Fachbeiträge & Kommentare zu Internationales Steuerrecht

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.2.2 Abstrakte Niedrigbesteuerung im Ausland (Nr. 1)

Rz. 205 Gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 AStG liegt eine niedrige Besteuerung vor, wenn "die Belastung durch die in dem ausländischen Gebiet erhobene Einkommensteuer – nach dem Tarif unter Einbeziehung von tariflichen Freibeträgen – bei einer in diesem Gebiet ansässigen unverheirateten natürlichen Person, die ein steuerpflichtiges Einkommen von 77.000 Euro bezieht, um mehr als ein Drit...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.3.2 Unternehmerische Beteiligungen im Inland (§ 2 Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 280 § 2 Abs. 3 Nr. 1 AStG definiert das Vorliegen wesentlicher wirtschaftlicher Inlandsinteressen aufgrund unternehmerischer Aktivitäten im Inland. Maßgeblich ist der Beginn des Vz, mithin jeweils der 1.1. eines Kalenderjahres innerhalb des Anwendungszeitraums. Veräußerungen und Hinzuerwerbe haben somit stets erst ab dem Folgejahr Bedeutung.[1] Dies gilt gleichermaßen fü...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.2.4 Konkreter Belastungsvergleich als Ausnahme zu Nr. 1 und Nr. 2

Rz. 260 An die in § 2 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 AStG aufgestellten Vermutungen einer niedrigen Besteuerung schließt sich in beiden Alternativtatbeständen der sog. konkrete Belastungsvergleich an. Eine niedrige Besteuerung liegt demnach nicht vor, wenn gem. einem Nachweis durch die Person "die von ihrem Einkommen insgesamt zu entrichtenden Steuern mindestens zwei Drittel der Ein...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.1.5 Steuerpflicht "als Deutscher"

Rz. 131 Die retrospektiv zu ermittelnde Dauer der unbeschränkten Steuerpflicht muss zugleich "als Deutscher" bestanden haben. Dies muss über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren gleichzeitig mit der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG vorgelegen haben.[1] Zeiträume der unbeschränkten Steuerpflicht ohne zeitgleiche Staatsangehörigkeit werden nicht in die Be...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.6 Kappung der Einkommensteuer (§ 2 Abs. 6)

Rz. 355 § 2 Abs. 6 AStG trägt dem Regelungszweck, Vorteile im Zusammenhang mit steuerlich motivierten Wegzügen zu versagen, Rechnung. Ziel der Vorschrift ist es gerade nicht, über die Versagung von Vorteilen hinaus dem StPfl. eine Art Strafsteuer aufzuerlegen.[1] Dies stellt Abs. 6 sicher, indem die zu erhebende Steuer auf den Betrag gekappt wird, der bei unbeschränkter Steu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.2.3 Möglichkeit einer Vorzugsbesteuerung im Ausland (§ 2 Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 215 Gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG liegt eine niedrige Besteuerung vor, wenn "die Belastung der Person durch die in dem ausländischen Gebiet erhobene Einkommensteuer aufgrund einer gegenüber der allgemeinen Besteuerung eingeräumten Vorzugsbesteuerung erheblich gemindert sein kann". Hintergrund des Tatbestands in § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG ist die (bereits bei Einführung des AStG ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 200 § 2 Abs. 2 AStG enthält die Definition des in § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 1. Alt. AStG enthaltenen Tatbestandsmerkmals der "niedrigen Besteuerung". Voraussetzung für die Prüfung der niedrigen Besteuerung ist die Ansässigkeit des Steuerpflichtigen in (mindestens) einem ausländischen Gebiet.[1] Die Norm enthält zwei alternative Tatbestände, weshalb eine Niedrigbesteuerung ge...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.4.2 An der Zurechnung beteiligte Subjekte

