Fachbeiträge & Kommentare zu Justiz

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Ordnungsbewehrte Pflichtverletzungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2)

Rz. 12 Durch § 335 HGB wird der pflichtwidrige Verstoß gegen die Veröffentlichungspflicht nach §§ 325, 325a HGB sanktioniert. Für Kleinst-, kleine und mittelgroße KapG i. S. d. §§ 267, 267a HGB gelten nach §§ 326, 327 HGB größenabhängige Erleichterungen für die Offenlegung. Daneben können GmbH von der Regelung des § 325 Abs. 1 Satz 5 HGB Gebrauch machen. Die notwendigen Unter...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.9.3 Keine aufschiebende Wirkung des Einspruchs

Rz. 39 Der Einspruch hat nach § 335 Abs. 3 Satz 4 HGB keine aufschiebende Wirkung, d. h., durch die Einlegung des Einspruchs gegen die Ordnungsgeldandrohung kann der Ablauf der Sechswochenfrist nicht gehemmt werden. Nach Ablauf der Sechswochenfrist kann das Ordnungsgeld unabhängig davon festgesetzt werden, ob über den Einspruch bereits entschieden worden ist. Die Frist zur O...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.3.1 Ordnungsgeldverfahren gegen den Insolvenzverwalter

Rz. 64 Nach § 335 Abs. 1 HGB kann das Ordnungsgeldverfahren gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der KapG oder auch die KapG selbst durchgeführt werden. Durch das Insolvenzverfahren wird der Insolvenzverwalter nicht zum Mitglied des vertretungsberechtigten Organs; er hat nach § 80 Abs. 1 InsO lediglich die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis inne und nimmt ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesetzesradar / 1.1 Allgemeine Gleichbehandlung

Gesetzestitel: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Verlängerung der Fristen zur Geltendmachung von Disk...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Regelungszweck, Änderungen und Inhalt

Rz. 1 Durch § 335 HGB erhält das Bundesamt für Justiz (BfJ) die Möglichkeit, Verstöße gegen Offenlegungspflichten durch KapG mittels Auferlegung eines Ordnungsgelds zu sanktionieren. Der Druck auf die Unt, die sich ihren Offenlegungsverpflichtungen entziehen möchten, hat sich durch die Verfahrenseinleitung von Amts wegen, die Auferlegung der Verfahrenskosten und die fehlende...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

Rz. 13 Verstoßen die Verantwortlichen der KapG gegen die Offenlegungspflichten des § 328b HGB-E, sieht der Gesetzgeber eine Sanktionierung mittels Auferlegung eines Ordnungsgeldes vor. Nach § 335 Abs. 1 Nr. 3 HGB-E ist bei Nichtbefolgung der Pflicht zur Offenlegung des Nachhaltigkeitsberichts nach § 328b HGB-E, wegen des pflichtwidrigen Unterlassens der rechtzeitigen Offenle...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung (Abs. 4)

Rz. 19 Führt die Prüfung der fristgerechten Einreichung respektive der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Ges. bzw. ihre vertretungsberechtigten Organe ihren gem. § 329 HGB vorgeschriebenen Pflichten nicht nachgekommen ist bzw. sind, wird von der das Unternehmensregister führenden Stelle i. d. R. zunächst ein Hinweis an die Ges. übermittel...mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 1.1 Allgemeine Gleichbehandlung

Gesetzestitel: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Verlängerung der Fristen zur Geltendmachung von Diskriminierungsansprüchen von 2 auf 4 Monate (§§ 15 Abs. 4, ...mehr

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Pfändung von Lohn / 7.3 Die Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO

Den bei Pfändung gegen gewöhnliche Geldforderungen pfändungsfreien Teil des Arbeitseinkommens bestimmt § 850c ZPO, auf dem die amtliche Lohnpfändungstabelle beruht. Die Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen sind grundlegend durch das 7. Gesetz zur Änderung von Pfändungsfreigrenzen mit Wirkung zum 1.1.2002 um 48,88 % erhöht worden. Nunmehr wird die Pfändungstabelle grundsätzl...mehr

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Pfändung von Lohn / 7.1.1 Arbeits-/Dienst-/Versorgungsbezüge u. a. (§ 850 Abs. 3 Buchst. b ZPO)

Als Arbeitseinkommen gelten auch rückständiger Lohn, Nachzahlungen aufgrund rückwirkender Lohnerhöhung, Zahlungen aufgrund des Entgeltfortzahlungsgesetzes, Abfindungen (auch Sozialplanabfindungen), Urlaubsabgeltung,[1] die Vergütung für die Altersteilzeitarbeit einschließlich des Aufstockungsbetrags. Nicht von der Pfändung erfasst ist jedoch der Aufstockungsbetrag zur Renten...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.83 Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Forderungsmanagement: Prakt... / 6 Zwangsvollstreckung bei Vorliegen eines Vollstreckungstitels

