Fachbeiträge & Kommentare zu Internationales Steuerrecht

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.2.3 Nochmalige gesetzliche Änderung

Die Neuregelung des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 2 EStG im Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften führt dazu, dass Vorsorgeaufwendungen i. S. d. Abs. 1 Nr. 2, 3 und 3a zu berücksichtigen sind, soweit: sie in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit in einem Mitgliedstaat...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.2.2 Zeitliche Anwendung

Erstmalige Anwendung: Gemäß § 52 Abs. 18 Satz 4 EStG ist die Neuregelung des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Das o. g. BMF-Schreiben v. 11.12.2017 wurde aufgehoben für Steuertatbestände, die nach dem 31.12.2017 verwirklicht werden.[1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.5.5 Musterverfahren beim BFH

Zur niederländischen Steuervergünstigung der sog. 30 %-Regelung ist das BFH-Musterverfahren VI R 29/22 anhängig[1] Nach dieser Steuervergünstigung können niederländische Arbeitgeber nachweisunabhängig 30 % des Arbeitslohns steuerfrei auszahlen. Hierdurch sollen im Ausland wohnhaften Arbeitnehmern die Mehrkosten erstattet werden, die ihnen durch Aufnahme einer Tätigkeit in de...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.1.4 Homeoffice-Tätigkeit

Durch die Neuregelung des § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a Satz 2 EStG i. d. F. des Wachstumschancengesetzes erfolgt eine Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht. Bei einpendelnden Arbeitnehmern und Homeoffice-Tätigkeit im ausländischen Ansässigkeitsstaat erfolgt ab 2024 eine Besteuerung der darauf entfallenden Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit im regelmäßigen Tätigkei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.5.1.4.1 Freizeitausgleich

Wird für tatsächlich geleistete Arbeit an Tagen, die lt. Arbeitsvertrag nicht den vereinbarten Arbeitstagen zuzuordnen sind, kein besonders berechnetes Entgelt bezahlt, jedoch ein Freizeitausgleich gewährt, zählen diese Tage für die Aufteilung des Arbeitslohns zu den vereinbarten Arbeitstagen.[1] Praxis-Beispiel Freizeitausgleich Im Arbeitsvertrag des in Deutschland ansässigen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.1.6 Arbeitsfreistellungen

Mit dem JStG 2024 wurde eine 7. Fallgruppe in den Katalog der beschränkten Steuerpflicht aufgenommen: Als inländische Einkünfte im Sinne der beschränkten Einkommensteuerpflicht gelten (ab dem 1.1.2024) nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. f EStG auch Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, die für Zeiten der widerruflichen oder unwiderruflichen Arbeitsfreistellung im Zusammenhan...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.5.1.4.3 Berücksichtigung von Reisetagen

Reisetage können nicht immer eindeutig allein dem Inlands- oder dem Auslandseinsatz zugerechnet werden. Der Arbeitslohn für diese Tage ist grundsätzlich stundenweise aufzuteilen. Maßgebend ist dabei der Zeitpunkt des Überschreitens der Grenze.[1] In der Praxis können Schätzungen vorgenommen werden, die sich an diesen Grundsätzen orientieren. Auch in diesem Punkt ist zwischen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.2.1 Arbeitsvertrag mit dem aufnehmenden inländischen Unternehmen

Nach § 38 Abs. 1 Nr. 1 EStG wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben, soweit der Arbeitslohn von einem Arbeitgeber bezahlt wird, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter i. S. der §§ 8 bis 13 AO hat. Entsendet eine ausländische Konzernkapitalgesell...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.5.1.4.5 Urlaubsübertragung

Weichen die tatsächlichen und vereinbarten Arbeitstage voneinander ab, weil der Arbeitnehmer im Jahr der Auslandstätigkeit keinen oder nicht den vollen vertraglich zustehenden Urlaub genommen hat, und wird der Urlaubsanspruch in ein anderes Kalenderjahr übertragen, oder wird eine Abgeltung durch Zusatzbezahlung gewährt, gilt Folgendes: Aufteilungsgrundlage im Jahr der Ausland...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.1 Grundsatz und Tätigkeit in Drittstaaten