Rz. 306 Die Zurechnung erfolgt gem. § 2 Abs. 4 AStG zu "einer Person". Hierbei handelt es sich um den Steuerpflichtigen i. S. d. § 2 AStG. Rz. 307 Die Zurechnung erfolgt von einer ausländischen Gesellschaft i. S. v. § 5 AStG. Dies setzt zunächst eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. d. KStG voraus, die weder Sitz noch Geschäftsleitung im Inland hat....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.3.3 Wesentliche nicht-ausländische Einkünfte (§ 2 Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 290 Gem. § 2 Abs. 3 Nr. 2 AStG liegt ein wesentliches wirtschaftliches Inlandsinteresse in Abhängig von den Einkünften des Steuerpflichtigen vor. Ein wesentliches wirtschaftliches Inlandsinteresse wird begründet, wenn die nicht-ausländischen Einkünfte eine relative oder absolute Grenze überschreiten. Dies ist nicht stichtagsbezogen, sondern muss zeitraumbezogen für den V...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 275 § 2 Abs. 3 AStG enthält die Definition des in § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG enthaltenen Tatbestandsmerkmals der wesentlichen wirtschaftlichen Interessen im Inland (Geltungsbereich des AStG). Die Vorschrift normiert drei alternative Tatbestände, weshalb die Erfüllung eines Tatbestands ausreicht.[1] Durch die Voraussetzung eines entsprechenden Inlandsinteresses soll der A...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.4.4 Zurechnungsobjekte

Rz. 312 Die Zurechnungsobjekte sind abschließend in § 2 Abs. 4 AStG genannt. Für diese ist infolge der anteiligen Zurechnung (s. Rz. 310) zu prüfen, ob die Freigrenze in § 2 Abs. 1 S. 3 AStG erfüllt ist bzw. ob wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland vorliegen. Die dabei im Gesetz enthaltenen Grenzen müssen durch den Steuerpflichtigen unter Berücksichtigung der Zure...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.10.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 85 Zur Verfassungskonformität des § 2 AStG – in seiner damaligen, gleichwohl weitgehend der heutigen entsprechenden Fassung – liegt eine Entscheidung des BVerfG vor. Darin kam das BVerfG zu dem Schluss, der "gesamte Regelungsgehalt der Vorschrift" sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.[1] Die Verfassungsmäßigkeit des § 2 AStG könnte in Anbetracht dessen als geklä...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.3.2 Fiktion einer inländischen Geschäftsleitungsbetriebsstätte

Rz. 180 § 2 Abs. 1 S. 2 AStG setzt (gewerbliche) Einkünfte voraus, die weder durch eine ausländische Betriebsstätte noch durch einen ständigen Vertreter im Ausland erzielt werden. Da gewerbliche Einkünfte, die einer inländischen Betriebsstätte zuzuordnen sind, aufgrund des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG von § 2 AStG nicht erfasst zu werden brauchen,[1] setzt der Tatbestand...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.3.1 Hintergrund und Reichweite

Rz. 175 Nach der Rechtsprechung des BFH gibt es keine betriebsstättenlosen gewerblichen Einkünfte, weshalb jeder Gewerbebetrieb zumindest eine – im Zweifel am Wohnsitz des Geschäftsleiters zu verortende – Betriebsstätte unterhält, der bei Fehlen weiterer Betriebsstätten der gesamte Gewinn zuzuordnen ist.[1] Bei Zugrundelegung dieser Rechtsauffassung entfaltet § 2 AStG für Ei...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.1.2 Aktive latente Steuern

Rz. 75 Aktive latente Steuern resultieren bei IFRS entweder aus abzugsfähigen temporären Differenzen zwischen dem IFRS-Buchwert und dem steuerlichen Buchwert von Vermögenswerten und Schulden, z. B. höherer Wert für Pensionsrückstellungen nach IAS 19 im Vergleich zu § 6a EStG, die sich spätestens bis zur Liquidation des Unternehmens ausgleichen, oder aus dem ökonomischen Vort...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1 Schrifttum

Acker, Umsatzlegung komplexer Verträge – Wechselwirkungen zwischen IFRS 15 und IFRS 16 bei variablen Preisvereinbarungen am Beispiel der Labordiagnostik. Teil 1: Variable Gegenleistungen nach IFRS 15 und variable Leasingzahlungen nach IFRS 16, IRZ 2017, S. 305–310; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards. Kommentar, Loseblatt, Stuttgart, Stand: 7...mehr

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ZErb 03/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Anders/Gehle Zivilprozessordnung: ZPO mit GVG und anderen Nebengesetzen 83. Auflage, 2025 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-81992-6, 189 EUR In der Reihe d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 1.3 Zweck und Anwendungsbereich der direkten Anrechnung

Rz. 19 Das deutsche KSt-System sieht vor, dass Körperschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland der unbeschränkten Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 1 KStG unterfallen. Gegenstand der Besteuerung ist grundsätzlich das Welteinkommen gem. § 1 Abs. 2 KStG. Dies bedeutet, dass der Besteuerung im Inland sämtliche Einkünfte unterfallen, unabhängig davon, ob diese im In- oder Ausl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 1.1 Systematische Stellung und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 Die Steueranrechnung gem. § 26 KStG stellt die zentrale Vorschrift zur Verhinderung von rechtlichen Doppelbesteuerungen im unilateralen (und ggf. auch bilateralen Fall) dar.[1] Aufgrund des Welteinkommensprinzips[2] gem. § 1 Abs. 2 KStG [3], nach dem sämtliche Einkünfte einer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft der Besteuerung mit KSt unterliegen,...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist hingegen die Eintragung zur Dauer des Wirtschaftsjahres in Zeile 2. Für den Fall, dass im Jahr 2024 ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.14 Türkei

7.14.1 Steuerliche Behandlung von Renten nach dem DBA-Türkei 2011/2012 Das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei vom 19.9.2011 ist zwar erst am 1.8.2012 in Kraft getreten, aber bereits rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2011 anzuwenden. Gegenüber dem vorhergehenden DBA hat sich insbesondere die abkommensrechtliche Behandlung von Alterseinkün...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.15.3 Sozialversicherungsrenten

7.15.3.1 DBA 1999/1990 Leistungen auf Grund der Sozialversicherungsgesetzgebung eines Vertragsstaats und andere öffentliche Ruhegehälter, die nicht von Art. 19 Abs. 1 DBA-USA betroffen sind, können nur im Ansässigkeitsstaat besteuert werden (Art. 19 Abs. 2 Satz 1 DBA-USA). Steht Deutschland nach Art. 19 Abs. 2 Satz 1 DBA-USA das Besteuerungsrecht einer Sozialversicherungsrent...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2 Besteuerungsrechte nach dem OECD-Musterabkommen

2.1 Überblick Nach Art. 18 der OECD-MA wird das Besteuerungsrecht für "private" Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen wie z. B. Witwen- und Waisenpensionen, die für eine frühere nichtselbstständige Tätigkeit gewährt werden, ausschließlich dem Wohnsitzstaat Deutschland zugewiesen. Entsprechendes gilt für Renten, wobei der Rentenbegriff in jedem DBA definiert wird. Insbesondere...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.11 Portugal

7.11.1 Portugiesische Steueranreize Seit 2009 gibt es in Portugal besondere Steuerbegünstigungen für Empfänger von Altersbezügen, die nach Portugal ziehen und sich bei der portugiesischen Finanzbehörde als sog. residente não habitual („neue Ansässige“) registrieren lassen. Sie wurden mit Gesetzes-Dekret 249/2009 in das portugiesische Einkommensteuerrecht (Art. 16 Abs. 8 bis A...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.3 Betroffene Ruhegehälter

Es muss sich um Zahlungen für ein bereits beendetes Arbeitsverhältnis handeln. Zum abzugrenzenden Begriff der Renten vgl. Tz. 2.10.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.8 Niederlande

7.8.1 DBA a. F. (bis einschließlich 2015) Die Besteuerung von Versorgungsbezügen ist in Art. 12 DBA Niederlande geregelt. Für private Ruhegehälter und Versorgungsbezüge hat der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht.[1] Der Begriff "Wohnsitzstaat" ist im DBA Niederlande gleichbedeutend mit dem Begriff Ansässigkeitsstaat des OECD-MA.[2] Soweit als Versorgungsbezüge ausdrücklich au...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.7 Ausgestaltung der Besteuerung im ausländischen Quellenstaat

Die ausländische Besteuerung kann entweder im Abzugswege (abgeltende Quellensteuer) oder im Rahmen einer Veranlagung (zum individuellen Steuersatz) erfolgen.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.15.2 Öffentlicher Dienst

7.15.2.1 DBA USA Für Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen gilt das Kassenstaatsprinzip.[1] Wenn ein in Deutschland ansässiger Steuerbürger ein Ruhegehalt aus einer US-amerikanischen öffentlichen Kasse erhält, ist dieses Ruhegehalt in Deutschland grundsätzlich von der Besteuerung unter Progressionsvorbehalt freizustellen.[2] Ausnahme: besitzt der Ruhegehaltsempfänger die deuts...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5 Doppelbesteuerungsproblematik und "Europatauglichkeit"

5.1 Allgemeines Insbesondere bei Betriebsrenten droht eine doppelte steuerliche Belastung sowohl in der Ansparphase als auch in der Auszahlungsphase, wenn der Steuerpflichtige von einem Staat der vorgelagerten Besteuerung (Besteuerung als laufender Arbeitslohn) in einen anderen Staat der nachgelagerten Besteuerung von Alterseinkünften (wie z. B. Deutschland) zieht. Die Europä...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2 Verhältnis zu anderen Vorschriften

