Fachbeiträge & Kommentare zu Justiz

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesetzesradar / 1.1 Allgemeine Gleichbehandlung

Gesetzestitel: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Verlängerung der Fristen zur Geltendmachung von Diskr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 20 ESEF für die elektroni... / 1 Anwendungsbereich des ESEF für die elektronische Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 1 Die CSRD [1] als Änderungsrichtlinie zur EU-Bilanz-RL[2] konkretisiert, dass die rechtlich verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung als Teil des (Konzern-)Lageberichts im einheitlichen elektronischen Berichtsformat "ESEF" (European Single Electronic Format) zu erfolgen hat (Art. 29d EU-Bilanz-RL). Die CSRD knüpft somit an die gleichen technischen Formatvorgaben z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.8 Zweckbestimmung der offenbarten Daten

Rz. 63 Soweit sie der Durchführung eines Strafverfahrens wegen Geldwäsche in den notwendig relevanten Fällen (Rz. 4ff., 24, 59) oder wegen Terrorismusfinanzierung dient, ist die Offenbarung der dem Steuergeheimnis unterliegenden geschützten Daten der betroffenen Person zulässig. Die Erkenntnisse unterliegen der Auswertung für die Strafverfolgung wegen der Terrorismusfinanzie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.5.1 Geldwäsche (Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. und Nr. 2 1. Alt.)

Rz. 35 § 31b Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. AO i. V. m. § 1 Abs. 1 GwG knüpft an den Tatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB an. Abs. 1 dieser Strafnorm droht demjenigen eine Freiheitsstrafe an, der einen aus einer beliebigen Vortat herrührenden Gegenstand (z. B. Bargeld, Forderung) verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, den Verfall, ...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 1 Einführung in die Europ... / 1 Corporate Sustainability Reporting Directive als Rechtsgrundlage für verbindliche EU-Berichtsstandards

Rz. 1 Die am 5.1.2023 EU-weit in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive ( CSRD ) stellt die unabdingbare Basis für den Erlass verbindlicher EU-Berichtsstandards zu Nachhaltigkeitsaspekten, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), dar. Der Richtlinienentwurf wurde von der EU-Kommission im April 2021 mit der Begründung einer unzureichenden Ve...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 1 Einführung in die Europ... / 7 Absehbare nächste Schritte in der Implementierung und Überarbeitung der ESRS auf EU-Ebene

Rz. 85 Die Omnibus I-Initiative wird in den kommenden drei Jahren die Weiterentwicklung der ESRS prägen. Durch die Annahme der Richtlinie (EU) 2025/794 ("Stop-the-clock"-Richtlinie) wurde zunächst den vielen neu berichtspflichtigen Unternehmen der zweiten und dritten Welle ein jeweils zweijähriger Aufschub der Berichtspflicht gewährt. Durch die neuen Schwellenwerte der Richt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Allgemeine A... / 4.1.2.3 Verfassungsrechtliche Einwände

Rz. 28 Insbesondere gestützt auf ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Gregor Kirchhof aus dem Jahr 2020 im Auftrag des ZIA – Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. -[1] werden gegen die Ausgestaltung der Grundsteuer als modifizierte Bodenwertsteuer verschiedene verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Rz. 29 Da sich eine allein am Bodenwert ausgerichtete Grundsteuer von der herköm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Allgemeine A... / 6.2.2 Materielle Verfassungsmäßigkeit

Rz. 93 Die landesgesetzlichen Regelungen über die von § 25 Abs. 4 GrStG abweichende Erweiterung der kommunalen Hebesatzmöglichkeiten begegnen auch in materiell-rechtlicher Hinsicht keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. In den Ländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein wird grundsätzlich das bundesgesetzlich reformiert...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Anhang und... / 7 Offenlegung des Jahresabschlusses

Alle GmbHs müssen den Jahresabschluss, den Anhang und den Lagebericht innerhalb von spätestens 12 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahrs – je nach Unternehmensgröße vollständig oder verkürzt – veröffentlichen. Für nach dem 31.12.2021 beginnende Geschäftsjahre erfolgt die Veröffentlichung durch Übermittlung der Jahresabschlüsse an das Unternehmensregister[1]. Dagegen genügt e...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 3 Literatur

