Fachbeiträge & Kommentare zu Innergemeinschaftliche Lieferung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.1 Umsätze zum Nullsteuersatz in USt-Voranmeldungen

Rz. 123 Nicht zuletzt wegen der Einführung des Nullsteuersatzes in § 12 Abs. 3 UStG zum 1.1.2023 hat die Verwaltung die Vordruckmuster für die USt-Voranmeldungen 2023 und 2024 im Vergleich zu den Vorjahren neu gestaltet.[1] Umsätze von Regelbesteuerern im Zusammenhang mit der Lieferung und Installation von Fotovoltaikanlagen und deren Komponenten zum Nullsteuersatz sind in d...mehr

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Kleinunternehmer / 3 Rechtsfolgen

Kleinunternehmer müssen regelmäßig keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben, da ihre Umsatzsteuerzahllast im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 1.000 EUR betragen hat und sie üblicherweise – bis Ende 2024 – von der Finanzverwaltung von der Verpflichtung, Voranmeldungen abgegeben zu müssen, befreit werden. Nach den bis Ende 2024 geltenden Bedingungen sind sie aber v...mehr

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Kleinunternehmer / 2.1 Berechnung des Gesamtumsatzes

Der maßgebliche Gesamtumsatz des Kleinunternehmers bestimmt sich nach § 19 Abs. 3 UStG [1]. Dabei ist von dem steuerbaren Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG auszugehen. Damit gehören die Einfuhren aus dem Drittlandsgebiet nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG und der innergemeinschaftliche Erwerb nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG nicht zum Gesamtumsatz. Darüber hinaus sind auch bestimmte steuer...mehr

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Rechnung / 2.1.7 Steuersatz und Steuerbetrag oder Hinweis auf eine Steuerbefreiung

In Rechnungen über steuerpflichtige Leistungen sind der Steuersatz sowie der auf das Entgelt entfallende Umsatzsteuerbetrag anzugeben. Die Angabe des Bruttoentgelts und der darin enthaltenen Umsatzsteuer reicht nicht aus. Wird in einer Rechnung über Leistungen mit verschiedenen Steuersätzen durch Maschinen der Umsatzsteuerbetrag automatisch ermittelt und durch diese in der Re...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 2.1.1 Vergütungsberechtigte Antragsteller

Das Vorsteuer-Vergütungsverfahren kommt nur für Unternehmer in Betracht, die im EU-Ausland ansässig sind.[1] Ein im Ausland ansässiger Unternehmer ist danach ein Unternehmer, der im Inland, auf der Insel Helgoland und in einem der in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete weder einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seinen Sitz, seine Geschäftsleitung noch eine Betrie...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / Zusammenfassung

Überblick Seit dem 1.1.2010 können im Vorsteuer-Vergütungsverfahren die Antragsteller aus EU-Staaten ihre Erstattungsanträge nur noch elektronisch und nicht mehr wie vorher auf Papier einreichen. Der elektronische Erstattungsantrag ist an den Staat, der die Erstattung vornehmen soll, zu richten, jedoch im Ansässigkeitsstaat über das dort eingerichtete elektronische Portal ei...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.1.1 Erstattungsgrundlage

Zum 1.1.2010 wurde das vorher in der sog. 8. EG-Richtlinie[1] geregelte Verfahren der Erstattung von Mehrwertsteuern (Vorsteuervergütung) an EU-Unternehmer auf eine neue Grundlage gestellt. Die 8. EG-Richtlinie wurde aufgehoben. Die RL 2008/9/EG gilt für Erstattungsanträge, die nach dem 31.12.2009 gestellt werden. Die Grundvoraussetzungen des Erstattungsverfahrens (Erstattun...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 2.3 Vorsteuer-Vergütungsverfahren ab 1.7.2021 bezüglich E-Commerce

Im Ausland ansässige Unternehmer, die im Inland ausschließlich B2C-Lieferungen nach § 3 Abs. 3a Satz 1 UStG innerhalb eines Mitgliedstaates (Beginn und Ende der Beförderung oder Versendung im selben Mitgliedstaat), Fernverkäufe nach § 3 Abs. 3a Satz 2 UStG (ein Marktplatzbetreiber unterstützt mittels seiner elektronischen Schnittstelle den Fernverkauf von aus dem Drittlandsgeb...mehr

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Vorsteuervergütung / 5 Sonstiges

