Fachbeiträge & Kommentare zu Internationales Steuerrecht

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Internationales Steuerrecht... / 10 Verständigungs- und Schiedsverfahren

Zur Streitschlichtung kann neben einem nationalen Rechtsbehelf auch das kostenlose Verständigungsverfahren beschritten werden. Hinsichtlich der Einzelheiten vgl. das Merkblatt über Verständigungsverfahren.[1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4. Prüfungsschritt 2: Wird das Besteuerungsrecht durch ein DBA eingeschränkt?

4.1 Besteht ein DBA? Vgl. hierzu 1.2.5. 4.2 Sachlicher Geltungsbereich (betroffene Steuern) In Fragen des Abkommensschutzes und der Abkommensvergünstigungen (insbesondere Steueranrechnung) ist zu prüfen, ob die jeweilige ausländische (und deutsche) Steuer überhaupt unter das Abkommen fällt (d. h. ob sie z. B. überhaupt anrechenbar ist). Praxis-Beispiel Regelungsbereich der DBA Fü...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9 Auskunftsaustausch und andere Amtshilfeverpflichtungen

Die deutschen DBA enthalten regelmäßig Regelungen über die Amtshilfeverpflichtung. Hinsichtlich Einzelheiten vgl. das Amtshilfemerkblatt.[1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 13 Außensteuergesetz

Betroffen sind folgende Themenbereiche in Zusammenhang mit Steuergestaltungen in Niedrigsteuerländern: Auswanderung Einbringung einer wesentlichen Beteiligung in ein ausländisches Unternehmen unangemessene Preisgestaltung zwischen verbundenen Unternehmen (Verrechnungspreisproblematik) Der Sachverhalt betrifft eine Kapitalgesellschaft in einem Niedrigsteuerland, die nicht ausschü...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2 Prüfungsreihenfolge

Hieraus lassen sich folgende Grundsätze ableiten, die in den folgenden Abschnitten erläutert werden:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.1 Ansatz ausländischer Einkünfte

Bei den ausländischen Einkünften muss es sich um Einkünfte handeln, die nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 EStG einkommensteuerpflichtig sind. Ein DBA kann eine inländische Steuerpflicht nicht begründen, sondern lediglich einen durch inländisches Steuerrecht begründeten Steueranspruch der Bundesrepublik Deutschland belassen oder ganz oder teilweise entziehen. Sofern bereits eine aus...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8. Qualifikation ausländischer Gesellschaften

Bevor bei der Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft geprüft werden kann, ob und in welchem Umfang Deutschland und/oder der ausländische Staat besteuern darf, ist zu prüfen, wie diese Gesellschaft zu qualifizieren ist. Praxis-Beispiel Qualifikation ausländischer Gesellschaften Der Mandat A ist an der ungarischen X Kozkereseli Larasasag beteiligt. Diese hat nach ungari...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.4 Verhältnis DBA zum innerstaatlichen deutschen Steuerrecht

Die DBA-Regelungen gehen, soweit sie durch die Ratifizierung unmittelbar anwendbares innerstaatliches Recht geworden sind, den deutschen Steuergesetzen vor (§ 2 AO). Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die DBA nur die Zuteilung des Besteuerungsrechts regeln. Durch die DBA kann damit der deutsche Besteuerungsanspruch eingeschränkt, aber nicht über bestehende innerstaatlich...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.5 Einschränkungen der Steuerfreistellung durch Rückfall des Besteuerungsrechts für unbesteuerten ausländischen Arbeitslohn

Ab 2004[1] ist allerdings nur für den Fall einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmertätigkeit die Rückfallklausel des § 50d Abs. 8 EStG zu beachten. Um zu vermeiden, dass in den Fällen ohne DBA-Rückfallklausel die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit völlig unversteuert bleiben, macht § 50d Abs. 8 EStG die nach dem DBA gebotene Freistellung der Lohneinkünfte in Deutschland...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.5 Kostenzuordnung bei der Steueranrechnung nach § 34c EStG/§ 26 KStG

