Fachbeiträge & Kommentare zu Justiz

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VDuG § 47 VDuG – Formvorschriften.

Gesetzestext (1) Anmeldung und Rücknahme sind in Textform gegenüber dem Bundesamt für Justiz zu erklären. (2) Wird die Anmeldung oder die Rücknahme durch einen Rechtsanwalt erklärt, muss für die Erklärung das vom Bundesamt für Justiz hierfür elektronisch bereitgestellte Formular genutzt werden. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, so ist die Übermitt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UKlaG § 4b UKlaG – Berichtspflichten und Mitteilungspflichten der qualifizierten Verbraucherverbände.

Gesetzestext (1) 1Die qualifizierten Verbraucherverbände, die in der Liste nach § 4 eingetragen sind, sind verpflichtet, dem Bundesamt für Justiz bis zum 30. Juni eines jeden Kalenderjahres für das vergangene Kalenderjahr zu berichten übermehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 16a EGGVG – [Kontaktstellen des Europäischen Justiziellen Netzes in Zivil- und Handelssachen].

Gesetzestext (1) Das Bundesamt für Justiz nach Maßgabe des Absatzes 2 und die von den Landesregierungen durch Rechtsverordnung bestimmten weiteren Stellen nehmen die Aufgaben der Kontaktstellen im Sinne des Artikels 2 der Entscheidung 2001/470/EG des Rates vom 28. Mai 2001 über die Einrichtung eines Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen (ABl. EG Nr. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 43 VSBG – Projektförderung, Forschungsvorhaben, Bericht.

Gesetzestext (1) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz fördert bis zum 31. Dezember 2019 die Arbeit einer ausgewählten Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle (§ 4 Absatz 2 Satz 1), die bundesweit tätig ist. (2) Begleitend untersucht das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in einem wissenschaftlichen Forschungsvorhaben die Funktionsw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Bei dem Bundesgerichtshof werden Zivil- und Strafsenate gebildet und Ermittlungsrichter bestellt. 2Ihre Zahl bestimmt der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz. (2) Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, Zivil- und Strafsenate auch außerhalb des Sitzes des Bundesgerichtshofes zu bilden und die Dienstsitze für Ermittlungsri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck/Grundlagen.

Rn 1 Justiz und Kommunikationspartner erstellen Schreiben seit langem in digitaler Form, meist unter Nutzung von Fachanwendungen. Bisher erfolgte jedoch meist ein Medienbruch. Es wurden die Schreiben nicht in der digitalen Form an den Empfänger übertragen, sondern ausgedruckt und per Post verschickt. Durch Rechtsverordnungen (vgl eAktVO) ist zunehmend geregelt, dass die Akte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1104a ZPO – Gemeinsame Gerichte

Gesetzestext 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte und einem Landgericht für die Bezirke mehrerer Landgerichte die Angelegenheiten in europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen nach der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 zuzuweisen, wenn dies der sachlichen Förderung der Verfahren dient. 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.13 (BGBl I S 3786) und das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5.7.17 (BGBl I S 2208, 2218) geändert und mWz 1.1.26 durch das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Jus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Bundesamt für Justiz führt eine Liste der qualifizierten Verbraucherverbände und veröffentlicht sie in der jeweils aktuellen Fassung auf seiner Internetseite. (2) 1Ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben es gehört, Interessen der Verbraucher durch nicht gewerbsmäßige Aufklärung und Beratung wahrzunehmen, wird auf seinen Antrag in die Liste einget...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UnivSchlichtV § 1 UnivSchlichtV – Bestellung von Streitmittlern

Gesetzestext (1) Die Universalschlichtungsstelle des Bundes ist mit mindestens zwei Streitmittlern zu besetzen, die sich untereinander vertreten. (2) Vor der Bestellung einer Person zum Streitmittler hat die Universalschlichtungsstelle des Bundes deren Namen, Qualifikation, beruflichen Werdegang und etwaige Vortätigkeiten als Streitmittler dem Bundesamt für Justiz schriftlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UKlaG § 4c UKlaG – Aufhebung der Eintragung in der Liste nach § 4.