2.2.1 Abgrenzung zu Sozialversicherungsrenten Sozialversicherungsrenten fallen nach dem OECD-MA unter die Auffangregelung des Art. 21 MA. Es gilt das Wohnsitzprinzip. Viele DBA sehen aber abweichend hiervon das Kassenstaatsprinzip, d. h. eine Quellenbesteuerung vor. Die Behandlung in Deutschland ist in diesem Fall unterschiedlich. Zum Teil gilt die Steuerfreistellung, d. h. d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.10 Österreich

7.10.1 Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung Der Quellenstaat hat – unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Rentenempfängers – das Besteuerungsrecht auf Bezüge, die aus der gesetzlichen Sozialversicherung gezahlt werden.[1] Dies sind bei Zahlungen aus Österreich die gesetzlichen Pensions-, Pflegeversicherungen, gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversic...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.12 Schweiz

7.12.1 Allgemeines Private Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbstständige Arbeit gezahlt werden, können vorbehaltlich des Art. 19 DBA Schweiz nur im Ansässigkeitsstaat besteuert werden.[1] Zur Klarstellung sind folgende Verständigungsvereinbarungen getroffen worden: Verständigungsvereinbarung zu Abfindungen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.8 Sozialversicherungsbezüge

2.8.1 Grundzüge nach dem OECD-MA Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung gehören nicht zu den Ruhegehältern i. S. des Art. 18 OECD-MA (selbst wenn Arbeitgeber Beiträge entrichten), sondern können nach dem OECD-MA nur im Wohnsitzstaat besteuert werden, da es sich um sonstige Bezüge i. S. des Art. 21 OECD-MA handelt. Viele DBA enthalten aber abweichende Regelungen von di...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3 Besteuerung im Ansässigkeitsstaat Deutschland (Vermeidung der Doppelbesteuerung)

3.1 Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung Die DBA regeln zum einen, welcher Staat das abschließende Besteuerungsrecht hat bzw. in welchem Umfang Quellensteuerrechte bestehen. Dies erfolgt im sog. Zuweisungsartikel (i. d. R. Artikel 6 – 21). Daneben wird im Methodenartikel (i. d. R. Art. 23 oder 24) geregelt, welche Konsequenzen – Steuerfreistellung oder Anrechnung – si...mehr

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Internationales Steuerrecht: Grenzüberschreitende Renten und sonstige Altersbezüge

Zusammenfassung Überblick Im Inland ansässige Arbeitnehmer, die infolge der zunehmenden Globalisierung der Tätigkeit während der aktiven Arbeitszeit im Ausland (z. B. bei Kunden oder verbundenen Firmen) tätig waren, beziehen nach ihrem Eintritt in den Ruhestand neben der inländischen Sozialversicherungs- und ggf. Betriebsrente häufig auch eine Altersversorgung aus dem Ausland...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2.3 Abgrenzung zu Veräußerungsrenten

Die Besteuerung von Veräußerungsrenten richtet sich dagegen nach Art. 13 OECD-MA (Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen, z. B. Veräußerung eines Betriebs auf Rentenbasis). Kommt der Veräußerungsrente Versorgungscharakter zu, fällt sie regelmäßig unter den Regelungsinhalt von Art. 21 OECD-MA (andere Einkünfte).mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.15 USA

Private Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen für frühere unselbstständige Arbeit sowie (private) Renten, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person gezahlt werden, können vorbehaltlich des Art. 19 DBA-USA nur im Ansässigkeitsstaat besteuert werden.[1] 7.15.1 Renten Der Begriff "Rente" ist in Art. 18 Abs. 2 Satz 2 DBA-USA definiert. Der Rentenbegriff entspricht im Wese...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.12.3 Persönlicher Anwendungsbereich

Der öffentliche Dienst umfasst i. d. R. gleichermaßen Beamte, Richter, Soldaten, Angestellte und Arbeiter. Abgeordnete erzielen keine Vergütungen i. S. des Art. 19 Abs. 1 OECD-MA, da sie keine unselbstständige Tätigkeit ausüben.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2 Vorsorgeaufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien ausländischem Arbeitlohn (Art. 14 OECD-MA)

