Fachbeiträge & Kommentare zu Justiz

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§ 27 Kaufrecht / 5. Abschluss des Kaufvertrags

Rz. 181 Für den Vertragsschluss und den Nachweis des Vertragsinhalts legt Art. 11 UN-Kaufrecht den Grundsatz der Formfreiheit fest, der gem. Art. 29 UN-Kaufrecht auch für die Vertragsänderung und -aufhebung gilt.[362] Anders als §§ 315 f. BGB verlangt das UN-Kaufrecht für das Vorliegen eines Angebots zum Abschluss eines Vertrags in der Regel neben der Benennung von Kaufgegen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Jeder, der legal Musik in der Öffentlichkeit spielen will, muss hierzu grundsätzlich eine Lizenz der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (kurz GEMA) erwerben. Die GEMA ist die größte und bekannteste Verwertungsgesellschaft (neben der VG Wort und der GVL). Sie ist für die Wahrnehmung der Rechte de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Tarife

Tz. 7 Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Die Nutzungsrechte gewährt die GEMA gegen Zahlung einer Vergütung, die nach den Tarifen mit pauschalen Vergütungssätzen berechnet wird. Die Tarife sind im Bundesanzeiger – herausgegeben vom Bundesminister der Justiz – und auf der Homepage der GEMA veröffentlicht. Laut BGH ist Zweck des Tarifwerkes, bestimmte Sachverhalte in ihren typischen Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 402 AO und 403 AO regeln die Rechte und Pflichten sowie die Beteiligung der Finanzbehörde in den Fällen, in denen das Steuerstrafverfahren gem. § 386 Abs. 3 AO durch die Staatsanwaltschaft geführt wird. Während § 402 AO die Rechtsstellung der Finanzbehörde im staatsanwaltschaftlichen Steuerstrafverfahren bestimmt, ergeben sich aus § 403 AO die Beteiligungsrechte...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Schaffung einer besonderen Gefahrenlage

Rz. 277 Wer eine besondere Gefahrenlage schafft, muss die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern.[616] Haftungsgrund ist der Gesichtspunkt der Ingerenz. Auch diese Fallgruppe überschneidet sich in weiten Teilen mit der Bereichshaftung und der Eröffnung eines Verkehrs. Eine besondere Gefahrenlage schafft beispielswe...mehr

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Eigenkapitalveränderungsrec... / 1.2.3 DRS 22 und seine Einordnung in die Normenhierarchie

Rz. 21 Über § 342 HGB hat der Gesetzgeber ein Rechnungslegungsgremium installiert, welches unter anderem Rechnungslegungsempfehlungen für die Ausgestaltung der Konzernrechnungslegung geben soll. Da der Gesetzgeber in § 297 Abs. 1 HGB lediglich das Wort "Eigenkapitalveränderungsrechnung" ohne weitere Konkretisierung nennt, war es daher in diesem Sinne Aufgabe des DRSC, einen ...mehr

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§ 1 Einführung / D. Unfallhaftpflichtrecht und Internet

Rz. 21 Der Bedeutung der EDV für das Unfallhaftpflichtrecht wird bereits seit der 14. Auflage dieses Buches durch Hinweise z.B. auf elektronische Datenbanken und andere Hilfen und Dokumente Rechnung getragen. Angesichts der schnell wachsenden Verbreitung des Internets auch in Europa und seiner Auswirkungen auf viele Bereiche unserer Gesellschaft erscheinen einige Hinweise zu...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 10. Kostenentscheidung

Rz. 66 Keine besonderen Fragen stellen sich im Rahmen der vom Gericht zu treffenden Kostengrundentscheidung, wenn die Klagepartei mit ihrem Schmerzensgeldbegehren voll unterliegt oder obsiegt (oder das ­Gericht gar – zulässigerweise – mehr als erwartet zuspricht). Bleibt die Klagepartei indessen teilweise beweisfällig und wird deren Klage deshalb teilweise abgewiesen (oder w...mehr

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§ 30 Besonderheiten in Binn... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 2 BinSchVfG (Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschifffahrtssachen) (1) Binnenschifffahrtssachen im Sinne dieses Gesetzes sind bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die mit der Benutzung von Binnengewässern durch Schifffahrt zusammenhängen und zum Gegenstand haben:mehr

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§ 30 Besonderheiten in Binn... / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Grundlagen

