Fachbeiträge & Kommentare zu Justiz

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Auch § 20 PublG schützt zunächst das Vertrauen in die Richtigkeit und Vollständigkeit der Information über die Verhältnisse des Unternehmens oder Konzerns (Straßer in Graf/Jäger/Wittig3, § 20 PublG Rz. 1 mwN; Altenhain in HKMS3/4, § 20 PublG Rz. 8 [9/2024]). Abs. 2 ergänzt diesen Schutzzweck um das Vertrauen in die Richtigkeit und Vollständigkeit der Be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] In § 329 wird der Umfang der Prüfungs- und Unterrichtungspflichten der das Unternehmensregister führenden Stelle geregelt. Nach Abs. 1 wird die Prüfung auf eine fristgemäße und vollständige Übermittlung beschränkt; zudem wird der das Unternehmensregister führenden Stelle die Datenverarbeitung gestattet (Rz. 9 ff.). Macht eine offenlegungspflichtige KapG...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Rz. 61 [Autor/Zitation] Die Verletzung der Offenlegungspflicht kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen (§ 334 Abs. 1 Nr. 5, § 328). Für das Bußgeldverfahren ist das Bundesamt für Justiz zuständig (§ 334 Abs. 4). Rz. 62 [Autor/Zitation] Die Offenlegung eines unrichtigen Unternehmensabschlusses kann nicht den Straftatbestand der unrichtigen Darstellung nach § 331 erfüllen, da sic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Ermächtigung bezüglich weiterer Abschlussprüfungsanforderungen (Abs. 6)

Rz. 17 [Autor/Zitation] Abs. 6 ermächtigt das Bundesministerium der Justiz, unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zu den bei der Durchführung der Abschlussprüfung nach Abs. 5 anzuwendenden internationalen Prüfungsstandards weitere Abschlussprüfungsanforderungen vorzuschreiben. Der Begriff der Abschlussprüfungsanforderungen betrifft allerdings wohl nicht die Prüfungsdurc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Anwendung der §§ 335 bis 335b (Abs. 2) und Zuständigkeit

Rz. 10 [Autor/Zitation] Gemäß § 340o Abs. 2 sind §§ 335 bis 335b auf die Festsetzung von Ordnungsgeld nach § 340o entsprechend anzuwenden. §§ 335 bis 335b normieren insbes. die Voraussetzungen und das Verfahren zur Festsetzung eines Ordnungsgeldes sowie die in Betracht kommenden Sanktionen. Rz. 11 [Autor/Zitation] Verstöße gegen die Offenlegungsvorschriften des § 340l werden mi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Rz. 34 [Autor/Zitation] Eine unberechtigte Inanspruchnahme der Erleichterungen von § 326 begründet eine Verletzung der Offenlegungspflicht und kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen (§ 334 Abs. 1 Nr. 5, § 328). Für das Bußgeldverfahren ist das Bundesamt für Justiz zuständig (§ 334 Abs. 4). Rz. 35 [Autor/Zitation] Weiterhin kann die unberechtigte Inanspruchnahme der Erleichteru...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Auslegung einer Blankettnorm

Rz. 9 [Autor/Zitation] § 331 ist als Blankettstraftatbestand ausgestaltet, der auf "Ausfüllungsnormen" innerhalb desselben Gesetzes oder auf Gesetze desselben Gesetzgebers, dh. insbes. auf die Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. (unechte Blankettnorm oder Innenverweise), oder als Außenverweis auf VO (EG) Nr. 1606/2002 über die Anwendung internationaler Rechnungslegung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. (Kredit-)Institute (Abs. 1)

Rz. 23 [Autor/Zitation] Gemäß § 340l Abs. 1 Satz 1 iVm. § 340 Abs. 4 bis 5 haben Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Wertpapierinstitute sowie Zahlungs- und E-Geldinstitute den JA und den Lagebericht sowie den KA und den Konzernlagebericht und die anderen in § 325 Abs. 1 aufgeführten Unterlagen nach den dort genannten Vorschriften (§§ 325 Abs. 1 Satz 2 Abs. 1a bi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Höchstbetrag des Ordnungsgeldes und weitere Anordnungen (Satz 4)