U. a. bei ausländischen Einkünften der in § 34d Nr. 7 und 8c EStG genannten Art, die zum Gewinn eines inländischen Betriebs gehören, sind Betriebsausgaben oder Betriebsvermögensminderungen, die in einem direkten wirtschaftlichen Zusammenhang zu den entsprechenden Einnahmen stehen und Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen, die keinen anderen Einnahmen unmittelbar zu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Zur Lösung derartiger Doppelbesteuerungsprobleme hat die Bundesrepublik rund 100 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind völkerrechtliche Verträge, die dem nationalen Recht vorgehen (§ 2 AO). Sie regeln vorrangig in den Zuweisungsartikeln die Abgrenzung der Besteuerung zwischen dem Quellenstaat (Ausland) und Wohnsitzstaat (Deutsch...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.6.1 Nicht besteuerte Veräußerungsgewinne bei Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften (bei intransparenter Besteuerung im Ausland)

Praxis-Beispiel Veräußerung Beteiligungen an Personengesellschaft An einer Personengesellschaft sind die in Deutschland wohnhaften Gesellschafter A und B beteiligt. Die Personengesellschaft übt ihre Tätigkeit im Ausland in einer dort belegenen Betriebsstätte aus. Nach dem DBA werden die dort erzielten Einkünfte in Deutschland freigestellt. Der ausländische Staat behandelt die...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.8 Ansässigkeit bei Steuervergünstigungen (Vorzugsbesteuerung)

Nur wenige DBA enthalten noch ergänzende Regelungen zur Steuerflucht. Art. 4 Abs. 6 Buchst. a DBA/Schweiz ist eine Ausnahmeregelung zu Art. 4 Abs. 1 und 2 DBA und versagt die Abkommensentlastungen auf Grund einer Aberkennung der Ansässigkeit denjenigen natürlichen Personen, die im anderen Vertragsstaat einer Pauschal- bzw. Vorzugsbesteuerung unterliegen. Praxis-Beispiel Vorzu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.7 Wohnsitzwechsel

Nur wenige DBA wie z. B. Art. 4 Abs. 5 DBA/Schweiz regen explizit die zeitliche Aufteilung des Besteuerungsanspruchs bei einem Wohnsitzwechsel einer natürlichen Person von einem Vertragsstaat in den anderen Vertragsstaat. Bei einem Wechsel der unbeschränkten Steuerpflicht von einem Vertragsstaat in den anderen dürfen beide Staaten ihre Steuern auf der Grundlage der unbeschrä...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.6.2 Der ausländische Staat kennt keine gewerbliche Prägung von Personengesellschaften

Dasselbe Ergebnis kann eintreten, wenn das Besteuerungsrecht dem ausländischen Staat zusteht, dieser sich jedoch wegen seines innerstaatlichen Rechts an der Besteuerung dieser Einkünfte gehindert sieht. Praxis-Beispiel Qualifikationskonflikt der ausl. Einkünfte Eine in Deutschland wohnhafte natürliche Person C erzielt Einkünfte aus einer gewerbliche geprägten Personengesellsch...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.6 Anrechnung fiktiver Steuern

Nach einigen DBA (z. B. Indien, Portugal, Türkei) ist eine Anrechnung fiktiver ausländischer Quellensteuern auf Dividenden oder Zinsen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag zulässig; d. h. selbst wenn im Ausland keine oder eine niedrigere Quellensteuer einbehalten wird, erfolgt bei der Einkommensteuer-Veranlagung im Rahmen des § 34c EStG eine Anrechnung ausländischer Steuern....mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.1 Allgemeines

Während der Zuweisungsartikel regelt, ob und in welchem Umfang der Quellenstaat besteuern kann, legt der Methodenartikel für den Staat der Ansässigkeit des Steuerbürgers ("Wohnsitzstaat") die Methode fest, nach der dieser die Doppelbesteuerung zu vermeiden hat (Freistellung mit Progressionsvorbehalt oder Anrechnung). Die Auswirkungen der Methodenwahl können erheblich sein, w...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.6.3 Sondervergütungen bei Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften

Nur wenige DBA wie z. B. Art. 7 Abs. 7 DBA Schweiz übertragen den Regelungsinhalt des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG in das DBA. In anderen Fällen droht eine doppelte Begünstigung durch Nichtbesteuerung und Abzug als Betriebsausgabe. Praxis-Beispiel Sondervergütung aus Beteiligungen an ausl. Personengesellschaften Der Steuerinländer D beteiligt sich an einer ausländischen, gewerblich ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.3 Progressionsvorbehalt für ausländische, steuerfreie Einkünfte

Die deutschen DBA ermöglichen grundsätzlich für steuerfreie ausländische Einkünfte die Anwendung des Progressionsvorbehalts. Die "Rechenschritte" ergeben sich hierbau aus § 32 b EStG. Hierbei werden die Einkünfte in einer Nebenrechnung nur für Ermittlung des "Welteinkommenssteuersatzes" einbezogen.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2 Sachlicher Geltungsbereich (betroffene Steuern)

In Fragen des Abkommensschutzes und der Abkommensvergünstigungen (insbesondere Steueranrechnung) ist zu prüfen, ob die jeweilige ausländische (und deutsche) Steuer überhaupt unter das Abkommen fällt (d. h. ob sie z. B. überhaupt anrechenbar ist). Praxis-Beispiel Regelungsbereich der DBA Für den Mandanten A wird festgestellt, dass für sein ausländisches Mietwohngrundstück 5 Ste...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.1 Unterschiede bei der Vermeidung der Doppelbesteuerung DBA zum EStG/KStG

Bereits das EStG versucht bei ausländischen Einkünften (§ 34d EStG) eine Doppelbesteuerung durch den Zugriff der Steuerverwaltung eines ausländischen Staates dadurch zu vermeiden, dass die ausländische Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet wird (§ 34c EStG/§ 26 KStG). Der Unterschied zwischen den Regelungen der DBA zu einer derartigen Maßnahme eines Wohnsitzstaates (= u...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.1 EU-Zins-Steuer/Zinsinformationsverordnung

Ab dem 1.7.2005 haben sich grundsätzlich alle EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, grenzüberschreitende Zinszahlungen durch einen automatischen Auskunftsaustausch innerhalb der EU gegenseitig mitzuteilen. Für einen Übergangszeitraum sind Belgien, Österreich, Luxemburg und die Schweiz nicht verpflichtet, automatisch Auskünfte über Zinszahlungen zu übermitteln. Anstelle des au...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.2 Ermittlung und Nachweis ausländischer Einkünfte und ausländischer Steuern

Art und Höhe der ausländischen Einkünfte sind stets nach deutschem Recht zu ermitteln. Betriebsausgaben und Werbungskosten (auch evtl. Pauschbeträge) sind zu berücksichtigen. Der Steuerpflichtige muss den Nachweis über die Höhe der ausländischen Einkünfte und über die Festsetzung und Zahlung ausländischer Steuern durch entsprechende Unterlagen (z. B. Steuerbescheid, Zahlungs...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.1 Allgemeines

Im Rahmen der grenzüberschreitenden Tätigkeit bzw. Einkunftserzielung stellt sich immer die Frage, ob dem Wohnsitzstaat oder dem jeweiligen Tätigkeitsstaat/Quellenstaat das Besteuerungsrecht zuzuweisen ist. Die Ansässigkeit selbst wird im OECD-MA sowie den deutschen Abkommen nicht näher definiert, sondern nach den innerstaatlichen Kriterien des steuerlichen Wohnsitzes bestimm...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.1 Allgemeines

Die DBA regeln nicht Einzelheiten, sondern verweisen auf die nationalen Maßnahmen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung, bei der es sich grundsätzlich nach innerstaatlichem Recht nur um die sog. Anrechnungsmethode handelt. Das EStG sieht hierfür folgende Varianten vor: Im Regelfall kommt es zu einer Anrechnung der ausländischen Steuern (§ 34c Abs. 1 EStG). In Sonderfällen erfo...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.9 Ansässigkeit von bevormundeten Personen

