Fachbeiträge & Kommentare zu Internationales Steuerrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Braeuer/Todorow Der ZugewinnausgleichEine Anleitung für Rechtsanwälte, Richter und Notare3., völlig neu bearbeitete Auflage, 2024Gieseking, ISBN ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Verzeichnis der Autorinnen und Autoren

Prof. Dr. Nadine Antonakopoulos, Professur für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere externes Rechnungswesen und Finanzierung, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Hochschule Worms Prof. Dr. Heribert M. Anzinger, Fachgebiet für Wirtschafts- und Steuerrecht, Universität Ulm Daria Babicheva, WP, StB, ehemals BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Philipp Bachmann, WP, StB, ehe...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur

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Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 7.1.3.1 Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Rz. 249 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach Art. 10 Abs. 2 lit. c) VO (EU) Nr. 537/2014 ist im Bestätigungsvermerk zur Untermauerung des Prüfungsurteils über bedeutsame Risiken wesentlicher Falschdarstellungen zu berichten, wobei diese nicht nur Unrichtigkeiten, sondern auch dolose Handlungen (fraud) umfassen.[1] Diese Risiken sind zu beschreiben. Zudem muss der Abschlussprüfer z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Aspekt... / IV. Abgrenzung zum Begriff der Ansässigkeit

Zur Vermeidung von Missverständnissen sei an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt vom Begriff der Ansässigkeit unterscheiden, auch wenn sie diese bedingen. Die Ansässigkeit ist ein abkommensrechtlicher Begriff. Ebenso wie der Wohnsitz führt auch der gewöhnliche Aufenthalt zur abkommensrechtlichen Ansässigke...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / I. Bedeutung

Liegt der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt einer natürlichen Person im Inland, so ist diese gem. § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig. Dementsprechend unterliegt sie der inländischen Besteuerung mit ihren sämtlichen inländischen und ausländischen Einkünften (sog. Welteinkommensprinzip). Die Vermeidung der Doppelbesteuerung erfolgt, soweit erforderlich, durch die ...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / 3. Innehaben einer Wohnung

Das Innehaben einer Wohnung erfordert die tatsächliche Verfügungsmacht über die Wohnung. Diese muss ständig genutzt, mindestens aber mit gewisser Regelmäßigkeit, wenn auch in größeren Zeitabständen aufgesucht werden; nicht erforderlich ist eine bestimmte Mindestaufenthaltszeit im Jahr (BFH v. 28.1.2004 – I R 56/02, IStR 2004, 497; AEAO zu § 3, Ziff. 3; Wilke / Weber, Lehrbuc...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / b) Auslandsaufenthalt eines Kindes

Bei Auslandsaufenthalten von Kindern ist ebenfalls nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu unterscheiden. Ein vorübergehender Auslandsaufenthalt von weniger als einem Jahr, beispielsweise im Rahmen eines Schüleraustausches, führt i.d.R. nicht zur Aufgabe des inländischen Wohnsitzes bei den Eltern. Bei Auslandsaufenthalten, die länger als ein Jahr andauern, reichen ku...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / b) Tatsächlicher Aufenthalt

Der gewöhnliche Aufenthalt setzt zunächst eine Anwesenheit voraus, also ein tatsächlicher Aufenthalt im Inland, bezogen auf einen bestimmten Ort oder auf ein bestimmtes Gebiet (BFH v. 7.4.2011 – III R 77/09, BFH/NV 2011, 1351; Gersch in Klein, AO, 17. Aufl. 2023, § 9 Rz. 2). Eine Wohnung i.S.d. § 8 AO ist nicht erforderlich, genauso wenig wie die Beschränkung auf einem einzi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Aspekt... / 2. Wohnung

Eine Wohnung liegt vor, wenn eine zum dauerhaften Wohnen geeignete, stationäre Räumlichkeit vorhanden ist, die insgesamt den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen entspricht und über die er tatsächlich verfügen kann (BFH v. 12.1.2001 – VI R 64/98, DStRE 2001, 641; v. 8.5.2014 – III R 21/12, BStBl. II 2015, 135 = AO-StB 2014, 360). Es reicht au...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / a) Auslandsaufenthalt eines Arbeitnehmers