Liegt ein Vollstreckungstitel vor, kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden.[1] Die Zwangsvollstreckung erfolgt über den Gerichtsvollzieher, der durch entsprechende Anträge, die beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden müssen, tätig wird. Da vielfältige Möglichkeiten zur Zwangsvollstreckung bestehen, empfiehlt es sich, zur Durchführung der Zwangsvollstreckung ein...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Verordnungsermächtigung (Abs. 3)

Rz. 7 In § 315k Abs. 3 HGB-E wird eine Verordnungsermächtigung vorgeschlagen, die das Bundesministerium der Justiz (BMJ) dazu befugt, nach Erlass oder Änderung der delegierten Rechtsakte gem. § 315k Abs. 1 Satz 2 HGB-E die entsprechenden Vorschriften zu bezeichnen. Diese Verordnungsermächtigung stellt sicher, dass nationale Regelungen flexibel auf Änderungen der delegierten ...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 4 Scoring – Vorsicht bei Datenübermittlung an Auskunfteien

§ 31 BDSG [1] regelt, unter welchen Voraussetzungen Auskunfteien Daten über säumige Zahler erhalten dürfen. Unzulässige Schufa-Einträge schaden dem Image des Gläubigers und verursachen weitere Kosten.[2] Bei fehlerhafter Einmeldung an die Schufa hat der Betroffene einen Anspruch auf Widerruf gegen den Datenübermittler aus §§ 1004 Abs. 1, 823 BGB analog i. V. m. Art. 6 Abs. DSGV...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick zum Normzweck des nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315k-E HGB

Rz. 1 Die zunehmende Bedeutung von Nachhaltigkeit, insbes. vor dem Hintergrund des sich zuspitzenden Klimawandels, hat die EU dazu veranlasst, die Berichterstattung von Unt hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitsleistung zu intensivieren. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden die bisherigen Regelungen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung ...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 5 Klageverfahren – wenn der Schuldner reagiert

Legt der Schuldner entweder Widerspruch oder Einspruch gegen den Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid ein, kommt es zu einem streitigen Verfahren vor dem zuständigen Gericht.[1] Dieses wird auch durchgeführt, wenn ohne die vorherige Einleitung eines Mahnverfahrens gleich eine Klage eingereicht wird, weil der Schuldner die Forderung bestritten hat. Örtlich zuständig für da...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 3.2 Gerichtliches Mahnverfahren: Vorteilhaft ist die Hemmung der Verjährung

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein verkürztes, vereinfachtes und zügiges Verfahren, einen gerichtlichen Titel für die Vollstreckung (= Vollstreckungsbescheid) zu bekommen.[1] Es ist kostengünstiger als eine Klage, aber nur möglich, wenn es um reine Geldforderungen geht, z. B. Kaufpreis-, Werklohn- oder Darlehensforderungen. Praxis-Tipp Anwalt hinzuziehen Sinnvoll ist das M...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 1.2 Richtige Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung trägt dazu bei, dass das Risiko des Forderungsausfalls minimiert wird, und bezieht dabei den Geschäftspartner mit ein. Dazu gehören Preis- und Lieferungs-/Leistungsumfang (z. B. "Lieferung frei Haus"; dies erspart spätere Diskussionen), Beweisbarkeit der Vereinbarung (Schriftstücke oder zumindest Anwesenheit von unparteiischen Dritten wie Mitarbeiter), d...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 3.2.2 Online-Mahnantrag möglich

Zur Erstellung eines Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids und zur Übertragung von Daten zwischen Antragstellern und den Mahngerichten kann von nicht anwaltlich vertretenen Gläubigern auch das Internet genutzt werden.[1] Mit dem Online-Mahnantrag können Antragsteller (Gläubiger) in einem interaktiven Antragsformular die Daten des Verfahrens eingeben; bei der Eingabe werden ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.6 Rechtsschutz

Rz. 16 Für den Vollzug der Grundsteuer gilt in Berlin die Abgabenordnung . Trotz der punktuellen Abweichung von § 15 Abs. 1 GrStG durch § 1 Abs. 1 BlnGrStMG sowie der ergänzenden sog. Härtefallklausel in § 2 BlnGrStMG (Rz. 26 ff.) vollziehen in Berlin die Landesfinanzbehörden ein Bundesgesetz i. S. v. § 1 Abs. 1 AO.[1] Der gerichtliche Rechtsschutz gegen Grundsteuermessbeschei...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.6 Überwälzung auf den Mieter