Rz. 11 [Autor/Zitation] § 342p Satz 4 legt den Höchstbetrag des Ordnungsgeldes auf 250.000 EUR fest. Zudem ordnet § 342p Satz 4 unter Berücksichtigung des Höchstbetrags die entsprechende Anwendung von § 335 Abs. 1 Satz 3 bis 5 und Abs. 1c bis 7 sowie der §§ 335a und 335b an. Hieraus folgt im Einzelnen insbes.: Dem Ordnungsgeldverfahren steht nicht entgegen, dass eine der Offen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Übersicht

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 335 sanktioniert Verstöße gegen und ermöglicht die Erzwingung der Einhaltung der Offenlegungspflichten gem. §§ 325, 325a. Hierzu kann das Bundesamt für Justiz (BfJ) bei pflichtwidrigem Unterlassen der Offenlegung gegen die KapGes., gegen die Mitglieder ihres vertretungsberechtigten Organs oder bei einer KapGes. mit Sitz im Ausland gegen ihre ständigen...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 3.2.1 Grundsachverhalte

Rz. 8a Nach § 289f Abs. 2 Nr. 1 HGB ist zunächst die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG in die Erklärung aufzunehmen. Diese Erklärung hat der Gesetzgeber wenig eindeutig geregelt. Sie stellt keinen Bestandteil des Jahresabschlusses dar, sondern ist ein eigenständiger Teil der externen Rechnungslegung, weshalb sie nach § 325 Abs. 1 Nr. 2 HGB gesondert als offenlegungspflich...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Sorgfaltspflichten und Verantwortlichkeiten der Ausschussmitglieder

Rz. 411 [Autor/Zitation] Mangels spezieller Vorgaben in § 324 zu den Sorgfaltspflichten und Verantwortlichkeiten der Mitglieder des Prüfungsausschusses gelten die allgemeinen Haftungsregelungen der §§ 116 iVm. 93 AktG entsprechend (Burg/Müller in Kölner Komm. RLR, § 324 HGB Rz. 108; Grottel/Gundel in Beck BilKomm.14, § 324 HGB Rz. 93; Staake in HKMS3, § 324 HGB Rz. 115; Haber...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 10 [Autor/Zitation] Die Norm baut auf den §§ 11, 12 PublG auf, welche zunächst klären, ob bzw. ab wann eine Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung nach PublG besteht. Zwar ist der eigentliche Anwendungsbereich des § 13 PublG erst eröffnet, wenn nach §§ 11, 12 PublG eine Pflicht zur (Teil-)Konzernrechnungslegung besteht. Bei der Bestimmung der maßgeblichen Größenkriterie...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Erlass von Rechtsvorordnungen (Abs. 3)

Rz. 203 [Autor/Zitation] Durch § 5 Abs. 3 wird die Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Rechtsverordnungen gem. § 330 HGB zu erlassen, auf Unternehmen ausgedehnt, auf die der erste Abschnitt des PublG anzuwenden ist. Die Regelung ist nicht entsprechend, s...mehr

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15. Kapitel: Der Eintritt i... / § 45 Die Herausgabe- und Rechenschaftspflicht der Eltern bei Erreichen der Volljährigkeit des Kindes

Rz. 687 Gemäß § 1698 Abs. 1 BGB haben Eltern, wenn ihre elterliche Sorge endet, also insbesondere bei Volljährigkeit ihres Kindes, Rechenschaft abzulegen; diese Pflicht besteht aber nur dann, wenn das Kind dies verlangt. Wer verpflichtet ist, über eine mit Einnahmen oder Ausgaben verbundene Verwaltung Rechenschaft abzulegen, der hat dem Berechtigten eine geordnete Zusammenst...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute

Rz. 288 [Autor/Zitation] Nach § 340k Abs. 1 Satz 1 haben Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute unabhängig von ihrer Größe ihren JA und Lagebericht sowie ihren KA und Konzernlagebericht nach §§ 316–324 prüfen zu lassen, wobei § 319 Abs. 1 Satz 2 nicht anzuwenden ist. Für den Inhalt des Prüfungsberichts sind neben § 321 ergänzend: die Bestimmungen des KWG, die Verord...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Endemann, Das Bundesgesetz betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, 1870; Baums, Preußische Gesetz über die Aktiengesellschaften von 1843, 1981; Reuter, Die Publizität der Kapitalgesellschaft nach neuem Bilanzrecht, in Havermann (Hrsg.), Bilanz- und Konzernrecht, FS Reinhard Goerdeler, 1987, 431; Kronstein, Die Publizität außerhalb der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Beginn der Rechnungslegungspflicht

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Rechnungslegung nach dem PublG (Aufstellung von JA und Lagebericht, § 5) setzt nach Abs. 1 Satz 1 ein, sobald ein Unternehmen an drei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen jeweils mindestens zwei der drei vorgeschriebenen Größenmerkmale gem. § 1 Abs. 1 überschreitet. Die Regelung unterscheidet sich von den Vorschriften des § 267 Abs. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Prüfungsumfang

Rz. 810 [Autor/Zitation] Unter dem Begriff des Prüfungsumfangs (vgl. Rz. 10) versteht man die Prüfungshandlungen, die ein Prüfer im Einzelfall für notwendig erachtet, um die Ziele der Prüfung zu erreichen. Das Ziel einer Prüfung ist es im Allgemeinen, das Vertrauen von Zielpersonen zum Prüfungsgegenstand zu erhöhen, indem der Prüfer ein oder mehrere Prüfungsurteile über den P...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) GoB-Begriff/Rechtsnatur

Rn. 383 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der GoB-Begriff ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (vgl Döllerer BB 1959, 1217; BFH v 12.05.1966, IV 472/60, BStBl III 1966, 371; BMF v 28.11.2019, BStBl I 2019, 1269 Tz 17). Mit dessen Abgrenzung ist zugleich die Reichweite des Maßgeblichkeitsgrundsatzes wesentlich abgesteckt. Gesetzliche GoB-Inbezugnahme: Die handelsrechtlichen GoB werden ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 [Autor/Zitation] Ein EU-einheitliches Berichtsformat führt zu höherer Transparenz, dient der Zugänglichkeit und Analyse und erleichtert die Vergleichbarkeit verschiedener Ertragsteuerinformationsberichte (Merk/Poll in BeckOK HGB45, § 342l HGB Rz. 1). Die Festlegung des Formblattes ist mit Veröffentlichung der DVO (EU) 2024/2952 erfolgt (s. Rz. 1). Das Formblatt konkreti...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Praktische Relevanz

Rz. 8 [Autor/Zitation] Die praktische Bedeutung von § 355 ist hoch, was sich ua. an der Zahl der veröffentlichten Entscheidungen insbes. des LG Bonn sowie des OLG Köln zeigt. Diese Entscheidungen zeigen allerdings auch, dass die Vorschrift teils schwierige Auslegungsfragen aufwirft. Eine Ursache dürfte darin liegen, dass sie Elemente des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Zivil- ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Generelle Verordnungsermächtigung für Kapitalgesellschaften (Abs. 1)

Rz. 16 [Autor/Zitation] Die Ermächtigung, im Rahmen des § 330 Abs. 1 eine RVO zu erlassen, ist an das Bundesministerium der Justiz gerichtet. Es kann davon allerdings nur im Einvernehmen, dh. nach Abstimmung und mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz Gebrauch machen. Eine Zustimmung des Bundesrats, die von ...mehr

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Trennungsunterhalt / 1.5 Unterschiedliche unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate

Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate der diversen Oberlandesgerichte dienen nur als Hilfsmittel zur Bestimmung des angemessenen Unterhalts. Sie beruhen auf Erfahrungswerten, resultieren aus typischen Sachverhalten, und sollen zur Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts beitragen. Sie haben keine bindende Wirkung und können eine auf den Einzelfall bezogene G...mehr

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ZErb 07/2025, Der digitale ... / b. Das Vermächtnis des digitalen Nachlasses?

