Fachbeiträge & Kommentare zu Grunderwerbsteuer

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grunderwerbsteuer: Rechtstr... / 1.3 Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften sind selbst Träger von Rechten und Pflichten, d. h., überträgt eine Kapitalgesellschaft ein Grundstück auf eine natürliche/juristische Person oder eine Gesamthandsgemeinschaft, liegt ein Rechtsträgerwechsel vor, der in vollem Umfang Grunderwerbsteuer auslöst. Da die Kapitalgesellschaft Abschirmwirkung entfaltet, kann es keine beachtenswerten persönliche...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grunderwerbsteuersätze der Bundesländer (Übersicht)

Überblick Seit 1.9.2006 dürfen die Bundesländer von dem im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) festgelegten Steuersatz von 3,5 % abweichen und eigenständig einen anderen Steuersatz festlegen. Davon haben inzwischen die meisten Bundesländer Gebrauch gemacht. Nur Bayern hat bisher noch keine Erhöhung geplant. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 11 des Grunderwerbsteuergese...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grunderwerbsteuer: Steuersa... / 6 Entstehung der Grunderwerbsteuer (§ 14 GrEStG)

6.1 Entstehung der Steuer bei schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäften Die Steuer entsteht mit der Verwirklichung des Tatbestands. Diese liegt dann vor, wenn das auf einen Erwerbsvorgang abzielende Wollen in rechtsgeschäftliche Erklärung umgesetzt worden ist, wenn also die Vertragspartner im Verhältnis zueinander gebunden sind, und zwar unabhängig davon, ob dieser verwirkli...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grunderwerbsteuer: Steuersa... / 3 Schuldner der Grunderwerbsteuer (§ 13 GrEStG)

Die wichtigsten Punkte Am Erwerbsvorgang Beteiligte sind Gesamtschuldner. Steuerschuldner In Sonderfällen ist Steuerschuldner nur der Erwerber! Im Regelfall die an dem Erwerbsvorgang als Vertragsteile Beteiligten, beim Erwerb kraft Gesetzes der bisherige Eigentümer und der Erwerber, beim Erwerb im Enteignungsverfahren nur der Erwerber, beim Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfah...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grunderwerbsteuer: Steuersa... / 5 Erlass der Steuer

Absolute Ausnahme Ein Erlass der Grunderwerbsteuer aus Billigkeitsgründen nach den §§ 163, 227 AO ist zwar nicht generell ausgeschlossen, wegen der Eigenart der Besteuerungstatbestände aber – vergleichbar der Umsatzsteuer – auf äußerste Ausnahmefälle beschränkt.[1] 5.1 Sachliche Billigkeitsgründe Bei der Prüfung, ob die Steuererhebung sachlich unbillig ist, muss berücksichtigt ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grunderwerbsteuer: Steuersatz, Steuerschuldner, Steuerentstehung

Zusammenfassung Überblick Nach dem Grunderwerbsteuergesetz beträgt der Steuersatz 3,5 %. Allerdings können seit 2006 die Bundesländer einen abweichenden Steuersatz festlegen. Hiervon haben die meisten Bundesländer Gebrauch gemacht. Einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids wird die Steuer fällig. Das Finanzamt hält sich an den im Grunderwerbsteuergesetz definierten Ste...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Anzeigep... / 2 Unbedenklichkeitsbescheinigung (§ 22 GrEStG)

Voraussetzung für Grundbucheintragung Der Erwerber eines Grundstücks darf in das Grundbuch erst dann eingetragen werden, wenn das Finanzamt bescheinigt, dass der Eintragung grunderwerbsteuerliche Bedenken nicht entgegenstehen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist zu erteilen, wenn die Steuer entrichtet, sichergestellt, gestundet ist, Steuerfreiheit besteht oder nach dem Erm...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grunderwerbsteuer: Steuersa... / 6.1 Entstehung der Steuer bei schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäften

Die Steuer entsteht mit der Verwirklichung des Tatbestands. Diese liegt dann vor, wenn das auf einen Erwerbsvorgang abzielende Wollen in rechtsgeschäftliche Erklärung umgesetzt worden ist, wenn also die Vertragspartner im Verhältnis zueinander gebunden sind, und zwar unabhängig davon, ob dieser verwirklichte Rechtsvorgang bereits die Entstehung der Steuer auslöst oder nicht....mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grunderwerbsteuer: Steuersa... / 1 Steuersatz

1.1 Steuersatz nach § 11 GrEStG 3,5 % Der Steuersatz beträgt seit 1.1.1997 3,5 % der Besteuerungsgrundlage, also der Gegenleistung bzw. des Grundbesitzwerts. Die Steuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zur Zahlung fällig. Das Finanzamt darf eine längere Zahlungsfrist setzen. 1.2 Abweichender Steuersatz Bundesländer Die Bundesländer können seit 1.9.2006 den St...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grunderwerbsteuer: Steuersa... / 2 Pauschbesteuerung (§ 12 GrEStG)

Wesentliche Vereinfachung Im Einvernehmen mit dem Steuerpflichtigen kann das Finanzamt von der genauen Ermittlung der Steuer absehen und diese pauschal festsetzen, wenn dadurch die Besteuerung vereinfacht wird und sich das steuerliche Ergebnis nicht wesentlich ändert.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grunderwerbsteuer: Steuersa... / 1.1 Steuersatz nach § 11 GrEStG

3,5 % Der Steuersatz beträgt seit 1.1.1997 3,5 % der Besteuerungsgrundlage, also der Gegenleistung bzw. des Grundbesitzwerts. Die Steuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zur Zahlung fällig. Das Finanzamt darf eine längere Zahlungsfrist setzen.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grunderwerbsteuer: Steuersa... / 4 Stundung der Steuer

Die Grunderwerbsteuer berücksichtigt weder die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der am Grundstücksgeschäft Beteiligten noch die mit dem Grundstückserwerb verfolgten Zwecke. Sie ist als Kostenfaktor wie die Notariats- und Grundbuchamtskosten in die Finanzierungsplanung aufzunehmen. Aus diesem Grund ist sie nur in engem Rahmen einer Stundung zugänglich, etwa bei unvorhergese...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grunderwerbsteuer: Steuersa... / 6.2 Entstehung der Steuer in anderen Fällen

mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Anzeigepflichten und Unbedenklichkeitsbescheinigung

Zusammenfassung Überblick Beteiligte an einem grunderwerbsteuerlichen Vorgang haben eine Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt. Der Erwerber darf erst in das Grundbuch eingetragen werden, nachdem das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt hat. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen finden sich in den §§ 19–22 des Grunderwerbsteuergesetz...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grunderwerbsteuer: Steuersa... / 5.1 Sachliche Billigkeitsgründe

Bei der Prüfung, ob die Steuererhebung sachlich unbillig ist, muss berücksichtigt werden, dass mit der Grunderwerbsteuerreform 1983 die meisten Vergünstigungen ersatzlos weggefallen sind und es daher dem Willen des Gesetzgebers entspricht, bei allen steuerlichen Sachverhalten die Grunderwerbsteuer zu erheben. Lediglich in seltenen Ausnahmefällen kann von einem ungewollten Üb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Anzeigep... / Zusammenfassung

Überblick Beteiligte an einem grunderwerbsteuerlichen Vorgang haben eine Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt. Der Erwerber darf erst in das Grundbuch eingetragen werden, nachdem das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt hat. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen finden sich in den §§ 19–22 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG).mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grunderwerbsteuer: Steuersa... / 1.2 Abweichender Steuersatz

Bundesländer Die Bundesländer können seit 1.9.2006 den Steuersatz abweichend hiervon eigenständig festlegen[1]. Eine Übersicht der aktuellen Grunderwerbsteuersätze bietet der Beitrag "Grunderwerbsteuersätze der Bundesländer".mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grunderwerbsteuer: Steuersa... / 5.3 Wirkung eines Erlasses für andere Gesamtschuldner

