Fachbeiträge & Kommentare zu Justiz

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 43 VSBG – Projektförderung, Forschungsvorhaben, Bericht.

Gesetzestext (1) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz fördert bis zum 31. Dezember 2019 die Arbeit einer ausgewählten Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle (§ 4 Absatz 2 Satz 1), die bundesweit tätig ist. (2) Begleitend untersucht das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in einem wissenschaftlichen Forschungsvorhaben die Funktionsw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Bei dem Bundesgerichtshof werden Zivil- und Strafsenate gebildet und Ermittlungsrichter bestellt. 2Ihre Zahl bestimmt der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz. (2) Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, Zivil- und Strafsenate auch außerhalb des Sitzes des Bundesgerichtshofes zu bilden und die Dienstsitze für Ermittlungsri...mehr

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FF 06/2023, Mehr Freiheit i... / Einführung

Das Bundesministerium der Justiz hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts veröffentlicht. Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann erklärt aus diesem Anlass: Der Gesetzentwurf sieht eine Modernisierung des bürgerlich-rechtlichen Namensrechts vor: also des Ehe- und Geburtsnamensrechts. Das geltende deutsche Namensrecht ist – ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 16a EGGVG – [Kontaktstellen des Europäischen Justiziellen Netzes in Zivil- und Handelssachen].

Gesetzestext (1) Das Bundesamt für Justiz nach Maßgabe des Absatzes 2 und die von den Landesregierungen durch Rechtsverordnung bestimmten weiteren Stellen nehmen die Aufgaben der Kontaktstellen im Sinne des Artikels 2 der Entscheidung 2001/470/EG des Rates vom 28. Mai 2001 über die Einrichtung eines Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen (ABl. EG Nr. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Soweit die Maßnahme rechtswidrig und der Antragsteller dadurch in seinen Rechten verletzt ist, hebt das Gericht die Maßnahme und, soweit ein Beschwerdeverfahren (§ 24 Abs. 2) vorausgegangen ist, den Beschwerdebescheid auf. 2Ist die Maßnahme schon vollzogen, so kann das Gericht auf Antrag auch aussprechen, dass und wie die Justiz- oder Vollzugsbehörde die Vollziehung rü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1120 ZPO – Mehrsprachige Formulare.

Gesetzestext 1Mehrsprachige Formulare gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2016/1191 werden durch die Behörden ausgestellt, die für die Erteilung der Urkunden zuständig sind. 2Das Bundesamt für Justiz ist für das Ausstellen der Formulare zuständig, soweit Urkunden des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz oder gerichtliche Urkunden betr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UKlaG § 4b UKlaG – Berichtspflichten und Mitteilungspflichten.

Gesetzestext (1) 1Die qualifizierten Einrichtungen, die in der Liste nach § 4 Absatz 1 eingetragen sind, sind verpflichtet, bis zum 30. Juni eines jeden Kalenderjahres dem Bundesamt für Justiz für das vorangegangene Kalenderjahr zu berichten übermehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vollunmöglichkeit.

Rn 7 § 326 I 1 Hs 1 lässt, wenn der Schuldner wegen der Unmöglichkeit nicht leistet, dessen Anspruch auf die Gegenleistung ohne weiteres entfallen (wenn nicht III wegen § 285 Abweichendes anordnet). Nach Spezialvorschriften gelten aber Ausnahmen, wenn der Gläubiger beim Eintritt der Unmöglichkeit bereits die Gegenleistungsgefahr (Preisgefahr) trägt. Das meint die Gefahr, die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck/Grundlagen.

Rn 1 Justiz und Kommunikationspartner erstellen Schreiben seit langem in digitaler Form, meist unter Nutzung von Fachanwendungen. Bisher erfolgte jedoch meist ein Medienbruch. Es wurden die Schreiben nicht in der digitalen Form an den Empfänger übertragen, sondern ausgedruckt und per Post verschickt. Durch Rechtsverordnungen (vgl eAktVO) ist zunehmend geregelt, dass die Akte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 53 Brüssel IIa-VO – Bestimmung der Zentralen Behörden.