Rz. 837 Da es an einer Kodifikation des Staatshaftungsrechts nach wie vor fehlt,[2580] ist und bleibt die Amtshaftung gemäß § 839 BGB, Art. 34 GG die Domäne des Staatshaftungsrechts, in dem es im Kern darum geht, die Eigenverantwortung des Bürgers für die Entfaltung und Gestaltung seiner privaten und beruflichen Sphäre von der Verantwortung des Staates und seiner Gliederunge...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / b) Kriterien in der Person des Schädigers

Rz. 27 In der Person des Schädigers kommt für die Bemessung einer angemessenen Kompensation auch die Berücksichtigung verschiedenster Umstände in Betracht, so unter anderem: Rz. 28mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / II. Deckungssumme, Mindesthöhen der Versicherungssummen

Rz. 268 Vom Haftungshöchstbetrag ist die Deckungssumme aus dem Versicherungsvertrag des Schädigers mit seinem Haftpflichtversicherer zu unterscheiden. Wenn der Geschädigte den Direktanspruch (§ 115 VVG) gegen den Haftpflichtversicherer geltend macht, wird dessen Zahlungspflicht nicht nur durch die gesetzlichen Haftungshöchstbeträge bestimmt, sondern auch dadurch, welche Vers...mehr

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§ 6 Binnenschifffahrtsrecht / Literaturtipps

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Vorwort

Sieben Jahre nach der letzten Auflage erscheint unser Werk in seiner 17. Auflage nun in neuem Gewand bei einem neuen Verlag. Von den Verfassern der 16. Auflage sind Dr. Wolfgang Kürschner, Dr. Frank Fad, Dr, Andreas Kadletz, Gundolf Rüge, Friedrich Wilhelm Sapp und Martin vom Brocke aus persönlichen Gründen ausgeschieden. Ihnen sei an dieser Stelle für ihr Engagement und Wir...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / V. Hinterbliebenengeld

Rz. 14 Die zunehmende Forderung nach einem Angehörigenschmerzensgeld, wie es in anderen europäischen Rechtsordnungen vorgesehen ist, hat den Gesetzgeber zum Handeln getrieben. Spätestens, nachdem der Arbeitskreis I des 50. Verkehrsgerichtstags 2012 in Goslar mit knapper Mehrheit dafür ausgesprochen hatte, in Fällen fremdverursachter Tötung den nächsten Angehörigen einen Ents...mehr

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Teil B Gesellschaftsrecht / 1.3 Geltung des Art. 50 Abs. 3 EUV

Art. 50 Abs. 3 EUV besagt, dass für den Mitgliedstaat, der den Austritt aus der EU erklärt hat, die Verträge ab dem Inkrafttreten des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der Mitteilung des Austritts keine Anwendung mehr finden, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern. Für den Brex...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.1.2.1 Gleichzeitige Antragstellung

Rz. 23 Verlangt der Gläubiger direkt mit dem Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses die (teilweise) Nichtberücksichtigung eines Unterhaltsberechtigten, so muss er dies im amtlichen Formular wegen gewöhnlicher Geldforderungen (im amtlichen Formular wegen gesetzlicher Unterhaltsforderungen gem. § 2 Nr. 2 ZVFV gibt es keine Möglichkeit zur Antragstellung nach § 850...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Dynamisierte Freibeträge (Abs. 4)

Rz. 18 Satz 1 regelt, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung bekannt machen muss: die Höhe des unpfändbaren Arbeitseinkommens nach Abs. 1 (Satz 1 Nr. 1), die Höhe der Erhöhungsbeträge nach Abs. 2 (Satz 1 Nr. 2), die Höhe der in Abs. 3 Satz 3 genannten Höchstbeträge (Satz 1 Nr. 3). Der frühere Anhang zur ZPO als L...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2.4 Form der Entscheidung

Rz. 8 Kommt der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung formell rechtskräftig ist, so bescheinigt er dies in der Regel auf der von dem Antragsteller vorgelegten Entscheidungsausfertigung (Stein/Jonas/Münzberg, § 706 Rn. 8). Aber auch eine separate Bescheinigung ist möglich. Der Vermerk hat regelmäßig folgenden Wortlaut: "Vorstehendes Urteil i...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Verfahren

Rz. 11 Das Notfristzeugnis wird von Amts wegen eingefordert. Zuständig für die Erteilung des Notfristzeugnisses ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Gerichts, bei dem das Rechtsmittel einzulegen ist. Der Urkundsbeamte prüft ausschließlich, ob vor Ablauf der Notfrist eine Rechtsmittelschrift (Einspruch, Rüge) eingegangen ist. Dazu muss er den Ablauf der Notfrist selb...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.23 Freiwilligendienst der Generationen (Abs. 1a)