Ein Erlass aus persönlichen Billigkeitsgründen wirkt nur gegenüber demjenigen, gegenüber dem der Erlass ausgesprochen wurde; andere Gesamtschuldner können weiterhin in Anspruch genommen werden. Ein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen wirkt hingegen für alle Gesamtschuldner, da die sachlichen Billigkeitsgründe für alle Gesamtschuldner gleichermaßen gelten. In diesem Fall...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grunderwerbsteuer: Steuersa... / Zusammenfassung

Überblick Nach dem Grunderwerbsteuergesetz beträgt der Steuersatz 3,5 %. Allerdings können seit 2006 die Bundesländer einen abweichenden Steuersatz festlegen. Hiervon haben die meisten Bundesländer Gebrauch gemacht. Einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids wird die Steuer fällig. Das Finanzamt hält sich an den im Grunderwerbsteuergesetz definierten Steuerschuldner. G...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grunderwerbsteuer: Steuersa... / 5.2 Persönliche Billigkeitsgründe

Persönliche Härten Ein Erlass aus persönlichen (wirtschaftlichen) Gründen ist zwar auf dem Gebiet der GrESt nicht ausgeschlossen. Die GrESt ist jedoch nach der BFH-Rechtsprechung neben vielen anderen aus Anlass eines Grundstückserwerbs entstehenden Aufwendungen (Kaufpreis, übernommene Lasten, Notariatsgebühren, Grundbuchgebühren, Erschließungskosten, Darlehenszinsen, Maklerpr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Anzeigep... / 1 Anzeigepflichten nach dem GrEStG (§§ 18–19 GrEStG)

Gerichte, Behörden und Notare müssen dem zuständigen Finanzamt alle von ihnen beurkundeten Rechtsvorgänge, die ein Grundstück betreffen, mitteilen (§ 18 GrEStG). Der Anzeige ist eine Abschrift der Urkunde über den Rechtsvorgang, den Antrag, den Beschluss oder die Entscheidung beizufügen. Daneben müssen die an einem grunderwerbsteuerlichen Vorgang Beteiligten nach § 19 GrEStG,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensnachfolge in kl... / 3.4 Steuerliche und rechtliche Fragestellungen

In rechtlicher und steuerlicher Hinsicht sind in fast allen Fällen zahlreiche Fragen zu klären. Steuerliche Fragestellungen Ausgewählte steuerrechtliche Fragestellungen: Welche Steuern müssen, abhängig von der gewählten Form der Übergabe, generell gezahlt werden? Wo liegen die steuerlichen Unterschiede von Schenkung, Erbschaft, Pacht und Verkauf? Welche steuerlichen Besonderheit...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.16 Sonstige Steuern (Abs. 2 Nr. 16)

Rz. 193 Unter dem Posten § 275 Abs. 2 Nr. 16 HGB sind alle nicht vom Ertrag und Einkommen abhängigen Steuerarten zu erfassen, die von der Ges. als Aufwand verrechnet und getragen werden. Demzufolge sind hier die Verkehrsteuern, Verbrauchsteuern, sonstigen Steuern sowie ausländischen Steuern (soweit den sonstigen inländischen Steuern entsprechend) auszuweisen. Dies gilt nur f...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.1 Aktiver Unterschiedsbetrag

Rz. 106 Ein aktiver Unterschiedsbetrag drückt aus, dass der Buchwert der Beteiligung höher ist als der Wert des anteiligen neu bewerteten EK. Unter der Annahme, dass die Auflösung der stillen Reserven i. R. d. Neubewertung des TU komplett erfolgt ist, handelt es sich um einen GoF. Dieser weist den Betrag aus, der nicht durch die Neubewertung oder durch eine Nachaktivierung a...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Anschaffungsnebenkosten

Rz. 58 Anschaffungsnebenkosten sind dem erworbenen VG einzeln zurechenbare Aufwendungen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erwerb und der erstmaligen Versetzung des VG in einen betriebsbereiten Zustand stehen.[1] Zweck der Einbeziehung der Anschaffungsnebenkosten in die AK ist eine periodenrichtige Verteilung des Aufwands.[2] Anschaffungsnebenkosten können unte...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2 Welche Verträge unterliegen der Grunderwerbsteuer?

2.1 Kauf- und andere auf Übereignung gerichtete Schuldverträge (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG) Willenserklärungen maßgebend Von der GrESt erfasst wird das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft, das auf den Eigentumsverschaffungsanspruch an einem inländischen Grundstück gerichtet ist. Dazu zählt in erster Linie der Abschluss eines Grundstückskaufvertrags. Aber auch alle anderen auf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.5 Zwischengeschäfte nach § 1 Abs. 1 Nr. 5–7 GrEStG

2.5.1 Abtretung der Rechte aus einem Übereignungsanspruch (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 GrEStG) Abtretung Verpflichtet sich der Erwerber, die Rechte aus dem Vertrag, z. B. den Auflassungsanspruch, an einen Dritten abzutreten oder tritt er die Rechte ohne eine solche Verpflichtung ab, so unterliegen auch diese Geschäfte der GrESt. Gleiches gilt für das Meistgebot. Praxis-Beispiel Zwischenge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.4 Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG)

Meistgebot in der ZV Beim Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren geht das Eigentum an den ersteigerten Grundstücken durch Zuschlag auf den Ersteher über. Die Grunderwerbsteuer erfasst jedoch bereits schon die Abgabe des Meistgebots. Deshalb ist der kraft Gesetzes sich vollziehende Eigentumsübergang nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c GrEStG aus den steuerbaren Tatbeständen h...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.12 Grundbesitzende Gesellschaften: Zurechnung von Grundstücken für die Ergänzungstatbestände in § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG

2.12.1 Vor dem 6.12.2024 verwirklichte Ergänzungstatbestände[1] Kurzüberblick über Hintergrund und Inhalt der gleich lautenden Ländererlasse vom 16.10.2023 Mit seinen Urteilen v. 1.12.2021[2] und v. 14.12.2022[3] hat der BFH Stellung dazu genommen, ob und wann ein Grundstück zum Vermögen einer Gesellschaft gehört und es ihr für die Ergänzungstatbestände in § 1 Abs. 2a bis 3a G...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.11.1 Hintergrund und Entwicklung des § 1 Abs. 3a GrEStG

Steuervermeidung § 1 Abs. 2a, Abs. 2b, Abs. 3 und Abs. 4 GrEStG zeigen, dass der Grunderwerbsteuer nicht nur die zivilrechtliche Übertragung eines Grundstücks der Grunderwerbsteuer unterliegt. Werden Anteile an einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft, die Grundbesitz in ihrem Gesamthands-/Gesellschaftsvermögen hält, übertragen, unterliegen auch diese Anteils...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.11 Die wirtschaftliche Anteilsvereinigung (§ 1 Abs. 3a GrEStG)

Die Besteuerung nach § 1 Abs. 2a GrEStG (Wechsel im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft) oder nach § 1 Abs. 3 und 4 GrEStG (Anteilsvereinigung und Anteilsübertragung) ließ sich nach früherer Rechtslage dadurch vermeiden, dass ein Real Estate Transfer Tax-Blocker ("RETT-Blocker"; RETT = Real Estate Transfer Tax = Grunderwerbsteuer) eingeschaltet ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.3.1 Der Eigentumsübergang im Flurbereinigungsverfahren

Nicht grunderwerbsteuerbar Nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt der Eigentumsübergang durch behördliche Bekanntgabe im amtlichen Flurbereinigungsverfahren, nämlich die wertgleiche Landabfindung nach § 44 Abs. 1 FlurbG einschließlich unvermeidbarer Mehrausweisungen nach § 44 Abs. 3 FlurbG die Landabfindung nach den §§ 44 Abs. 6 und 7, 48, 49 Abs. 1, 73, 50 Abs. 4 für nicht un...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.11.2 Regelungsgehalt des § 1 Abs. 3a GrEStG

