Die Digitalisierung des Zivilprozesses wird vorangetrieben. Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Akte sind eingeführt bzw. stehen kurz vor der Einführung. Ab 1.1.2026 ist die elektronische Akte im Zivilprozess verpflichtend. Es bleibt die Frage, was digitalisiert werden soll. Ziel kann und darf nicht sein, den Inhalt unserer jetzigen Papierakten künftig als elektronische Dokumente zu führen und zu bearbeiten.[1] Es stellt sich das Problem der digitalen Aufbereitung dessen, was jetzt in diversen Schriftstücken – anwaltliche Schriftsätze oder bspw. gerichtliche Verfügungen und Hinweise – mehr oder weniger gut gegliedert zur Akte gebracht wird. Eine sinnvolle neue Aufbereitung von Vorbringen erscheint in vielen Bereichen nicht nur hilfreich, sondern zwingend. Das Stichwort lautet "Strukturierung". Die Frage der Strukturierung von Verfahrensabläufen und von Partei- bzw. Beteiligtenvorbringen ist nur ein Teil der breiten Diskussion um die Legal Technology (Legal Tec).[2]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen