Fachbeiträge & Kommentare zu Innergemeinschaftliche Lieferung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Keine Lieferung neuer Fahrzeuge

Rz. 59 Ausgenommen von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. ba bis f UStG sind nach dem einleitenden Satzteil der Vorschrift die Lieferungen neuer Fahrzeuge i. S. d. § 1b Abs. 2 und 3 UStG. In diesen Fällen bleibt es bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a UStG, weil der Erwerb neuer Fahrzeuge in anderen Mitgli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 Art. 151 MwStSystRL

Rz. 23 § 4 Nr. 7 UStG beruht auf Art. 151 MwStSystRL .[1] Diese Vorschrift geht zurück auf Art. 15 Nr. 10 der 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der USt (77/388/EWG) v. 17.5.1977[2] in der ab 1.1.1993 geltenden Fassung. Diese Fassung ergibt sich aus den Änderungen durch Art. 1 Nr. 15 und 16 der Richtlinie 91/680/EWG v. 16.12.1991 [3], Art. 1 Nr. 9 vierter und fünfter Spiegelstr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Anwendungsbereich der Befreiungsvorschrift

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 7 UStG sind bestimmte Umsätze an Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags, NATO-Streitkräfte, diplomatische Missionen und zwischenstaatliche Einrichtungen von der USt befreit. Begünstigt sind: Lieferungen (ausgenommen Lieferungen neuer Fahrzeuge) und sonstige Leistungen an andere Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags, die nicht unter die in § 26 Abs. 5 U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Allgemeines – Anwendbarkeit des Verfahrens

Rz. 144 Erbringt ein Unternehmer im Inland Leistungen an die nach Art. 151 MwStSystRL begünstigten Einrichtungen und Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat (Gastmitgliedstaat) ansässig sind, kennt er regelmäßig nicht die im Gastmitgliedstaat geltenden Voraussetzungen und Beschränkungen, die für eine etwaige Steuerbefreiung seiner Leistungen im Inland maßgebend sind. In...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Leistung an andere Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags

Rz. 43 Nach der Gesetzesfassung sind Lieferungen und sonstige Leistungen an andere Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags von der USt befreit. Demnach erstreckt sich die Steuerbefreiung nur auf Leistungen, die an einen NATO-Staat, also an einen Staat, der zu den Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags gehört, als Vertragspartner (Leistungsempfänger) des leistenden Unter...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.1 Zwischenstaatliche Einrichtungen

Rz. 108 Nach dem Gesetzeswortlaut sind Lieferungen und sonstige Leistungen an die im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats ansässigen zwischenstaatlichen Einrichtungen (gemeint sind damit im Wesentlichen die sog. internationalen Organisationen, also Einrichtungen, die aufgrund eines zwischenstaatlichen Abkommens gegründet worden sind und deren Mitglieder Staaten und/oder wiede...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Leistung an Streitkräfte anderer EU-Mitgliedstaaten

Rz. 133 Nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. e sind Lieferungen und sonstige Leistungen an Streitkräfte eines anderen EU-Mitgliedstaates befreit, wenn Streitkräfte an einer Verteidigungsanstrengung teilnehmen, die zur Durchführung einer Tätigkeit der Union im Rahmen des GSVP unternommen wird. Demnach erstreckt sich die Steuerbefreiung nur auf Leistungen, die an Streitkräfte eines EU-...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 52 Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. a UStG müssen vom Unternehmer nachgewiesen werden. Damit setzt die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung prinzipiell sowohl einen vollständigen Belegnachweis als auch einen vollständigen Buchnachweis voraus. Im Hinblick auf die EuGH- und BFH-Rechtsprechung zur Funktion der Beleg- und Buchnachweise bei i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Betroffene Leistungen

