Fachbeiträge & Kommentare zu Internationales Steuerrecht

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Internationales Steuerrecht... / 1 Anlass und Entstehungsgeschichte

Die Besteuerung von Funktionsverlagerungen wird häufig auch als betriebliche Wegzugsbesteuerung bezeichnet, denn sie betrifft die Besteuerung der Auslagerung von Aktivitäten sowohl durch internationale Konzerne als auch mittelständische Unternehmen, die betriebliche Funktionen wie Produktion, Forschung und Entwicklung oder Vertrieb bei ausländischen Tochter- und Enkelgesells...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1 Beschränkung auf sog. Outbound-Fälle?

Obwohl § 1 AStG nur gewinnerhöhend für Steuerinländer wirkt, gelten der Fremdvergleichsgrundsatz und damit auch die Regeln zur Bewertung einer Funktionsverlagerung für Outboundfälle wie Inboundfälle gleichermaßen [1]. Im Inboundfall kann es damit zur Aktivierung immaterieller Wirtschaftsgüter und somit zu Abschreibungspotenzial kommen. Der ermittelte Kaufpreis soll nach Auffas...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2 Grundvoraussetzungen für eine Korrektur

Im Einzelnen müssen für eine Korrektur von Funktionsverlagerungen wie bei jeder Verrechnungspreiskorrektur folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Ein Steuerpflichtiger hat eine grenzüberschreitende Geschäftsbeziehung zum Ausland (§ 1 Abs. 5 AStG); Die Geschäftsbeziehung besteht zu einer dem Steuerpflichtigen nahe stehenden Person (§ 1 Abs. 2 AStG); Die konkreten Bedingungen der...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3 Rechtsfolgen

Rechtsfolgen des vereinfachenden Ansatzes der OECD für die konzerninternen Routinedienstleistungen sind: Ein umfassender benefit test ist i. d. R. nicht erforderlich; es erfolgt eine Verrechnung der über Schlüssel zugewiesenen und/oder direkt auf einen Dienstleistungsempfänger entfallenden Kosten es erfolgt ein einheitlicher Gewinnaufschlag von 5 % für alle LVAS-Dienstleistungs...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Das Rechtsproblem

Sowohl zur Kosteneinsparung als auch zur Effizienzsteigerung ist es bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmenszusammenschlüssen, Konzernen oder allgemein verbundenen Unternehmen üblich, Dienstleistungen zu rationalisieren und damit zu zentralisieren. Der einfachste Fall kann hierbei z. B. die Miterledigung der Buchhaltung für die grenznahe, im Ausland tätige Tochtergesells...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1 Preisvergleichsmethode

Ungeachtet der gesetzlichen Regelungen gilt aufgrund der Erfahrungen in der Praxis bei Dienstleistungen weiterhin der Grundsatz, dass vorrangig die Preisvergleichsmethode anzuwenden ist.[1] Die Entgeltverrechnung hat dabei grundsätzlich im Wege der Einzelverrechnung (direkte Preisverrechnung) stattzufinden, wenn dies zumutbar ist. Dies trifft vor allem dann zu, wenn die betro...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1 Betroffene Dienstleistungen

Die von der Vereinfachungsregelung betroffenen Dienstleistungen sind im Rahmen einer zweistufigen Prüfung festzulegen. Zum einen müssen sie einen Positivkatalog [1] von Merkmalen erfüllen. Dies sind: Es handelt sich um eine Dienstleistung von unterstützendem Charakter; Es liegt keine Tätigkeit im Kerngeschäft des betroffenen Konzerns vor (z. B. keine Forschung und Entwicklung o...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.1 Kosten

Im entsprechenden Vertrag ist es zur "Nachkalkulation" erforderlich, eine konkrete Definition der Kostenbasis und Kostenermittlung des Dienstleistungserbringers durch Vorgabe der Kalkulationsmethoden zu regeln. Diese sollten den betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechen. Üblich ist ein Verweis auf: die einkalkulierten Vollkosten/Teilkosten, den Ansatz der Basis (Istkost...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5 Sonderfall: Konzerninterne Routinedienstleistungen (Low Value Adding Services)