Die deutschen DBA stellen den Arbeitslohn, der der ausländischen Besteuerung zugewiesen wird, grundsätzlich bei Nachweis einer ausländischen Besteuerung frei. Zu den Ausnahmen der Steueranrechnung vgl. die Länderübersicht unter Abschnitt 8.8. und die nachfolgenden Erläuterungen. Etwas anderes gilt jedoch für sog. Drittstaateneinkünfte, die z. B. entstehen können, wenn der inl...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.2.3.1 Allgemeines

Die begünstigte Auslandstätigkeit muss mindestens drei Monate ununterbrochen in Staaten ausgeübt werden, mit denen kein DBA besteht, in das Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit einbezogen sind. Die Tätigkeit ist nicht projekt- oder länderbezogen. Im Gegensatz zu den DBA-Regelungen ist auch kein Bezug zum Veranlagungszeitraum oder Wirtschaftsjahr zu beachten. Abschnitt I...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1.2 Aufsichtsratstätigkeit

Geschäftsführer fallen – soweit keine Besonderheiten geregelt sind – in den Anwendungsbereich des Art. 14 OECD-MA. Von einer geschäftsführenden Tätigkeit abzugrenzen sind jedoch die überwachenden Organe von Kapitalgesellschaften (z. B. Aufsichts- und Verwaltungsräte), die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit i. S. des § 18 EStG erzielen und unter den Anwendungsbereich des...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.2.3.3 Urlaub oder Krankheit

Eine Unterbrechung der Tätigkeit im Falle eines Urlaubs oder Krankheit ist unschädlich. Unmaßgeblich ist, wo sich der Arbeitnehmer während der Unterbrechung aufhält. Die Zeiten der unschädlichen Unterbrechung sind jedoch bei der 3-Monats-Frist nicht mitzurechnen, d. h., der 3-Monats-Zeitraum verlängert sich um die Urlaubs- und Krankheitstage.[1] Praxis-Beispiel Urlaub oder Kr...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5 Besteuerung von Organen von Kapitalgesellschaften (Geschäftsführern, Vorständen etc.)

Verschiedene DBA enthalten Sonderregelungen für Organe von Kapitalgesellschaften. Zum einen kann für diese per Fiktion im "Arbeitnehmerartikel" (Art. 15 OECD-MA) geregelt sein, dass die Arbeit am Sitz der Kapitalgesellschaft ausgeübt wird, zum anderen kann aber auch durch Ausweitung der Anwendungsregelung im Art. 16 der DBA eine Gleichstellung mit den Aufsichtsräten erfolgen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.3.1 Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften (Outbound-Fall)

Für die Anwendung des § 15 Abs. 1, Nr. 2 EStG kommt es gem. § 50d Abs. 10 EStG auf die Einkünfte-Qualifizierung im (ausländischen) Quellenstaat an, d. h. maßgebend ist die Qualifikation nach dem Abkommenszusammenhang und nicht nach nationalem Recht.[1] Praxis-Beispiel Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften Der Einzelunternehmer A gründet mit dem Briten B die in Lo...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.2 Länderspezifische Sonderregelungen

Das Sitzortprinzip (Fiktion der Tätigkeit am Sitz der Gesellschaft) enthalten neben dem DBA Schweiz [1] noch folgende Länder[2]: Der BFH hat mit Urteil vom 5.3.2008[3], entschieden, dass Geschäftsführer einer belgischen Kap...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.7 Ausnahmsweise Begünstigung bei beschränkter Steuerpflicht

Ist ein im Ausland ansässiger und für einen inländischen Arbeitgeber tätiger Arbeitnehmer ausnahmsweise wegen der Verwertung seiner Tätigkeit im Inland beschränkt steuerpflichtig (vgl. Tz. 10.1.1 – Verwertung im Inland), ist nach R 125 Abs. 3 LStR von einer Besteuerung abzusehen, wenn mit dem Wohnsitzstaat kein DBA besteht und der Arbeitnehmer nachweist, dass er mit seinen E...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1 Abfindungen und Karenzentschädigungen

Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Abfindungen bestehen erhebliche Rechtsunsicherheiten, da sich je nach Betrachtung der Rechtsquelle unterschiedliche Ergebnisse ergeben können. Das BMF-Schreiben stellt nur die aktuelle Rechtslage ab 2017 dar. Nachfolgend erfolgt hingegen eine Gesamtschau. Zum einen hat der BFH allgemeine Rechtsprechungs-Grundsätze erlassen (nachfolg...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.1 Allgemeine Grundsätze

