Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsbilanz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Ausländisches Versicherungsaufsichtsrecht (Abs. 4)

Rz. 3557 [Autor/Stand] Anpassung des Dotationskapitals nach ausländischem Versicherungsaufsichtsrecht. § 26 Abs. 4 BsGaV ist die spiegelbildliche Vorschrift zu § 25 Abs. 5 BsGaV für ausländische Versicherungsbetriebsstätten. Die Vorschrift regelt, dass unter Verweis auf § 13 Abs. 5 BsGaV eine Anpassung des ausländischen Dotationskapitals vorzunehmen ist, wenn sich innerhalb ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Erstellung und Fortschreibung der Hilfs- und Nebenrechnung (Satz 1)

(3) 1 Für eine Betriebsstätte ist zum Beginn eines Wirtschaftsjahres eine Hilfs- und Nebenrechnung aufzustellen, während des Wirtschaftsjahres fortzuschreiben und zum Ende des Wirtschaftsjahres abzuschließen. Rz. 2981 [Autor/Stand] Pflicht zur Aufstellung. Nach § 3 Abs. 1 BsGaV ist für jede Betriebsstätte zu Beginn des Wirtschaftsjahrs eine Hilfs- und Nebenrechnung aufzus...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.20.5 Erfordernisse des inländischen Bankenaufsichtsrechts (§ 20 Absatz 5 BsGaV)

250 Nach § 20 Absatz 5 BsGaV ist die Regelung des § 12 BsGaV entsprechend anzuwenden, allerdings ist hinsichtlich des § 12 Absatz 6 BsGaV auch das inländische Bankenaufsichtsrecht zu berücksichtigen. Denn im Rahmen der Faktoren, die steuerlich Grund für eine Änderung des Dotationskapitals inländischer Bankbetriebsstätten während des laufenden Geschäftsjahrs sein können, ist...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (v) Auswirkungen des ausländischen Bankenaufsichtsrechts (Abs. 5)

(5) 1 § 13 Absatz 5 ist anzuwenden mit der Maßgabe, dass die Höhe des der ausländischen Bankbetriebsstätte zuzuordnenden Dotationskapitals auch anzupassen ist, soweit dies das ausländische Bankenaufsichtsrecht erfordert. 2 Im Übrigen gilt § 13 sinngemäß. Rz. 3449 [Autor/Stand] Anwendung des § 13 BsGaV. Nach § 21 Abs. 5 BsGaV ist die allgemeine Regelung des § 13 BsGaV (Anm. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Zuordnung von Vermögenswerten (Abs. 1)

Rz. 3535 [Autor/Stand] Modifizierte Kapitalaufteilungsmethode für Versicherungsunternehmen. Für Versicherungsbetriebsstätten weicht die Bestimmung des Dotationskapitals wesentlich von der Vorgehensweise im Rahmen der allgemeinen Betriebsstättengewinnaufteilung nach Abschnitt 1 der BsGaV ab. Nach § 12 BsGaV ist einer inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmen...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.20.1 Funktions- und risikogewichtete Kapitalaufteilungsmethode für die inländische Bankbetriebsstätte eines ausländischen Kreditinstituts (§ 20 Absatz 1 BsGaV)

233 Ausgangspunkt für die Zuordnung von Dotationskapital zu inländischen Bankbetriebsstätten ist das Eigenkapital des ausländischen Kreditinstituts, denn auch für inländische Bankbetriebsstätten ist grundsätzlich die funktions- und risikogewichtete Kapitalaufteilungsmethode anzuwenden, die wegen bestimmter Besonderheiten aus dem Bankenaufsichtsrecht in § 20 Absatz 1 Satz 1 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (v) Anwendung der Regelungen des § 12 BsGaV (Abs. 5)

(5) 1 § 12 Absatz 6 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Höhe des der inländischen Bankbetriebsstätte zuzuordnenden Dotationskapitals auch anzupassen ist, soweit dies das inländische Bankenaufsichtsrecht erfordert. 2 Im Übrigen gilt § 12 sinngemäß. Rz. 3440 [Autor/Stand] Anwendung des § 12 BsGaV. Nach § 20 Abs. 5 BsGaV ist die allgemeine Regelung des § 12 BsGaV entsprec...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Kapitalaufteilungsmethode (Abs. 1)