Rz. 104 Christl, , Effiziente professionelle Umgangsbegleitung, FuR, 2025, 21; DIJuF, Rechtsgutachten v. 25.11.2015, V 1.130/V 2.800 Ho – Sorgerecht: Einwilligung in den Schwangerschaftsabbruch einer Minderjährigen, elterliche Sorge für das Kind einer minderjährigen Mutter, JAmt 2016, 79; dass., Rechtsgutachten v. 18.9.2015, J 6.430 Lh – Beistandschaftsrecht: Ansprüche auf Ber...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung und Hinterlegun... / 15 Sanktionen bei Verletzung der Offenlegungs- und Hinterlegungspflichten

Rz. 81 Werden die publizitätspflichtigen Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig offengelegt bzw. nach § 326 Abs. 2 HGB hinterlegt, ist dies weder ein Grund zur Anfechtung des Jahresabschlusses noch ein Nichtigkeitsgrund z. B. nach § 256 AktG.[1] Bei Verletzung der Offenlegungspflicht sieht das Gesetz aber Sanktionen gegen die vertretungsberechtigten Organe der Gesellschaft...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung und Hinterlegun... / 2.2 Zeitpunkt der Offenlegung

Rz. 7 Nach § 325 Abs. 1a Satz 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter den festgestellten oder gebilligten Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungs- oder Versagungsvermerk und die anderen nach § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB offenlegungspflichtigen Unterlagen (Bericht des Aufsichtsrats und die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Corporate Governance Kodex)...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung und Hinterlegun... / Zusammenfassung

Überblick Die Offenlegung und Hinterlegung von Jahres- und Konzernabschlüssen dient der Sicherstellung von Transparenz, Gläubigerschutz und Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsverkehrs. Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften unterliegen daher umfassenden Publizitätspflichten nach den §§ 325 ff. HGB. Umfang und Inhalt der Offenlegung richten sich ma...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung und Hinterlegun... / 12.2 Pflichtgemäße Publizität

Rz. 65 § 328 Abs. 1 HGB regelt zunächst die Fälle der sog. pflichtgemäßen Publizität. Damit sind die Fälle der Offenlegung nach § 325 HGB gemeint. Für diese Fälle gilt: Nach dem Gebot der Vollständigkeit und Richtigkeit ist der Jahresabschluss gem. § 328 Abs. 1 HGB so wiederzugeben, dass er den für seine Aufstellung maßgeblichen Vorschriften entspricht. Größenabhängige Erleic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Deutsche Rechnungslegungs S... / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Die Formulierung von Rechnungslegungsnormen erfolgt bei den inzwischen weltweit anerkannten IFRS ebenso wie bei den US-GAAP über ein Standardsetting. Hier erarbeitet eine privatwirtschaftlich organisierte Institution unter Beteiligung von Personen aus der Rechnungslegung, Prüfung, weiteren Praxis und der Theorie unter Nutzung von Rückkopplungen in die interessierte Öf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Deutsche Rechnungslegungs S... / Zusammenfassung

Überblick Die Deutchen Rechnungslegungsstandards (DRS) werden vom privatwirtschaftlich organisierten Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) erstellt und vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) bekannt gemacht. Damit geht die Vermutung einher, dass bei Beachtung der DRS die GoB für die Konzernrechnungslegung eingehalten werden. In die GoB ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.83 Nachhaltigkeitsberichterstattung

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rn 4 Bei Inkrafttreten der InsO entsprach die Vorschrift wörtlich § 15 Reg-E und übernahm im Wesentlichen die Regelungen des alten Konkurs- und Gesamtvollstreckungsrechts (§ 103 KO, § 2 Abs. 1 Satz 1 GesO). Kein Vorbild hat die in § 13 Abs. 2 geregelte Antragsrücknahme. Jedoch war bereits zu Zeiten der Konkursordnung anerkannt, dass sowohl der Schuldner als auch der Gläubige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2026, Beabsichtigte ... / IV. Zusammenfassung

Der Regierungsentwurf wie auch schon der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe[11] bringt weitreichende Änderungen im BerHG. Es handelt sich dabei um die größten Anpassungen seit 2014. Dabei stellen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2026, Ausgleich von R... / 5 Hinweis der Redaktion:

Vgl. in diesem Zusammenhang das Anschreiben von Klaus Weil (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Marburg) an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, FF 2023, 338. FF 3/2026, S. 90 - 91mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2026, Schutz von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten: Ministerin Hubig unterzeichnet in Straßburg Übereinkommen des Europarats

