Bei Quasi-permanenten Differenzen handelt es sich um Unterschiedsbeträge, die zwar zeitlich begrenzt sind, deren Abbau jedoch von den Dispositionen des Unternehmens abhängig ist bzw. erst bei Liquidation des Unternehmens erfolgt. Kurz gesagt, quasi-permanente Differenzen kehren sich erst am Ende der Lebenszeit eines Unternehmens oder durch unvorhersehbare Umstände um; die Umkehrung ist also nicht zwangsläufig gegeben.

 
Praxis-Beispiel

Quasi-permanente Differenzen

In der Handelsbilanz der U-GmbH ist ein unbebautes Grundstück aktiviert. Der Buchwert beträgt 300.000 EUR. Durch die Außenprüfung wurde der Buchwert auf 370.000 EUR in der Steuerbilanz erhöht.

Es liegt eine quasi-permanente Differenz vor. Die unterschiedliche Bewertung in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz löst sich nicht von selbst aus. Ebenso wenig ist mit einer Auflösung in absehbarer Zeit zu rechnen. Die temporäre Differenz löst sich in der Regel erst bei Veräußerung des Grundstücks auf.

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