Fachbeiträge & Kommentare zu Internationales Steuerrecht

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Internationales Steuerrecht... / 2.11 Unterhaltszahlungen

Für Unterhaltszahlungen sieht Art. 18 Abs. 5 DBA vieler deutscher DBA grundsätzlich eine Steuerbefreiung im Wohnsitzstaat des Zahlungsempfängers vor. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Zahlungen im Ansässigkeitsstaat des Zahlungsverpflichteten steuerlich abzugsfähig sind, wobei reine Freibeträge (z. B. Kinderfreibeträge) unschädlich sind. Damit gelten die Regelungen des Rea...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.12.5 Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 EStG?

Die Steuerbefreiungsregelung des § 3 Nr. 3 EStG ist vom Wortlaut der Vorschrift nicht auf Leistungen aus Schweizer Pensionskassen anwendbar. Die Befreiungsregelung gilt nach ihrem Sinn und Zweck nur für bestimmte deutsche – gesetzlich konkret aufgelistete – Leistungen aufgrund des Sozialgesetzbuchs, Beamtenversorgungsgesetzes bzw. Soldatenversorgungsgesetzes sowie für bestim...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2.6 Folgerechtsprechung und anhängige Verfahren

Das FG Düsseldorf hat[1] entschieden, dass auch bei Anwendung eines DBA mit einem Staat außerhalb der EU/des EWR (Drittstaat) und bei Anwendung des Auslandstätigkeitserlasses (ATE) Vorsorgeaufwendungen, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen und im ausländischen Tätigkeitsstaat nicht abziehbar sind, als Sonderausgaben zu berücksi...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.9 Sonderregelungen für Kriegsfolgeentschädigungsleistungen

Art. 18 Abs. 2 der meisten deutschen DBA weist das Besteuerungsrecht für Kriegsfolgeentschädigungsleistungen aus öffentlichen Kassen, und zwar sowohl für laufende Zahlungen als auch für Einmalzahlungen, dem Kassenstaat zu. Bei den angesprochenen Entschädigungen aus deutschen öffentlichen Kassen kommen insbesondere die Bezüge in Betracht, die aufgrund folgender deutscher Geset...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.1 Problematik und Entscheidung des EuGH

Mit einer vergleichbaren Problematik musste sich der EuGH bei der Einkommensermittlung beschränkt Steuerpflichtiger beschäftigen. Gemäß § 50 Abs. 1 Satz 3 EStG ist § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG bei der Besteuerung von Einkünften beschränkt Steuerpflichtiger (§ 1 Abs. 4 EStG) nicht anwendbar. Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen können aufgrund der bisheri...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1 Überblick

Nach Art. 18 der OECD-MA wird das Besteuerungsrecht für "private" Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen wie z. B. Witwen- und Waisenpensionen, die für eine frühere nichtselbstständige Tätigkeit gewährt werden, ausschließlich dem Wohnsitzstaat Deutschland zugewiesen. Entsprechendes gilt für Renten, wobei der Rentenbegriff in jedem DBA definiert wird. Insbesondere erfolgt hier...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.7 Luxemburg

Das DBA Luxemburg wurde im Jahr 2012 mit Wirkung zum 1.1.2014 revidiert. Es enthält eine sog. Förder- bzw. Sozialversicherungsklausel. Probleme ergeben sich aus der unterschiedlichen steuerlichen Konzeption. In Luxemburg unterliegen Aufwendungen für den Aufbau einer Altersvorsorge einem pauschalen Steuersatz von 20 %, da es in Luxemburg eine vorgelagerte Besteuerung von Alter...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.5 Italien

Für private Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen hat der Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht.[1] Für Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen gilt das Kassenstaatsprinzip (Art. 19 Abs. 2 und 3 DBA Italien). Wenn ein in Deutschland ansässiger Steuerbürger ein Ruhegehalt aus einer italienischen öffentlichen Kasse erhält, ist dieses Ruhegehalt in Deutschland von der Besteuerun...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.12.1 Allgemeines

