Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsbilanz

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 66 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Arnold (2011), Technische Umsetzung des Datenschemas und der Datenübermittlung durch die Finanzverwaltung, in: Althoff et al. (Hrsg.), Die neue E-Bilanz, Freiburg, S. 50–73. BAnz Verlag (2021), Arbeitshilfe für die Einreichung von Jahresabschlüssen/Finanzberichten im XBRL-Format, URL: https://publikations-plattform.de/sp/i18n/doc//D008.pdf?doc...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.2 Wirkungsbreite

Rz. 66 Je mehr Rechenwerke durch eine bilanzpolitische Maßnahme berührt werden, desto größer ist deren Wirkungsbreite. Als "Rechenwerke" sind dabei anzusehen: Handelsbilanz, Steuerbilanz, Ermittlung des gemeinen Werts von Gesellschaftsanteilen, Konzernbilanz nach HGB und ggf. IFRS, betriebsinterne Ergebnisrechnung; in diesem Zusammenhang sind auch die Steuererklärungen der A...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.1 Ziele im Rahmen der generellen Unternehmenspolitik

Rz. 3 Bilanzpolitik ist Bestandteil der Unternehmenspolitik. Sie stellt ein Instrument zur Realisierung der unternehmerischen Zielsetzungen dar. Deshalb verfügt bilanzpolitisches Agieren über keinen Selbstzweck, sondern Bilanzpolitik ist vielmehr ein Mittel, um übergeordnete Ziele zu erreichen.[1] In den meisten Fällen ist die Bilanzpolitik ein Instrument betrieblicher Teilp...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.2.3 Bewertungsalternativen

Rz. 49 Bei den Bewertungsalternativen geht es um die Frage, mit welchen Wertansätzen die in der Bilanz erfassten Posten ausgewiesen werden sollen. Dabei bestehen grundsätzlich die in Abbildung 5 und Abbildung 6 mit Beispielen zusammengestellten Gestaltungsmöglichkeiten. Eine gewinnerhöhende Bilanzpolitik erfordert höhere Aktivierungen bzw. niedrigere Passivierungen; das Umgek...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.2.2 Bilanzierungsalternativen

Rz. 45 Bei den Bilanzierungsalternativen geht es – wie bereits dargelegt – um die Frage, ob bestimmte Vermögens- oder Schuldposten in die Bilanz aufgenommen, d. h. aktiviert oder passiviert werden sollen. Unter Berücksichtigung von Wahlrechten und Spielräumen ergeben sich in der HGB-Rechnungslegung grundsätzlich die aus Abbildung 4 ersichtlichen Gestaltungsmöglichkeiten:mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 4.1 Vorbemerkungen

Rz. 22 Für steuerliche Zwecke muss ein Kaufmann keine (Steuer-)Bilanz aufstellen. Es genügt, wenn er bei dem Finanzamt lediglich eine unter Beachtung der steuerlichen Normen korrigierte Handelsbilanz einreicht.[1] Dennoch wird gemeinhin von der Steuerbilanz gesprochen.[2] Die Steuerbilanz und die Handelsbilanz weisen – bedingt durch die Maßgeblichkeit – eine enge Verzahnung ...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.3 Zielkonflikte

Rz. 17 Da Bilanzpolitik meistens mehrere Ziele gleichzeitig verfolgt, können zwischen den verschiedenen Zielen Widersprüche – Zielkonflikte – entstehen. Dabei lassen sich insbesondere die folgenden Arten von Zielkonflikten unterscheiden: Zielkonflikte zwischen den einzelnen an der Unternehmung beteiligten Gruppen: Beispielsweise zählt hierzu der Konflikt zwischen Anteilseigne...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.2.1 Wahlrechte und Ermessensspielräume

Rz. 40 Bei den im Rahmen der Bilanzierung und Bewertung gegebenen Gestaltungsmöglichkeiten kann zwischen (echten) Wahlrechten in Bilanzierung und Bewertung und Ermessenspielräumen unterschieden werden. Von einem (echten) Wahlrecht spricht man, wenn an einen gegebenen Tatbestand mindestens 2 verschiedene, eindeutig fixierte Rechtsfolgen anknüpfen, die sich gegenseitig ausschl...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.1 Vorbemerkung