Rz. 9 Im Wesentlichen betroffen von § 18j UStG sind die innergemeinschaftlichen Fernverkäufe, die auch bisher schon als sog. Versandhandelsregelung ebenfalls unter § 3c UStG in der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung bekannt sind. Unverändert bleibt es beim Lieferort am Ende der Warenbewegung im Bestimmungsmitgliedstaat gem § 3c Abs. 1 UStG. Allerdings sind ab dem 1.7.2021 i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 Betroffener Unternehmerkreis und zuständige Behörde

Rz. 13 Gem. § 18j Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG kann ein Unternehmer, der Lieferungen über eine elektronische Schnittstelle innerhalb eines Mitgliedstaats nach Maßgabe § 3 Abs. 3a S. 1 UStG erbringt, an dem besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18j UStG teilnehmen. Wie in Rz. 14 genauer dargestellt wird, erweitert diese Vorschrift den Anwendungsbereich des § 18j UStG für Schnitts...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 20 Möglicherweise setzt sich als allgemeine Bezeichnung für dieses Besteuerungsverfahren der Begriff "OSS EU-Schedule" durch. In Abschn. 18j.1 Abs. 1 S. 1 UStAE lautet die vergleichbare deutsche Bezeichnung "One-Stop-Shop – EU-Regelung". Für seit dem 1.7.2021 erbrachte TRFE-Leistungen ersetzt § 18j UStG das Verfahren des § 18h UStG, welches gem. § 27 Abs. 33 UStG nur für ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Art der abzugebenden Steuererklärungen

Tz. 8 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Für gemeinnützige Vereine ist im Regelfall abzugeben: Körperschaftsteuererklärung (Vordruck KSt 1, s. Muster am Ende des Stichworts), wenn ein oder mehrere steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten werden (es gilt das Saldierungsgebot – s. § 64 Abs. 2 AO, Anhang 1b; s. AEAO zu § 64 Abs. 1 AO, Tz. 11, Anhang 2 und für Zweck...mehr

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Anpassung des UStAE zum Jahresende 2024

Kommentar Wie in den Vorjahren hat die Finanzverwaltung zum Jahreswechsel ein abschließendes BMF-Schreiben veröffentlicht, in dem sie an diversen Stellen Überarbeitungen und Anpassungen vornimmt, obwohl der UStAE schon unterjährig umfassend geändert oder ergänzt worden ist. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung de...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.2.3 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr.

Zeile 19 Lieferungen aus dem Inland in einen anderen EU-Mitgliedstaat sind – sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind - steuerfrei. Die Bemessungsgrundlagen dieser innergemeinschaftlichen Lieferungen i. S. d. § 6a Abs. 1 und 2 UStG an Abnehmer mit gültiger USt-IdNr. sind in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in Zeile 19 anzugeben.[1] Die Steuerfreiheit schließt aber den Vo...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.2.4 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-IdNr.

Zeile 20 betrifft die innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge durch Unternehmer an Nichtunternehmer (Privatleute), also Personen ohne USt-IdNr.mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.2.5 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens

Zeile 21 betrifft innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge [1]"außerhalb eines Unternehmens"[2], also durch Privatleute oder Unternehmer, aber bei Letzteren außerhalb des Unternehmens. Praxis-Beispiel Lieferung neuer Fahrzeuge an Privatpersonen Ein Unternehmer liefert ein neues Fahrzeug, das er zunächst seiner Ehefrau für Privatfahrten überlassen hatte, an einen Abneh...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.2.8 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Zeilen 24–29 Die Angaben zu innergemeinschaftlichen Erwerben sind in dem Voranmeldungszeitraum zu machen, in dem die Rechnung ausgestellt wird, spätestens jedoch in dem Voranmeldungszeitraum, in dem der auf den Erwerb folgende Monat endet. In Zeile 24 ist der (ausnahmsweise steuerfreie) innergemeinschaftliche Erwerb der in § 4b UStG bezeichneten Gegenstände einzutragen. Dazu g...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.2.10 Ergänzende Angaben zu Umsätzen

