Fachbeiträge & Kommentare zu Internationales Steuerrecht

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1.1.1 Stifter

Rz. 31 Die Stiftereigenschaft ist funktional, d. h. steuerlich zu verstehen und nicht unter Verengung auf die ursprüngliche Errichtung der Stiftung. Somit ist als Stifter nicht nur die Person zu verstehen, für deren Rechnung das Stiftungsgeschäft abgeschlossen worden ist, sondern auch solche, die in der Art des Stifters Vermögen auf die Stiftung überträgt, bzw. der das Stift...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.4.3 Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (§ 6 Abs. 1 S. Nr. 1)

Rz. 132 Der Wegzugstatbestand in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AStG ist erfüllt, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht infolge der Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts endet. Die Begriffe "Wohnsitz" und "gewöhnlicher Aufenthalt" richten sich nach §§ 8, 9 AO.[1] Dieser – nach altem Recht (§ 6 Abs. 1 S. 1 AStG a. F.) – (Grund-)Tatbestand betrifft folglich den physischen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.5.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 170 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG stellt der "Handel" eine grds. aktive Tätigkeit dar. Der Tatbestand des § 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG wurde durch das ATADUmsG lediglich geringfügig geändert.[1] Der Begriff "Handel" ist im Gesetz nicht definiert. Wie sich aus dem Gesetzeszusammenhang ergibt, betrifft die Handelstätigkeit jedoch die Verschaffung der Verfügungsmacht (s. Rz. 181) von...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.4.4 Unentgeltliche Übertragungen auf nicht unbeschränkt Steuerpflichtige (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 138 Der Wegzugstatbestand in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG knüpft an "die unentgeltliche Übertragung auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person". Der Tatbestand erfasst grenzüberschreitende Schenkungen und Erbfälle, durch die Anteile i. S. v. § 17 EStG ins Ausland übergehen, wodurch wiederum der deutsche Besteuerungszugriff gefährdet ist. Rz. 139 Unentgeltliche Über...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 16 Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen

Literaturverzeichnis Bachmann/Freytag/Seifert, Transparenzpflichten im internationalen Steuerrecht, IStR 2023, 191; Becker, Zur Änderung des Außensteuerrechts, DStR 1972, 359; Becker, Mitwirkungspflichten bei Auslandsbeziehungen, JbFfSt. 1977/78, S. 132; Behrens, BFH: Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §§ 7 ff. AStG – verfassungs- und unionsrechtliche Zweifel, RdF 2024, 72; Binn...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 220 § 8 Abs. 1 Nr. 6 AStG regelt die Einordnung der "Vermietung und Verpachtung" als aktive Tätigkeit. Eine "Vermietung" oder "Verpachtung" liegt bei zeitlich begrenzter Überlassung von Wirtschaftsgütern vor.[1] Es besteht insoweit ein Gleichlauf mit § 21 EStG.[2] Da allerdings im Anwendungsbereich des § 8 Abs. 1 Nr. 6 AStG die Objektbeschränkungen des § 21 Abs. 1 EStG n...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7.3 Ausnahme: Überlassung von Rechten, Plänen, Mustern, Verfahren, Erfahrungen und Kenntnissen (Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a)

Rz. 227 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a AStG stellt die Überlassung der Nutzung von Rechten, Plänen, Mustern, Verfahren, Erfahrungen und Kenntnissen – vorbehaltlich der Rückausnahme (s. Rz. 228) – keine aktive Tätigkeit dar. Die Vorschrift betrifft insbesondere Patentverwertungsgesellschaften.[1] Rechte i. S. d. Norm sind insbesondere Urheberrechte und gewerbliche Schutzrech...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.8.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 250 § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG regelt die Einordnung von "Bezügen i. S. d. § 8b Abs. 1 KStG" als aktive Einkünfte. Der Verweis auf § 8b Abs. 1 KStG ist umfassend und bezieht sich auf sämtliche dort genannten Bezüge, nicht jedoch auf die in § 8b Abs. 1 KStG geregelte steuerliche Behandlung dieser Bezüge.[1] Er umschließt somit zunächst die in § 8b Abs. 1 S. 1 KStG genannten Be...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 3.2.1 Voraussetzungen

