Fachbeiträge & Kommentare zu Internationales Steuerrecht

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Internationales Steuerrecht... / 1. Problematik der Sondervergütungen

Vergütungen, die ein Gesellschafter einer Personengesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat, sind nach nationaler Regelung in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz und Nr. 3 EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb (und nicht Einkünfte aus nicht selbstständiger ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.4 Folgen bei Steuerfreiheit auf den Werbungskosten–/Sonderausgabenabzug

Der ATE stellt ausdrücklich klar, dass der begünstigte Arbeitslohn steuerfrei i. S. des §§ 3 c und 10 Abs. 2 Nr. 2 EStG ist. D. h., dass z. B. Werbungskosten nicht berücksichtigt werden können, bei denen sich eine klar abgrenzbare Beziehung zu dem steuerfreien Arbeitslohn eindeutig feststellen lässt. So sind z. B. Kosten einer durch die Auslandstätigkeit begründeten doppelte...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1.1 Grundsatz

Der Begriff der Arbeitseinkünfte "Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen" in den deutschen DBA ist weit gefasst. Es zählen hierzu Barzahlungen und Sachbezüge, laufende und einmalige Zahlungen für eine Tätigkeit, für die die Kriterien des § 1 Abs. 2 LStDV (Eingliederung in den Betrieb, Weisungsgebundenheit) maßgeblich sind.[1] Insoweit deckt sich die international übliche D...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.4.1 Allgemeines

Um zu vermeiden, dass in den Fällen ohne DBA-Rückfallklausel die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit völlig unversteuert bleiben, macht § 50d Abs. 8 EStG 2004 die nach dem DBA gebotene Freistellung der Lohneinkünfte in Deutschland von dem Nachweis abhängig, dass der Tätigkeitsstaat auf die Besteuerung dieser Einkünfte verzichtet hat oder dass die in diesem Staat festge...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.7 Auskunftsaustausch bei Steuerfreistellung

Zur Vermeidung von "weißen" Einkünften fertigt die deutsche Finanzverwaltung zudem im Verhältnis zu EG-Staaten routinemäßig immer Kontrollmitteilungen bei einer anteiligen Freistellung von der deutschen Besteuerung an. In anderen Fällen werden je nach Umständen des Einzelfalls Spontanauskünfte erteilt. Das BMF-Schreiben v. 12.12.2023 enthält nicht mehr die früher übliche Aufg...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.8 Billigkeitsmaßnahmen bei Unterschreiten der 183-Tage-Frist

Unter Bezugnahme auf den Erlass des FinMin NRW v. 5.4.1979[1] konnte in den Fällen der vorzeitigen Rückkehr aus z. B. Bürgerkriegsstaaten billigkeitshalber beantragt werden, von einer deutschen Besteuerung abzusehen, wenn der ursprünglich geplante Aufenthalt eine Aufenthaltsdauer von über 183 Tagen vorsah. Die Finanzverwaltung wendet den o. g. Iran-Erlass nicht mehr analog an...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.6 Verfahrensrecht – Notwendigkeit von Freistellungsbescheinigungen

Der Arbeitgeber darf nur dann vom Steuerabzug absehen, wenn das Betriebsstätten-FA eine Freistellungsbescheinigung erteilt hat. Der Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung kann vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer gestellt werden. Sammelanträge des Arbeitgebers sind allerdings nicht möglich. Die Freistellungsbescheinigung darf rückwirkend nur erteilt werden, solange der ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.3 Gestaltungsmodelle bei Geschäftsführern (leitenden Angestellten)

Im Hinblick auf die u. U. hohe Tätigkeitsstaatsbesteuerung in Deutschland verleihen insbesondere schweizerische Management-Gesellschaften innerhalb eines Konzerns u. a. Geschäftsführer gegen Entgelt an inländische Konzerngesellschaften. Die deutsche Finanzverwaltung sieht in diesen Fällen die inländische Gesellschaft als wirtschaftlichen Arbeitgeber an. Die Bundesrepublik Deu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.11.4.4 Gelegentliche Überlassung zwischen fremden Dritten

Eine gelegentliche Arbeitnehmerüberlassung liegt grundsätzlich dann vor, wenn der zivilrechtliche Arbeitgeber, dessen Unternehmenszweck nicht die Arbeitnehmerüberlassung ist, mit einem nicht verbundenen Unternehmen vereinbart, seinen Arbeitnehmer für eine befristete Zeit bei ihm tätig werden zu lassen und das aufnehmende Unternehmen entweder eine arbeitsrechtliche Vereinbaru...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.8 Keine abschließende Regelung

Nach der Rechtsprechung,[1] enthält der Auslandstätigkeitserlass keine abschließende Regelung der Möglichkeit des Steuererlasses und der Steuerpauschalierung nach § 34c Abs. 5 EStG (im Urteilfall wird noch die Vorläuferregelung des § 34c Abs. 3 EStG genannt). Damit muss das Finanzamt im Zweifel auch in Fallkonstellationen, die originär nicht unter den ATE fallen, eine sachge...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2.3 Betriebsausgabenabzug bei Besteuerungsinkongruenzen (§ 4k EStG)

Infolge der Umsetzung des BEPS-Aktionsplans der OECD enthält das ATAD-UmsG auch Regelungen zur Neutralisierung der steuerlichen Effekte von hybriden Gestaltungen. Auch § 4k EStG regelt in Abs. 4 Gestaltungen mit sogenannten Double-Deduction-Inkongruenzen. Hierbei wird im Gegensatz zu den anderen Absätzen der Norm kein hybrides Element gefordert. Hinsichtlich Einzelheiten wird...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.2 Sonderfall der Verständigungsvereinbarungen mit der Schweiz, Belgien und Niederlande

Das BMF hat für die Schweiz von diesen Grundsätzen abweichende Verständigungsvereinbarungen zu Abfindungen an Arbeitnehmer veröffentlicht.[1] Sofern Abfindungen keinen Versorgungscharakter haben, sind sie, wenn es sich dabei um Lohn- oder Gehaltsnachzahlungen oder Tantiemen aus dem früheren Arbeitsverhältnis handelt oder allgemein für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Diens...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Ausgangslage und Prüfungsschritte

Im Rahmen einer grenzüberschneidenden Arbeitnehmertätigkeit sind folgende Prüfungsschritte zur Festlegung des Besteuerungsrechts nach den DBA bzw. anderen zwischenstaatlichen Abkommen vorzunehmen:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1 Grundsatz der Qualifikationsverkettung

Nur in wenigen DBAs ist die Einordnung der Sondervergütungen abkommensrechtlich geregelt. Das BMF-Schreiben v. 26.9.2014 [1] listet folgende DBAs, die Sondervergütungen, die gewerblich tätige Personengesellschaften zahlen, ausdrücklich den Unternehmensgewinnen zuweisen: Algerien (Artikel 7 Abs. 7), Ghana (Artikel 7 Abs. 6), Kasachstan (Artikel 7 Abs. 6), Liechtenstein (Artikel 7 ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.2 Europarechtliche Zulässigkeit

Es ist seit Jahren strittig, ob die Grundsätze des Abstellens auf den Inlandsbezug aus europarechtlicher Sicht zulässig sind. Bisherige Voraussetzung für die Anwendung des Sonderausgabenabzugs für Vorsorgeaufwendungen ist, dass die Beträge nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen (§ 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG). Von dieser Abzugs...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Literaturtipps

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Internationales Steuerrecht... / 7.1 Behandlung der sog. Hypo-Tax im Rahmen der Besteuerung

Bei Arbeitnehmerentsendungen ins Ausland treten in der Praxis neben unveränderten Bruttolohnvereinbarungen auch Fälle mit Aufstockung um Auslandszulagen oder mit Umstellung auf eine Nettolohnvereinbarung auf. Hierbei werden zunehmend Nettolohnvereinbarungen genutzt, um den Arbeitnehmer weder schlechter, aber auch nicht signifikant besserzustellen als im Fall der reinen Inlan...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1.4 Abgrenzung von Gehaltsnachzahlungen/Gehaltsbestandteilen zu Ruhegehältern und sonstigen Einkünften

Während Gehaltszahlungen bzw. Gehaltsbestandteile bei einer grenzüberschreitenden Beschäftigung regelmäßig in das Quellensteuerrecht des Tätigkeitsstaats fallen (Art. 14 des OECD-MA), gilt für Ruhegehälter wie z. B. betriebliche Pensionen sowie sonstige Einkünfte das Wohnsitzprinzip (Art. 17 bzw.18 und 20 bzw. 21 des OECD-MA). Abgrenzungsprobleme ergeben sich vorrangig hinsi...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen

Zu beachten ist, dass nicht zwangsläufig der treaty override des § 50d Abs. 10 EStG hinsichtlich der Behandlung des Sonderbetriebsvermögens zur Anwendung kommt, da der BFH zumindest für Aktiv-Wirtschaftsgüter die nationalen Grundsätze der Zuordnung von Betriebsvermögen auch auf grenzüberschreitende Fälle anwendet. Insbesondere ist auf folgende Entscheidungen hinzuweisen: Zuord...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.1.1 Arbeitnehmer in privaten Arbeitsverhältnissen

Arbeitnehmer in privaten Arbeitsverhältnissen unterliegen der beschränkten Steuerpflicht, soweit die Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist und kein inländischer Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt begründet wurde. Ansatzpunkt ist insoweit eine "Inlandstätigkeit". Der Begriff der Tätigkeit entspricht hierbei grundsätzlich der DBA-rechtlichen Auslegung...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.5.2.2 (Nicht) Anwendung des § 50d Abs. 9 EStG bei geringfügiger Besteuerung bis einschließlich 2016

Mit Beschluss vom 19.12.2013[1] hat sich der BFH erstmals mit dem geringfügig abweichenden Sachverhalt beschäftigt, der sich in den Pilotenfällen dadurch ergab, dass Irland eine punktuelle Besteuerung eingeführt hatte. Praxis-Beispiel § 50d Abs. 9 EStG bei geringfügiger Besteuerung Ein in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtiger B erzielte in mehreren Streitjahren Einkünfte ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.7 Länderspezifische Sonderregelungen

In seltenen Fällen wird jedoch nicht auf die Anwesenheit, sondern auf die Tätigkeit abgestellt. Dies betrifft derzeit nur die DBA mit Belgien und Dänemark. Beispiel DBA Dänemark: Hier lautet die Formulierung des Art. 15 Abs. 2: Zitat „Ungeachtet des Abs. 1 können Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person für eine im anderen Vertragsstaat ausgeübte unselbstst...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.2.1 Anwendungsbereich

Nach der BFH-Rechtsprechung[1] setzt die Anwendung des Progressionsvorbehalts in DBA-Fällen lediglich voraus, dass das einschlägige DBA die Berücksichtigung eines Progressionsvorbehalts nicht verbietet. Die im jeweiligen Methodenartikel enthaltene Aussage über eine evtl. Anwendung des Progressionsvorbehalts haben demnach nur eine deklaratorische Wirkung. Damit ist der Progre...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.6 Altersteilzeitmodelle

Im Rahmen von Altersteilzeitmodellen werden häufig sog. Blockzeitmodelle vereinbart. Innerhalb eines festgelegten Begünstigungszeitraums (z. B. 5 Jahre) wird die Altersteilzeitarbeit in Arbeits- und Freistellungsphasen aufgeteilt. In der Arbeitsphase erbringt der Arbeitnehmer 100 % seiner Arbeitsleistung und erhält dafür 50 % (+ Aufstockungsbetrag) seiner in der Vollzeit bez...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2 Ermittlung der 183-Tage-Frist

Internationale Rechtsentwicklung Es besteht leider keine einheitliche Zählweise, da Deutschland in seine DBA – entsprechend der Fortentwicklung des OECD-MA – je nach Jahr des DBA-Abschlusses unterschiedliche Konditionen aufgenommen hat. Für die 183-Tage-Regelung gibt es inzwischen verschiedene Varianten, und demzufolge entstehen bei eigentlich identischem Sachverhalt (Entsend...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.8 Ausnahmsweise Steueranrechnung

Die deutschen DBA sehen nur im Ausnahmefall u. a. bei faktischer Nichtbesteuerung (z. B. Vereinigte Arabische Emirate) die allgemeine Anrechnungsmethode vor. Von diesem Konzept der grundsätzlichen Steuerfreistellung bei ausländischer „Normalbesteuerung“, Berücksichtigung der Wettbewerbssituation wurde nur beim DBA Norwegen abgewichen, das ausnahmsweise auch die Anrechnung vo...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Deutsche Unternehmen wählen für ihre Direktinvestitionen im Ausland häufig die Rechtsform der Personengesellschaft, da sie im Vergleich zur Kapitalgesellschaft eine unmittelbare Steuerfreistellung (Regelfall) der ausländischen Einkünfte erreicht (die Nachversteuerung nach § 3 Nr. 40 EStG vermeidet) und gegenüber der reinen Betriebsstätte (Niederlassung, die ebenfal...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.5.1.3 Durchführung der Aufteilung