Pressemitteilung Nr. 4/2026 des Bundeministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 26.1.2026 Einführung Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig hat heute in Straßburg das Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs unterzeichnet. Ziel des völkerrechtlichen Übereinkommens ist es, die anwaltliche Berufsausübung gegen Angriffe abzusichern. Auch soll ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2026, Schutz von Rech... / Einführung

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig hat heute in Straßburg das Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs unterzeichnet. Ziel des völkerrechtlichen Übereinkommens ist es, die anwaltliche Berufsausübung gegen Angriffe abzusichern. Auch soll die herausgehobene Rolle der Anwaltschaft für die Sicherung von Rechtsstaatlichkeit anerkannt werden. Es hande...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2026, Ausgleich von R... / 3. Weitere Änderungen für die Praxis

Einige Regelungen des Versorgungsausgleichsrechts sollen praxisgerecht weiterentwickelt werden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2026, Beabsichtigte ... / 1. Synopse

Das BerHG vom 18.6.1980,[5] das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15.7.2024[6] geändert worden ist, soll nach dem Regierungsentwurf wie folgt geändert:[7] Hinweis Der Regierungsentwurf entspricht 1:1 dem vormaligen Referentenentwurf.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3.1 Schriftform

Rn 28 Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens am 01.07.2007 ist die Möglichkeit entfallen, einen Eröffnungsantrag zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Der Antrag ist vielmehr zwingend schriftlich zu stellen und muss vom Antragsteller, einem organschaftlichen Vertreter oder einem Verfahrensbevollmächtigten eigenhändig unterzeichn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2026, Anfall der Dok... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Auf den ersten Blick überraschend, aber eine wohl zutreffende Entscheidung. Denn bei der überlassenen Akte handelte es sich nicht um eine elektronische Akte i.e.S., also eine digitale Sammlung aller relevanten (Verfahrens-)Daten, wobei die Inhalte und auch die Gliederung der einer Papierakte entsprechen. Bei den zur Verfügung gestellten Unterlagen handelte es sich vielmeh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) 1Das Insolvenzverfahren wird nur auf schriftlichen Antrag eröffnet. 2Antragsberechtigt sind die Gläubiger und der Schuldner. 3Dem Antrag des Schuldners ist ein Verzeichnis der Gläubiger und ihrer Forderungen beizufügen. 4Wenn der Schuldner einen Geschäftsbetrieb hat, der nicht eingestellt ist, sollen in dem Verzeichnis besonders kenntlich gemacht werdenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2026, Beabsichtigte ... / 2. Begründung

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beabsichtigt, in naher Zukunft eine modernisierte und vereinfachte Fassung des Formulars für den Antrag auf Beratungshilfe in der Anlage 1 zur Beratungshilfeformularverordnung (BerHFV) vorzulegen. Im Zuge dessen sollen Erkenntnisse zu sinnvollen Änderungen auch des BerHG, die sich u.a. aus Erörterungen mit der Praxis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Keine Versäum... / 2 Anmerkung

Die vorliegende zutreffende Entscheidung des OLG Hamm lenkt den Blick auf die leider zunehmend zu beobachtende dysfunktionale Tätigkeit mancher Nachlassgerichte, die mitunter jahrelang (hier: über einen Zeitraum von acht Jahren) nicht über gestellte Anträge entscheiden. Nach im Rahmen von Fachtagungen regelmäßig diskutierten Berichten liegen bei manchen Nachlassgerichten nic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2026, Gegenvorstellu... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Gegenvorstellungen Die Ausführungen des BGH entsprechen der st. Rspr. dieses Gerichts, nach der gegen Streitwertfestsetzungsbeschlüsse des BGH als außerordentlicher Rechtsbehelf die Gegenvorstellungen zulässig sind. Da die Parteien durch die Zulassung eines solchen außerordentlichen Rechtsbehelfs nicht besser gestellt werden sollen als im Falle der Zulässigkeit eines geset...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2026, Die Rechtstellung des Kindes im Wechselmodell - Ein Rechtsvergleich mit der alternierenden Obhut in der Schweiz

Daniela Schröder Schriften zum deutschen, europäischen und vergleichenden Zivil-, Handels- und Prozessrecht, Band 269 1. Aufl. 2022, Gieseking-Verlag Bielefeld, 308 S., brosch., 74 EUR ISBN 978-3-7694-1263-5 Das Wechselmodell ist ein Reizthema, dass bereits seit einer ganzen Reihe von Jahren die breite Öffentlichkeit polarisiert und die rechtswissenschaftliche Fachdiskussion ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2026, Deutscher Verkehrsgerichtstag

Vom 28. bis 30.1.2026 fand in Goslar der 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag statt. Acht Arbeitskreise befassten sich u.a. mit Themen wie Vollstreckung von Sanktionen aus Verkehrsverstößen in der EU, Alkohol auf Fahrrädern und Pedelecs, Ablenkung durch Handys und Co. am Steuer und Reparatur von Unfallschäden mit Gebrauchtteilen. Der Europäische Gesetzgeber hat mit der Änderung d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3.2 Besonderheiten im elektronischen Rechtsverkehr

Rn 30 Mit der Öffnung des elektronischen Rechtsverkehrs für die Insolvenzgerichte finden über § 4 Satz 1 auch die zivilprozessualen Regelungen für elektronische Dokumente (§§ 130a ff. ZPO) entsprechende Anwendung. Das bedeutet, dass die Parteien Eröffnungsanträge grundsätzlich auch in elektronischer Form übermitteln können.[111] Rn 31 In diesem Zusammenhang ist seit dem 01.01...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was ist neu an den neuen AS... / 2. Neue Zuständigkeit (BfJ)

Korrespondierend zu der Änderung in Nr. 107 Abs. 2 wird in Nr. 109 Abs. 5 eine neue Zuständigkeit geschaffen. Für die Verfolgung dieser Verstöße gegen das RDG ist künftig das Bundesamt für Justiz zuständig, nicht mehr die Finanzämter selbst.mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.1.3 Zuständigkeit (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 36 Abs. 1 Satz 3 regelt die Zuständigkeit, über das Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 zu entscheiden; danach entscheidet das zuständige Bundesministerium bzw. die oberste Verwaltungsbehörde des Landes, in dem der Arbeitgeber, die Genossenschaft oder die Gemeinschaft ihren Sitz hat. Diese Gewährleistungsentscheidung ist zwingende Vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

Die Zwangsvollstreckung in Vermögensrechte, die sich aus dem Grundbuch ergeben bzw. sich auf das Grundstück beziehen, wird nur selten in Anspruch genommen. Der Grund liegt möglicherweise in den praktischen und rechtlichen Problemen, die aus der Verzahnung des allgemeinen Zwangsvollstreckungsrechts mit Fragen des materiellen und formellen Grundbuchrechts und nicht zuletzt mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.5.1 Fälligkeit – Fristen

Rz. 159 Der Fristenplan laut Mustermietvertrag 1976 konnte bisher aufgrund der neueren Rechtsprechung des BGH als gefestigt angesehen werden (BGH, Urteil v. 23.6.2004, VIII ZR 361/03, GE 2004, 1023; BGH, Urteil v. 14.7.2004, VIII ZR 339/03, GE 2004, 1093). Selbst wenn im Mietvertrag kein Fristenplan ausdrücklich vereinbart ist, konnten diese Fristen als Erfahrungsfristen ents...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.6 Überwälzung auf den Mieter

Rz. 136 Nach § 535 Abs. 1 hat der Vermieter die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Das Gesetz macht keinen Unterschied zu der Wohnung als solcher und den mitvermieteten Installationsgegenständen wie z. B. Türgriffe, Schalter, Wasserhähne usw. Eine vermietersei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.2 Begriff der Schönheitsreparaturen

Rz. 142 Was allgemein unter Schönheitsreparaturen zu verstehen ist, definiert § 28 Abs. 4 Satz 4 II. BV wie folgt: "Schönheitsreparaturen umfassen nur das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen." Wie angeführt, gilt § 28 II. BV dire...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Strengere Regeln für Vermieter: die Reformvorschläge