Rz. 174 Seit 1.1.2009 ist über § 2 Abs. 1a die Gruppe der Personen versichert, die nach näherer Maßgabe der Regelung den Freiwilligendienst der Generationen leisten. Das Bestehen der Versicherung nach Abs. 1a ist auch Voraussetzung für den (weiteren) Bezug von Kindergeld (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG). Freiwilligendienst leisten nicht nur die Jugendlichen nach dem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Bei Bestellung durch das Bundesamt für Justiz

Rz. 31 Für die Bestellung des Beistandes durch das Bundesamt für Justiz (§§ 87e, 53 IRG) verweist § 53 Abs. 3 IRG auf §§ 137 bis150 StPO mit Ausnahme der §§ 140, 141 Abs. 1 bis 3 und § 142 Abs. 2 StPO. § 161a Abs. 3 StPO ist damit nicht in Bezug genommen. Gleichwohl wird man für Anträge auf gerichtliche Entscheidung gegen Entscheidungen des Bundesamts für Justiz auch das Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Besonderheiten bei Bestellung durch das Bundesamt für Justiz

Rz. 75 Bestellt das Bundesamt für Justiz einen anwaltlichen Beistand, ist § 59a Abs. 2 zu beachten. Auf die dortigen Erl. wird verwiesen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Bundesamt für Justiz

Rz. 183 Abs. 7 gilt nicht für den vom Bundesamt für Justiz gem. §§ 87e, 53 IRG zum Beistand bestellten Rechtsanwalt in Verfahren auf Bewilligung der Vollstreckung europäischer Geldsanktionen. Denn diese Bestellung verschafft dem Beistand keinen Vergütungsanspruch hinsichtlich der im Verfahren vor dem Bundesamt anfallenden Verfahrensgebühr VV 6100 gegen die Staatskasse, weil ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Beistandsbestellung durch das Bundesamt für Justiz (Abs. 3)

1. Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (Abs. 3 S. 1) Rz. 18 Nach §§ 87e, 53 IRG kann das Bundesamt für Justiz im Verfahren auf Bewilligung der Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen im Rechtshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (§§ 87 ff. IRG) einen anwaltlichen Beistand bestellen. Da für diesen Beistand die Vorschriften für den gerichtlich be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vertretung vor dem Bundesamt für Justiz

a) Verfahrensgebühr VV 6100 Rz. 44 Vertritt der Anwalt den Mandanten im Bewilligungsverfahren vor dem Bundesamt für Justiz (§§ 87 ff. IRG), so handelt es sich zwar um eine außergerichtliche Tätigkeit. Diese richtet sich jedoch nicht nach VV Teil 2 Abschnitt 3, da die Vorschriften nach VV Teil 2 Abschnitt 3 in Straf- und Bußgeldsachen grundsätzlich ausgeschlossen sind (VV Vorb...mehr

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FF 06/2021, Familienrechtliche Reformvorhaben und JUMIKO

Interview mit dem Vorsitzenden der Justizminister/innen-Konferenz Peter Biesenbach, Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen Peter Biesenbach Schnitzler/FF: Sie sind seit Januar dieses Jahres für ein Jahr Vorsitzender der Justizminister/innen-Konferenz, kurz JUMIKO. Welche wichtigen Fragen wollen Sie in diesem Jahr ansprechen? Biesenbach: Die JUMIKO ist für mich so ein weni...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Höhe

Rz. 45 Für die Vertretung gegenüber dem Bundesamt für Justiz erhält der Anwalt nach VV 6100 eine Verfahrensgebühr in Höhe von 55 EUR bis 374 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 214,50 EUR. Ist der Anwalt vom Bundesamt für Justiz zum Beistand bestellt worden, erhält er eine Festgebühr in Höhe von 172 EUR aus der Staatskasse (§ 59a Abs. 2).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (Abs. 3 S. 1)

