Fachbeiträge & Kommentare zu Internationales Steuerrecht

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Internationales Steuerrecht... / 3.5.2 Sonderfall "Ankauf und Auftragsforschung"

Nach dem Nexus-Approach der OECD liegen nicht nur in dem Umfang, in dem das Unternehmen Forschungs- und Entwicklungskosten hätte, qualifizierte Aufwendungen vor, die dann im Rahmen der Präferenzbesteuerung begünstigt werden können, sondern zusätzlich sind nach dem OECD-Vorschlag auch Anschaffungskosten zulässig, soweit sie ein festgelegtes Verhältnis zu den qualifizierten Ge...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.9.4 Verhältnis zur verdeckten Gewinnausschüttung nach § 8 Abs. 3 KStG

Bei unangemessen hohen Lizenzzahlungen stellt sich die Frage des Verhältnisses zwischen Lizenzschranke und vGA (Vorrang/Nachrang). Betrachtet man die vergleichbare Problematik bei der Zinsschranke, so vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, dass eine vGA vorrangig zu erfassen ist, d. h. in eine Abzugsbeschränkung nur Aufwand fallen kann, der den Gewinn originär geminde...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.7 Rechtsfolge partielles Abzugsverbot

Die Regelung ist so ausgestaltet, dass sich das Abzugsverbot nach der ertragsteuerlichen Belastung beim Empfänger richtet (von 100 % Abzugsverbot bei einer Ertragsteuerbelastung beim Empfänger von 0 % bis zu einem Abzugsverbot von 0 % bei einer Ertragsteuerbelastung beim Empfänger von 25 % oder mehr). Die entsprechende Formel in § 4j Abs. 3 EStG a. F., nach der der nicht abz...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.9.5 Verhältnis zum Steueroasenabwehrgesetz

Grundsätze § 8 des StAbwG enthält ein allgemeines Betriebsausgabenabzugsverbot für Zahlungen in Steueroasenländer, soweit es sich um Geschäftsbeziehungen bzw. Geschäftsvorgänge i. S. d. § 7 StAbwG handelt, d. h. betroffen sind die Geschäftsbeziehungen oder Beteiligungsverhältnisse, die Steuerpflichtige in oder mit Bezug zu einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet unterhal...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.9.1 Verhältnis zu § 50d Abs. 3 EStG

Da die Konzeption entsprechender Lizenzgestaltungen auf der Zwischenschaltung von EU-Durchleitgesellschaften beruht, stellt sich vorab auch die Frage, ob für eine Gesellschaft die Abkommensberechtigung zur Entlastung von Abzugssteuer besteht. § 50d Abs. 3 EStG versucht als sog. Anti-Treay-Shopping-Regelung derartige Zwischenschaltungen auch zu vermeiden, indem einer formal zw...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.5.1 Grundsatz

Im Hinblick auf die internationale Einigung zur zulässigen Förderung von Forschung und Entwicklung, dem sog. Nexus-Ansatz, greift die Lizenzschranke nicht, wenn das ausländische Präferenzsystem diesem Ansatz folgt. Dieser Ansatz formuliert faktisch ein Substanzerfordernis. Die den Lizenzeinnahmen zugrunde liegenden immateriellen Wirtschaftsgüter müssen durch eigene Forschung...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.12 Kritikpunkte

Sowohl in der Verbandsanhörung als auch der aktuellen Literatur[1] werden vielfältige Kritikpunkte gegen die Regelung vorgebracht. Dies sind vor allem: Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip Mit dem Abzugsverbot des § 4j EStG wird tatsächlich angefallenen Betriebsausgaben für Lizenzen, Konzessionen etc. unter bestimmten Bedingungen der steuermindernde Abzug vom Gewinn versag...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Anlass der Neuregelung – Patentboxen anderer Staaten