§ 1 Abs. 3a GrEStG lautete bis 30.6.2021: "Soweit eine Besteuerung nach Absatz 2a und Absatz 3 nicht in Betracht kommt, gilt als Rechtsvorgang im Sinne des Absatzes 3 auch ein solcher, aufgrund dessen ein Rechtsträger unmittelbar oder mittelbar oder teils unmittelbar, teils mittelbar eine wirtschaftliche Beteiligung in Höhe von mindestens 95 vom Hundert an einer Gesellschaft,...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.3.2 Eigentumsübergang beim Umlegungsverfahren

Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch Der Übergang des Eigentums im Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG steuerfrei, wenn der neue Eigentümer in diesem Verfahren als Eigentümer eines im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücks Beteiligter in diesem Verfahren ist.[1] Ob das dem neuen Eigentümer zugeteilte Grundstück inner...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.3 Der Eigentumsübergang (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG)

Eigentumsübergang Der Eigentumsübergang kraft Gesetzes oder kraft behördlichen/gerichtlichen Ausspruchs unterliegt der Grunderwerbsteuer nur, wenn kein Rechtsgeschäft vorangegangen ist, das den Anspruch auf Übereignung des Grundstücks begründet und auch keine Auflassung erforderlich ist. Mögliche Eigentumsübergänge nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG sind z. B.: der Erwerb durch Erban...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.9 Börsenklausel (§ 1 Abs. 2c GrEStG)

Soweit in § 1 Abs. 2a und Abs. 2b GrEStG n. F. Änderungen im Anteilseignerbestand einer Kapitalgesellschaft von Bedeutung sind, bleiben hierbei Übergänge von Anteilen an börsennotierten Kapitalgesellschaften außer Betracht. Folglich tragen die vorgenannten Anteilsübergänge nicht zum Erreichen der Wesentlichkeitsgrenzen in § 1 Abs. 2a bzw. Abs. 2b GrEStG bei, sind also nicht ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuerungstatbestände

Zusammenfassung Überblick Gegenstand der Besteuerung ist bei der Grunderwerbsteuer (GrESt) in erster Linie der Grundstückskaufvertrag. Daneben gibt es aber auch viele andere Rechtsvorgänge, die Steuern auslösen können. Der nachstehende Beitrag geht auf die verschiedenen Besteuerungstatbestände ein. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen finden sich in ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / Zusammenfassung

Überblick Gegenstand der Besteuerung ist bei der Grunderwerbsteuer (GrESt) in erster Linie der Grundstückskaufvertrag. Daneben gibt es aber auch viele andere Rechtsvorgänge, die Steuern auslösen können. Der nachstehende Beitrag geht auf die verschiedenen Besteuerungstatbestände ein. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen finden sich in § 1 des Grunder...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.13 Besteuerung bei Aufeinanderfolge mehrerer Tatbestände (§ 1 Abs. 6 GrEStG)

Zweimaliger Erwerb Die strenge grundsätzliche Regelung, dass jeder Erwerbsvorgang ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Betrachtung für sich der Steuer unterliegt, wird dann durchbrochen, wenn ein und dieselbe Person zweimal hintereinander dasselbe Grundstück erwirbt. In diesem Fall wird die Steuer für den zweiten Vorgang nur noch insoweit erhoben, als die Bemessungsgrundlag...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.2 Auflassung (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG)

Auflassung ohne Grundgeschäft Die Auflassung wird nur besteuert, wenn ihr kein schuldrechtliches Verpflichtungsgeschäft zugrunde liegt (Sicherstellung der Einmalbesteuerung). Die nichtige Auflassung begründet keine Steuerpflicht, steht aber der Besteuerung nicht entgegen, solange und soweit die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis der Auflassung eintreten und bestehen las...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.11.3 Zeitlicher Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3a GrEStG

Anwendungsbereich – Rechtslage bis 30.6.2021 Nach § 23 Abs. 11 GrEStG ist § 1 Abs. 3a GrEStG erstmals auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem 6.6.2013 verwirklicht werden. Das bedeutet, dass die Steuer nach § 1 Abs. 3a GrEStG nur in den Fällen erhoben werden kann, in denen die Voraussetzungen der Neuregelung erstmals nach diesem Stichtag erfüllt sind. Auch kann die Vorsc...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.5.2 Abtretung der Rechte aus einem Kaufangebot (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 GrEStG)