Die durch die Vormundschaft geschaffenen besonderen Verhältnisse sollen für die Abkommensanwendung außer Betracht bleiben (Beispiel Art. 4 Abs 7 DBA-Schweiz). Praxis-Beispiel Ansässigkeit bevormundeter Personen Der 17-jährige L mit Wohnort Lörrach ist als Lehrling im 3. Jahr bei der X-Bank Basel beschäftigt. Sein Vormund O wohnt in Basel. L wohnt in Lörrach bei seinem Onkel. D...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.3 Ansässigkeit bei juristischen Personen

Maßgebend ist regelmäßig nicht der statuarische Sitz, sondern der Mittelpunkt der Geschäftsleitung. Hierbei kann auf die Rechtsprechung und Literatur zu § 10 AO zurückgegriffen werden. Bei einer GmbH ist dies im Allgemeinen der Ort, wo sich das Büro ihres Geschäftsführers, notfalls dessen Wohnsitz befindet. Für den Fall eines im Ausland ansässigen Geschäftsführers übt allerd...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5. Prüfungsschritt 3: Zuweisungsartikel

Die Zuweisungsartikel (Art. 6 – 21 OECD-MA) regeln die Besteuerungsmöglichkeit im Quellenstaat, "wo" ist "was" in "welchem Umfang" zu besteuern. Praxis-Beispiel Abgrenzung der Besteuerungsrechte Der Mandant B hält Aktien der Fa. ABB/Baden (Schweiz). Er erhält für das Jahr 02 eine Dividende von 1.000 SFR. Da 35 % Verrechnungssteuer einbehalten werden, werden nur 650 SFR ausbeza...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.1 Allgemeines

Die deutschen DBA gewähren die Freistellung[1] regelmäßig für die folgenden ausländischen Einkünfte: gewerbliche Einkünfte, freiberufliche Einkünfte, Arbeitslohn, Schachteldividenden (überlagert durch § 8b Abs. 1 KStG). Die Freistellung erfolgt regelmäßig unter Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Dies gilt selbst dann, wenn der Verzicht auf die deutsche Besteuerung nicht im Me...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.3 Umfang der Doppelbesteuerungsabkommen

Zu beachten ist, dass neben dem eigentlichen Abkommenstext häufig ein Schlussprotokoll oder Protokoll existiert, das ergänzende oder interpretierende Aussagen enthält. Diese haben ebenso wie der Briefwechsel der Botschafter bei der Abkommensunterzeichnung gesetzlichen Charakter. Praxis-Beispiel Umfang der Doppelbesteuerungsabkommen Sie betreuen den Mandanten K, einen Popstar, ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.5 Stand der DBA und Arbeitshilfen

In der ersten Ausgabe des BStBl jedes Jahres sind die aktuellen DBA und deren Fundstellen sowie Hinweise über laufende Verhandlungen enthalten (vgl. Stand der Doppelbesteuerungsabkommen am 1.1.2019, BMF, Schreiben v. 17.1.2019, IV B 2 – S 1301/0710017-10, BStBl 2019 I S. 31). Die Spalten über geplante DBA sind für geplante Investitionsvorhaben in ausländischen Staaten von ent...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.2 Entstehen eines DBA

Die DBA sind zwischenstaatliche Verträge, die von Delegationen der zuständigen Behörden (in der Bundesrepublik das BMF und ggf. unter Beteiligung eines Landesfinanzministeriums) ausgehandelt werden. Den Abschluss der Verhandlungsphase bildet nach einer Vorabunterrichtung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages die Paraphierung durch die Leiter der Delegationen. Nach V...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.3 Umrechnung ausländischer Einkünfte und Steuern

Bei Überschusseinkünften[1] sind Einnahmen und Werbungskosten in Fremdwährung regelmäßig zum Kurs im Zeitpunkt des Zu- oder Abflusses umzurechnen. Bei einem Anschaffungsgeschäft in Fremdwährung (z. B. Hauskauf) ist auf der Grundlage der von der Europäischen Zentralbank täglich veröffentlichten Euro-Referenzkurse umzurechnen. Für die Berechnung der Anschaffungskosten ist der ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.2 Per Country Limitation