Hinsichtlich des Zugangs zum steuerlichen Einlagekonto gem. § 27 Abs. 1 Satz 2 KStG gilt bezüglich der Abtretbarkeit eines entstandenen, aber noch nicht festgesetzten Vorsteuer-Vergütungsanspruchs: ist ein Vorsteuer-Vergütungsanspruch entstanden, kann der Gesellschafter der Kapitalgesellschaft seine diesbezügliche Forderung gegenüber der (EU-ausländischen) Finanzbehörde an d...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 3.5 Beschränkungen der Vorsteuervergütung

Vorsteuern sind stets nur in dem EU-Mitgliedstaat erstattungsfähig, in dem sie angefallen sind. Maßgeblich sind dabei grundsätzlich die materiellen Vorschriften über den Vorsteuerabzug, die im Erstattungsland gelten. Die Vorsteuervergütung ist in allen EU-Mitgliedstaaten beschränkt auf den Umfang, der für den Vorsteuerabzug nach dem jeweiligen nationalen Recht für die "norma...mehr

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Vorsteuervergütung / 2.6 Beschränkungen der Vorsteuervergütung

Vorsteuern sind stets nur in dem EU-Mitgliedstaat erstattungsfähig, in dem sie angefallen sind. Maßgeblich sind dabei grundsätzlich die materiellen Vorschriften über den Vorsteuerabzug, die im Erstattungsland gelten. Praxis-Beispiel Keine Vergütung Ein belgischer Arzt besucht 2023 einen Ärztekongress in Deutschland. Er nimmt mit Vorsteuern belastete Verpflegungsaufwendungen un...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erlass von Nachzahlungszinsen aus Billigkeitsgründen

Leitsatz Nach § 227 AO können die Finanzbehörden Zinsansprüche ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre. Dabei müssen allerdings solche Umstände außer Betracht bleiben, die der gesetzliche Tatbestand typischerweise mit sich bringt. Sachverhalt Die Klägerin ist unternehmerisch tätig. Bei einer Betriebsprüfung stellte das Fi...mehr

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Die feste Niederlassung im ... / 5. Zusammenfassende Betrachtung zum Niederlassungsbegriff

Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchsteuer, die den Letztverbrauch besteuern soll.[50] Für Unternehmen ("Steuerpflichtige" in der MwStSystRL) soll sie hingegen neutral sein.[51] Grundsätzlich sollte die Besteuerung systematisch am Verbrauchsort stattfinden. Entsprechende Regelungen finden sich dementsprechend an zahlreichen Stellen der MwStSystRL. So werden grenzü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Innergemeinschaftliche Warenlieferungen (§ 18a Abs. 1 S. 1, Abs. 6 Nr. 1 UStG)

Rz. 57 In einer ZM sind gem. § 18a Abs. 1 S. 1 UStG sämtliche im Meldezeitraum ausgeführten innergemeinschaftlichen Warenlieferungen aufzuführen. Nach § 18a Abs. 6 Nr. 1 UStG ist eine innergemeinschaftliche Warenlieferung i. S. dieser Vorschrift eine innergemeinschaftliche Lieferung i. S. d. § 6a Abs. 1 UStG mit Ausnahme der Lieferung neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-IdN...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5 Lieferung i. S. d. § 25b Abs. 2 UStG (§ 18a Abs. 1 S. 1 UStG)

Rz. 80 Gemäß § 18a Abs. 1 S. 1 UStG sind in der ZM auch Lieferungen i. S. d. § 25b Abs. 2 UStG anzugeben. Bei diesen Umsätzen handelt es sich um innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte nach § 25b Abs. 1 UStG, bei denen die Steuer für eine Lieferung an den letzten Abnehmer von diesem geschuldet wird. Hierbei hat der "mittlere" Unternehmer in diesem Dreiecksgeschäft die ZM be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Das einer Lieferung gleichgestellte Verbringen eines Gegenstands (§ 18a Abs. 1 S. 1, Abs. 6 Nr. 2 UStG)

Rz. 70 Unternehmer müssen gem. § 18a Abs. 1 S. 1, Abs. 6 Nr. 2 UStG in ihrer ZM auch das einer Lieferung gleichgestellte Verbringen von Gegenständen melden; der Inhalt der Meldung ergibt sich hier aus § 18a Abs. 7 Nr. 2 UStG. Der Begriff des einer Lieferung gleichgestellten Verbringens ist allerdings durch § 18a Abs. 6 Nr. 2 UStG nicht unmittelbar definiert, die Vorschrift v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.2 Der innergemeinschaftliche Informationsaustausch nach der EU-Zusammenarbeitsverordnung

