Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat ihre Reformvorschläge für eine Mietrechtsänderung veröffentlicht. Im Referentenentwurf "Mietrecht II" werden auch die Vorgaben für Mietverträge verschärft – das sind die geplanten Neuregelungen im Überblick.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der unter anderem strengere Vorgaben für Vermieter vorsieht und darauf abzielt, weniger Ausnahmen von der Mietpreisbremse zuzulassen. "Wer eine bezahlbare Wohnung sucht, hat es an vielen Orten heute extrem schwer", sagte Ministerin Stefanie Hubig (SPD). Ein Grund dafür seien Probleme im Mietrecht.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete ("Mieterecht II") wird aktuell zwischen den verschiedenen Ressorts der Bundesregierung abgestimmt.
Die konkreten Vorschläge aus dem Entwurf "Mietrecht II" im Überblick.
Mietpreisbremse bei Kurzzeitvermietung: neue Frist
Kurzzeitmietverträge sollen einmalig für maximal 6 Monate abgeschlossen werden können. Der Abschluss eines Kurzzeitmietvertrags soll nur möglich sein, wenn ein besonderer Anlass für die Kurzzeitvermietung beim Mieter vorliegt.
Die Verlängerung der Mietpreisbremse um 4 Jahre bis zum 31.12.2029 hat der Bundesrat bereits am 11.7.2025 gebilligt. Hubig hatte zuvor angekündigt, sie wolle auch die Regeln für Kurzzeitmietverträge, möbliertes Wohnen und Indexmietverträge ändern.
Vermietung von möblierten Wohnungen
In angespannten Wohnungsmärkten sollen Vermieter künftig gesondert und unaufgefordert offenlegen müssen, welchen Zuschlag sie wegen einer Möblierung verlangen. Der Zuschlag soll sich am Zeitwert der Möbel orientieren "und angemessen sein". Für voll möblierte Wohnungen soll eine Pauschale von 5 % der Nettokaltmiete angesetzt w...