(1) Einer inländischen Betriebsstätte eines nach ausländischem Recht buchführungspflichtigen oder tatsächlich Bücher führenden, ausländischen Unternehmens ist zum Beginn eines Wirtschaftsjahres derjenige Anteil am Eigenkapital des Unternehmens zuzuordnen, der ihrem Anteil an den Vermögenswerten sowie den Chancen und Risiken im Verhältnis zum übrigen Unternehmen entspricht (...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Regelungsumfang des § 1 Abs. 5

Rz. 2811 [Autor/Stand] § 1 als einseitige Korrekturvorschrift. Tatbestandsvoraussetzung einer Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 aufgrund einer Geschäftsbeziehung zwischen rechtlich selbständigen nahestehenden Unternehmen ist die Minderung der Einkünfte eines unbeschränkt oder beschränkt Stpfl. (Anm. 149). Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 1, die in der gedanklichen Korrektur der...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 9. BMF, Schr. v. 29.9.2004 – IV B 4 - S 1300 - 296/04, BStBl. I 2004, 917 (Grundsätze der Verwaltung zur Bestimmung des Dotationskapitals bei Betriebsstätten international tätiger Kreditinstitute [Verwaltungsgrundsätze – Dotationskapital])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Bestimmung des Dotationskapitals bei Betriebsstätten international tätiger Kreditinstitute Folgendes: Inhaltmehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 37. BMF, Schr. v. 3.12.2020 – IV B 5-S 1341/19/10018:001 – DOK 2020/1174240, BStBl. I 2020, 1325 (Verwaltungsgrundsätze 2020)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Mitwirkungspflichten sowie Schätzung von Besteuerungsgrundlagen und Zuschlägen Folgendes:mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 1.2 Temporäre Differenzen

Temporäre Differenzen sind Differenzen zwischen dem Wert eines Vermögensgegenstands oder einer Schuld laut Handelsbilanz und Steuerbilanz, die sich künftig wieder umkehren lässt, d. h. sie sind zeitlich begrenzt. Praxis-Beispiel Drohverlustrückstellung Eine Drohverlustrückstellung führt zu einer temporären Differenz zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz, weil es steuerlich e...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 1.1 Allgemeines

Latente Steuern zeigen in der Handelsbilanz künftige Änderungen der Ertragsteuern, die sich aus den Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Werten von Bilanzposten ergeben. Sie werden auf Unterschiedsbeträge zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz gebildet, wenn die Differenzen temporär oder quasi-permanent sind. Darüber hinaus können aktive latente S...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / Zusammenfassung

Überblick Latente Steuern zeigen in der Handelsbilanz künftige Änderungen von Ertragsteuern, die sich aus den Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Werten von Bilanzposten (Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten) ergeben. Der Ansatz latenter Steuern hat zum Ziel, den Steueraufwand in der Handelsbilanz so darzustellen, als wär...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 1.5 Ermittlung und Ausweis aktiver und passiver latenter Steuern

Aktive latente Steuern ergeben sich, wenn der handelsrechtliche Wert bei Vermögensgegenständen kleiner ist als der steuerliche Wert oder wenn der Wert der Verbindlichkeiten und Rückstellungen laut Handelsbilanz größer ist als der steuerliche Wertansatz. Passive latente Steuern entstehen hingegen, wenn der handelsrechtliche Wertansatz bei Vermögensgegenständen größer ist als der ...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 1.4 Quasi-permanente Differenzen

Bei Quasi-permanenten Differenzen handelt es sich um Unterschiedsbeträge, die zwar zeitlich begrenzt sind, deren Abbau jedoch von den Dispositionen des Unternehmens abhängig ist bzw. erst bei Liquidation des Unternehmens erfolgt. Kurz gesagt, quasi-permanente Differenzen kehren sich erst am Ende der Lebenszeit eines Unternehmens oder durch unvorhersehbare Umstände um; die Um...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 2 Anwendung und größenabhängige Erleichterungen

Kleine Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften nach § 264a HGB sind von der Anwendung der Vorschrift zu den latenten Steuern nach § 274 HGB durch § 274a Nr. 4 HGB befreit. Dennoch kann eine Bildung einer Steuerrückstellung für latente Steuern nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB erforderlich sein. Die Frage, ob es bei Vorliegen der Voraussetzung für eine Rückstellung ...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 4.1 Sonderbetriebsvermögen

Nach h. M. ist das Sonderbetriebsvermögen nicht in die Ermittlung von latenten Steuern auf Ebene der Personengesellschaft einzubeziehen. Dieses Sonderbetriebsvermögen gehört nicht zum Gesamthandsvermögen[1] und es steht ihm kein handelsrechtlicher Wertansatz gegenüber.[2] Das Sonderbetriebsvermögen ist nur steuerlich der Personengesellschaft zuzurechnen. Die Vermögensgegenst...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 4.3 Abgrenzung latenter Steuern auf Ebene der Personengesellschaft

Personengesellschaften unterliegen als Steuersubjekt nur der Gewerbesteuer. Folglich ist auf Ebene der Personengesellschaft eine Abgrenzung latenter Steuern nur für gewerbesteuerliche Zwecke vorzunehmen und dort zu buchen. Der Steuersatz ergibt sich in Abhängigkeit vom individuell anzuwendenden Gewerbesteuerhebesatz, der bei der Bewertung der temporären Differenzen zu berück...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 4 Besonderheiten bei der Ermittlung latenter Steuern im Einzelabschluss von Personengesellschaften

Für Personengesellschaften gelten die allgemeinen Grundsätze für die Abgrenzung latenter Steuern nur für die Gewerbesteuer. Dies bedeutet, dass latente Steuern auf temporäre Wertunterschiede zwischen steuerlicher Gesamthandelsbilanz und Handelsbilanz grundsätzlich abzugrenzen sind. Dabei sind auch Unterschiede zu berücksichtigen, die sich erst bei Aufgabe oder Veräußerung de...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 6.4 Outside Basis Differences

Bei Outside Basis Differences handelt es sich um Differenzen zwischen dem Nettovermögen laut Handelsbilanz, mit dem eine Gesellschaft in den Konzernabschluss einbezogen wird, und dem Beteiligungsbuchwert laut Steuerbilanz des Mutterunternehmens, das der Gesellschaft übergeordnet ist. Von einer Abgrenzung latenter Steuern betreffend Outside Basis Differences wird bei Beteiligu...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 6.1 Abgrenzung latenter Steuern

Werden Personengesellschaften als Tochtergesellschaften in einen Konzernabschluss einbezogen und ist eine Kapitalgesellschaft als Konzernunternehmen übergeordnet, sind latente Steuern auf temporäre Differenzen für Zwecke der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer abzugrenzen. Es besteht die Möglichkeit, dass die Abgrenzung der latenten Steuern bereits auf Ebene der Persone...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 4.2 Ergänzungsbilanzen

Mehrheitlich wird der Einbezug von Ergänzungsbilanzen für die Abgrenzung von latenten Steuern auf Ebene der Personengesellschaft befürwortet. Begründet wird dies damit, dass Ergänzungsbilanzen Einfluss nehmen auf den steuerlich abzugsfähigen Betrag eines Vermögenswerts. Würde der handelsrechtliche Buchwertansatz nur dem steuerlichen ohne Berücksichtigung der Ergänzungsbilanz...mehr

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Homepage und Domain / 4.2 Handelsbilanz: Bilanzierung und Bewertung

4.2.1 Bilanzierung und Ausweis einer Domain-Adresse Eine Domain-Adresse ist ein immaterieller Vermögensgegenstand. Zu den Vermögensgegenständen gehören neben Gegenständen alle vermögenswerten Vorteile des Betriebs, die allein oder mit dem Betrieb verkehrsfähig sind. Eine Domain ist verkehrsfähig, denn für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit eines Vermögensgegenstands ist de...mehr