Rz. 179 Allgemein ist zunächst festzuhalten, dass es bei dem innergemeinschaftlichen Informationsaustausch und generell bei der Zusammenarbeit der Finanzbehörden um eine besondere Ausprägung der Amtshilfe für die Zwecke der grenzüberschreitenden Umsatzbesteuerung geht. Diese "Amtshilfe" kann zwar grundsätzlich auch in Strafverfahren in Anspruch genommen werden, dabei stehen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Beförderung oder Versendung i. S. d. § 6b UStG – Lieferungen in Konsignationslager (§ 18a Abs. 6 Nr. 3 UStG)

Rz. 77 Seit dem 1.1.2020 gilt gem. § 18a Abs. 6 Nr. 3 UStG als innergemeinschaftliche Warenlieferung i. S. d. § 18a Abs. 1 S. 1 UStG auch eine Beförderung oder Versendung i. S. d. § 6b UStG (Rz. 5); das sind die seit dem 1.1.2020 geltenden Sonderregelungen für grenzüberschreitende Lieferungen in Konsignationslager. Mit dem JStG 2020 vom 21.12.2020[1] wurde dieser Gesetzeswor...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Übersicht der Regelung

Rz. 25 § 18a UStG stellt schon für sich allein gesehen eine Gesetzesvorschrift von beachtlichem Umfang dar; seit der Fassung zum 1.7.2010 beinhaltet die Vorschrift zwölf z. T. sehr lange Absätze; die Druckfassung umfasst daher einige Seiten. Berücksichtigt man zusätzlich, dass auch die Art. 262 bis 272 MwStSystRL, die Abschn. 18a.1 bis 18a.5 UStAE zu beachten sind, dann hand...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Die Berichtigung von Zusammenfassenden Meldungen (§ 18a Abs. 10 UStG)

Rz. 148 Gemäß § 18a Abs. 10 UStG ist ein Unternehmer dazu verpflichtet, eine von ihm abgegebene ZM innerhalb von einem Monat zu berichtigen, wenn er nachträglich erkennt, dass diese Meldung unrichtig oder unvollständig war. Diese Verpflichtung zur Berichtigung ist unbedingt von einer bloßen Änderung der Bemessungsgrundlage zu unterscheiden, bei der sich nachträglich etwa der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 16 Durch die Schaffung des umsatzsteuerrechtlichen Europäischen Binnenmarkts seit dem 1.1.1993 bedurfte es zwangsläufig einer deutlichen Intensivierung der Zusammenarbeit der Finanzbehörden der Mitgliedstaaten, insbesondere auf dem Gebiet des zwischenstaatlichen Informationsaustausches. Die umsatzsteuerliche Kontrolle der grenzüberschreitenden Leistungen war aufgrund der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Allgemeines

Rz. 135 Die Angabe der richtigen Bemessungsgrundlage für meldepflichtige Umsätze ist natürlich eine zentrale Voraussetzung für das Funktionieren des innergemeinschaftlichen Kontrollverfahrens. Bei der Feststellung der jeweils zu meldenden Bemessungsgrundlage ist zunächst danach zu unterscheiden, ob es sich um innergemeinschaftliche Warenlieferungen, um Lieferungen im Rahmen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Umrechnung ausländischer Währung

Rz. 142 Seit dem 1.1.2002 müssen die Summen der Bemessungsgrundlagen in der ZM in Euro ausgewiesen werden, was gerade für solche Unternehmer einen beachtlichen zusätzlichen Aufwand erfordert, die zu verschiedenen Unternehmern außerhalb des "Euroraums" Geschäftsbeziehungen unterhalten. Gemäß § 18a Abs. 7 S. 2 i. V. m. § 16 Abs. 6 UStG sind Werte in ausländischer Währung in Eu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 53 Die Angaben in einer ordnungsgemäßen ZM für die in § 18a Abs. 1 UStG genannten Leistungen stellen den Kernbereich der Funktionsfähigkeit des EU-weiten Kontrollsystems dar (Rz. 172ff.), welches u. a. mit der ZM verwirklicht werden soll. § 18a Abs. 1 S. 1 UStG enthält die gesetzliche Definition der Lieferungen, für welche eine ZM abzugeben ist. Danach haben Unternehmer ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Der meldepflichtige Personenkreis

