Fachbeiträge & Kommentare zu Internationales Steuerrecht

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Internationales Steuerrecht... / 7.11.1 Portugiesische Steueranreize

Seit 2009 gibt es in Portugal besondere Steuerbegünstigungen für Empfänger von Altersbezügen, die nach Portugal ziehen und sich bei der portugiesischen Finanzbehörde als sog. residente não habitual („neue Ansässige“) registrieren lassen. Sie wurden mit Gesetzes-Dekret 249/2009 in das portugiesische Einkommensteuerrecht (Art. 16 Abs. 8 bis Abs. 11 des Código do Imposto sobre ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.6 Quellensteuerrecht

Art. 18 DBA billigt dem Ursprungsland der Zahlungen regelmäßig kein Besteuerungsrecht für abfließende Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen zu. Allerdings bestehen umfangreiche länderspezifische Regelungen, so ist häufig festzustellen, dass für Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder für Kriegsfolgeentschädigungsleistungen die ausschließliche Besteueru...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.13 Spanien

Das DBA-Spanien 2011 (anwendbar ab 1.1.2013) sieht einen ersten Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung vor. Wie auch schon beim DBA a. F. steht das Besteuerungsrecht für Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen – mit Ausnahme der Pensionen aus öffentlichen Kassen – grundsätzlich dem Ansässigkeitsstaat zu. Für gesetzliche Sozialversicherungsrenten steht dem Kassenstaa...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.10 Begriff der "Rente"

Der Begriff der Rente wird in Art. 18 Abs. 2, 3 oder 4 der deutschen DBA definiert. Er entspricht dem deutschen Rentenbegriff des § 22 EStG. Es wird vorausgesetzt, dass eine Verpflichtung (= Rentenstammrecht) vorliegt, das dem Berechtigten für entweder bestimmte Zeit (Fall der Zeitrente) oder für eine vom Leben einer Person abhängige Zeit (Fall der Leibrente) eingeräumt ist....mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.6 Kanada

Nach Art. 18 Abs. 3 Buchst. c DBA-Kanada können Leistungen auf Grund des Sozialversicherungsrechts eines Vertragsstaats, die an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, im anderen Vertragsstaat besteuert werden. Das DBA-Kanada weist somit für diese Zahlungen dem Ansässigkeitsstaat des Bezügeempfängers ein Besteuerungsrecht zu. Das Besteuerungsrecht des ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.15.1 Renten

Der Begriff "Rente" ist in Art. 18 Abs. 2 Satz 2 DBA-USA definiert. Der Rentenbegriff entspricht im Wesentlichen dem Rentenbegriff des § 22 EStG. Es wird vorausgesetzt, dass eine Verpflichtung (= Rentenstammrecht) vorliegt, das dem Berechtigten entweder für eine bestimmte Zeit (Fall der Zeitrente) oder für eine vom Leben einer Person abhängige Zeit (Fall der Leibrente) einge...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.8.3 Abweichende deutsche Abkommenspolitik – Förderstaatsklauseln

Nach Artikel 17 Abs. 3 der deutschen Verhandlungsgrundlage vom August 2013[1] können die aus der Bundesrepublik Deutschland stammenden Ruhegehälter, ähnlichen Vergütungen oder Renten, die ganz oder teilweise auf Beiträgen beruhen, die in Deutschland länger als 15 Jahre nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften gehörten oder steuerlich abziehbar waren oder in anderer Weise begün...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.15.4 Auszahlungen aus 401 (k)-Pensionsplänen

Häufig erfolgt eine zusätzliche Altersversorung durch Einzahlungen in Pensionspläne. Diese sind unabhängig von einer Qualifikation nach Art. 18 (Ruhegehälter) oder Art. 21 (sonstiger Bezug) im Wohnsitzstaat (Deutschland) steuerpflichtig. Art. 18A DBA enthält gewisse Gleichbehandlungsgrundsätze. National erfolgt nach Verwaltungsauffassung eine Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.12.3 Einmalzahlungen aus Pensionskassen in der Aktivzeit

