Fachbeiträge & Kommentare zu Internationales Steuerrecht

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist hingegen die Eintragung zur Dauer des Wirtschaftsjahres in Zeile 2. Für den Fall, dass im Jahr 2022 ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 7. USA

Rz. 165 Das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA vom 3.12.1980[272] wurde durch ein am 14.12.1998 unterzeichnetes Ergänzungsprotokoll (mit ergänzendem Notenwechsel vom 30.8.1999) modifiziert.[273] a) Anwendungsbereich und Wohnsitzbegriff Rz. 166 Das DBA gilt gem. Art. 1 DBA für Nachlässe von Erblassern, die im Zeitpunkt ihres Todes einen Wohns...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Zustandekommen von Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 73 Doppelbesteuerungsabkommen sind zwei- oder mehrseitige[164] Vereinbarungen, durch die das Besteuerungsrecht zwischen den Vertragsstaaten aufgeteilt wird. Es handelt sich um völkerrechtliche Verträge, die regelmäßig unter Anwendung der Regeln des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge[165] abgeschlossen werden. Das Inkrafttreten erfordert nach innerstaatlich...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Dänemark

Rz. 75 Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Dänemark wurde am 22.11.1995 abgeschlossen.[168] Es ist als sog. "großes" Doppelbesteuerungsabkommen konzipiert und umfasst sowohl die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen als auch bei den Erbschaft- und Schenkungsteuern. Des Weiteren ist die Gewährung...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Frankreich

Rz. 83 Das "Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen" zwischen Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland wurde am 12.10.2006 geschlossen.[175] Ihm wurde ein begleitendes Protokoll, das gem. Art. 18 DBA Abkommensbestandteil ist, beigegeben.[176] Mit Gesetz vom 26.2.2009 hat auch Frankreich dem DBA zugestimmt.[...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Rechtsschutzmöglichkeiten

a) Rechtsschutz gegen Ermittlungen bei Kreditinstituten Rz. 670 [Autor/Stand] Zu den Rechtsschutzmöglichkeiten der Banken und Bankkunden gegen Auskunftsersuchen und Herausgabeverlangen der Steufa im steuerlichen Ermittlungsverfahren (§§ 93, 97 AO) s. Rz. 540 ff. Gegen Auskunftsverlangen nach § 208 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 93 AO kann Einspruch eingelegt und anschließend das FG im...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 21 Die steuerliche Förderung der Unternehmensnachfolge hat in Deutschland eine lange Tradition. Die Verschonung erfolgte viele Jahrzehnte vor allem (mittelbar) durch eine niedrige Bewertung. Das BVerfG hat die niedrige Bewertung im Jahr 2006 allerdings für verfassungswidrig erklärt.[1] Die Bewertung muss sich für alle Vermögenswerte einheitlich am gemeinen Wert orientier...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Aufsatzliteratur

Rn 25 Albrecht, Die EU-Kommission ebnet den Einstieg in die vorinsolvenzliche Sanierung, ZInsO 2016, 2415 ff.; Balz, Die Ziele der Insolvenzordnung, in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Aufl., S. 3 ff.; Bichlmeier, Reform des Insolvenz- und Sanierungsrechts, AuR 2011, 193 ff.; Bittmann, Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung: Folgen für das Insolvenzver...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Abkürzungsverzeichnis

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 15 Steuerpflicht von Stiftern, Bezugsberechtigten und Anfallsberechtigten

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Johannes Baßler, Hamburg Literaturverzeichnis Amonn in Locher/Rolli/Spori (Hrsg.), Internationales Steuerrecht in der Schweiz, Festschrift für Ryser, Bern 2005; Angermann/Fick, Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) – Anwendungsfragen bei internationalen Sachverhalten, DStR 2004, 299; Baranowski, B...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Zurechnung bei Bezugs-/Anfallsberechtigten (noch Satz 1)