Viele Staaten haben zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, aber auch um Anreize im internationalen Steuerwettbewerb zu setzen, in den letzten Jahren Privilegien für Lizenzeinkünfte in Form von Präferenzsystemen geschaffen. Die nachfolgende Übersicht macht dies deutlicht; sie beruht hierbei auf den Systemen zum Zeitpunkt der Einführung des § 4j EStG. "Ausweichreaktione...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4 Ausblick – Die Lizenzschranke und weitere Überlegungen zur Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung

Die OECD hat im Mai 2019 ihr Programme of Work zur Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung vorgestellt. Dieses besteht aus dem sog. Pillar One, der Ausarbeitung globaler Verrechnungspreismethoden zur Aufteilung des digitalen Gewinns, der Implementierung der neuen Besteuerungsrechte sowie dem Pillar Two, der Einführung einer Globalen Mindestbesteuerung ("BEPS 2.0")...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.10 Beweislast

Die Beweislast für die Anwendung der Lizenzschranke liegt zwar grundsätzlich beim Finanzamt, denn nach den Grundsätzen der objektiven Beweislast trägt die Finanzverwaltung grundsätzlich die Beweislast für steuererhöhende und der Steuerpflichtige die Beweislast für steuermindernde Tatsachen.[1] Die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten[2] führt aber faktisch zu ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Als eine über die BEPS-Empfehlungen hinausgehende Reaktion auf die Berichte zu Aktion 5 "unfairer Steuerwettbewerb der Staaten" greift in Deutschland mit Wirkung ab 2018 ein partielles Abzugsverbot für Lizenzzahlungen zwischen verbundenen Unternehmen[1] nach § 4j EStG, wenn die effektive Steuerlast aufgrund eines schädlichen Präferenzsystems beim Empfänger unter 15...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Literaturverzeichnis / 2 Lehrbücher, Handbücher, Monographien

Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Band 2, 5. Auflage 2023 (zit. Baumgärtel/Bearbeiter) Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 8. Auflage 2023 Bonefeld/Daragan/Tanck/Riedel, Arbeitshilfen im Erbrecht, 3. Auflage 2010 Bonefeld/Kroiß/Lange, Die Erbrechtsreform, 2010 Bonefeld/Kroiß/Tanck, Der Erbprozess, 6. Auflage 2023 Bone...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Autorenverzeichnis

Dr. Irini Ahouzaridi Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mediatorin, Bonn Wolfgang Arens Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Arbeitsrecht, für Handels- und Gesellschaftsrecht und für Steuerrecht, Bielefeld Dr. Moritz Beneke Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Bonn Dirk Benson Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Berlin Sascha Borow...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 8 Internationales Stiftungsrecht und Internationales Steuerrecht

Ausgewählte Literaturhinweise: Eiling/Lüdicke, IStR 2017, 841, Fries in Hopt/Reuter, Stiftungsrecht in Europa, 2001, 371, 373, Haeusler in Richter/Wachter, Handbuch des internationalen Stiftungsrechts, 2007, § 12 Rn. 24; von Oertzen, BB 2016, 2569, 2571, Ronge, BB 2018, 1371, Schlüter, Stiftungsrecht zwischen Privatautonomie und Gemeinwohlbindung, 2004, 135, von Oertzen, BB 2016, ...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 8.2 Internationales Privatrecht

Rz. 266 Wegen des zunehmenden Interesses der Gestaltungspraxis an ausländischen Stiftungen und ähnlichen Rechtsformen ist auch ein Augenmerk auf die Bestimmungen des anwendbaren Sachrechts im Zusammenhang mit einer solchen Gestaltung zu richten. Weder das deutsche Recht noch völkerrechtliche Grundlagen bestimmen das anwendbare Sachrecht einer Stiftung im Allgemeinen. Das Int...mehr

Lexikonbeitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 Internationales Er... / 4.6 Anpassung

Rz. 54 Innerhalb derselben Rechtsordnung ist der Inhalt der Rechtssätze aufeinander abgestimmt. Zwar gibt es auch im innerstaatlichen Recht unterschiedliche Auslegungen von Rechtsbegriffen, z. B. den Begriff des Wohnsitzes im Zivil- und Steuerrecht, da diese sich aber jeweils auf andere Rechtsgebiete beziehen, kommt es zu keinen Konflikten. Etwas anderes kann sich ergeben, we...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 8.3.2 Fundatio Europaea

Rz. 274 Das Vorhaben einer Stiftung europäischen Unionsrechts ist einstweilen gescheitert (s. Rz. 4).mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3 Internationales Er... / 2.1 Unbeschränkte Erbschaft-/Schenkungsteuerpflicht

Rz. 9 Die unbeschränkte Erbschaft-/Schenkungsteuerpflicht tritt gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG für den gesamten Erwerb, d. h. auch für ausländisches Vermögen (Weltvermögensprinzip), ein, wenn beim Erwerb von Todes wegen der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes oder der Erwerber im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld ein Inländer ist. Rz. 10 Bei einer Schenkung unter Lebend...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Ertragsteuerbelastung der Einkünfte der ausländischen Gesellschaft von weniger als 25 Prozent

(3) [1]Eine niedrige Besteuerung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, wenn die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft einer Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 25 Prozent unterliegen, . . . Rz. 706 [Autor/Stand] Nur noch ein einheitliches Kriterium. § 8 Abs. 3 regelt die Niedrigbesteuerung für Wirtschaftsjahre einer Zwischengesellschaft, die nach dem 31.12.2007 beg...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 8.3 Unionsrecht

Rz. 271 Die Rechtsetzung durch die EU behandelt das Stiftungsrecht bislang nicht unmittelbar. 8.3.1 Grundfreiheiten, insbes. Niederlassungsfreiheit Rz. 272 Art. 54 Abs. 1 AEUV erklärt die Niederlassungsfreiheit auch für Gesellschaften anwendbar, die ihren Sitz innerhalb der EU haben. Nach Abs. 2 gelten als Gesellschaften auch andere juristische Personen des privaten Rechts; au...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 8.4 Steuerrechtliche Gesichtspunkte

Rz. 275 Sind ausländische Rechtsträger Gegenstand der Vermögensnachfolgeplanung, sind vor allem die Bestimmungen des deutschen AStG für die steuerliche Würdigung der geplanten Struktur zu berücksichtigen. Der gesetzliche Rahmen kann hier nur grob umrissen werden. 8.4.1 Grundlagen zur Besteuerung ausländischer Stiftungen und Trusts Rz. 276 Die meisten Stiftungen ausländischen R...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 7. Bruttoerträge aus aktiven Tätigkeiten

... und ihre Bruttoerträge ausschließlich oder fast ausschließlich aus den unter Absatz 1 Nr. 1 bis 6 fallenden Tätigkeiten bezieht... Rz. 621 [Autor/Stand] Bruttoerträge aus fast ausschließlich aktiven Tätigkeiten. § 8 Abs. 2 Nr. 1 aF forderte weiter, dass die 1. Untergesellschaft ihrerseits ihre Bruttoerträge aus fast ausschließlich aktiven Tätigkeiten iS von § 8 Abs. 1 N...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 8.1.3 Schweizer Stiftung

Rz. 261 Gelegentlich kann auch die Schweizer Stiftung für die private oder betriebliche Vermögensnachfolge in Betracht kommen. Ihr Gestaltungsspielraum ist jedoch weniger liberal als derjenige der liechtensteinischen Stiftung, sodass auf eine Darstellung hier verzichtet wird. Eine Übersicht findet sich bei Jakob/M. Uhl in Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, beck-online.GROSSKOMMENT...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 8.1 Ausländische Stiftungen und stiftungsähnliche Rechtstypen

Rz. 253 Wie auch in Deutschland oszilliert der Stiftungsbegriff in anderen Rechtsordnungen an der Grenze von allgemeiner Rechtsform für alle Zwecke und Rechtsträger lediglich für gemeinnützige Zwecke. In der Gestaltungspraxis kommen auch immer wieder Konzepte unter Beteiligung ausländischer Stiftungen zum Einsatz. Hier sind die zivilrechtlichen und die Steuerfolgen durch den...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literaturverzeichnis