Grundsätzlich soll mit dem Erreichen der Altersgrenze die Rente der Pensionskasse als zusätzliche Einnahme neben der AHV-Rente dienen. Barauszahlungen aus der Pensionskasse i. S. d. BVG sind während des Erwerbslebens in folgenden Fällen möglich: Der Versicherte verlässt endgültig die Schweiz (auch bei endgültiger Beendigung der Grenzgängertätigkeit); bei Kauf von Wohnungseigen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2.2 Abgrenzung zu Art. 15 OECD-MA (Ruhegehalt oder nachträglicher Arbeitslohn)

Art. 18 OECD-MA regelt nur das Besteuerungsrecht für die privaten Ruhegehälter für eine frühere unselbstständige Arbeit i. S. des Art. 15 OECD-MA sowie über die Rückverweisung in Art. 19 Abs. 3 OECD-MA für Ruhegehälter, die aus einem Betrieb gewerblicher Art stammen. Nachzahlungen für Tätigkeiten, die, bezogen auf die Aktivzeit, nicht unter Art. 15 oder 19 Abs. 3 OECD-MA fall...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.14.2 Unbeschränkt Steuerpflichtige mit Alterseinkünften aus der Türkei

Soweit eine Person in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und daneben auch ansässig i. S. des Art. 4 DBA-Türkei ist, darf Deutschland als Ansässigkeitsstaat gemäß Art. 18 Abs. 1 DBA-Türkei alle Renteneinnahmen bis zu einem Betrag von 10.000 EUR besteuern. Zu beachten ist hier allerdings, dass die aus den Renteneinnahmen resultierenden Renteneinkünfte nach dem E...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.12.4 Einordnung der Schweizer Pensionskassen

Schweizer Pensionskassen sind nach bundeseinheitlich abgestimmter Auffassung der Finanzverwaltung "wie" eine deutsche gesetzliche Rentenversicherung zu behandeln.[1] Maßgebend für diese grundsätzliche Einstufung im Rahmen eines Typenvergleichs der Sozialversicherungssysteme sind folgende Gesichtspunkte: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben pflichtgemäß Beiträge in di...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.12.9 Pensionskassen der öffentlichen Arbeitgeber

Bedienstete des öffentlichen Dienstes sind in der Schweiz – wie Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft – in der AHV und nach dem BVG (Pensionskassen) obligatorisch (verpflichtend) versichert. Die Schweiz geht von Leistungen aus einem Sondervermögen nach Art. 19 Abs. 1 Satz 1 DBA Schweiz aus, für die die Schweiz als Kassenstaat das ausschließliche Besteuerungsrecht (Quellensteu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.8.1 DBA a. F. (bis einschließlich 2015)

Die Besteuerung von Versorgungsbezügen ist in Art. 12 DBA Niederlande geregelt. Für private Ruhegehälter und Versorgungsbezüge hat der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht.[1] Der Begriff "Wohnsitzstaat" ist im DBA Niederlande gleichbedeutend mit dem Begriff Ansässigkeitsstaat des OECD-MA.[2] Soweit als Versorgungsbezüge ausdrücklich auch Wartegelder, Witwen- und Waisenpension...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.8.2 Problem der Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Wenn das einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht für Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung als "Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung" ausdrücklich dem Quellenstaat zuweist[1], stellt sich bei Zahlungen aus ausländischen Systemen die Frage, welche Leistungen in das Quellensteuerrecht Deutschlands oder ggf. Wohnsitzbesteuerungsrecht...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.12.8 BFH-Rechtsprechung zur nationalen Qualifikation der Auszahlungen aus Schweizer Pensionskassen

Der BFH hat sich in den am 17.6.2015 auf seiner Homepage veröffentlichten Urteilen[1] mit der Besteuerung von Kapitalleistungen befasst, die deutsche Steuerpflichtige im Rahmen der schweizerischen Altersvorsorge aus der so genannten 2. Säule von Schweizer Pensionskassen beziehen bzw. in der Vergangenheit bezogen haben. Dies betrifft insbesondere Steuerpflichtige, die im Inla...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.8.2 DBA Niederlande n. F. (ab 2016)