Rz. 63 Eine bestimmte bilanzpolitische Wirkung kann i. d. R. durch eine Mehrzahl von Mitteln erreicht werden. Deshalb ist eine Auswahl zu treffen. Bei der Entscheidung, welche Mittel zum Einsatz kommen, darf man nicht nur deren unmittelbare Wirkungen, z. B. die beabsichtigte Veränderung des Ergebnisausweises, berücksichtigen. Vielmehr kommt es darauf an, die zu ergreifenden ...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.1 Grundsätzliche Überlegungen

Rz. 73 Beweglich zu handhabende, flexible Mittel sind für die Bilanzpolitik von größter Wichtigkeit. Mittel mit solchen Eigenschaften ermöglichen es, auf sich verändernde Unternehmenslagen rasch und situationsgerecht zu reagieren. Dabei ist "Flexibilität" in diesem Zusammenhang ein vielschichtiges Phänomen, das u. a. folgende Gesichtspunkte umfasst: Bindungswirkung: Hier geht...mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 4.2 Das Wirtschaftsgut

Rz. 23 In der Handelsbilanz stehen sich als Bewertungsobjekte im Wesentlichen einzelne Vermögensgegenstände und einzelne Schulden gegenüber. Hingegen bezeichnet das Steuerrecht ein einzelnes Bewertungsobjekt als Wirtschaftsgut.[1] Der Begriff des Wirtschaftsguts – der gesetzlich nicht definiert ist – umfasst Sachen und Rechte, darüber hinaus aber auch "tatsächliche Zustände,...mehr

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Anlagespiegel / Anlagegitter / 3.2.1 Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter

Rz. 46 Zur selbstständigen Nutzung fähige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um darin enthaltene Vorsteuer, 800 EUR nicht übersteigen, dürfen seit dem Wirtschaftsjahr 2018 (vorher 410 EUR) steuerrechtlich nach § 6 Abs. 2 EStG als sog. geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sofort abgesetzt werden, was in...mehr

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Anlagespiegel / Anlagegitter / 4 Steuerliche Notwendigkeit zur Führung eines Anlagespiegels

Rz. 61 Der Anlagespiegel nach Handelsrecht unterscheidet sich von dem nach Steuerrecht durch einige steuerliche Bilanzierungsvorbehalte sowie durch das Verbot der Übernahme rein steuerlicher Werte in die Handelsbilanz. Es kommt ggf. zu Abweichungen bei den Herstellungskosten und selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter sind steuerlich nicht ansatzfähig. Damit geht di...mehr

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Anlagespiegel / Anlagegitter / 2.3.5 Zuschreibungen des Geschäftsjahres

Rz. 29 Unter einer Zuschreibung wird eine rein wertmäßige Erhöhung der Gegenstände des Anlagevermögens verstanden. Zuschreibungen sind als Korrektur der in den Vorjahren durchgeführten Abschreibungen zu interpretieren. I. d. R. handelt es sich um eine Korrektur von vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen, bei denen der Abschreibungsgrund entfallen ist. Es können aber a...mehr

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Forderungen: Sonderfälle un... / Zusammenfassung

Überblick Forderungen sind Ansprüche eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner. Sie sind meist auf Geld gerichtet. Forderungen sind in der Handelsbilanz als Vermögensgegenstand und in der Steuerbilanz als Wirtschaftsgut zu aktivieren. Insbesondere Forderungen, die zivilrechtlich im abgelaufenen Wirtschaftsjahr entstanden sind, unterliegen der Aktivierungspflicht. Der Zeitpu...mehr

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Forderungen: Sonderfälle un... / 2.1 Allgemeines

Forderungen sind mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. Teilwert zu bewerten. Sie sind typisches Umlaufvermögen, soweit es sich nicht um langfristige Ausleihungen handelt. Teilwertabschreibungen kommen insbesondere bei Forderungen mit zweifelhafter Zahlungsfähigkeit des Schuldners in Betracht. Handelsrechtlich gilt für Umlaufvermögen das s...mehr

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Forderungen: Sonderfälle un... / 1.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Lieferungs- und Leistungsforderungen sind Ansprüche aus zweiseitigen Verträgen, die im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens geschlossen wurden. Sie entstehen aus Geschäften, die für das jeweilige Unternehmen typisch sind und basieren auf Lieferungs-, Werk- oder Dienstleistungsverträgen. Ansprüche auf Grundlage untypischer Geschäfte, wie z. B. Schadensersat...mehr