Adrian/Fey/Selzer, BEPS-Umsetzungsgesetz 1, StuB 2016, 614; Becker/Loose/Misere, Bewirkt § 20 Abs. 2 AStG eine Verrechnung ausländischer Betriebsstättenverluste im Inland?, IStR 2016, 353; Benz/Böhmer, Die Nichtanwendungsgesetze des RefE eines "Anti-BEPS-Umsetzungsgesetzes", DB 2016, 1531; Brombach-Krüger, Treaty Override aus europarechtlicher und verfassungsrechtlicher Sich...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerstraf- und bußgeldrechtliche Aspekte

Rz. 1589 [Autor/Stand] Bei Verletzung dieser Mitwirkungspflichten drohen zunächst steuerliche Sanktionen. Ebenfalls durch das StVergAbG eingefügt wurden § 162 Abs. 3, 4 AO, die – einer internationalen Entwicklung folgend[2] – weitreichende steuerliche Sanktionen speziell für die Verletzung der Mitwirkungspflichten gem. § 90 Abs. 3 AO enthalten. § 162 Abs. 3, 4 AO gelten gem....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 1586 [Autor/Stand] Die Dokumentationsanforderungen im Bereich der Verrechnungspreise haben sich für international tätige Konzerne zu einer der wichtigsten Herausforderungen im Bereich des internationalen Steuerrechts entwickelt[2]. Die Zeiträume, für die diese erhöhten Anforderungen gelten, sind zunehmend Gegenstand von Betriebsprüfungen. Was zu befürchten war, hat sich ...mehr

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Anhang 1 Stiftungen / 8.2.2 Abgrenzungsfragen

Rz. 269 Art. 1 Abs. 2 Buchst. h EUErbVO (Verordnung (EU) Nr. 650/2012 (EuErbVO)) nimmt das Recht der juristischen Personen ausdrücklich vom Anwendungsbereich der Verordnung aus. Damit gilt vor allem für die Rechtsfähigkeit und auch für den Errichtungszeitpunkt einer Stiftung das Stiftungsstatut analog dem Gesellschaftsstatut. Die Frage der Erbfähigkeit, also ob eine jur. Per...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 8.2.1 Personalstatut der Stiftung

Rz. 267 Für dieses Rechtsgebiet ist deshalb auf die Grundsätze des Internationalen Gesellschaftsrechts zurückzugreifen (nun auch höchstrichterlich entschieden durch BGH vom 08.09.2016 – III ZR 7/15, NZG 2016, 1187). Der BGH knüpft an das Personalstatut der Gesellschaft nach der sog. Gründungstheorie an, wenn eine Gesellschaft im Inland oder im Raum der EU oder des EWR gegrün...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 8.2.3 Ordre-Public-Vorbehalt, Art. 6 EGBGB

Rz. 270 Soweit der Gründungstheorie folgend Stiftungen ausländischen Rechts in Deutschland einen Sitz begründen und ausländisches Recht als ihr Personalstatut behalten können, stellt sich i. R.d. Internationalen Privatrechts weiter die Frage, ob und wann ausländisches Stiftungsrecht gegen einen Vorbehalt gem. Art. 6 EGBGB verstoßen kann. Immerhin hat mit dem OLG Düsseldorf e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Baumhoff/Ditz/Greinert, Grundsätze der Dokumentation internationaler Verrechnungspreise nach der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung, DStR 2004, 157; Baumhoff, Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen, in Mössner u.a., Steuerrecht international tätiger Unternehmen, 5. Aufl. 2018, Rz. 4.1 ff.; Bruschke, Sanktionen bei einem Verstoß gegen die Doku...mehr

Lexikonbeitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / Die Autoren

Françoise Dammertz Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht bei Forvis Mazars in Germany am Standort Berlin. Sie ist als Senior Managerin im Bereich der Vermögens- und Unternehmensnachfolge tätig und begleitet Privatpersonen zivil – und steuerrechtlich rund um die Vermögens- und Erbfolgeplanung. Sie berät bei der Vertrags- und Testamentsgestaltung und begleitet die ste...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Funktionale Betrachtungsweise

