Fachbeiträge & Kommentare zu Internationales Steuerrecht

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.3.1 Ausländische Renten in der Basisversorgung

Auch Altersbezüge aus ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungen, die die Merkmale der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen, fallen in die Systematik der sog. Basisversorgung, d. h. die ausländische Rente ist dann mit dem jeweils gültigen Besteuerungsanteil[1] anzusetzen.[2] Der BFH hat diese Qualifikation mehrmals in Einzelfällen bestätigt[3] zur Rente aus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4 Besonderheiten der beschränkten Steuerpflicht

Für Rentenzahlungen aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung an einen im Ausland ansässigen Rentner hat Deutschland in einzelnen DBA das Besteuerungsrecht (z. B. Art. 14 Abs. 2 Nr. 1 DBA Frankreich). Im Regelfall steht nach den DBA allerdings das Besteuerungsrecht dem ausländischen Wohnsitzstaat zu. Zur Absicherung der nachgelagerten Besteuerung nach dem Alterseinkü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2.12.1 Grundzüge des Kassenstaatsprinzips

Nach Art. 19 Abs. 2 OECD-MA können Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften oder aus einem von diesem Staat oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen an eine natürliche Person für die diesem Staat oder dieser Gebietskörperschaft geleisteten Dienste gezahlt werden, grundsätzlich nur in diesem Staat besteuert werden (Kasse...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.3.3 Ausländischer Altersbezug als sonstige Leistung i. S. d. § 22 Nr. 5 EStG

Wurde in der Ansparphase eine Steuerbefreiung (§ 3 Nr. 56, 63 oder 66 EStG) gewährt, wegen einer begünstigten Zahlung eine betriebliche Altersversorgung oder der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG geltend gemacht (Zahlungen in einen sog. Riester-Vertrag), so richtet sich die Besteuerung in der Auszahlungsphase nach § 22 Nr. 5 EStG. Die steuerbefreiten oder mit Sonderausgabe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.14.4 Ergänzende Hinweise:

Zuständigkeit Sind in eine Veranlagung zur beschränkten Steuerpflicht lediglich Einkünfte i. S. des § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 EStG einzubeziehen, so ist hierfür das Finanzamt Neubrandenburg zentral für das gesamte Bundesgebiet zuständig.[1] Hieran ändert sich auch nichts, wenn daneben Einkünfte nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Ruhegehälter) vorliegen, die jedoch gemäß § 50 Abs. 2 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.15.3.2 Steuerabzug von US-Sozialversicherungsrenten

In der Vergangenheit gab es verschiedentlich Probleme hinsichtlich des Steuerabzugs auf Sozialversicherungsrenten in den USA. Sozialversicherungsrenten unterliegen in den USA nach nationalem Recht grundsätzlich einem Steuerabzug, wenn sie an nicht in den USA ansässige Personen gezahlt werden. Die amerikanische Steuerverwaltung (IRS) hat mitgeteilt, dass die Renten in den USA...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.10.2 Altersbezüge im öffentlichen Dienst

Für Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen gilt das Kassenstaatsprinzip.[1] soweit dem eine frühere "hoheitliche" Tätigkeit gegenüber einer Gebietskörperschaft oder sonstigen juristischen Person des anderen Vertragsstaats zugrunde liegt. Ruhegehälter aus einer (früheren) Tätigkeit für einen Betrieb gewerblicher Art fallen hingegen unter Art. 18 DBA Österreich mit derselben Rec...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2.12.5 Sonderregelung für Ortskräfte

Art. 19 enthält häufig Sonderregelungen vor sogenannte Ortskräfte, d. h. nicht im originären konsularischen Dienst tätige Beschäftigte von Botschaften, Konsulaten etc. Hierbei gilt: Hat der Empfänger der Ruhegehaltszahlungen die Staatsangehörigkeit des Ansässigkeitsstaates, steht abweichend von Art. 19 Abs. 2 Buchst. a OECD-MA nur dem Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2.11 Unterhaltszahlungen

