Fachbeiträge & Kommentare zu Innergemeinschaftliche Lieferung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Innergemeinschaftliche Warenlieferungen (§ 18a Abs. 1 S. 1, Abs. 6 Nr. 1 UStG)

Rz. 57 In einer ZM sind gem. § 18a Abs. 1 S. 1 UStG sämtliche im Meldezeitraum ausgeführten innergemeinschaftlichen Warenlieferungen aufzuführen. Nach § 18a Abs. 6 Nr. 1 UStG ist eine innergemeinschaftliche Warenlieferung i. S. dieser Vorschrift eine innergemeinschaftliche Lieferung i. S. d. § 6a Abs. 1 UStG mit Ausnahme der Lieferung neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-IdN...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5 Lieferung i. S. d. § 25b Abs. 2 UStG (§ 18a Abs. 1 S. 1 UStG)

Rz. 80 Gemäß § 18a Abs. 1 S. 1 UStG sind in der ZM auch Lieferungen i. S. d. § 25b Abs. 2 UStG anzugeben. Bei diesen Umsätzen handelt es sich um innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte nach § 25b Abs. 1 UStG, bei denen die Steuer für eine Lieferung an den letzten Abnehmer von diesem geschuldet wird. Hierbei hat der "mittlere" Unternehmer in diesem Dreiecksgeschäft die ZM be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Das einer Lieferung gleichgestellte Verbringen eines Gegenstands (§ 18a Abs. 1 S. 1, Abs. 6 Nr. 2 UStG)

Rz. 70 Unternehmer müssen gem. § 18a Abs. 1 S. 1, Abs. 6 Nr. 2 UStG in ihrer ZM auch das einer Lieferung gleichgestellte Verbringen von Gegenständen melden; der Inhalt der Meldung ergibt sich hier aus § 18a Abs. 7 Nr. 2 UStG. Der Begriff des einer Lieferung gleichgestellten Verbringens ist allerdings durch § 18a Abs. 6 Nr. 2 UStG nicht unmittelbar definiert, die Vorschrift v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.2 Der innergemeinschaftliche Informationsaustausch nach der EU-Zusammenarbeitsverordnung

Rz. 179 Allgemein ist zunächst festzuhalten, dass es bei dem innergemeinschaftlichen Informationsaustausch und generell bei der Zusammenarbeit der Finanzbehörden um eine besondere Ausprägung der Amtshilfe für die Zwecke der grenzüberschreitenden Umsatzbesteuerung geht. Diese "Amtshilfe" kann zwar grundsätzlich auch in Strafverfahren in Anspruch genommen werden, dabei stehen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Beförderung oder Versendung i. S. d. § 6b UStG – Lieferungen in Konsignationslager (§ 18a Abs. 6 Nr. 3 UStG)

Rz. 77 Seit dem 1.1.2020 gilt gem. § 18a Abs. 6 Nr. 3 UStG als innergemeinschaftliche Warenlieferung i. S. d. § 18a Abs. 1 S. 1 UStG auch eine Beförderung oder Versendung i. S. d. § 6b UStG (Rz. 5); das sind die seit dem 1.1.2020 geltenden Sonderregelungen für grenzüberschreitende Lieferungen in Konsignationslager. Mit dem JStG 2020 vom 21.12.2020[1] wurde dieser Gesetzeswor...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Übersicht der Regelung

Rz. 25 § 18a UStG stellt schon für sich allein gesehen eine Gesetzesvorschrift von beachtlichem Umfang dar; seit der Fassung zum 1.7.2010 beinhaltet die Vorschrift 12 z. T. sehr lange Absätze; die Druckfassung umfasst daher einige Seiten. Berücksichtigt man zusätzlich, dass auch die Art. 262 bis 272 MwStSystRL, die Abschn. 18a.1 bis 18a.5 UStAE zu beachten sind, dann handelt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Die Berichtigung von Zusammenfassenden Meldungen (§ 18a Abs. 10 UStG)