Rz. 121 [Autor/Stand] Rechtsgrundlagen. Das zentrale Problem des § 8 ist die Einordnung der verschiedenen, von einer ausländischen Gesellschaft ausgeübten Tätigkeiten unter den Katalog des § 8 Abs. 1 Nr. 1—9 bzw. unter § 13 Abs. 2 (früher § 7 Abs. 6a und zuvor § 10 Abs. 6 Satz 2 a.F.). Insoweit interessiert einerseits die Qualifikation der Tätigkeiten als aktiv, (normal) pas...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 8.4.1 Grundlagen zur Besteuerung ausländischer Stiftungen und Trusts

Rz. 276 Die meisten Stiftungen ausländischen Rechts sind als juristische Personen selbst Rechtsträger, so dass das ihnen gewidmete Vermögen wie bei der deutschen rechtsfähigen Stiftung zivilrechtlich auch auf diese ausländischen Stiftungen übergeht. In vielen ausländischen Rechtsformen kann der Stifter für sich selbst oder für die Begünstigten der Stiftung weitreichende Einf...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 8.3.1 Grundfreiheiten, insbes. Niederlassungsfreiheit

Rz. 272 Art. 54 Abs. 1 AEUV erklärt die Niederlassungsfreiheit auch für Gesellschaften anwendbar, die ihren Sitz innerhalb der EU haben. Nach Abs. 2 gelten als Gesellschaften auch andere juristische Personen des privaten Rechts; ausgenommen sind solche juristischen Personen, die keinen Erwerbszweck verfolgen. Damit sind solche Stiftungen aus dem Anwendungsbereich der Niederl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) EG-/EWR-Gesellschaft

... ist eine Gesellschaft, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens hat, ... Rz. 426 [Autor/Stand] Gesellschaft mit Sitz oder Geschäftsleitung in einem EU-Mitgliedstaat. Die Nachweismöglichkeit des § 8 Abs. 2 bezieht sich zunächst auf Einkünfte einer Gesellschaft mit Sitz oder Geschäftsl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerlicher Pflichtenkreis

Rz. 1587 [Autor/Stand] In- und ausländische Kapitalgesellschaften sind selbständige Steuersubjekte (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Nr. 1 KStG, § 2 Abs. 2 GewStG), d.h. es ist stets zwischen Gesellschafts- und Gesellschafterebene zu trennen. Das Trennungsprinzip [2] gilt auch für international verbundene Kapitalgesellschaften, insbe sondere für international operierende Konzerne[3...mehr

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ZErb 10/2025, Neue Grundsät... / a. FG Hamburg, Urt. v. 17.12.2020 – 6 K 307/19

Nach Auffassung des FG Hamburg sei "das Tatbestandsmerkmal der Entziehung der rechtlichen und tatsächlichen Verfügungsmacht [gem. § 15 Abs. 6 Nr. 1 AStG] […] nicht eng, also etwa allein auf eine zivilrechtliche Verfügungsbefugnis bezogen, sondern weiter auszulegen."[8] Unter Bezugnahme des Telos von § 15 Abs. 1 und 6 AStG (Missbrauchsbekämpfung),[9] der ertragsteuerlichen Ge...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 8.1.1 Österreichische Familienstiftung

Rz. 254 Das österreichische Stiftungsrecht ist in zwei Teile aufgeteilt. In das Privatstiftungsgesetz, welches als Rechtsgrundlage für Privatstiftungen dient, und in das Bundesstiftungs- und Fondgesetz, das die rechtliche Grundlage für gemeinnützige Stiftungen bildet. (vgl. Kalss in Schäfer/Sethe/Lang, Handbuch der Vermögensverwaltung, 3. Aufl. 2022, Teil D. § 52 Rn. 1) Die ...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 8.4.3 Besteuerung der Leistungen an die Begünstigten