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Drohverlustrückstellung / 2.2 Bewertung der Drohverlustrückstellung in der Handelsbilanz

Die Bewertung der Rückstellung für drohende Verluste richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften über die Rückstellungsbewertung. Bewertungsmaßstab ist der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu schätzende notwendige Erfüllungsbetrag. Die Bewertung einer Drohverlustrückstellung bemisst sich nach dem sog. Verpflichtungsüberschuss, der Saldogröße zwischen Aufwand u...mehr

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Drohverlustrückstellung / 2.1 Handelsrechtliche Pflichtrückstellung

Handelsrechtlich sind Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Pflichtrückstellungen. Aus Gründen des Gläubigerschutzes sind nach dem Imparitätsprinzip unrealisierte Gewinne nicht, unrealisierte Verluste hingegen auszuweisen. Diese Aufwandsüberschüsse aus schwebenden Geschäften können bilanziell als Rückstellung zu passivieren sein.[1] Wichtig Sachliche...mehr

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Steuerrückstellung / 1 Ansatz in der Handels- und Steuerbilanz

Steuerrückstellungen sind für betriebliche Steuerschulden und Steuernachforderungen an Ertragsteuern, wie Körperschaftsteuern, den Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuern, zu bilden. Sie sind typische Beispiele für Verbindlichkeiten, bei der die Ungewissheit nur bezüglich der Höhe besteht. Auch dem Unternehmen angelastete und noch nicht entrichtete Que...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Vororganschaftliche Mehrabführung bei unterlassener TW-Abschreibung

Eine Teilwertabschreibung, die im Jahr vor der Organschaft unterlassen wurde, kann eine vororganschaftliche Mehrabführung zur Folge haben. Für die Beurteilung, ob eine vororganschaftliche Mehrabführung vorliegt, darf eine fiktive Handelsbilanz mit der Steuerbilanz verglichen werden. FG Hamburg v. 30.6.2022 – 6 K 40/21, Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 27/22mehr

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Eigenkapital / 1 Eigenkapital bei Einzelunternehmen

Bei Einzelunternehmen beschränkt sich die Haftung nicht auf das betriebliche Vermögen, sondern umfasst das Gesamtvermögen.[1] Aufgrund dieser umfassenden Haftung des Einzelunternehmers bedarf es eines Mindesteigenkapitals, das als Haftungsvermögen für einen Gläubiger in Betracht kommen kann, nicht. Auch gibt es bei Einzelunternehmern keine Regelung, wie das Eigenkapital in d...mehr

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Eigenkapital / 2.2 Weitere steuerliche Besonderheiten

Durch die Regelungen zur steuerlichen Gewinnermittlung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ergibt sich auch beim Umfang des Eigenkapitals einer Personengesellschaft eine Abweichung zur Handelsbilanz. Zum steuerlichen Eigenkapital des Gesellschafters rechnet nämlich auch das Kapital in den Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen.[1] So gehören insbesondere der Gesellschaft überla...mehr

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Garantierückstellung / 5.1 Die Handelsbilanz ist großzügiger

In der Handelsbilanz ist der Erfüllungsbetrag i. H. d. zu erwartenden Vollkosten anzusetzen, die durch die Garantieleistungsverpflichtungen entstehen.[1] Das Handelsrecht lässt alle Kosten zu, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Die Fachliteratur spricht hier von Vollkosten. Erforderlich ist, dass am Abschlussstichtag objektive Hinweise für zukün...mehr

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Gewährleistungsrückstellung / 5.1 Die Handelsbilanz ist großzügiger

In der Handelsbilanz ist der Erfüllungsbetrag in Höhe der zu erwartenden Vollkosten anzusetzen, die durch die Gewährleistungsverpflichtungen entstehen.[1] Das Handelsrecht lässt alle Kosten zu, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Die Fachliteratur spricht hier von Vollkosten. Erforderlich ist, dass am Abschlussstichtag objektive Hinweise für zukü...mehr

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Garantierückstellung / 5 Handelsbilanz und Steuerbilanz führen zu unterschiedlichen Werten