Rz. 18 Nach §§ 87e, 53 IRG kann das Bundesamt für Justiz im Verfahren auf Bewilligung der Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen im Rechtshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (§§ 87 ff. IRG) einen anwaltlichen Beistand bestellen. Da für diesen Beistand die Vorschriften für den gerichtlich bestellten Rechtsanwalt entsprechend gelten, erhält der Bei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Gemäß §§ 161a Abs. 1 S. 2, 163 Abs. 4 S. 1 Nr. 3, 68b StPO kann auch die Staatsanwaltschaft einem Zeugen einen anwaltlichen Beistand für polizeiliche Vernehmungen oder staatsanwaltliche Vernehmungen beiordnen. Nach §§ 87e, 53 IRG (Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen) kann darüber hinaus das Bundesamt für Justiz im Verfahren auf Bewilligung der Vol...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 1 § 56 steht im Zusammenhang mit § 55 und regelt einheitlich das Verfahren bei Erinnerungen und Beschwerden des beigeordneten oder bestellten bzw. des im Rahmen der Beratungshilfe tätigen Rechtsanwalts oder der Staatskasse gegen die Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütungen. Für das Erinnerungsverfahren gelten nach Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 4 S. 1, Abs....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gerichtliche Entscheidung (Abs. 4 S. 1)

Rz. 26 Gegen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft und des Bundesamts für Justiz nach den Vorschriften des Abschnitts 8 (§§ 44 ff.), kann Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden. Abs. 4 soll nach dem Vorbild des § 57 den Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Justizbehörde regeln.[21] Abs. 4 erfasst alle Entscheidungen der Staatsanwaltschaft sowie des Bundesamtes...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gerichtliche Verfahren nach dem IRG

Rz. 12 Zu den von VV 6101 und 6102 erfassten gerichtlichen Verfahren nach dem IRG zählen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Abgeltungsbereich

Rz. 46 Die Verfahrensgebühr der VV 6100 deckt gem. VV Vorb. 6 Abs. 2 die gesamte Tätigkeit im Verfahren vor dem Bundesamt für Justiz ab. Die Gebühr entsteht bereits mit der ersten Tätigkeit, in der Regel der Entgegennahme der Information. Im gerichtlichen Verfahren entsteht die Verfahrensgebühr VV 6100.mehr

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ZErb 06/2021, Änderbarkeit ... / 2 Gründe

II. Die zulässige Klage ist begründet. Die Ablehnung der Änderung des Bescheides vom 5.11.2010 durch Bescheid vom 9.11.2015 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 23.5.2016 ist rechtswidrig und verletzt die Klägerin in ihren Rechten (§ 101 Finanzgerichtsordnung – FGO). Der Beklagte war verpflichtet, die Erbschaftsteuerfestsetzung vom 5.11.2010 nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Keine Terminsgebühr

Rz. 47 Abgegolten mit der Gebühr sind auch eventuelle Besprechungen mit dem Bundesamt für Justiz Behörde. Eine gesonderte Terminsgebühr sieht das RVG im Verfahren vor dem Bundesamt nicht vor, da solche Termine nicht vorgeschrieben und nicht üblich sind.[22]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / m) Nebenintervention

Rz. 97 Soweit der Vertreter des Nebenintervenienten beim Abschluss einer Einigung mitwirkt, kann auch er eine Einigungsgebühr erhalten. Zwei Voraussetzungen müssen allerdings gegeben sein. Zum einen muss der Nebenintervenient Partei des Einigungsvertrages geworden sein.[80] Dazu reicht es aus, dass der Nebenintervenient der Einigung beigetreten ist, dass also die zwischen den...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Entscheidungsträger

Rz. 5 Die Abs. 1 bis 4 und 7 bestimmen den für das Festsetzungsverfahren zuständigen Entscheidungsträger. Im Prinzip gilt für alle Hauptsacheverfahren, wo es zur Beiordnung oder Bestellung eines Anwalts gekommen ist, dass der Urkundsbeamte des erstinstanzlichen Gerichts entscheiden soll (Abs. 1 S. 1). Die Verknüpfung zu dem jeweils zuständigen Gericht ergibt sich für gewöhnl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Dem Antrag wird vollständig entsprochen

Rz. 110 Die Entscheidung über den Festsetzungsantrag erfolgt durch (Festsetzungs-)Beschluss (zur Rechtsbehelfsbelehrung siehe Rdn 117).[220] Zugleich mit der Festsetzung trifft der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle eine Auszahlungsanordnung, die von der Justiz- oder Landeskasse in einem automatisierten Verfahren bearbeitet wird. Eine Auszahlung ohne vorherige Festsetzung (Be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Verfahrensgebühr VV 6101