Private Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbstständige Arbeit gezahlt werden, können vorbehaltlich des Art. 19 DBA Schweiz nur im Ansässigkeitsstaat besteuert werden.[1] Zur Klarstellung sind folgende Verständigungsvereinbarungen getroffen worden: Verständigungsvereinbarung zu Abfindungen an Arbeitnehmer, V...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.12.10 Ausblick

Änderungen bei der Besteuerung von Altersbezügen aus der Schweiz können sich künftig durch das am 21.8.2023 unterzeichnete Revisionsprotokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens ergeben. Abfindungen Im neuen Protokoll zum DBA sind unter Ziffer 4 umfassende Regelungen zu Abfindungen enthalten. Diese sind im Ansässigkeitsstaat zu besteuern, wenn sie Versorgungscharakter...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.4 Betroffene Personen

Unter den betroffenen Personenkreis fällt nicht nur der den Anspruch erarbeitete Arbeitnehmer (Ruhegehaltsempfänger) selbst, sondern auch andere Begünstigte wie z. B. Witwen, Lebenspartner und Waisen. Mit dieser Frage beschäftigt sich z. B. die Konsultationsvereinbarung mit Österreich.[1] Ausgangspunkt: Nach Artikel 19 Abs. 2 DBA Österreich dürfen "Ruhegehälter, die von einem...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.3 Nochmalige gesetzliche Änderung des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG

Die Neuregelung des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 2 EStG im Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften führt dazu, dass Vorsorgeaufwendungen i. S. d. Abs. 1 Nr. 2, 3 und 3a zu berücksichtigen sind, soweit: sie in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit in einem Mitgliedstaat...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.6 Quellensteuerrecht

Art. 18 DBA billigt dem Ursprungsland der Zahlungen regelmäßig kein Besteuerungsrecht für abfließende Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen zu. Allerdings bestehen umfangreiche länderspezifische Regelungen, so ist häufig festzustellen, dass für Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder für Kriegsfolgeentschädigungsleistungen die ausschließliche Besteueru...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.10 Begriff der "Rente"

Der Begriff der Rente wird in Art. 18 Abs. 2, 3 oder 4 der deutschen DBA definiert. Er entspricht dem deutschen Rentenbegriff des § 22 EStG. Es wird vorausgesetzt, dass eine Verpflichtung (= Rentenstammrecht) vorliegt, das dem Berechtigten für entweder bestimmte Zeit (Fall der Zeitrente) oder für eine vom Leben einer Person abhängige Zeit (Fall der Leibrente) eingeräumt ist....mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.6 Kanada

Nach Art. 18 Abs. 3 Buchst. c DBA-Kanada können Leistungen auf Grund des Sozialversicherungsrechts eines Vertragsstaats, die an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, im anderen Vertragsstaat besteuert werden. Das DBA-Kanada weist somit für diese Zahlungen dem Ansässigkeitsstaat des Bezügeempfängers ein Besteuerungsrecht zu. Das Besteuerungsrecht des ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.15.1 Renten

Der Begriff "Rente" ist in Art. 18 Abs. 2 Satz 2 DBA-USA definiert. Der Rentenbegriff entspricht im Wesentlichen dem Rentenbegriff des § 22 EStG. Es wird vorausgesetzt, dass eine Verpflichtung (= Rentenstammrecht) vorliegt, das dem Berechtigten entweder für eine bestimmte Zeit (Fall der Zeitrente) oder für eine vom Leben einer Person abhängige Zeit (Fall der Leibrente) einge...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.15.2.1 DBA USA

Für Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen gilt das Kassenstaatsprinzip.[1] Wenn ein in Deutschland ansässiger Steuerbürger ein Ruhegehalt aus einer US-amerikanischen öffentlichen Kasse erhält, ist dieses Ruhegehalt in Deutschland grundsätzlich von der Besteuerung unter Progressionsvorbehalt freizustellen.[2] Ausnahme: besitzt der Ruhegehaltsempfänger die deutsche Staatsangehö...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3.1 Ausländische Renten in der Basisversorgung