Gesetzestext Jeder Mitgliedstaat bestimmt eine oder mehrere Zentrale Behörden, die ihn bei der Anwendung dieser Verordnung unterstützen, und legt ihre räumliche oder sachliche Zuständigkeit fest. Hat ein Mitgliedstaat mehrere Zentrale Behörden bestimmt, so sind die Mitteilungen grundsätzlich direkt an die zuständige Zentrale Behörde zu richten. Wurde eine Mitteilung an eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1119 ZPO – Verwaltungszusammenarbeit.

Gesetzestext (1) 1 Soweit bei der Überprüfung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde oder einer beglaubigten Kopie eine Nachfrage bei der ausstellenden deutschen Behörde erforderlich ist, kann sich das Bundesamt unmittelbar an diese Behörde wenden. 2Dazu nutzt es das Binnenmarkt-Informationssystem unter Beachtung bereits vorhandener Verfahrensstrukturen. 3Diese Behörden sin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Bundesamt für Justiz führt eine Liste der qualifizierten Einrichtungen und veröffentlicht sie in der jeweils aktuellen Fassung auf seiner Internetseite. 2Es übermittelt die Liste mit Stand zum 1. Januar und zum 1. Juli eines jeden Jahres an die Europäische Kommission unter Hinweis auf Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 2009/22/EG. (2) 1Ein eingetragener Verein, zu de...mehr

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FF 06/2023, Änderung des Geschlechtseintrags: eine Erklärung beim Standesamt soll künftig reichen

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 9. Mai 2023– Auszug – Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes veröffentlicht Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sollen künftig die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Die Vorlage eines ä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 28 EuGFVO – Überprüfung.

Gesetzestext (1) Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss bis zum 15. Juli 2022 einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung vor, der auch eine Bewertung dahingehend enthält, obmehr

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Fassung Brüssel IIb-VO

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 81 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments (1), nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Soziala...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 32 VSBG – Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung und Mitteilungspflichten der zuständigen Behörden und Aufsichtsbehörden.

Gesetzestext (1) Das Bundesamt für Justiz ist zentrale Anlaufstelle für die Europäische Kommission (Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung). (2) Die zuständige Behörde teilt der Zentralen Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung mit:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UKlaG § 4c UKlaG – Aufhebung der Eintragung.

Gesetzestext (1) Die Eintragung einer qualifizierten Einrichtung in der Liste nach § 4 ist mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben, wenn (2) 1Ist auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte damit zu rechnen, dass die Eintragung nach A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 24 VSBG – Anerkennung.

Gesetzestext Die zuständige Behörde erkennt auf Antrag eine Einrichtung als Verbraucherschlichtungsstelle an, wenn die Einrichtung die organisatorischen und fachlichen Anforderungen an die Streitbeilegung in Verbrauchersachen nach den Abschnitten 2 und 3 erfüllt, die Einrichtung ihren Sitz im Inland hat, auf Dauer angelegt ist und ihre Finanzierung tragfähig erscheint. Weit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1104a ZPO

Zusammenfassung § 1104a ZPO0 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung einem Amts gericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte und einem Landgericht für die Bezirke mehrerer Landgerichte die Angelegenheiten in europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen nach der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 zuzuweisen, wenn dies der sachlichen Förderung der V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, ProdHaftG § 17 ProdHaftG – Erlass von Rechtsverordnungen.

Gesetzestext Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Beträge der §§ 10 und 11 zu ändern oder das Außerkrafttreten des § 10 anzuordnen, wenn und soweit dies zur Umsetzung einer Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften auf der Grundlage der Artikel 16 Abs. 2 und 18 Abs. 2 der Richtlinie des Rates vom 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 26 VSBG – Widerruf der Anerkennung.