Gesetzestext (1) Die Eintragung eines qualifizierten Verbraucherverbands in der Liste nach § 4 ist mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben, wenn (2) 1Ist auf Grun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 32 VSBG – Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung und Mitteilungspflichten der zuständigen Behörden und Aufsichtsbehörden.

Gesetzestext (1) Das Bundesamt für Justiz ist zentrale Anlaufstelle für die Europäische Kommission (Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung). (2) Die zuständige Behörde teilt der Zentralen Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung mit:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 26 VSBG – Widerruf der Anerkennung.

Gesetzestext (1) Erfüllt die Verbraucherschlichtungsstelle die für ihre Anerkennung notwendigen Voraussetzungen nicht mehr oder verstößt sie bei ihrer Tätigkeit systematisch gegen gesetzliche Vorschriften oder ihre eigene Verfahrensordnung, so hat die zuständige Behörde den Träger der Verbraucherschlichtungsstelle in Textform aufzufordern, die notwendigen Maßnahmen zu treff...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 24 VSBG – Anerkennung.

Gesetzestext Die zuständige Behörde erkennt auf Antrag eine Einrichtung als Verbraucherschlichtungsstelle an, wenn die Einrichtung die organisatorischen und fachlichen Anforderungen an die Streitbeilegung in Verbrauchersachen nach den Abschnitten 2 und 3 erfüllt, die Einrichtung ihren Sitz im Inland hat, auf Dauer angelegt ist und ihre Finanzierung tragfähig erscheint. Weit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Standards für Übermittlungen zwischen Behörden und Gerichten (Abs 4).

Rn 11 IV sieht ab 17.7.24 für einen besonderen Bereich technischer und organisatorischer Rahmenbedingungen der elektronischen Aktenführung eine gesonderte Verordnungsermächtigung vor, technische Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten des Bundes und der Länder einheitlich durch Rechtsverordnung zu regeln. Durch bundeseinheitliche t...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 28 EuGFVO – Überprüfung.

Gesetzestext (1) Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss bis zum 15. Juli 2022 einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung vor, der auch eine Bewertung dahingehend enthält, obmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 182 GVG – [Protokollierung].

Gesetzestext Ist ein Ordnungsmittel wegen Ungebühr festgesetzt oder eine Person zur Ordnungshaft abgeführt oder eine bei der Verhandlung beteiligte Person entfernt worden, so ist der Beschluss des Gerichts und dessen Veranlassung in das Protokoll aufzunehmen. Rn 1 Zweck der Bestimmung ist die Sicherstellung einer möglichst umfassenden und von Erinnerungslücken freien, objekt...mehr

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ZErb 08/2025, Sommer ohne Pause - Brauchen wir wieder Gerichtsferien?

Kaum ein Begriff klingt so behäbig wie "Gerichtsferien". Man hört förmlich das Aktenpapier rascheln, bevor es sorgsam in die Sommerpause gelegt wird. Jahrzehntelang galten sie als Relikt aus preußischen Zeiten – eine Schonfrist für Richter, Anwälte und Justizbeamte. Dann schaffte man sie ab, um Effizienz zu signalisieren. Und heute? Stehen wir mit vollen Geschäftsverteilungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 17 EGZPO

Zusammenfassung § 17 EGZPO(1) Das Bundesministerium der Justiz evaluiert unter Beteiligung der an der Erprobung teilnehmenden Länder vier Jahre und acht Jahre nach dem 19. Juli 2024 die mit der vollvirtuellen Videoverhandlung gemachten Erfahrungen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse. (2) 1Die an der Erprobung teilnehmenden Länder berichten dem Bundesministerium der Justiz...mehr

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Fassung Brüssel IIb-VO1Zur Brüssel IIa-VO s shop.wolterskluwer-online.de/code (s Impressum S IV).

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 81 Absatz 3,auf Vorschlag der Europäischen Kommission,nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,nach den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments (1),nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Soziala...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1119 ZPO – Verwaltungszusammenarbeit.