Die Ermittlung der Höchstbeträge für die Anrechnung wird pro Land durchgeführt, d. h. in die Berechnung werden alle Einkünfte und alle gezahlten Steuern eines Landes einbezogen. Einbezogen werden nicht Einkünfte, die nach dem DBA steuerfrei sind oder für die keine Quellensteuerberechtigung besteht. Nach der Höchstbetragsberechnung kann nur die festgesetzte, gezahlte und um ei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 13.4 Hinzurechnungsbesteuerung

Nach §§ 7 ff. AStG unterliegen die Einkünfte von ausländischen Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen i. S. d. KStG, die weder Sitz noch Geschäftsführung im Inland haben, der deutschen Besteuerung, wenn unbeschränkt steuerpflichtige Personen zu mehr als 50 % an ihnen beteiligt sind. Zweck dieser Vorschriften ist es, die Verlagerung von Einkünften in sog. ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.6 Einschränkungen der Steuerfreistellung durch Rückfall des Besteuerungsrechts bei unbesteuerten Auslandseinkünften durch § 50d Abs. 9 EStG

Deutschland vermeidet als Ansässigkeitsstaat im Rahmen der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) die Doppelbesteuerung traditionell durch Freistellung der Auslandseinkünfte von der deutschen Besteuerung, sofern die Einkünfte aus einer aktiven Tätigkeit stammen. Dabei kann es zu einer völligen Nichtbesteuerung der Einkünfte kommen, wenn die beiden Vertragsstaaten von unterschiedlic...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 13.1 Verrechnungspreise

§ 1 AStG regelt in Ergänzung sonstiger Korrekturnormen des EStG und KStG, insbesondere der verdeckten Gewinnausschüttung und Entnahme die Korrektur von unüblichen Liefer- und Leistungskonditionen zwischen verbundenden Unternehmen. Anzusetzen ist der Fremdvergleichspreis. Es erfolgt eine außerbilanzmäßige Korrektur insbesondere von Nutzungsüberlassungen (z. B. fiktiver Zins, ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3 Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich bestimmt sich durch den für die DBA maßgebenden Begriff des "Vertragsstaates". Auf deutscher Seite umfasst dieser Begriff die Bundesrepublik Deutschland, wobei in neuesten DBA wegen der Besteuerung von Windkraftanlagen auf die ausschließliche Wirtschaftszone abgestellt wird. Bei ausländischen Staaten ist dieser Punkt detailliert zu prüfen, da ein...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 13.3 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach dem Außensteuergesetz

Natürliche Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegen, unterliegen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind (§ 2 AStG): Der Steuerpflichtige war innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Ende seiner unbeschränkten Steuerpflicht insgesamt mindestens 5 Jahre unbeschr...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.1 Abkommensberechtigung

Die deutschen DBA regeln die Frage, für welchen Personenkreis das Abkommen anwendbar ist, regelmäßig entsprechend Artikel 1 des OECD MA. Dieser lautet: "Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind".[1] Verschiedene Kapitalgesellschaften (Holding , Kapitalanlagegesellschaften) können je nach DBA ausdrücklich von de...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.4 Einschränkungen der Steuerfreistellung durch Rückverweisungsklauseln in den DBA

Zur Vermeidung sog. weißer, d. h. unbesteuerter Einkünfte sehen verschiedene DBA vor, dass die Freistellung nur erfolgt, wenn die tatsächliche Besteuerung im Quellenstaat nachgewiesen wird. Entsprechende Formulierungen werden als Rückverweisungsklauseln bezeichnet. Einige DBA, bspw. die DBA mit Kanada, Italien, Dänemark, Norwegen, Neuseeland, Österreich und den USA, weichen i...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.3 Einschränkungen der Steuerfreistellung durch Switch-over-Klausel