Die OECD TP-GL ab 2017 beschäftigen sich erstmals im Kapitel VII, Teil D mit dem Bereich der Low Value Adding Services (LVAS). Diese Grundsätze gelten auch in Deutschland.[1] Ausgehend vom BEPS-Bericht der OECD sollen für gewisse Fallgruppen üblicher Nebenleistungen schematische, vereinfachende Regelungen gelten. Ziele sind: Reduktion des Compliance-Aufwands auf Seiten der bet...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1 Vermeidung einer Funktionsverlagerung dem Grunde nach

Eine betriebliche Funktion kann auch grundsätzlich ohne dass es zum Ansatz eines Transferpaketes kommen muss auf eine ausländische Tochtergesellschaft übertragen werden. Ansatzpunkt für die entsprechende Gestaltung ist hierbei die Grundtatbestandsvoraussetzung des § 1 Abs. 3 AStG, wonach immaterielle Wirtschaftsgüter wesentlicher Bestandteil des Transferpakets ein müssen. Du...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Zeitlicher Anwendungsbereich

Die Regelungen zur Funktionsverlagerung gelten nach § 21 Abs. 15 AStG ab dem VZ 2008. Eine Rückwirkung ist daher nicht möglich.[1] Die VWGFVerl[2] enthalten in den Rn. 61 ff. kurze Hinweise, welche Grundsätze bereits in den Vorjahren anzuwenden sind (z. B. Prinzip der doppelten Fremdgeschäftsführer). Die Neufassungen des § 1 Abs. 3b AStG bzw. der FVerlV 22 sind ab dem Veranlag...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7 Sachlicher Anwendungsbereich

Die Regelungen zur Funktionsverlagerung gelten für die VZ 2008 – 2012 nur im Verhältnis zu verbundenen Kapitalgesellschaften. Erst mit der Aufnahme des sog. AOA-Konzepts der OECD in das AStG sind die Grundsätze ab 2013 auch für Funktionsübertragungen auf Personengesellschaften und Betriebsstätten anwendbar. Dies bedeutet aber nicht, dass in Vorjahren kein Aufgriff erfolgt. Di...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2 Regelfall: Kostenaufschlagsmethode

Die Kostenaufschlagsmethode ist der Regelfall, wenn Vergleichspreise (vgl. Tz. 4.1) fehlen.[1] Bei der Entgeltermittlung sind grundsätzlich alle direkten und indirekten Kosten einzubeziehen, die der Erbringung der Dienstleistung zu Grunde liegen. Die Verrechnungspreisermittlung der Dienstleistungserbringung erfolgt daher regelmäßig nach dem Schema: Selbstkosten des Dienstleiste...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4 Verrechnungspreismethode und Bepreisung

In einem zweiten Prüfungsschritt sind Bepreisung und Verrechnungspreismethode zu überprüfen. Dafür gelten folgende Grundsätze: Der deutsche Gesetzgeber hat ab 2022 die international verbreitete sog. "Best Method Rule" in § 1 Abs. 3 Satz 5 AStG eingeführt. Das Auswahlverfahren in Bezug auf die Verrechnungspreismethode soll nach der Gesetzesbegründung insbesondere die folgenden...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Länderspezifika

Unabhängig von den allgemein anerkannten Regelungen der OECD sind im Einzelfall länderspezifische Regelungen zu beachten, deren Spezifika am besten mit einem örtlichen Steuerberater abgestimmt werden sollten. In der Praxis werden folgende Länder als "problematisch" betrachtet: China. Das SAT Bulletin Nr. 16 vom 18.3.2015 enthält neben dem benefit test 5 weitere durchzuführende...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8 Weiterführende Literatur

Baumhoff/Ditz/Greiner, Auswirkungen des U-RefG 2008 auf die Besteuerung grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen, DStR 2007, S. 1649; Baumhoff/Puls, Der OECD-Diskussionsentwirf zu Verrechnungspreisaspekten von "Business Restructurings" – Analyse und erster Vergleich mit den deutschen Funktionsverlagerungsregeln nach § 1 Abs. 3 AStG, IStR 2009, S. 73; BDI, Die Verschärfung ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2 Europatauglichkeit