Auch Altersbezüge aus ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungen, die die Merkmale der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen, fallen in die Systematik der sog. Basisversorgung, d. h. die ausländische Rente ist dann mit dem jeweils gültigen Besteuerungsanteil[1] anzusetzen.[2] Der BFH hat diese Qualifikation mehrmals in Einzelfällen bestätigt[3] zur Rente aus...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4 Besonderheiten der beschränkten Steuerpflicht

Für Rentenzahlungen aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung an einen im Ausland ansässigen Rentner hat Deutschland in einzelnen DBA das Besteuerungsrecht (z. B. Art. 14 Abs. 2 Nr. 1 DBA Frankreich). Im Regelfall steht nach den DBA allerdings das Besteuerungsrecht dem ausländischen Wohnsitzstaat zu. Zur Absicherung der nachgelagerten Besteuerung nach dem Alterseinkü...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.10.1 Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung

Der Quellenstaat hat – unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Rentenempfängers – das Besteuerungsrecht auf Bezüge, die aus der gesetzlichen Sozialversicherung gezahlt werden.[1] Dies sind bei Zahlungen aus Österreich die gesetzlichen Pensions-, Pflegeversicherungen, gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung denen Pflichtbeiträge zugrundeliegen. Österrei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1 Allgemeines

Insbesondere bei Betriebsrenten droht eine doppelte steuerliche Belastung sowohl in der Ansparphase als auch in der Auszahlungsphase, wenn der Steuerpflichtige von einem Staat der vorgelagerten Besteuerung (Besteuerung als laufender Arbeitslohn) in einen anderen Staat der nachgelagerten Besteuerung von Alterseinkünften (wie z. B. Deutschland) zieht. Die Europäische Kommissio...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3.3 Ausländischer Altersbezug als sonstige Leistung i. S. d. § 22 Nr. 5 EStG

Wurde in der Ansparphase eine Steuerbefreiung (§ 3 Nr. 56, 63 oder 66 EStG) gewährt, wegen einer begünstigten Zahlung eine betriebliche Altersversorgung oder der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG geltend gemacht (Zahlungen in einen sog. Riester-Vertrag), so richtet sich die Besteuerung in der Auszahlungsphase nach § 22 Nr. 5 EStG. Die steuerbefreiten oder mit Sonderausgabe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.14.4 Ergänzende Hinweise:

Zuständigkeit Sind in eine Veranlagung zur beschränkten Steuerpflicht lediglich Einkünfte i. S. des § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 EStG einzubeziehen, so ist hierfür das Finanzamt Neubrandenburg zentral für das gesamte Bundesgebiet zuständig.[1] Hieran ändert sich auch nichts, wenn daneben Einkünfte nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Ruhegehälter) vorliegen, die jedoch gemäß § 50 Abs. 2 ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.10.3 Private Ruhegehälter und Renten

Für private Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder private Renten, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person gezahlt werden, hat der Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht.[1] Der Begriff "Rente" ist in Art. 18 Abs. 4 DBA Österreich 2000 definiert. Der Rentenbegriff entspricht im Wesentlichen dem Rentenbegriff des § 22 EStG. Es wird vorausgesetzt, dass eine Ver...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.15.3.2 Steuerabzug von US-Sozialversicherungsrenten

In der Vergangenheit gab es verschiedentlich Probleme hinsichtlich des Steuerabzugs auf Sozialversicherungsrenten in den USA. Sozialversicherungsrenten unterliegen in den USA nach nationalem Recht grundsätzlich einem Steuerabzug, wenn sie an nicht in den USA ansässige Personen gezahlt werden. Die amerikanische Steuerverwaltung (IRS) hat mitgeteilt, dass die Renten in den USA...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.12.6 Sonderausgabenabzug

Hinsichtlich des Sonderausgabenabzugs für Altersvorsorgeaufwendungen bei steuerfreiem Arbeitslohn in der Schweiz war früher die Norm des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG zu berücksichtigen. Mit Urteil v. 5.11.2019[1] hat der BFH entschieden, dass das in § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 1 EStG geregelte Sonderausgabenabzugsverbot für Altersvorsorgeaufwendungen gegen die durch d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.12.6 Rückausnahmen bei früherer Tätigkeit in einem Betrieb gewerblicher Art