Kaufangebot Hier hat der Zwischenhändler gegenüber dem Veräußerer noch keinen Übereignungsanspruch, den er abtreten könnte. Kaufangebot im Sinne der Vorschrift ist entweder ein den Verkäufer bindender Verkaufsantrag (Festofferte) oder ein Optionsvertrag, dessen Rechte an einen Dritten abgetreten werden können. Tatbestandsvoraussetzungen Rechtswirksames (notarielles) Kaufangebot...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.5.1 Abtretung der Rechte aus einem Übereignungsanspruch (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 GrEStG)

Abtretung Verpflichtet sich der Erwerber, die Rechte aus dem Vertrag, z. B. den Auflassungsanspruch, an einen Dritten abzutreten oder tritt er die Rechte ohne eine solche Verpflichtung ab, so unterliegen auch diese Geschäfte der GrESt. Gleiches gilt für das Meistgebot. Praxis-Beispiel Zwischengeschäft A verkauft schuldrechtlich ein Grundstück an B. B verpflichtet sich gegenüber...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 1 Auslegungsgrundsätze

Willenserklärungen maßgebend Die Grunderwerbsteuer (GrESt) erfasst als Rechtsverkehrsteuer in erster Linie die auf den Übergang inländischen Grundstückseigentums gerichteten Verträge. Allgemein müssen die Beteiligten die von ihnen gewählte Vertragsgestaltung für und gegen sich gelten lassen. Die Rechtsfolgen eines Vertrags werden durch die abgegebenen Willenserklärungen besti...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.8 Anteilseignerwechsel im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft (§ 1 Abs. 2b GrEStG)

Mit Wirkung ab 1.7.2021 wurde ein neuer Ergänzungstatbestand für grundbesitzende Kapitalgesellschaften eingeführt. Nach § 1 Abs. 2a GrEStG werden Gesellschafterwechsel an grundbesitzenden Personengesellschaften i. H. v. mindestens 90 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren erfasst. Dabei muss kein Gesellschafter eine bestimmte Beteiligun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.7 Änderung im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG in der ab 1.7.2021 geltenden Fassung)

Den Übergang eines Grundstücks von einer "alten" auf eine "neue" Personengesellschaft fingiert § 1 Abs. 2a GrEStG, wenn sich innerhalb von 10 Jahren der Gesellschafterbestand der "alten" Personengesellschaft unmittelbar oder mittelbar dergestalt ändert, dass mindestens 90 % der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen. Personengesellschaft Personengesellschaften i. S. d. § 1 ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.11.5 Weitere Aspekte

Steuerschuldnerschaft in den Fällen des § 1 Abs. 3a GrEStG, § 13 Nr. 8 GrEStG (bis 30.6.2021: § 13 Nr. 7 GrEStG [1] ) Steuerschuldnerschaft In § 13 Nr. 8 GrEStG wird bestimmt, dass derjenige, der aufgrund des nach § 1 Abs. 3a GrEStG steuerbaren Rechtsvorgangs die wirtschaftliche Beteiligung von mindestens 90 % an der grundbesitzenden Gesellschaft innehat, Steuerschuldner ist. Ve...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.6 Erwerb der Verwertungsbefugnis

Der GrESt unterliegen auch Rechtsvorgänge, die es einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten, ohne dass ein Anspruch auf Übereignung zugrunde liegt. Verwertungsbefugnis Die Verwertungsbefugnis kann in 2-facher Weise gegeben sein: im Recht zur Nutzung des Grundstücks. Die Nutzung muss sich über die üblich...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.1 Kauf- und andere auf Übereignung gerichtete Schuldverträge (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG)

Willenserklärungen maßgebend Von der GrESt erfasst wird das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft, das auf den Eigentumsverschaffungsanspruch an einem inländischen Grundstück gerichtet ist. