Fachbeiträge & Kommentare zu Justiz

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schonfrist bei Offenlegung:... / Zusammenfassung

Unternehmen mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 bekommen mehr Zeit für die Offenlegung ihres Jahresabschlusses. Das Bundesamt für Justiz startet Ordnungsgeldverfahren erst ab Mitte März 2026.mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

Hier gelangen Sie zum Ordnungswidrigkeitengesetz.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 1.2 Bundesrecht

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / s) Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz

Rn 70 Mit dem Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz v. 12.07.2024 hat der Gesetzgeber bestimmte weitere Aspekte der Digitalisierung für Insolvenzverfahren umgesetzt und die bisherigen Möglichkeiten elektronischer Kommunikation erweitert. Für alle Insolvenzverfahren, d.h. nicht nur ab einer bestimmten Unternehmensgröße und auch für Eigenverwaltungsverfahren ist nunme...mehr

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zfs 01/2026, zfs Aktuell / 1.1 Neuer Zuständigkeitsstreitwert für die Amtsgerichte, Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen und Anhebung der Wertgrenzen für Rechtsmittel

Am 11.12.2025 ist das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen v. 8.12.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl 2025 I Nr. 318 v. 11.12.2025). Es ist zum Teil bereits am Tag nach der Verkündung und im Übrigen am 1.1.2026 in Kraf...mehr

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AGS 01/2026, Das neue Onlin... / 3. Digitalisierung des Kostenfestsetzungsverfahrens

Im Zuge der Einführung des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens wäre es wünschenswert gewesen, auch das Kostenfestsetzungsverfahren in diesen digitalen Rahmen einzubeziehen. Eine denkbare Option wäre die Einführung einer pauschalen Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit im Online-Zivilverfahren, die – analog zur bisherigen Vergütung – am Gegenstandswert ausgerichtet ist. Ein...mehr

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AGS 01/2026, Das neue Onlin... / 1. Zielsetzung

Das OVErpG eröffnet den Ländern die Möglichkeit, ein vollständig elektronisches Klageverfahren zunächst bei ausgewählten Amtsgerichten zu erproben. Das Gesetz verfolgt zwei zentrale Anliegen: Zum einen sollen die gerichtlichen Abläufe in eine zeitgemäße, digital geprägte Form überführt werden; zum anderen soll durch die Bereitstellung niedrigschwelliger digitaler Angebote de...mehr

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FF 01/2026, Aktuelles Unter... / 1. Unterhaltsrechtliche Gesetzgebung und Rechtsprechung

Entgegen den im November 2024, mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Unterhaltsrechts als Diskussionsentwurf[2] geweckten Hoffnungen, dass trotz des jähen Bruchs der "Ampelkoalition" im Spätherbst 2024 das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Arbeiten an der Reform zügig weiter vorantreiben wird, herrschte...mehr

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§ 8 Kürzungs- und Verteilun... / I. Ermittlung der relevanten Schadenssummen

Rz. 19 Die für den gesamten Schadensfall prognostizierten Schadenssummen müssen addiert werden. Dabei werden Schadenspositionen, die nicht wiederkehrend anfallen (Kapitalforderungen), mit ihrem nominalen Wert berücksichtigt. Schadenspositionen, die wiederkehrend anfallen (Renten), werden entsprechend § 107 VVG mit dem sogenannten Rentenbarwert berücksichtigt (Car, Die große ...mehr

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§ 8 Kürzungs- und Verteilun... / I. Mehrere Geschädigte

Rz. 49 Die Beteiligung mehrerer Geschädigter am Kürzungs- und Verteilungsverfahren erfordert ein präzises Vorgehen, um eine gerechte Verteilung der begrenzten Deckungssumme sicherzustellen. Rz. 50 Dabei sind eine genaue Ermittlung und Gewichtung der einzelnen Schadensersatzansprüche zentral. Schadenspositionen wie z.B. Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall o...mehr

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AGS 01/2026, Das neue Onlin... / [Ohne Titel]

Dieser Beitrag richtet den Fokus auch auf die kostenrechtlichen Auswirkungen dieser Reform. Hervorzuheben ist dabei, dass das Gerichtskostengesetz (GKG) bereits an die neuen verfahrensrechtlichen Vorschriften angepasst wird, während das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bislang unverändert bleibt. Dieser Umstand ist nicht nur praktisch bedeutsam, sondern wirft auch die gru...mehr