Das Kassenstaatsprinzip greift nicht, wenn die aktive Tätigkeit in einem Betrieb gewerblicher Art des Staates erfolgte. Die Besteuerung erfolgt dann nach Art. 19 Abs. 3 OECD-MA regelmäßig nach Art. 18 OECD-MA. Die Frage, wann eine gewerbliche oder hoheitliche Tätigkeit vorliegt, ist häufig umstritten bzw. in den deutschen DBA unterschiedlich geregelt. Viele Staaten, wie z. B....mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2.1 Ursprüngliche Rechtslage

Nach dem früheren Wortlaut von § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG kam ein Sonderausgabenabzug für Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 3a EStG (Vorsorgeaufwendungen) nur dann in Betracht, wenn diese nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen standen. Die Regelung entsprach § 3c Abs. 1 EStG für den Werbungskosten-/Betriebsausgabenabzug.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2.3 Erste Reaktion der Finanzverwaltung

Bereits im Vorgriff auf eine gesetzliche Änderung von § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG hatte die Finanzverwaltung[1] den erweiterten nicht diskriminierenden Sonderausgabenabzug für alle offenen Fälle gewährt.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2.5 Zweite Reaktion der Finanzverwaltung

Nach der zweiten Verwaltungsanweisung[1] ergibt sich für die einzelnen EU-/EWR-Staaten Folgendes: Fallgruppe 1 Sonderausgabenabzug möglich, da alle in § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG n. F. genannten Voraussetzungen erfüllt sind: Großbritannien & Nordirland, Irland, Litauen, Malta, Niederlande (mögliche Ausnahme: Beschluss vom Staatssecretaris vom 24.03.2014, DGB 2014/144M, Stcrt....mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.2 Das BMF-Schreiben vom 26.6.2019

Die Finanzverwaltung gewährt im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung auch für beschränkt steuerpflichtige Staatsangehörige der EU, des EWR oder der Schweiz den Sonderausgabenabzug, wenn sie in einem dieser Staaten ihren Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt haben. Schweizer Staatsangehörige müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt entweder in einem EU-Staat oder in de...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3 Sonderausgabenabzug bei beschränkter Steuerpflicht; Abzugsfähigkeit von Beiträgen zu einer berufsständischen Altersversorgungseinrichtung; EuGH-Urteil vom 06.12.2018, Rs. C-480/17 (Montag)

5.3.1 Problematik und Entscheidung des EuGH Mit einer vergleichbaren Problematik musste sich der EuGH bei der Einkommensermittlung beschränkt Steuerpflichtiger beschäftigen. Gemäß § 50 Abs. 1 Satz 3 EStG ist § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG bei der Besteuerung von Einkünften beschränkt Steuerpflichtiger (§ 1 Abs. 4 EStG) nicht anwendbar. Beiträge an berufsständische Versorgun...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.1 Belgien

Leistungen aufgrund des gesetzlichen Sozialversicherungsrechts können nach Art. 19 Abs. 3 DBA-Belgien sowohl im Quellenstaat Belgien als auch im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden. Da der Begriff "aufgrund des Sozialversicherungsrechts" neben der eigentlichen Rentenversicherung auch weitere Leistungen der Sozialversicherung umfassen kann, ist im Einzelfall zu untersu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.8.3 Abweichende deutsche Abkommenspolitik – Förderstaatsklauseln

Nach Artikel 17 Abs. 3 der deutschen Verhandlungsgrundlage vom August 2013[1] können die aus der Bundesrepublik Deutschland stammenden Ruhegehälter, ähnlichen Vergütungen oder Renten, die ganz oder teilweise auf Beiträgen beruhen, die in Deutschland länger als 15 Jahre nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften gehörten oder steuerlich abziehbar waren oder in anderer Weise begün...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.12.3 Einmalzahlungen aus Pensionskassen in der Aktivzeit

