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Mietpreisbremse läuft weiter bis Ende Dezember 2029

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Die Mietpreisbremse ist um vier Jahre bis Ende 2029 verlängert. Der Gesetzentwurf der schwarz-roten Koalition fand die notwendige Mehrheit im Bundesrat. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) denkt nun über eine Bußgeldregelung nach.

Der Bundesrat hat in der letzten Plenarsitzung vor der parlamentarischen Sommerpause am 11.7.2025 ein Gesetz des Bundestags zur Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre bis zum 31.12.2029 gebilligt.

Die Regelung erlaubt es Ländern, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen bei Neuvermietungen die Miete maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf – mit Ausnahmen für Neubauten ab 2014. Die Regelung war zuletzt bis zum 31.12.2025 befristet.

Da der Vermittlungsausschuss nicht angerufen wurde, kann das Gesetz ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Verstöße gegen Mietpreisbremse: Bußgeldregelung soll kommen

Für Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) reicht die Verlängerung der Mietpreisbremse nicht aus. "Nach der Sommerpause wird eine Expertenkommission die Arbeit aufnehmen, die sich mit weiteren drängenden Fragen des Mietrechts befassen wird", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Die soll auch Vorschläge für eine Bußgeldregelung bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse machen.

Derzeit ist es so, dass der Mieter, wenn ein Vermieter gegen die Mietpreisbremse verstößt, die überhöhte Miete zurückfordern kann. "Mehr hat der Vermieter nicht zu befürchten", kritisierte Hubig. "Das ist aus meiner Sicht unbefriedigend."

Die Kommission zu Mietrechtsfragen soll ihre Vorschläge spätestens bis zum 31.12.2026 vorlegen. Dem Gremium sollen Experten aus Justiz und Wissenschaft, von Verbänden der Mieter und Vermieter und vom Deutschen Städtetag angehören.

Re...

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