Zeile 33 Bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft [1] werden grundsätzlich folgende Umsätze ausgeführt: Eine innergemeinschaftliche Lieferung des 1. Lieferers in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegenstands beginnt[2] ein innergemeinschaftlicher Erwerb des 1. Abnehmers in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegenst...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 1.6.3 Zusammenfassende Meldung

Der Unternehmer hat bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes Kalendermonats (Meldezeitraum), in dem er innergemeinschaftliche Warenlieferungen oder Lieferungen i. S. d. § 25b Abs. 2 ausgeführt hat, dem BZSt eine Zusammenfassende Meldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Sonstige Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG an Unternehmer im ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.3.1 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Die Zeilen 38–42 erfassen die abziehbaren Vorsteuern, ausgenommen Vorsteuerbeträge, die nach § 24 UStG im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe[1] pauschaliert sind. Abziehbar in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind nur die nach dem deutschen UStG geschuldeten Steuerbeträge. In Deutschland ansässige Unternehmer, die mit ausländischen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.2.2 Umsätze im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

Zeilen 17 und 18 Die Zeilen 17 und 18 gelten nur für Umsätze im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 Abs. 1 UStG unterliegen.[1] Zeile 17 erfasst innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr. in das übrige Gemeinschaftsgebiet.[2] Zeile 18 ist für Unternehmer bestimmt, die im land- und forstwirtschaftliche...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.8 Ergänzende Angaben zu Änderungen der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG

In den Zeilen 51 und 52 sind Angaben zu Minderungen der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer bzw. zur Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge zu machen. Entgegen dem Wortlaut im Vordruck sind nicht sämtliche Fälle der Minderung der Bemessungsgrundlage zu erfassen. Nach den Erläuterungen in der Ausfüllanleitung sollen unter die Meldepflicht lediglich Fälle der Uneinbringlic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 1.3.1 Kleinunternehmer

Kleinunternehmer[1], deren Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Lieferungen, sonstige Leistungen, nicht aber innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhr) steuerfrei sind nach § 19 Abs. 1 UStG, brauchen ab dem 1.1.2025 weder Voranmeldungen noch eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abzugeben. Bislang mussten Kleinunternehmer mindestens eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.2 Umsätze

Anzumelden sind steuerbare (steuerfreie oder steuerpflichtige) Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 UStG.[1] Dies sind die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die der Unternehmer im Inland[2] gegen Entgelt oder als unentgeltliche Wertabgabe im jeweiligen Voranmeldungszeitraum ausgeführt hat (Zeilen 13–23). Hinzu kommen (steuerfreie oder steuerpflichtige) innergemeinschaftli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF-Schreiben v. 15.10.2024... / b) Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen

Geltungsbereich der Verpflichtung: Die Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung gilt nur, wenn es sich beim Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger um einen im Inland oder in einem der in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete ansässigen Unternehmer handelt, also um einen Unternehmer, der in einem dieser Gebiete seinen Sitz, seine Geschäftsleitung, eine Betriebsstätte...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Buch- und Belegnachweis / 3.2.1 Beförderung oder Versendung durch den Lieferanten

Im Gegensatz zu Warenbewegungen in das Drittlandsgebiet im Zusammenhang mit Ausfuhrlieferungen und damit verbundenen Dienstleistungen ist bei innergemeinschaftlichen Lieferungen die Ausstellung einer amtlichen Ausfuhrbescheinigung nicht möglich. An deren Stelle sind gem. § 17b Abs. 2 UStDV Eigenbelege des Lieferanten und Abnehmers getreten: das Rechnungsdoppel mit Angabe der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Buch- und Belegnachweis / Zusammenfassung

Begriff Innergemeinschaftliche Lieferungen sowie Ausfuhrlieferungen sind unter Beachtung der in § 4 Nr. 1b i. V. m. § 6a UStG sowie § 4 Nr 1a i. V. m. § 6 UStG normierten Voraussetzungen umsatzsteuerbefreit. Wichtig für die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit ist, dass der Unternehmer die entsprechenden Voraussetzungen nachweisen kann. Diese Nachweispflicht hat jedoch keinen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Buch- und Belegnachweis / 3.2.2 Versendung durch den Lieferer oder Abnehmer

Bei Einschaltung eines "selbstständigen Beauftragten" des Lieferanten oder des Abnehmers kann der innergemeinschaftliche Lieferer den Belegnachweis ebenfalls mit einer Gelangensbestätigung des Abnehmers oder des eingeschalteten Spediteurs führen.[1] Alternativ und völlig gleichrangig zur Gelangensbestätigung dürfen neben dem Doppel der Rechnung auch genutzt werden[2]: der hand...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Buch- und Belegnachweis / 1 Vollständiger Buch- und Belegnachweis sichert Vertrauensschutz

Nach den Rechtsprechungsgrundsätzen ist zwar der Buch- und Belegnachweis nur ein Indiz und nicht explizit materiell-rechtliche Voraussetzung der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen. Dennoch wird ohne einen formell vollständigen Buch- und Belegnachweis i. S. d. § 6 Abs. 4 UStG i. V. m. §§ 9 und 10 UStDV bzw. § 6a Abs. 3 UStG i. V. m. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer mit grenzü... / 3.3 Lösung

S ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Er bezieht von einem anderen Unternehmer aus einem anderen Mitgliedstaat einen Gegenstand für Zwecke seines Unternehmens. Grundsätzlich unterliegen Einkäufe, die ein Unternehmer für sein Unternehmen von einem anderen Unternehmer bezieht, im Bestimmung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Spediteure / 5.2 Anwendungsfälle und Ausschlusstatbestände für die Fiskalvertretung

Die restriktive Regelung der Fiskalvertretung in Deutschland zeigt folgende Übersicht:[1]mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.7 Ermäßigter Steuersatz für Lieferung und innergemeinschaftlichen Erwerb von Kunstgegenständen (§ 12 Abs. 2 UStG) – neu im Regierungsentwurf

Durch die Aufhebung von § 12 Abs. 2 Nr. 12 und 13 UStG unterliegen die Lieferung, der innergemeinschaftliche Erwerb und die Einfuhr von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken (wie vor 2014) dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Dies ist durch eine unionsrechtliche Änderung zum 1.1.2025 möglich geworden. Auf die Vermietung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken darf der ermäßi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1.3.1 Änderungen des Umsatzsteuerrechts nach Inkrafttreten des Gesetzes

Am Tag nach Verkündung des JStG 2024 (= 6.12.2024) treten diverse Änderungen in Kraft. Dies sind teilweise Korrekturen, die sich aufgrund von fehlerhaften Abstimmungen aus vorigen Gesetzesänderungen ergeben haben (fehlerhafte Verweise auf andere Rechtsnormen). Teilweise handelt es sich um gesetzliche Klarstellungen zu Änderungen, die sich aufgrund der Rechtsprechung und der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 6.1 Wichtige gerichtliche Entscheidungen

Sowohl der EuGH als auch der BFH haben in diversen Verfahren das Umsatzsteuerrecht fortentwickelt. Insbesondere sind hier die folgenden Entscheidungen zu nennen: Zur Organschaft hat der EuGH in einer wichtigen Frage für Entwarnung gesorgt. Unklar war nach einer früheren Entscheidung des EuGH[1], ob Innenumsätze innerhalb eines Organkreises steuerbar sein können oder als nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 3.2 Lieferungen im Versandhandel

Warenbestellungen im Versandhandel, die durch elektronische Schnittstellen ermöglicht werden, ohne dass die o. g. Voraussetzungen der Lieferkettenfiktion nach § 3 Abs. 3a UStG erfüllt sind, müssen aus der Sicht des Anbieters unter umsatzsteuerlichen Gesichtspunkten besonders gründlich geprüft werden. Die Angebote gelten weltweit. Aber gerade deshalb kann eine verlässliche Au...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 12 Informationsbedarf über Forderungsmanagement

