Fachbeiträge & Kommentare zu Internationales Steuerrecht

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.4 183-Tage-Regelung

4.4.1 Grundsatz Wird ein Arbeitnehmer nur kurzfristig bzw. vorübergehend im Ausland eingesetzt, bleibt es nach den deutschen DBA regelmäßig beim Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaates. Für die Beibehaltung des Besteuerungsrechts des Wohnsitzstaates setzt Art. 15 Abs. 2 OECD-MA voraus, dass sich der im Inland ansässige Arbeitnehmer insgesamt nicht länger als 183 Tage während des ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 8 Rechtsfolgen

8.1 Grundsatz und Tätigkeit in Drittstaaten Die deutschen DBA stellen den Arbeitslohn, der der ausländischen Besteuerung zugewiesen wird, grundsätzlich bei Nachweis einer ausländischen Besteuerung frei. Zu den Ausnahmen der Steueranrechnung vgl. die Länderübersicht unter Abschnitt 8.8. und die nachfolgenden Erläuterungen. Etwas anderes gilt jedoch für sog. Drittstaateneinkünft...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 8.4 Rückfallklausel nach § 50d Abs. 8 EStG

8.4.1 Allgemeines Um zu vermeiden, dass in den Fällen ohne DBA-Rückfallklausel die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit völlig unversteuert bleiben, macht § 50d Abs. 8 EStG 2004 die nach dem DBA gebotene Freistellung der Lohneinkünfte in Deutschland von dem Nachweis abhängig, dass der Tätigkeitsstaat auf die Besteuerung dieser Einkünfte verzichtet hat oder dass die in di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 9.2 Progressionsvorbehalt

9.2.1 Anwendungsbereich Nach der BFH-Rechtsprechung[1] setzt die Anwendung des Progressionsvorbehalts in DBA-Fällen lediglich voraus, dass das einschlägige DBA die Berücksichtigung eines Progressionsvorbehalts nicht verbietet. Die im jeweiligen Methodenartikel enthaltene Aussage über eine evtl. Anwendung des Progressionsvorbehalts haben demnach nur eine deklaratorische Wirkun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 6.2 Begriff des Bruttoarbeitslohns

6.2.1 Ableitung aus einer ausländischen Arbeitgeberbescheinigung Zur Verdeutlichung der Thematik werden im Folgenden die Praxisprobleme anhand des Falls einer punktuellen Tätigkeit in Frankreich dargestellt. In Frankreich verwenden die Arbeitgeber keine einheitlichen Jahreslohnbescheinigungen, d. h. die Arbeitgeberbescheinigungen werden je nach Arbeitgeber in unterschiedlicher...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 5 Zuordnung von Betriebsausgaben

5.1 Aufwandszuordnung § 50d Abs. 10 EStG regelt in Satz 2 ausdrücklich nur die Zuordnung von Aufwendungen im Sonderbetriebsvermögen zur inländischen Betriebsstätte. Nach den Verwaltungsgrundsätzen erfolgt eine Zuordnung nach den wirtschaftlichen Verhältnissen zu derjenigen Betriebsstätte, welcher der Aufwand funktional zuzuordnen ist.[1] 5.2 douple dips 5.2.1 Begriff, Rechtspre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 6.5 Aufteilung des verbleibenden Arbeitslohns

Bei der Aufteilung des verbleibenden Arbeitslohns ist veranlagungsbezogen zu prüfen. 6.5.1 Rechtslage bis einschließlich VZ 2014 Der nach der Vorabzuordnung verbleibende Arbeitslohn ist im Verhältnis der vereinbarten Arbeitstage im Ausland zu den übrigen vereinbarten Arbeitstagen aufzuteilen.[1] Hierzu bedarf es folgender Schritte: 6.5.1.1 Ermittlung der vereinbarten Arbeitstag...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 8.5 Rückfallklausel des § 50d Abs. 9