Rz. 53 Der Anwalt erhält eine Verfahrensgebühr nach VV 6101 in Höhe von 110 EUR bis 759 EUR (Mittelgebühr 434,50 EUR). Ist der Anwalt als Beistand bestellt, erhält er eine Festgebühr in Höhe von 348 EUR aus der Staatskasse. Rz. 54 Die Verfahrensgebühr deckt die gesamte Tätigkeit im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren ab (VV Vorb. 6 Abs. 2), ausgenommen die Teilnahme an ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Verschlechterungsverbot

Rz. 219 Das Verbot der reformatio in peius gilt nicht im Streitwertbeschwerdeverfahren.[87] Das folgt aus dem Gebot der Streitwertwahrheit. Die Parteien können ihre Wertangaben jederzeit berichtigen (§ 61 S. 2 GKG). Das Gericht wiederum ist verpflichtet, den Streitwert zutreffend zu beziffern und deshalb auch zur Abänderung von Amts wegen befugt (§ 63 Abs. 3 S. 1 GKG). Das b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Für den durch die Staatsanwaltschaft bestellten Rechtsanwalt gelten die Vorschriften über den gerichtlich bestellten Rechtsanwalt entsprechend. 2Ist das Verfahren nicht gerichtlich anhängig geworden, tritt an die Stelle des Gerichts des ersten Rechtszugs das Gericht, das für die gerichtliche Bestätigung der Bestellung zuständig ist. (2) 1Für den durch die Staatsanwaltsc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Pauschgebühr (§ 51)/Festsetzung der Vergütung (§ 55)

Rz. 24 Das Bundesamt für Justiz setzt eine Pauschgebühr gemäß § 51 – wie in § 51 Abs. 3 im Bußgeldverfahren nach dem OWiG die Verwaltungsbehörde – selbst fest. Über Anträge auf Bewilligung einer Pauschgebühr entscheidet das Bundesamt gleichzeitig mit der Festsetzung der Vergütung (§ 55). Für das Verfahren bei der Bewilligung der Pauschgebühr nach § 51 wird auf die Erläuterun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Rechtsbehelfsbelehrung (§ 12c)

Rz. 32 Nach § 12c muss jede anfechtbare Entscheidung eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf sowie über das Gericht, bei dem dieser Rechtsbehelf einzulegen ist, über dessen Sitz und über die einzuhaltende Form und Frist enthalten. Zur Rechtsbehelfsbelehrung bei der Festsetzung gemäß § 55 siehe § 55 Rdn 117 ff. Rz. 33 Nach § 59a Abs. 4 kann gegen die Entscheidungen de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Zuständigkeit (Abs. 4 S. 2, 3)

Rz. 27 Abs. 4 S. 1 bestimmt nur, dass gegen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft und des Bundesamts für Justiz gerichtliche Entscheidung beantragt werden kann und dass nach Abs. 4 S. 2 über diesen Antrag das LG entscheidet, in dessen Bezirk die Justizbehörde ihren Sitz hat. Bei der Beiordnung des Zeugenbeistands durch die Staatsanwaltschaft (Abs. 2) entscheidet das LG, bei ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahrensgebühr VV 6100

Rz. 44 Vertritt der Anwalt den Mandanten im Bewilligungsverfahren vor dem Bundesamt für Justiz (§§ 87 ff. IRG), so handelt es sich zwar um eine außergerichtliche Tätigkeit. Diese richtet sich jedoch nicht nach VV Teil 2 Abschnitt 3, da die Vorschriften nach VV Teil 2 Abschnitt 3 in Straf- und Bußgeldsachen grundsätzlich ausgeschlossen sind (VV Vorb. 2.3 Abs. 2), sondern es e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Geltung weiterer Vorschriften (Abs. 3 S. 1)

Rz. 22 § 59a Abs. 3 S. 1 ordnet die entsprechende Geltung der Vorschriften über den gerichtlich bestellten Rechtsanwalt an. Der von dem Bundesamt für Justiz bestellte Beistandmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Rückwirkung der Bestellung durch das Gericht (§ 48 Abs. 6)

Rz. 21 Gemäß § 48 Abs. 6 S. 1 erhält der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt bei erstmaliger Bestellung durch das AG die Vergütung auch für seine Tätigkeit vor dem Zeitpunkt seiner Bestellung, also ggf. auch die für die Tätigkeit im Bewilligungsverfahren vor dem Bundesamt für Justiz angefallene Verfahrensgebühr VV 6100 zuzüglich Auslagen.[18] Bei erstmaliger Bestellung im Rec...mehr