Dies soll anhand nachfolgender Beispiele erläutert werden: Praxis-Beispiel Beispiel 1 Der Arbeitnehmer A war in Österreich vom 1.1. bis 31.10.01 (= 304 Kalendertage) tätig. A hat eine 5-Tage-Woche. Im Juli nahm A seinen Jahresurlaub in Österreich (21 Arbeitstage). Im November und Dezember, d. h. als A wieder in Deutschland tätig war, waren 20 Tage (Samstage, Sonntage, Feiertag...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.5.2 Rechtslage ab VZ 2015/VZ 2020 (Lohnsteuerabzug)

Entsprechend der internationalen Praxis hat Deutschland ab 2015 (Veranlagung) bzw. 2019 (Lohnsteuerabzug) auf das Aufteilungssystem der tatsächlichen Arbeitstage umgestellt.[1] Das BMF-Schreiben vom 12.12.2023 [2] stellt klar, dass der Erdienungszeitraum des Arbeitslohns grundsätzlich das Kalenderjahr ist. Die Vereinbarung einer wöchentlichen Arbeitszeit steht dem nicht entg...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.4 Ermittlung der maßgebenden Tage

Abgesehen von den Sonderfällen Dänemark und Belgien, in denen der "Arbeitstag" maßgebend ist, ist in den anderen Fällen der Umfang der Aufenthaltstage zu ermitteln. Hierzu gelten folgende Verwaltungs-Grundsätze[1]: 1. Stufe der Ermittlung: Festlegung der körperlichen Anwesenheit im Ausland (wann erfolgten An- und Abreise?) Bei der Ermittlung der 183 Tage ist nicht die Dauer de...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.3 Abgeltungswirkung des Lohnsteuerabzugs

Im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht besteht grundsätzlich die Abgeltungswirkung des Lohnsteuerabzugs. Aufgrund dieser ist im Rahmen der Veranlagung keine Anrechnung einer Lohnsteuer möglich (§ 50 Abs. 2 Satz 1 EStG). Allerdings bestehen folgende Veranlagungsmöglichkeiten:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.2.2 Sachliche Voraussetzungen

Die sachlichen Voraussetzungen für die Begünstigung ergeben sich aus Abschnitt I des Erlasses. Begünstigt ist danach die Auslandstätigkeit für einen inländischen Lieferanten, Hersteller, Auftragnehmer oder Inhaber ausländischer Mineralaufsuchungs- oder -gewinnungsrechte im Zusammenhang mit der Planung, Errichtung, Einrichtung, Inbetriebnahme, Erweiterung, Instandsetzung, Mode...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.11.3 Folgen einer Nachbelastung

Die Frage, wer wirtschaftlicher Arbeitgeber ist, bestimmt sich allein danach, wer nach der objektiven Interessenlage die Kosten zu tragen hat.[1] Hieraus kann sich in der Praxis das Problem ergeben, dass durch den Aufgriff der Betriebsprüfung beim Arbeitgeber (Verrechnungspreiskorrektur: Gewinnerhöhung durch Ansatz einer vGA nach § 8 Abs. 3 KStG oder einer verdeckten Einlage...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2 Ergänzende Zuordnungsproblematik

Da die Vergütungen nicht zwangsläufig der in- oder ausländischen Personengesellschaft zuzuordnen sind, ist ergänzend zu prüfen, ob sich nicht durch die Zuordnung zu einer zweiten Betriebsstätte, der i. d. R. Geschäftsleistungsbetriebsstätte des Mitunternehmers, eine abweichende Zuordnung des Besteuerungsrechts ergibt.[1] Praxis-Beispiel Beispiel aus dem Sachverhalt des BFH-Ur...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.1.2 Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat

Aus der Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Quellenstaat ergibt sich jedoch nicht automatisch, dass der Ansässigkeitsstaat diese Einkünfte nicht auch besteuern darf. Die Steuerberechtigung des Quellenstaats macht lediglich notwendig, dass der Ansässigkeitsstaat die Doppelbesteuerung vermeidet. Dies kann durch eine Freistellung der betroffenen Einkünfte unter Progressions...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8 International tätige Freiberufler-Personengesellschaften

Auch bei international tätigen Freiberufler-Personengesellschaften (z. B. international tätigen Rechtsanwalts- oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften) stellen sich vergleichbare Fragen. Vorab ist allerdings hier zu prüfen, ob zur Gewinnzuordnung das "Betriebsstättenkonzept" oder das "Ausübungskonzept" mapßgebend ist. Dies soll anhand des DBA-USA erläutert werden. Der BFH hat ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.10 Ansässigkeit des Arbeitgebers

Nach den neueren DBA darf der Arbeitgeber bei Anwendung der sog. 183-Tage-Regel nicht im anderen Vertragsstaat ansässig sein. Nach einigen älteren Abkommen (s. u.) muss er sogar im selben Staat wie der Arbeitnehmer ansässig sein. Das BMF-Schreiben vom 12.12.2023 nennt hierbei insbesondere Norwegen.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit des Arbeitgebers B ist Arbeitnehmer des ausländ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.3.2 Sonderzahlungen

Wird die sog. 3-Monats-Frist des ATE eingehalten, sind Zulagen, Prämien oder Zuschüsse des Arbeitgebers für Aufwendungen des Arbeitnehmers, die durch die begünstigte Auslandstätigkeit veranlasst sind (z. B. Tropenbekleidung), in voller Höhe steuerfrei. Gleiches gilt für die entsprechende unentgeltliche Ausstattung oder Bereitstellung durch den Arbeitgeber. Weihnachtsgelder, E...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1.5 Scheinselbstständige/unabhängige Subunternehmer und Dienstleister

Ebenfalls streitanfällig ist die Abgrenzung "Scheinselbstständige, unabhängige Subunternehmer und Dienstleister". Die Bedeutung der Frage ergibt sich aus der unterschiedlichen Zuweisung des Besteuerungsrechts für Arbeitnehmer (Tätigkeitsortprinzip) und der Wohnsitzbesteuerung (keine Tätigkeitsbesteuerung/Betriebsstättenbesteuerung für Selbstständige bzw. Gewerbetreibende im ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.11.4.1 Grundsätze der Bestimmung des Arbeitgebers i. S. d. DBA

Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung liegt bei Unternehmen vor, die als Verleiher Dritten (Entleiher) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen. Bei einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung nimmt nach Auffassung der Finanzverwaltung der Entleiher grundsätzlich die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen wahr. Die entliehenen Arbeitnehmer...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2.2 Gesetzliche Versagung des Betriebsausgabenabzugs (bei grenzüberschreitenden Personengesellschaftsstrukturen (§ 4i EStG)

Mit Einführung des § 4i EStG soll der Abzug von Aufwendungen im Inland als Sonderbetriebsausgaben und der gleichzeitige Abzug derselben Aufwendungen im Ausland aufgrund von anderer Qualifikation vermieden werden. Hiernach dürfen Aufwendungen eines Mitunternehmers nicht als Sonderbetriebsausgaben abgezogen werden, soweit diese Aufwendungen auch die Steuerbemessungsgrundlage i...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.11.4.2 Abgrenzung Personalentsendung – gewerblicher Arbeitnehmerverleih in Sonderfällen

Nach den neueren Abkommen (z. B. DBA Frankreich, DBA Italien, DBA Schweden) ist die 183-Tage-Klausel auf Leiharbeitnehmer nicht anwendbar. Unter der Rz. 203 führt das BMF-Schreiben[1] die 24 DBA auf, die Regelungen enthalten, denen zufolge die Anwendung der 183-Tage-Klausel in den Fällen gewerblicher Arbeitnehmerüberlassung ausgeschlossen ist. Beide Staaten haben in diesen Fä...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.6 Besonderheiten bei Berufskraftfahrern