Rz. 136 Nach § 535 Abs. 1 hat der Vermieter die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Das Gesetz macht keinen Unterschied zu der Wohnung als solcher und den mitvermieteten Installationsgegenständen wie z. B. Türgriffe, Schalter, Wasserhähne usw. Eine vermietersei...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.2 Begriff der Schönheitsreparaturen

Rz. 142 Was allgemein unter Schönheitsreparaturen zu verstehen ist, definiert § 28 Abs. 4 Satz 4 II. BV wie folgt: "Schönheitsreparaturen umfassen nur das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen." Wie angeführt, gilt § 28 II. BV dire...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 5.2 Externe Meldestellen

Als externe Meldestelle wurde eine Meldestelle des Bundes (beim Bundesamt für Justiz) als leicht zugängliche, zentrale Anlaufstelle eingerichtet. Die Möglichkeit der Meldung an diese soll hinweisgebende Personen davon befreien, sich mit Zuständigkeitsfragen auseinandersetzen zu müssen. Daneben sind für spezielle Bereiche u. a. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 3.2 Das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 11 Daneben ist das sog. allgemeine Rechtsschutzbedürfnis ungeschriebene Sachentscheidungsvoraussetzung für jede Rechtsverfolgung vor den Gerichten.[1] Das Rechtsschutzbedürfnis ist daher nicht nur für Klageverfahren vor den FG, sondern gleichermaßen für Rechtsmittelverfahren vor dem BFH erforderlich.[2] Ebenso für die Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sowie den ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 22 Unbed... / 1 Richtlinien für die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung

Rz. 1 Die Eintragung des Erwerbers eines Grundstücks als Eigentümer in das Grundbuch verlangt nach § 22 Abs. 1 S. 1 GrEStG regelmäßig die Vorlage einer Bescheinigung des für die Besteuerung zuständigen Finanzamts (§ 17 Abs. 1 GrEStG), aus der sich ergibt, dass der Eintragung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen (Unbedenklichkeitsbescheinigung). In der Praxis wird die Un...mehr

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FF 06/2026, Ausgleich von R... / Einführung

Das Recht des Versorgungsausgleichs soll punktuell angepasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett heute auf Vorschlag der Justiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig beschlossen hat. Bei dem Versorgungsausgleich werden im Rahmen der Scheidung die Rentenansprüche aus der Ehezeit hälftig zwischen den Ex-Ehegatten aufgeteilt. Besondere Prob...mehr

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AGS 06/2026, Auslagenerstat... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die zutreffende Entscheidung reiht sich ein in die Riege derjenigen – zutreffenden – Entscheidungen, die bei Eintritt der Verjährung, der auf Fehler der Justiz zurückgeht, der Staatskasse die notwendigen Auslagen des Betroffenen auferlegt (vgl. dazu Burhoff, AGS 2025, 298 m.w.N. aus der Rspr.; s. auch noch zuletzt LG Potsdam, Beschl. v. 15.1.2026 – 24 Qs 68/25, AGS 2026, 77)...mehr

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AGS 06/2026, Abänderung ein... / [Ohne Titel]

Im Dezember 2025 ist das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen verabschiedet worden.[1] Die meisten Regelungen sind gem. Art. 14 Abs. 2 des Gesetzes zum 1.1.2026 in Kraft getreten.[2] Zum 1.7.2026 treten weitere Regelungen in Kraft, nämli...mehr

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FF 06/2026, Schutz vor häuslicher Gewalt - Kinderrechte - partnerschaftliche Kinderbetreuung: Bundesministerin Hubig schlägt Reform des Kindschaftsrechts vor

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Nr. 35/2026 vom 11.5.2026 Einführung Bundesjustizministerin Hubig hat heute einen Gesetzentwurf für eine umfassende Reform des Kindschaftsrechts vorgelegt. Der Entwurf sieht zahlreiche Neuerungen im Sorge- und Umgangsrecht vor. Mit der Reform soll insbesondere der Schutz vor häuslicher Gewalt verbesse...mehr

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FF 06/2026, Ausgleich von Rentenansprüchen nach einer Scheidung: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Anpassung des Versorgungsausgleichs

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Nr. 30/2026 vom 22.4.2026 Einführung Das Recht des Versorgungsausgleichs soll punktuell angepasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett heute auf Vorschlag der Justiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig beschlossen hat. Bei dem Versorgungsausgleich werden im Rahme...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Europäische Union (EU) ist ein Zusammenschluss von europäischen Staaten. Zur EU gehören Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, ...mehr

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FF 06/2026, Schutz vor häus... / Einführung