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Homepage und Domain / 6.2 Handelsbilanz

6.2.1 Welche Aufwendungen dürfen im Fall der Herstellung aktiviert werden? Handelsrechtlich besteht für eine selbst geschaffene Software des Anlagevermögens ein Aktivierungswahlrecht nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB. Danach darf eine in der Entwicklung befindliche Software, die dem Anlagevermögen zuzuordnen ist, (wahlweise) aktiviert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erf...mehr

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Homepage und Domain / 5.1 Handelsbilanz

Ein Webserver-Rechner ist die technische "Hardwarebasis" für eine Homepage-Software. In der Regel verfügen nur Unternehmen mit eigener IT-Abteilung über die internen Ressourcen zum Betrieb eines "Webservers "- bestehend aus Webserver-Rechner und Webserver-Software –, da der sichere Betrieb eines Webservers im Internet einiges an technischem Know-how voraussetzt. Daher bezieh...mehr

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Homepage und Domain / 6.3 Ansatz und Bewertung in der Steuerbilanz

Eine entgeltlich erworbene Homepage-Software ist in die Steuerbilanz zu übernehmen. Als immaterieller Vermögensgegenstand kann eine Homepage-Software in der Steuerbilanz nur linear abgeschrieben werden. Die amtlichen Abschreibungstabellen äußern sich zur Nutzungsdauer für Software noch nicht. Die oben im handelsrechtlichen Teil dargestellten Grundsätze zur Schätzung einer Nu...mehr

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Homepage und Domain / 6.2.3 Welche Aufwendungen dürfen handelsrechtlich im Fall von Mischformen aktiviert werden?

Neben den gerade beschriebenen Formen der Anschaffung einerseits und der Herstellung andererseits gibt es Mischformen. Dabei wird eine erworbene Standardsoftware zum Betrieb einer Homepage durch einen externen Dienstleister nur noch betriebsbereit "gemacht", indem z. B. notwendige Zugänge geschaffen werden und die Homepage-Software so konfiguriert wird, dass sie im Sinne des...mehr

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Homepage und Domain / 6.2.5 Welche Aufwendungen dürfen handelsrechtlich bei der Miete einer Homepage-Software aktiviert werden?

Einfache Internetpräsenzen können ggf. auch mit einer "angemieteten" Homepage-Software betrieben werden. In diesem Fall zahlt der Unternehmer für die Nutzung einer Software zur Einrichtung und Pflege seiner Homepage von einem entsprechenden Softwaredienstleister ein laufendes Entgelt. Diese Software ist mandantenfähig und wird von dem Softwaredienstleister vielen Kunden glei...mehr

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Homepage und Domain / 6.2.4 Abschreibung einer aktivierten Homepage-Software

Nach § 253 Absatz 3 Satz 1 HGB sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Vermögensgegenstände um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Eine Homepage-Software ist ein abnutzbarer immaterieller Vermögensgegenstand und daher über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Dabei ist der Zeitraum zugrunde zu legen, über den die Homepage-Software genutzt wird. Die Nutzun...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Homepage und Domain / 6.2.1 Welche Aufwendungen dürfen im Fall der Herstellung aktiviert werden?

Handelsrechtlich besteht für eine selbst geschaffene Software des Anlagevermögens ein Aktivierungswahlrecht nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB. Danach darf eine in der Entwicklung befindliche Software, die dem Anlagevermögen zuzuordnen ist, (wahlweise) aktiviert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind[1]: Durch die angefallenen Aufwendungen entsteht am Ende des Entw...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Homepage und Domain / 4.2.2 Bewertung einer Domain-Adresse

Eine Domain-Adresse gilt (derzeit) – im Gegensatz zu einer Software – grundsätzlich als wirtschaftlich nicht abnutzbar. Daher gilt die Nutzung einer Domain-Adresse als nicht zeitlich begrenzt. Aufwendungen für den Domain-Namen sind daher Anschaffungskosten für einen nicht abnutzbaren immateriellen Vermögensgegenstand des Anlagevermögens. Demzufolge dürfen die damit verbunden...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Homepage und Domain / 6.2.2 Welche Aufwendungen sind im Fall der Anschaffung handelsrechtlich zu aktivieren?