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AGS 01/2026, (Konsensuale k... / III. Bedeutung für die Praxis

Das LG hat die sich mit der "Umbeiordnung" stellenden Fragen richtig gelöst. Hinzuweisen ist gebührenrechtlich auf Folgendes: 1. Kostenneutrale "Umbeiordnung" Gesetzlich nicht geregelt ist die einvernehmliche kostenneutrale "Umbeiordnung". Nach der Rspr. ist diese aber auch nach der Reform des Pflichtverteidigungsrechts im Jahr 2019 zulässig. Danach kann ein Verteidigerwechsel...mehr

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§ 8 Kürzungs- und Verteilun... / 1. Befriedigungsvorrecht – § 116 Abs. 4 SGB X

Rz. 38 1983 wurde die bis dahin gültige Rechtsprechung des BGH, wonach aufbauend auf dem historischen § 1542 RVO, "nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen" ohne ausdrückliche gesetzliche Anordnung der Neugläubiger seine Rechte nicht zum Nachteil des Altgläubigers geltend machen können soll, wenn auf ihn nur ein Teil eines Gesamtanspruchs übergeht (BGH VersR 1975, 558 f.), in § 11...mehr

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AGS 01/2026, Das neue Onlin... / III. Fazit

Die Digitalisierung der Justiz gehört seit Jahren zu den zentralen Vorhaben des Gesetzgebers. Mit der Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA), der elektronischen Akte und jüngst mit dem Online-Verfahren im Zivilprozess wurden wichtige Weichen gestellt. Die Erwartungen an eine weitergehende Digitalisierung sind jedoch nicht nur in der Praxis, sondern a...mehr

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zfs 01/2026, zfs Aktuell / 1.2 Ausnahmen von der elektronischen Aktenführung

Am 11.12.2025 ist das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts v. 8.12.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl 2025 I Nr. 319 v. 11.12.2025). Das Gesetz soll zur störungsfreien flächendeckenden Einführu...mehr

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AGS 01/2026, Anhebung der B... / 2. Übergangsrecht

Für die Beschwerdeverfahren nach dem FamGKG ist in § 65 FamGKG eine neue Übergangsvorschrift eingefügt worden, die folgenden Wortlaut hat: Zitat § 65 FamGKG: Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen (1) Die §§ 57, 59 und...mehr

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AGS 01/2026, Zulässigkeit e... / III. Bedeutung für die Praxis

Auf den ersten Blick stutzt man, wenn man es liest, und fragt sich: Ist das denn richtig? Und dann kommt die "Erleuchtung". Ja, es ist zutreffend, das OLG hat Recht. Denn es handelt sich ja nicht um den Fall, dass ein Rechtsmittel an sich zulässig wäre, der Betroffene nur nicht beschwert ist und deshalb das Rechtsmittel nicht einlegen kann (vgl. dazu OLG Braunschweig, Beschl...mehr

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AGS 01/2026, Anhebung der B... / 3. Übergangsrecht

Für Übergangsfälle ist mit einem neuen § 47 EGZPO folgende Regelung eingefügt worden: Zitat § 47 EGZPO: Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen Die §§ 511, 544 und 567 der Zivilprozessordnung sind in ihrer bis einschlie...mehr

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AGS 01/2026, Anhebung der B... / 2. Übergangsrecht

Für die Beschwerdeverfahren nach dem JVEG ist in § 25 JVEG ebenfalls eine neue Übergangsvorschrift eingefügt worden,[14] die folgenden Wortlaut hat: Zitat § 25 JVEG: Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen Die §§ 4 und ...mehr

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AGS 01/2026, Anhebung der B... / [Ohne Titel]

Zum 1.1.2026 ist das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen[1] in Kraft getreten, mit dem zahlreiche Werte angehoben worden sind. So erstreckt sich jetzt die Zuständigkeit der Amtsgerichte auf Verfahren mit Streitwerten bis einschließlich ...mehr

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AGS 01/2026, Das neue Onlin... / [Ohne Titel]

Mit dem am 13.6.2025 veröffentlichten Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (OVErpG)[1] hat der Gesetzgeber einen weiteren Schritt hin zu einer konsequent digital ausgerichteten, modernen und bürgernahen Justiz getan. Seit Inkrafttreten am 23.12.2025[2] eröffnet das OVErpG den Ländern die Möglichkeit, ein eig...mehr