Rz. 133 ZM müssen gem. § 18a Abs. 1 S. 1 UStG zunächst alle Unternehmer abgeben, die während eines Meldezeitraums (Rz. 102ff.) steuerfreie innergemeinschaftliche Warenlieferungen ausgeführt haben. Gleiches gilt für Unternehmer, die Lieferungen nach § 25b Abs. 2 UStG ausgeführt haben, und solche sonstigen Leistungen, für die der Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat die Ste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Grundlagen der Regelung in der MwStSystRL und in der Verordnung (EU) Nr. 904/2010

Rz. 40 Durch die Schaffung eines umsatzsteuerlichen Europäischen Binnenmarkts bedurfte es ab dem Jahr 1993 einer erheblichen Intensivierung der Zusammenarbeit der Finanzbehörden der EU-Mitgliedstaaten. Die Kontrolle der USt bei Leistungen über die Grenzen der Mitgliedstaaten war nach der Neuregelung aufgrund der weggefallenen Grenzkontrollen und des damit verbundenen Wegfall...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Die Vorschrift des § 18a UStG beinhaltet eine auf bestimmte innergemeinschaftliche Leistungen (also Lieferungen und sonstige Leistungen) beschränkte besondere Erklärungspflicht für die diese Leistungen ausführenden Unternehmer. Die Regelung erweitert die (umfangreichen) Erklärungspflichten des § 18 UStG um die Abgabe einer weiteren "Steuererklärung", der Zusammenfassen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Änderung der Bemessungsgrundlage

Rz. 138 Im Geschäftsverkehr geschieht es häufig, dass sich die Bemessungsgrundlage einer Leistung nachträglich ändert, etwa weil Skonti gewährt wurden oder aus anderen Gründen Preisnachlässe einzuräumen waren. Dem trägt § 18a Abs. 7 S. 2 UStG Rechnung, weil die Berichtigungsvorschrift des § 17 UStG für entsprechend anwendbar erklärt wird. Von diesen nachträglichen Änderungen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Der Meldezeitraum für Leistungen nach § 18a Abs. 1 UStG

Rz. 102 Eine ZM nach § 18a Abs. 1 S. 1 UStG ist grundsätzlich für den vorangegangenen abgelaufenen Kalendermonat abzugeben; meldepflichtig ist der Unternehmer i. S. d. § 2 UStG. Dieser Zeitraum ist der jeweilige vom Gesetz so bezeichnete Meldezeitraum (Art. 263 MwStSystRL) für die von der Vorschrift umfassten Lieferungen. Die genannte Verpflichtung besteht allerdings nur, we...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Einführung

Rz. 100 Der Meldezeitraum einer ZM ist der Zeitraum, während dessen Zeitspanne solche Leistungen ausgeführt worden sind, die nach den vorangegangenen Ausführungen meldepflichtige Vorgänge beinhalten. Bis zum 30.6.2010 war dieser Meldezeitraum grundsätzlich das Kalendervierteljahr. Aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben ist der Meldezeitraum seit dem 1.7.2010 für Lieferungen i. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.1 Einführung

Rz. 172 Die ZM nach § 18a UStG stellt einen zentralen Bereich der nationalen Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben zur Schaffung eines innergemeinschaftlichen Kontrollverfahrens bei der USt dar (Rz. 40ff.). Insoweit soll in diesem Zusammenhang mit einem Focus auf die ZM ein Blick auf die bestehende Regelung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten erfo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Der Zeitpunkt der Erfassung (§ 18a Abs. 8 UStG)

Rz. 144 Von besonderer Bedeutung für einen effektiven Informationsabgleich innerhalb der Staaten der EU ist die zeitliche Zuordnung von innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und sonstigen Leistungen zu einer konkreten ZM. Ein zutreffender Abgleich solcher Leistungen über die Grenzen verschiedener Mitgliedstaaten hinweg ist nur möglich, wenn diese Daten nach einheitlichen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Gegenstand und Inhalt der Zusammenfassenden Meldung bei sonstigen Leistungen nach § 18a Abs. 2 UStG

Rz. 90 Eine Verpflichtung zur Erklärung in einer ZM besteht auch bei der Ausführung von bestimmten grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen (Dienstleistungen) an Unternehmer in anderen Mitgliedstaaten; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass nicht alle grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen meldepflichtig sind (Rz. 91).[1] Die zum 1.1.2010 durch das JStG 2009 e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.1 Vorbemerkung

Rz. 156 Die Nichtbeachtung der in § 18a UStG festgelegten Pflichten kann einerseits durch die Finanzbehörde mit den Zwangsmitteln der AO (Rz. 157f.) erzwungen werden, andererseits stellt eine Verletzung bestimmter Pflichten des § 18a UStG auch eine Ordnungswidrigkeit dar. Zu diesem Zweck findet sich in § 26a Abs. 2 Nr. 5 UStG ein eigener Bußgeldtatbestand. Derartiger bußgeldr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Der Meldezeitraum für Leistungen nach § 18a Abs. 2 UStG

Rz. 110 Eine ZM für die in § 18a Abs. 2 S. 1 UStG genannten sonstigen Leistungen ist grundsätzlich für das vorangegangene abgelaufene Kalendervierteljahr abzugeben; meldepflichtig ist auch hier der Unternehmer i. S. d. § 2 UStG. Dieser Zeitraum ist der jeweilige vom Gesetz so bezeichnete Meldezeitraum (Art. 263 MwStSystRL) für innergemeinschaftliche sonstige Leistungen. Die ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.2 Innergemeinschaftliche Lieferungen (§§ 6a ff. dUStG)

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine steuerfreie i. g. Lieferung liegt vor, wenn der Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet durch den Verkäufer oder Erwerber oder für deren Rechnung befördert oder versendet wird und der Erwerber eine in einem anderen Mitgliedstaat zur MwSt registrierte Person ist und er seine USt-IdNr. aus einem anderen Mitgliedstaat dem Lieferanten m...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.2 Innergemeinschaftliche Lieferungen (Art. 7 öUStG; § 6a dUStG)

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Binnenmarkt tritt an Stelle der steuerfreien Ausfuhrlieferung die steuerfreie i. g. Lieferung. Eine steuerfreie i. g. Lieferung liegt vor, wenn der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet, der Abnehmer ein Unternehmer oder eine juristische Person ohne Unternehmereigenschaft is...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.1 Innergemeinschaftliche Lieferungen, Erwerbe und Dreiecksgeschäfte

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 EU-weite Regelungen zu i. g. Lieferungen und Erwerben gelten für Lieferungen zwischen Nordirland und der EU fort. Aus nordirischer Sicht handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung, wenn ein Unternehmer seine USt-IdNr. mit dem Länderpräfix "XI" nutzt, er Waren aus Nordirland in einen EU-Mitgliedstaat liefert und der Empfänger seine ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Innergemeinschaftliche Lieferungen

2.3.1 Innergemeinschaftliche Lieferung Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 14a UStG verweist nicht auf § 6a UStG, sondern spricht in § 14a Abs. 3 S. 1 UStG allgemein von der i. g. Lieferung. Eine solche liegt vor, wenn die ausgeführte Lieferung sowohl die Tatbestandsmerkmale des § 6a Abs. 1 UStG erfüllt (vgl. die Kommentierung zu § 6a) als auch steuerfrei nach § 4 Nr. 1 Buchst...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 6a UStG)

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unter die Vorschrift fallen sowohl die i. g. Lieferung nach § 6a Abs. 1 UStG als auch das der i. g. Lieferung gleichgestellte i. g. Verbringen nach § 6a Abs. 2 UStG. Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für den Umfang der Steuerbefreiung bezüglich i. g. Lieferungen nach § 6a Abs. 1 UStG gilt das zu Ausfuhrlieferungen Gesagte (vgl. 10 ff.). Nicht i...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5 Innergemeinschaftliche Erwerbe und innergemeinschaftliche Lieferungen

3.5.1 Innergemeinschaftliche Erwerbe (§ 1a dUStG) Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Seit dem EU-Beitritt Ungarns gehören Lieferungen aus den EU-Mitgliedstaaten ins Inland nicht mehr zum Warenimport, sondern werden als steuerpflichtiger i. g. Erwerb qualifiziert und unterliegen beim Erwerber der ungarischen USt. Die Voraussetzungen für das Vorliegen eines i. g. Erwerbes, dass d...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4 Innergemeinschaftliche Erwerbe und innergemeinschaftliche Lieferungen

3.4.1 Innergemeinschaftliche Erwerbe (§§ 1a–1c ff. dUStG) Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der MwSt unterliegt auch der i. g. Erwerb im Inland gegen Entgelt. Voraussetzung für das Vorliegen eines i. g. Erwerbes ist, dass der Gegenstand bei der Lieferung aus einem Mitgliedstaat der EU in das Inland gelangt, der Erwerber eine steuerpflichtige Person (die als solche handelt) ode...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4 Innergemeinschaftliche Erwerbe und innergemeinschaftliche Lieferungen

3.4.1 Innergemeinschaftliche Erwerbe (Art. 1 öUStG; § 1a dUStG) Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der USt unterliegt auch der i. g. Erwerb im Inland gegen Entgelt. Voraussetzung für das Vorliegen eines i. g. Erwerbes ist, dass der Gegenstand bei der Lieferung aus einem Mitgliedstaat der EU in das Inland gelangt, der Erwerber ein Unternehmer oder eine juristische Person ohne Un...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Innergemeinschaftliche Erwerbe und innergemeinschaftliche Lieferungen

3.2.1 Innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 9 kroUStG) Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als i. g. Erwerb von Gegenständen gilt die Erlangung der Befähigung, wie ein Eigentümer über einen beweglichen körperlichen Gegenstand zu verfügen. Der Gegenstand wurde dabei durch den Verkäufer oder durch den Erwerber oder für seine Rechnung in einen anderen Mitgliedstaat als den, in dem sich...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Ort der Lieferung

2.1.3.1 Ortsermittlung nach § 3 Abs. 6 und 7 UStG Rz. 33 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Anwendung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG setzt die Steuerbarkeit (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) der i. g. Lieferung voraus. Der Lieferort muss daher im Inland (§ 1 Abs. 2 UStG) liegen. Grundsätzlich bestimmt sich der Lieferort in Fällen des Beförderns oder Versendens (§ 6a Abs. ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.3 Fiktive Lieferung: Innergemeinschaftliches Verbringen (§ 3 Abs. 1a UStG)

3.2.3.1 Allgemeines Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist das Verbringen eines Gegenstandes ein nicht steuerbarer Vorgang. Allerdings gilt das Verbringen eines Gegenstandes aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Inland durch einen Unternehmer zu seiner Verfügung ebenfalls als i. g. Erwerb (§ 1a Abs. 2 UStG). Ein i. g. Verbringen liegt vor, wenn ein Unternehme...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.7.3 Lieferung neuer Fahrzeuge

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Lieferung neuer Fahrzeuge (zur Definition vgl. § 1b Abs. 2, 3 UStG und Abschn. 1b.1. UStAE sowie Art. 2 Abs. 1 Buchst. b Ziff. ii MwStSystRL/Art. 28a Abs. 2 der 6. EG-RL; zur Einordnung sog. Pocket-Bikes als neue Fahrzeuge vgl. BFH vom 27.02.2014, Az: V R 21/11, BStBl II 2014, 501 – zur Personenbeförderung bestimmt) reicht für die i. ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.1 Innergemeinschaftliche Erwerbe (§ 1a dUStG)

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Seit dem EU-Beitritt Ungarns gehören Lieferungen aus den EU-Mitgliedstaaten ins Inland nicht mehr zum Warenimport, sondern werden als steuerpflichtiger i. g. Erwerb qualifiziert und unterliegen beim Erwerber der ungarischen USt. Die Voraussetzungen für das Vorliegen eines i. g. Erwerbes, dass die Geschäftstransaktion eine Lieferung darstellt ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.1 Innergemeinschaftliche Erwerbe (Art. 1 öUStG; § 1a dUStG)

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der USt unterliegt auch der i. g. Erwerb im Inland gegen Entgelt. Voraussetzung für das Vorliegen eines i. g. Erwerbes ist, dass der Gegenstand bei der Lieferung aus einem Mitgliedstaat der EU in das Inland gelangt, der Erwerber ein Unternehmer oder eine juristische Person ohne Unternehmereigenschaft ist und die Lieferung durch einen Unterneh...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4 Gegenstand der Lieferung

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 6a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG muss der Gegenstand der Lieferung befördert oder versendet werden. Nicht zu den Gegenständen einer i. g. Lieferung gehören der Firmenwert (Geschäfts-, Praxiswert) und der Kundenstamm (vgl. Abschn. 3.1. Abs. 4 UStAE unter Verweisung auf EuGH vom 22.10.2009, Rs. C-242/08, "Swiss Re", BStBl II 2011, 559). Zur Ver...mehr