"..., sonst den unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, die bezugs- oder anfallsberechtigt sind, ..." Rz. 126 [Autor/Stand] "Sonstige" Zurechnung. Die Zurechnung nach § 15 unterliegt einer Rangfolge. Diese ergibt sich gesetzestechnisch aus dem Wort "sonst". Auf der ersten Stufe steht die Zurechnung beim Stifter, soweit dieser im Zeitpunkt der Zurechnung unbeschränkt steuerpfl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Gleichstellung sonstiger Vermögen/Vereinigungen (Abs. 4)

"(4) Den Stiftungen stehen sonstige Zweckvermögen, Vermögensmassen und rechtsfähige oder nichtrechtsfähige Personenvereinigungen gleich." Rz. 201 [Autor/Stand] Maßgebende Rechtsträger. Der Begriff "Stiftung" i.S. von § 15 zielt auf einen bestimmten Typ von Rechtsform und nicht auf einen bestimmten Namen ab (vgl. zum Begriff Rz. 162 f.). Diesen Grundsatz verdeutlicht § 15 Abs....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Zurechnungsgegenstand: Vermögen und Einkünfte (Satz 1)

a) Vermögen „(1) [1] Vermögen ...” Rz. 101 [Autor/Stand] Zweck und Reichweite der Vermögenszurechnung. § 15 liegt das systematische Verständnis zugrunde, Vermögen zwecks Erhebung von VSt[2] und die Einkünfte zwecks Erhebung von Ertragsteuern zuzurechnen.[3] Die Zurechnungen nach § 15 wirken sich in diesem Sinne beim Stifter bzw. bei den Bezugs- oder Anfallsberechtigten auf die...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Entsprechende Anwendung des KStG/EStG (Satz 1)

„(7) [1] Die Einkünfte der Stiftung nach Absatz 1 werden in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes und des Einkommensteuergesetzes ermittelt.” Rz. 306 [Autor/Stand] Entsprechende Anwendung der Vorschriften des KStG und des EStG. § 15 beruht für die Zeit ab dem VZ 2013 auf der Vorstellung, dass die ausländische Familienstiftung Einkünfte erzie...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ursprung des Zurechnungsgegenstands (noch Satz 1)

"... einer Familienstiftung, die Geschäftsleitung und Sitz außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes hat (ausländische Familienstiftung), ..." Rz. 106 [Autor/Stand] Gesetzliche Zusammenhänge. Es verwirrt, dass der Begriff der "Familienstiftung" erst in Abs. 2 (vgl. Rz. 161, 164 ff.), der Begriff der "ausländischen Familienstiftung" schon vorher in Abs. 1 definiert wird. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Begriff der Familienstiftung (Abs. 2)

"(2) Familienstiftungen sind Stiftungen, ... ." Rz. 161 [Autor/Stand] Begriff "Familienstiftung". Unter die Zurechnungsvorschrift des § 15 fallen nur ausländische Familienstiftungen, einschl. jener Rechtsformen, welche in Abs. 2 und 3 der Familienstiftung gleichgestellt werden. § 15 Abs. 1 definiert, wann eine Familienstiftung als "ausländisch" gilt. § 15 Abs. 2 enthält für d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Strafzumessung

Rz. 127 [Autor/Stand] Ein entscheidender Strafzumessungsfaktor ist die Höhe der Steuerverkürzung (s. dazu § 370 Rz. 1029.1 ff.). Rz. 127.1 [Autor/Stand] Zur Feststellung des Schuldumfangs gehört die Zollwertermittlung gem. Art. 70 ff. UZK (s. auch § 370 Rz. 468 f., 477, 1543 ff. m.w.N.)[3]. Hierbei muss das Tatgericht selbst den Laden-Kleinverkaufspreis der geschmuggelten Zig...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Unternehmensstiftung (Abs. 3)

"(3) Hat ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens oder als Mitunternehmer ..." Rz. 171 [Autor/Stand] Allgemeines. § 15 Abs. 3 erweitert fiktiv den Begriff der Familienstiftung in zwei Richtungen, die nicht unmittelbar etwas miteinander zu tun haben: Zum einen in die Richtung bestimmter Stiftungen, die unternehmensbezogen gegründet wurden (vgl. Rz. 172 ff.).[2] Zum andere...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Rechtslage zwischen VZ 2009 und VZ 2013

