die der schriftlichen oder elektronischen Form bedarf, klar erkennbar in einem vorbereitenden Schriftsatz enthalten, der als elektronisches Dokument nach § 130a bei Gericht eingereicht und dem Empfänger zugestellt oder mitgeteilt wurde, so gilt die Willenserklärung als in schriftlicher oder elektronischer Form zuge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Ausländischer Verkehrsanwalt.

Rn 17 Die Kosten eines ausländischen Verkehrsanwalts sind in Höhe der Kosten eines deutschen Verkehrsanwalts grds erstattungsfähig (BGH AGS 06, 203 = FamRZ 05, 1670 = AnwBl 05, 723 = NJW-RR 05, 1732; NJW 05, 1373 = AGS 05, 268 = JurBüro 05, 427). Ausn sind möglich, etwa bei einer Gebührenklage (KG MDR 09, 1312 = RVGreport 09, 476). Strittig ist, ob zusätzlich die ausländisch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 62. Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung.

Rn 109 §§ 707, 719, 765a, 769, 771 III, 785, 786. Zu bewerten ist mit einem Bruchteil des Hauptsachewertes (BGH NJW 91, 2280; Köln BRAGOReport 02, 143: 1/5). Für diesen gelten die allgem Regeln, zB § 4 ZPO, § 41 GKG (LG München I WuM 96, 235: verlängerter Mietzeitraum). Bei Kostenvollstreckung zählt ebenfalls ein Bruchteil (für vollen Wert noch BGHZ 10, 249). Bei drohender G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 95. Kindschaftssachen.

Rn 176 § 169 FamFG. Nach § 45 FamGKG idF d KostBRÄG 2025 (BGBl Nr 109) besteht ein relativer Festwert von 5.000 EUR (bis 31.5.25: 4.000 EUR), der bei besonderen Umständen abänderbar ist (zu Einzelh KG FamRZ 15, 432; Brandbg FamRZ 15, 1750). Im Streit um mehrere Kinder ist dieser linear zu vervielfachen (Köln FamRZ 05, 1765; Brandbg FamRZ 04, 1655; Hambg FamRZ 07, 1035); das ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Begriffliche Abgrenzung.

Rn 11 Die richterliche Geschäftsverteilung als richterliche Selbstverwaltung zur Organisation der Rspr im gerichtlichen Internum ist deshalb abzugrenzen von der Justizverwaltung und der Gerichtsverwaltung, die begrifflich in Mehrdeutigkeit nebeneinander stehen. Justiz- und Gerichtsverwaltung sind daher zunächst im Unterschied zur richterlichen Selbstverwaltung zu verstehen a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UKlaG § 4e UKlaG – Überprüfung und Aufhebung einer Eintragung in der Liste nach § 4d.

Gesetzestext (1) Für die Überprüfung, ob eine qualifizierte Einrichtung, die in die Liste nach § 4d eingetragen ist, die Eintragungsvoraussetzungen nach § 4d Absatz 2 Satz 1 erfüllt, ist § 4a Absatz 1 und 3 entsprechend anzuwenden. (2) Das Bundesamt für Justiz ist verpflichtet, die Eintragung einer qualifizierten Einrichtung in der Liste nach § 4d auch dann zu überprüfen, we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aussetzung zur Überprüfung.

Rn 2 Von der Aussetzungsmöglichkeit gem Abs 2 ist nur im Ausnahmefall Gebrauch zu machen, um die effektive Rechtsdurchsetzung nicht zu gefährden; an die ›begründeten Zweifel‹ sind daher strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW-RR 10, 1560, 1561 [BGH 04.02.2010 - I ZR 66/09]). Gg einen Aussetzungsbeschluss ist die sofortige Beschwerde gem § 252 ZPO statthaft. Da sich die Vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Streitige Gerichtsbarkeit und FamFG.

Rn 21 Auf das Verhältnis zwischen streitiger und freiwilliger Gerichtsbarkeit sind die vorstehenden Rechtsgrundsätze nicht zu übertragen: Innerhalb des eröffneten Zivilrechtswegs erlauben die unterschiedlichen Verfahrensordnungen noch nicht den Schluss, dass dem streitig entscheidenden Gericht die Sachkunde und Fachkompetenz für die Beurteilung eines der freiwilligen Gericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1077 ZPO – Ausgehende Ersuchen.

Gesetzestext (1) 1Für die Entgegennahme und Übermittlung von Anträgen natürlicher Personen auf grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat (Übermittlungsstelle). 2Die Landesregierungen können die Aufgaben der Übermittlungsstelle einem Amtsgericht für die Bezirke me...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen der Frist.

Rn 2 Der Lauf der Einspruchsfrist setzt die Zustellung einer Ausfertigung des Versäumnisurteils nach § 317, § 313b I, II voraus, wodurch sichergestellt wird, dass die beschwerte Partei von der Entscheidung Kenntnis nehmen kann (BGHZ 164, 347, 353). Nicht ausreichend ist die Zustellung einer beglaubigten Abschrift des Versäumnisurteils (allg BGHZ 186, 22, 25; zum VU Stuttg Ju...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 21g ist durch das ›Gesetz zur Stärkung der Unabhängigkeit der Richter und Gerichte‹ v 22.12.99 (BGBl I, 2598 f) neugefasst mit dem Ziel, Privilegien und das Gestaltungsermessen der Vorsitzenden Richter abzuschaffen, die als Hindernisse auf dem Weg des Wandels der Justiz gesehen wurden (BTDrs 14/979, 4). Abgeschafft wurde der Quotenvorbehalt für die wählbaren Vorsitzen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Nach § 802f Absatz 8 dieses Gesetzes oder nach § 284 Abs. 7 Satz 4 der Abgabenordnung zu hinterlegende Vermögensverzeichnisse werden landesweit von einem zentralen Vollstreckungsgericht in elektronischer Form verwaltet. 2Die Vermögensverzeichnisse können über eine zentrale und länderübergreifende Abfrage im Internet eingesehen und abgerufen werden. 3Gleiches gilt für V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Partei hat ihr Einkommen einzusetzen. 2Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. 3Von ihm sind abzusetzen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsschutzmöglichkeiten.

Rn 17 Für die Geltendmachung von Verletzungen der Unabhängigkeit durch Maßnahmen der Dienstaufsicht durch den Richter gilt die Sonderzuweisung an die Richterdienstgerichte (§ 26 III DRiG). Diese haben aber nur darüber zu entscheiden, ob die Maßnahme der Dienstaufsicht, wozu auch dienstliche Beurteilungen und dazu abgegebene verhaltenskritische Stellungnahmen übergeordneter D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anwaltssuche.

Rn 3 Die Partei muss trotz zumutbarer Anstrengungen keinen zu ihrer Vertretung bereiten Anwalt gefunden haben. Welche Bemühungen erforderlich sind, bestimmt sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Wenngleich die Anforderungen im Hinblick auf den Zweck der Regelung nicht überspannt werden dürfen, ist es notwendig, dass die Partei bei einer angemessenen Anzahl von A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / M. Reform des Vollstreckungsrechts.

Rn 23 In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber das Vollstreckungsrecht gleich mehrfach modernisiert (Überblicke bei Bigge WzS 10, 198; Hess DGVZ 10, 7). Die Reformen zielen va auf eine Beschleunigung und Effektivierung der Zwangsvollstreckung mit den Mitteln der modernen Informationstechnologie. Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung v 29.7.09 (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Begründungszwang.

Rn 3 Der Beschl ist zu begründen, falls Ratenzahlung oder der Einsatz von Vermögenswerten angeordnet wurde (Brandbg OLGR 03, 504). Denn der Begründungszwang als Bestandteil einer geordneten Rechtspflege verlangt, dass einer mit Rechtsmitteln anfechtbaren Entscheidung eine nachvollziehbare Begründung beigegeben wird, wobei eine nur floskelhafte Begründung einer fehlenden glei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Ordnungsgemäßer Vollstreckungsantrag/Zuständigkeit.

Rn 8 Der erforderliche Antrag des Gläubigers gem § 753 ist an das Prozessgericht 1. Instanz als zuständiges Organ der Zwangsvollstreckung zu richten. In Fällen der Zuständigkeit des LG besteht Anwaltszwang nach § 78 I – nicht nur in der mündlichen Verhandlung. Dies gilt auch nach der Neufassung der Vorschrift, da das G für das Zwangsvollstreckungsverfahren keine Befreiung vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verschulden.

Rn 30 Eine Zurückweisung scheidet aus, wenn die Partei bzw ihr Vertreter/Bevollmächtigter (§§ 51 II, 85 II; vgl München 13.6.13 – 1 U 4904/09) die Verspätung (Rn 14 f) genügend entschuldigt. Für eine Zurückweisung müssen Verzögerung und fehlende Entschuldigung zusammentreffen (BGH NJW 81, 287; 87, 1949, 1950 [BGH 13.01.1987 - VI ZR 280/85]). Der Begriff des Verschuldens umfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Kompetenzen des Präsidiums.