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AGS 01/2026, Anhebung der B... / 2. Übergangsrecht

Auch für die Beschwerdeverfahren nach dem GNotKG ist in § 137 GNotKG eine neue Übergangsvorschrift eingefügt worden,[12] die folgenden Wortlaut hat: Zitat § 137 GNotKG: Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen (1) Die §§...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 9. Unterzeichnung der Rechnung

Rz. 118 Bislang musste der RA seine Vergütungsberechnung unterzeichnen. Dies wurde durch das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz geändert. Nunmehr genügt für die Vergütungsberechnung die Textform. Weiter genügt es, dass der RA die Mitteilung der Vergütungsberechnung an den Auftraggeber veranlasst. Trotz dieser Vereinfachung ist jedoch die verpflichtende elektronisc...mehr

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AGS 01/2026, Anhebung der B... / 3. Übergangsrecht

Für Übergangsfälle gilt der neu eingeführte § 19 EGStPO.[6] Abgestellt wird hier auf die Bekanntmachung der Entscheidung nach § 35 StPO: Zitat § 19 EGStPO: Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen § 304 Absatz 3 der Stra...mehr

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AGS 01/2026, Anhebung der B... / 3. Übergangsrecht

Für die Beschwerdeverfahren nach dem GKG ist in § 72 GKG eine neue Übergangsvorschrift eingefügt worden, die folgenden Wortlaut hat: Zitat § 72 GKG: Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen Die §§ 66, 68 und 69 sind in i...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Rechtsschutzversicherung

Rz. 67 Hat eine Rechtsschutzversicherung (RSV) eine sog. Kostendeckungszusage erteilt, so zahlt diese anstelle des Auftraggebers die gesetzliche Vergütung des RA. Unterliegt der Auftraggeber im gerichtlichen Verfahren, zahlt die RSV auch die Kosten der Gegenseite und die Gerichtskosten. Rz. 68 Der Auftraggeber bleibt alleiniger Vergütungsschuldner. Zahlt die RSV nicht oder nu...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VII. Anwaltsgebühren

Rz. 226 In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten fallen im Urteils- oder Beschlussverfahren wie im Zivilrecht (bürgerliche Streitigkeiten) die Gebühren nach Teil 2 und 3 VV RVG an. Rz. 227 Hinsichtlich der einzelnen Gebührentatbestände (Beratung, Geschäftsgebühr, Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühr) wird auf den vergütungsrechtlichen Teil (vgl. § 8 Rdn 138 ff.) verwiesen. ...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / M. Künstliche Intelligenz (KI)

Rz. 278 Künstliche Intelligenz (KI) ist eine Technologie, die es Computern ermöglicht, menschenähnliche Aufgaben zu erledigen, wie z.B. wie das Verstehen von Sprache, das Lösen von Problemen oder das Erstellen von Texten. Besonders bekannt sind KI-basierte Sprachmodelle, die Texte schreiben, übersetzen oder zusammenfassen können. Die bekanntesten Modelle sind:mehr

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AGS 01/2026, Anhebung der B... / 3. Übergangsrecht

Auch das RVG hat eine neue Übergangsvorschrift erhalten. Die bisherige Übergangsregelung zum Übergang BRAGO/RVG, die keine Bedeutung mehr hat, ist durch folgenden neuen § 61 RVG ersetzt worden: Zitat § 61 RVG: Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung we...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / i) Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften

Rn 37 Die Bundesregierung brachte unter dem 09.08.2019 einen Entwurf eines "Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften" ein. Der Wandel der Lebensverhältnisse, die wachsende Komplexität der Rechtsbeziehungen sowie die v...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 6. Verbindliche Formulare/Fall

Rz. 244 Für die Antragstellung besteht Formularzwang. Rz. 245 Die Bearbeitung der Antrags-Vordrucke ist ein Massengeschäft der Amtsgerichte. Die Formulare gehen nicht wie früher ausschließlich in Papierform bei Gericht ein, sondern müssen gem. § 130d ZPO, der auch im Vollstreckungsrecht gilt, von Anwälten, Behörden etc. elektronisch eingereicht werden. Spätestens mit der verpf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 1. Einführung