„ 1 Das nach Absatz 1 zuzurechnende Einkommen ist in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. 2 Ergibt sich ein negativer Betrag, entfällt die Zurechnung. 3 § 10d des Einkommensteuergesetzes ist entsprechend anzuwenden.” Rz. 329 [Autor/Stand] Einkommensermittlung nach dem KStG. Das Einkommen der Familienstiftung war nach den für juris...mehr

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ZErb 10/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Burandt/Rojahn Erbrecht BGB, FamFG, ZPO, BeurkG, GBO, EGBGB, EStG, ErbStG, EuErbVO Kommentar 4. Auflage, 2022 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-77039-5, 279 EU...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Zurechnung beim Stifter (noch Satz 1)

"... werden dem Stifter, wenn er unbeschränkt steuerpflichtig ist, ... zugerechnet." Rz. 116 [Autor/Stand] Stifter. Das Gesetz enthält keine Definition zum Begriff des "Stifters". Der BFH hatte zunächst "keine Bedenken", unter Stifter "vor allem diejenigen Personen zu fassen, für deren Rechnung Vermögen auf die Familienstiftung übertragen wird"[2]. Dies mag im Entscheidungsfa...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 66 [Autor/Stand] Schutzbereich des Art. 3 Abs. 1 GG. Es ist offensichtlich, dass Stifter sowie Bezugs- und Anfallsberechtigte ausländischer Stiftungen durch § 15 stärker belastet werden als sie es würden, wenn sie in einem nämlichen Rechtsverhältnis zu einer inländischen Stiftung stünden. Diese Ungleichbehandlung muss sich an Art. 3 Abs. 1 GG messen lassen. Ausgangspunkt...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Eignung internationaler Rechnungslegungsgrundsätze als Richtschnur für die steuerliche Gewinnermittlung?

Rn. 366 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die nahe liegende Frage, ob sich die steuerliche Gewinnermittlung in Zukunft stärker an internationalen RL-Grundsätzen ausrichten sollte, lässt sich – unabhängig von der Diskussion der Reichweite des Maßgeblichkeitsgrundsatzes – in zwei Teilprobleme aufgliedern, nämlich in die Frage, ob diese Grundsätze überhaupt für die Ermittlung eines ste...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Steuerentstrickung im Betriebsvermögen

1.1 Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich Den Hauptfall einer Überführung von Wirtschaftsgütern findet man in der Praxis bei der Lieferung sowohl von Wirtschaftsgütern des Anlage- als auch des Umlaufvermögens zwischen einem inländischen Stammhaus an eine ausländische Betriebsstätte, einer vergleichbaren Lieferung von einer inländischen Betriebsstätte an das ausländische...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4 Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG

4.1 Allgemeines Mit § 6 AStG soll sichergestellt werden, dass stille Reserven, die ein Steuerinländer in einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ansammelt, dem deutschen Fiskus nicht dadurch verloren gehen, dass der Gesellschafter seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Hintergrund für diese Regelung ist, dass die Bundesrepublik Deutschland entsprechend Art. 13 Abs. 5 OECD...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2 Besteuerung des Wertzuwachses

4.2.1 Grundfall des Wegzugs Nach § 6 AStG müssen unbeschränkt Steuerpflichtige[1] mit ihrem Übertritt in die beschränkte Steuerpflicht ("Auswanderung") oder mit der Erfüllung gewisser anderer Tatbestände (§ 6 Abs. 1 Nr. 1-4 AStG 2006) den Vermögenszuwachs ihrer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligungen an inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaften auc...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.7 Auffangstatbestand – passive Entstrickung bei Immobilienkapitalgesellschaften