5.2.1 Ursprüngliche Rechtslage Nach dem früheren Wortlaut von § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG kam ein Sonderausgabenabzug für Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 3a EStG (Vorsorgeaufwendungen) nur dann in Betracht, wenn diese nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen standen. Die Regelung entsprach § 3c Abs. 1 EStG für den Werbungskosten...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.4 Großbritannien

Vorbemerkung: Das DBA Großbritannien n. F. enthält in Art. 32 Abs. 5 eine umfassende Meistbegünstigungsklausel, wobei sich Rentner, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen DBA (1.1.2011) bereits Altersversorgungsbezüge beziehen, auf Dauer für die Zukunft zur Anwendung der Alt- oder Neuregelung entscheiden können. Beachte: Daher ist in allen Fällen vorab zu prüfen, ob un...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.5 Arbeitgeber (Zahlungsverpflichtete)

Die Anwendung des Art. 18 des jeweiligen DBA setzt grundsätzlich die Zahlung durch einen sog. privaten Arbeitgeber voraus. Hingegen sind Versorgungsbezüge im öffentlichen Dienst nur im Kassenstaat steuerpflichtig (i. d. R. Regelung im Art. 19 Abs. 2 DBA). Bei einer früheren Tätigkeit in einem Betrieb gewerblicher Art gilt allerdings im Hinblick auf die Verweisung in Art. 19 A...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.12 Altersbezüge im öffentlichen Dienst (Art. 19 OECD-MA)

2.12.1 Grundzüge des Kassenstaatsprinzips Nach Art. 19 Abs. 2 OECD-MA können Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften oder aus einem von diesem Staat oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen an eine natürliche Person für die diesem Staat oder dieser Gebietskörperschaft geleisteten Dienste gezahlt werden, grundsätzlich nu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.12.2 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Das Kassenstaatsprinzip des 19 Abs. 2 OECD-MA ist vorrangig zu Art. 18 OECD-MA.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.12.4 Rechtsfolgen

Das Besteuerungsrecht steht gemäß den Regelungen im Musterabkommen ausschließlich dem Kassenstaat zu. Der Ansässigkeitsstaat hat in der Regel kein Besteuerungsrecht. Die Einkünfte werden dann im Ansässigkeitsstaat von der Steuer freigestellt, jedoch regelmäßig im Rahmen des Progressionsvorbehalts berücksichtigt.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7 Einzelfragen der Besteuerung der Altersbezüge im Verhältnis zu den wichtigsten ausländischen Partnerstaaten

7.1 Belgien Leistungen aufgrund des gesetzlichen Sozialversicherungsrechts können nach Art. 19 Abs. 3 DBA-Belgien sowohl im Quellenstaat Belgien als auch im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden. Da der Begriff "aufgrund des Sozialversicherungsrechts" neben der eigentlichen Rentenversicherung auch weitere Leistungen der Sozialversicherung umfassen kann, ist im Einzelfall...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Prüfreihenfolge

Aus dem Wortlaut des Art. 18 OECD-MA ergibt sich folgende Prüfreihenfolge für Renten und Pensionen i. S. des Begriffs "Ruhegehälter":mehr

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Internationales Steuerrecht... / Literaturtipps

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Internationales Steuerrecht... / 3.2 Progressionsvorbehalt

Ergibt sich nach dem DBA ein ausschließliches Besteuerungsrecht des ausländischen Wohnsitz- oder Quellenstaats, so sind die nach einem DBA steuerbefreiten Einkünfte nach § 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG dem Progressionsvorbehalt zu unterwerfen. Da in § 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG der Begriff "Einkünfte" verwendet wird, können zur Ermittlung des "Schattensteuersatzes" die entsprechenden Wer...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.15.5 Anerkennung von Altersvorsorgeeinrichtungen

Ein zentrales Element des Revisionsprotokolls ist die gegenseitige Anerkennung von Altersvorsorgeeinrichtungen im jeweils anderen Staat für Steuerzwecke. Diese Regelung soll der erhöhten Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den Vertragsstaaten Rechnung tragen. Sie erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerlich anerkannte Weiterzahlung in bestimmte bei Umzug in den ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.15.2.1 DBA USA

Für Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen gilt das Kassenstaatsprinzip.[1] Wenn ein in Deutschland ansässiger Steuerbürger ein Ruhegehalt aus einer US-amerikanischen öffentlichen Kasse erhält, ist dieses Ruhegehalt in Deutschland grundsätzlich von der Besteuerung unter Progressionsvorbehalt freizustellen.[2] Ausnahme: besitzt der Ruhegehaltsempfänger die deutsche Staatsangehö...mehr