Rz. 345 Die notwendige Substanz wird im Gesetz als "wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit" definiert. Damit macht sich der Gesetzgeber die Begrifflichkeit des Art. 7 Abs. 2 Buchst. a ATAD zu eigen. Er weicht damit auch von der früheren Gesetzesfassung ("tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit") und von der Wortwahl des EuGH ("wirkliche wirtschaftliche Tätigkeit"[1]) ab. Zwar ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.6.3 Ausnahme: Bedienenstatbestand (Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a)

Rz. 203 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a AStG liegen keine aktiven Dienstleistungen vor, soweit "die ausländische Gesellschaft für die Dienstleistung sich eines Steuerpflichtigen, der gem. § 7 an ihr beteiligt ist, oder einer einem solchen Steuerpflichtigen i. S. v. § 1 Abs. 2 AStG nahestehenden Person bedient, die mit ihren Einkünften aus der von ihr beigetragenen Leistung i...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.1.2 Anwendung des Aktivkatalogs im Allgemeinen

Rz. 115 Um die – im System der Hinzurechnungsbesteuerung – unschädlichen (aktiven) von den schädlichen (nicht aktiven und daher passiven) Einkünfte abzugrenzen, bedient sich der Gesetzgeber eines Aktivkatalogs. Folglich werden die aktiven Tätigkeiten und Einkünfte abschließend aufgelistet.[1] Alle nicht unter den Katalog subsumierbaren Einkünfte sind automatisch passiv.[2] D...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 36 Der Begriff der ausländischen Familienstiftung erfährt mit Satz 1 i. V. m. Abs. 2 seine Legaldefinition. Es muss sich um einen Rechtsträger handeln, der als Stiftung qualifiziert (§ 15 Abs. 2 AStG) und weder über Sitz noch Geschäftsleitung im Inland verfügt, d. h. es muss ein nach ausländischem Recht gegründeter Rechtsträger sein, der im Inland nicht über einen Ort de...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1.3.5 Keine Gewährung von DBA-Vorteilen bei fiktivem Direktbezug

Rz. 57 Soweit im Schrifttum[1] die Auffassung vertreten wird, eine Zurechnung könne im Hinblick auf eine fiktive Anwendung des DBA Deutschland mit dem Quellenstaat der Einkünfte der Stiftung, der Zurechnung entgegenstehen (insb. im Fall von im Ausland mit DBA-Freistellung belegenen Grundvermögens bei Vermietungseinkünften bzw. Betriebsstätteneinkünften bei einer gewerblichen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.2.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 125 Da der Begriff der "Land- und Forstwirtschaft" in § 8 Abs. 1 Nr. 1 AStG nicht definiert ist, kann auf das Begriffsverständnis der §§ 13, 14 EStG zurückgegriffen werden.[1] § 8 Abs. 1 Nr. 1 AStG unterfällt somit die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.4.5 Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts an Anteilen (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3)

Allgemeines Rz. 145 § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG enthält einen Auffangtatbestand (siehe Rz. 124 f.), der in jedem nicht bereits von § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 AStG erfassten Fall, in dem das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile ausgeschlossen oder beschränkt wird, greift. Der Tatbestand der Norm ist denkbar weit gefasst.[1] I...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 3.1.2 Regelungssystematik