5.1 Die Handelsbilanz ist großzügiger In der Handelsbilanz ist der Erfüllungsbetrag i. H. d. zu erwartenden Vollkosten anzusetzen, die durch die Garantieleistungsverpflichtungen entstehen.[1] Das Handelsrecht lässt alle Kosten zu, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Die Fachliteratur spricht hier von Vollkosten. Erforderlich ist, dass am Abschluss...mehr

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Gewährleistungsrückstellung / 5 Handelsbilanz und Steuerbilanz führen zu unterschiedlichen Werten

5.1 Die Handelsbilanz ist großzügiger In der Handelsbilanz ist der Erfüllungsbetrag in Höhe der zu erwartenden Vollkosten anzusetzen, die durch die Gewährleistungsverpflichtungen entstehen.[1] Das Handelsrecht lässt alle Kosten zu, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Die Fachliteratur spricht hier von Vollkosten. Erforderlich ist, dass am Abschlus...mehr

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Gewährleistungsrückstellung / 2 Handelsbilanz: Rückstellung für ungewisse vertragliche oder gesetzliche Gewährleistungsansprüche

Nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung sind (Pflicht) in der Handelsbilanz u. a. Rückstellungen für ungewisse vertragliche oder gesetzliche Gewährleistungsansprüche[1] zu bilden, wenn mit einer Inanspruchnahme ernsthaft zu rechnen ist.[2] Diese Rückstellung darf nur aufgelöst werden, soweit der Grund hierfür entfallen ist.[3] 2.1 Die Kosten sind inkl. der Kostenstei...mehr

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Garantierückstellung / 2 Handelsbilanz: Rückstellung für ungewisse vertragliche Garantieansprüche

Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung sind (Pflicht) in der Handelsbilanz u. a. Rückstellungen für ungewisse vertragliche Garantieansprüche[1] zu bilden, wenn mit einer Inanspruchnahme ernsthaft zu rechnen ist.[2] Diese Rückstellung darf nur aufgelöst werden, soweit der Grund hierfür entfallen ist.[3] 2.1 Die Kosten sind inkl. der Kostensteigerungen anzusetzen Bei d...mehr

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Garantierückstellung / 2.4 Wahlrecht für eine aktive Rückstellung für latente Steuern

Wird in der Handelsbilanz zulässigerweise ein höherer Wert ausgewiesen als in der Steuerbilanz, kann (Wahlrecht) der Kaufmann eine Rückstellung für latente Steuern bilden.[1] Praxis-Beispiel Ein Passivposten ist in der Steuerbilanz niedriger als in der Handelsbilanz. In diesem Fall kann der Kaufmann in der Handelsbilanz eine aktive Rückstellung für Steuern bilden. Diese darf j...mehr

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Gewährleistungsrückstellung / 2.4 Wahlrecht für eine aktive Rückstellung für latente Steuern

Wird in der Handelsbilanz zulässigerweise ein höherer Wert ausgewiesen als in der Steuerbilanz, kann (Wahlrecht) der Kaufmann eine Rückstellung für latente Steuern bilden.[1] Praxis-Beispiel Ein Passivposten ist in der Steuerbilanz niedriger als in der Handelsbilanz. In diesem Fall kann der Kaufmann in der Handelsbilanz eine aktive Rückstellung für Steuern bilden. Diese darf j...mehr

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Garantierückstellung / 5.2 Für die Steuerbilanz gelten andere Werte

Das Steuerrecht schließt sich dieser großzügigen Handhabung nicht an. In der Steuerbilanz dürfen nur Einzelkosten und die notwendigen und angemessenen Gemeinkosten in eine Rückstellung für Garantieleistungsverpflichtung eingebracht werden.[1] Steuerrechtlich sind die Wertverhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend. Im Gegensatz zum Handelsrecht dürfen hier künftige Preis- und Ko...mehr

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Gewährleistungsrückstellung / 5.2 Für die Steuerbilanz gelten andere Werte

Das Steuerrecht schließt sich dieser großzügigen Handhabung nicht an. In der Steuerbilanz dürfen nur Einzelkosten und die notwendigen und angemessenen Gemeinkosten in eine Rückstellung für Gewährleistungsverpflichtung eingebracht werden.[1] Steuerrechtlich sind die Wertverhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend. Im Gegensatz zum Handelsrecht dürfen hier künftige Preis- und Kost...mehr