Immer mehr Kunden lassen sich immer mehr Zeit mit der Bezahlung ihrer Rechnungen. Zahlungsfristen zwischen 30 und 60 Tagen sind die Regel – totale Forderungsausfälle durch Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit der Kunden auch. Der Steuerberater als Unternehmer (und ausgebildeter Betriebswirt) kann und muss dem Gründer deutlich machen, dass von Anfang an das Forderungsmanagement ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.27.3 Innergemeinschaftliche Lieferungen – Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 719 Art. 138 Abs. 1 MwStSystRL ist neu gefasst worden. Danach setzt die Steuerbefreiung ab 1.1.2020 ausdrücklich voraus, dass der Steuerpflichtige oder die nichtsteuerpflichtige juristische Person, für den bzw. die die Lieferung erfolgt, für Mehrwertsteuerzwecke in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat registriert ist, in dem die Versendung oder Beförderung d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.7.1 Lieferung von Gegenständen

Rz. 141 Art. 32 Unterabs. 1 MwStSystRL enthält den Grundsatz, dass der Ort der Lieferung sich danach bestimmt, wo der Gegenstand sich zum Zeitpunkt des Beginns der Versendung oder Beförderung an den Abnehmer befindet. Die Beförderung oder Versendung kann auch von einem beauftragten Dritten durchgeführt werden. Dieser kann z. B. ein Dienstleister (z. B. Lohnveredelungsunterne...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6.1 Lieferung von Gegenständen

Rz. 107 Art. 14 MwStSystRL regelt den Begriff der Lieferung von Gegenständen. Abs. 1 enthält die Grundsatzdefinition, wonach als Lieferung eines Gegenstands die Übertragung der Befähigung gilt, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen. Bei einer Lieferung muss nicht das rechtliche Eigentum an dem Gegenstand übertragen werden.[1] Die Lieferung eines G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.25 Regelungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr

Rz. 395 Die MwStSystRL enthält (anders noch Art. 28a ff. 6. EG-Richtlinie) die Bestimmungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr, verteilt über die gesamte Richtlinie. Ergänzend dazu bestimmen Art. 402 bis 404 MwStSystRL den Übergangscharakter dieser Bestimmungen. Rz. 396 Art. 20ff. MwStSystRL regeln den Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenstände...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.27.1 Konsignationslagerregelung

Rz. 707 Nach dem alten Unions- und nationalen Recht war das Verbringen von Ware durch einen Unternehmer in sein in einem anderen EU-Mitgliedstaat belegenes Konsignationslager bzw. call-off-stock oder Auslieferungslager als ein innergemeinschaftliches Verbringen einzuordnen, das wie eine innergemeinschaftliche Lieferung grundsätzlich steuerfrei ist. Im Bestimmungsmitgliedstaa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.2 Steuerbefreiungen bei der Einfuhr

Rz. 248 Art. 143 MwStSystRL enthält eine abschließende Aufzählung der Gegenstände, die umsatzsteuerfrei eingeführt werden können. Steuerfrei ist insbesondere die Einfuhr von Gegenständen, deren Lieferung im Inland auf jeden Fall steuerfrei ist, von Gegenständen, die in den RL 69/169/EWG, 83/181/EWG und 2006/79/EG geregelt ist (Reisefreimengen, Kleinsendungen), von Gegenständen,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.7.5 Anforderungen an die Registrierung für MwSt-Zwecke in anderen EU-Mitgliedstaaten (VAT Registration Requirements – VRRs) und einzige Mehrwertsteuer-Registrierung (Single VAT Registration – SVR)