Rn 1 Inzwischen ist die Insolvenzordnung (InsO) über 25 Jahre alt und weist damit – trotz aller zwischenzeitlichen Reformen (dazu näher unter 2.) – bereits eine gewisse Kontinuität auf. Daher kann leicht in Vergessenheit geraten, dass die InsO selbst Ergebnis eines jahrzehntelangen Reformprozesses des Insolvenzrechts war. Nachdem seit 1970 ein drastischer Anstieg der Zahl de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2026, Erwerbstätigen... / II. Bewertung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

1. Allgemeines Eine Partei erhält gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 114 Abs. 1 S. 1 1. Hs. ZPO – ungeachtet weiterer Voraussetzungen zur Gewährung von VKH wie vorliegender hinreichender Erfolgsaussicht und dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig erscheint – VKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen...mehr

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AGS 01/2026, Das neue Onlin... / 2. Fehlende Anpassung des RVG

Während der Gesetzgeber im GKG gebührenrechtliche Anreize schafft, bleibt das RVG im Zuge der Einführung des Online-Verfahrens vollständig unverändert. Diese fehlende Anpassung ist problematisch, weil das Online-Verfahren in mehrfacher Hinsicht vom regulären Zivilprozess abweicht und damit auch die Anwaltsvergütung strukturell betrifft. Deutlich zeigt sich dies im Hinblick au...mehr

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Vorwort 2025

Das Werk "Arbeitsplatz ReFa: Der Allrounder" ist nun bereits in 5. aktualisierter Auflage erschienen, diesmal mit neuem Autorenteam. Die begründenden Autoren, Gundel Baumgärtel, Michael Brunner-Ovadia und Ivana Bugarin, haben dieses Fachbuch nur "Der Allrounder" genannt, denn das ist es: Ein Fachbuch für Auszubildende, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirte und auch Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 1. Linksammlung

Rz. 68 Folgende Linksammlung (Stand März 2025) führt zu weiteren Quellen und Hilfeseiten, die das beA und den elektronischen Rechtsverkehr näherbringen und den täglichen Umgang damit erleichtern:mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / VI. Zentrales Schutzschriftenregister (ZSSR)

Rz. 74 Bereits seit dem 1.1.2017 besteht die Verpflichtung für RAe, Schutzschriften zur Verhinderung eines Verfügungsbeschlusses ohne mdl. Verhandlung gem. § 944 ZPO in einem einstweiligen Verfügungsverfahren nur noch in elektronischer Form über das Zentrale Schutzschriftenregister einzureichen. Die Gerichtskosten für die Einreichung einer Schutzschrift betragen gemäß § 1 Nr....mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 11. Abrechnung bewilligter PKH/Formulare

Rz. 520 Für den RA gibt es keine Pflicht, die Festsetzung seiner PKH-Vergütung mit dem amtlichen Formular zu beantragen (vgl. Teil A Ziff. 1.1 der bundeseinheitlichen "AV Vergütungsfestsetzung"). Die amtlichen Formulare sind u.a. auf dem Justizportal des Bundes und der Länder veröffentlich: https://justiz.de/service/formular/f_kosten_verguetungen/index.phpmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Besondere Verfahren / II. Zuständigkeit

Rz. 8 Das Familiengericht ist kein eigenständiges Gericht (wie z.B. das Arbeitsgericht), sondern nach § 23b Abs. 1 GVG eine Abteilung des Amtsgerichts (AG). Rz. 9 Das Familiengericht ist für alle Familiensachen ausschließlich sachlich zuständig (§ 23a Abs. 1 S. 2 GVG). In § 111 Nr. 1–11 FamFG werden die Familiensachen abschließend definiert:mehr

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FF 01/2026, Aktuelles Unter... / 1. Einheitliche Leitlinien Nordrhein-Westfalen

Nachdem die drei nordrhein-westfälischen Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln sich entschlossen haben, beginnend ab Januar 2025 neu geschaffene, einheitliche unterhaltsrechtliche Leitlinien zu verwenden,[65] schreitet die angestrebte Tendenz, die Leitlinien der einzelnen Oberlandesgerichte in regionale Gruppen zusammenzufassen,[66] erfreulicherweise weiter voran:mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / IV. Schutzschrift

Rz. 33 Ahnt der zukünftige Antragsgegner, dass möglicherweise ein Arrest oder eine einstweilige Verfügung beantragt und erlassen wird, so kann er eine Schutzschrift einreichen, mit der er die Gegenargumente vorbringt und von vornherein zumindest eine mündliche Verhandlung erreichen will. Diese Schutzschrift ist zwingend bundesweit einheitlich beim Zentralen Schutzschriftenreg...mehr