Rz. 148 Gemäß § 18a Abs. 10 UStG ist ein Unternehmer dazu verpflichtet, eine von ihm abgegebene ZM innerhalb von einem Monat zu berichtigen, wenn er nachträglich erkennt, dass diese Meldung unrichtig oder unvollständig war. Diese Verpflichtung zur Berichtigung ist unbedingt von einer bloßen Änderung der Bemessungsgrundlage zu unterscheiden, bei der sich nachträglich etwa der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 16 Durch die Schaffung des umsatzsteuerrechtlichen Europäischen Binnenmarkts seit dem 1.1.1993 bedurfte es zwangsläufig einer deutlichen Intensivierung der Zusammenarbeit der Finanzbehörden der Mitgliedstaaten, insbesondere auf dem Gebiet des zwischenstaatlichen Informationsaustausches. Die umsatzsteuerliche Kontrolle der grenzüberschreitenden Leistungen war aufgrund der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Umrechnung ausländischer Währung

Rz. 142 Seit dem 1.1.2002 müssen die Summen der Bemessungsgrundlagen in der ZM in Euro ausgewiesen werden, was gerade für solche Unternehmer einen beachtlichen zusätzlichen Aufwand erfordert, die zu verschiedenen Unternehmern außerhalb des "Euroraums" Geschäftsbeziehungen unterhalten. Gemäß § 18a Abs. 7 S. 2 i. V. m. § 16 Abs. 6 UStG sind Werte in ausländischer Währung in Eu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Allgemeines

Rz. 135 Die Angabe der richtigen Bemessungsgrundlage für meldepflichtige Umsätze ist natürlich eine zentrale Voraussetzung für das Funktionieren des innergemeinschaftlichen Kontrollverfahrens. Bei der Feststellung der jeweils zu meldenden Bemessungsgrundlage ist zunächst danach zu unterscheiden, ob es sich um innergemeinschaftliche Warenlieferungen, um Lieferungen im Rahmen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 53 Die Angaben in einer ordnungsgemäßen ZM für die in § 18a Abs. 1 UStG genannten Leistungen stellen den Kernbereich der Funktionsfähigkeit des EU-weiten Kontrollsystems dar (Rz. 172ff.), welches u. a. mit der ZM verwirklicht werden soll. § 18a Abs. 1 S. 1 UStG enthält die gesetzliche Definition der Lieferungen, für welche eine ZM abzugeben ist. Danach haben Unternehmer ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Der meldepflichtige Personenkreis

Rz. 133 ZM müssen gem. § 18a Abs. 1 S. 1 UStG zunächst alle Unternehmer abgeben, die während eines Meldezeitraums (Rz. 102ff.) steuerfreie innergemeinschaftliche Warenlieferungen ausgeführt haben. Gleiches gilt für Unternehmer, die Lieferungen nach § 25b Abs. 2 UStG ausgeführt haben, und solche sonstigen Leistungen, für die der Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat die Ste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Grundlagen der Regelung in der MwStSystRL und in der Verordnung (EU) Nr. 904/2010

Rz. 40 Durch die Schaffung eines umsatzsteuerlichen Europäischen Binnenmarkts bedurfte es ab dem Jahr 1993 einer erheblichen Intensivierung der Zusammenarbeit der Finanzbehörden der EU-Mitgliedstaaten. Die Kontrolle der USt bei Leistungen über die Grenzen der Mitgliedstaaten war nach der Neuregelung aufgrund der weggefallenen Grenzkontrollen und des damit verbundenen Wegfall...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Die Vorschrift des § 18a UStG beinhaltet eine auf bestimmte innergemeinschaftliche Leistungen (also Lieferungen und sonstige Leistungen) beschränkte besondere Erklärungspflicht für die diese Leistungen ausführenden Unternehmer. Die Regelung erweitert die (umfangreichen) Erklärungspflichten des § 18 UStG um die Abgabe einer weiteren "Steuererklärung", der Zusammenfassen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Änderung der Bemessungsgrundlage

Rz. 138 Im Geschäftsverkehr geschieht es häufig, dass sich die Bemessungsgrundlage einer Leistung nachträglich ändert, etwa weil Skonti gewährt wurden oder aus anderen Gründen Preisnachlässe einzuräumen waren. Dem trägt § 18a Abs. 7 S. 2 UStG Rechnung, weil die Berichtigungsvorschrift des § 17 UStG für entsprechend anwendbar erklärt wird. Von diesen nachträglichen Änderungen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Der Meldezeitraum für Leistungen nach § 18a Abs. 1 UStG