Laut BFH hat für Abfindungen, die anlässlich der Auflösung eines Dienstverhältnisses gezahlt werden – soweit es sich nicht um Versorgungsbezüge handelt – der Ansässigkeitsstaat nach Art. 15 Abs. 1 Satz 1 DBA Liberia das Besteuerungsrecht, da diese Vergütung kein zusätzliches Entgelt für die frühere Tätigkeit darstellt und nicht für eine konkrete im In- oder Ausland ausgeübte...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.5 Ablehnung von Rechtsverordnungen durch den BFH

Der BFH hat im Urteil v. 10.6.2015[1], zumindest im Fall der Abfindungen, erhebliche Bedenken hinsichtlich der Bindungswirkung der Konsultationsvereinbarungsverordnungen geäußert. Zuvor hatte das hessische Finanzgericht[2] entschieden, dass die Regelung zu Abfindungszahlungen in Art. 24 Abs. 1 Satz. 2 KonsVerCHEV [3] inhaltlich im Widerspruch zum Wortlaut des Art. 15 Abs. 1 D...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.2.2 Berücksichtigung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags beim Progressionsvorbehalt

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag[1] ist gem. § 32b Abs. 2 EStG bei der Ermittlung des für den Progressionsvorbehalt zu berechnenden besonderen Steuersatzes nur zu berücksichtigen, soweit er nicht bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit abziehbar ist. Andere Werbungskosten können nur berücksichtigt werden, wenn sie zusammen mit den bei den Einkünften aus...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.3 Ablehnung der Verständigungsvereinbarungen durch den BFH

Der BFH ist diesen Verständigungsvereinbarungen nicht gefolgt. Abfindungen stellen nach seiner Auffassung jedoch kein zusätzliches Entgelt für die frühere Tätigkeit dar und werden nicht für eine konkrete im In- oder Ausland ausgeübte Tätigkeit gezahlt. Abfindungen sind daher im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers (Art. 15 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz OECD-MA) zu besteuern....mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3. Vermeidung der Doppelbesteuerung

Das deutsche "treaty override" des § 50d Abs. 10 EStG zur Besteuerung von Sondervergütungen/Sonderbetriebseinnahmen kann zu Doppelbesteuerungen führen, wenn der andere Staat der deutschen Qualifikation nicht folgt und z. B. Zinszahlungen ebenfalls (nach Art 11 OECD-MA) der Besteuerung unterwirft. Der Ansässigkeitsstaat ist jedoch nicht grundsätzlich verpflichtet, die Doppelb...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.6 Nachträglicher Aufgriff in einem Folgejahr

Das BMF-Schreiben vom 12.12.2023 [1] beschäftigt sich auch mit dem Problem eines nachträglichen Aufgriffs in einem Foglejahr. Erstreckt sich der variable 12-Monats-Zeitraum über mehrere Kalenderjahre und stellt sich im aktuellen Veranlagungsjahr heraus, dass dem aus-ländischen TätigkeitsstaatdasBesteuerungsrechtbereits im vorange-gangenen Veranlagungsjahr zustand, kann das vor...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.1.3 Organe von Kapitalgesellschaften

Eine inländische Steuerpflicht ergibt sich auch, soweit eine Vergütung für eine Tätigkeit als Geschäftsführer, Prokurist oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft mit Geschäftsleitung im Inland bezogen wird. Diese Fallgruppe wurde erstmals mit dem StÄndG 2001 in das EStG aufgenommen und ist in Zusammenhang mit der DBA-Sonderregelung des DBA Schweiz/DBA Österreich 2002 zu sehen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.2.1 Ableitung aus einer ausländischen Arbeitgeberbescheinigung

Zur Verdeutlichung der Thematik werden im Folgenden die Praxisprobleme anhand des Falls einer punktuellen Tätigkeit in Frankreich dargestellt. In Frankreich verwenden die Arbeitgeber keine einheitlichen Jahreslohnbescheinigungen, d. h. die Arbeitgeberbescheinigungen werden je nach Arbeitgeber in unterschiedlicher Form erstellt bzw. die Arbeitnehmer können lediglich ihre Monat...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.5.1 Die zwei Fallgruppen des § 50d Abs. 9 EStG