§ 1 AStG 2008/2022 regelt wie die Vorfassungen nur grenzüberschreitende Einkunftskorrekturen. Insoweit stellt sich die Frage der sog."Europatauglichkeit". Der EuGH hat in seinem Urteil v. 21.1.2010[1] erstmals zu nationalen Verrechnungspreiskorrekturvorschriften entschieden, dass Gewinnkorrekturvorschriften, die wie Art. 26 des belgischen Einkommensteuergesetzes nur bei Gesch...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2 Verhältnis zu anderen Ansatz- oder Korrekturvorschriften

Bei grenzüberschreitenden Einkünftekorrekturen (aufgrund von Verlagerungen) ist es notwendig, vorab die einzelnen Korrekturvorschriften gegeneinander abzugrenzen. Die Vorschrift des § 1 AStG steht zu folgenden Vorschriften in einem Konkurrenzverhältnis. Korrekturnormen dem Grunde nach: vGA nach § 8 Abs. 3 KStG; verdeckte Einlage nach § 4 Abs. 1 EStG i. V. m. § 8 KStG; Abgrenzung...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2 Optimierung der Steuerbelastung bei einer unvermeidbaren Funktionsverlagerung

Ist eine Funktionsverlagerung im engeren Sinne nicht zu vermeiden, d. h. ist der Preis nach § 1 Abs. 3 AStG zu ermitteln, verbleiben dennoch vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten zur Optimierung der steuerlichen Belastungen sowohl im In- als auch Ausland. Eine Übersicht zeigt die Möglichkeiten auf: Während die inländische Disposition regelmäßig durch Finanzierungsfragen bestimm...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9 Beispiele zur Direktabrechnung (aus Praxisfällen)

Praxis-Beispiel Fall 1 – Managementdienstleistungen Der im Maschinenbau tätigen D-GmbH werden von der US-Muttergesellschaft folgende Management-Gebühren in Rechnung gestellt: Gebühren für das Recht, den Konzernnamen zu führen (4 % Umsatzlizenz). Gebühren für Hilfestellungen bei der Auswahl und der Einstellung von leitenden Mitarbeitern (Abrechnung auf cost plus). Gebühren für di...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1.1 Rechtslage bis einschl. Veranlagungszeitraum 2021

Begriff der Funktionsverlagerung Der Begriff der Funktionsverlagerung ergibt sich aus § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG a. F. Eine Funktionsverlagerung liegt hiernach vor beim Übergang einer Funktion von einem Unternehmen (verlagerndes Unternehmen) auf ein nahestehendes Unternehmen (übernehmendes Unternehmen) unter Nutzung oder Erwerb von Wirtschaftsgütern und sonstigen Vorteilen des ve...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.2 OECD-Guidelines ab 2017

Die OECD-VPL enthalten speziell im Kapitel VIII Ausführungen zu Kostenumlagevereinbarungen (Cost Contribution Arrangements). Dieses Kapitel VIII wurde vom Fiskalausschuss der OECD am 24./25.6.1997 verabschiedet. Im Zuge des G20/OECD-BEPS-Projekts wurde es komplett aufgehoben und inhaltlich durch ein neues Kapitel VIII ersetzt. Kapitel VIII ist dabei weiterhin als eine Ergänzu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3 Betriebliche Veranlassung dem Grunde nach

Im ersten Schritt erfolgt die Prüfung der betrieblichen Veranlassung. Eine gesonderte Verrechnung für Leistungen außerhalb des gesellschaftsrechtlichen Verhältnisses ist möglich, wenn diese im Fremdvergleich denkbar ist, im Voraus ein entgeltliches Leistungsverhältnis vereinbart wird, die Leistung eindeutig abgrenzbar und messbar ist, die Leistung im Interesse der empfangenden P...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3 Mögliche Sperrwirkung der Doppelbesteuerungsabkommen

Der BFH hat in 3 Entscheidungen[1] zur Frage der Korrektur von Teilwertabschreibungen an kapitalersetzende Darlehen, die ausländischen notleidenden Tochtergesellschaften gewährt wurden, den Grundsatz der Sperrwirkung der DBA herausgearbeitet. Der abkommensrechtliche Grundsatz des "dealing at arm's length" nach Art. 9 Abs. 1 OECD-MA ermöglicht eine Einkünftekorrektur nach nat...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Vereinbarkeit mit internationalen Grundsätzen?