Aus den obigen Ausführungen folgt auch, dass ein im Ausland tätiger Steuerpflichtige grundsätzlich seine Wohnung und damit seinen Wohnsitz im Inland behält, wenn er die inländische Wohnung weiterhin unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, sie beibehalten und benutzen zu wollen (AEAO zu § 8, Ziff. 6). Ausnahmen sind jedoch denkbar und gelten beispielsweise bei e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Aspekt... / 6. Familienwohnsitz

Die Frage des Wohnsitzes ist für jede Person gesondert zu prüfen (BFH v. 7.4.2011 – III R 77/09, BFH/NV 2011, 1351; AEAO zu § 8, Ziff. 5.1). Ein Ehegatte oder Lebenspartner, hat, soweit er nicht getrennt lebt, i.d.R. seinen Wohnsitz dort, wo sich die Familienwohnung befindet (BFH v. 2.11.1994 – I B 110/94, BFH/NV 1995, 753; Gersch in Klein, AO, 17. Aufl. 2023, § 8 Rz. 15). Da...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / d) Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts

Zur erstmaligen Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts ist die persönliche körperliche Anwesenheit der natürlichen Person erforderlich. Die spätere körperliche Entfernung vom Ort des bisherigen gewöhnlichen Aufenthalts beendet denselben dagegen nicht unbedingt. Der gewöhnliche Aufenthalt setzt, wie bereits oben ausgeführt, keine ständige Anwesenheit voraus. Die körperliche ...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / e) Beendigung des gewöhnlichen Aufenthalts

Der gewöhnliche Aufenthalt im Inland endet i.d.R., wenn der Stpfl. seinen Aufenthalt für mehr als 6 Monate ins Ausland verlegt, es sei denn, aus den fallspezifischen Umständen ergibt sich ein Rückkehrwille. Diese müssen darauf schließen lassen, dass die Beziehungen zum Inland bestehen bleiben. Entscheidend ist, ob der Steuerpflichtige den persönlichen und geschäftlichen Lebe...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach internationalen Standards 2011, Abschnitt 5: Währungsumrechnung (The Effects of Changes in Foreigen Exchange Rates); Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff., §§ 253, 298, 303; Anders, Bilanzoptimierung bei Desinvestitionen, in: PiR 2016, S. 269–277; Beiersdorf/Driesch/Ramscheid, ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.2 Sinn und Zweck der Vorschrift

Rz. 4 Die Zurechnungsbesteuerung ist ihrer Natur nach eine Missbrauchsvermeidungsvorschrift.[1] Dabei erhebt § 15 Abs. 1 AStG typisierend einen Missbrauchsvorwurf[2] unabhängig davon, ob im konkreten Einzelfall auch eine Missbrauchsabsicht i. S. d. § 42 AO vorliegt.[3] Dieser Vorwurf resultiert aus dem Wesen der Stiftung als Zweckvermögen ohne Mitglieder, dem der Stifter Ver...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 5.2.2 Abstrakte Belastung von weniger als 15 %

Rz. 430 Gem. § 8 Abs. 5 S. 1 AStG liegt eine Niedrigbesteuerung grds. dann vor, wenn die nach § 10 Abs. 3 EStG ermittelten Einkünfte, für die die Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, einer Belastung mit Ertragsteuern von weniger als 15 % unterliegen. Die Norm basiert somit auf einer Division der auf die passiven Einkünfte erhobenen Ertragsteuern durch die nach § 10 Abs. 3 ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.1.1 Von § 8 Abs. 1 AStG erfasste Einkünfte

