Fachbeiträge & Kommentare zu Internationales Steuerrecht

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Internationales Steuerrecht... / 3 Einzelfragen zur Vergleichsberechnung (Rechtslage bis einschließlich VZ 2021)

3.1 Die 1. Escape-Möglichkeit Immaterielle Wirtschaftsgüter und Vorteile sind wesentlich i. S. d. § 1 Abs. 3 Satz 10 1. Halbsatz Var. 1 AStG, "wenn sie für die verlagerte Funktion erforderlich sind und ihr Fremdvergleichspreis insgesamt mehr als 25 % der Summe der Einzelpreise aller Wirtschaftsgüter und Vorteile des Transferpakets beträgt und dies unter Berücksichtigung der A...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.2 Hauptanwendungsfall: Kostenaufschlagsmethode

Anwendungsfälle sind z. B.[1] Lieferungen von Halbfertigerzeugnissen, langfristige Liefervereinbarungen, Gemeinschaftseinrichtungen mehrerer verbundener Unternehmen und konzerninterne Erbringung von Dienstleistungen. Cost-Plus-Abgrenzungen betreffen damit in der Praxis die Mehrzahl der Fälle. Die Kostenaufschlagsmethode folgt, wie alle anderen Methoden, dem Prinzip des Fremdvergl...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.2.2 2. Schritt: Gewinnzuschlag

Die so ermittelten Kosten sind dann um einen betriebs- oder branchenüblichen Gewinnzuschlag zu erhöhen. Es handelt sich häufig um Routinedienstleistungen, so dass auf die OECD-Guidelines ab 2017 Kapitel VII, Teil D mit den Ausführungen zu den Low Value Adding Services (LVAS) zurückgegriffen werden kann. Regelfall ist dann ein Aufschlagssatz von 5 %. Die Grundsätze werden auch...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2 Rechtsgrundlagen für die Einzelabrechnung – die 3 "Escape-Klauseln" des § 1 Abs. 3 Satz 10 AStG (Rechtslage bis einschließlich VZ 2021)

Die Regelung des § 1 Abs. 3 Satz 10 AStG sieht insgesamt 3 Ausnahmen von der Verpflichtung zur Bildung eines Transferpakets vor[1]: Die Bestimmung von Einzelverrechnungspreisen für alle betroffenen einzelnen Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen ist anzuerkennen, wenn der Steuerpflichtige glaubhaft macht, dass keine wesentlichen immateriellen Wirtschaftsgüter und Vorteile Geg...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Die 1. Escape-Möglichkeit

Immaterielle Wirtschaftsgüter und Vorteile sind wesentlich i. S. d. § 1 Abs. 3 Satz 10 1. Halbsatz Var. 1 AStG, "wenn sie für die verlagerte Funktion erforderlich sind und ihr Fremdvergleichspreis insgesamt mehr als 25 % der Summe der Einzelpreise aller Wirtschaftsgüter und Vorteile des Transferpakets beträgt und dies unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Funktionsverl...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.5 Überlagerung durch die Systematik des § 1 AStG

Zudem ist zu beachten, dass § 1 AStG nur "Lückenfüller" ist und vorrangig andere Korrekturnormen anzusetzen ist. Bei Verlagerungen auf Auslandstöchter wird häufig auch eine verdeckte Einlage vorliegen. Bei Gesamteinheiten ist im Rahmen der Einlage nach der Rechtsprechung des BFH[1] unstrittig eine Gesamtbewertung unter Einbeziehung eines Geschäftswerts vorzunehmen.[2]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.2.1 1. Schritt: Kostenkalkulation

Bei dieser Methode werden zunächst die Kosten nach der Kalkulationsmethode ermittelt, wie sie auch bei einer Preispolitik gegenüber fremden Dritten angewendet werden würde. Die Kosten müssen nach einer Kalkulationsmethode ermittelt werden, die das Unternehmen auch bei seiner Preispolitik gegenüber Fremden zugrunde legt. Falls es keine Geschäfte mit fremden Dritten gibt, muss...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.3 Alternative Anwendung der Geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode

Nachrangig wird in der Praxis auch die kostenbasierte TNMM angewandt. Bei Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode (transactional net margin method, TNMM) werden die Nettomargen untersucht, die ein Unternehmen aus konzerninternen Geschäften erzielt und in Vergleich zu den Nettomargen bei Fremdgeschäften gesetzt. Die Nettomarge ergibt sich aus der Relation d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.2.3 Keine Erhöhung des Gewinnaufschlags für Standortvorteil bei Lohnfertigern

Wird beispielsweise im Zuge einer Konzernstrukturänderung die Produktion einer Konzerngesellschaft in verbundene Gesellschaften in Niedriglohnländer ausgelagert und werden diese als Lohnfertiger tätig, so kommen die hierdurch erzielten Kosteneinsparungen dem auslagernden Unternehmen und nicht dem Lohnfertiger zu, sofern die ausgelagerte Geschäftstätigkeit starker Konkurrenz ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4 Ansatz eines (ggf. anteiligen) Geschäftswerts?

Im Zusammenhang mit der Öffnungsklausel i. S. d. § 1 Abs. 3 Satz 10, 2. Halbsatz 2 AStG stellt sich die Frage, ob bei einer Übertragung z. B. eines Teilbetriebs unter Offenlegung eines immateriellen Wirtschaftsguts der (anteilige) Firmenwert/Geschäftswert bei Anwendung dieser dritten Öffnungsklausel zu erfassen ist. Nach Ansicht von Sachverständigen, die zum Gesetzesentwurf d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3 Die 3. Escape-Möglichkeit – Offenlegung eines übertragenen wesentlichen immateriellen Wirtschaftsguts

Die 3. Alternative, die als begünstigende Regelung rückwirkend auf den 1.1.2008 durch das "EU-Umsetzungsgesetz" eingefügt wurde, sieht vor, dass ein Ansatz von Einzelverrechnungspreisen bei einer Funktionsverlagerung vorzunehmen ist, sofern zumindest ein wesentliches immaterielles Wirtschaftsgut Gegenstand der Funktionsverlagerung ist und (dieses) von ihm genau bezeichnet wi...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5 Dennoch Gesamtdokumentation

Die Möglichkeit, nach § 1 Abs. 3 Satz 10 AStG a. F./§ 1 Abs. 3b AStG 22 auf die Transferpaketbetrachtung zu verzichten, ändert nichts daran, dass der Tatbestand einer Funktionsverlagerung erfüllt ist. Insbesondere sind weiterhin die Aufzeichnungspflichten zu beachten. Es sind die Unterlagen vorzulegen, aus denen sich quantifiziert die wirtschaftlichen Gründe für die Funktion...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1 Überblick

Ab VZ 2022 werden die Vorschriften zur Funktionsverlagerung in einem separaten Absatz (§ 1 Abs. 3b AStG 22) normiert, in dem neben dem bisherigen Inhalt des § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG das Transferpaket nunmehr legal als "Verlagerung der Funktion als Ganzes" definiert wird. Laut Gesetzesbegründung soll damit allerdings insoweit keine Änderung der bisherigen Regelungen verbunden s...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der zunehmenden Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen (in ausländische Tochtergesellschaften oder Betriebstätten) im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe....mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2 Hauptanwendungsfall: Unternehmen mit Routinefunktion (§ 1 Abs. 3b Satz 3 AStG)

Die Norm führt die Regelung des § 2 Abs. 2 Satz 1 FVerlV a. F. fort.[1] Hiernach wird unterstellt, dass im Fall, dass das übernehmende Unternehmen die übergehende Funktion ausschließlich gegenüber dem verlagernden Unternehmen ausübt und das für die Ausübung der Funktion und die Erbringung der entsprechenden Leistungen anzusetzende Entgelt nach der Kostenaufschlagsmethode zu e...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3 Internationale Aspekte

3.1 Vereinbarkeit mit internationalen Grundsätzen? Insbesondere von Seiten der Wirtschaft wird vorgebracht, dass die steuerliche Erfassung von Funktionsverlagerungen und Funktionsverdoppelungen zu Doppelbesteuerungen führe. Bereits der Bericht des Bundestages-Finanzausschusses fordert, "dass die Bundesregierung sich beim Erlass der Rechtsverordnung an der internationalen Prax...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5 Gestaltungsmöglichkeiten in der Praxis

5.1 Vermeidung einer Funktionsverlagerung dem Grunde nach Eine betriebliche Funktion kann auch grundsätzlich ohne dass es zum Ansatz eines Transferpaketes kommen muss auf eine ausländische Tochtergesellschaft übertragen werden. Ansatzpunkt für die entsprechende Gestaltung ist hierbei die Grundtatbestandsvoraussetzung des § 1 Abs. 3 AStG, wonach immaterielle Wirtschaftsgüter w...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1 Begriff der Funktion und Funktionsverlagerung

4.1.1 Rechtslage bis einschl. Veranlagungszeitraum 2021 Begriff der Funktionsverlagerung Der Begriff der Funktionsverlagerung ergibt sich aus § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG a. F. Eine Funktionsverlagerung liegt hiernach vor beim Übergang einer Funktion von einem Unternehmen (verlagerndes Unternehmen) auf ein nahestehendes Unternehmen (übernehmendes Unternehmen) unter Nutzung oder Erwe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8 Kostenumlagen (Poolvereinbarungen)

8.1 Frühere Verwaltungsgrundsätze Mit dem Schreiben "Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen" v. 30.12.1999[1] hat die Deutsche Finanzverwaltung Regelungen zur Anwendung des Grundsatzes des Fremdvergleichs in den Fällen getroffen, in denen international verbundene Unternehmen ihre Beziehungen zuein...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4 Grundkonzept der gesetzlichen Regelung

4.1 Begriff der Funktion und Funktionsverlagerung 4.1.1 Rechtslage bis einschl. Veranlagungszeitraum 2021 Begriff der Funktionsverlagerung Der Begriff der Funktionsverlagerung ergibt sich aus § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG a. F. Eine Funktionsverlagerung liegt hiernach vor beim Übergang einer Funktion von einem Unternehmen (verlagerndes Unternehmen) auf ein nahestehendes Unternehmen (ü...mehr

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Internationales Steuerrecht: Dienstleistungen zwischen verbundenen Unternehmen

Zusammenfassung Überblick Sowohl aus Gründen der Zentralisierung ("Spezialwissen") als auch Rationalisierung ("Vermeidung von Mehrfacharbeiten-/stellen") ist der Bereich der Dienstleistungen, seien es Managementdienstleistungen oder technische Dienstleistungen, ein weiter Praxisbereich der Verrechnungspreisfestlegung und -prüfung. So sind vor allem Kostenverrechnungen durch s...mehr

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Internationales Steuerrecht: Funktionsverlagerung im Überblick

Zusammenfassung Überblick Infolge der zunehmenden Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen (in ausländische Tochtergesellschaften) im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gr...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3 Vermeidung der gesetzlichen Preisanpassungsklausel

Mit dem AbzStEntModG wird die bisherige Preisanpassungsklausel des § 1 Abs. 3 Satz 11 f. AStG a. F. konkretisiert und erhält mit § 1a AStG 22 einen eigenen Paragrafen: § 1a Satz 1 AStG 22 lautet: "Sind wesentliche immaterielle Werte oder Vorteile Gegenstand einer Geschäftsbeziehung und weicht die tatsächliche spätere Gewinnentwicklung erheblich von der Gewinnerwartung ab, die ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2 Vereinfachte Dokumentation

Für den Bereich von LVAS ist nur nachfolgende, vereinfachte Dokumention erforderlich:[1] Beschreibung der LVAS-Kategorie(n); Schriftliche vertragliche Grundlagen; Dokumentation zur Ermittlung der Kostenbasis pro Service-Kategorie (einschließlich der Bezeichnung der Arten und Beträge der Kosten und deren Ermittlung) Aufzeichnungen und Berechnungen zur Anwendung der maßgebenden Um...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2 Charakter und Wirkungsweise der Norm

Die Regelung über die Besteuerung von Funktionsverlagerung erfolgte nicht im Bereich der steuerbilanziellen Vorschriften des § 6 ff. EStG, sondern ausschließlich in § 1 Abs. 3 AStG bzw. ab 2022 in § 1 Abs. 3b AStG als steuerliche Korrekturvorschrift. Hieraus ergeben sich folgende Problemfelder: 2.1 Beschränkung auf sog. Outbound-Fälle? Obwohl § 1 AStG nur gewinnerhöhend für Ste...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7 Besonderheiten gegenüber Inlandsfällen – Sperrwirkung der DBA

Sofern ein DBA besteht, sind dessen Abgrenzungsklauseln ergänzend zu beachten. Die DBA schaffen hierbei keine neuen, über das nationale Steuerrecht Deutschlands hinausgehenden Berichtigungsmöglichkeiten, sondern begrenzen deutsche Besteuerungsmöglichkeiten. Diese Auffassung ist umstritten. So soll Art. 9 OECD-MA eine Sperrwirkung für Gewinnkorrekturen nach nationalem Recht b...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Sowohl aus Gründen der Zentralisierung ("Spezialwissen") als auch Rationalisierung ("Vermeidung von Mehrfacharbeiten-/stellen") ist der Bereich der Dienstleistungen, seien es Managementdienstleistungen oder technische Dienstleistungen, ein weiter Praxisbereich der Verrechnungspreisfestlegung und -prüfung. So sind vor allem Kostenverrechnungen durch sog. Shared-Serv...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3 Die Transferpaketbetrachtung

Die Bewertung im Wege des hypothetischen Fremdvergleichs und damit der grundsätzliche Ansatz eines Transferpakets bilden für die Fälle der Funktionsverlagerung den Regelfall, da es für solche Vorgänge i. d. R. keine uneingeschränkt oder eingeschränkt vergleichbaren Fremdvergleichswerte gibt. Die Bewertung erfolgt in diesen Fällen also nicht im Wege der Einzelwertbestimmung, ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1 Vermeidung einer Funktionsverlagerung dem Grunde nach

Eine betriebliche Funktion kann auch grundsätzlich ohne dass es zum Ansatz eines Transferpaketes kommen muss auf eine ausländische Tochtergesellschaft übertragen werden. Ansatzpunkt für die entsprechende Gestaltung ist hierbei die Grundtatbestandsvoraussetzung des § 1 Abs. 3 AStG, wonach immaterielle Wirtschaftsgüter wesentlicher Bestandteil des Transferpakets ein müssen. Du...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Zeitlicher Anwendungsbereich

Die Regelungen zur Funktionsverlagerung gelten nach § 21 Abs. 15 AStG ab dem VZ 2008. Eine Rückwirkung ist daher nicht möglich.[1] Die VWGFVerl[2] enthalten in den Rn. 61 ff. kurze Hinweise, welche Grundsätze bereits in den Vorjahren anzuwenden sind (z. B. Prinzip der doppelten Fremdgeschäftsführer). Die Neufassungen des § 1 Abs. 3b AStG bzw. der FVerlV 22 sind ab dem Veranlag...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7 Sachlicher Anwendungsbereich

Die Regelungen zur Funktionsverlagerung gelten für die VZ 2008 – 2012 nur im Verhältnis zu verbundenen Kapitalgesellschaften. Erst mit der Aufnahme des sog. AOA-Konzepts der OECD in das AStG sind die Grundsätze ab 2013 auch für Funktionsübertragungen auf Personengesellschaften und Betriebsstätten anwendbar. Dies bedeutet aber nicht, dass in Vorjahren kein Aufgriff erfolgt. Di...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2 Regelfall: Kostenaufschlagsmethode

Die Kostenaufschlagsmethode ist der Regelfall, wenn Vergleichspreise (vgl. Tz. 4.1) fehlen.[1] Bei der Entgeltermittlung sind grundsätzlich alle direkten und indirekten Kosten einzubeziehen, die der Erbringung der Dienstleistung zu Grunde liegen. Die Verrechnungspreisermittlung der Dienstleistungserbringung erfolgt daher regelmäßig nach dem Schema: Selbstkosten des Dienstleiste...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1 Betroffene Dienstleistungen

Die von der Vereinfachungsregelung betroffenen Dienstleistungen sind im Rahmen einer zweistufigen Prüfung festzulegen. Zum einen müssen sie einen Positivkatalog [1] von Merkmalen erfüllen. Dies sind: Es handelt sich um eine Dienstleistung von unterstützendem Charakter; Es liegt keine Tätigkeit im Kerngeschäft des betroffenen Konzerns vor (z. B. keine Forschung und Entwicklung o...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3 Rechtsfolgen

Rechtsfolgen des vereinfachenden Ansatzes der OECD für die konzerninternen Routinedienstleistungen sind: Ein umfassender benefit test ist i. d. R. nicht erforderlich; es erfolgt eine Verrechnung der über Schlüssel zugewiesenen und/oder direkt auf einen Dienstleistungsempfänger entfallenden Kosten es erfolgt ein einheitlicher Gewinnaufschlag von 5 % für alle LVAS-Dienstleistungs...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Anlass und Entstehungsgeschichte

Die Besteuerung von Funktionsverlagerungen wird häufig auch als betriebliche Wegzugsbesteuerung bezeichnet, denn sie betrifft die Besteuerung der Auslagerung von Aktivitäten sowohl durch internationale Konzerne als auch mittelständische Unternehmen, die betriebliche Funktionen wie Produktion, Forschung und Entwicklung oder Vertrieb bei ausländischen Tochter- und Enkelgesells...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1 Beschränkung auf sog. Outbound-Fälle?

Obwohl § 1 AStG nur gewinnerhöhend für Steuerinländer wirkt, gelten der Fremdvergleichsgrundsatz und damit auch die Regeln zur Bewertung einer Funktionsverlagerung für Outboundfälle wie Inboundfälle gleichermaßen [1]. Im Inboundfall kann es damit zur Aktivierung immaterieller Wirtschaftsgüter und somit zu Abschreibungspotenzial kommen. Der ermittelte Kaufpreis soll nach Auffas...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2 Grundvoraussetzungen für eine Korrektur

Im Einzelnen müssen für eine Korrektur von Funktionsverlagerungen wie bei jeder Verrechnungspreiskorrektur folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Ein Steuerpflichtiger hat eine grenzüberschreitende Geschäftsbeziehung zum Ausland (§ 1 Abs. 5 AStG); Die Geschäftsbeziehung besteht zu einer dem Steuerpflichtigen nahe stehenden Person (§ 1 Abs. 2 AStG); Die konkreten Bedingungen der...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Das Rechtsproblem

Sowohl zur Kosteneinsparung als auch zur Effizienzsteigerung ist es bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmenszusammenschlüssen, Konzernen oder allgemein verbundenen Unternehmen üblich, Dienstleistungen zu rationalisieren und damit zu zentralisieren. Der einfachste Fall kann hierbei z. B. die Miterledigung der Buchhaltung für die grenznahe, im Ausland tätige Tochtergesells...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1 Preisvergleichsmethode

Ungeachtet der gesetzlichen Regelungen gilt aufgrund der Erfahrungen in der Praxis bei Dienstleistungen weiterhin der Grundsatz, dass vorrangig die Preisvergleichsmethode anzuwenden ist.[1] Die Entgeltverrechnung hat dabei grundsätzlich im Wege der Einzelverrechnung (direkte Preisverrechnung) stattzufinden, wenn dies zumutbar ist. Dies trifft vor allem dann zu, wenn die betro...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5 Sonderfall: Konzerninterne Routinedienstleistungen (Low Value Adding Services)

Die OECD TP-GL ab 2017 beschäftigen sich erstmals im Kapitel VII, Teil D mit dem Bereich der Low Value Adding Services (LVAS). Diese Grundsätze gelten auch in Deutschland.[1] Ausgehend vom BEPS-Bericht der OECD sollen für gewisse Fallgruppen üblicher Nebenleistungen schematische, vereinfachende Regelungen gelten. Ziele sind: Reduktion des Compliance-Aufwands auf Seiten der bet...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.1 Kosten

Im entsprechenden Vertrag ist es zur "Nachkalkulation" erforderlich, eine konkrete Definition der Kostenbasis und Kostenermittlung des Dienstleistungserbringers durch Vorgabe der Kalkulationsmethoden zu regeln. Diese sollten den betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechen. Üblich ist ein Verweis auf: die einkalkulierten Vollkosten/Teilkosten, den Ansatz der Basis (Istkost...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Länderspezifika

Unabhängig von den allgemein anerkannten Regelungen der OECD sind im Einzelfall länderspezifische Regelungen zu beachten, deren Spezifika am besten mit einem örtlichen Steuerberater abgestimmt werden sollten. In der Praxis werden folgende Länder als "problematisch" betrachtet: China. Das SAT Bulletin Nr. 16 vom 18.3.2015 enthält neben dem benefit test 5 weitere durchzuführende...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.1 Frühere Verwaltungsgrundsätze

Mit dem Schreiben "Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen" v. 30.12.1999[1] hat die Deutsche Finanzverwaltung Regelungen zur Anwendung des Grundsatzes des Fremdvergleichs in den Fällen getroffen, in denen international verbundene Unternehmen ihre Beziehungen zueinander im Wege von Umlagen gestalt...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8 Weiterführende Literatur

Baumhoff/Ditz/Greiner, Auswirkungen des U-RefG 2008 auf die Besteuerung grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen, DStR 2007, S. 1649; Baumhoff/Puls, Der OECD-Diskussionsentwirf zu Verrechnungspreisaspekten von "Business Restructurings" – Analyse und erster Vergleich mit den deutschen Funktionsverlagerungsregeln nach § 1 Abs. 3 AStG, IStR 2009, S. 73; BDI, Die Verschärfung ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2 Europatauglichkeit

§ 1 AStG 2008/2022 regelt wie die Vorfassungen nur grenzüberschreitende Einkunftskorrekturen. Insoweit stellt sich die Frage der sog."Europatauglichkeit". Der EuGH hat in seinem Urteil v. 21.1.2010[1] erstmals zu nationalen Verrechnungspreiskorrekturvorschriften entschieden, dass Gewinnkorrekturvorschriften, die wie Art. 26 des belgischen Einkommensteuergesetzes nur bei Gesch...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2 Verhältnis zu anderen Ansatz- oder Korrekturvorschriften

Bei grenzüberschreitenden Einkünftekorrekturen (aufgrund von Verlagerungen) ist es notwendig, vorab die einzelnen Korrekturvorschriften gegeneinander abzugrenzen. Die Vorschrift des § 1 AStG steht zu folgenden Vorschriften in einem Konkurrenzverhältnis. Korrekturnormen dem Grunde nach: vGA nach § 8 Abs. 3 KStG; verdeckte Einlage nach § 4 Abs. 1 EStG i. V. m. § 8 KStG; Abgrenzung...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2 Optimierung der Steuerbelastung bei einer unvermeidbaren Funktionsverlagerung

Ist eine Funktionsverlagerung im engeren Sinne nicht zu vermeiden, d. h. ist der Preis nach § 1 Abs. 3 AStG zu ermitteln, verbleiben dennoch vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten zur Optimierung der steuerlichen Belastungen sowohl im In- als auch Ausland. Eine Übersicht zeigt die Möglichkeiten auf: Während die inländische Disposition regelmäßig durch Finanzierungsfragen bestimm...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9 Beispiele zur Direktabrechnung (aus Praxisfällen)

Praxis-Beispiel Fall 1 – Managementdienstleistungen Der im Maschinenbau tätigen D-GmbH werden von der US-Muttergesellschaft folgende Management-Gebühren in Rechnung gestellt: Gebühren für das Recht, den Konzernnamen zu führen (4 % Umsatzlizenz). Gebühren für Hilfestellungen bei der Auswahl und der Einstellung von leitenden Mitarbeitern (Abrechnung auf cost plus). Gebühren für di...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2 Die Handlungsalternativen

Dem Grunde nach bestehen folgende Abrechnungsmöglichkeiten:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4 Verrechnungspreismethode und Bepreisung

In einem zweiten Prüfungsschritt sind Bepreisung und Verrechnungspreismethode zu überprüfen. Dafür gelten folgende Grundsätze: Der deutsche Gesetzgeber hat ab 2022 die international verbreitete sog. "Best Method Rule" in § 1 Abs. 3 Satz 5 AStG eingeführt. Das Auswahlverfahren in Bezug auf die Verrechnungspreismethode soll nach der Gesetzesbegründung insbesondere die folgenden...mehr