Das DBA Niederlande 2012 ist am 1.12.2015 in Kraft getreten und ist nach seinem Artikel 33 Abs. 2 erstmals ab dem 1.1.2016 anzuwenden. Die Besteuerung von Altersversorgungsleistungen nach diesem Abkommen weicht erheblich von der Beurteilung nach dem alten DBA ab, da in Umsetzung der deutschen Abkommenspolitik der nachgelagerten Besteuerung Quellenbesteuerungsrechte geregelt ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.4.1 Rechtslage nach dem DBA a. F. (bis VZ 2010 in Optionsfällen uneingeschränkt)

Private Ruhegehälter und Renten, die aus Quellen innerhalb Großbritanniens stammen und von einer in Deutschland ansässigen und steuerpflichtigen Person bezogen werden, sind nur in Deutschland zu besteuern.[1] Der Begriff "Rente" ist in Art. X Abs. 3 DBA-Großbritannien definiert. Der Rentenbegriff entspricht im Wesentlichen dem Rentenbegriff des § 22 EStG. Es wird vorausgesetz...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Im Inland ansässige Arbeitnehmer, die infolge der zunehmenden Globalisierung der Tätigkeit während der aktiven Arbeitszeit im Ausland (z. B. bei Kunden oder verbundenen Firmen) tätig waren, beziehen nach ihrem Eintritt in den Ruhestand neben der inländischen Sozialversicherungs- und ggf. Betriebsrente häufig auch eine Altersversorgung aus dem Ausland. Es kann sich ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.12.7 Einzelfragen zu Pensionskassen

In der Schweiz besteht die Möglichkeit, insbesondere bei einer erst späteren Tätigkeit in der Schweiz, einer Aufbesserung der Rentenhöhe durch eine Sondereinzahlung (Einkauf). Hat sich der Steuerpflichtige bei einer Schweizer Pensionskasse, bei der er pflichtversichert ist, zusätzlich mit einem Einmalbeitrag "eingekauft", stellt sich die Frage der steuerlichen Auswirkungen. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 6 Tabellarischer Überblick über länderspezifische Besonderheiten

Im Gegensatz zu anderen Einkunftsarten hat Deutschland im Bereich der grenzüberschreitenden Rentenbesteuerung nicht regelmäßig die Regelung des OECD-MA in den DBA vereinbart. Vielmehr wurde in der Vergangenheit häufig – aus sozialpolitischen Gründen – ein Besteuerungssystem vereinbart, das ausgewanderten Deutschen eine ähnliche Belastung wie im Inland bedingen sollte. Seit 2...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.3 Frankreich

Für private Ruhegehälter und Leibrenten hat der Ansässigkeitsstaat des Bezugsberechtigten das ausschließliche Besteuerungsrecht[1], d. h. bei einem in Deutschland ansässigen Pensionär wird das Welteinkommensprinzip nicht eingeschränkt. Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen unterliegen hingegen dem Kassenstaatsprinzip.[2] Wenn ein in Deutschland ansässiger Steuerbürger ein Ruhe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.2.2 Nichtanwendbarkeit des internationalen Schachtelprivilegs, Abs. 11 S. 1

Rz. 259 Nach § 50d Abs. 11 S. 1 EStG ist das internationale Schachtelprivileg nur insoweit anwendbar, als die Gewinnausschüttung nach nationalem Recht nicht einer anderen Person als dem Zahlungsempfänger zugerechnet wird. Die Steuerfreistellung erfolgt also nicht, soweit die Ausschüttung nicht bei dem Zahlungsempfänger, sondern bei einer anderen Person, dem Komplementär der ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.2.1 Problemstellung

Rz. 254 Die Vorschrift setzt voraus, das Gewinnausschüttungen nach einem DBA bei dem unbeschränkt stpfl. Zahlungsempfänger von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, also steuerfrei zu stellen sind. Sie erfasst daher nur den Fall, dass die Gewinnausschüttung im Inland zur Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer gehört und dass hierauf ein DBA anwendbar is...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Grenzen der Auskunftspflicht