Gesetzestext (1) Erfüllt die Verbraucherschlichtungsstelle die für ihre Anerkennung notwendigen Voraussetzungen nicht mehr oder verstößt sie bei ihrer Tätigkeit systematisch gegen gesetzliche Vorschriften oder ihre eigene Verfahrensordnung, so hat die zuständige Behörde den Träger der Verbraucherschlichtungsstelle in Textform aufzufordern, die notwendigen Maßnahmen zu treff...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 182 GVG – [Protokollierung].

Gesetzestext Ist ein Ordnungsmittel wegen Ungebühr festgesetzt o der eine Person zur Ordnungshaft abgeführt oder eine bei der Verhandlung beteiligte Person entfernt worden, so ist der Beschluss des Gerichts und dessen Veranlassung in das Protokoll aufzunehmen. Rn 1 Zweck der Bestimmung ist die Sicherstellung einer möglichst umfassenden und von Erinnerungslücken freien, objek...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Bearbeiterverzeichnis

Dr. Brunhilde Ackermann Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Ahrens Professor an der Universität Göttingen Dr. Monika Anders Präsidentin des Landgerichts Essen a.D. Dr. Marcel Barth LL.M. (Columbia), Rechtsanwalt und Notar, Hannover Hans-Josef Beumers Richter am Oberlandesgericht Köln Robert Bey Ministerialdirigent, Sächsisches Staatsministerium der Justiz un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 184 GVG – [Deutsche Sprache].

Gesetzestext 1Die Gerichtssprache ist deutsch. 2Das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen, ist gewährleistet. Rn 1 Nach dem Zweck der Vorschrift darf deutschen Staatsbürgern vor deutschen Gerichten keine fremde Sprache aufgezwungen werden, auch nicht tw etwa durch eine fremdsprachige Urkunde. Es ist ein nicht ausdr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 55 Brüssel IIa-VO – Zusammenarbeit in Fällen, die speziell die elterliche Verantwortung betreffen.

Gesetzestext Die Zentralen Behörden arbeiten in bestimmten Fällen auf Antrag der Zentralen Behörde eines anderen Mitgliedstaats oder des Trägers der elterlichen Verantwortung zusammen, um die Ziele dieser Verordnung zu verwirklichen. Hierzu treffen sie folgende Maßnahmen im Einklang mit den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats, die den Schutz personenbezogener Daten reg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Allgemeine Verwaltungsvorschriften (Abs 5).

Rn 11 Die verfassungsrechtlich zulässige Ermächtigung für das Bundesministerium der Justiz (BVerfGE 26, 338 [BVerfG 15.07.1969 - 2 BvF 1/64]) hat durch die Anordnung über die Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) und die ergänzenden Anordnungen der einzelnen Länder keine Bedeutung erlangt (s Rn 7).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Versteigerungsplattform.

Rn 7 Für die Versteigerung können nicht die bereits vorhandenen gewerblichen Auktionsplattformen genutzt werden. Sie soll über eine hierfür eigens geschaffene Plattform durchgeführt werden, auf der die Versteigerung nach öffentlichem Recht erfolgt (BTDrs 16/12811, 8). Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Dienst- und Geschäftsverhältnisse der mit den Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen zu betrauenden Beamten (Gerichtsvollzieher) werden bei dem Bundesgerichtshof durch den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, bei den Landesgerichten durch die Landesjustizverwaltung bestimmt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1069 ZPO – Zuständigkeiten nach der Verordnung (EU) 2020/1784; Verordnungsermächtigungen.

Gesetzestext (1) Für Zustellungen im Ausland sind als deutsche Übermittlungsstelle im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU 2020/1784 zuständig:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Hilfspersonen.

Rn 5 Hilfspersonen des SV können selbst nicht abgelehnt werden (Zweibr MDR 86, 417; vgl aber Ddorf MDR 08, 104 [OLG Düsseldorf 11.06.2007 - I-21 W 19/07]: Verwertungsverbot, iÜ § 407a Rn 3–7), Umstände in deren Person können jedoch eine Ablehnung des SV rechtfertigen (Karlsr Justiz 80, 79; Köln OLGZ 83, 121).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Hessen.

