Fachbeiträge & Kommentare zu Internationales Steuerrecht

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.3.7 Rechtsfolgen der Entstrickung

Bei Wirtschaftsgütern, die die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG/§ 12 Abs. 1 KStG erfüllen, ist der gemeine Wert[1] im Zeitpunkt der abweichenden Zuordnung anzusetzen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG). Dieser entspricht dem Fremdvergleichspreis i. S. d. Art. 7 Abs. 2 OECD-MA. Der sich nach Abzug des Buchwerts ergebende Gewinn unterliegt nicht den Begünstigungen der §§ ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.8 Betriebsstättenbegründung im Rahmen von Aktivitäten im Bereich der digitalen Wirtschaft

Im Rahmen der Veröffentlichung der 15 BEPS-Aktionspläne beschäftigte sich der Aktionsplan 1 insbesondere mit den Fragen einer sachgerechten Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Hierbei wurde auch der Vorschlag unterbreitet, neben den bisherigen Merkmalen der Betriebsstättenbesteuerung (örtliche, persönliche oder zeitliche Betriebstättenbesteuerung) als weitere Fallgruppe fü...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.3.1 Verhinderung von Missbrauch bei Vertreterbetriebsstätten

Faktische Abschlussvollmachten Art. 5 Abs. 8 OECD-MA entspricht der Fortentwicklung des Art. 5 Abs. 5 (abhängiger Vertreter) des OECD-MA durch das OECD/G-20-BEPS-Projekt.[1] Bislang konnte eine Vertreterbetriebsstätte z. B. dadurch vermieden werden, dass komplexe Vertragsverhandlungen durch nicht abschlussbevollmächtigte Arbeitnehmer ausgehandelt wurden und nur der Vertragsab...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.1 Problematik zweier Abgrenzungsregelungen

Die Gewinnabgrenzung zwischen einer ausländischen Betriebsstätte und dem deutschen Stammhaus (und umgekehrt bzw. zwischen verschiedenen Betriebsstätten) war ursprünglich keine Frage der Gewinnermittlung nach nationalem Recht, sondern wurde und wird zumindest in einer ersten Stufe unmittelbar im DBA, z. B. in Art. 7 Abs. 1–4 des OECD-MA, geregelt. Maßgebend ist hiernach zwar ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.6.2 Verhinderung von Missbrauch bei Hilfs- und Nebentätigkeiten nach dem BEPS-Bericht und dessen Umsetzung

Unter Umsetzung der Vorschläge in BEPS-Aktionspunkt 7 wurde derr Begriff der "Hilfs-Betriebsstätte" durch das Update 2017 des OECD-MA neu gefasst. Unter anderem wurden die Buchstaben e und f des Art. 5 Abs. 4 OECD-MA ab dem 21.11.2017 geändert und es wurde ein neuer Absatz 4.1 eingefügt. Das OECD MA 2017 sieht konkret 2 verschiedene Missbrauchsverhinderungsregelungen vor: Allg...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.3 Bedenken gegen uneingeschränkte Anwendung des AOA und Rechtsprechung

Bedenken gegen die Auffassung der Finanzverwaltung bestehen sowohl hinsichtlich der "geographischen Anwendung" – des ""Länderkatalogs"" als auch hinsichtlich der "sachlichen" Auswirkungen des § 1 Abs. 5 AStG. "Länderkatalog" – geographische Anwendung Die von der Finanzverwaltung vertretene pauschale Anwendung des AOA hinsichtlich aller OECD-Staaten erscheint allerdings problem...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.4 Betriebsstätten ohne Personalfunktion (Serverbetriebsstätten, Windparks, Solarparks, Pipelines)

Für Betriebsstätten ohne Personalfunktion ergibt sich aus dem Gesetz bzw. der BsGaV keine eindeutige Lösung. Denn wesentliches Element der Gewinnabgrenzung nach dem AOA sind die maßgebenden Personalfunktionen, die für das wirtschaftliche Eigentum an Vermögenswerten sowie für die Risikoübernahme und die darauf basierende Gewinnallokation relevant sind. Die unmittelbare Anwend...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.3 Betriebsaufspaltung

Auch bei einer Betriebsaufspaltung stellt sich die Frage, ob entsprechende Einkünfte unter Art. 7 OECD-MA bzw. des jeweiligen DBA fallen. Praxis-Beispiel Betriebsaufspaltung Der Schweizer C ist Gesellschafter und Geschäftsführer der Freiburger C GmbH. Er vermietet der GmbH Produktionsgebäude. Die GmbH schüttet jährlich Dividenden an C aus. Nach innerstaatlichem Recht liegt eine...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.9 Betriebsstätten-ABC