8.5.1 Die zwei Fallgruppen des § 50d Abs. 9 EStG Mit dem JStG 2007 erfolgte in § 50d Abs. 9 EStG die Einführung einer nationalen Rückfallklausel sowohl für Qualifikationskonflikte als auch für Fälle des unlauteren Steuer-Wettbewerbs, wenn der ausländische Staat Steuervergünstigungen nur beschränkt Steuerpflichtigen gewährt. Insbesondere bei Qualifikationskonflikten kann es zu ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 11.2.3 Zeitliche Voraussetzungen

11.2.3.1 Allgemeines Die begünstigte Auslandstätigkeit muss mindestens drei Monate ununterbrochen in Staaten ausgeübt werden, mit denen kein DBA besteht, in das Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit einbezogen sind. Die Tätigkeit ist nicht projekt- oder länderbezogen. Im Gegensatz zu den DBA-Regelungen ist auch kein Bezug zum Veranlagungszeitraum oder Wirtschaftsjahr zu b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 5.2 douple dips

5.2.1 Begriff, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen Die deutschen Grundsätze zur Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben, insbesondere Refinanzierungskosten, führen zu einer Doppelberücksichtigung von Aufwand, sog. douple dips, wenn der ausländische Staat keine Aufwandszuordnung vergleichbar § 3c Abs. 1 EStG kennt. Dies ist u. a. auch Gegenstand des BEPS-Aktionsplans ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4 Ermittlung des zutreffenden DBA-Zuweisungsartikels

4.1 Abkommensrechtliche Einkunftsqualifikation – Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten des DBA 4.1.1 Grundsatz Der Begriff der Arbeitseinkünfte "Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen" in den deutschen DBA ist weit gefasst. Es zählen hierzu Barzahlungen und Sachbezüge, laufende und einmalige Zahlungen für eine Tätigkeit, für die die Kriterien des § 1 Abs. 2 LStDV (Eingliederu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.4.11.4 Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung

4.4.11.4.1 Grundsätze der Bestimmung des Arbeitgebers i. S. d. DBA Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung liegt bei Unternehmen vor, die als Verleiher Dritten (Entleiher) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen. Bei einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung nimmt nach Auffassung der Finanzverwaltung der Entleiher grundsätzlich die wes...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht: Grenzüberschreitende Beteiligung an Personengesellschaften – Sondervergütungen und Sonderbetriebsvermögen

Zusammenfassung Überblick Deutsche Unternehmen wählen für ihre Direktinvestitionen im Ausland häufig die Rechtsform der Personengesellschaft, da sie im Vergleich zur Kapitalgesellschaft eine unmittelbare Steuerfreistellung (Regelfall) der ausländischen Einkünfte erreicht (die Nachversteuerung nach § 3 Nr. 40 EStG vermeidet) und gegenüber der reinen Betriebsstätte (Niederlassu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht: Arbeitnehmertätigkeit

Zusammenfassung Überblick Infolge der Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe, wie z. B. Standortvorteile, die Nähe zu Absatz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7 Verrechnungspreiskorrekturen

Beteiligungen an Personengesellschaften werden abkommensrechtlich der Betriebsstätte gleichgestellt und unterliegen damit grundsätzlich hinsichtlich der Betriebsstättengewinnabgrenzung (faktisch Betriebsstättengewinnermittlung) nach Art. 7 OECD-MA und national ab 2013 § 1 Abs. 5 AStG (Umsetzung des OECD AOA "Autorised OECD Approach").[1] Allerdings ist zu beachten, dass im Ve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 6.4.1 Grundsätze

Lohn und Lohnbestandteile, die ausschließlich durch eine Auslandstätigkeit (oder Inlandstätigkeit) verursacht sind, können vorab zugeordnet werden. Die Finanzverwaltung differenziert hierbei nach unmittelbaren Vergütungen sowie Ersatzleistungen des Arbeitsgebers.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 8.5.2 Umfassende Rechtsprechung des BFH

8.5.2.1 Verhältnis von § 50d Abs. 8 und 9 EStG Der BFH hat sich in mehreren Urteilen umfassend mit § 50d Abs. 9 EStG beschäftigt. In seinem Urteil vom 11.1.2012[1] hat er zum Verhältnis von § 50d Abs. 8 EStG zu § 50d Abs. 9 EStG Stellung genommen. Praxis-Beispiel Verhältnis von § 50d Abs. 8 und 9 EStG Ein in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtiger A erzielte im Streitjahr Ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 10.2.2 Kein Arbeitsvertrag mit dem aufnehmenden inländischen Unternehmen