Die Finanzverwaltung[1] hatte im Hinblick auf eine Vielzahl von Verständigungsverfahren bereits im Jahr 2002 eine Regelung für Berufskraftfahrer mit luxemburgischen Arbeitgebern und deutschem Wohnsitz herausgegeben, die grundsätzlich auch im Verhältnis zu anderen Staaten gilt. Strittig ist vor allem die Frage des Arbeitsorts nach dem Tätigkeitsortprinzip des Art. 14 Abs. 1 O...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.9 Zahlung durch den Arbeitgeber (Arbeitgeberbegriff) – Allgemeines zu Art. 15 Abs. 2 Buchst. b OECD-MA

Erfolgt die Zahlung durch einen oder für einen im Tätigkeitsstaat ansässigen Arbeitgeber, sind die Voraussetzungen für die Besteuerung im Ansässigkeitsstaat nach Art. 15 Abs. 2 Buchst. b OECD-MA nicht erfüllt. Erfolgt die geleistete unselbstständige Tätigkeit bei einem fremden, unabhängigen Unternehmen (kein verbundenes Unternehmen i. S. d. § 15 AktG, § 1 Abs. 2 AStG) ist re...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.10 Künstler und Sportler

Nach Art. 16 (17 a. F.) OECD-MA können Einkünfte, welche dem Sportler/Künstler aus einer im anderen Vertragsstaat persönlich ausgeübten Tätigkeit zufließen, im anderen Staat besteuert werden. Sie werden dann i. d. R. von der inländischen Steuerpflicht freigestellt (z. B. DBA Frankreich, Großbritannien, Australien und Japan). Ausnahmen bestehen z. B. nach den DBA-USA, Korea, ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.5 Abgrenzung von Gehaltsnachzahlungen und Gehaltsbestandteilen zu Ruhegehältern und sonstigen Einkünften

Während Gehaltszahlungen bzw. Gehaltsbestandteile bei einer grenzüberschreitenden Beschäftigung regelmäßig in das Quellensteuerrecht des Tätigkeitsstaats fallen (Art. 15 des OECD-MA), gilt für Ruhegehälter wie z. B. betriebliche Pensionen sowie sonstige Einkünfte das Wohnsitzprinzip (Art. 18 und 21 des OECD-MA). Abgrenzungsprobleme ergeben sich vorrangig hinsichtlich der Abgr...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.1.2 Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst

Eine Besteuerungsmöglichkeit besteht auch, soweit die Einkünfte aus inländischen öffentlichen Kassen (einschließlich der Kassen des Bundeseisenbahnvermögens und der deutschen Bundesbank) mit Rücksicht auf ein gegenwärtiges oder früheres Dienstverhältnis gewährt werden, ohne dass ein inländischer Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt begründet wurde. Hinsichtlich des Verhältn...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.8 Grenzüberschreitende Tätigkeit im öffentlichen Dienst (Kassenstaatsprinzip)

Art. 18 OECD-MA regelt in Ergänzung der Bestimmungen des Art. 26 OECD-MA bzw. der völkerrechtlich üblichen Befreiungen für diplomatische Missionen und konsularische Vertretungen als Ausfluss der völkerrechtlichen Souveränität das alleinige Besteuerungsrecht des auszahlenden Staats (Kassenstaat) für Vergütungen für die im öffentlichen Dienst erbrachten Leistungen. Dies gilt so...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.2 Rückfallklauseln einzelner DBA

Im Regelfall wird die Freistellung des Arbeitslohns unabhängig von der tatsächlichen Besteuerung im Ausland gewährt (sog. Verbot der virtuellen Doppelbesteuerung). Zur Vermeidung sog. "weißer" Einkünfte durch die DBA enthalten deshalb neuere DBA, wie diejenigen mit Schweden und Dänemark, sog. Rückfallklauseln, die die Freistellung von der tatsächlichen Besteuerung im ausländ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.5.4 Lohnsteuerabzug bei Änderung der Verhältnisse

Der Wechsel der Aufteilung des zuzuweisenden Arbeitslohns von den vereinbarten zu den tatsächlichen Arbeitstagen führt nach Verbandseingaben zu erheblichen Problemen beim Lohnsteuerabzug. Praxis-Beispiel Lohnsteuerabzug bei Änderung der Verhältnisse Arbeitnehmer A arbeitet i. d. R. an 5 Tagen pro Woche und erhält einen Bruttolohn von monatlich 5.000 EUR. Darüber hinaus erhält ...mehr