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Internationales Steuerrecht: Dienstleistungen zwischen v ... / 5 Sonderfall: Konzerninterne Routinedienstleistungen (Low Value Adding Services)

Thomas Rupp
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Die OECD TP-GL ab 2017 beschäftigen sich erstmals im Kapitel VII, Teil D mit dem Bereich der Low Value Adding Services (LVAS). Diese Grundsätze gelten auch in Deutschland.[1]

Ausgehend vom BEPS-Bericht der OECD sollen für gewisse Fallgruppen üblicher Nebenleistungen schematische, vereinfachende Regelungen gelten. Ziele sind:

  • Reduktion des Compliance-Aufwands auf Seiten der betroffenen Unternehmen;
  • Gewährung erhöhter Planungs- und Rechtssicherheit, wenn die vorgegebenen Anforderungen für Low Value Adding Services erfüllt werden;
  • Konsistente einheitliche Prüfung und Rechtsanwendung durch die beteiligten Staaten;
  • reduzierte zielgerichtete Dokumentationsanforderungen und weniger Prüfungsaufwand für die beteiligten Finanzverwaltungen;
  • Vermeidung überhöhter Dienstleistungsverrechnungen.

Zu diesem Zweck sieht die OECD einen optionalen, vereinfachten Ansatz zur Verrechnung von LVAS[2]. Wesentliche Elemente sind:

  • spezifische, dezidierte Vorgaben zur Dokumentation von LVAS;
  • Wegfall einer detaillierten Prüfung der betrieblichen Veranlassung (des sog. benefits test) von LVAS;
  • Vorgabe eines einheitlichen Gewinnaufschlags von 5 %.
[1] BMF, Schreiben v. 6.6.2023, IV B 5 – S 1341/19/10017:003, BStBl 2023 I S. 1093, dortige Rz. 3.74 ff.
[2] Tz. 7.43 der OECD-VPL.

5.1 Betroffene Dienstleistungen

Die von der Vereinfachungsregelung betroffenen Dienstleistungen sind im Rahmen einer zweistufigen Prüfung festzulegen. Zum einen müssen sie einen Positivkatalog[1] von Merkmalen erfüllen. Dies sind:

  • Es handelt sich um eine Dienstleistung von unterstützendem Charakter;
  • Es liegt keine Tätigkeit im Kerngeschäft des betroffenen Konzerns vor (z. B. keine Forschung und Entwicklung oder Vertriebsfunktion);
  • Die Dienstleistung erfordert nicht den Einsatz und führt auch nicht zur Entstehung "einzigartiger immaterieller Vermögenswerte";
  • Die Erb...

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