Rz. 105 § 8 Abs. 1 AStG stellt auf "Einkünfte" ab und meint damit grds. solche i. S. v. § 2 Abs. 1 EStG.[1] Im Einklang mit ihrem Zweck soll die Norm folglich nur dort eingreifen, wo auch bei einem unbeschränkt Steuerpflichtigen steuerbare Einkünfte vorgelegen hätten.[2] Die Anwendung des § 8 Abs. 1 AStG erfolgt dann zwar grds. losgelöst von der Einkunftsart i. S. v. § 2 Abs...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.6.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 195 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 5 AStG stellt auch die Erbringung von "Dienstleistungen" eine aktive Tätigkeit dar. Ebenso wie in § 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG wird dieser Grundsatz von zwei Ausnahmen flankiert, von denen aber – insoweit anders als in § 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG – nur eine mit einer Rückausnahme verknüpft ist. Dienstleistungen sind entgeltliche Tätigkeiten jeder Art zur Befri...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 5.4 Nicht-Erhebung von Ertragsteuern / Effektivbelastung (Abs. 5 Satz 3)

Rz. 450 Gem. § 8 Abs. 5 S. 3 AStG unterliegen Einkünfte i. S. v. Abs. 5 S. 1 auch dann einer Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 15 % – mithin einer Niedrigbesteuerung –, wenn Ertragsteuern von mindestens 15 % zwar rechtlich geschuldet, jedoch nicht tatsächlich erhoben werden. Die Vorschrift wurde als Reaktion auf die Rechtsprechung des BFH, wonach im Rahmen des § ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.8.3 Ausnahme: Materielles Korrespondenprinzip (Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a)

Rz. 260 § 8 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a AStG inkorporiert als erste Ausnahme von der Einordnung der Bezüge als aktiv das materielle Korrespondenzprinzip (§ 8b Abs. 1 S. 2 KStG).[1] Dieses zielt darauf ab, eine Steuerfreiheit von Beteiligungserträgen zu versagen, wenn diese auf Ebene der leistenden Gesellschaft abziehbar waren und somit keine hinreichende Vorbelastung der ausgesch...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 4.3 Erfordernis der zwischenstaatlichen Amtshilfe (Abs. 4)

Rz. 405 § 8 Abs. 4 AStG beschränkt die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Substanztests – über § 8 Abs. 3 AStG hinaus – in Fällen, in denen der Staat, in dem die Gesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung hat, im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustausches keine Auskünfte erteilt, die zur Durchführung der Besteuerung erforderlich sind. Damit soll eine im ko...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.4.3 Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (§ 6 Abs. 1 S. Nr. 1)

Rz. 132 Der Wegzugstatbestand in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AStG ist erfüllt, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht infolge der Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts endet. Die Begriffe "Wohnsitz" und "gewöhnlicher Aufenthalt" richten sich nach §§ 8, 9 AO.[1] Dieser – nach altem Recht (§ 6 Abs. 1 S. 1 AStG a. F.) – (Grund-)Tatbestand betrifft folglich den physischen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.5.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 170 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG stellt der "Handel" eine grds. aktive Tätigkeit dar. Der Tatbestand des § 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG wurde durch das ATADUmsG lediglich geringfügig geändert.[1] Der Begriff "Handel" ist im Gesetz nicht definiert. Wie sich aus dem Gesetzeszusammenhang ergibt, betrifft die Handelstätigkeit jedoch die Verschaffung der Verfügungsmacht (s. Rz. 181) von...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.4.4 Unentgeltliche Übertragungen auf nicht unbeschränkt Steuerpflichtige (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 138 Der Wegzugstatbestand in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG knüpft an "die unentgeltliche Übertragung auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person". Der Tatbestand erfasst grenzüberschreitende Schenkungen und Erbfälle, durch die Anteile i. S. v. § 17 EStG ins Ausland übergehen, wodurch wiederum der deutsche Besteuerungszugriff gefährdet ist. Rz. 139 Unentgeltliche Über...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1.1.1 Stifter

Rz. 31 Die Stiftereigenschaft ist funktional, d. h. steuerlich zu verstehen und nicht unter Verengung auf die ursprüngliche Errichtung der Stiftung. Somit ist als Stifter nicht nur die Person zu verstehen, für deren Rechnung das Stiftungsgeschäft abgeschlossen worden ist, sondern auch solche, die in der Art des Stifters Vermögen auf die Stiftung überträgt, bzw. der das Stift...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 16 Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen

Literaturverzeichnis Bachmann/Freytag/Seifert, Transparenzpflichten im internationalen Steuerrecht, IStR 2023, 191; Becker, Zur Änderung des Außensteuerrechts, DStR 1972, 359; Becker, Mitwirkungspflichten bei Auslandsbeziehungen, JbFfSt. 1977/78, S. 132; Behrens, BFH: Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §§ 7 ff. AStG – verfassungs- und unionsrechtliche Zweifel, RdF 2024, 72; Binn...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 3.2.1 Voraussetzungen

Rz. 345 Die notwendige Substanz wird im Gesetz als "wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit" definiert. Damit macht sich der Gesetzgeber die Begrifflichkeit des Art. 7 Abs. 2 Buchst. a ATAD zu eigen. Er weicht damit auch von der früheren Gesetzesfassung ("tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit") und von der Wortwahl des EuGH ("wirkliche wirtschaftliche Tätigkeit"[1]) ab. Zwar ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 220 § 8 Abs. 1 Nr. 6 AStG regelt die Einordnung der "Vermietung und Verpachtung" als aktive Tätigkeit. Eine "Vermietung" oder "Verpachtung" liegt bei zeitlich begrenzter Überlassung von Wirtschaftsgütern vor.[1] Es besteht insoweit ein Gleichlauf mit § 21 EStG.[2] Da allerdings im Anwendungsbereich des § 8 Abs. 1 Nr. 6 AStG die Objektbeschränkungen des § 21 Abs. 1 EStG n...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7.3 Ausnahme: Überlassung von Rechten, Plänen, Mustern, Verfahren, Erfahrungen und Kenntnissen (Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a)

Rz. 227 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a AStG stellt die Überlassung der Nutzung von Rechten, Plänen, Mustern, Verfahren, Erfahrungen und Kenntnissen – vorbehaltlich der Rückausnahme (s. Rz. 228) – keine aktive Tätigkeit dar. Die Vorschrift betrifft insbesondere Patentverwertungsgesellschaften.[1] Rechte i. S. d. Norm sind insbesondere Urheberrechte und gewerbliche Schutzrech...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.8.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 250 § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG regelt die Einordnung von "Bezügen i. S. d. § 8b Abs. 1 KStG" als aktive Einkünfte. Der Verweis auf § 8b Abs. 1 KStG ist umfassend und bezieht sich auf sämtliche dort genannten Bezüge, nicht jedoch auf die in § 8b Abs. 1 KStG geregelte steuerliche Behandlung dieser Bezüge.[1] Er umschließt somit zunächst die in § 8b Abs. 1 S. 1 KStG genannten Be...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.1.1.2 Erfordernis der "Anwendung" des § 2 Abs. 1 S. 1

Rz. 65 Der in § 4 Abs. 1 AStG tatbestandliche Rechtsgrundverweis stellt darauf ob, ob bei einem Erblasser oder Schenker § 2 Abs. 1 S. 1 AStG "anzuwenden war". Es ist im Schrifttum umstritten, welche Anforderungen an das "Anzuwenden-sein" zu stellen sind. Einer Auffassung zufolge – die auch der Verwaltungsauffassung entspricht[1]- soll es lediglich darauf ankommen, ob die Tat...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.6.3 Ausnahme: Bedienenstatbestand (Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a)

Rz. 203 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a AStG liegen keine aktiven Dienstleistungen vor, soweit "die ausländische Gesellschaft für die Dienstleistung sich eines Steuerpflichtigen, der gem. § 7 an ihr beteiligt ist, oder einer einem solchen Steuerpflichtigen i. S. v. § 1 Abs. 2 AStG nahestehenden Person bedient, die mit ihren Einkünften aus der von ihr beigetragenen Leistung i...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.1.2 Anwendung des Aktivkatalogs im Allgemeinen

Rz. 115 Um die – im System der Hinzurechnungsbesteuerung – unschädlichen (aktiven) von den schädlichen (nicht aktiven und daher passiven) Einkünfte abzugrenzen, bedient sich der Gesetzgeber eines Aktivkatalogs. Folglich werden die aktiven Tätigkeiten und Einkünfte abschließend aufgelistet.[1] Alle nicht unter den Katalog subsumierbaren Einkünfte sind automatisch passiv.[2] D...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.2.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 125 Da der Begriff der "Land- und Forstwirtschaft" in § 8 Abs. 1 Nr. 1 AStG nicht definiert ist, kann auf das Begriffsverständnis der §§ 13, 14 EStG zurückgegriffen werden.[1] § 8 Abs. 1 Nr. 1 AStG unterfällt somit die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 3.1.2 Regelungssystematik

Rz. 335 Die Substanzausnahme in § 8 Abs. 2 AStG bezieht sich weder auf die passiven Einkünfte noch auf die Niedrigbesteuerung, sondern ordnet – trotz Erfüllung beider Voraussetzungen – die Nichtanwendung der Hinzurechnungsbesteuerung an.[1] Da die Norm eine Ausnahme von der Hinzurechnungsbesteuerung vorsieht, kommt dem Substanznachweis keine Bedeutung zu, wenn nicht die Vora...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.4.5 Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts an Anteilen (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3)

Allgemeines Rz. 145 § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG enthält einen Auffangtatbestand (siehe Rz. 124 f.), der in jedem nicht bereits von § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 AStG erfassten Fall, in dem das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile ausgeschlossen oder beschränkt wird, greift. Der Tatbestand der Norm ist denkbar weit gefasst.[1] I...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2.8 Nettoansatz des steuerpflichtigen Erwerbs in Form von erweitertem Inlandsvermögen

Rz. 109 Die Bewertung des steuerpflichtigen Erwerbs folgt den allgemeinen Vorschriften, die im Rahmen des ErbStG gelten (Rz. 44). Es können somit auch gem. § 10 Abs. 6 S. 2 ErbStG Schulden und Lasten bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs zum Abzug gebracht werden, soweit diese mit dem erweiterten Inlandsvermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.[1] Das erwe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.2.4 Erbringung des Nachweises

Rz. 145 Das Gesetz regelt nicht, wer den Nachweis i. S. v. § 4 Abs. 2 AStG zu führen hat. Im Schrifttum wird vielfach von einer Nachweispflicht des Stpfl. ausgegangen.[1] Die dies noch befürwortende Verwaltungsauffassung[2] wurde zwischenzeitlich aufgegeben.[3] Stpfl. i. S. d. Norm ist grundsätzlich der Erwerber, im Falle einer Schenkung aber auch der Schenker (§ 20 ErbStG). ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.5.6 Verhältnis zu den weiteren Vorschriften des ErbStG

Rz. 44 Sind die Voraussetzungen des § 4 AStG erfüllt und wird das erweiterte Inlandsvermögen der beschränkten Steuerpflicht unterworfen, gelten im Übrigen die allgemeinen Vorschriften des ErbStG. Es bestehen insoweit keine Besonderheiten bei der Besteuerung.[1] Auch die Freibeträge nach §§ 16, 17 ErbStG können im Anwendungsbereich des § 4 AStG zur Anwendung kommen.[2] Rz. 45 e...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.5.5 Verhältnis zu anderen ertragsteuerlichen Vorschriften

Rz. 90 § 10 Abs. 2 S. 1 AStG bestimmt zwar die Zugehörigkeit des Hinzurechnungsbetrags zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Der BFH ordnete den Hinzurechnungsbetrag aber als "Einkünfteerhöhungsbetrag eigener Art" ein.[1] Der Hinzurechnungsbetrag unterliegt weder dem Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. d) EStG, der Freistellung...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.6.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 90 Entgegen im Schrifttum erhobenen Zweifeln[1] verstößt § 6 AStG nicht gegen die Verfassung.[2] Dies wurde mehrfach durch den BFH festgestellt.[3] Die Verfassungsmäßigkeit der Norm kann damit als geklärt betrachtet werden.[4] Rz. 91-94 einstweilen freimehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7.2 Grundsatz: aktive Einkünfte