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Internationales Steuerrecht... / 4.1 Überblick über die Betriebsstättenbegründung nach Art. 5 OECD-MA

Durch die Notwendigkeit des Vorliegens einer Betriebsstätte für ein Besteuerungsrecht des ausländischen Staats nach § 7 Abs. 1 OECD-MA sind vorab die Fragen der Betriebsstättenbegründung nach Art. 5 OECD-MA zu prüfen. Art. 5 OECD unterscheidet zwischen der sachlichen Betriebsstättenbegründung durch feste Geschäftseinrichtung nach den Abs. 1 und 2; der zeitlichen Betriebsstätten...mehr

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Schiedsverfahren (allgemein... / Literaturtipps

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Ständiger Vertreter – ABC I... / Literaturtipps

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Schiedskonvention (EU) – AB... / Literaturtipps

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Wegzugsbesteuerung (Kapital... / Literaturtipps

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Schachtelprivileg, internat... / 2.2 Reduzierung der Quellensteuer

Voraussetzung für die Reduzierung der Quellensteuer entsprechend Art. 10 Abs. 2 Buchst. a OECD-MA ist, dass der Dividendenberechtigte eine im anderen Vertragsstaat ansässige Gesellschaft ist. Es darf sich nicht um eine Personengesellschaft handeln. Wird die Beteiligung im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft gehalten, kommt es daher auch insoweit nicht zur Reduzier...mehr

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Anhang zu § 8: ABC des internationalen Steuerrechts

Abgeltungswirkung Abzugsmethode Advanced Pricing Agreement (APA) Aktivitätsklausel (AStG) Aktivitätsklausel (DBA) Anrechnungsmethode Ansässigkeit Anzeigepflichten, international Anzeigepflichten (Steuergestaltungen) Ausgleichsposten i. S. d. § 4g EStG Auskunftsverkehr Ausländische Einkünfte Bandbreiten Beneficial Owner (Nutzungsberechtigter) BEPS Beschränkte Steuerpflicht Betriebsaufspaltu...mehr

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Hybride Finanzierungen (Ink... / 1 Systematische Einordnung

Als "hybrid" bezeichnet man Gestaltungen, die gegensätzliche Strukturelemente aufweisen und daher im Inland und im Ausland jeweils einer gegensätzlichen Qualifikation unterliegen können. Hybrid sind Finanzinstrumente mit Fremdkapitalcharakter und gewinnabhängiger Vergütung. Diese nehmen eine Zwischenstellung zwischen Eigen- und Fremdkapital ein. Der Begriff "gewinnabhängige ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 13 Stä... / 1.2 Bedeutung des ständigen Vertreters

Rz. 3 Der wesentliche Anwendungsbereich des ständigen Vertreters liegt im internationalen Steuerrecht. Der ständige Vertreter bildet, neben der Betriebstätte, einen praktisch wichtigen Anknüpfungspunkt für Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Nach § 34d Nr. 2a EStG begründen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die durch einen in einem ausländischen Staat tätigen ständigen Vertreter erzie...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Ursachen der internationalen Doppelbesteuerung

Rz. 1 Aufgrund der weitreichenden Anknüpfungspunkte der unbeschränkten deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht[1] bei der unentgeltlichen Übertragung des weltweiten Vermögens umfasst der deutsche Besteuerungsanspruch auch die Übertragung von ausländischem Vermögen. In Verbindung mit den verschiedenen Anknüpfungspunkten ausländischer Steuerrechtsordnungen kann dies zu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-USA

Rz. 71 Das DBA-USA in der Fassung vom 3.12.1980 ist am 27.6.1986 in Kraft getreten.[1] Rz. 72 Das Änderungsprotokoll zum Abkommen vom 14.12.1998 trat am 14.12.2000 in Kraft[2] und ist bei den danach eintretenden Todesfällen und danach gemachten Schenkungen anzuwenden. Es hat einzelne Regelungen des DBA abgeändert und zusätzliche Regelungen eingefügt. Das wesentliche Ziel Deut...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung

Rz. 9 Die Notwendigkeit zu einer Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung ergibt sich bereits aus dem Gebot einer Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und ist insbesondere auch aus Gründen wirtschaftlicher Vernunft allgemein anerkannt.[1] Aus diesem Grund sind die einzelnen Staaten dazu übergegangen, zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf zwisch...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-Frankreich

Rz. 138 Aufgrund der Vorschriften zum Ausschluss der Doppelbesteuerung bei der Erbschaftsteuer zwischen dem Saarland und Frankreich auf der Grundlage des Saarvertrags vom 27.10.1956[1] bestehen im Verhältnis des Saarlands zu Frankreich bei Erwerben von Todes wegen bereits Regelungen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Diese haben aus deutscher Sicht nur Bedeutung für Per...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-Schweiz

Rz. 32 Das DBA Schweiz vom 30.11.1978, das am 28.9.1980 in Kraft trat[1], gilt für Nachlässe bzw. Erbschaften von Erblassern, die im Zeitpunkt des Todes in einem oder in beiden Vertragsstaaten ihren Wohnsitz i. S. d. Abkommens hatten.[2] Die Staatsangehörigkeit der beteiligten Personen ist für die Abgrenzung des persönlichen Anwendungsbereichs des Abkommens ebenso ohne Bedeu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Literaturtipps

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Internationales Steuerrecht... / 9.2 Progressionsvorbehalt

9.2.1 Anwendungsbereich Nach der BFH-Rechtsprechung[1] setzt die Anwendung des Progressionsvorbehalts in DBA-Fällen lediglich voraus, dass das einschlägige DBA die Berücksichtigung eines Progressionsvorbehalts nicht verbietet. Die im jeweiligen Methodenartikel enthaltene Aussage über eine evtl. Anwendung des Progressionsvorbehalts haben demnach nur eine deklaratorische Wirkun...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2 douple dips

5.2.1 Begriff, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen Die deutschen Grundsätze zur Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben, insbesondere Refinanzierungskosten, führen zu einer Doppelberücksichtigung von Aufwand, sog. douple dips, wenn der ausländische Staat keine Aufwandszuordnung vergleichbar § 3c Abs. 1 EStG kennt. Dies ist u. a. auch Gegenstand des BEPS-Aktionsplans ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.2 Begriff des Bruttoarbeitslohns

6.2.1 Ableitung aus einer ausländischen Arbeitgeberbescheinigung Zur Verdeutlichung der Thematik werden im Folgenden die Praxisprobleme anhand des Falls einer punktuellen Tätigkeit in Frankreich dargestellt. In Frankreich verwenden die Arbeitgeber keine einheitlichen Jahreslohnbescheinigungen, d. h. die Arbeitgeberbescheinigungen werden je nach Arbeitgeber in unterschiedlicher...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.11.4 Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung

4.4.11.4.1 Grundsätze der Bestimmung des Arbeitgebers i. S. d. DBA Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung liegt bei Unternehmen vor, die als Verleiher Dritten (Entleiher) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen. Bei einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung nimmt nach Auffassung der Finanzverwaltung der Entleiher grundsätzlich die wes...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.5 Aufteilung des verbleibenden Arbeitslohns

Bei der Aufteilung des verbleibenden Arbeitslohns ist veranlagungsbezogen zu prüfen. 6.5.1 Rechtslage bis einschließlich VZ 2014 Der nach der Vorabzuordnung verbleibende Arbeitslohn ist im Verhältnis der vereinbarten Arbeitstage im Ausland zu den übrigen vereinbarten Arbeitstagen aufzuteilen.[1] Hierzu bedarf es folgender Schritte: 6.5.1.1 Ermittlung der vereinbarten Arbeitstag...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7 Sonderfälle

7.1 Behandlung der sog. Hypo-Tax im Rahmen der Besteuerung Bei Arbeitnehmerentsendungen ins Ausland treten in der Praxis neben unveränderten Bruttolohnvereinbarungen auch Fälle mit Aufstockung um Auslandszulagen oder mit Umstellung auf eine Nettolohnvereinbarung auf. Hierbei werden zunehmend Nettolohnvereinbarungen genutzt, um den Arbeitnehmer weder schlechter, aber auch nich...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.2.3 Zeitliche Voraussetzungen

11.2.3.1 Allgemeines Die begünstigte Auslandstätigkeit muss mindestens drei Monate ununterbrochen in Staaten ausgeübt werden, mit denen kein DBA besteht, in das Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit einbezogen sind. Die Tätigkeit ist nicht projekt- oder länderbezogen. Im Gegensatz zu den DBA-Regelungen ist auch kein Bezug zum Veranlagungszeitraum oder Wirtschaftsjahr zu b...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4 183-Tage-Regelung

4.4.1 Grundsatz Wird ein Arbeitnehmer nur kurzfristig bzw. vorübergehend im Ausland eingesetzt, bleibt es nach den deutschen DBA regelmäßig beim Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaates. Für die Beibehaltung des Besteuerungsrechts des Wohnsitzstaates setzt Art. 15 Abs. 2 OECD-MA voraus, dass sich der im Inland ansässige Arbeitnehmer insgesamt nicht länger als 183 Tage während des ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Höhe des freizustellenden oder steuerpflichtigen Arbeitslohns

