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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / E. Vorlage einer Übersetzung (Abs. 3)

Prof. Dr. Sebastian Mock
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Rz. 17

[Autor/Zitation]

In Abs. 3 ist zudem die Befugnis der das Unternehmensregister führenden Stelle vorgesehen, im Einzelfall eine deutsche Übersetzung der Unterlagen der Rechnungslegung zu verlangen, was nur dann der Fall sein kann, wenn von der Sprachoption des § 325a Abs. 1 Satz 5 (§ 325a Rz. 42 ff.) oder des § 340l Abs. 2 Satz 5 (§ 340l Rz. 40 ff.) Gebrauch gemacht wurde. Die von der KapGes. vorzulegende Übersetzung muss keine amtliche oder beglaubigte Übersetzung sein, da Abs. 3 dies nicht ausdrücklich verlangt (so auch Fehrenbacher in MünchKomm. HGB5, § 329 Rz. 19; Grottel in Beck BilKomm.14, § 329 HGB Rz. 30; Zetzsche in HKMS3, § 329 HGB Rz. 40).

 

Rz. 18

[Autor/Zitation]

Diese Vorlage kann nur im Einzelfall verlangt werden, so dass es dafür eines sachlichen Grundes bedarf. Ein solcher ist idR gegeben, wenn die das Unternehmensregister führende Stelle Zweifel an der fristgemäßen und vollzähligen Offenlegung der Unterlagen der Rechnungslegung hat (so auch Drinhausen/Granzow in BeckOGK HGB, § 329 Rz. 24 [12/2023]; Grottel in Beck BilKomm.14, § 329 HGB Rz. 30; Kersting in Großkomm. HGB6, § 329 Rz. 19).

 

Rz. 19

[Autor/Zitation]

Für den Fall, dass sich die Kapitalgesellschaft weigert, eine Übersetzung vorzulegen, sieht Abs. 3 keine unmittelbaren Sanktionen vor; insbes. gibt es keine Fiktion, dass der Offenlegungspflicht nicht entsprochen wurde (ebenso Zetzsche in HKMS3, § 329 HGB Rz. 41). Letztlich muss das Bundesamt für Justiz in einem solchen Fall selbst ermitteln (so auch Zetzsche in HKMS3, § 329 HGB Rz. 41).

[Autor/Zitation] Mock in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 329 HGB, Randziffer 17
[Autor/Zitation] Mock in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 329 HGB, Randziffer 18
[Autor/Z...

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