Rz. 31 [Autor/Stand] Grenzen eines Auskunftsverlangens. Auch einem Auskunftsverlangen nach § 17 Abs. 1 hat das FA die für jedes Auskunftsverlangen geltenden allgemeinen Grenzen zu beachten.[2] So muss sich das Auskunftsverlangen auf die für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen notwendigen Angaben beschränken. Notwendig sind nur die Angaben, die geeignet und erforderli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.3.2 Passive Einkünfte

Hinsichtlich des Vorliegens passiver Einkünfte wird auf den gesonderten Beitrag Internationales Steuerrecht: Hinzurechnungsbesteuerung verwiesen. Hinweis: Hinsichtlich des Katalogs wird dort ausschließlich die ab 2022 geltende Rechtslage nach dem ATAD-UmsG dargestellt.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2 Gewerblich geprägte Personengesellschaften

2.1 Fallgruppen in der Praxis In der Praxis bedeutend ist die Frage der Behandlung gewerblich geprägter Personengesellschaften. Dabei traten in der Vergangenheit hauptsächlich folgende Fallgestaltungen auf: 2.1.1 Vermeidung einer Wegzugsbesteuerung Anlass hierzu können folgende Lebenssachverhalte sein: Ein an einer Kapitalgesellschaft nach § 17 EStG beteiligter Gesellschafter wi...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2 Erste Ausnahme – Aktivitätsklausel im Doppelbesteuerungsabkommen

2.1 Die Grundsätze der Aktivitätsvorbehalte Nur ausnahmsweise sehen die DBA wie z. B. Art. 24 DBA Schweiz einen Aktivitätsvorbehalt vor, d. h. die Einkünfte aus passiver Tätigkeit fallen unter die Anrechnungsmethode. Die DBA enthalten Aktivitätsklauseln, die entweder einen eigenen Katalog der "begünstigten" gewerblichen Aktivitäten enthalten oder auf den Katalog der Hinzurech...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3 Einzelfragen

3.3.1 Niedrige Besteuerung i. S. d. § 8 Abs. 3 AStG Eine Niedrigbesteuerung liegt vor, wenn die Einkünfte einer Belastung von Ertragsteuern von weniger als 25 % (bis einschließlich 2023) bzw. 15 % (ab 2024) unterliegen, ohne dass dies auf einen Ausgleich mit Einkünften aus anderen Quellen beruht. Maßgebend ist die tatsächlich im Ausland erhobene Steuer. Die praktischen Anwendu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7 Bekämpfung des sog. unfairen Steuerwettbewerbs – § 50d Abs. 9 2. Alternative EStG

7.1 Überblick Ein Rückfall des Besteuerungsrechts (und damit Anrechnungsmethode) ist nach § 50d Abs. 9 2. Alt. auch vorzunehmen, wenn der ausländische Staat z. B. als Investitionsanreiz nur Steuerausländern (beschränkt Steuerpflichtigen) Investitionsanreize in Form von Steuervergünstigungen gewährt. Eine begrenzte Steuerfreistellung ("tax holiday") eines ausländischen Staats ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 12 Behandlung von Verlusten aus Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften

Nach der fünften Befassung des EuGH i. S. finaler Verluste[1] und der Folgerechtsprechung des BFH[2] ist davon auszugehen , dass ungeachtet der Steuerfreistellung in den DBA Verluste aus Personengesellschaftsbeteiligungen nicht abzugsfähig sind und die frühere EuGH und BFH-Rechtsprechung zu sogenannten finalen Verlusten hinfällig ist.[3]mehr

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Internationales Steuerrecht: Grenzüberschreitende Beteiligung an Personengesellschaften – Unternehmenseinkünfte oder andere DBA-Einkünfte unter besonderer Berücksichtigung des § 50i EStG

Zusammenfassung Überblick Infolge der Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. Zu nennen sind beispielsweise Standortvorteile...mehr

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Internationales Steuerrecht: Grenzüberschreitende Beteiligung an Personengesellschaften – Rechtsfolgen

Zusammenfassung Überblick Infolge der Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. Zu nennen sind beispielsweise Standortvorteile...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3 Anwendung in Verlustfällen?