Rz. 102 Eine ZM nach § 18a Abs. 1 S. 1 UStG ist grundsätzlich für den vorangegangenen abgelaufenen Kalendermonat abzugeben; meldepflichtig ist der Unternehmer i. S. d. § 2 UStG. Dieser Zeitraum ist der jeweilige vom Gesetz so bezeichnete Meldezeitraum (Art. 263 MwStSystRL) für die von der Vorschrift umfassten Lieferungen. Die genannte Verpflichtung besteht allerdings nur, we...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Einführung

Rz. 100 Der Meldezeitraum einer ZM ist der Zeitraum, während dessen Zeitspanne solche Leistungen ausgeführt worden sind, die nach den vorangegangenen Ausführungen meldepflichtige Vorgänge beinhalten. Bis zum 30.6.2010 war dieser Meldezeitraum grundsätzlich das Kalendervierteljahr. Aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben ist der Meldezeitraum seit dem 1.7.2010 für Lieferungen i. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.1 Einführung

Rz. 172 Die ZM nach § 18a UStG stellt einen zentralen Bereich der nationalen Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben zur Schaffung eines innergemeinschaftlichen Kontrollverfahrens bei der USt dar (Rz. 40ff.). Insoweit soll in diesem Zusammenhang mit einem Fokus auf die ZM ein Blick auf die bestehende Regelung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten erfo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Der Zeitpunkt der Erfassung (§ 18a Abs. 8 UStG)

Rz. 144 Von besonderer Bedeutung für einen effektiven Informationsabgleich innerhalb der Staaten der EU ist die zeitliche Zuordnung von innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und sonstigen Leistungen zu einer konkreten ZM. Ein zutreffender Abgleich solcher Leistungen über die Grenzen verschiedener Mitgliedstaaten hinweg ist nur möglich, wenn diese Daten nach einheitlichen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.1 Vorbemerkung

Rz. 156 Die Nichtbeachtung der in § 18a UStG festgelegten Pflichten kann einerseits durch die Finanzbehörde mit den Zwangsmitteln der AO (Rz. 157f.) erzwungen werden, andererseits stellt eine Verletzung bestimmter Pflichten des § 18a UStG auch eine Ordnungswidrigkeit dar. Zu diesem Zweck findet sich in § 26a Abs. 2 Nr. 5 UStG ein eigener Bußgeldtatbestand. Derartiger bußgeldr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Gegenstand und Inhalt der Zusammenfassenden Meldung bei sonstigen Leistungen nach § 18a Abs. 2 UStG

Rz. 90 Eine Verpflichtung zur Erklärung in einer ZM besteht auch bei der Ausführung von bestimmten grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen (Dienstleistungen) an Unternehmer in anderen Mitgliedstaaten; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass nicht alle grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen meldepflichtig sind (Rz. 91).[1] Die zum 1.1.2010 durch das JStG 2009 e...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 10 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Umsätze des gemeinnützigen Reitsportvereins können ggf. entweder nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG (Anhang 5) oder aufgrund unmittelbarer Anwendung von EU-Vorschriften umsatzsteuerbefreit sein (nachfolgend Rz. 20), bei Reitunterricht gegenüber Jugendlichen unter Umständen zudem nach § 4 Nr. 25 UStG (nachfolgend Rz. 20). Zudem sehen § 12 Abs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Der Meldezeitraum für Leistungen nach § 18a Abs. 2 UStG

Rz. 110 Eine ZM für die in § 18a Abs. 2 S. 1 UStG genannten sonstigen Leistungen ist grundsätzlich für das vorangegangene abgelaufene Kalendervierteljahr abzugeben; meldepflichtig ist auch hier der Unternehmer i. S. d. § 2 UStG. Dieser Zeitraum ist der jeweilige vom Gesetz so bezeichnete Meldezeitraum (Art. 263 MwStSystRL) für innergemeinschaftliche sonstige Leistungen. Die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.9 Aufzeichnungen bei innergemeinschaftlichen Erwerben (§ 22 Abs. 2 Nr. 7 UStG)

Rz. 201 Gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG kann der Unternehmer die Steuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen für sein Unternehmen (Erwerbsteuer) als Vorsteuer abziehen. Die der Erwerbsteuer unterliegenden Vorgänge sind in § 1a UStG definiert. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Sachverhalte im kommerziellen Warenverkehr, wie dem Erwerb oder Verbringen vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.1 Allgemeines