Grundsätzlich soll mit dem Erreichen der Altersgrenze die Rente der Pensionskasse als zusätzliche Einnahme neben der AHV-Rente dienen. Barauszahlungen aus der Pensionskasse i. S. d. BVG sind während des Erwerbslebens in folgenden Fällen möglich: Der Versicherte verlässt endgültig die Schweiz (auch bei endgültiger Beendigung der Grenzgängertätigkeit); bei Kauf von Wohnungseigen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.15.4 Auszahlungen aus 401 (k)-Pensionsplänen

Häufig erfolgt eine zusätzliche Altersversorung durch Einzahlungen in Pensionspläne. Diese sind unabhängig von einer Qualifikation nach Art. 18 (Ruhegehälter) oder Art. 21 (sonstiger Bezug) im Wohnsitzstaat (Deutschland) steuerpflichtig. Art. 18A DBA enthält gewisse Gleichbehandlungsgrundsätze. National erfolgt nach Verwaltungsauffassung eine Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2.2 Abgrenzung zu Art. 15 OECD-MA (Ruhegehalt oder nachträglicher Arbeitslohn)

Art. 18 OECD-MA regelt nur das Besteuerungsrecht für die privaten Ruhegehälter für eine frühere unselbstständige Arbeit i. S. des Art. 15 OECD-MA sowie über die Rückverweisung in Art. 19 Abs. 3 OECD-MA für Ruhegehälter, die aus einem Betrieb gewerblicher Art stammen. Nachzahlungen für Tätigkeiten, die, bezogen auf die Aktivzeit, nicht unter Art. 15 oder 19 Abs. 3 OECD-MA fall...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.8.1 DBA a. F. (bis einschließlich 2015)

Die Besteuerung von Versorgungsbezügen ist in Art. 12 DBA Niederlande geregelt. Für private Ruhegehälter und Versorgungsbezüge hat der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht.[1] Der Begriff "Wohnsitzstaat" ist im DBA Niederlande gleichbedeutend mit dem Begriff Ansässigkeitsstaat des OECD-MA.[2] Soweit als Versorgungsbezüge ausdrücklich auch Wartegelder, Witwen- und Waisenpension...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.12.9 Pensionskassen der öffentlichen Arbeitgeber

Bedienstete des öffentlichen Dienstes sind in der Schweiz – wie Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft – in der AHV und nach dem BVG (Pensionskassen) obligatorisch (verpflichtend) versichert. Die Schweiz geht von Leistungen aus einem Sondervermögen nach Art. 19 Abs. 1 Satz 1 DBA Schweiz aus, für die die Schweiz als Kassenstaat das ausschließliche Besteuerungsrecht (Quellensteu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.12.4 Einordnung der Schweizer Pensionskassen

Schweizer Pensionskassen sind nach bundeseinheitlich abgestimmter Auffassung der Finanzverwaltung "wie" eine deutsche gesetzliche Rentenversicherung zu behandeln.[1] Maßgebend für diese grundsätzliche Einstufung im Rahmen eines Typenvergleichs der Sozialversicherungssysteme sind folgende Gesichtspunkte: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben pflichtgemäß Beiträge in di...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.8.2 Problem der Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Wenn das einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht für Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung als "Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung" ausdrücklich dem Quellenstaat zuweist[1], stellt sich bei Zahlungen aus ausländischen Systemen die Frage, welche Leistungen in das Quellensteuerrecht Deutschlands oder ggf. Wohnsitzbesteuerungsrecht...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.4.1 Rechtslage nach dem DBA a. F. (bis VZ 2010 in Optionsfällen uneingeschränkt)

Private Ruhegehälter und Renten, die aus Quellen innerhalb Großbritanniens stammen und von einer in Deutschland ansässigen und steuerpflichtigen Person bezogen werden, sind nur in Deutschland zu besteuern.[1] Der Begriff "Rente" ist in Art. X Abs. 3 DBA-Großbritannien definiert. Der Rentenbegriff entspricht im Wesentlichen dem Rentenbegriff des § 22 EStG. Es wird vorausgesetz...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.12.8 BFH-Rechtsprechung zur nationalen Qualifikation der Auszahlungen aus Schweizer Pensionskassen