Die Frage, ob § 50d EStG auch dann gilt, wenn sich aus der Veräußerung eines Anteils an einer ausländischen Gesellschaft ein Verlust ergibt [1], ist grundsätzlich zu bejahen. Damit wird u. U. das ansonsten für gewerbliche Verluste geltende Abzugsverbot über die Grenze gelten. Der BFH[3] hat zu einem Fall des Besteuerungsrückfalls bei unterschiedlicher Abkommensanwendung (kein...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5 Betriebsverpachtung über die Grenze

Die bloße Vermietung eines Gebäudes, auch wenn es sich um eine Fabrikanlage handelt, wird nach Art. 6 OECD-MA behandelt, d. h., es gilt das Belegenheitsprinzip. Die abkommensrechtliche Differenzierung nach Anrechnungs- oder Freistellungsfällen[1] hat für die Frage der Steuerverhaftung, da diese den Belegenheitsstaat betrifft, keine Auswirkung. Handelt es sich nach innerstaatl...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Regelfall: Steuerfreistellung

Die deutschen DBA sehen im sog. Methodenartikel (i. d. R. Art. 23 oder 24 OECD-MA) für originäre Unternehmensgewinne und damit auch für Gewinne aus gewerblich tätigen Personengesellschaften regelmäßig die Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt vor. Dies gilt auch für die deutsche Verhandlungsgrundlage für DBA vom August 2013. Für vermögensverwaltende Personengesellsch...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3 Zweite Ausnahme – Die Anwendung des § 20 Abs. 2 AStG

3.1 Grundsätze Nach § 20 Abs. 2 AStG erfolgt im Rahmen eines sog. Treaty overrides ein Übergang auf die Anrechnungsmethode – selbst wenn das DBA keinen Aktivitätsvorbehalt enthält, falls die Personengesellschaft "schädliche" Einkünfte erzielt, die bei einer Tochterkapitalgesellschaft zur Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG führen würden. § 20 Abs. 2 AStG stellt somit...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Fünfte Ausnahme: Nationale Rückfallklausel bzw. "Subject-To-Tax-Klausel" des § 50d Abs. 9 Satz 1, 1. Alternative EStG

6.1 Anwendungsbereich: Qualifikationskonflikte § 50 Abs. 9 Satz 1, 1. Alt. EStG verweist bei Qualifikationskonflikten das Besteuerungsrecht ebenfalls an den Wohnsitzstaat (Deutschland) zurück. Qualifikationskonflikte haben ihre Ursache in einer nicht übereinstimmenden Abkommensanwendung durch die Vertragsstaaten; sie können unterschiedliche Ursachen haben. § 50d Abs. 9 Satz 1,...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.3 Einzelfragen des § 50d Abs. 9 Satz 1, 1. Alternative EStG

6.3.1 Rückwirkung § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 EStG ist auf alle Steuerfestsetzungen anzuwenden, die noch nicht bestandskräftig sind (§ 52 Abs. 59a EStG i. d. F. JStG 2007). Hieraus ergibt sich das Problem einer echten oder sog. unechten Rückwirkung. Nach der Rechtsprechung des BFH im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes[1] ist die Verfassungsmäßigkeit der Rückwirkung ernst...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5 Vierte Ausnahme – Switch-Over-Klausel im DBA

In einigen DBA (z. B. Art. 28 DBA Österreich 2000) ist eine sog. "Switch-Over-Klausel" enthalten, die unter bestimmten Voraussetzungen den Ansässigkeitsstaat berechtigt, anstelle der Freistellungsmethode die Anrechnungsmethode anzuwenden. Dies kann z. B. in Betracht kommen, wenn Einkünfte durch Zuordnungs- oder Zurechnungskonflikte oder durch Missbrauchsgestaltungen nicht od...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1 Fallgruppen in der Praxis