Es ist – wie nach deutschem Recht[10] – auch nach österreichischem Recht anerkannt, dass nicht nur ein Erbe den digitalen Nachlass erhalten kann, sondern dieser auch an eine oder mehrere Personen mittels letztwilligen Vermächtnisses vermacht werden kann.[11] Es ist also ohne Weiteres denkbar, dass ein Verstorbener P in seinem Testament wie folgt anordnet: Zitat Meine Alleinerb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.6.1 Verhältnis zu § 153 AO

Rz. 389 § 153 AO und § 371 AO regeln zwei unterschiedliche Wege, eine Erklärung zu berichtigen, wenn sie auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben beruht und zu einer Steuerverkürzung führen kann oder die Verkürzung bereits eingetreten ist. Durch die neue, am 3.5.2011 in Kraft getretene Fassung des § 371 AO ist die Abgrenzung zwischen einer (steuerstrafrechtlichen) Selbst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.3.3 Zeitraum

Rz. 109 Die Offenbarungspflicht umfasst seit dem 1.1.2015 sämtliche "unverjährte Steuerstraftaten einer Steuerart […] mindestens der letzten zehn Kalenderjahre". Im Hinblick auf die "unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart" ergibt sich aus der Anknüpfung an den Straftatbestand der Steuerhinterziehung, dass die strafrechtliche Verfolgungsverjährung[1] und nicht die steu...mehr

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Akteneinsichtsrecht im Best... / 1. Akteneinsichtsrecht nach der DSGVO?

Art. 15 DSGVO greift von vornherein nicht im finanzgerichtlichen Verfahren, da die FGO anders als § 2a Abs. 5 AO keinen entsprechenden Verweis auf die DSGVO enthält, was im Einklang mit Art. 23 Abs. 1 Buchst. f DSGVO zum Schutz der Unabhängigkeit der Justiz und zu Schutz von Gerichtsverfahren steht (BFH v. 8.2.2024 – IX B 113/22, BFH/NV 2024, 416; v. 29.8.2019 – X S 6/19, BF...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Akteneinsichtsrecht im Best... / d) Ort der Akteneinsicht

Papierakten grds. in Diensträumen: Bei in Papierform geführten Akten ergibt sich aus § 78 Abs. 1 S. 1 bzw. Abs. 3 S. 1 FGO – anders als § 100 Abs. 2 S. 2 VwGO – kein Rechtsanspruch des Prozessbevollmächtigen, die Akten in seine Kanzlei übersandt zu bekommen. Vielmehr ist die Akteneinsicht regelmäßig in den "Diensträumen" zu gewähren. Lediglich ist es unter Berücksichtigung d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 6.4.5 Ordnungsgelder nach § 335 HGB

Rz. 16f Das Bundesamt für Justiz als mitteilungspflichtige Stelle hat den Finanzbehörden nach § 93c AO die Adressaten und die Höhe der nach § 335 HGB festgesetzten Ordnungsgeldern mitzuteilen, soweit diese mindestens 5.000 EUR betragen.[1] Abweichend von § 93c AO gelten allerdings einige Besonderheiten. Zusätzlich zu den in § 93c Abs. 1 Nr. 2 AO genannten Informationen zur mi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 6.4.3 Geringe oder keine steuerliche Bedeutung

Rz. 16d Nach § 2 Abs. 2 MV können die Finanzbehörden Ausnahmen von der Mitteilungspflicht zulassen, wenn die zugrunde liegenden Leistungen eine geringe oder keine steuerliche Bedeutung haben. Entsprechende Anträge sind an die oberste Finanzbehörde des Landes zu richten, an die die Mitteilungen ergehen würden. Diese stimmt die Entscheidung, ob auf die Mitteilungen verzichtet ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Sinn und Zweck der Mitteilungspflicht nach § 93a AO ist es, die steuerliche Erfassung von Zahlungen im nicht unternehmerischen Bereich sicherzustellen, da diese – insbesondere aufgrund fehlender Kontrollmöglichkeiten im Rahmen von Außenprüfungen, die auf den gewerblichen und freiberuflichen Bereich beschränkt sind – nicht in dem Maße gewährleistet ist, wie dies im unte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 3 Verpflichtete (Abs. 1 und 2)