4.2.7.1 Allgemeines Hauptanwendungsfall des "Auffangtatbestands" ist die Änderung der Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Neuabschluss oder Revision eines Doppelbesteuerungsabkommens (Problem der Immobilienkapitalgesellschaft). Im Allgemeinen steht bei einem in Deutschland ansässigen unbeschränkt Steuerpflichtigen nach den Doppelbesteuerungsabkommen dem Ansässigkeitsstaat (= ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.11 Besonderheiten beim Wegzug in EU-/EWR-Staaten

4.11.1 "Europatauglichkeit" der Vorschrift – grundsätzliches EuGH-Verfahren "Lasteyrie du Saillant" Mit Urteil vom 11.3.2004[1] "Lasteyrie du Saillant" hat der EuGH die französische Regelung des Art. 167 bis CGI mit der in Art. 52 EGV verankerten Niederlassungsfreiheit für unvereinbar erklärt. Nach dieser Vorschrift werden bei Steuerpflichtigen, die ihren steuerlichen Wohnsitz...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.9 Auswirkung von Doppelbesteuerungsabkommen

4.9.1 Vermeidung der Doppelbesteuerung bei späterer Veräußerung der Anteile Die Besteuerung des Vermögenszuwachses nach § 6 AStG wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Steuerpflichtige zugleich mit oder nach der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht in einem Staat steuerlich ansässig wird, mit dem ein DBA besteht, und der Gewinn aus der späteren tatsächlichen Veräu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.7.2 Step-Up bei Steuerzahlung

Es gilt die Fiktion des Erwerbs der Anteile zum gemeinen Wert, sobald die Steuer bezahlt ist.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.7 Sonstige Neuregelungen

5.7.1 Nachträgliche Steuerneutralität bei Rückumzug Ein Rückzugsmöglichkeit von natürlichen Personen mit Wohnsitz im Ausland nach Deutschland innerhalb von 7 Jahren, wenn ein voriger unentgeltlicher Erwerb zur Versteuerung geführt hat, führt zur Aufhebung der Wegzugsbesteuerung (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 5 AStG). Damit soll insbesondere bei verschenkten/geerbten An...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Wegzug bei einbringungsgeborenen Anteilen

6.1 Rechtslage für Drittstaatenangehörige Die Einlage eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils ist nach § 20 UmwStG im Rahmen des sog. Ansatzwahlrechts auch zu Buchwerten möglich. Es entstehen sog. einbringungsgeborene Anteile. Die Regelung des § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UmwStG sieht daher als weitere Entstrickungsregelung bei Wegzug des Eigners einbringungsgebor...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3 Neuregelung der betrieblichen Entstrickung und Verstrickung ab 2022

3.1 Überblick über europarechtliche Vorgaben der ATAD-RL Durch Art. 5 Abs. 1 ATAD werden alle EU- und EWR-Staaten zur Einführung einer Entstrickungsbesteuerung (nur) für Kapitalgesellschaften verpflichtet. Dabei sehen Art. 5 Abs. 2 und 3 der Richtlinie für EU- bzw. EWR-Fälle eine ratierliche Zahlungsstundung über 5 Jahre vor, d. h. die Richtlinie gewährt dem Abgangsstaat wege...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.7.3 Qualifikationsverkettung mit dem ausländischen Steuerrecht?

Durch die Anwendung der Anrechnungsmethode im jeweiligen DBA kann sich auch die Frage stellen, ob bzw. wann die passive Entstrickung durchzuführen ist, wenn der ausländische Staat sein Besteuerungsrecht nicht wahrnimmt. Praxis-Beispiel Beispiel: Luxemburg Das DBA-Luxemburg wurde zum 1.1.2014 geändert und enthält eine Art. 13 Abs. 4 OECD-MA entsprechende Regelung (Art. 13 Abs....mehr

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Internationales Steuerrecht: Wegzugsbesteuerung und sonstige Fälle der Steuerentstrickung/-verstrickung