Mit dem JStG 2007 erfolgte in § 50d Abs. 9 EStG die Einführung einer nationalen Rückfallklausel sowohl für Qualifikationskonflikte als auch für Fälle des unlauteren Steuer-Wettbewerbs, wenn der ausländische Staat Steuervergünstigungen nur beschränkt Steuerpflichtigen gewährt. Insbesondere bei Qualifikationskonflikten kann es zu einer völligen Nichtbesteuerung oder Niedrigerbe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.5.3 (Nochmalige) Gesetzesänderung ab 2017

Durch das BEPS I-Gesetz wurde durch die Einfügung von ‹soweit› statt ‹wenn› in § 50d Abs. 9 Satz 1 EStG für die Zukunft ab 2017 sichergestellt, dass die Regelung, falls Einkünfte im anderen Staat nur teilweise nicht besteuert werden oder nur teilweise einer geringen Besteuerung unterliegen, auf diesen Teil Anwendung findet. Ein vergleichbares Problem besteht bei den DBA-Rückf...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.5.3 Wesentliche Veränderung der Verhältnisse

Das BMF-Schreiben vom 12.12.2023 [1] beschäftigt sich erstmals mit dieser Frage und gibt folgende Beurteilung vor: Tritt eine wesentliche Veränderung des Arbeitslohns ein, weil der Arbeitnehmer eine neue Funktion ausübt (z. B. Beförderung), so sind zwei Erdienungszeiträume anzunehmen (ein Erdienungszeitraum pro ausgeübter Funktion). Bei Veränderung des Gehalts während des Er...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.7 Jubiläumszuwendungen

Nach der BFH-Rechtsprechung sind einmalige Jubiläumszuwendungen als Nachzahlungen für eine frühere Tätigkeit anteilsmäßig auf die Auslands- und Inlandstätigkeit aufzuteilen.[1] Steuerfrei bleibt danach der auf die frühere Auslandstätigkeit entfallende Anteil. Dabei kommt es nicht darauf an, zu welchem Zeitpunkt die Jubiläumszuwendung bezahlt wird. Es ist auch nicht entscheid...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.4.2 Vorabzuordnung von Vergütungen

Die wichtigsten Vergütungen, die direkt zuordenbar sind, sind[1]: Auslandszulagen (z. B. Lebenshaltungskostenausgleich – cost of living allowance / COLA, Erschwerniszulage – hardship allowance, Mobilitätszulage – mobility allowance), pauschaler (steuerpflichtiger) Reisekostenersatz für die Auslandstätigkeit Überstundenvergütungen im Ausland oder Inland projektbezogene Erfolgsprä...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.10.1 Einzahlungsphase

In der Ansparphase vom Arbeitgeber geleistete Beiträge oder Zuschüsse zu einer externen betrieblichen Altersversorgung stellen nach innerstaatlichem Recht Arbeitslohn dar, wenn der Arbeitnehmer gegenüber der Versorgungseinrichtung, an die der Arbeitgeber die Beiträge leistet, einen unentziehbaren Rechtsanspruch auf die Leistung erwirbt. Das Besteuerungsrecht dieser Beiträge ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.2.1 Die Neuregelung im "JStG 2018"

Nach der Neuregelung sind Vorsorgeaufwendungen i. S. d. Abs. 1 Nr. 2, 3 und 3a zu berücksichtigen, soweit sie in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den im Europäischen Wirtschaftsraum erzielten Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit stehen, diese Einnahmen nach einem DBA ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.3 Grundsätze der Aufteilung

Überblick Die Frage einer Aufteilung des Arbeitslohns stellt sich immer, wenn die Auslandstätigkeit wegen Überschreitens der 183-Tage-Grenze zu einem anteiligen (aber nicht vollständigen) Besteuerungsrecht des ausländischen Staates führt (Auslandstätigkeit zwischen 183 und 363 Tagen). Ist der jährliche Arbeitslohn in Deutschland nach einem DBA dann teilweise freizustellen, is...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.5.1.2 Ermittlung des (verbleibenden) vereinbarten Arbeitsentgelts (Aufteilungsmasse)