Rz. 280 Ist der Stifter unbeschränkt steuerpflichtig, sind ihm für seine inländische Einkommensbesteuerung die Einkünfte, die der ausländischen Familienstiftung zugeflossen sind, unmittelbar zuzurechnen (§ 15 Abs. 1 AStG). Das Gleiche gilt anstelle des Stifters für die Destinatäre ("bezugsberechtigt") der Stiftung. Die Einkünftezurechnung erfolgt vorranging gegenüber dem unb...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 8.1.2 Liechtensteinische Stiftung

Rz. 257 Ein noch stärker liberalisiertes Recht bietet das Fürstentum Liechtenstein hinsichtlich der Familienstiftung an. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in Art. 552 des Personen- und Gesellschaftsrechts (§§ 1 bis 41) (LGBl Nr. 4 vom 19. Februar 1926, vollständig revidiert durch LGBl. 2008/220). Auch die liechtensteinische Stiftung kann als eigennützige Stiftung allei...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 8.1.4 Common Law, insbesondere Trust

Rz. 262 Der anglo-amerikanische Rechtskreis hat sich hinsichtlich des Rechtstypus Stiftung anders entwickelt als die meisten kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen. Die Stiftung als eigenständiger Typus der juristischen Person ist dort nur in Ansätzen entwickelt. Ansatzpunkt für gemeinnützige Tätigkeiten war und ist, vor allem in den Vereinigten Staaten, die steuerliche Beg...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 8.4.2 Dotation ausländischer Stiftungen und Trusts

Rz. 279 Die Erstausstattung (Dotation) einer Stiftung ist regelmäßig freigiebige Zuwendung (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG) oder Erwerb v.T.w. (§ 3 Abs. 2 Nr. ErbStG). Für ausländische Rechtsträger gilt das Stkl.-Privileg des § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG nach Ansicht der Finanzverwaltung nicht; es soll stattdessen unabhängig vom Verwandschaftsverhältnis des Stifters zu den Begünstigte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literaturverzeichnis

Ammelung/Kulch, Ausländischer Kapitalmarkt im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG, IStR 2000, 642; Axer, Der Europäische Gerichtshof auf dem Weg zu "doppelten Kohärenz" — Eine Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Cadbury Schweppes-Urteil, IStR 2007, 162; Bachmann/Richter, Ist die pauschale Strafsteuer nach dem Foreign Account Tax Compliance Act bei der Ermittlung der n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Hypothetischer Buchwertansatz

. . ., die ungeachtet des § 1 Abs. 2 und 4 des Umwandlungssteuergesetzes zu Buchwerten erfolgen könnten; . . . Rz. 369 [Autor/Stand] Ungeachtet § 1 Abs. 2 und 4 UmwStG. § 8 Abs. 1 Nr. 10 erfasst alle Umwandlungen, die ihrer Art nach im UmwStG geregelt sind. Für die Anwendung von § 8 Abs. 1 Nr. 10 ist es nicht erforderlich, dass im konkreten Einzelfall auch die Voraussetzungen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Einkünfte aus Umwandlungen

Rz. 361 [Autor/Stand] "aus". Der von uns in der früheren Kommentierung des § 8 Abs. 1 Nr. 10 gerügte Fehler der doppelten Verwendung des Wortes "aus" (vgl. Anm. 316.1 der Vorkommentierung) wurde in Art. 24 Nr. 3 Buchst. a bb JStG 2008[2] durch Streichung des Wortes innerhalb des § 8 Abs. 1 Nr. 10 beseitigt. Rz. 362 [Autor/Stand] Einkünfte, die aus Umwan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. 14.5.2004 — IV B 4 - S 1340 - 11/04 BStBl. I 2004, Sondernummer 1(Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes— Auszug § 8 AStG betreffend)

Rz. 12 [Autor/Stand] 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0 Aktive Tätigkeit und passiver Erwerb 8.0.1 Als Einkünfte aus passivem Erwerb unterliegen der Hinzurechnungsbesteuerung solche Einkünfte, die nicht aus aktiven Tätigkeiten im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 AStG stammen und die einer niedrigen Besteuerung unterliegen. Die Frage, welche Tätigkeiten einer ausländis...mehr