Bei Ansprüchen des Arbeitnehmers auf Arbeitslohn von dritter Seite werden dem Dritten die Pflichten eines Arbeitgebers, auch dem wirtschaftlichen Arbeitgeber, auferlegt.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 11 Begünstigungen für ausländischen Arbeitslohn bei der Tätigkeit in einem Nicht-DBA-Staat – Der Auslandstätigkeitserlass (ATE)

11.1 Überblick und Prüfschema Vorab ist bei einer Auslandstätigkeit zu erheben, ob ein DBA besteht. Die Anzahl der DBA erhöht sich vorlaufend. Im jeweils ersten BStBl eines Jahres führt das BMF in einem Schreiben alle Staaten auf, mit denen Deutschland ein DBA abgeschlossen hat. Auch laufende Verhandlungen sind in der Liste enthalten. Bei der Tätigkeit in einem Nicht-DBA-Staat...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 11.2 Tatbestandsvoraussetzungen des Auslandstätigkeitserlasses

11.2.1 Anwendungsbereich Die Regelungen des ATE sind entsprechend dem Charakter der zugrunde liegenden Norm des § 34c Abs. 5 EStG eine Billigkeitsmaßnahme zugunsten der deutschen Exportwirtschaft. Hintergrund ist die Intention, dass deutsche Arbeitgeber im Ausland für entsprechende Export- und Montagetätigkeiten nicht schlechter gestellt werden sollen als dort ansässige Arbei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 11.3 Begünstigter Arbeitslohn

Steuerfrei ist der Arbeitslohn, der auf die begünstigte Tätigkeit entfällt. Bei vorübergehender Rückkehr ins Inland sowie bei einem kurzen Aufenthalt in einem DBA-Staat bleibt auch der für die im Abschnitt II des ATE genannten 10 Unterbrechungstage gezahlte Arbeitslohn steuerfrei. 11.3.1 Lohnfortzahlung bei Krankheit Erkrankt ein Arbeitnehmer während einer begünstigten Ausland...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.4.11.4.5 Entsendung ins Inland – Lohnsteuerrechtlicher Arbeitgeberbegriff

Zu den Folgefragen der Entsendung ins Inland (Frage der Lohnsteuerpflicht nach § 38 EStG bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern) s. Tz. 8.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.1 Abkommensrechtliche Einkunftsqualifikation – Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten des DBA

4.1.1 Grundsatz Der Begriff der Arbeitseinkünfte "Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen" in den deutschen DBA ist weit gefasst. Es zählen hierzu Barzahlungen und Sachbezüge, laufende und einmalige Zahlungen für eine Tätigkeit, für die die Kriterien des § 1 Abs. 2 LStDV (Eingliederung in den Betrieb, Weisungsgebundenheit) maßgeblich sind.[1] Insoweit deckt sich die internat...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 11.5 Progressionsvorbehalt

Der nach dem ATE begünstigte Arbeitslohn unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Nicht vom Progressionsvorbehalt betroffen sind hingegen Einnahmen, die – wie z. B. Reisekosten – bereits auf Grund ausdrücklicher Regelung in § 3 EStG selbst vom Arbeitgeber steuerfrei gezahlt werden können.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 9 Einkunftsermittlung, Progressionsvorbehalt und Beschränkungen des Sonderausgabenabzugs

9.1 Einkunftsermittlung Für den Progressionsvorbehalt bzw. den steuerpflichtigen Arbeitslohn sind die Einkünfte nach deutschem Recht zu ermitteln.[1] Dies bedeutet, dass beispielsweise Werbungskostenpauschalen oder Steuerbefreiungsvorschriften nach ausländischem Recht nicht zu berücksichtigen sind. Zu beachten ist insbesondere § 3c EStG, wonach Aufwendungen, die unmittelbar mit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 10.1 Beschränkte Steuerpflicht bei Arbeitseinkünften