Überblick Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat ihre Reformvorschläge für eine Mietrechtsänderung veröffentlicht. Im Referentenentwurf "Mietrecht II" werden auch die Vorgaben für Mietverträge verschärft – das sind die geplanten Neuregelungen im Überblick. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der unter a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt in Abs. 1 das Verfahren nach Eingang einer Klageschrift (Rz. 3) und enthält in Abs. 2 die Verpflichtung des Beklagten, die den Rechtsstreit betreffenden Verwaltungsakten zu übersenden (Rz. 16). Die Vorschrift des § 71 FGO regelt demnach den Fortgang des Verfahrens, nachdem der Rechtsstreit bei Gericht eingegangen ist. Rz. 2 Nach der systematischen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2026, KI in der Justiz: Risiken und Chancen

Gabriele Ey Im Sommer 2025 erregte ein Beschluss des Familiengerichts Köln hohe Aufmerksamkeit: Es ging um einen Fall der Anordnung eines Wechselmodells, in dem der Vertreter des Antragsgegners mittels (generischer) künstlicher Intelligenz halluzinierte Rechtssätze und Fundstellen schriftsätzlich vorgetragen hatte, was das Amtsgericht als Verstoß gegen § 43a Abs. 3 BRAO rügte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2026, Vaterschaftsanf... / a) Sperrwirkung eines laufenden Vaterschaftsfeststellungsverfahrens, § 1594 Abs. 5 BGB-E

Der Reformvorschlag sieht zunächst in § 1594 Abs. 5 BGB-E vor, dass die Vaterschaftsanerkennung eines Mannes, die nach Einleitung eines Verfahrens zur gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft eines anderen Mannes erfolgt, während der Anhängigkeit des gerichtlichen Verfahrens nicht wirksam werden kann (Sperrwirkung). Anerkennungen sind in dieser Zeit schwebend unwirksam. Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 02/2026, Was ist unter... / I. Das Problem

Welche Ansprüche fallen unter Streitigkeiten aus Heilbehandlungen? Wir sind von unserem Mandanten mit der Einziehung von Forderungen beauftragt. Diese entstammen dem Gesundheitsbereich, d.h. es handelt sich um Behandlungskosten von Ärzten, Zahnärzten oder Krankenhäusern oder auch von Heil- und Hilfsmittelerbringern (Physiotherapeuten, Ergotherapeuten etc.). Der Hauptforderungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2026, Vaterschaftsanf... / cc) Integration einer konkret-individuellen Kindeswohlprüfung, § 1600 Abs. 3 S. 3 BGB-E

Auch bei Eingreifen der Ausschlussgründe in Nr. 1–4 ist der Anfechtungserfolg des genetischen, nicht rechtlichen Vaters bei minderjährigem Kind nicht automatisch gewährleistet. Der Entwurf will nämlich, wie schon der RefE, eine Kindeswohlprüfung anschließen. Gem. § 1600 Abs. 3 S. 3 BGB-E sollen die Ausschlussgründe der Nr. 1–4 dann nicht gelten, wenn der Fortbestand der Vate...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2026, Beschlussverfa... / 2 Aus den Gründen:

1. Die Rechtsbeschwerde ist zulässig. a) Allerdings ist die Rechtsbeschwerde nach § 79 Abs. 1 S. 2 OWiG bei der hier verhängten Geldbuße lediglich "gegen das Urteil" zulässig, "wenn sie zugelassen wird (§ 80)". Nach dieser unmissverständlichen Formulierung ist die Zulassung der Rechtsbeschwerde nur gegen Urteile möglich. Gegen nach § 72 OWiG erlassene Beschlüsse ist eine Zula...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2026, Kostenentschei... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen den Beschuldigten wegen des Verdachts eines am 29.6.2025 begangenen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Mit Schriftsatz vom 11.8.2025 zeigte der Rechtsanwalt die Vertretung des Beschuldigten an und beantragte zugleich seine Beiordnung als Pflichtverteidiger sowie die Gewährung von Akteneinsicht. Mit Beschl. v. 20.10.2025 hat das AG d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2026, Vaterschaftsanf... / b) Ausweitung des Statuswechsels durch Anerkennung (sog. Dreier-Erklärung), § 1595a BGB-E

Ergänzungen sieht der RegE auch für die geltende und kritisch zu betrachtende Regelung des § 1599 Abs. 2 BGB (scheidungsakzessorischer Statuswechsel) vor.[62] Die Bestimmung soll durch einen neuen § 1595a BGB-E vollständig ersetzt werden. Fortan soll unabhängig von der Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens ein Statuswechsel vom Ehegatten der Mutter auf einen die Vaterschaf...mehr