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Garantierückstellung / 2.3 Rückstellung für latente Steuern

Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist die umgekehrte Maßgeblichkeit[1] entfallen. Durch den unterschiedlichen Ansatz der Werte in der Handels- und Steuerbilanz hat der Ansatz latenter Steuern an Bedeutung gewonnen. Handelsrechtlich muss eine passive Rückstellung (Pflicht), [2] kann eine aktive Rückstellung (Wahlrecht) [3] für latente Steuern gebildet werden. Ist a...mehr

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Gewährleistungsrückstellung / 2.3 Eine passive Rückstellung für latente Steuern kommt nicht infrage

Mit dem Bilanzrechtmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist die umgekehrte Maßgeblichkeit[1] entfallen. Durch den unterschiedlichen Ansatz der Werte in der Handels- und Steuerbilanz hat der Ansatz latenter Steuern an Bedeutung gewonnen. Handelsrechtlich muss eine passive Rückstellung (Pflicht)[2], kann eine aktive Rückstellung (Wahlrecht)[3] für latente Steuern gebildet werden. Ist ab...mehr

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Garantierückstellung / 9 Auflösung der Rückstellung

Ist der Grund für die Garantieleistungsverpflichtung entfallen, muss die Rückstellung sowohl nach Handelsrecht als auch nach Steuerrecht aufgelöst werden.[1] Praxis-Beispiel Buchungstechnisch erfolgt jährlich eine Anpassung Für das Wirtschaftsjahr 01 wurde eine Rückstellung i. H. v. 17.922 EUR bilanziert. Im Wirtschaftsjahr 02 kann lediglich eine Rückstellung von 15.000 EUR ge...mehr

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Gewährleistungsrückstellung / 9 Auflösung der Rückstellung

Ist der Grund für die Gewährleistungsverpflichtung entfallen, muss die Rückstellung sowohl nach Handelsrecht als auch nach Steuerrecht aufgelöst werden.[1] Praxis-Beispiel Buchungstechnisch erfolgt jährlich eine Anpassung Für das Wirtschaftsjahr 01 wurde eine Rückstellung in Höhe von 17.922 EUR bilanziert. Im Wirtschaftsjahr 02 kann lediglich eine Rückstellung von 15.000 EUR g...mehr

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Garantierückstellung / 3.2 Maßgebend ist der handelsrechtliche Wert

Aus dem Wortlaut des Einleitungssatzes zu Nr. 3a des § 6 Abs. 1 EStG und der Erläuterung in der Gesetzesbegründung hierzu[1] ist der handelsrechtlich zulässige niedrigere Wert für die Steuerbilanz maßgeblich. Ist der Ausweis für die Rückstellung in der Handelsbilanz zulässigerweise niedriger als der nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG sich ergebende steuerliche Wert, so ist der Wert ...mehr

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Gewährleistungsrückstellung / 3.2 Maßgebend ist der handelsrechtliche Wert

Aus dem Wortlaut des Einleitungssatzes zu Nr. 3a des § 6 Abs. 1 EStG und der Erläuterung in der Gesetzesbegründung hierzu[1] ist der handelsrechtliche zulässige niedrigere Wert für die Steuerbilanz maßgeblich. Ist der Ausweis für die Rückstellung in der Handelsbilanz zulässigerweise niedriger als der nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG sich ergebende steuerliche Wert, so ist der Wert...mehr

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Gewährleistungsrückstellung / 2.2 Eine Abzinsung ist erforderlich

Langfristige Rückstellungen (Restlaufzeit am Bilanzstichtag von mehr als einem Jahr) sind mit dem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre abzuzinsen.[1] Praxis-Tipp Zinssätze liefert die Deutsche Bundesbank Auf der Homepage der Deutschen Bundesbank können die Zinssätze eingesehen werden[2] So buchen Sie richtig Diese Kon...mehr

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Garantierückstellung / 2.1 Die Kosten sind inkl. der Kostensteigerungen anzusetzen

Bei den Garantieverpflichtungen handelt es sich um ungewisse Verbindlichkeiten, die durch eine freiwillige Verpflichtung entstehen.[1] Diese Rückstellungen sind i. H. d. notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen.[2] Da der genaue Betrag bei Bildung der Rückstellung nicht bekannt ist, wird ein Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nötig ist.[3] Hier...mehr