Der beschränkten Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG unterliegen nachfolgende Gruppen von Arbeitnehmern: 10.1.1 Arbeitnehmer in privaten Arbeitsverhältnissen Arbeitnehmer in privaten Arbeitsverhältnissen unterliegen der beschränkten Steuerpflicht, soweit die Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist und kein inländischer Wohnsitz oder gewöhnlicher Auf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 10 Besonderheiten bei der Tätigkeit von Steuerausländern (ausländischen Arbeitnehmern) in Deutschland

10.1 Beschränkte Steuerpflicht bei Arbeitseinkünften Der beschränkten Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG unterliegen nachfolgende Gruppen von Arbeitnehmern: 10.1.1 Arbeitnehmer in privaten Arbeitsverhältnissen Arbeitnehmer in privaten Arbeitsverhältnissen unterliegen der beschränkten Steuerpflicht, soweit die Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 10.2 Entsendung ins Inland – Lohnsteuerrechtlicher Arbeitgeberbegriff

10.2.1 Arbeitsvertrag mit dem aufnehmenden inländischen Unternehmen Nach § 38 Abs. 1 Nr. 1 EStG wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben, soweit der Arbeitslohn von einem Arbeitgeber bezahlt wird, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter i. S. der §...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 11.3.1 Lohnfortzahlung bei Krankheit

Erkrankt ein Arbeitnehmer während einer begünstigten Auslandstätigkeit, ist die Lohnfortzahlung bis zur Wiederaufnahme der Tätigkeit oder bis zur endgültigen Rückkehr ins Inland steuerfrei, sofern die 3-Monats-Frist gewahrt wird.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 8.1.1 Zuweisung des Besteuerungsrechts

Unstreitig hat die Schweiz bei in Deutschland ansässigen leitenden Angestellten von schweizerischen Kapitalgesellschaften, soweit die Voraussetzungen des Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz erfüllt sind, als Quellenstaat das Recht, den gesamten Arbeitslohn zu besteuern.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 6.2.2 Ableitung aus einem ausländischen Steuerbescheid

Vergleichbare Ermittlungsprobleme ergeben sich bei der Ableitung des maßgebenden Arbeitslohns aus ausländischen Steuerbescheiden. Dies soll ebenfalls anhand des Beispiels Frankreich verdeutlicht werden: Auch wenn der Arbeitnehmer seinen französischen Steuerbescheid als Nachweis für die ausländischen Einkünfte vorlegt, ist zu beachten, dass Abzugsbeträge u. Ä. enthalten sein k...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 9.1 Einkunftsermittlung

Für den Progressionsvorbehalt bzw. den steuerpflichtigen Arbeitslohn sind die Einkünfte nach deutschem Recht zu ermitteln.[1] Dies bedeutet, dass beispielsweise Werbungskostenpauschalen oder Steuerbefreiungsvorschriften nach ausländischem Recht nicht zu berücksichtigen sind. Zu beachten ist insbesondere § 3c EStG, wonach Aufwendungen, die unmittelbar mit den steuerfreien Einna...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 6.1 Ansatz ausländischen Arbeitslohns

Wenn ausländische Einkünfte bei der deutschen Besteuerung berücksichtigt werden, sind diese nach deutschem Ertragsteuerrecht zu ermitteln. Dies gilt sowohl für den steuerpflichtigen Ansatz der Einkünfte als auch für den Ansatz der Einkünfte, die lediglich dem Progressionsvorbehalt unterworfen werden. Die ausländischen Einkünfte sind z. B. um steuerliche Abzugspauschalen zu b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 5.8 Zeitwertkonten

Die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Zeitwertkontenvereinbarung und ihre Besteuerung sind für Zwecke des deutschen Steuerrechts im BMF-Schreiben vom 17.6.2009 [1] geregelt. Im Anwendungsschreiben vom 12.12.2023[2] wird auch die abkommensrechtliche Beurteilung vorgenommen. Hiernach sind entsprechend des Veranlassungsprinzips die Verwendungsfunktionen auch grenzübersch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 8.3 Überweisungsklauseln (Remittance-base-Klauseln) der DBA