Eine entgeltlich erworbene Homepage-Software ist in Höhe der Anschaffungskosten als immaterieller Vermögensgegenstand unter der Bilanzposition "Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten" zu aktivieren. Die Anschaffungskosten können auf das Konto "EDV-Software" (SKR03: 0027: SKR04: 1...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Homepage und Domain / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Dienstleister erstellt eine Homepage

Die Müller GmbH gestaltet im Jahr 01 ihre Homepage neu. Dazu beauftragt sie eine Werbeagentur mit der grafischen Konzeption der Webseite, woraus sich Anforderungen an die Hard- und Software ableiten. Außerdem fotografiert die Agentur die Produkte der Müller GmbH und gestaltet die Werbetexte zu den Produkten und Unternehmensdaten, um diese auf der neu zu erstellenden Homepage...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Homepage und Domain / 4.2.1 Bilanzierung und Ausweis einer Domain-Adresse

Eine Domain-Adresse ist ein immaterieller Vermögensgegenstand. Zu den Vermögensgegenständen gehören neben Gegenständen alle vermögenswerten Vorteile des Betriebs, die allein oder mit dem Betrieb verkehrsfähig sind. Eine Domain ist verkehrsfähig, denn für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit eines Vermögensgegenstands ist dessen abstrakte Veräußerbarkeit maßgebend. Eine Verä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung / 8.1 Was für AfA und Nutzungsdauer gilt

Auch für die AfA gilt der Maßgeblichkeitsgrundsatz der Handelsbilanz für die Steuerbilanz des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG. Er wird jedoch durch § 5 Abs. 6 EStG eingeschränkt. Danach sind bei der Gewinnermittlung u. a. die einkommensteuerlichen Vorschriften über die AfA zu befolgen. Handelsrechtlich werden die lineare Abschreibung, die degressive Abschreibung, die Leistungsabschrei...mehr

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Abschreibung / 8.2 Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit

Das in § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG a. F. geregelte Prinzip der umgekehrten Maßgeblichkeit gab vor, dass steuerrechtliche Wahlrechte bei der Gewinnermittlung in Übereinstimmung mit der handelsrechtlichen Jahresbilanz auszuüben sind. Danach war ein steuerrechtliches Wahlrecht nur ausübbar, wenn es spiegelbildlich in der Handelsbilanz nachvollzogen wurde. Die umgekehrte ("formelle")...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.4.1 Allgemeine Hinweise

Immateriell sind die Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter, die nicht durch unmittelbare Anschauung erfahrbar sind. Immaterielle Vermögensgegenstände bereiten bei der Bilanzierung oft Schwierigkeiten, weil sie abstrakt und wenig fassbar sind. Sie sind vor allem durch ihre fehlende "Körperlichkeit" gekennzeichnet und gelten als unsichere Werte. Zu ihnen zählen z. B. Patente, ...mehr

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Abschreibung / 6 Welche Abschreibungsmethoden gibt es?

§ 253 Abs. 3 Satz 1 und 2 HGB überlässt die Art der Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die Nutzungsdauer, also die Abschreibungsmethode, prinzipiell dem Ermessen des Kaufmanns. In der Handelsbilanz sind sämtliche Abschreibungsmethoden zulässig, die den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen.[1] Handelsrechtlich sind alle Verfahren, M...mehr

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Abschreibung / 2.4 AfaA und Teilwertabschreibung

Bei abnutzbaren und nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sind handelsrechtlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zwingend vorzunehmen. Als solche außerplanmäßigen Abschreibungen kennt das Steuerrecht zum einen die "Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung" (AfaA nach § 7 Abs. 1 Satz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung / 2.3 Steuergesetzliche Spezialregelung für Sammelposten

