Temporäre Differenzen sind Differenzen zwischen dem Wert eines Vermögensgegenstands oder einer Schuld laut Handelsbilanz und Steuerbilanz, die sich künftig wieder umkehren lässt, d. h. sie sind zeitlich begrenzt.

 
Praxis-Beispiel

Drohverlustrückstellung

Eine Drohverlustrückstellung führt zu einer temporären Differenz zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz, weil es steuerlich ein Ansatzverbot für Drohverlustrückstellung gem. § 5 Abs. 4a EStG gibt. Bei Verbrauch der handelsrechtlichen Rückstellung in den Folgejahren kehrt sich die Differenz zwischen dem Wertansatz laut Handelsbilanz und Steuerbilanz um. Die Differenz ist also temporär, weil sie sich im Zeitablauf wieder ausgleicht.

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