Stammen Einkünfte aus dem an sich nicht steuerberechtigten Vertragsstaat, sieht aber das nationale Steuerrecht des steuerberechtigten anderen Vertragsstaates nur eine Besteuerung der dorthin überwiesenen oder dort bezogenen Einkünfte vor, so können die hiernach in jenem Staat nicht zu besteuernden Einkünfte in dem anderen (Quellenstaat) besteuert werden. Eine solche Bestimmu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.9 Entwicklungshelfertätigkeit

Sofern Vergütungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit gezahlt werden, ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob das anzuwendende DBA durch die Kassenstaatsklausel (Art. 18 Abs. 1 OECD-MA) oder eine sog. Entwicklungshilfeklausel (z. B. Art. 19 Abs. 3 DBA-Bangladesch, Art. 18 Abs. 2 DBA-Bolivien, Art. 18 Abs. 2 DBA-Ecuador, Art. 19 Abs. 4 DBA-Indien, Art. 19 Abs. 3 DBA-I...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 5 Vergütungssonderfälle

Bei Vergütungssonderfällen stellt sich häufig die Frage, ob überhaupt noch ein Anwendungsbereich des Art. 15 OECD-MA vorliegt (z. B. bei nachträglichen Vergütungen) oder welcher Staat Tätigkeitsstaat ist. Für nachfolgende Sonderzahlungen gelten folgende Regelungen:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 5.4 Optionsrechte

Arbeitnehmer können auch dadurch für ihre Arbeitsleistung entlohnt werden, dass ihnen vom Arbeitgeber unentgeltlich Kaufoptionsrechte auf Aktien des Arbeitgebers eingeräumt werden. Die Option kann der Arbeitnehmer zu einem späteren Zeitpunkt zum Erwerb von Aktien zu einem unter dem aktuellen Kurswert liegenden Bezugspreis ausüben. Diese Optionsrechte sind i. d. R. an die Per...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 5.1.4 Neue Konsultationsvereinbarungen und Absicherung durch Rechtsverordnung

Die steuerliche Behandlung von Abfindungszahlungen kann von den bislang dargestellten Grundsätzen abweichen, wenn in einem DBA hierzu eine Sonderregelung enthalten ist oder mit dem jeweils betroffenen Vertragsstaat eine Konsultationsvereinbarung bezüglich der Besteuerung von Abfindungen vereinbart wurde. Derzeit existieren Konsultationsvereinbarungen mit Belgien[1], Großbrit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 5.9 Antrittszahlungen (Signing-Bonus)

Das BMF-Schreiben vom 12.12.2023 [1] enthält umfassende Aussagen zu sog. Signing-Boni (Antrittszahlungen), die häufig bei leitenden Angestellten, Wissenschaftlern und Sportlern/Künstlern vorkommen. Die Finanzverwaltung geht auch für vorgelagerte Zahlungen von einem Besteuerungsrecht des künftigen Tätigkeitsstaates aus. Das FG München hat sich hierzu im Urteil v. 13.3.2015[2] ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 8.4.4 Aktuelle Rechtsprechung und anhängige Verfahren

Zur Frage der evtl. Steuerfreiheit nach DBA – Geltendmachung nach Bestandskraft bei Vorlage eines Nachweises gem. § 50d Abs. 8 Satz 2 EStG ist das Revisionsverfahren VI R 34/21 anhängig [1] Hierbei sind 3 Einzelfragen zu entscheiden: Weist das DBA-Großbritannien einem Vertragsstaat das ausschließliche Besteuerungsrecht zu, finden dann der Methodenartikel und damit auch die Rüc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.2 Fallgruppen der Arbeitnehmertätigkeit im DBA-Recht

Im Gegensatz zur Behandlung nach dem EStG [1] besteht im Abkommensrecht keine einheitliche Behandlung der Arbeitnehmertätigkeit. Zu unterscheiden sind vielmehr folgende Regelungen, die sich oft nach der "Berufsgruppe" richten: Tätigkeitsortprinzip (Art. 14 Abs. 1 OECD-MA) 183-Tage-Regelung (Art. 14 Abs. 2 OECD-MA) Sonderregelung für leitende Angestellte (Art. 14 verschiedener DBA...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.7 Personal auf Schiffen und Flugzeugen

