Fachbeiträge & Kommentare zu Justiz

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Soll eine Geldforderung gepfändet werden, so hat das Gericht dem Drittschuldner zu verbieten, an den Schuldner zu zahlen. 2Zugleich hat das Gericht an den Schuldner das Gebot zu erlassen, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten. 3Die Pfändung mehrerer Geldforderungen gegen verschiedene Drittschuldner soll auf Antrag des Gläu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Bis zum Ablauf des Tages vor Beginn des ersten Termins können Verbraucher Ansprüche oder Rechtsverhältnisse, die von den Feststellungszielen abhängen, zur Eintragung in das Klageregister anmelden. (2) 1Die Anmeldung ist nur wirksam, wenn sie frist- und formgerecht erfolgt und folgende Angaben enthält:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 § 299a regelt die Erteilung von Ausfertigungen etc, wenn eine weggelegte (s § 7 AktO) führende papierene Akte kostengünstig und platzsparend durch Mikroverfilmung (Herstellung einer stark verkleinerten photographischen Abbildung eines Schriftstücks, Bildes ua auf Mikrofilm oder Mikrokarten) auf Bildträgern archiviert wurde und beim Gericht statt des Originals nur die Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vergütung des berufsmäßigen Verfahrensbeistands (Abs 1).

Rn 2 Der berufsmäßig tätige Verfahrensbeistand kann seine Tätigkeit nach Fallpauschalen abrechnen, Abs 1 S 1–3. Hierdurch sollte sowohl dem Verfahrensbeistand als auch der Justiz erheblicher Abrechnungs- und Kontrollaufwand erspart und zugleich dem Verfahrensbeistand ermöglicht werden, sich auf seine eigentliche Tätigkeit, die Wahrnehmung der Kindesinteressen, zu konzentrier...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Vereinfachung des Mahnverfahrens und zum Schutze der in Anspruch genommenen Partei Formulare einzuführen. 2Fürmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland.

Rn 3 Die richterliche Tätigkeit ist grds auf den eigenen Hoheitsbereich beschränkt. Dieser Grundsatz kann nur mit Zustimmung des jeweils in Betracht kommenden ausländischen Staates durchbrochen werden. Die Frage, ob eine solche Zustimmung herbeigeführt oder von einer bereits erteilten Zustimmung Gebrauch gemacht werden soll, fällt in den Bereich der Beziehungen zu anderen St...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Wohnung des Schuldners darf ohne dessen Einwilligung nur auf Grund einer Anordnung des Richters bei dem Amtsgericht durchsucht werden, in dessen Bezirk die Durchsuchung erfolgen soll. Dies gilt nicht, wenn die Einholung der Anordnung den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde. (2) Auf die Vollstreckung eines Titels auf Räumung oder Herausgabe von Räumen und auf die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verordnungsermächtigungen (Abs 3, 4) und Inbezugnahme von § 130d (Abs 5).

Rn 14 Durch das ZwVollStrÄndG v 29.7.09 (BGBl I, 2258) wurde Abs 3 angefügt, der das BMJV ermächtigt, verbindliche Formulare für den Auftrag nach Abs 2 einzuführen. Der Formularzwang gilt für sämtliche Vollstreckungsaufträge in der ZPO-Zwangsvollstreckung und soll unterschiedliche Vollstreckungsaufträge vereinheitlichen sowie deren Erfassung erleichtern (BTDrs 16/10069 v 30....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Qualifizierte Einrichtungen (Nr 1).

Rn 3 Die Eintragung in die vom Bundesamt für Justiz geführte Liste (s § 4 Rn 1) oder in das von der EU-Kommission geführte Verzeichnis ist konstitutiv für die Erlangung der Klagebefugnis (Ulmer/Brandner/Hensen/Witt § 4 Rz 1; KG BB 01, 641 [KG Berlin 17.10.2000 - 5 U 5552/99]); das Gericht ist daran zunächst gebunden, kann aber eine Überprüfung der Eintragung beim Bundesamt h...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates elektronische Formulare einführen. Die Rechtsverordnung kann bestimmen, dass die in den Formularen enthaltenen Angaben ganz oder teilweise in strukturierter maschinenlesbarer Form zu übermitteln sind. Die Formulare sind auf einer in der Rechtsverordnung zu b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 240a BGB – Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext (1) Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Folgendes festzulegen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist bei dem Prozessgericht zu stellen; er kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden. 2In dem Antrag ist das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen. 3Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung ist bei dem für die Zwangsvollstreckung zuständigen Gerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Über die Rechtmäßigkeit der Anordnungen, Verfügungen oder sonstigen Maßnahmen, die von den Justizbehörden zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf den Gebieten des bürgerlichen Rechts einschließlich des Handelsrechts, des Zivilprozesses, der freiwilligen Gerichtsbarkeit und der Strafrechtspflege getroffen werden, entscheiden auf Antrag die ordentlichen Gerichte. 2Das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sachzusammenhang.

Rn 22 Über die in § 527 II, III geregelten Fälle hinaus kann eine Entscheidungsbefugnis des Einzelrichters kraft Sachzusammenhangs bestehen (Schneider MDR 03, 375 [OLG Köln 12.09.2002 - 14 WF 171/02]). Umstritten ist, auf welche konkreten Einzelentscheidungen sich diese Befugnis erstreckt. Keine Bedenken bestehen gegen Entscheidungen iRd vorbereitend durchgeführten Beweisauf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 25 VSBG – Antrag auf Anerkennung und Mitteilung von Änderungen.

Gesetzestext (1) Der Antrag auf Anerkennung als Verbraucherschlichtungsstelle ist zu begründen. Dem Antrag sind beizufügen: (2) Die Verbraucherschlichtungsstelle unterrichtet die zuständige Behörde unverzüglic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 25 EGGVG – [Zuständigkeit].

Gesetzestext (1) 1Über den Antrag entscheidet ein Zivilsenat oder, wenn der Antrag eine Angelegenheit der Strafrechtspflege oder des Vollzugs betrifft, ein Strafsenat des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk die Justiz- oder Vollzugsbehörde ihren Sitz hat. 2Ist ein Beschwerdeverfahren (§ 24 Abs. 2) vorausgegangen, so ist das Oberlandesgericht zuständig, in dessen Bezirk die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Streitige Gerichtsbarkeit und FamFG.

Rn 21 Auf das Verhältnis zwischen streitiger und freiwilliger Gerichtsbarkeit sind die vorstehenden Rechtsgrundsätze nicht zu übertragen: Innerhalb des eröffneten Zivilrechtswegs erlauben die unterschiedlichen Verfahrensordnungen noch nicht den Schluss, dass dem streitig entscheidenden Gericht die Sachkunde und Fachkompetenz für die Beurteilung eines der freiwilligen Gericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Begriffliche Abgrenzung.

Rn 11 Die richterliche Geschäftsverteilung als richterliche Selbstverwaltung zur Organisation der Rspr im gerichtlichen Internum ist deshalb abzugrenzen von der Justizverwaltung und der Gerichtsverwaltung, die begrifflich in Mehrdeutigkeit nebeneinander stehen. Justiz- und Gerichtsverwaltung sind daher zunächst im Unterschied zur richterlichen Selbstverwaltung zu verstehen a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.13 (BGBl I S 3786) und das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5.7.17 (BGBl I S 2208, 2218) geändert. Rn 2 Die elektronische Aktenführung soll die Papierakte ersetzen. Sc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO J

Jahresfrist 27 EGGVG 8 Jährlichkeitsprinzip 1 GVG 19 JGG Aufgaben 151 FamFG 23 Jugendamt Anhörung 194 FamFG 1 Gewaltschutzsachen 212 FamFG 3 Mitwirkung 162 FamFG 1 Verfahrensrechte 162 FamFG 16 Jurisdiktionsprivileg 328 ZPO 34 juristische Person Anstalt 50 ZPO 15 Auflösung 51 ZPO 10 des Öffentlichen Rechts 50 ZPO 15 des Privatrechts 50 ZPO 16 Fiskus 50 ZPO 15 Gebietskörperschaft 50 ZPO 15 Ki...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz werden ermächtigt, durch gemeinsame Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Leitlinien zu den Kriterien und Methoden der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen nach den §§ 505a und 505b Absatz 2 bis 4 festzulegen. Durch die Rechtsverordn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Ausländischer Verkehrsanwalt.

Rn 17 Die Kosten eines ausländischen Verkehrsanwalts sind in Höhe der Kosten eines deutschen Verkehrsanwalts grds erstattungsfähig (BGH AGS 06, 203 = FamRZ 05, 1670 = AnwBl 05, 723 = BGHReport 05, 1426 = NJW-RR 05, 1732; NJW 05, 1373 = AGS 05, 268 = JurBüro 05, 427). Ausnahmen sind möglich, etwa bei einer Gebührenklage (KG MDR 09, 1312 = RVGreport 09, 476). Strittig ist, ob ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Informationsanspruch.

Rn 10 Nach ihrem Sinn und Zweck soll die Auskunft oder Rechnungslegung den Kl in die Lage versetzen, den Umfang seiner Leistungsansprüche selbst zu ermitteln. Daher muss sie inhaltlich bestimmt und nachvollziehbar sein (BGH NJW-RR 87, 876 [BGH 12.02.1987 - I ZR 70/85]). Enthält sie Lücken, die der Auskunftspflichtige seiner Einlassung nach in tatsächlicher Hinsicht noch ausf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt. (2) 1Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Bestim...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 945b ZPO – Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die näheren Bestimmungen über die Einrichtung und Führung des Registers, über die Einreichung von Schutzschriften zum Register, über den Abruf von Schutzschriften aus dem Register sowie über die Einzelheiten der Datenübermittlung und -speicherung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zuständigkeit.

Rn 1 Die Vorschrift ist das Pendant zu § 100. Eine Beschwerde ›in einer Handelssache‹ liegt vor, wenn der Rechtsstreit eine Handelssache iSd § 95 zum Gegenstand hat, auch wenn der Gegenstand der Beschwerde keine handelsrechtliche Streitfrage betrifft, so etwa bei Anfechtung eines KFB (LG Frankfurt/M 21.03.90 – 2/9 T 132/90). In Rechtssachen, die nicht zu den bürgerlichen Str...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 33 enthält Überleitungsvorschriften zum Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetz vom 22.12.97, das am 1.1.98 in Kraft getreten ist (BGBl I 97, 3224; SchiedsVfG). Die Norm regelt, in welchem Umfang das zuvor geltende Schiedsverfahrensrecht weiterhin Anwendung findet. Die Überleitungsvorschriften waren zunächst in Art 4 § 1 SchiedsVfG enthalten. Mit Gesetz vom 19.4.06 (1. G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Auswahl.

Rn 2 Das Gericht bestimmt vorbehaltlich des Abs 5 nach pflichtgemäßem Ermessen die Anzahl der SV, die Abgabe gemeinschaftlicher oder getrennter Gutachten (vgl § 411 Rn 7). Es wählt den Fachbereich (vgl BGH MDR 98, 488 [BGH 16.09.1997 - X ZR 54/95]) und die konkrete(n) Person(en) aus (vgl BGH NJW 09, 1209, 1210 = MedR 10, 181, 182 [BGH 18.11.2008 - VI ZR 198/07]). Auf Ansehen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1074 ZPO – Zuständigkeiten nach der Verordnung (EU) 2020/1783; Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext (1) Für Beweisaufnahmen in der Bundesrepublik Deutschland ist als ersuchtes Gericht im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/1783 dasjenige Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Verfahrenshandlung durchgeführt werden soll. (2) Die Landesregierungen können die Aufgaben des ersuchten Gerichts einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Schuldnerverzeichnis wird für jedes Land von einem zentralen Vollstreckungsgericht geführt. 2Der Inhalt des Schuldnerverzeichnisses kann über eine zentrale und länderübergreifende Abfrage im Internet eingesehen werden. 3Die Länder können Einzug und Verteilung der Gebühren sowie weitere Abwicklungsaufgaben im Zusammenhang mit der Abfrage nach Satz 2 auf die zuständi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Wahrung einer Frist.

Rn 10 Der Ablauf einer Frist ist immer ein rechtlicher Nachteil, den es abzuwenden gilt. Die Frist ist nur deshalb in § 27 I Nr 2 genannt, weil es sich um den praktisch häufigsten Fall handelt, in dem ein Rechtsnachteil (Rn 8) verhindert werden soll (BRDrs 168/20, 84). Dass diese Voraussetzung etwa bei einem Grundbuchberichtigungsanspruch vorliegen könnte, ist idR nicht vors...mehr

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ZErb 06/2023, Legal Tech: D... / 7. Verbraucherzentrale.de

Eine gänzlich kostenfreie Erstellung rechtlicher Vorsorgedokumente ermöglicht die Verbraucherzentrale[30]. Angeboten werden insgesamt drei interaktive Online Tools, mittels derer Nutzer in der Lage sind, Schritt für Schritt individuelle Betreuungs-, Patientenverfügungen sowie Vorsorgevollmachten zu erstellen. Vergleichbar mit dem Ablauf der bereits vorgestellten Dokumentenge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 190 ZPO – Einheitliche Zustellungsformulare.

Gesetzestext Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Zustellung Formulare einzuführen. Rn 1 Als Hilfestellung und zur Vereinheitlichung der Praxis hat das BMJV mit der ZustVV (BGBl I 02, 671; Änderung v 23.4.04, BGBl I 619) Formulare für die Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 130c ZPO – Formulare; Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates elektronische Formulare einführen. Die Rechtsverordnung kann bestimmen, dass die in den Formularen enthaltenen Angaben ganz oder teilweise in strukturierter maschinenlesbarer Form zu übermitteln sind. Die Formulare sind auf einer in der Rechtsve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 19 ZPO – Mehrere Gerichtsbezirke am Behördensitz.

Gesetzestext Ist der Ort, an dem eine Behörde ihren Sitz hat, in mehrere Gerichtsbezirke geteilt, so wird der Bezirk, der im Sinne der §§ 17, 18 als Sitz der Behörde gilt, für die Bundesbehörden von dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, im Übrigen von der Landesjustizverwaltung durch allgemeine Anordnung bestimmt. Rn 1 § 19 ermöglicht den Erlass von Ano...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erlass.

Rn 3 Die Bindung tritt ab Erlass ein, also mit Verkündung oder Zustellung (§ 310 III) (BGH NJW 09, 1422 [BGH 05.03.2009 - IX ZR 90/06] Rz 3 zur FGO: frühestens mit Bekanntgabe). In den Fällen des § 310 III reicht dafür anders als bei § 317 Rn 3 die Zustellung an eine Partei aus (BGHZ 32, 370, 375). Bei einem VU gem § 331 III beginnt die Bindung unter diesen Prämissen erst mi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Landesgesetzgeber können gem § 15a I bestimmen, dass bei bestimmten Streitigkeiten vor Klageerhebung ein obligatorisches Güteverfahren vor einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle durchgeführt werden muss. Bezweckt ist eine Entlastung der Justiz. Ferner dient die Vorschrift der Förderung der einvernehmlichen Beilegung von Str...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 42 EGZPO – [Informationspflichten aus Anlass des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung].

Gesetzestext Die Länder übermitteln dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf Anfrage die Informationen nach Artikel 53 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Begriff der Verbraucherschlichtungsstelle.

Rn 9 Der Begriff darf nur für Einrichtungen verwendet werden, die den in §§ 2 ff VSBG beschriebenen Anforderungen genügen. Privatrechtlich organisierte Verbraucherschlichtungsstellen müssen insbes gem §§ 24, 27 VSBG durch das Bundesamt der Justiz anerkannt werden (im Einzelnen dazu Berendt ZKM 17, 218). Die Nutzung anderer Begriffe für andere Arten von Streitbeilegungseinric...mehr

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FF 06/2023, Mehr Freiheit i... / IV. Kein Zwang zur Namensänderung nach Erwachsenadoption

Der Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption soll aufgehoben werden. Die angenommene (adoptierte) Person soll den bisherigen Familiennamen behalten können, den Namen der annehmenden Person erhalten können oder eine Kombination aus dem bisherigen und dem Namen der annehmenden Person wählen können. Der Entwurf wurde heute an die Länder und Verbände versendet und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ausnahme Lokaltermin.