Der BFH hat sich in den am 17.6.2015 auf seiner Homepage veröffentlichten Urteilen[1] mit der Besteuerung von Kapitalleistungen befasst, die deutsche Steuerpflichtige im Rahmen der schweizerischen Altersvorsorge aus der so genannten 2. Säule von Schweizer Pensionskassen beziehen bzw. in der Vergangenheit bezogen haben. Dies betrifft insbesondere Steuerpflichtige, die im Inla...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Im Inland ansässige Arbeitnehmer, die infolge der zunehmenden Globalisierung der Tätigkeit während der aktiven Arbeitszeit im Ausland (z. B. bei Kunden oder verbundenen Firmen) tätig waren, beziehen nach ihrem Eintritt in den Ruhestand neben der inländischen Sozialversicherungs- und ggf. Betriebsrente häufig auch eine Altersversorgung aus dem Ausland. Es kann sich ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.12.7 Einzelfragen zu Pensionskassen

In der Schweiz besteht die Möglichkeit, insbesondere bei einer erst späteren Tätigkeit in der Schweiz, einer Aufbesserung der Rentenhöhe durch eine Sondereinzahlung (Einkauf). Hat sich der Steuerpflichtige bei einer Schweizer Pensionskasse, bei der er pflichtversichert ist, zusätzlich mit einem Einmalbeitrag "eingekauft", stellt sich die Frage der steuerlichen Auswirkungen. ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.8.2 DBA Niederlande n. F. (ab 2016)

Das DBA Niederlande 2012 ist am 1.12.2015 in Kraft getreten und ist nach seinem Artikel 33 Abs. 2 erstmals ab dem 1.1.2016 anzuwenden. Die Besteuerung von Altersversorgungsleistungen nach diesem Abkommen weicht erheblich von der Beurteilung nach dem alten DBA ab, da in Umsetzung der deutschen Abkommenspolitik der nachgelagerten Besteuerung Quellenbesteuerungsrechte geregelt ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.14.2 Unbeschränkt Steuerpflichtige mit Alterseinkünften aus der Türkei

Soweit eine Person in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und daneben auch ansässig i. S. des Art. 4 DBA-Türkei ist, darf Deutschland als Ansässigkeitsstaat gemäß Art. 18 Abs. 1 DBA-Türkei alle Renteneinnahmen bis zu einem Betrag von 10.000 EUR besteuern. Zu beachten ist hier allerdings, dass die aus den Renteneinnahmen resultierenden Renteneinkünfte nach dem E...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3 Frankreich

Für private Ruhegehälter und Leibrenten hat der Ansässigkeitsstaat des Bezugsberechtigten das ausschließliche Besteuerungsrecht[1], d. h. bei einem in Deutschland ansässigen Pensionär wird das Welteinkommensprinzip nicht eingeschränkt. Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen unterliegen hingegen dem Kassenstaatsprinzip.[2] Wenn ein in Deutschland ansässiger Steuerbürger ein Ruhe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Tabellarischer Überblick über länderspezifische Besonderheiten

Im Gegensatz zu anderen Einkunftsarten hat Deutschland im Bereich der grenzüberschreitenden Rentenbesteuerung nicht regelmäßig die Regelung des OECD-MA in den DBA vereinbart. Vielmehr wurde in der Vergangenheit häufig – aus sozialpolitischen Gründen – ein Besteuerungssystem vereinbart, das ausgewanderten Deutschen eine ähnliche Belastung wie im Inland bedingen sollte. Seit 2...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.2.2 Nichtanwendbarkeit des internationalen Schachtelprivilegs, Abs. 11 S. 1

Rz. 259 Nach § 50d Abs. 11 S. 1 EStG ist das internationale Schachtelprivileg nur insoweit anwendbar, als die Gewinnausschüttung nach nationalem Recht nicht einer anderen Person als dem Zahlungsempfänger zugerechnet wird. Die Steuerfreistellung erfolgt also nicht, soweit die Ausschüttung nicht bei dem Zahlungsempfänger, sondern bei einer anderen Person, dem Komplementär der ...mehr