Vereinbartes Arbeitsentgelt sind der Lohn/ das Gehalt und die sonstigen Vorteile für das jeweilige Kalenderjahr. Zusatzvergütungen wie Tantieme oder Weihnachtsgeld sind, da sie die gesamte Tätigkeit betreffen, erhöhend zuzurechnen. Überstundenvergütungen sind hingegen ebenso wie Zulagen und Erfolgsprämien der jeweiligen Zeit zuzurechnen (steuerpflichtig/steuerfrei). Bei einma...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.5.1 Rechtslage bis einschließlich VZ 2014

Der nach der Vorabzuordnung verbleibende Arbeitslohn ist im Verhältnis der vereinbarten Arbeitstage im Ausland zu den übrigen vereinbarten Arbeitstagen aufzuteilen.[1] Hierzu bedarf es folgender Schritte: 6.5.1.1 Ermittlung der vereinbarten Arbeitstage (Aufteilungsschlüssel) ) Unter "vereinbarte Arbeitstage" sind hierbei die Kalendertage pro Jahr abzüglich der Tage zu verstehe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.3 Bezugszeitraum: vom Kalenderjahr abweichendes Steuerjahr

Wird in einem DBA zur Ermittlung der Aufenthalts-/Ausübungstage anstelle eines 12-Monats-Zeitraums auf das Steuer- oder Kalenderjahr abgestellt, sind die Aufenthalts-/Ausübungstage für jedes Steuer- oder Kalenderjahr gesondert zu ermitteln. Weicht das Steuerjahr des anderen Vertragsstaats vom Steuerjahr Deutschlands (= Kalenderjahr) ab, ist jeweils das Steuerjahr des Vertrag...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.10.3 Einzelfälle der Abgrenzung

Abfindung zur Ablösung einer laufenden Pension: Es handelt sich um Ruhegehalt.[1] Abfindung zur Ablösung eines Pensionsanspruchs: Es handelt sich um Arbeitslohn, da es sich insoweit um einen Vorgang im Rahmen des laufenden Arbeitsverhältnisses handelt.[2] Die Beträge sind als laufende Vergütungen aus unselbständiger Arbeit nach Art. 15 Abs. 1 OECD-MA zu behandeln und können i...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.3 DBA-Qualifikationskonflikt in Fällen fehlender Regelung für Sondervergütungen

Ist Deutschland der Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters, sind die Sondervergütungen und die durch das Sonderbetriebsvermögen veranlassten Erträge und Aufwendungen grundsätzlich als Betriebsstättengewinn von der deutschen Besteuerung auszunehmen. Da die meisten anderen Staaten Sondervergütungen und die durch das Sonderbetriebsvermögen veranlassten Erträge und Aufwendungen ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.5.1.4 Besonderheiten bei Abweichung der vereinbarten von den tatsächlichen Arbeitstagen

In der Praxis treten häufig folgende Fallkonstellationen auf: Freizeitausgleich Inlands- und Auslandstätigkeit an einem Tag Berücksichtigung von Reisetagen Aufteilung des für die Urlaubszeit bezahlten Arbeitslohns Urlaubsabgeltung für nicht genommenen Urlaub Krankheitstage mit Lohnfortzahlung Krankheitstage nach Wegfall der Lohnfortzahlung Unbezahlter Urlaub Nach derzeitiger Praxis u...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.2.3 Spontanauskünfte aus dem Ausland

Die deutsche Finanzverwaltung erhält umfangreich Spontanauskünfte über Löhne und Gehälter aus ausländischen Staaten wie z. B. Frankreich auf der Basis des Art. 8 Abs. 1 Buchstabe a) der EU-Amtshilfe-Richtlinie.[1] Es erfolgt ein automatischer Informationsaustausch zwischen den Staaten. Dies gilt auch umgekehrt durch die nationale Umsetzung.[2] Auch in diesen Fällen wird vom F...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.1.5 Entlassungsentschädigungen

Um weiße, unbesteuerte Einkünfte zu vermeiden, wurde im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2003 der § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. d EStG eingeführt. Demnach sind Entlassungsentschädigungen i. S. d. § 24 Nr. 1 EStG an beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer inländische Einkünfte i. S. d. § 49 EStG, soweit die Einkünfte, die für die zuvor ausgeübte Tätigkeit bezogen werd...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.5.1.4.2 Inlands- und Auslandstätigkeit an einem Arbeitstag