Rz. 1194 Unternehmen, die in anderen Mitgliedstaaten besteuerte Umsätze tätigen, sehen sich nach Auffassung der EU-Kommission nach wie vor mit erheblichen MwSt-Befolgungslasten und -kosten konfrontiert, die ein Hindernis auf dem Binnenmarkt darstellten. Die im Rahmen des E-Commerce-Pakets zum 1.7.2021 entwickelten (oder erweiterten) Regelungen hätten die Registrierungslast f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.27.2 Reihengeschäftsregelung

Rz. 716 Art. 36a MwStSystRL enthält eine erstmalige EU-einheitliche Definition des Reihengeschäfts bzw. die Bestimmung, welcher Lieferung in der Kette die Warenbewegung zugeordnet wird.[1] Rz. 717 Art. 36a MwStSystRL regelt das Reihengeschäft nur für innergemeinschaftliche Warenlieferungen, nicht für Ausfuhr- oder Einfuhrreihengeschäfte. Hier bleibt es grundsätzlich bei der b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.25.1.2.1 Neue Fernverkaufsregelungen

Rz. 665 Die vorherige sog. Versandhandelsregelung für grenzüberschreitende innergemeinschaftliche Versendungslieferungen an Nichtunternehmer, die bei Lieferumfängen oberhalb der von dem jeweiligen Bestimmungsmitgliedstaat festgelegten Lieferschwelle zur Verlagerung des Lieferorts in den Bestimmungsmitgliedstaat führt[1], ist entfallen. An ihre Stelle ist eine neue sog. Fernv...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.7.3 Einführung digitaler Meldepflichten (Digital Reporting Requirements – DRRs)

Rz. 1182 Durch die DRRs wird im Zusammenhang mit der Bekämpfung des aus dem innergemeinschaftlichen Handel resultierenden Mehrwertsteuerbetrugs EU-weit ein transaktionsbezogenes Meldesystem eingeführt, das den EU-Mitgliedstaaten nahezu in Echtzeit Informationen liefern soll. Das System soll zugleich im Einklang mit den erfolgreichen Systemen einiger Mitgliedstaaten stehen, d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.25.4.1 Richtlinie 2019/1995

Rz. 679 Die RL (EU) 2019/1995[1] stellt eine Ergänzung zu dem sog. Digitalpaket zur Modernisierung der Mehrwertbesteuerung des grenzüberschreitenden Onlinehandels in Form der RL Richtlinie (EU) 2017/2455[2] dar. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf der Klärung rechtlicher Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Einbezug elektronischer Plattformen in die mehrwertsteuerliche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.19.5 Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke oder Antiquitäten

Rz. 361 Die Sonderregelung der Margenbesteuerung nach Art. 311ff. MwStSystRL versucht, in Fällen, in denen Gebrauchtgegenstände wieder in den Wirtschaftskreislauf eingebracht werden, eine steuerliche Überbelastung der Lieferungen zu vermeiden. Diese ergibt sich bei Anwendung der Normalregelung dadurch, dass ein gewerblicher Gebrauchtwarenhändler beim Erwerb von Privatpersone...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Rechtsverordnung mit Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie/MwStSystRL

Rz. 481 Der Rat hatte am 17.10.2005 die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 verabschiedet.[1] Durch die Verordnung waren erstmals Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie aufgrund der neuen Rechtsgrundlage in Art. 29a der 6. EG-Richtlinie [2] erlassen worden, die ab 1.7.2006 galten und rechtlich bindend waren. Rz. 482 Die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 ist durch die vom Rat am ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.25.4.2 Verordnung (EU) 2019/2026

Rz. 684 Mit der DVO (EU) 2019/2026,[1] die die MwSt-DVO 282/2011 in der Fassung der VO (EU) 2017/2459[2] ergänzte, wurden insbesondere nähere Bestimmungen zu den Anwendungsfällen der Regelung über die elektronischen Marktplätze sowie zu den Aufzeichnungspflichten des Plattformbetreibers geschaffen. Die in der MwStSystRL enthaltenen Begriffsbestimmungen für "innergemeinschaft...mehr