Insbesondere von Seiten der Wirtschaft wird vorgebracht, dass die steuerliche Erfassung von Funktionsverlagerungen und Funktionsverdoppelungen zu Doppelbesteuerungen führe. Bereits der Bericht des Bundestages-Finanzausschusses fordert, "dass die Bundesregierung sich beim Erlass der Rechtsverordnung an der internationalen Praxis orientiere". Mit der gesetzlichen Regelung der F...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2 Die Handlungsalternativen

Dem Grunde nach bestehen folgende Abrechnungsmöglichkeiten:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.2 Gewinnaufschlag

Nach der durch die EU-KOM ("unfairer Steuerwettbewerb") veranlassten Aufhebung des sog. Kontroll- und Koordinierungstellenerlasses gibt es in Deutschland keine Verwaltungsaussage zum angemessenen Gewinnaufschlag. Auch insoweit bietet es sich an, als Auslegungshilfe des Fremdvergleichsgrundsatzes die äußerst umfangreichen Regelungen der österreichischen Verrechnungspreisgrunds...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der zunehmenden Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen (in ausländische Tochtergesellschaften) im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. Zu nennen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1.2 Änderungen ab Veranlagungszeitraum 2022

Mit der FVerlV 22 erfolgen in § 1 (Allgemeine Bestimmungen) eine Vielzahl von erstmaligen Definitionen. Eine Funktion wird in § 1 Abs. 1 FVerlV 22 definiert als eine "[...] Geschäftstätigkeit, die aus einer Zusammenfassung gleichartiger betrieblicher Aufgaben besteht, die von bestimmten Stellen oder Abteilungen eines Unternehmens erledigt werden. Sie ist ein organischer Teil ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1.3 Praxisprobleme

In der Praxis treten nachfolgende Abgrenzungsprobleme auf. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Bewertung nur auf die Frage des Ansatzes eines Transferpaketes im Rahmen einer "echten" Funktionsverlagerung bezieht. In diesen Fällen ist bei einer Verneinung einer Funktionsverlagerung (im engeren Sinne) dennoch eine Verechnungspreisproblematik (d. h. i. d. R. durch Einzelbewe...mehr

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Literaturverzeichnis

Beiser, R. (2008), Verrechnungspreise im Gemeinschaftsrecht, IStR 2008, Heft 16, S. 587 ff. Bernhardt, L. (Hrsg.) (2017), Verrechnungspreise, Boorberg Verlag, 2. Auflage, 2017. Blakemore, B., Starbucks, Amazon & Google – are they tax avoiders? MP's seem to think so, Aufzeichnungen, https://www.youtube.com/watch?v=db4TlUY_1gI, 2012. Bölscher, A. (2004), Leistungsverträge/Service...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 6.2 Entsprechende Anwendung bei vorhandenem DBA

Rz. 80 § 32d Abs. 5 S. 2 EStG enthält Bestimmungen zur Berücksichtigung ausl. Quellensteuern bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG für den Fall, dass mit dem Herkunftsstaat der ausl. Kapitalerträge ein DBA besteht. Die Vorschrift regelt, dass § 32d Abs. 5 S. 1 EStG entsprechend gilt, soweit in einem DBA die Anrechnung einer ausl. Steuer einschließlich ein...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2 Vorabprüfungschritte bei Auslandsverlusten

2.1 Rechtsformuntersuchung Bei Auslandsaktivitäten kann das Engagement des deutschen Unternehmens, gleich welcher Rechtsform, erfolgen durch Direktaktivitäten (z. B. Niederlassungen), Beteiligung an/Gründung von ausländischen Personengesellschaften, Beteiligung an/Gründung von ausländischen Tochterkapitalgesellschaften. In allen Fällen kann sich bereits aufgrund der Rechtsform ei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.4 Gegenbeweismöglichkeiten bei der Verlustzuordnung