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Gewährleistungsrückstellung / 2.1 Die Kosten sind inkl. der Kostensteigerungen anzusetzen

Bei den Gewährleistungsverpflichtungen handelt es sich um ungewisse Verbindlichkeiten, die durch eine gesetzliche Verpflichtung entstehen.[1] Diese Rückstellungen sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen.[2] Da der genaue Betrag bei Bildung der Rückstellung nicht bekannt ist, wird ein Betrag angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nötig i...mehr

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Garantierückstellung / 2.2 Eine Abzinsung ist erforderlich

Langfristige Rückstellungen (Restlaufzeit am Bilanzstichtag von mehr als einem Jahr) sind mit dem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre abzuzinsen.[1] Praxis-Tipp Zinssätze liefert die Deutsche Bundesbank Auf der Homepage der Deutschen Bundesbank können die Zinssätze eingesehen werden.[2] So buchen Sie richtig Diese Ko...mehr

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Teilwertabschreibung / 2.5 Wertaufhellende und wertbeeinflussende Tatsachen nach dem Bilanzstichtag

Nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 und 4 HGB ("zum Abschlußstichtag") sind sowohl für den Bilanzansatz dem Grunde als auch der Höhe nach die zum jeweiligen Bilanzstichtag vorliegenden Verhältnisse maßgeblich.[1] Maßgebend ist der Erkenntnisstand des sorgfältigen Kaufmanns im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung, und zwar bezogen auf die am Bilanzstichtag objektiv bestehenden Verhältnisse un...mehr

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Teilwertabschreibung / 1.2 Wertaufholung

Einzelkaufleute und Personengesellschaften, die in ihrer Handelsbilanz eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren Zeitwert vorgenommen haben, durften nach früherer Rechtslage den niedrigeren Wertansatz auch beibehalten, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen (sog. Beibehaltungswahlrecht). Bis 2009 war die Wertaufholung nur bei Kapitalgesellschaften zwingend.[1]...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung / 2.2 Eigenständiges Abschreibungswahlrecht in der Steuerbilanz

Auch nach dem Grundsatz der Maßgeblichkeit des § 5 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG ist die nach Handelsrecht aufgestellte Bilanz prinzipiell Grundlage für die nach Steuerrecht aufzustellende Bilanz. Grundsätzlich bleiben demnach die handelsrechtlichen Vorschriften zu Ansatz und Bewertung auch für die Steuerbilanz maßgebend. Soweit in der Steuerbilanz jedoch steuerliche Wahlre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung / 1.1 Niederstwertprinzip

In der Handelsbilanz sind ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist.[1] Die Vorschrift ordnet für die Folgebewertung von Vermögensge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung / 9.1 Begriff und Bedeutung

Unter Wertaufholung oder Zuschreibung versteht man die Erhöhung des Buchwerts eines Vermögensgegenstands/Wirtschaftsguts, wenn der Wert sich wieder "erholt" hat. Bei einer Wertaufholung in der Handelsbilanz handelt es sich um das Rückgängigmachen früherer außerplanmäßiger Abschreibungen und bei einer Wertaufholung in der Steuerbilanz um das Rückgängigmachen früherer Teilwert...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung / 9.3 Beteiligungen im Betriebsvermögen von körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen

Gewinnminderungen aus Teilwertabschreibungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG auf Anteile nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG wegen voraussichtlich dauerhafter Wertminderung bleiben nach § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG bei der Einkommensermittlung außer Ansatz.[1] Die Gewinnminderung muss außerbilanziell wieder bei der Einkünfteermittlung zugerechnet werden. Nach § 8b Abs. 2 Satz 3 2. Alt....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12.2.1.1 Entnahme- oder Ausschüttungsbeschränkung (§ 13a Abs. 9 S. 1 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 621 Der Gesellschaftsvertrag muss "die Entnahme oder Ausschüttung auf höchstens 37,5 Prozent des um die auf den Gewinnanteil oder die Ausschüttungen aus der Gesellschaft entfallenden Steuern vom Einkommen gekürzten Betrags des steuerrechtlichen Gewinns beschränken" (§ 13a Abs. 9 S. 1 Nr. 1 Halbs. 1 ErbStG). Dabei bleiben "Entnahmen zur Begleichung der auf den Gewinnantei...mehr