6.1 Ansatz ausländischen Arbeitslohns Wenn ausländische Einkünfte bei der deutschen Besteuerung berücksichtigt werden, sind diese nach deutschem Ertragsteuerrecht zu ermitteln. Dies gilt sowohl für den steuerpflichtigen Ansatz der Einkünfte als auch für den Ansatz der Einkünfte, die lediglich dem Progressionsvorbehalt unterworfen werden. Die ausländischen Einkünfte sind z. B....mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.4 Direkte Zuordnung (Vorabzuordnung)

6.4.1 Grundsätze Lohn und Lohnbestandteile, die ausschließlich durch eine Auslandstätigkeit (oder Inlandstätigkeit) verursacht sind, können vorab zugeordnet werden. Die Finanzverwaltung differenziert hierbei nach unmittelbaren Vergütungen sowie Ersatzleistungen des Arbeitsgebers.[1] 6.4.2 Vorabzuordnung von Vergütungen Die wichtigsten Vergütungen, die direkt zuordenbar sind, si...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.10 Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung

Zu differenzieren sind die Leistungen in der Anspar- und der Auszahlungsphase. 5.10.1 Einzahlungsphase In der Ansparphase vom Arbeitgeber geleistete Beiträge oder Zuschüsse zu einer externen betrieblichen Altersversorgung stellen nach innerstaatlichem Recht Arbeitslohn dar, wenn der Arbeitnehmer gegenüber der Versorgungseinrichtung, an die der Arbeitgeber die Beiträge leistet,...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8 Rechtsfolgen

8.1 Grundsatz und Tätigkeit in Drittstaaten Die deutschen DBA stellen den Arbeitslohn, der der ausländischen Besteuerung zugewiesen wird, grundsätzlich bei Nachweis einer ausländischen Besteuerung frei. Zu den Ausnahmen der Steueranrechnung vgl. die Länderübersicht unter Abschnitt 8.8. und die nachfolgenden Erläuterungen. Etwas anderes gilt jedoch für sog. Drittstaateneinkünft...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7 Verrechnungspreiskorrekturen

Beteiligungen an Personengesellschaften werden abkommensrechtlich der Betriebsstätte gleichgestellt und unterliegen damit grundsätzlich hinsichtlich der Betriebsstättengewinnabgrenzung (faktisch Betriebsstättengewinnermittlung) nach Art. 7 OECD-MA und national ab 2013 § 1 Abs. 5 AStG (Umsetzung des OECD AOA "Autorised OECD Approach").[1] Allerdings ist zu beachten, dass im Ve...mehr

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Internationales Steuerrecht: Grenzüberschreitende Beteiligung an Personengesellschaften – Sondervergütungen und Sonderbetriebsvermögen

Zusammenfassung Überblick Deutsche Unternehmen wählen für ihre Direktinvestitionen im Ausland häufig die Rechtsform der Personengesellschaft, da sie im Vergleich zur Kapitalgesellschaft eine unmittelbare Steuerfreistellung (Regelfall) der ausländischen Einkünfte erreicht (die Nachversteuerung nach § 3 Nr. 40 EStG vermeidet) und gegenüber der reinen Betriebsstätte (Niederlassu...mehr

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Internationales Steuerrecht: Arbeitnehmertätigkeit

Zusammenfassung Überblick Infolge der Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe, wie z. B. Standortvorteile, die Nähe zu Absatz...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.4 Rückfallklausel nach § 50d Abs. 8 EStG

8.4.1 Allgemeines Um zu vermeiden, dass in den Fällen ohne DBA-Rückfallklausel die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit völlig unversteuert bleiben, macht § 50d Abs. 8 EStG 2004 die nach dem DBA gebotene Freistellung der Lohneinkünfte in Deutschland von dem Nachweis abhängig, dass der Tätigkeitsstaat auf die Besteuerung dieser Einkünfte verzichtet hat oder dass die in di...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2. Abkommensrechtliche Spezialregelungen

2.1 Grundsatz der Qualifikationsverkettung Nur in wenigen DBAs ist die Einordnung der Sondervergütungen abkommensrechtlich geregelt. Das BMF-Schreiben v. 26.9.2014 [1] listet folgende DBAs, die Sondervergütungen, die gewerblich tätige Personengesellschaften zahlen, ausdrücklich den Unternehmensgewinnen zuweisen: Algerien (Artikel 7 Abs. 7), Ghana (Artikel 7 Abs. 6), Kasachstan (A...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.5 Progressionsvorbehalt