Für Unterhaltszahlungen sieht Art. 18 Abs. 5 DBA vieler deutscher DBA grundsätzlich eine Steuerbefreiung im Wohnsitzstaat des Zahlungsempfängers vor. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Zahlungen im Ansässigkeitsstaat des Zahlungsverpflichteten steuerlich abzugsfähig sind, wobei reine Freibeträge (z. B. Kinderfreibeträge) unschädlich sind. Damit gelten die Regelungen des Rea...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.10.4 Versorgungszahlungen und Entschädigungen für Kriegsfolgen aus öffentlichen Mitteln an politisch Verfolgte

Diese sind nach DBA im Quellenstaat Deutschland dem Grunde nach zu versteuern, werden aber nach EStG steuerfrei gestellt. Ein Progressionsvorbehalt ist unzulässig, Abs. 11 b) des Protokolls zum DBA.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.3.5 Besonderheiten aufgrund der Zahlung in ausländischer Währung

Ergibt sich aufgrund von Änderungen eines Wechselkurses ein höherer oder niedrigerer Rentenbruttobetrag in Euro, obgleich sich die Höhe der Rente in der ursprünglichen Währung nicht geändert hat, hat dies bei der Besteuerung der Rente zur Folge, dass der steuerfreie Teil der Rente unter Berücksichtigung des maßgebenden Besteuerungsanteils neu berechnet wird (§ 22 Nr. 1 Satz ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2.9 Sonderregelungen für Kriegsfolgeentschädigungsleistungen

Art. 18 Abs. 2 der meisten deutschen DBA weist das Besteuerungsrecht für Kriegsfolgeentschädigungsleistungen aus öffentlichen Kassen, und zwar sowohl für laufende Zahlungen als auch für Einmalzahlungen, dem Kassenstaat zu. Bei den angesprochenen Entschädigungen aus deutschen öffentlichen Kassen kommen insbesondere die Bezüge in Betracht, die aufgrund folgender deutscher Geset...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 5.2.2 Entscheidung des EuGH

Der EuGH hat[1] entschieden, dass die unionsrechtliche Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Artikel 45 AEUV (vorher: Artikel 39 EG) der Regelung eines Mitgliedstaates entgegensteht, nach der die Altersvorsorgeaufwendungen und Krankenversicherungsbeiträge von in einem EU-Mitgliedstaat tätigen, aber in Deutschland wohnenden Arbeitnehmern, deren Arbeitslohn nach einem Doppelbesteueru...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 5.2.4 Gesetzliche Nachbesserung

Durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (UStAVermG) vom 11.12.2018, BGBl 2018 I S. 2338, BStBl 2018 I S. 1377, erfolgte die gesetzliche Nachbesserung. § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG wurde dahingehend ergänzt, dass Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 3a EStG a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.1 Belgien

Leistungen aufgrund des gesetzlichen Sozialversicherungsrechts können nach Art. 19 Abs. 3 DBA-Belgien sowohl im Quellenstaat Belgien als auch im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden. Da der Begriff "aufgrund des Sozialversicherungsrechts" neben der eigentlichen Rentenversicherung auch weitere Leistungen der Sozialversicherung umfassen kann, ist im Einzelfall zu untersu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 5.2.6 Folgerechtsprechung und anhängige Verfahren

Das FG Düsseldorf hat[1] entschieden, dass auch bei Anwendung eines DBA mit einem Staat außerhalb der EU/des EWR (Drittstaat) und bei Anwendung des Auslandstätigkeitserlasses (ATE) Vorsorgeaufwendungen, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen und im ausländischen Tätigkeitsstaat nicht abziehbar sind, als Sonderausgaben zu berücksi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2.2.1 Abgrenzung zu Sozialversicherungsrenten

Sozialversicherungsrenten fallen nach dem OECD-MA unter die Auffangregelung des Art. 21 MA. Es gilt das Wohnsitzprinzip. Viele DBA sehen aber abweichend hiervon das Kassenstaatsprinzip, d. h. eine Quellenbesteuerung vor. Die Behandlung in Deutschland ist in diesem Fall unterschiedlich. Zum Teil gilt die Steuerfreistellung, d. h. die Rente wirkt sich nur im Rahmen des Progres...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2.8.1 Grundzüge nach dem OECD-MA

Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung gehören nicht zu den Ruhegehältern i. S. des Art. 18 OECD-MA (selbst wenn Arbeitgeber Beiträge entrichten), sondern können nach dem OECD-MA nur im Wohnsitzstaat besteuert werden, da es sich um sonstige Bezüge i. S. des Art. 21 OECD-MA handelt. Viele DBA enthalten aber abweichende Regelungen von diesem Wohnsitzprinzip für Deutsch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 5.3.1 Problematik und Entscheidung des EuGH

Mit einer vergleichbaren Problematik musste sich der EuGH bei der Einkommensermittlung beschränkt Steuerpflichtiger beschäftigen. Gemäß § 50 Abs. 1 Satz 3 EStG ist § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG bei der Besteuerung von Einkünften beschränkt Steuerpflichtiger (§ 1 Abs. 4 EStG) nicht anwendbar. Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen können aufgrund der bisheri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.12.2 Altersvorsorge in der Schweiz

Die Altersvorsorge der Schweiz basiert auf drei Säulen: Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber lei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.7 Luxemburg

Das DBA Luxemburg wurde im Jahr 2012 mit Wirkung zum 1.1.2014 revidiert. Es enthält eine sog. Förder- bzw. Sozialversicherungsklausel. Probleme ergeben sich aus der unterschiedlichen steuerlichen Konzeption. In Luxemburg unterliegen Aufwendungen für den Aufbau einer Altersvorsorge einem pauschalen Steuersatz von 20 %, da es in Luxemburg eine vorgelagerte Besteuerung von Alter...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.12.10 Ausblick

Änderungen bei der Besteuerung von Altersbezügen aus der Schweiz können sich künftig durch das am 21.8.2023 unterzeichnete Revisionsprotokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens ergeben. Abfindungen Im neuen Protokoll zum DBA sind unter Ziffer 4 umfassende Regelungen zu Abfindungen enthalten. Diese sind im Ansässigkeitsstaat zu besteuern, wenn sie Versorgungscharakter...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.11.2 Auffassung der deutschen Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung vertritt die Auffassung, dass mangels einer ausdrücklichen Sozialversicherungsregelung im DBA zumindest Sozialversicherungsrenten, die aus deutschen Quellen gezahlt werden, in Deutschland besteuert werden können, da nach S. 2 der Denkschrift zu Art. 22 bei Nichtbesteuerung im Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht beim Quellenstaat Deutschland verbleibt. Bei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.12.6 Sonderausgabenabzug

Hinsichtlich des Sonderausgabenabzugs für Altersvorsorgeaufwendungen bei steuerfreiem Arbeitslohn in der Schweiz war früher die Norm des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG zu berücksichtigen. Mit Urteil v. 5.11.2019[1] hat der BFH entschieden, dass das in § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 1 EStG geregelte Sonderausgabenabzugsverbot für Altersvorsorgeaufwendungen gegen die durch d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 5.3.3 Nochmalige gesetzliche Änderung des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG

Die Neuregelung des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 2 EStG im Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften führt dazu, dass Vorsorgeaufwendungen i. S. d. Abs. 1 Nr. 2, 3 und 3a zu berücksichtigen sind, soweit: sie in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit in einem Mitgliedstaat...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.4.2 Rechtslage nach dem DBA n. F. (ab VZ 2011, falls nicht zur o. g. Anwendung der Altfassung optiert wird)