Alle Einzelmaßnahmen wie z. B. die Aktivitätsklausel können nicht verhindern, dass es in einzelnen nicht vorhersehbaren Fällen bei Anwendung der Freistellungsmethode zu nicht hinnehmbaren Steuervorteilen kommt. Z. B. kann sich das Steuerrecht im Ausland so ändern, dass dort künftig keine oder nur noch eine geringe Besteuerung bestimmter Einkünfte stattfindet. Praxis-Beispiel...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Der Begriff des Internationalen Steuerrechts wird als übergeordnete Umschreibung der 4 Elemente des deutschen Steuerrechts bezeichnet, die sich mit grenzüberschreitenden Besteuerungssachverhalten beschäftigen. Es handelt sich um die Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen; der nationalen Vorschriften mit Auslandsbezug; des Außensteuergesetzes; der Vorschriften des EU...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.4 Umfassende Neue Projekte auf EU Ebene

Der im Juni 2015 verabschiedete Aktionsplan[1] der Europäischen Kommission identifizierte 5 Schlüssel-Aktionsbereiche des internationalen Steuerrechts, die zeitnah umgesetzt werden sollen: Neuauflage der Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage (GKKB) Sicherstellung einer fairen Besteuerung am Ort der Wertschöpfung Schaffung besserer steuerlicher Rahmen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.5 Absicherung der Wegzugsbesteuerung

Art. 4 Abs. 4 DBA/Schweiz und vergleichbare Sonderregelungen in anderen DBA stellen die abkommensrechtliche Verbindung zum deutschen Außensteuergesetz – der Wegzugsbesteuerung – her. Die unbeschränkte Steuerpflicht muss zum Zeitpunkt des Wegzugs geendet haben; ansonsten ist Art. 4 Abs. 3 DBA/Schweiz einschlägig. Um die Voraussetzung der Wegzüglerregelung zu erfüllen, muss di...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.1 Begriff der Doppelbesteuerung

Sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch die meisten anderen Staaten in der Welt knüpfen bei der Besteuerung regelmäßig an folgende Tatbestände an: Welteinkommensprinzip Für im Inland ansässige natürliche Personen oder Gesellschaften (Steuerinländer) erstreckt sich das Besteuerungsrecht aufgrund der Festlegung der unbeschränkten Steuerpflicht (Wohnsitz, gewöhnlicher Aufe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.3 Höchstbetragsberechnung

In DBA-Fällen ist eine einbehaltene ausländische Quellensteuer stets nur insoweit auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnen, als dem ausländischen Staat nach dem jeweiligen DBA ein Quellensteuereinbehalt zusteht. Die auf die ausländischen Einkünfte entfallende anteilige deutsche Einkommensteuer ist für die Einkünfte, die aus einem Staat stammen, jeweils insgesamt zu ermit...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3. Prüfungsschritt 1: Welteinkommensprinzip – Abgrenzung zur Quellenbesteuerung

Sämtliche deutsche DBA sehen eine Verteilung des Besteuerungsrechts zwischen dem Wohnsitzstaat, der umfassend nach dem Welteinkommensprinzip, und dem Quellenstaat, der nur die in seinem Territorium erwirtschafteten Einkünfte i. d. R. sogar noch der Höhe nach begrenzt besteuern darf. Die Abgrenzung erfolgt i. d. R. nach den Grundsätzen des Art. 4 OECD-MA zur Ansässigkeitsbesti...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.4 Anrechnungsüberhänge – Anrechnung auf die Gewerbesteuer?

Bei hoher Brutto-Quellensteuer und niedrigen inländischen Einkünften ergibt sich häufig ein Anrechnungsüberhang. Nach der Grundsatzbeurteilung der Finanzverwaltung enthält das GewStG keine Regelung über eine Anrechnung ausländischer Steuern auf die GewSt. In der Literatur wird hingegen die Auffassung vertreten, dass Art. 23A Abs. 2 OECD-MA nicht differenziert zwischen der Anre...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.4 Überlagernde Besteuerung im Doppelansässigkeitsfall

Verschiedene DBA, wie z. B. Art. 4 Abs. 3 DBA-Schweiz, enthalten auch ergänzende Sonderregelungen für eine Doppelansässigkeit. In den Fällen, in denen natürliche Personen nach den in Abs. 2 genannten Kriterien als in der Schweiz ansässig gelten und in Deutschland ebenso auf Grund einer ständigen Wohnstätte oder eines gewöhnlichen Aufenthalts von mindestens 6 Monaten im Kalend...mehr