Gesetzestext (1) 1Soweit bei der Überprüfung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde oder einer beglaubigten Kopie eine Nachfrage bei der ausstellenden deutschen Behörde erforderlich ist, kann sich das Bundesamt unmittelbar an diese Behörde wenden. 2Dazu nutzt es das Binnenmarkt-Informationssystem unter Beachtung bereits vorhandener Verfahrensstrukturen. 3Diese Behörden sind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung und Entstehungsgeschichte.

Rn 1 Die Norm ist eine zentrale Grundlage für den elektronischen Rechtsverkehr innerhalb der Justiz. Ihre Bedeutung wird bei einem Vergleich mit früheren Regelungen deutlich. Durch Gesetz vom 13.7.01 (BGBl I 1542) ist der ursprüngliche § 130a in das Gesetz eingefügt worden (in Kraft seit 1.8.01). Er erlaubte die Einreichung prozessualer Erklärungen in elektronischer Form, so...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Elektronische Datenverarbeitung.

Rn 13 Die Ablehnung, einem mit der Bearbeitung von elektronischen Eingaben zum seit 1.1.07 gem § 8 I HGB in elektronischer Form geführten Handelsregister betrauten Richter diese in ausgedruckter Form zur Bearbeitung vorzulegen, bzw ein Verweis auf die eigene Fertigung von Ausdrucken, verletzt nach Ansicht des BGH (DRiZ 11, 66) nicht die richterliche Unabhängigkeit. Danach be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 42 VSBG – Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext (1) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesratesmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Mecklenburg-Vorpommern.

Rn 26 Maßgebend sind Art 47 der Landesverfassung sowie die Verwaltungsvorschrift des MP v 17.12.12, ABl 13, 3, für die einzelnen Geschäftsbereiche darüber hinaus die jeweiligen AnO, zB für die Justiz der Erlass v 9.8.16, ABl 890, zuletzt geändert am 13.11.17, ABl 782.mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / I. Voraussetzungen

Rz. 89 Aus Schiedssprüchen selbst kann keine Zwangsvollstreckung erfolgen, sondern nur aus den Entscheidungen, die Schiedssprüche – auch vereinbarte – für vollstreckbar erklären (§ 794 Abs. 1 Nr. 4a ZPO).[118] In einem Rechtsgestaltungsakt wird dem Schiedsspruch durch das staatliche Gericht die Vollstreckbarkeit verliehen (§ 1060 ZPO). Einem Antrag auf Vollstreckbarerklärung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Bearbeiterverzeichnis

Dr. Jürgen Adam, LL.M. (Michigan) Präsident des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau Dr. Brunhilde Ackermann Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Ahrens Professor an der Universität Göttingen Dr. Monika Anders Präsidentin des Landgerichts Essen a.D. Prof. Dr. Sebastian Baldringer, LL.M. oec. Professor an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management Köln Rec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Hilfspersonen.

Rn 5 Hilfspersonen des SV können selbst nicht abgelehnt werden (Zweibr MDR 86, 417; vgl aber Ddorf MDR 08, 104 [OLG Düsseldorf 11.06.2007 - I-21 W 19/07]: Verwertungsverbot, iÜ § 407a Rn 3–7), Umstände in deren Person können jedoch eine Ablehnung des SV rechtfertigen (Karlsr Justiz 80, 79; Köln OLGZ 83, 121).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Allgemeine Verwaltungsvorschriften (Abs 5).

Rn 11 Die verfassungsrechtlich zulässige Ermächtigung für das Bundesministerium der Justiz (BVerfGE 26, 338 [BVerfG 15.07.1969 - 2 BvF 1/64]) hat durch die Anordnung über die Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) und die ergänzenden Anordnungen der einzelnen Länder keine Bedeutung erlangt (s Rn 7).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Jeder im Verbandsklageregister angemeldete Verbraucher kann innerhalb einer Frist von einem Monat gegenüber dem Bundesamt für Justiz den Austritt aus dem Vergleich erklären. Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe des Vergleichs im Verbandsklageregister. (2) Verbraucher, die ihren Austritt wirksam erklärt haben, werden durch den Vergleich nicht gebunden. Der Austritt berüh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 32 EuZVO – Achtung der Grundrechte nach dem Unionsrecht.