In der Praxis bedeutend ist die Frage der Behandlung gewerblich geprägter Personengesellschaften. Dabei traten in der Vergangenheit hauptsächlich folgende Fallgestaltungen auf: 2.1.1 Vermeidung einer Wegzugsbesteuerung Anlass hierzu können folgende Lebenssachverhalte sein: Ein an einer Kapitalgesellschaft nach § 17 EStG beteiligter Gesellschafter will ins Ausland ziehen. Es dro...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9 Die 7. Ausnahme – Wechsel zur Anrechnungsmethode in den Fällen des Steuerabwehrgesetzes

9.1 Ausgangslage – die verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung Eine Zwischengesellschaft, die in einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet ansässig ist (vgl. §§ 4–6 StAbwG, nachfolgend Staatenliste unter Abschnitt 9.3.) und von unbeschränkt steuerpflichtigen Personen i. S. v. § 7 Abs. 1 AStG beherrscht wird, ist über § 8 Abs. 1 AStG hinaus Zwischengesellschaft für ihre sämtl...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.4 Reaktion des Gesetzgebers

2.4.1 Einführung des § 50i EStG a. F. durch das AmtshilfeRLUmsG Zur Vermeidung o. g. Steuerausfälle soll § 50i Abs. 1 EStG die Besteuerung stiller Reserven der in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft i. S. des § 15 Abs. 3 EStG (also sowohl gewerblich infizierte als auch gewerblich geprägte Gesellschaften) eingebrachten Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens oder An...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.5 Anwendungsfälle in der Praxis

Aus den Anträgen/Eingaben im Gesetzgebungsverfahren ergibt sich, dass insbesondere Aktivitäten im Bereich des Tourismus (z. B. Beteiligung an einer Hotelbetriebsgesellschaft in den vorgenannten Ländern) von der verschärften Regelung betroffen sein dürften. Folge ist die Hochschleusung des Gewinns auf das deutsche Besteuerungsniveau.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9 Literaturhinweise

Schnitger: Weitere Maßnahmen zur BEPS-Gesetzgebung in Deutschland, IStR 2017, 214 Ott: Die Umwandlung in der Unternehmensnachfolge – Aktuelle Steuerrechtliche Probleme beim Rechtsformwechsel, Stbg 2017, 105 Ditz/Quilitzsch: Die Änderungen im internationalen Steuerrecht durch das Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz, DStR 2017, 281 Liekenbrock: § 50i EStG reloaded! Was ist nun zu tun? DS...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3.1 Niedrige Besteuerung i. S. d. § 8 Abs. 3 AStG

Eine Niedrigbesteuerung liegt vor, wenn die Einkünfte einer Belastung von Ertragsteuern von weniger als 25 % (bis einschließlich 2023) bzw. 15 % (ab 2024) unterliegen, ohne dass dies auf einen Ausgleich mit Einkünften aus anderen Quellen beruht. Maßgebend ist die tatsächlich im Ausland erhobene Steuer. Die praktischen Anwendungsprobleme sollen anhand des Beispiels Schweiz erl...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Zuweisung des Besteuerungsrecht

Bei der grenzüberschreitenden Beteiligung an Personengesellschaften ergibt sich vorab die Frage der Zuordnung des Besteuerungsrechts nach den sog. Zuweisungsartikeln der DBA, den Art. 6 – 21 OECD-MA. Bei einem originär gewerblich tätigen Unternehmen ergibt sich das Besteuerungsrecht regelmäßig aus dem Artikel für "Unternehmensgewinne". Der entsprechende Art. 7 Abs. 1 OECD-MA l...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2 Länderlisten zu Aktivitätsklauseln für Personengesellschaften

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. Zu nennen sind beispielsweise Standortvorteile, die Nähe zu A...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3.3 Besonderheiten bei Personengesellschaften

Es muss sich zur Anwendung des § 20 Abs. 2 AStG um eine passiv tätige ausländische Betriebsstätte handeln, die entweder dem inländischen Steuerpflichtigen, d. h. einer unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person oder Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. d. § 1 KStG zuzurechnen ist, d. h. von ihr betrieben wird oder ihr mittelbar zuzurechnen ist, ...mehr