Rz. 236 Die nach den Grundsätzen des § 15 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 UStG als Vorsteuer abziehbaren Beträge können – auch wenn sämtliche Voraussetzungen der einzelnen Rechtsnorm erfüllt sind – ganz oder teilweise vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sein. Rz. 237 Der Ausschluss vom Vorsteuerabzug ergibt sich aus § 15 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 UStG. Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist da...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.4 Trennung der Entgelte

Rz. 95 Da das Umsatzsteuerrecht innerhalb der Gruppe der steuerbaren Leistungen steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze unterscheidet und darüber hinaus für die steuerpflichtigen Umsätze unterschiedliche Steuersätze festlegt, ist nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 UStG ersichtlich zu machen, wie sich die Entgelte auf die steuerpflichtigen Umsätze, getrennt nach Steuersätzen, und a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7 Folgen der Nichtbeachtung der Aufzeichnungspflichten

Rz. 76 Das Fehlen oder die Mangelhaftigkeit von Aufzeichnungen nach § 22 UStG führt i. d. R. nicht unmittelbar zur Versagung steuerlicher Ermäßigungen oder Vergünstigungen. Allerdings gibt es Ausnahmen. So sind z. B. die in § 22 Abs. 4f UStG zu führenden Aufzeichnungen materiell-rechtliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der "Konsignationslagerregelung" gem. § 6b UStG;...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Anwendung nur auf Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe

Rz. 9 Die in der Zeit vom 1.1.2014 bis 31.12.2024 anzuwendende Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG a. F. gilt nur für Lieferungen (Inlandslieferungen) von Kunstgegenständen und für den innergemeinschaftlichen Erwerb i. S. d. § 1a UStG von Kunstgegenständen. Die Einfuhr von Kunstgegenständen fällt nicht in den Anwendungsbereich des § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG. Allerding...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Lieferung durch den Urheber oder dessen Rechtsnachfolger (§ 12 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. a UStG a. F.)

Rz. 13 Entgegen der üblichen Systematik der USt ist nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG a. F. die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes in der Zeit vom 1.1.2014 bis 31.12.2024 nur zulässig, wenn ein bestimmter Personenkreis Lieferungen von Kunstgegenständen ausführt oder Kunstgegenstände innergemeinschaftlich erwirbt. Einerseits sind die Urheber der Gegenstände oder deren Rechtsnac...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.4 Erwerb vom Urheber oder dessen Rechtsnachfolger (§ 12 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG a. F.)

Rz. 21 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG a. F. ist in der Zeit vom 1.1.2014 bis 31.12.2024 die Lieferung eines Kunstgegenstandes i. S. d. Nr. 53 der Anlage 2 des UStG dem ermäßigten Steuersatz zu unterwerfen, wenn der betreffende Kunstgegenstand zuvor vom Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert worden ist. Dies bedeutet, dass d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.5 Volle Vorsteuerabzugsberechtigung beim Erwerb des Kunstgegenstands (§ 12 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. b Doppelbuchst. cc UStG a. F.)

Rz. 23 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. b Doppelbuchst. cc UStG a. F. ist die Lieferung eines Kunstgegenstands i. S. d. Nr. 53 der Anlage 2 des UStG in der Zeit vom 1.1.2014 bis 31.12.2024 dem ermäßigten Steuersatz zu unterwerfen, wenn der betreffende Kunstgegenstand den nicht als Wiederverkäufer anzusehenden Unternehmer beim Erwerb zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt hat. E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.3 Vorherige Einfuhr des Kunstgegenstands (§ 12 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. b Doppelbuchst. aa UStG a. F.)

Rz. 19 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. b Doppelbuchst. aa UStG a. F. ist die Lieferung eines Kunstgegenstandes i. S. d. Nr. 53 der Anlage 2 des UStG in der Zeit vom 1.1.2014 bis 31.12.2024 dem ermäßigten Steuersatz zu unterwerfen, wenn der betreffende Kunstgegenstand vom nicht als Wiederverkäufer anzusehenden Unternehmer zuvor in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt worden ist...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Bedeutung der Vorschrift bei Umsätzen vom 1.1.2014 bis 31.12.2024