Die Regelungen über Altersbezüge (Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen) wurden im neuen DBA grundlegend neu gefasst. Art. 17 DBA n. F. weist das Besteuerungsrecht für diese Zahlungen grundsätzlich dem Ansässigkeitsstaat zu. Ausnahmen: Für Pensionen aus öffentlichen Kassen gilt das Kassenstaatsprinzip. Auch bei Bezügen aus der gesetzlichen Sozialversicherung hat der Kas...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.9 Norwegen

Das Revisionsabkommen ist rückwirkend zum 1.1.2015 in Kraft getreten. Nach dem neuen Art. 18 Abs. 1 können Ruhegehälter und ähnliche Zahlungen, einschließlich der Zahlungen im Rahmen eines Sozialversicherungssystems, in dem Staat besteuert werden, aus dem sie stammen, wobei die dort erhobene Steuer 15 % der Bruttozahlung nicht übersteigen darf. In Deutschland wird die Doppel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.12.5 Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 EStG?

Die Steuerbefreiungsregelung des § 3 Nr. 3 EStG ist vom Wortlaut der Vorschrift nicht auf Leistungen aus Schweizer Pensionskassen anwendbar. Die Befreiungsregelung gilt nach ihrem Sinn und Zweck nur für bestimmte deutsche – gesetzlich konkret aufgelistete – Leistungen aufgrund des Sozialgesetzbuchs, Beamtenversorgungsgesetzes bzw. Soldatenversorgungsgesetzes sowie für bestim...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.1 Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Die DBA regeln zum einen, welcher Staat das abschließende Besteuerungsrecht hat bzw. in welchem Umfang Quellensteuerrechte bestehen. Dies erfolgt im sog. Zuweisungsartikel (i. d. R. Artikel 6 – 21). Daneben wird im Methodenartikel (i. d. R. Art. 23 oder 24) geregelt, welche Konsequenzen – Steuerfreistellung oder Anrechnung – sich für den Wohnsitzstaat ergeben. Art. 18 DBA (f...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.3 Einordnung ausländischer Renten in die deutsche Besteuerungssystematik

Sowohl im Fall der Steuerpflicht als auch der Steuerfreiheit mit Progressionsvorbehalt ist zu entscheiden, wie eine ausländische Rente oder Ruhegehalt nach deutschen Recht einzuordnen ist. Dies ist vor allem deshalb wichtig, weil auch Renten aus einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG lediglich mit dem Besteu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.14.1 Steuerliche Behandlung von Renten nach dem DBA-Türkei 2011/2012

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei vom 19.9.2011 ist zwar erst am 1.8.2012 in Kraft getreten, aber bereits rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2011 anzuwenden. Gegenüber dem vorhergehenden DBA hat sich insbesondere die abkommensrechtliche Behandlung von Alterseinkünften grundlegend geändert. Hinsichtlich Renten aus der Türkei an Steuer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.3.2 Ausländischer Altersbezug als sonstige Leibrente

Wenn die Voraussetzungen des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG nicht erfüllt sind (z. B. bei individueller oder pauschaler Versteuerung der Einzahlungen im Ausland in der Ansparphase), kann es sich auch bei einer Zahlung aus dem Ausland um eine sonstige Leibrente i. S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG handeln, die mit dem gesetzlichen Ert...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.14.3 Beschränkt Steuerpflichtige mit Alterseinkünften aus Deutschland

Bezieht eine in der Türkei ansässige Person, die in Deutschland weder über einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt verfügt, inländische Alterseinkünfte, so ist zunächst zu prüfen, ob die entsprechenden Einkünfte vom Katalog der beschränkt steuerpflichtigen inländischen Einkünfte i. S. des § 49 EStG erfasst sind. Kann dies bejaht werden, so steht Deutschland allerdin...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.15.3.1 DBA 1999/1990