Zusammenfassung Überblick Ist nach den gesetzlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung die spätere Versteuerung der stillen Reserven nicht sichergestellt, so können diese stillen Reserven in bestimmten Fällen – abweichend von allgemeinen Realisationstatbeständen wie Verkauf, Tausch oder (verdeckte) Einlage – schon zu einem früheren Zeitpunkt besteuert werden. Dies gilt in...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5 Neuregelung der Wegzugsbesteuerung ab 2022

5.1 Überblick Die Wegzugs- (Vermögenszuwachs)besteuerung nach § 6 AStG für Stpfl. mit Anteilen i. S. d. § 17 EStG, die entweder wegziehen oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen ins Ausland verlegen (Ansässigkeitswechsel) oder den Anteil ins Ausland verschenken oder den Anteil ins Ausland vererben wurde umfassend durch das ATAD-UmsG geändert. Die Änderungen greifen i. d. R. ab 20...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2 Verhältnis zu den Doppelbesteuerungsabkommen

Hierbei muss unterschieden werden, ob die interne Leistung (die Überführung eines Wirtschaftsguts) ein DBA betrifft, das bereits dem OECD-MA 2010 entspricht (dem sog. "AOA-Konzept") oder ob es sich um ein älteres DBA handelt oder der andere Vertragspartner (z. B. im Entwicklungsland) dem Konzept nicht folgt. 1.2.1 "Alt-DBA" mit eingeschränktem Fremdvergleichsgrundsatz[1] Bei d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4.4 Anwendung des Entstrickungstatbestands

Die Realisierung von stillen Reserven erfolgt bei allen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und Umlaufvermögens, es wird auch nicht zwischen materiellen und immaterielle Wirtschaftsgütern unterschieden.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3 Einzelheiten der Regelung ab 2022

3.3.1 Tatbestände einer vorzeitigen gewinnerhöhenden Auflösung Der Ausgleichsposten ist nach § 4g Abs. 2 EStG 2022 vollständig aufzulösen, wenn ein Ereignis i. S. d. § 36 Abs. 5 Satz 4 EStG eintritt oder ein Steueranspruch aus der Auflösung des Ausgleichspostens gefährdet erscheint. Ferner erhält das zuständige Finanzamt die Möglichkeit, bei Gefährdung des Steueranspruchs aus...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.1 "Alt-DBA" mit eingeschränktem Fremdvergleichsgrundsatz

Bei der Überführung von Waren oder anderen Wirtschaftsgütern im internen Leistungsaustausch zwischen Stammhaus und Betriebsstätte oder umgekehrt stellt sich die Frage, ob eine Gewinnrealisierung erst beim Weiterverkauf an fremde Dritte oder bereits bei der internen Transaktion möglich ist und insoweit der nationale Gesetzgeber an internationale Vorgaben gebunden ist. Der OEC...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.1 Grundfall des Wegzugs

Nach § 6 AStG müssen unbeschränkt Steuerpflichtige[1] mit ihrem Übertritt in die beschränkte Steuerpflicht ("Auswanderung") oder mit der Erfüllung gewisser anderer Tatbestände (§ 6 Abs. 1 Nr. 1-4 AStG 2006) den Vermögenszuwachs ihrer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligungen an inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaften auch ohne Veräußerung nach den...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.6 Ersatztatbestände

Als weitere Realisierungstatbestände nennt § 6 Abs. 1 AStG: die Einlage von Beteiligungen i. S. d. § 17 EStG in eine(n) ausländischen Betrieb oder Betriebsstätte des Steuerpflichtigen sowie als "Auffangtatbestand" den Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts in anderen Fällen. Unter diesen Ersatztatbestand könnten z. B. Fallkonstellationen fallen, in denen ausnah...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3.1 Tatbestände einer vorzeitigen gewinnerhöhenden Auflösung

Der Ausgleichsposten ist nach § 4g Abs. 2 EStG 2022 vollständig aufzulösen, wenn ein Ereignis i. S. d. § 36 Abs. 5 Satz 4 EStG eintritt oder ein Steueranspruch aus der Auflösung des Ausgleichspostens gefährdet erscheint. Ferner erhält das zuständige Finanzamt die Möglichkeit, bei Gefährdung des Steueranspruchs aus der Auflösung des Ausgleichspostens vom Steuerpflichtigen ein...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.5 Grenzüberschreitender Erbfall