Hat ein Arbeitnehmer an einem Arbeitstag sowohl eine lnlands- als auch eine Auslandstätigkeit ausgeübt, ist das Arbeitseinkommen für diesen Arbeitstag zeitanteilig aufzuteilen. Aufteilungsgrundlage ist die für den jeweiligen Tag vereinbarte Arbeitszeit. Diese Regelung gilt nicht nur für Berufskraftfahrer, sondern auch für andere Berufsgruppen.[1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.2.1 Anwendungsbereich

Die Regelungen des ATE sind entsprechend dem Charakter der zugrunde liegenden Norm des § 34c Abs. 5 EStG eine Billigkeitsmaßnahme zugunsten der deutschen Exportwirtschaft. Hintergrund ist die Intention, dass deutsche Arbeitgeber im Ausland für entsprechende Export- und Montagetätigkeiten nicht schlechter gestellt werden sollen als dort ansässige Arbeitgeber. Hierzu sollen fü...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.11.2 Steuerliche Konsequenzen

Zu beachten ist, dass nicht in allen DBA die 183-Tage-Regelung dem Art. 15 OECD-MA entspricht. Der Arbeitgeberbegriff ist dann entsprechend dem Abkommensinhalt auszulegen. Der BFH[1] schließt nicht aus, dass ein Arbeitnehmer bei Anwendung der 183-Tage-Regelung in 2 Dienstverhältnissen steht. Die Auswirkungen sollen anhand folgender Beispiele erläutert werden. Praxis-Beispiel...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.5.1.4.4 In welchem Staat wird der bezahlte Jahresurlaub verbracht?

Für die Aufteilung des Arbeitslohns spielt es (im Unterschied zur Berechnung der Aufenthaltstage im Tätigkeitsstaat nach Art. 15 Abs. 2 Buchst. a OECD-MA) keine Rolle, ob der Jahresurlaub im Wohnsitzstaat, im Tätigkeitsstaat oder in einem Drittstaat tatsächlich verbracht wird. Entscheidend ist nur, ob dieser Jahresurlaub durch eine steuerfreie Auslandstätigkeit erdient worde...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.2.4 Tatbestandsvoraussetzung "Mindestbesteuerung" ab 2023

Ab 2023 ist zu beachten, dass der neue ATE die Einführung einer ausländischen Mindestbesteuerung enthält. Die entsprechenden sachlich begünstigten Einkünfte (Arbeitslohn abzüglich Werbungskosten wie z. B. Reise- und ggf. Unterkunftskosten sowie Verpflegungsmehraufwand, soweit nicht vom Arbeitgeber erstattet) müssen – als Voraussetzungen für die Anwendung des Auslandstätigkei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.2.3.2 Vorübergehende Rückkehr

Eine vorübergehende Rückkehr ins Inland oder der vorübergehende Aufenthalt in einem DBA-Staat gelten bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von 10 vollen Kalendertagen innerhalb der Drei-Monatsfrist nicht als Unterbrechung der Auslandstätigkeit, werden also bei Berechnung der Mindestfrist mitgerechnet. Voraussetzung ist allerdings, dass die Unterbrechungen zur weiteren Durchfüh...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.11.4.3 Abgrenzung Personalentsendung – Dienstleistung

Die Personalentsendung umfasst keine Dienstleistungsverträge, bei denen die Arbeitnehmer eigenständig für ein anderes Unternehmen tätig werden, ohne in dieses integriert zu sein und dessen Weisungsbefugnis zu unterliegen. Es handelt sich hierbei insbesondere um die Fälle, in denen die entsendende Konzernkapitalgesellschaft mit der aufnehmenden Konzernkapitalgesellschaft eine...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1.3 Management Equity Participations ("MEPs")

MEPs zählen zu den "Hauptstreitfeldern" mit ausländischen Finanzverwaltungen. Bei MEPs erwerben Manager, die sowohl bei einer Akquisitionsgesellschaft als auch im operativen Bereich angestellt sein können, direkt oder mittelbar über ein Pooling-Vehikel (häufig: vermögensverwaltende und nicht gewerblich geprägte Management GmbH & Co. KG) Kapitalgesellschaftsanteile an einer H...mehr