§ 6 Abs. 2a Satz 1 EStG räumt ein steuerliches Wahlrecht ein, für die Anschaffung, Herstellung oder Einlage bzw. Zuführung bei Betriebseröffnung neuer oder gebrauchter selbständig nutzungsfähiger abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne die darin enthaltene Vorsteuer jeweils 250 EUR, aber nicht 1.000 EUR übe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung / 2.2 Spezielle Abschreibungsregelung für GWG

§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG räumt für die Anschaffung, Herstellung oder Einlage bzw. Zuführung bei Betriebseröffnung neuer oder gebrauchter selbständig nutzungsfähiger abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ein Wahlrecht zwischen Sofortabzug und Verteilung des Aufwands (bei Einlagen des fiktiven Aufwands) ein. Das Wahlrecht gilt für Wirtschaftsgüter, deren A...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.2.4 Überleitung auf die Steuerbilanz

Rz. 32 Neben der Überleitung zwischen IFRS- und HGB-Jahresabschluss ist weiterhin eine Entscheidung über die Art der Ableitung der Steuerbilanz zu treffen. Aufgrund der generellen Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz[1] kann – ungeachtet der spätestens mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz zu beobachtenden verstärkten Auflösung des engen Zusammenhangs zw...mehr

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Abschreibung: Nachholungsmö... / 2.2 Buchungstechnik bei unzulässiger Nachholung

Buchungstechnisch wird unter Durchbrechung des Bilanzenzusammenhangs der Buchwert des betreffenden Wirtschaftsguts in der Anfangsbilanz des Wirtschaftsjahrs, dessen Gewinn zu ermitteln ist, erfolgsneutral durch einen entsprechend niedrigeren Ansatz berichtigt. Das Wirtschaftsgut wird also in der Steuerbilanz mit dem Wert angesetzt, der sich bei zutreffender AfA-Vornahme erge...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 3.3 Handelsrechtliche und steuerliche Wahlrechte

Rz. 37 Wahlrechte, die sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich bestehen, können aufgrund des § 5 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz EStG in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz unterschiedlich ausgeübt werden: Ein Beispiel stellen die Verbrauchsfolgeverfahren (§ 256 HGB, § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG) dar:[1] Nach § 256 HGB kann für den Wertansatz gleichartiger Vermögensgegenstä...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 3.1 Maßgeblichkeit

Rz. 33 Nach § 5 Abs. 1 EStG ist für den Schluss des Wirtschaftsjahrs das Betriebsvermögen anzusetzen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 EStG), das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist, es sei denn, im Rahmen der Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts wird oder wurde ein anderer Ansatz gewählt (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG). § 5 Abs. 1 Sätze 2 und 3 E...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 3.2 Steuerliche Wahlrechte

Rz. 36 Wahlrechte, die nur steuerrechtlich bestehen, können unabhängig vom handelsrechtlichen Wertansatz ausgeübt werden (§ 5 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz EStG). Die Ausübung des steuerlichen Wahlrechts wird insoweit nicht nach § 5 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG durch die Maßgeblichkeit des handelsrechtlichen Wertansatzes beschränkt. Dabei sind allerdings die Grundsätze ordnung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verlustabzugsverbot gemäß § 4 Abs. 6 Satz 6 UmwStG 2006 bei Verschmelzung mit steuerlicher Rückwirkung

Leitsatz 1. Die Vorschrift des § 4 Abs. 6 Satz 6 Alternative 2 des Umwandlungssteuergesetzes in der im Streitjahr 2015 anwendbaren Fassung (UmwStG 2006), nach der ein Übernahmeverlust außer Ansatz bleibt, ist für im Privatvermögen und im Betriebsvermögen gehaltene Anteile an der übertragenden Körperschaft anwendbar. 2. Ein für den Abzug des Übernahmeverlusts schädlicher Antei...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Wartungsrücks... / 3.1 Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten

Gem. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB sind in der Handelsbilanz u. a. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Die daraus resultierende Passivierungspflicht gehört zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und war nach Auffassung des BFH nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG auch für die Steuerbilanz zu beachten. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten setzen entwede...mehr