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FF 01/2026, Aktuelles Unter... / 5. Angemessener Selbstbehalt beim Enkelunterhalt

Ab dem Jahr 2026 weist die Düsseldorfer Tabelle in der Anmerkung D II erstmals einen gesonderten Selbstbehalt für den Enkelunterhalt aus. Die Tabelle folgt damit der Praxis einzelner Oberlandesgerichte, die in ihren Leitlinien bislang schon einen eigenen Selbstbehaltssatz vorgesehen haben.[62] Entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung entspricht der Selbstbehalt fü...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Zustellung

Rz. 393 Die Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbotes ist immer durch den Gerichtsvollzieher durchzuführen, eine Zustellung durch einen Boten oder durch die Post ist unwirksam. Rz. 394 Hinweis: Seit der Änderung des § 16 GVO zum 1.6.2023 ist für Zustellungen der Gerichtsvollzieher zuständig, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Dies hat zu ei...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 3. Formular

Rz. 99 Sofern ein PKH-Antrag gestellt werden soll, muss neben der Klage/dem Antrag und dem Antrag auf Bewilligung von PKH bei dem Gericht ein von dem Kläger/Beklagten und Antragsteller ausgefülltes Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" bei dem Prozessgericht eingereicht werden (§ 117 ZPO). Die von dem Antragsteller gemachten Angaben in ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Frist für den Antrag gem. § 50 RVG

Rz. 534 Seine weitere Vergütung wird dem RA nur auf seinen Antrag hin gezahlt (§ 50 Abs. 2 RVG). Wurde dem Auftraggeber PKH mit Ratenzahlung bewilligt, sollte der Antrag zugleich mit demjenigen nach § 49 RVG gestellt werden (das gesetzliche Formular berücksichtigt in einer weiteren Tabelle diese Vergütungsberechnung). Rz. 535 § 55 RVG Festsetzung der aus der Staatskasse zu z...mehr

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AGS 01/2026, Das neue Onlin... / 1. Änderung des GKG

Der Gesetzgeber begleitet die Einführung des Online-Zivilverfahrens durch eine gezielte Anpassung des GKG. Die im Online-Verfahren zu erhebende Gerichtsgebühr wurde gegenüber dem klassischen Verfahren bewusst abgesenkt. Dies folgt der bereits im "Diskussionspapier zur Modernisierung des Zivilprozesses" formulierten Empfehlung, ein digitales Verfahren durch kostenrechtliche S...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 72 PKH erhält, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur teilweise oder nur in Raten in der Lage ist, die Kosten des Rechtsstreits aus eigenen Mitteln aufzubringen. Grds. hat jede Partei, die einen Antrag auf Bewilligung von PKH stellt, ihr Einkommen und Vermögen einzusetzen, um den Prozess aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Zum Einkomme...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Das Antrags-Formular

Rz. 249 Unter das Adressfeld wird ein Texteingabefeld für Antragsteller aufgenommen, in das die Referenznummer für die elektronische Kostenmarke eingetragen werden kann. Allerdings gibt es bislang nicht in allen Bundesländern die Möglichkeit, Gerichtskostenmarken zu nutzen. Beispiel: Zudem kann dort ein Kontrollkästchen markiert werden, mit dem die Erteilung eines SEPA-Lastsc...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VI. Anwaltsgebühren

Rz. 293 In sozialrechtlichen Angelegenheiten ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Angelegenheiten, entstehen (zur der Rechtsnatur der einzelnen Gebührenarten vgl. § 8 Rdn 138 ff.). Rz. 294 Die entscheidende Vorschrift zur Unterscheidung bildet § 3 RVG: Ob in einer Sache Wertgebühren nach einem Gegenstandswert oder...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / ff) Verwertung der gepfändeten Sache

Rz. 162 Die Verwertung der gepfändeten Sachen erfolgt in Form einer Versteigerung durch den Gerichtsvollzieher. Die Versteigerung ist dabei in den §§ 814–825 ZPO geregelt. Nähere Einzelheiten zum Ablauf enthält auch noch die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA). Bei der Versteigerung handelt es sich um einen hoheitlichen Akt. Rz. 163 Der Gerichtsvollzieher kann die...mehr