Rz. 8 Die nach Maßgabe der MV verpflichteten Einrichtungen sind nunmehr Behörden, andere öffentlich-rechtliche Stellen und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (d. h. Tonfunk- und Fernsehanstalten). Letztere werden ausdrücklich erwähnt, weil auch bei diesen umstritten ist, ob sie unter den Behördenbegriff des § 6 Abs. 1 AO fallen.[1] Ausdrücklich genannt sind das Bundesam...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.5.1 Geldwäsche (Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. und Nr. 2 1. Alt.)

Rz. 35 § 31b Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. AO i. V. m. § 1 Abs. 1 GwG knüpft an den Tatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB an. Abs. 1 dieser Strafnorm droht demjenigen eine Freiheitsstrafe an, der einen aus einer beliebigen Vortat herrührenden Gegenstand (z. B. Bargeld, Forderung) verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, den Verfall, ...mehr

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Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen – ohne Ausweitung

Der Bundestag hat am 26.6.2025 die Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre bis Ende 2029 beschlossen. Die zuvor diskutierte Ausweitung auf neuere Gebäude ist darin nicht enthalten. Die Regelung erlaubt es Ländern, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen bei Neuvermietungen die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liege...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.8 Zweckbestimmung der offenbarten Daten

Rz. 63 Soweit sie der Durchführung eines Strafverfahrens wegen Geldwäsche in den notwendig relevanten Fällen (Rz. 4ff., 24, 59) oder wegen Terrorismusfinanzierung dient, ist die Offenbarung der dem Steuergeheimnis unterliegenden geschützten Daten der betroffenen Person zulässig. Die Erkenntnisse unterliegen der Auswertung für die Strafverfolgung wegen der Terrorismusfinanzie...mehr

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FF 06/2025, Dr. Stefanie Hubig ist neue Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Pressemitteilung Nr. 14/2025 des Bundeministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 7.5.2025 Dr. Stefanie Hubig Dr. Stefanie Hubig ist neue Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. Sie folgt im Amt auf Dr. Volker Wissing, der seit dem 7.11.2024 Bundesminister der Justiz war. Heute Mittag wird im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine ...mehr

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zfs 06/2025, zfs Aktuell / 3 Organisationserlass des Bundeskanzlers

Mit Organisationserlass vom 6.5.2025 (BGBl I Nr. 131 v. 9.5.2025) hat der Bundeskanzler die Bildung eines Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung angeordnet. Ferner erhielt ein Teil der Bundesministerien neue Bezeichnungen. Zudem wurden einzelnen Bundesministerien neue Aufgabenbereiche zugewiesen. So heißt das Bundesministerium der Justiz nun wieder Bundesm...mehr

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§ 10 Materialien / B. Begründung

Rz. 2 A. Allgemeiner Teil I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen Die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sind zuletzt am 1. Januar 2021 durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3229) erhöht worden. Der Kostendruck auf die Rechtsanwaltskanzleien ist seitdem erheblich gestiegen. Neben einem sprunghaften A...mehr

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§ 5 Änderungen im GNotKG (A... / II. Wegfall der eigenhändigen Unterschrift oder elektronischen Signatur

Rz. 3 Die neue Regelung in § 19 Abs. 1 Satz 1 GNotKG soll die elektronische Übermittlung von notariellen Kostenberechnungen erleichtern. Bislang war eine Übersendung der notariellen Rechnung entweder im Original mit eigenhändiger Unterschrift erforderlich oder eine qualifizierte elektronische Signatur. Jetzt genügt die Textform. Der Gesetzgeber vollzieht damit die für die anw...mehr

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§ 10 Materialien / A. Einleitung

Rz. 1 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025)[1] A. Problem Die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sind zuletzt am 1. Januar 2021 erhöht worden. Seither verzeichnen Rechtsanwaltskanzleien einen erheblichen Anstieg der Personal- und Sachkosten. Damit die ...mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 1. Der neue Gesetzestext

Rz. 58 § 70a Bekanntmachung von Neufassungen 1Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann nach Änderungen den Wortlaut des Gesetzes feststellen und als Neufassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen. 2Die Bekanntmachung muss auf diese Vorschrift Bezug nehmen und angebenmehr

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FF 06/2025, Neues Namensrecht gilt ab dem 1. Mai: Echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder sowie weitere Liberalisierungen

Pressemitteilung Nr. 13/2025 des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 29.4.2025 Einführung Am 1.5.2025 tritt das neue Namensrecht in Kraft. Es eröffnet neue Freiheiten bei der Namenswahl. Insbesondere haben Familien ab jetzt die Möglichkeit, einen echten Doppelnamen zu wählen. Außerdem wird es Stief- und Scheidungskindern in bestimmten Fällen erleichtert...mehr

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zfs 06/2025, Wartepflicht d... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Rechtsbeschwerde ist auf den form- und fristgerecht angebrachten Antrag zulassen. Sie hat auch in der Sache Erfolg, weil es geboten ist, das angefochtene Urteil auf die zulässige Verfahrensrüge wegen der Versagung des rechtlichen Gehörs aufzuheben (§ 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG). Ein Betroffener hat einen Anspruch darauf, sich im Bußgeldverfahren der Hilfe eines Verteidi...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Betroffene Verfahren

Rz. 110 Von Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG werden Kindschaftssachen erfasst, die betreffen. Rz. 111 Strittig ist, ob ein Verfahren auf Antrag des betreuenden Elternteils auf Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern nach § 1671...mehr

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§ 4 Änderung des FamGKG (Ar... / VII. § 62a FamGKG (Art. 6 Abs. 1 Nr. 7 KostBRÄG)

Rz. 48 § 62a Bekanntmachung von Neufassungen 1Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann nach Änderungen den Wortlaut des Gesetzes feststellen und als Neufassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen. 2Die Bekanntmachung muss auf diese Vorschrift Bezug nehmen und angebenmehr

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zfs 06/2025, Kosten für die... / 1 Sachverhalt

Mit Urteil hat das AG das Bußgeldverfahren wegen eines Verfahrenshindernisses gemäß §§ 260 Abs. 3 StPO i.V.m. § 46 OWiG eingestellt und die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Betroffenen der Landeskasse auferlegt. Im Kostenfestsetzungsantrag hat der – in Berlin ansässige – Verteidiger zuzüglich zu der Verfahrensgebühr gemäß Nr. 5200 VV RVG in Höhe von 7...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Rechtsfolgen einer Verletzung des Abs. 1

Rz. 114 [Autor/Zitation] Die Pflichten des Abs. 1, also Aufstellung des JA und des Lageberichts sowie Einhaltung der Aufstellungsfristen, sind nur mittelbar mit Sanktionen versehen. Gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer KapGes., die ihren Pflichten zur Offenlegung gem. §§ 325, 325a nicht nachkommen, ist nach § 335 Abs. 1 Satz 1 vom Bundesamt für Justiz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Entsprechenserklärung iSv. § 161 AktG (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 66 [Autor/Zitation] Eine Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG muss eine börsennotierte AG, KGaA und SE sowie (andere) kapitalmarktorientierte AG, die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handeln an einem organisierten Markt ausgegeben hat und deren ausgegebene Aktien auf eigene Veranlassung über ein multilaterales Handelssystem ...mehr

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Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / A. Regelungsgegenstand der §§ 264 ff. HGB

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die §§ 264 ff. bilden den zweiten von fünf Abschnitten des Dritten, den "Handelsbüchern" gewidmeten, Buchs des HGB. Während der Erste Abschnitt in §§ 238–263 allgemeine, dh. im Ausgangspunkt für alle Kaufleute geltende Rechnungslegungsvorgaben (sog. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung – GoB, vgl. dazu § 238 Rz. 94) beinhaltet, normiert der Zweite Abs...mehr