Bundesjustizministerin Hubig hat heute einen Gesetzentwurf für eine umfassende Reform des Kindschaftsrechts vorgelegt. Der Entwurf sieht zahlreiche Neuerungen im Sorge- und Umgangsrecht vor. Mit der Reform soll insbesondere der Schutz vor häuslicher Gewalt verbessert werden. Dazu sind mehrere Neuerungen vorgesehen. Unter anderem soll erstmals im Gesetz klargestellt werden: W...mehr

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AGS 06/2026, Auslagen-/Kost... / II. Volle Kostenerstattung

Nach Auffassung des LG sind die beantragten Gebühren in vollem Umfang entstanden und zu erstatten. Werde der Angeklagte in einem Verfahren teilweise freigesprochen und teilweise verurteilt und bestimme die Kostengrundentscheidung, dass die notwendigen Auslagen bezüglich des Freispruchs der Staatskasse zur Last fallen, sei der frühere Angeklagte so zu stellen, als wären allein...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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zfs 06/2026, Kostenrisiko d... / I. Grundsätzliches

§ 109a Abs. 2 OWiG ist eine Sondervorschrift zu § 467 StPO.[1] Sie soll die Justiz soll vor unnötigen Belastungen geschützt werden.[2] Der Gesetzgeber hatte hierfür die bereits bestehende und im Bußgeldverfahren über § 46 OWiG anwendbare Vorschrift des § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 StPO für unzureichend erachtet, so vor allem in Fällen der sog. "Kennzeichenanzeigen", in denen der ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Richter

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Richter sind keine > Beamte. Dies ist allein bereits aufgrund des rechtsstaatlichen Erfordernisses einer weisungsunabhängigen Justiz (Trennung der Staatsgewalten) zwingende Notwendigkeit ("Über dem Richter wölbt sich nur der Himmel"; ergänzend > Rechtsstaatsprinzip). Richter stehen vielmehr beim Bund oder einem der Länder in einem öffentlich-...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2026, Kostenrisiko d... / VIII. Auslagenauferlegung bei Zumutbarkeit früheren Vorbringens

Die Entscheidung nach § 109a Abs. 2 OWiG steht ausdrücklich im Ermessen der Verfolgungsbehörde oder des Gerichts.[60] Ausschlaggebend ist hierbei: Die Auslagentragung durch den Betroffenen nach § 109a Abs. 2 OWiG soll die Ausnahme sein – regelmäßig wird die Staatskasse auch die notwendigen Auslagen des Betroffenen übernehmen. Wenn er dann nicht rechtzeitig vorgetragen hat, s...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.2 ESRS G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten

Rz. 54 Die Angabepflicht ESRS G1-5 umfasst Informationen über die Tätigkeiten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der politischen Einflussnahme, einschl. der Lobbytätigkeiten in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens (ESRS G1.27). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD neu hinzugefügten Art. 29b Abs. 2 Buchst. c) (i...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Datenschutz (Kinder- und Ju... / 1.3 Übermitteln/Nutzen von Daten

Daten dürfen an Dritte übermittelt oder genutzt werden, wenn die Übermittlung oder Nutzung dem selben Zweck dient wie die Datenerhebung (Zweckbindungsgrundsatz).[1] Außerdem dürfen sie übermittelt werden, wenn es erforderlich ist, damit das Jugendamt eine seiner Aufgaben nach dem SGB VIII erfüllen kann ("eigennützige Übermittlung"), aber auch, damit ein anderer Sozialleistung...mehr

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Teil F: Medien / 4 Medien, Öffentlichkeitsarbeit der Justiz [Rdn 53]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / 8 Gerichts- und Verfahrenskosten, Aktenversendungspauschale [Rdn 79]

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Teil F: Medien / 1 Medien, Allgemeines [Rdn 1]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 31 Erwachsene, Geldsanktionen, ausländische, Zuständigkeiten [Rdn 369]

Rdn 370 Literaturhinweise: S. die Hinweise bei → Erwachsene, Geldsanktionen, ausländische, Allgemeines, Teil B Rdn 324. Rdn 371 1. Zuständige Behörde ist das Bundesamt für Justiz mit Sitz in Bonn, eine Bundesoberbehörde, die seit 2007 als Zentralstelle Registeraufgaben und Aufgaben im Rahmen des internationalen Rechtshilfeverkehrs wahrnimmt. Die ausländischen Behörden reichen...mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 4 Bewährung, Bewährungshilfe [Rdn 61]

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Teil G: Gnade / 3 Gnade, formelle Fragen [Rdn 26]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 56 Internationale Vollstreckung, Allgemeines [Rdn 681]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 62 Jugendliche, Vollstreckung, Jugendstrafe [Rdn 825]

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