Leistungen auf Grund der Sozialversicherungsgesetzgebung eines Vertragsstaats und andere öffentliche Ruhegehälter, die nicht von Art. 19 Abs. 1 DBA-USA betroffen sind, können nur im Ansässigkeitsstaat besteuert werden (Art. 19 Abs. 2 Satz 1 DBA-USA). Steht Deutschland nach Art. 19 Abs. 2 Satz 1 DBA-USA das Besteuerungsrecht einer Sozialversicherungsrente aus den USA zu, wird...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.10.1 Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung

Der Quellenstaat hat – unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Rentenempfängers – das Besteuerungsrecht auf Bezüge, die aus der gesetzlichen Sozialversicherung gezahlt werden.[1] Dies sind bei Zahlungen aus Österreich die gesetzlichen Pensions-, Pflegeversicherungen, gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung denen Pflichtbeiträge zugrundeliegen. Österrei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.3.4 Ruhegehalt i. S. d. § 19 Abs. 2 EStG

Wenn der unbeschränkt Steuerpflichtige aus früheren Dienstleistungen Gelder von einem ausländischen Arbeitgeber erhält, handelt es sich um ein Ruhegehalt i. S. des § 19 Abs. 2 EStG. Hauptanwendungsfall ist die Zahlung einer ausländischen Betriebspension (Regelfall: steuerpflichtig nach DBA) oder Zahlung einer Beamtenpension aus dem ausländischen öffentlichen Dienst (Regelfal...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.15.3.3 Änderungen durch das Änderungsprotokoll vom 1.6.2006 zum DBA/USA

Die Grundsätze zur Besteuerung der Sozialversicherungsrenten wurden durch das Änderungsprotokoll nicht geändert. Aus rein systematischen Gründen ist allerdings der bisherige Art. 19 Abs. 2, der die Besteuerung der Leistungen auf Grund der Sozialversicherungsgesetzgebung beider Staaten regelt, als Abs. 5 in Art. 18 überführt worden. Die Besteuerung der Alterseinkünfte ist dami...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.10.3 Private Ruhegehälter und Renten

Für private Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder private Renten, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person gezahlt werden, hat der Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht.[1] Der Begriff "Rente" ist in Art. 18 Abs. 4 DBA Österreich 2000 definiert. Der Rentenbegriff entspricht im Wesentlichen dem Rentenbegriff des § 22 EStG. Es wird vorausgesetzt, dass eine Ver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 5.1 Allgemeines

Insbesondere bei Betriebsrenten droht eine doppelte steuerliche Belastung sowohl in der Ansparphase als auch in der Auszahlungsphase, wenn der Steuerpflichtige von einem Staat der vorgelagerten Besteuerung (Besteuerung als laufender Arbeitslohn) in einen anderen Staat der nachgelagerten Besteuerung von Alterseinkünften (wie z. B. Deutschland) zieht. Die Europäische Kommissio...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2.12.6 Rückausnahmen bei früherer Tätigkeit in einem Betrieb gewerblicher Art

Das Kassenstaatsprinzip greift nicht, wenn die aktive Tätigkeit in einem Betrieb gewerblicher Art des Staates erfolgte. Die Besteuerung erfolgt dann nach Art. 19 Abs. 3 OECD-MA regelmäßig nach Art. 18 OECD-MA. Die Frage, wann eine gewerbliche oder hoheitliche Tätigkeit vorliegt, ist häufig umstritten bzw. in den deutschen DBA unterschiedlich geregelt. Viele Staaten, wie z. B....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 5.2.1 Ursprüngliche Rechtslage

Nach dem früheren Wortlaut von § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG kam ein Sonderausgabenabzug für Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 3a EStG (Vorsorgeaufwendungen) nur dann in Betracht, wenn diese nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen standen. Die Regelung entsprach § 3c Abs. 1 EStG für den Werbungskosten-/Betriebsausgabenabzug.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 5.2.3 Erste Reaktion der Finanzverwaltung

Bereits im Vorgriff auf eine gesetzliche Änderung von § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG hatte die Finanzverwaltung[1] den erweiterten nicht diskriminierenden Sonderausgabenabzug für alle offenen Fälle gewährt.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 5.2.5 Zweite Reaktion der Finanzverwaltung