2.4.1 Überblick Der BFH lässt allerdings nach der sog. Dokumentations-Rechtsprechung [1] einen Gegenbeweis hinischtlich der vorgenannten Grundsätze der Verlustzuordnung zu. Hierbei muss nach BFH im Rahmen einer Beweislastumkehr der Steuerpflichtige die Ursachen darlegen. Hinzu kommen ab 2003 die Vorgaben der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung.[2] Dies sind: § 2 Abs. 4 GAufzV...mehr

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Internationales Steuerrecht: Betriebliche Auslandsverluste; finale Betriebsstättenverluste

Zusammenfassung Überblick Trotz zunehmender Internationalisierung der Wirtschaft und des Anlegermarktes fehlen staatenübergreifend abgestimmte Regelungen zur grenzüberschreitenden Verlustbehandlung. Auch die Ansätze der EU-Kommission zur Beseitigung von Hindernissen wie einem grenzüberschreitenden Verbot einer Verlustberücksichtigung[1] sind noch nicht weit gediehen. Dies kann...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.4.4 Verluste durch Sonder-Abschreibung

Entsteht z. B. bei Inlandsniederlassungen durch Anwendung des § 7g EStG ein kumulierter, vorverlagerter Aufwand, ist dieser i. S. einer betriebswirtschaftlichen Kostenverteilung nach der Nutzungsdauer zuzuordnen. Entsprechendes gilt für Auslandsbetriebsstätten.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2 Verlustabzugsbeschränkungen nach DBA und nationalem Recht

3.2.1 Abzugsbeschränkungen nach § 2a EStG Mit der Abzugsbeschränkung des § 2a EStG will der Gesetzgeber bei ausländischen Verlusten volkswirtschaftlich unerwünschte Verlusttransporte ins Inland, wie z. B. Beteiligungen an Touristikvorhaben oder der Erwerb von Plantagen oder Tierfarmen, verhindern, die lediglich das Ziel haben, die deutsche Steuerbelastung zu senken (bei Geltu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4 Grenzüberschreitender Verlustabzug im Konzern – Abzugsbeschränkungen bei Beteiligung an bzw. der Gründung von ausländischen Kapitalgesellschaften

3.4.1 Problem Wegen der eigenständigen Steuerrechtsfähigkeit von ausländischen Tochterkapitalgesellschaften ist ein originärer Abzug von Verlusten der Tochtergesellschaft grundsätzlich ausgeschlossen. Eine mittelbare steuerliche Verlustberücksichtigung scheitert regelmäßig bei kapitalistischen Strukturen an der Nichtabzugsfähigkeitsregel des § 8b Abs. 3 KStG. Bei natürlichen ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.4.5 Verluste durch Forderungsverluste/-abschreibungen

Forderungsverluste werden aus der 5-Jahresbetrachtung eliminiert, wenn z. B. durch den Konkurs eines wichtigen Geschäftspartners nachweislich ein "Sonderverlust" entstanden ist. Voraussetzung ist die Zuordnung der zugrundeliegenden Fordererung an die Betriebsstätte.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.4.3 Verluste durch Fehlbudgetierungen

Dieser Entlastungsgrund wird steuerlich anerkannt, wenn zum einen das Budget bei der Erstellung schlüssig gewesen ist (eine spätere bessere Erkenntnis spielt damit keine Rolle) und zum anderen die Erkenntnisse aus Fehlbudgetierungen der Vergangenheit in nachfolgenden Zeiträumen berücksichtigt wurden (z. B. durch Anpassungen der Plan-Rechnungen an die Ist-Rechnung der abgelau...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4.3 Offene Fragen

Unterschiedliche Ausgestaltung der Konzernbesteuerung Der EuGH musste nicht entscheiden, ob sämtliche innerstaatlichen Einzel-Voraussetzungen des Mitgliedstaats der Muttergesellschaft für eine grenzüberschreitende steuerliche Verlustverrechnung zu erfüllen sind. Unklar bleibt damit, welche "Mindest-"Voraussetzungen für eine grenzüberschreitende Verlustverrechnung vorliegen mü...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Vorbemerkung

In diesem Beitrag wird der aktuelle Rechtsstand nur für den Bereich der Unternehmenseinkünfte dargestellt; insbesondere soll erläutert werden, wie grenzüberschreitende Verluste in Deutschland behandelt werden und welche Probleme damit einhergehen. Zu beachten ist, dass Fiktionen des deutschen Steuerrechts nicht zu unternehmerischen Einkünften i. S. des DBA führen. D. h. Verl...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.3 Abzugsmöglichkeit in den Fällen der Steueranrechnungsmethode

Allgemein Aus der Anwendung der Symmetriethese folgt aber auch, dass es zu einer Verlustberücksichtigung kommen kann, wenn die Freistellungsmethode des DBA nicht zur Anwendung kommt. Dies könnte der Fall sein, wenn entweder das DBA ausnahmsweise die Anrechnungsmethode vorsieht (z. B. DBA Vereinigte Arabische Emirate); das DBA für passive Einkünfte (Aktivitätsvorbehalt) die ante...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3 Verlustabzugsbeschränkungen bei Direkt-Investitionen und Aktivitäten im Ausland

Abzugsbeschränkungen sowohl nach § 2a Abs. 1 und 2 EStG als auch im Hinblick auf die Freistellungsmethode der DBA können sich nur ergeben, wenn eine Betriebsstätte i. S. v. § 12 AO bzw. des entsprechenden DBA vorliegt. 3.1 Vorabprüfung der Betriebsstättenbegründung Keine Abzugsverbote ergeben sich aus verlustträchtigen Direktgeschäften mit ausländischen Kunden; Aktivitäten, die ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.4.2 Verluste durch Managementfehler

Diese sind steuerlich zu akzeptieren, soweit sie nicht die Leistungsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen berühren sondern das Außenverhältnis der ausländischen Betriebsstätte (Niederlassung) mit den lokalen Kunden oder Lieferanten. Dies ist im Einzelfall schwierig zu ermitteln, da häufig Entscheidungen oder Entscheidungsvorschläge des lokalen Managements durch die "Oberges...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.4.6 Verluste durch Veränderung der Marktverhältnisse

Eine "Teileliminierung" eines Verlustes ist auch bei einer nicht absehbaren Veränderung der Marktverhältnisse anzuerkennen. Zu denken ist hierbei z. B. an außerordentliche Kosten durch Verdrängungswettbewerb, Preisverfall, Marktsättigung oder Konkurrenzabwehr. Die Betriebsprüfung fordert diesbezüglich, dass eine nachprüfbare Darlegung erfolgt und Preiszugeständnisse von frem...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4.4 Folgerechtsprechung des BFH

Der BFH hat die Frage der Endgültigkeit bei Verlusten von Tochtergesellschaften faktisch "vertagt". Er lässt einen Abzug "finaler" Verluste einer ausländischen Tochterkapitalgesellschaft allenfalls im "Finalitätsjahr" zu[1]: Unterstellt, ein Abzug von Verlusten einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen Tochterkapitalgesellschaft bei ihrer inländi...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1 Rechtsformuntersuchung

Bei Auslandsaktivitäten kann das Engagement des deutschen Unternehmens, gleich welcher Rechtsform, erfolgen durch Direktaktivitäten (z. B. Niederlassungen), Beteiligung an/Gründung von ausländischen Personengesellschaften, Beteiligung an/Gründung von ausländischen Tochterkapitalgesellschaften. In allen Fällen kann sich bereits aufgrund der Rechtsform eine abweichende Beurteilung...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.3 Änderung von Strukturen

Verluste – insbesondere im Vertriebsbereich – werden vorrangig von Niederlassungen mit vollem Chancen- und Risiko-Profil (sog. Eigenhändlern) erzielt. Nur ein sog. Strategieträger trägt originär lokale Verluste. Die Überlegungen des BFH in der vorgenannten Rechtsprechung gehen insoweit auch von der Grundidee aus, dass ein Routinevertriebsunternehmen ohne großes Marktrisiko n...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.4.1 Überblick

Der BFH lässt allerdings nach der sog. Dokumentations-Rechtsprechung [1] einen Gegenbeweis hinischtlich der vorgenannten Grundsätze der Verlustzuordnung zu. Hierbei muss nach BFH im Rahmen einer Beweislastumkehr der Steuerpflichtige die Ursachen darlegen. Hinzu kommen ab 2003 die Vorgaben der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung.[2] Dies sind: § 2 Abs. 4 GAufzV: Bei wesentlic...mehr