Rn 25 Als Rechtsgrundlage ist zu nennen Art 103 der Landesverfassung iVm der AnO v 5.11.12, StAnz 1262, iVm den Vertretungsanordnungen für die einzelnen Geschäftsbereiche, so zB für den Bereich der Justiz v 20.3.12, StAnz 411, zuletzt geändert durch AnO v 19.4.18, StAnz 632.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Berlin.

Rn 21 Vertretungsregelungen enthalten das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz (AZG) v 22.7.96, GVBl 302, 472, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.9.19 (GVBl S 610), die Verwaltungsvorschriften v 23.1.90, ABl 202, die nach wie vor Geltung beanspruchen (ABl 99, 4855). Vgl auch die AnO im Geschäftsbereich der Justiz v 1.11.17, ABl 5562.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist nur zulässig, wenn der Antragsteller geltend macht, durch die Maßnahme oder ihre Ablehnung oder Unterlassung in seinen Rechten verletzt zu sein. (2) Soweit Maßnahmen der Justiz- oder Vollzugsbehörden der Beschwerde oder einem anderen förmlichen Rechtsbehelf im Verwaltungsverfahren unterliegen, kann der Antrag auf gerichtliche ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Elektronische Datenverarbeitung.

Rn 13 Die Ablehnung, einem mit der Bearbeitung von elektronischen Eingaben zum seit 1.1.07 gem § 8 I HGB in elektronischer Form geführten Handelsregister betrauten Richter diese in ausgedruckter Form zur Bearbeitung vorzulegen, bzw ein Verweis auf die eigene Fertigung von Ausdrucken, verletzt nach Ansicht des BGH (DRiZ 11, 66) nicht die richterliche Unabhängigkeit. Danach be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 32 EuZVO – Achtung der Grundrechte nach dem Unionsrecht.

Gesetzestext Die Grundrechte und Grundfreiheiten aller beteiligten Personen, insbesondere das Recht auf gleichberechtigten Zugang zur Justiz, das Recht auf Nichtdiskriminierung und das Recht auf Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre, sind nach Maßgabe des Unionsrechts uneingeschränkt zu wahren und zu achten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Bei maschineller Bearbeitung werden Beschlüsse, Verfügungen, Ausfertigungen und Vollstreckungsklauseln mit dem Gerichtssiegel versehen; einer Unterschrift bedarf es nicht. (2) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den Verfahrensablauf zu regeln, soweit dies für eine einheitliche m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 245 ZPO – Unterbrechung durch Stillstand der Rechtspflege.

Gesetzestext Hört infolge eines Krieges oder eines anderen Ereignisses die Tätigkeit des Gerichts auf, so wird für die Dauer dieses Zustandes das Verfahren unterbrochen. Rn 1 Die Vorschrift greift ein, wenn ein Stillstand der Rechtspflege durch einen Krieg oder ein ähnliches Ereignis, wie zB Naturkatastrophen, Revolution, eingetreten ist. § 245 gilt dagegen nicht, wenn alle ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Mitglieder des Bundesgerichtshofes werden durch den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss gemäß dem Richterwahlgesetz berufen und vom Bundespräsidenten ernannt. (2) Zum Mitglied des Bundesgerichtshofes kann nur berufen werden, wer das fünfunddreißigste Lebensjahr vollendet hat.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Mecklenburg-Vorpommern.

Rn 26 Maßgebend sind Art 47 der Landesverfassung sowie die Verwaltungsvorschrift des MP v 17.12.12, ABl 13, 3, für die einzelnen Geschäftsbereiche darüber hinaus die jeweiligen AnO, zB für die Justiz der Erlass v 9.8.16, ABl 890.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG Fassung VSBG

Vom 19.2.16 (BGBl I S 254, bereinigt 1039), zuletzt geändert durch Art 2 Abs 3 des G zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamtes für Justiz v 25.6.20 (BGBl I, 1474)mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 259 FamFG – Formulare.