Rz. 225 Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung handelt es sich grundsätzlich um aktive Einkünfte.[1] Der Grundsatz erfährt allerdings in den Buchst. a bis c weitreichende Ausnahmen.[2] Alle 3 Ausnahmen enthalten Rückausnahmen, die wiederum zu aktiven Einkünften führen.[3] Im Ergebnis führt die Vermietung und Verpachtung somit nur dann zu aktiven Einkünften, wenn e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 36 Der Begriff der ausländischen Familienstiftung erfährt mit Satz 1 i. V. m. Abs. 2 seine Legaldefinition. Es muss sich um einen Rechtsträger handeln, der als Stiftung qualifiziert (§ 15 Abs. 2 AStG) und weder über Sitz noch Geschäftsleitung im Inland verfügt, d. h. es muss ein nach ausländischem Recht gegründeter Rechtsträger sein, der im Inland nicht über einen Ort de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1.3.5 Keine Gewährung von DBA-Vorteilen bei fiktivem Direktbezug

Rz. 57 Soweit im Schrifttum[1] die Auffassung vertreten wird, eine Zurechnung könne im Hinblick auf eine fiktive Anwendung des DBA Deutschland mit dem Quellenstaat der Einkünfte der Stiftung, der Zurechnung entgegenstehen (insb. im Fall von im Ausland mit DBA-Freistellung belegenen Grundvermögens bei Vermietungseinkünften bzw. Betriebsstätteneinkünften bei einer gewerblichen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.10.4 Rückausnahme: abstrakte und konkrete Buchwertfortführung

Rz. 315 § 8 Abs. 1 Nr. 9 Hs. 2 AStG sieht sodann eine Rückausnahme vor, bei deren Erfüllung die Umwandlung unter den Aktivtatbestand fällt. Die Rückausnahme ist erfüllt, wenn die Umwandlung im Inland ungeachtet des § 1 Abs. 4 UmwStG zu Buchwerten hätte erfolgen können (abstrakte Buchwertfortführung) und im Ausland tatsächlich zu Buchwerten erfolgt ist (konkrete Buchwertfortf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 4.2 Beschränkung auf EU/EWR-Gesellschaften (Abs. 3)

Rz. 395 Gem. § 8 Abs. 3 AStG gilt die Substanzausnahme gem. § 8 Abs. 2 AStG – anders als die weltweit geltende Substanzausnahme gem. § 13 Abs. 4 AStG (s. § 13 AStG Rz. 121ff.)[1] – nur, wenn die ausländische Gesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem EWR-Staat[2] hat. Maßgeblich für die Zugehörigkeit eines Staates zu EU oder EW...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.5.2 Beherrschungskriterien

Rz. 421 Gem. § 7 Abs. 2 AStG liegt eine Beherrschung vor, wenn dem Stpfl. allein oder zusammen mit ihm nahestehenden Personen (§ 1 Abs. 2 i. V. m. § 7 Abs. 3 AStG n. F.) unmittelbar oder mittelbar mehr als die Hälfte der Stimmrechte, Anteile am Nennkapital, Gewinnanspruch, Liquidationserlös zustehen. Rz. 422 Die Kriterien (Stimmrechte, Anteile am Nennkapital, Gewinnanspruch und Li...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.4.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 145 § 8 Abs. 1 Nr. 3 AStG regelt die Einordnung von Einkünften aus dem "Betrieb von Versicherungsunternehmen, Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten" in den Aktivkatalog. Ferner gilt die Norm für Einkünfte aus dem Betrieb von Finanzunternehmen i. S. d. KWG, an denen Kreditinstitute oder Finanzdienstleistungsinstitute unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich ...mehr