Gesetzestext Die Grundrechte und Grundfreiheiten aller beteiligten Personen, insbesondere das Recht auf gleichberechtigten Zugang zur Justiz, das Recht auf Nichtdiskriminierung und das Recht auf Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre, sind nach Maßgabe des Unionsrechts uneingeschränkt zu wahren und zu achten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 184 GVG – [Deutsche Sprache].

Gesetzestext 1Die Gerichtssprache ist deutsch. 2Das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen, ist gewährleistet. Rn 1 Nach dem Zweck der Vorschrift darf deutschen Staatsbürgern vor deutschen Gerichten keine fremde Sprache aufgezwungen werden, auch nicht tw etwa durch eine fremdsprachige Urkunde. Es ist ein nicht ausdr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Versteigerungsplattform.

Rn 7 Für die Versteigerung können nicht die bereits vorhandenen gewerblichen Auktionsplattformen genutzt werden. Sie soll über eine hierfür eigens geschaffene Plattform durchgeführt werden, auf der die Versteigerung nach öffentlichem Recht erfolgt (BTDrs 16/12811, 8). Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Dienst- und Geschäftsverhältnisse der mit den Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen zu betrauenden Beamten (Gerichtsvollzieher) werden bei dem Bundesgerichtshof durch den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, bei den Landesgerichten durch die Landesjustizverwaltung bestimmt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1069 ZPO – Zuständigkeiten nach der Verordnung (EU) 2020/1784; Verordnungsermächtigungen.

Gesetzestext (1) Für Zustellungen im Ausland sind als deutsche Übermittlungsstelle im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU 2020/1784 zuständig:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Bei maschineller Bearbeitung werden Beschlüsse, Verfügungen, Ausfertigungen und Vollstreckungsklauseln mit dem Gerichtssiegel versehen; einer Unterschrift bedarf es nicht. (2) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den Verfahrensablauf zu regeln, soweit dies für eine einheitliche m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UnivSchlichtV Fassung UnivSchlichtV

Auf Grund des § 42 Absatz 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b des Gesetzes vom 30. November 2019 (BGBl. I S. 1942) neu gefasst worden ist, verordnet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Mitglieder des Bundesgerichtshofes werden durch den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss gemäß dem Richterwahlgesetz berufen und vom Bundespräsidenten ernannt. (2) Zum Mitglied des Bundesgerichtshofes kann nur berufen werden, wer das fünfunddreißigste Lebensjahr vollendet hat.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG Fassung VSBG

Vom 19.2.16 (BGBl I S 254, bereinigt 1039), geändert durch Art 2 Abs 3 des G zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamtes für Justiz v 25.6.20 (BGBl I, 1474) und durch Art 10 des G vom 19.6.23 (BGBl I Nr 154), zuletzt geändert durch Art 16 des Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetzes vom 8.10.23 (BGBl Nr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Hessen.

Rn 25 Als Rechtsgrundlage ist zu nennen Art 103 der Landesverfassung iVm der AnO v 5.11.12 (StAnz 1262), zuletzt geändert am 17.11.22 (StAnz 1466), iVm den Vertretungsanordnungen für die einzelnen Geschäftsbereiche, so zB für den Bereich der Justiz v 20.3.12, StAnz 411, zuletzt geändert durch AnO v 6.12.22, StAnz 1479.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Berlin.

Rn 21 Vertretungsregelungen enthalten das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz (AZG) v 22.7.96, GVBl 302, 472, zuletzt geändert durch Gesetz v 12.5.22, GVBl 191, die Verwaltungsvorschriften v 23.1.90, ABl 202, die nach wie vor Geltung beanspruchen (ABl 99, 4855). Vgl auch die AnO im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung v 13.2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 245 ZPO – Unterbrechung durch Stillstand der Rechtspflege.