Rn 2 Termine, die nicht an der Gerichtstelle abgehalten werden, sind so genannte Ortstermine, die nur unter den in Abs 1 genannten Ausnahmefällen zulässig sind. Der Hauptfall ist die Einnahme des Augenscheins (zB einer Unfallstelle, eines Baumangels). Die Verhandlung mit einer am Erscheinen verhinderten Person wird zudem va bei länger dauernder Bettlägerigkeit oder Krankenha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beschwerde ohne VKH-Antrag.

Rn 2 Abw v Zivilprozess (§ 519 I ZPO) ist die Beschwerde in Familiensachen – auch nach § 40 IntFamRVG (str, s § 63 Rn 4) – gem I 1 beim FamG (iudex a quo) einzulegen. Dieses leitet das Rechtsmittel ohne Abhilfeprüfung (§ 68 I 2) an das OLG bzw KG weiter (sog Devolutiveffekt). Eine Wahlmöglichkeit für die Rechtsmitteleinlegung entweder beim iudex a quo oder beim iudex ad quem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 4 Nähere Regelungen zum Verfahren enthalten die §§ 816–819 sowie §§ 92–96, 103, 111 IV GVGA. Für die Versteigerung im Internet sind die Einzelheiten durch Rechtsverordnungen der Landesregierungen oder ggf der Landesjustizverwaltungen zu regeln (Abs 3), insb auf welcher Versteigerungsplattform und ab welchem Zeitpunkt öffentliche Versteigerungen im Internet zugelassen sind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates nähere Bestimmungen über die Ausbildung zum zertifizierten Mediator und über die Fortbildung des zertifizierten Mediators sowie Anforderungen an Aus- und Fortbildungseinrichtungen zu erlassen. In der Rechtverordnung nach Satz 1 können insbesonde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UKlaG § 17 UKlaG – Überleitungsvorschriften zum Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs.

Gesetzestext (1) Abweichend von § 4a Absatz 1 Nummer 1 sind die Eintragungsvoraussetzungen bei qualifizierten Einrichtungen, die vor dem 2. Dezember 2020 in die Liste nach § 4 eingetragen wurden und die am 2. Dezember 2020 schon länger als zwei Jahre in der Liste nach § 4 eingetragen sind, vom Bundesamt für Justiz im Zeitraum vom 2. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2021 zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Befähigung zum Urkundsbeamten.

Rn 5 Der gesetzliche Regelfall des Urkundsbeamten gem Abs 2 ist der Beamte des mittleren Justizdienstes. Absolventen der Rechtspflegerprüfung können gem Abs 3 Nr 1 Aufgaben des Urkundsbeamten übertragen werden. Dem Rechtspfleger sind durch die §§ 26, 20 S 1 Nr 12, 21, 24 RpflG folgende Aufgaben der Geschäftsstelle zugewiesen: die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für die Übermittlung personenbezogener Daten von Amts wegen durch Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften an öffentliche Stellen des Bundes oder eines Landes für andere Zwecke als die des Verfahrens, für die die Daten erhoben worden sind. 2Besondere Rechtsvorschriften des Bundes oder, wenn die Daten a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Inhalt und Zweck der Regelung.

Rn 1 Der durch Art 28 des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs v 5.7.17 (BGBl I 2208, 2225) eingefügte § 17c I stellt klar, dass Zuständigkeitsänderungen in Form von Zuständigkeitskonzentrationen oder Änderungen der Gerichtsbezirksgrenzen durch bundes- oder landesgesetzliche Regelungen auch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ermessensentscheidungen (Abs 3).

Rn 9 Räumt das Gesetz der Justizverwaltung ein Ermessen bei der Entscheidung oder bei der Frage ein, ob überhaupt eine Maßnahme getroffen wird, ist die Überprüfbarkeit des Verwaltungshandelns entsprechend eingeschränkt. Ermessen bedeutet, dass mehrere Entscheidungen rechtmäßig sein können. Rechtswidrig kann das Handeln der Justizverwaltung nur dann sein, wenn das Ermessen üb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Anfrage bei Auskunfteien (Abs 8 S 3 bis 5).

Rn 136 Abs 8 ist durch Art 8 des Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22.12.10 (BGBl I, 2248) novelliert worden (zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.19, BGBl I, 1724). Dabei beschränkt sich die Neufassung von 2010 zu Abs 8 S 1 und 2 auf geringfügige redaktionelle Korrekturen. Die Änderungen von Abs ...mehr