Auch grenzüberschreitende Vererbungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften sind seit 1.1.2007 im Rahmen des § 6 AStG zu überprüfen.[1] Praxis-Beispiel Grenzüberschreitender Erbfall Der Vater V ist alleiniger Eigner des Familienkonzerns Y. Sohn S ist Alleinerbe. Die langfristige Unternehmensplanung sieht vor, dass nach dem Tod des Firmenpatriarchen V Minderheitsanteile an der ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4 Persönliche Voraussetzungen

Die Anwendung des § 6 AStG setzt voraus, dass die unbeschränkte Steuerpflicht mindestens 10 Jahre bestanden hat. Hat ein Steuerpflichtiger Anteile unentgeltlich (z. B. durch Schenkung, Erbgang, Vermächtnis) erworben, so ist die Zeit, während der sein Rechtsvorgänger unbeschränkt steuerpflichtig war, nach Maßgabe des § 6 Abs. 2 AStG mit zu berücksichtigen. Der Zeitraum der unb...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4.6 Entstrickung nach § 6 Abs. 3 EStG 2017

Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Änderung des § 50i EStG wurde durch das sog. BEPS I-Umsetzungsgesetz als ergänzendes Tatbestandsmerkmal zur Möglichkeit einer Buchwertübertragung die Sicherstellung der (inländischen) Besteuerung der stillen Reserven aufgenommen. Der BFH hatte zwar schon zu § 7 Abs. 1 EStDV, der Vorgängervorschrift des § 6 Abs. 3 EStG, entschieden, dass ei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.6 Veräußerung von Anteilen nach dem Wohnsitzwechsel

Wird ein Anteil nach dem Wohnsitzwechsel veräußert, so unterliegt der dabei entstandene Veräußerungsgewinn nach § 49 Abs. 1 Nr. 2e EStG in Verbindung mit § 17 EStG der beschränkten Steuerpflicht, sofern nicht eine DBA-Regelung entgegensteht (Regelfall: Wohnsitzprinzip). Hierbei ist auch der Wertzuwachs vor dem Weggang ins Ausland in die Besteuerung einzubeziehen. Bei der Ver...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.10 Anwendung des § 6 AStG im Verhältnis zu Drittstaaten

Für die Anwendung des § 6 AStG ist vorab zu untersuchen, ob es sich um einen Wegzug (oder vergleichbaren Ersatztatbestand) im Verhältnis zu einem Drittstaat oder um einen EU-/EWR-"Fall" handelt, bei dem die unter Tz. 4.11 erläuterten Besonderheiten zu beachten sind. Für eine Drittstaaten-Konstellation ergibt sich der Grundsatz der Sofortbesteuerung. Eine Ausnahme kann sich al...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.8 Rückkehr eines Erben

Kehrt nach einer Wegzugsbesteuerung infolge Erbanfalls (Fall des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AStG) der (ausländische) Erbe innerhalb von 5 Jahren zurück, d. h. begründet eine unbeschränkte Steuerpflicht im Inland, so wird die Wegzugsbesteuerung vergleichbar zum Fall der Tz. 4.7 rückgängig gemacht, sofern in der Zwischenzeit keine Realisation der stillen Reserven erfolgt. Für den Fa...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.9.2 Anwendung von § 6 AStG bei Anteilen an Immobilienkapitalgesellschaften

In neueren deutschen DBA ist i. d. R. in Art. 13 Abs. 2 geregelt, dass bei Veräußerung von Immobilienkapitalgesellschaften (i. d. R. Tatbestandsvoraussetzung mehr als 50 % Immobilienwerte auf der Aktivseite) nicht der Wohnsitz-, sondern der Belegenheitsstaat das Besteuerungsrecht hat. Das FG Köln musste sich mit der Frage beschäftigen ob § 6 AStG unanwendbar ist, wenn Gegenst...mehr