Gesetzestext Hört infolge eines Krieges oder eines anderen Ereignisses die Tätigkeit des Gerichts auf, so wird für die Dauer dieses Zustandes das Verfahren unterbrochen. Rn 1 Die Vorschrift greift ein, wenn ein Stillstand der Rechtspflege durch einen Krieg oder ein ähnliches Ereignis, wie zB Naturkatastrophen, Revolution, eingetreten ist (zur Bedeutung des § 245 vgl Sangmeis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist nur zulässig, wenn der Antragsteller geltend macht, durch die Maßnahme oder ihre Ablehnung oder Unterlassung in seinen Rechten verletzt zu sein. (2) Soweit Maßnahmen der Justiz- oder Vollzugsbehörden der Beschwerde oder einem anderen förmlichen Rechtsbehelf im Verwaltungsverfahren unterliegen, kann der Antrag auf gerichtliche ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 259 FamFG – Formulare.

Gesetzestext (1) Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahren durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Formulare für das vereinfachte Verfahren einzuführen. Für Gerichte, die die Verfahren maschinell bearbeiten, und für Gerichte, die die Verfahren nicht maschinell bearbeiten, können unterschiedliche For...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 4 Nähere Regelungen zum Verfahren enthalten die §§ 816–819 sowie §§ 92–96, 103, 111 IV GVGA. Für die Versteigerung im Internet sind die Einzelheiten durch Rechtsverordnungen der Landesregierungen oder ggf der Landesjustizverwaltungen zu regeln (Abs 3), insb auf welcher Versteigerungsplattform und ab welchem Zeitpunkt öffentliche Versteigerungen im Internet zugelassen sind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VDuG § 45 VDuG – Veranlassung der Bekanntmachung durch das Gericht.

Gesetzestext Das Gericht übermittelt dem Bundesamt für Justiz unverzüglich veröffentlichungsfähige Fassungen der im Verbandsklageregister öffentlich bekannt zu machenden Angaben (§ 44 Nummer 1 bis 6 und 9 bis 18), insbesondere der Terminsbestimmungen, Hinweise, Zwischenentscheidungen und Urteile. Rn 1 Die Bekanntmachungen werden durch das Gericht vAw veranlasst. Direkte Mitt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ermessensentscheidungen (Abs 3).

Rn 9 Räumt das Gesetz der Justizverwaltung ein Ermessen bei der Entscheidung oder bei der Frage ein, ob überhaupt eine Maßnahme getroffen wird, ist die Überprüfbarkeit des Verwaltungshandelns entspr eingeschränkt. Ermessen bedeutet, dass mehrere Entscheidungen rechtmäßig sein können. Rechtswidrig kann das Handeln der Justizverwaltung nur dann sein, wenn das Ermessen überschr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Auswahl.

Rn 2 Das Gericht bestimmt vorbehaltlich des Abs 5 nach pflichtgemäßem Ermessen die Anzahl der SV, die Abgabe gemeinschaftlicher oder getrennter Gutachten (vgl § 411 Rn 7). Es wählt den Fachbereich (vgl BGH MDR 98, 488 [BGH 16.09.1997 - X ZR 54/95]) und die konkrete(n) Person(en) aus (vgl BGH NJW 09, 1209, 1210 = MedR 10, 181, 182 [BGH 18.11.2008 - VI ZR 198/07]). Auf Ansehen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 945b ZPO – Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die näheren Bestimmungen über die Einrichtung und Führung des Registers, über die Einreichung von Schutzschriften zum Register, über den Abruf von Schutzschriften aus dem Register sowie über die Einzelheiten der Datenübermittlung und -speicherung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Freibetrag für unterhaltsberechtigte Personen (§ 115 I Nr 2b).

Rn 26 Für Personen, denen die Partei kraft gesetzlicher Unterhaltpflicht Unterhalt schuldet, sind die Freibeträge abhängig vom Alter in Abzug zu bringen. Für Erwachsene sind dies 496 EUR; von 15 bis 18 Jahren 518 EUR; von 7 bis 14 Jahren 429 EUR; für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 393 EUR. Voraussetzung ist eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung, freiwillige...mehr