Gesetzestext (1) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahren durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Formulare für das vereinfachte Verfahren einzuführen. Für Gerichte, die die Verfahren maschinell bearbeiten, und für Gerichte, die die Verfahren nicht maschinell bearbeiten, k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 16 EGGVG – [Datenübermittlung an ausländische Stellen].

Gesetzestext Werden personenbezogene Daten an ausländische öffentliche Stellen oder an über- oder zwischenstaatliche Stellen nach den hierfür geltenden Rechtsvorschriften übermittelt, so ist eine Übermittlung dieser Daten auch zulässigmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Rechtswegbestimmung.

Rn 210 § 17a GVG. Beschwerdewert kann in Sachen des ArbG wegen § 12a ArbGG nach dem Kosteninteresse festgesetzt werden (Karlsr MDR 94, 415; s Arbeitsrecht b), iÜ mit einem Bruchteil des Hauptsachewertes (BGH NJW 98, 909 [BGH 19.12.1996 - III ZB 105/96]: 1/5; OLGR Rostock 05, 720; Stuttg Justiz 93, 143: für § 36 Nr 3 unterer Bereich der Tabelle). Bei dem Gericht, an das verwi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Verordnungszweck.

Rn 1 Massenverfahren benötigen eine vereinfachte, rationelle Bearbeitung, um einen effektiven Rechtsschutz zu ermöglichen (Korves MDR 19, 396, 399). Dies gilt insb bei Pfändungs- und Überweisungsanträgen, aber auch den Anträgen auf Erlass von Durchsuchungsbeschlüssen. Formanforderungen und Formularzwänge beeinträchtigen zwar den uneingeschränkten Zugang zur Justiz, können ab...mehr

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FF 06/2023, Nachträgliche Z... / VI. Fazit

Das bestehende Rechtsmittelsystem nach den §§ 58 ff., 70 ff. FamFG in Familiensachen hat sich dem Grunde nach bewährt. Umso mehr überraschen die Reformüberlegungen des Bundesministeriums der Justiz, das diesen verfahrensrechtlichen Überlegungen wohl größere Priorität zumisst als den aus Sicht der Praxis drängenden materiell-rechtlichen Fragen zum Abstammungs-, Kindschafts- u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UKlaG § 16 UKlaG – Bußgeldvorschriften.

Gesetzestext (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässigmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Musterfeststellungsklage ist im Klageregister mit folgenden Angaben öffentlich bekannt zu machen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aussetzung zur Überprüfung.

Rn 2 Von der Aussetzungsmöglichkeit gem Abs 2 ist nur im Ausnahmefall Gebrauch zu machen, um die effektive Rechtsdurchsetzung nicht zu gefährden; an die ›begründeten Zweifel‹ sind daher strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW-RR 10, 1560, 1561 [BGH 04.02.2010 - I ZR 66/09]). Gegen einen Aussetzungsbeschluss ist die sofortige Beschwerde gem § 252 ZPO statthaft. Da sich die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung und Entstehungsgeschichte.

Rn 1 Die Norm ist eine zentrale Grundlage für den elektronischen Rechtsverkehr innerhalb der Justiz. Ihre Bedeutung wird bei einem Vergleich mit früheren Regelungen deutlich. Durch Gesetz vom 13.7.01 (BGBl I 1542) ist der ursprüngliche § 130a in das Gesetz eingefügt worden (in Kraft seit 1.8.01). Er erlaubte die Einreichung prozessualer Erklärungen in elektronischer Form, so...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Abs 3 bis 5.

Rn 6 Abs 3 bis 5 sind durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.13 (BGBl I 3786) mit Wirkung vom 1.7.14 eingefügt worden. Abs 4 und 5 sind geändert worden durch Gesetz vom 12.5.17 (BGBl I 1121) und das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom...mehr