Die deutschen DBA enthalten für Einkünfte des Bordpersonals von Seeschiffen und Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr sowie des Bordpersonals von Binnenschiffen häufig gesonderte Bestimmungen. Die DBA enthalten regelmäßig eine Bestimmung, welche Art. 15 Abs. 3 OECD-MA entspricht. Danach steht für Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit des Bordpersonals von Luftfahrzeu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 5.4.1 Zufluss

Wegen der i. d. R. fehlenden Marktgängigkeit war der Zufluss des Arbeitslohns deshalb nach früherer Verwaltungsmeinung nicht bereits bei Einräumung, sondern erst bei Ausübung der Optionsrechte anzunehmen. Regelmäßig ist davon auszugehen, dass die Gewinne aus der Ausübung der Optionsrechte eine zusätzliche Vergütung für eine künftige Tätigkeit (Zeitraum nach Einräumung des Op...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.1 Unangemessene Vergütungen

In der Praxis erfolgt für Sondervergütungen regelmäßig keine Angemessenheitsprüfung, da der gesamte handelsrechtliche Aufwand der Hinzurechnung nach § 15 Abs. 1 EStG unterliegt. In grenzüberschreitenden Fällen könnte sich aber wegen der Anrechnungsverpflichtung die Frage stellen, inwieweit eine Korrektur überhaupt auf § 50d Abs. 10 EStG zurückzuführen ist. Praxis-Beispiel Una...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 8.5.4 Zeitliche Anwendung des § 50 Abs. 9 EStG

§ 50d Abs. 9 EStG ist nach den Anwendungsregelungen des § 52 EStG erst ab 2017 anzuwenden. Ungeachtet dessen greift die Finanzverwaltung für Fälle einer DBA Rückfallklausel bereits "offene" Altfälle auf. DBA-Rückfallklauseln, nach denen Einkünfte aufgrund ihrer Behandlung im anderen Vertragsstaat nicht von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer ausgenommen werden, sind a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 6.5.1.1 Ermittlung der vereinbarten Arbeitstage (Aufteilungsschlüssel) )

Unter "vereinbarte Arbeitstage" sind hierbei die Kalendertage pro Jahr abzüglich der Tage zu verstehen, an denen der Arbeitnehmer lt. Arbeitsvertrag nicht zu arbeiten verpflichtet ist. Es handelt sich damit um folgendes Rechenschema: Zur Behandlung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 5.1 Aufwandszuordnung

§ 50d Abs. 10 EStG regelt in Satz 2 ausdrücklich nur die Zuordnung von Aufwendungen im Sonderbetriebsvermögen zur inländischen Betriebsstätte. Nach den Verwaltungsgrundsätzen erfolgt eine Zuordnung nach den wirtschaftlichen Verhältnissen zu derjenigen Betriebsstätte, welcher der Aufwand funktional zuzuordnen ist.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3 Einschränkung des deutschen Besteuerungsrechts

Das der Bundesrepublik Deutschland aufgrund des Welteinkommensprinzips zustehende Besteuerungsrecht kann aufgrund eines nach § 2 AO vorrangigen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) entfallen oder eingeschränkt werden. Hinweis Schrankenfunktion Zu beachten ist, dass die DBA keine materielle Steuerpflicht begründen können, sondern ausschließlich sog. "Schrankenfunktion" haben. Dies...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 5.10.2 Auszahlungsphase

Während Gehaltszahlungen bzw. Gehaltsbestandteile bei einer grenzüberschreitenden Beschäftigung regelmäßig in das Quellensteuerrecht des Tätigkeitsstaats fallen (Art. 15 des OECD-MA), gilt für Ruhegehälter wie z. B. betriebliche Pensionen sowie sonstige Einkünfte das Wohnsitzprinzip (Art. 17 und 20 des OECD-MA). Abgrenzungsprobleme ergeben sich vorrangig hinsichtlich der Abg...mehr