Personengesellschaften unterliegen als Steuersubjekt nur der Gewerbesteuer. Folglich ist auf Ebene der Personengesellschaft eine Abgrenzung latenter Steuern nur für gewerbesteuerliche Zwecke vorzunehmen und dort zu buchen. Der Steuersatz ergibt sich in Abhängigkeit vom individuell anzuwendenden Gewerbesteuerhebesatz, der bei der Bewertung der temporären Differenzen zu berücksichtigen ist.

 
Praxis-Beispiel

Ermittlung Steuersatz

Aus unterschiedlichen Wertansätzen in der Handels- und Steuerbilanz ergibt sich eine Differenz von 10.000 EUR, die aktive latente Steuern auslöst. Die A KG hat unter Berücksichtigung des entsprechenden Hebesatzes der Gemeinde, in der sie ansässig ist, einen Gewerbesteuersatz von 14 % ermittelt. Folglich ergeben sich aktive latente Steuern von 14 % von 10.000 EUR = 1.400 EUR. Aufgrund des Aktivierungswahlrechts kann die A KG aktive latente Steuern in ihrer Handelsbilanz von 1.400 EUR ausweisen.

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