Rz. 6 Durch die mWv 1.1.2014 in Kraft getretene Neuregelung wurden in der Praxis insbesondere die Lieferung von Sammlungsstücken sowie die Vermietung von Sammlungsstücken und Kunstgegenständen von der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ausgeschlossen. Der gewerbliche Kunsthandel (insbesondere Kunsthändler, Galeristen, Antiquitätenhändler und Kunstauktionatoren) konnte som...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2 Übersicht über die weiteren Ermäßigungstatbestände

Rz. 17 Unter den folgenden weiteren Voraussetzungen, die die Art und Weise des Erwerbs der Kunstgegenstände betreffen, können die nicht als Wiederverkäufer anzusehenden Unternehmer (Rz. 16) in der Zeit vom 1.1.2014 bis 31.12.2024 die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. b UStG a. F. für ihre Lieferungen und innergemeinschaftlichen Erwerbe i. S. d. § 1a UStG in An...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Aufhebung der Vorschrift ab 1.1.2025

Rz. 8a Insbesondere im Kunsthandel und bei Galeristen waren die zum 1.1.2014 eingeführten Einschränkungen der Steuerermäßigung beim Handel mit Kunstgegenständen auf Kritik gestoßen. Diese Kritik fand Gehör bei der von März 2018 bis Herbst 2021 amtierenden Bundesregierung (sog. Große Koalition aus CDU, CSU und SPD). Laut dem Koalitionsvertrag v. 7.2.2018[1] wollte sich die da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehung der Vorschrift zum 1.1.2014

Rz. 1 Durch die Vorschrift wird für Umsätze in der Zeit vom 1.1.2014 bis 31.12.2024 geregelt, dass auf die von bestimmten Unternehmern ausgeführten Lieferungen und getätigten innergemeinschaftlichen Erwerbe von Kunstgegenständen (Nr. 53 der Anlage 2 des UStG) der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist. Die seinerzeit neue Steuerermäßigungsvorschrift ist durch Gesetz v. 26.6.201...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.1 Begriff des Wiederverkäufers

Rz. 16 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. b UStG a. F. unterliegen die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nr. 53 der Anlage 2 des UStG bezeichneten Gegenstände nur dann dem ermäßigten Steuersatz, wenn die Lieferungen unter weiteren Voraussetzungen von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer i. S. d. § 25a Abs. 1 Nr. 1 S. 2 UStG ist. Als ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Anwendung nur auf begünstigte Kunstgegenstände

Rz. 10 Der ermäßigte Steuersatz ist nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG a. F. in der Zeit vom 1.1.2014 bis 31.12.2024 lediglich auf die Lieferungen und innergemeinschaftlichen Erwerbe der in Nr. 53 der Anlage 2 des UStG bezeichneten Gegenstände anzuwenden. Auf Sammlerbriefmarken und dgl. i. S. d. Nr. 49 Buchst. f der Anlage 2 des UStG und auf Sammlungsstücke i. S. d. Nr. 54 der Anl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Praktische Bedeutung der Kommentierung der aufgehobenen Vorschrift

Rz. 8h Da der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG a. F. noch auf Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe von Kunstgegenständen bis 31.12.2024 anzuwenden ist, ist die nachfolgende Kommentierung noch von praktischer Bedeutung für die Jahre 2024 und früher. Dies gilt insbesondere für die Erstellung der USt-Erklärung für das Jahr 2024 und für frühere Jahre s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzbesteuerung der öffen... / 3.1 Vorsteuerabzug

Für den Vorsteuerabzug von jPdöR sind zunächst und vorrangig die allgemeinen Regelungen anzuwenden.[1] Somit ist für die Frage des Vorsteuerabzugs zunächst die Zuordnung zum Unternehmen zu prüfen. Hierfür ist bei jPdöR die Verwendung für 3 mögliche Tätigkeiten zu unterscheiden:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.6 Verstoß gegen die Meldepflicht über innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge (§ 26a Abs. 2 Nr. 6 UStG)

Rz. 162 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 6 UStG wird verwirklicht, wenn einer Rechtsverordnung nach § 18c UStG zuwidergehandelt wird, soweit diese für einen bestimmten Tatbestand auf die Bußgeldvorschrift verweist. Diese Regelung hat folgenden Wortlaut: Zitat 1 Zur Sicherung des Steueraufkommens durch einen Austausch von Auskünften mit anderen Mitgliedstaaten kann ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.5 Verstoß gegen die ordnungsgemäße Abgabe oder die ordnungsgemäße Berichtigung einer Zusammenfassenden Meldung (§ 26a Abs. 2 Nr. 5 UStG)