Rz. 335 Die Substanzausnahme in § 8 Abs. 2 AStG bezieht sich weder auf die passiven Einkünfte noch auf die Niedrigbesteuerung, sondern ordnet – trotz Erfüllung beider Voraussetzungen – die Nichtanwendung der Hinzurechnungsbesteuerung an.[1] Da die Norm eine Ausnahme von der Hinzurechnungsbesteuerung vorsieht, kommt dem Substanznachweis keine Bedeutung zu, wenn nicht die Vora...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.6.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 90 Entgegen im Schrifttum erhobenen Zweifeln[1] verstößt § 6 AStG nicht gegen die Verfassung.[2] Dies wurde mehrfach durch den BFH festgestellt.[3] Die Verfassungsmäßigkeit der Norm kann damit als geklärt betrachtet werden.[4] Rz. 91-94 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.5.5 Verhältnis zu anderen ertragsteuerlichen Vorschriften

Rz. 90 § 10 Abs. 2 S. 1 AStG bestimmt zwar die Zugehörigkeit des Hinzurechnungsbetrags zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Der BFH ordnete den Hinzurechnungsbetrag aber als "Einkünfteerhöhungsbetrag eigener Art" ein.[1] Der Hinzurechnungsbetrag unterliegt weder dem Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. d) EStG, der Freistellung...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7.2 Grundsatz: aktive Einkünfte

Rz. 225 Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung handelt es sich grundsätzlich um aktive Einkünfte.[1] Der Grundsatz erfährt allerdings in den Buchst. a bis c weitreichende Ausnahmen.[2] Alle 3 Ausnahmen enthalten Rückausnahmen, die wiederum zu aktiven Einkünften führen.[3] Im Ergebnis führt die Vermietung und Verpachtung somit nur dann zu aktiven Einkünften, wenn e...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.10.4 Rückausnahme: abstrakte und konkrete Buchwertfortführung

Rz. 315 § 8 Abs. 1 Nr. 9 Hs. 2 AStG sieht sodann eine Rückausnahme vor, bei deren Erfüllung die Umwandlung unter den Aktivtatbestand fällt. Die Rückausnahme ist erfüllt, wenn die Umwandlung im Inland ungeachtet des § 1 Abs. 4 UmwStG zu Buchwerten hätte erfolgen können (abstrakte Buchwertfortführung) und im Ausland tatsächlich zu Buchwerten erfolgt ist (konkrete Buchwertfortf...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 4.2 Beschränkung auf EU/EWR-Gesellschaften (Abs. 3)

Rz. 395 Gem. § 8 Abs. 3 AStG gilt die Substanzausnahme gem. § 8 Abs. 2 AStG – anders als die weltweit geltende Substanzausnahme gem. § 13 Abs. 4 AStG (s. § 13 AStG Rz. 121ff.)[1] – nur, wenn die ausländische Gesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem EWR-Staat[2] hat. Maßgeblich für die Zugehörigkeit eines Staates zu EU oder EW...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.5.2 Beherrschungskriterien

Rz. 421 Gem. § 7 Abs. 2 AStG liegt eine Beherrschung vor, wenn dem Stpfl. allein oder zusammen mit ihm nahestehenden Personen (§ 1 Abs. 2 i. V. m. § 7 Abs. 3 AStG n. F.) unmittelbar oder mittelbar mehr als die Hälfte der Stimmrechte, Anteile am Nennkapital, Gewinnanspruch, Liquidationserlös zustehen. Rz. 422 Die Kriterien (Stimmrechte, Anteile am Nennkapital, Gewinnanspruch und Li...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7.4 Ausnahme: Vermietung oder Verpachtung von Grundbesitz (Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b)

Rz. 235 § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b AStG sieht für Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken eine Ausnahme von deren Einordnung als aktive Einkünfte vor. Der Begriff "Grundstück" umfasst nach zutreffender h.A. auch Gebäude und Gebäudeteile.[1] Die Reichweite der Norm sollte sich nach dessen Sinn und Zweck auch auf grundstücksgleiche Rechte erstrecken,[2] ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 5.3 Einbeziehung von Steuererstattungsansprüchen auf Gesellschafterebene (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 445 Gem. § 8 Abs. 5 S. 2 AStG sind in die Belastungsrechnung – gemeint ist grds. die Belastungsrechnung i. S. v. Abs. 5 S. 1 (s. Rz. 430ff.)[1] – Ansprüche einzubeziehen, die der Ansässigkeitsstaat der ausländischen Gesellschaft im Fall einer Ausschüttung der Gesellschaft dem Stpfl. oder einer anderen Gesellschaft, an der der Stpfl. beteiligt ist, gewährt. Die Vorschrift...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.8.2 Grundsatz: aktive Einkünfte

Rz. 255 Als Grundsatz qualifiziert § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG die dort genannten Bezüge i. S. v. § 8b Abs. 1 KStG als aktiv.[1] Dies gilt unabhängig von der Art der ausgeschütteten Gewinne (d. h. nicht nur aktive Gewinne) und auch unabhängig von der Höhe der steuerlichen Vorbelastung.[2] Es gilt allerdings nur vorbehaltlich der nachfolgend erläuterten Ausnahmen. Somit liegen akti...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.4.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 145 § 8 Abs. 1 Nr. 3 AStG regelt die Einordnung von Einkünften aus dem "Betrieb von Versicherungsunternehmen, Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten" in den Aktivkatalog. Ferner gilt die Norm für Einkünfte aus dem Betrieb von Finanzunternehmen i. S. d. KWG, an denen Kreditinstitute oder Finanzdienstleistungsinstitute unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 15 AStG statuiert – unter Fortführung des Regelungsgedankens der früheren Steueramnestie-Verordnung vom 23.8.1931[1] und sodann des § 12 StAnpG vom 16.10.1934[2] – die Zurechnungsbesteuerung. Die nunmehrige Vorschrift übernimmt – so die Gesetzesbegründung – "diese in der Praxis (§ 12 StAnpG) bewährte Regelung".[3] Auch der BFH[4] zieht in seiner Rechtsprechung die fr...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.5.3 Ausnahmen: Vertriebs- und Einkaufsgesellschaften im Konzern (Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a, b)

Rz. 177 Der Grundsatz der Einordnung des Handels als aktive Tätigkeit steht unter dem Vorbehalt zweier Ausnahmen, die jeweils konzerninterne Handelsgeschäfte betreffen.[1] Zweck der Ausnahmen ist es, die Verlagerung von Einkünften auf ausländische Vertriebs- oder Einkaufsgesellschaften im niedrig besteuerten Ausland zu verhindern.[2] Namentlich werden Einkünfte einer ausländ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 3.4 Zuordnung von Einkünften zu der maßgeblichen Substanz (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 370 § 8 Abs. 2 S. 4 AStG regelt die Reichweite des Substanznachweises, d. h. den Substanznachweis der Höhe nach. Die Norm knüpft an das Vorliegen einer "wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit" an und ordnet dieser Tätigkeit nur solche Einkünfte zu, die durch die Tätigkeit "erzielt" werden und dies nur insoweit, als der Fremdvergleichsgrundsatz (§ 1 AStG) beachtet worden...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.2.1 Entfallen der Wegzugssteuer

Rz. 243 Rechtsfolge des § 6 Abs. 3 S. 1 AStG ist das Entfallen der Wegzugssteuer. Die Wegzugssteuer entfällt mit Rückwirkung.[1] Die rechtzeitige Rückkehr stellt ein rückwirkendes Ereignis i. S. v. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO dar.[2] Der Steuerpflichtige wird im Ergebnis so gestellt, als sei er nie weggezogen. Rz. 244 Das Entfallen der Wegzugssteuer dem Grunde nach ist von dem...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.2 Unbeschränkt Steuerpflichtige

Rz. 117 Gem. § 6 Abs. 1 S. 1 AStG werden nur "unbeschränkt Stpfl." von der Wegzugsbesteuerung erfasst. Welche Voraussetzungen an die unbeschränkte Steuerpflicht gestellt werden, regelt Abs. 2 (s. Rz. 200 ff.). Neben den zeitlichen Anforderungen fallen demnach unter § 6 AStG ausschließlich natürliche Personen. Kapitalgesellschaften oder Mitunternehmerschaften können nicht dem...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1.3.2 Bezugsberechtigte als zweitrangige Zurechnungssubjekte

Rz. 51 Erfolgt bei einer durch eine Person gegründeten Stiftung keine Zurechnung beim Stifter (sei es, weil er nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist oder verstorben ist), erfolgt eine Zurechnung bei den unbeschränkt steuerpflichtigen Bezugs- und Anteilsberechtigten. Der Wortlaut des § 15 Abs. 1 AStG nimmt keine Einschränkung auf den Familienkreis vor. Die Wortlautauslegung ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.6.2 § 7 Abs. 3 Satz 1 AStG

Rz. 442 Zur Definition der nahestehenden Person rekurriert § 7 Abs. 3 S. 1 AStG auf § 1 Abs. 2 AStG. Dem Stpfl. ist eine Person nahestehende Person, wenn zwischen ihr und dem Stpfl. eine wesentliche Beteiligung,[1] ein Anspruch auf Gewinn oder Liquidationserlös,[2] ein Beherrschungsverhältnis,[3] Einflussmöglichkeit einer dritten Person sowohl an der Person als auch dem Stpfl. s...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 1.4.2 Verhältnis zum DBA-Recht

Rz. 17 Stillschweigender Missbrauchsvorbehalt Die Einschätzung des Konfliktpotentials innerstaatlicher Normen mit dem Abkommensrecht hängt im Zusammenhang mit dem Regelungsbereich des § 20 AStG maßgeblich von der Frage ab, ob DBA unter einem inhärenten Missbrauchsvorbehalt stehen. Einer Auffassung im Schrifttum nach sei dies zu verneinen.[1] Ein Abkommen lasse dies nicht erke...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.4.2 Grundsatz: aktive wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit

Rz. 155 Bei den Einkünften aus dem Betrieb von Versicherungsunternehmen, Kredit- oder Finanzdienstleistungsunternehmen oder den erfassten Finanzunternehmen handelt es sich nicht per se um solche aus aktiver Tätigkeit. Vielmehr muss – als zusätzliches Kriterium – einer wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit i. S. v. § 8 Abs. 2 AStG nachgegangen werden. Die wesentliche wirtsc...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.5.4 Rückausnahme: Geschäftsbetrieb und Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Rz. 185 Das Gesetz sieht von den beiden Ausnahmetatbeständen für konzerninterne Handelstätigkeiten eine Rückausnahme vor. Diese ist erfüllt, wenn die ausländische Gesellschaft einen für derartige Handelsgeschäfte in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb unter Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr unterhält und die Tätigkeiten im Zusammenhang mit de...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.6.1 Verhältnis zu den unionsrechtlichen Grundfreiheiten

Rz. 96 Es ist umstritten, ob die Hinzurechnungsbesteuerung unionsrechtskonform ist.[1] Im Schrifttum wird mehrfach vertreten, die Hinzurechnungsbesteuerung verstoße gegen die Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit, soweit die Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung in Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage, des Steuersatzes oder den Anrechnungsmöglichkeiten im Verglei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 7 Ausschlussregelung (Abs. 6)

Rz. 9 Der automatische Informationsaustausch nach § 7 Abs. 3 und 4 EUAHiG findet nach § 7 Abs. 6 EUAHiG dann nicht statt, wenn ausschließlich die Steuerangelegenheiten einer oder mehrere natürlicher Personen betroffen sind. Damit liegt im nationalen Recht eine praktisch identische Umsetzung von Art. 8a Abs. 4 der Amtshilferichtline vor. Diese Regelung kann im Einzelfall bei g...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.2 Gemeinsame Prüfungen (Joint Audits)

Rz. 4a Mit der Einführung von § 12 EUAHiG hat der Gesetzgeber die Möglichkeit zur Durchführung von simultanen Prüfungen geschaffen. Damit werden in zwei oder mehr Mitgliedstaaten zeitgleich Betriebsprüfungen betreffend denselben Stpfl. oder bei nahestehenden Personen durchgeführt. § 12 EUAHiG schafft nur die Möglichkeit zeitgleicher Prüfungen, die Anwesenheit ausländischer Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur

Die Hochzahl in den Fußnoten einer Kommentierung bezeichnet die Auflage.mehr

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§ 18 Länderübersicht / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Literaturverzeichnis / 2 Hand- und Lehrbücher, Formularbücher, Monographien

Andrae, Internationales Familienrecht, 5. Aufl. 2023 Baumgärtel/Laumen/Prütting (Hrsg.), Handbuch der Beweislast, 5. Aufl. 2023 Beck’sches Formularbuch Erbrecht, hrsg. von Keim/Lehmann, 5. Aufl. 2023 Beck’sches Formularbuch zum Bürgerlichen, Handels- und Wirtschaftsrecht, hrsg. von Gebele/Scholz, 14. Aufl. 2022 Beck’sches Handbuch der GmbH, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, 6. Au...mehr

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Literaturverzeichnis / 1 Kommentare

Alternativkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bd. 6, Erbrecht, 1990 Bamberger/Roth/Haul/Poseck (Hrsg.), Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bd. 5: §§ 1922–2385, CISG, IPR, EGBGB, 5. Aufl. 2023 Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann (Hrsg.), Zivilprozessordnung, 77. Aufl. 2019 Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, Loseblatt-Kommentar, 169. Ergänzungslieferung, Stand 11/2023 Bu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Bärsch/Spengel/Fischer/Stutzenberger, Internationale Unternehmensbesteuerung nach dem Brexit, DB 2019, 1978; Blücher/Spiering, Zum Schicksal der britischen Limited nach dem Brexit, GWR 2023, 97; Fittkau, Haftungssituationen bei ausländischen Gesellschaften, insbesondere am Beispiel der Limited, StBp 2005, 255; Herrmann/Guilliard, Zur Rechtsfähigkeit von "deutschen" LLPs währ...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 3. Erblasser ist nicht deutscher Staatsangehöriger

Rz. 197 Problematisch sind ferner die Fälle, in denen ein Bezug zu Deutschland besteht, aber der Erblasser nicht deutscher Staatsangehöriger ist und insofern (z.B. aufgrund der Rechtswahl nach der EuErbVO) nicht das deutsche Pflichtteilsrecht eingreift, sondern nach ausländischem Erbrecht ausländisches Pflichtteilsrecht zur Anwendung kommt. Beispiel Erblasser E ist im Zeitpun...mehr

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ZErb 08/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bittler/Roth/Rudolf Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung Fachbuch 6. Auflage, 2024 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-154-4, 49 E...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / 1. Überblick

§ 138 Abs. 2 AO statuiert eine Meldepflicht für inländische Steuerpflichtige (d.h. Steuerpflichtige mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Geschäftsleitung oder Sitz in Deutschland) im Zusammenhang mit Auslandsbeteiligungen sowie wirtschaftlichen Auslandsaktivitäten. Die Meldung ist an das zuständige FA zu erstatten. Das FA leitet die Meldungen und die beizufügenden Unterlag...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 7 Beteiligung an ausländischer Zwischengesellschaft

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz, Steuerberater, Honorarprofessor an der Universität Trier M.Sc. Gabriel Hörnicke, LL.M. Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Literaturverzeichnis Adrian/Rautenstrauch/Sterner, Gewerbesteuer bei der Hinzur...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Hinzurechnung aufgrund der Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft (Satz 1)

a) Beherrschung durch einen unbeschränkt Steuerpflichtigen (1) [1] Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ... Rz. 51 [Autor/Stand] Gesellschafterbezogenes Beherrschungskonzept. Durch das Wort "Beherrscht" wird bereits zu Beginn des ersten Satzes des § 7 Abs. 1 die erste wesentliche (und auch neue) Tatbestandsvoraussetzung einer gesellschafterbezogenen Beherrschung deutl...mehr