Nach der zweiten Verwaltungsanweisung[1] ergibt sich für die einzelnen EU-/EWR-Staaten Folgendes: Fallgruppe 1 Sonderausgabenabzug möglich, da alle in § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG n. F. genannten Voraussetzungen erfüllt sind: Großbritannien & Nordirland, Irland, Litauen, Malta, Niederlande (mögliche Ausnahme: Beschluss vom Staatssecretaris vom 24.03.2014, DGB 2014/144M, Stcrt....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 5.3.2 Das BMF-Schreiben vom 26.6.2019

Die Finanzverwaltung gewährt im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung auch für beschränkt steuerpflichtige Staatsangehörige der EU, des EWR oder der Schweiz den Sonderausgabenabzug, wenn sie in einem dieser Staaten ihren Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt haben. Schweizer Staatsangehörige müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt entweder in einem EU-Staat oder in de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 5.3 Sonderausgabenabzug bei beschränkter Steuerpflicht; Abzugsfähigkeit von Beiträgen zu einer berufsständischen Altersversorgungseinrichtung; EuGH-Urteil vom 06.12.2018, Rs. C-480/17 (Montag)

5.3.1 Problematik und Entscheidung des EuGH Mit einer vergleichbaren Problematik musste sich der EuGH bei der Einkommensermittlung beschränkt Steuerpflichtiger beschäftigen. Gemäß § 50 Abs. 1 Satz 3 EStG ist § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG bei der Besteuerung von Einkünften beschränkt Steuerpflichtiger (§ 1 Abs. 4 EStG) nicht anwendbar. Beiträge an berufsständische Versorgun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2.1 Überblick

Nach Art. 18 der OECD-MA wird das Besteuerungsrecht für "private" Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen wie z. B. Witwen- und Waisenpensionen, die für eine frühere nichtselbstständige Tätigkeit gewährt werden, ausschließlich dem Wohnsitzstaat Deutschland zugewiesen. Entsprechendes gilt für Renten, wobei der Rentenbegriff in jedem DBA definiert wird. Insbesondere erfolgt hier...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.5 Italien

Für private Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen hat der Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht.[1] Für Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen gilt das Kassenstaatsprinzip (Art. 19 Abs. 2 und 3 DBA Italien). Wenn ein in Deutschland ansässiger Steuerbürger ein Ruhegehalt aus einer italienischen öffentlichen Kasse erhält, ist dieses Ruhegehalt in Deutschland von der Besteuerun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.12.1 Allgemeines

Private Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbstständige Arbeit gezahlt werden, können vorbehaltlich des Art. 19 DBA Schweiz nur im Ansässigkeitsstaat besteuert werden.[1] Zur Klarstellung sind folgende Verständigungsvereinbarungen getroffen worden: Verständigungsvereinbarung zu Abfindungen an Arbeitnehmer, V...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.2 Dänemark

Nach Art. 18 Abs. 1 DBA Dänemark hat grundsätzlich der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht. In der Praxis greift jedoch regelmäßig die Norm des Abs. 2, wonach bei Bezügen aus öffentlichen Sozialversicherungskassen ein Quellenbesteuerungsrecht des Kassenstaats besteht. Der Umfang dieses Kassenstaatsprinzips war in der Vergangenheit strittig. Durch Verständigungsvereinbarung[1...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2.4 Betroffene Personen

Unter den betroffenen Personenkreis fällt nicht nur der den Anspruch erarbeitete Arbeitnehmer (Ruhegehaltsempfänger) selbst, sondern auch andere Begünstigte wie z. B. Witwen, Lebenspartner und Waisen. Mit dieser Frage beschäftigt sich z. B. die Konsultationsvereinbarung mit Österreich.[1] Ausgangspunkt: Nach Artikel 19 Abs. 2 DBA Österreich dürfen "Ruhegehälter, die von einem...mehr