Rn 3 § 21e regelt die Kompetenzen des Präsidiums nicht erschöpfend (MüKoZPO/Pabst § 21e GVG Rz 1), beschreibt aber die Erstellung des Geschäftsverteilungsplans als Hauptaufgabe des Präsidiums für die Ebene des gerichtlichen Internums, soweit nicht örtliche und sachliche Zuständigkeiten, Funktionen und Besetzungen bereits durch formelles Gesetz oder Rechtsverordnung den Entsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Elektronischer Zivilprozess.

Rn 2 Der Gesetzgeber hat wichtige normative Voraussetzungen für einen elektronischen Zivilprozess geschaffen. Neben § 128a lassen §§ 130a, 130b, 130c sowie § 130d elektronische Dokumente zu. Gleiches gilt für die elektronische Rechtsmitteleinlegung (§§ 519 IV, 520 V, 525, 549 II, 551 IV). Das Protokoll in elektronischer Form sieht § 160a mit § 130b vor. Für die Beweisaufnahm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Beschwer.

Rn 40 Die Erinnerung erfordert keine Mindestsumme. Unstatthaft ist sie jedoch, wenn die Beschwer 200 EUR übersteigt, § 567 II, da dann die sofortige Beschwerde nach §§ 104 III, 567 I, § 11 I RPflG statthaft ist. Maßgebend ist die ganze oder tw Zu- oder Aberkennung von Kostenpositionen. Auch die Aberkennung nicht beantragter Kosten beschwert die Partei, da die Entscheidung ei...mehr

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / 2. Längerlebender Elternteil als gesetzlicher Vertreter und als Testamentsvollstrecker

Rz. 13 Besonders ist die Situation zu betrachten, wenn der längerlebende Elternteil nicht nur alleiniger gesetzlicher Vertreter des minderjährigen Kindes ist, sondern auch in Personalunion Testamentsvollstrecker. Hier stellt sich stets die Frage, inwieweit ein Interessenwiderstreit vorliegt. Das OLG Nürnberg nahm mit durchaus überzeugenden Argumenten in dieser Konstellation ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Historische Entwicklung, Ausstrahlung und Fortentwicklung.

Rn 5 Der deutsche Zivilprozess hat seine Wurzeln va im römisch-kanonischen und im germanischen Recht. Später hat sich etwa im langobardischen Reich auch ein germanisch-romanischer Mischprozess entwickelt. Besonders bedeutsam war die Weiterentwicklung des kanonischen Prozesses, wobei die kirchliche Gerichtsbarkeit mehr und mehr auch auf weltliche Angelegenheiten ausgedehnt wu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UKlaG § 4d UKlaG – Liste der qualifizierten Einrichtungen für grenzüberschreitende Verbandsklagen.

Gesetzestext (1) 1Das Bundesamt für Justiz führt eine Liste der qualifizierten Einrichtungen, die grenzüberschreitende Verbandsklagen nach Artikel 3 Nummer 7 der Richtlinie (EU) 2020/1828 erheben können. 2Es veröffentlicht die Liste in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf seiner Internetseite. Es teilt der Europäischen Kommission zum 1. Dezember 2023 die bestehenden qualifiz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Vorwort

Der Zivilprozess ist reformbedürftig. Das wird in Fachkreisen nahezu allgemein betont. Im Jahre 2024 wurde deshalb eine Reformkommission unter der Leitung der OLG-Präsidenten in Düsseldorf und Celle gebildet, die zum Jahreswechsel 2024/25 einen Bericht mit umfangreichen Reformvorschlägen präsentiert hat. Dem aktuellen Fortgang dieser Arbeiten steht freilich im Wege, dass nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Vorbemerkung vor §§ 882b bis 882i ZPO

Rn 1 Diese Vorbemerkung skizziert die Gesetzgebungsentwicklung der §§ 882b–882i . Zum Normzweck s jew die Einzelkommentierungen. Mit G v 29.7.09 sind die §§ 882b–882h zur Neuregelung des Schuldnerverzeichnisses eingeführt worden und am 1.1.13 iKg (mit Ausn der §§ 882g VIII und 882h II, III, diese galten bereits seit dem 1.8.09; BGBl I 09, 2258; vgl dazu BRDrs 304/08 bzw BTDrs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zusammentreffen.

Rn 3 Mehrere Ansprüche müssen zum Zeitpunkt der auf die Wertfestsetzung aufbauenden Folge, zB einer Verweisung nach § 506 I ZPO, gleichzeitig geltend gemacht werden. Ob es sich um anfängliche oder nachträgliche Anspruchshäufung oder um das Ergebnis einer zulässigen Prozessverbindung nach § 147 ZPO handelt, ist unerheblich. Die Klagenhäufung muss prozessual zulässig sein, bea...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Für das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 gelten folgende Übergangsvorschriften:mehr