Der nach dem ATE begünstigte Arbeitslohn unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Nicht vom Progressionsvorbehalt betroffen sind hingegen Einnahmen, die – wie z. B. Reisekosten – bereits auf Grund ausdrücklicher Regelung in § 3 EStG selbst vom Arbeitgeber steuerfrei gezahlt werden können.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9 Einkunftsermittlung, Progressionsvorbehalt und Beschränkungen des Sonderausgabenabzugs

9.1 Einkunftsermittlung Für den Progressionsvorbehalt bzw. den steuerpflichtigen Arbeitslohn sind die Einkünfte nach deutschem Recht zu ermitteln.[1] Dies bedeutet, dass beispielsweise Werbungskostenpauschalen oder Steuerbefreiungsvorschriften nach ausländischem Recht nicht zu berücksichtigen sind. Zu beachten ist insbesondere § 3c EStG, wonach Aufwendungen, die unmittelbar mit...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.3 Begünstigter Arbeitslohn

Steuerfrei ist der Arbeitslohn, der auf die begünstigte Tätigkeit entfällt. Bei vorübergehender Rückkehr ins Inland sowie bei einem kurzen Aufenthalt in einem DBA-Staat bleibt auch der für die im Abschnitt II des ATE genannten 10 Unterbrechungstage gezahlte Arbeitslohn steuerfrei. 11.3.1 Lohnfortzahlung bei Krankheit Erkrankt ein Arbeitnehmer während einer begünstigten Ausland...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4 Ermittlung des zutreffenden DBA-Zuweisungsartikels

4.1 Abkommensrechtliche Einkunftsqualifikation – Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten des DBA 4.1.1 Grundsatz Der Begriff der Arbeitseinkünfte "Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen" in den deutschen DBA ist weit gefasst. Es zählen hierzu Barzahlungen und Sachbezüge, laufende und einmalige Zahlungen für eine Tätigkeit, für die die Kriterien des § 1 Abs. 2 LStDV (Eingliederu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.1 Beschränkte Steuerpflicht bei Arbeitseinkünften

Der beschränkten Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG unterliegen nachfolgende Gruppen von Arbeitnehmern: 10.1.1 Arbeitnehmer in privaten Arbeitsverhältnissen Arbeitnehmer in privaten Arbeitsverhältnissen unterliegen der beschränkten Steuerpflicht, soweit die Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist und kein inländischer Wohnsitz oder gewöhnlicher Auf...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5 Zuordnung von Betriebsausgaben

5.1 Aufwandszuordnung § 50d Abs. 10 EStG regelt in Satz 2 ausdrücklich nur die Zuordnung von Aufwendungen im Sonderbetriebsvermögen zur inländischen Betriebsstätte. Nach den Verwaltungsgrundsätzen erfolgt eine Zuordnung nach den wirtschaftlichen Verhältnissen zu derjenigen Betriebsstätte, welcher der Aufwand funktional zuzuordnen ist.[1] 5.2 douple dips 5.2.1 Begriff, Rechtspre...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.5 Rückfallklausel des § 50d Abs. 9

8.5.1 Die zwei Fallgruppen des § 50d Abs. 9 EStG Mit dem JStG 2007 erfolgte in § 50d Abs. 9 EStG die Einführung einer nationalen Rückfallklausel sowohl für Qualifikationskonflikte als auch für Fälle des unlauteren Steuer-Wettbewerbs, wenn der ausländische Staat Steuervergünstigungen nur beschränkt Steuerpflichtigen gewährt. Insbesondere bei Qualifikationskonflikten kann es zu ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10 Besonderheiten bei der Tätigkeit von Steuerausländern (ausländischen Arbeitnehmern) in Deutschland

10.1 Beschränkte Steuerpflicht bei Arbeitseinkünften Der beschränkten Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG unterliegen nachfolgende Gruppen von Arbeitnehmern: 10.1.1 Arbeitnehmer in privaten Arbeitsverhältnissen Arbeitnehmer in privaten Arbeitsverhältnissen unterliegen der beschränkten Steuerpflicht, soweit die Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.3.1 Lohnfortzahlung bei Krankheit

Erkrankt ein Arbeitnehmer während einer begünstigten Auslandstätigkeit, ist die Lohnfortzahlung bis zur Wiederaufnahme der Tätigkeit oder bis zur endgültigen Rückkehr ins Inland steuerfrei, sofern die 3-Monats-Frist gewahrt wird.mehr