Rz. 150 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 5 UStG wird verwirklicht, wenn entgegen § 18a Abs. 1 S. 1 und S. 2 UStG eine Zusammenfassende Meldung (ZM) nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgegeben wird oder entgegen § 18a Abs. 10 UStG eine ZM nicht oder nicht rechtzeitig berichtigt wird. Letztlich kann damit nahezu jeder Pflichtverstoß im...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Der subjektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 UStG

Rz. 180 Ordnungswidrig i. S. d. § 26a Abs. 2 UStG handelt nur derjenige, der den objektiven Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit vorsätzlich oder leichtfertig begangen hat. Die Tat kann dabei je nach dem betroffenen Tatbestand des Abs. 1 selten durch ein positives Tun oder überwiegend durch ein Unterlassen verwirklicht werden. Im ersten Fall kann das z. B. die Abgabe einer fa...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Basiswissen Umsatzsteuer / 8.2 Ort der Lieferung bei Fernverkäufen

Wird bei einer Lieferung der Gegenstand durch den Lieferer oder einen von ihm beauftragten Dritten aus dem Gebiet eines Mitgliedstaats in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats oder aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Zollfreigebiete befördert oder versendet, gilt die Lieferung unter weiteren Voraussetzungen dort als ausgeführt, wo die...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Basiswissen Umsatzsteuer / 15.4 Zusammenfassende Meldung

Unternehmer, bei denen eine innergemeinschaftliche Lieferung[1] oder ein innergemeinschaftliches Verbringen[2] vorliegt, müssen außerdem eine Zusammenfassende Meldung erstellen.[3] Dies ist auch erforderlich, wenn der Unternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerpflichtige sonstige Leistungen i. S. v. § 3 a Abs. 2 UStG (Grundregel im B2B-Geschäft bei innergemeinschaftlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Basiswissen Umsatzsteuer / 9.1 Allgemeines

Ein innergemeinschaftlicher Erwerb[1] gegen Entgelt liegt vor, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind[2]: Ein Gegenstand gelangt bei einer Lieferung an den Abnehmer aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats; der Erwerber ist Unternehmer, der den Gegenstand für sein Unternehmen erwirbt, oder eine juristische Person, die nicht Unterne...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Basiswissen Umsatzsteuer / 4.3 Innenumsatz

Warenbewegungen innerhalb des Unternehmens im Inland sind keine Lieferungen, da die Gegenstände nicht in den Verfügungsbereich eines Dritten gelangen. Man bezeichnet einen solchen Vorgang als nichtsteuerbaren Innenumsatz. Hierzu zählt z. B. das Verbringen von Waren in eine andere Betriebsstätte (beachte Ausnahme: innergemeinschaftliche Verbringenstatbestände innerhalb der EU...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisfall Intrahandelsstat... / 5. Innergemeinschaftliches Reihengeschäft

Beispielfall 4: Das deutsche Unternehmen DE bestellt Waren bei dem dänischen Großhändler DK2. Dieser wiederum bestellt bei dem dänischen Produzenten DK1. DK1 versendet die Waren direkt von Dänemark zu DE nach Deutschland. DK1 und DK2 treten mit ihrer dänischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), DE mit seiner deutschen USt-IdNr. auf. DK1 fakturiert an DK2 unter Au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisfall Intrahandelsstat... / 6. Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft

Der Grundsatz der Kongruenz zwischen der umsatzsteuerrechtlichen und statistischen Erfassung bei Reihengeschäften wird allerdings bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften durchbrochen. Beispielfall 5: Das deutsche Unternehmen DE bestellt Waren bei dem niederländischen Großhändler NL. Dieser wiederum bestellt bei dem dänischen Produzenten DK. DK versendet die Waren direk...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Informationen zu Ihren Tax ... / 2 Umsatzsteuer Navigator

Umsatzsteuerliche Fragestellungen schneller, einfacher und effizienter lösen! Zahlreiche steuerliche Sachverhalte können nur korrekt behandelt oder optimal gestaltet werden, wenn sie systematisch in einer Entscheidungsbaum-Logik (ja/nein) geprüft werden. Die Smart Solution Haufe Umsatzsteuer Navigator setzt dies für den Bereich Umsatzsteuer als digitale Lösung um. Ab sofort k...mehr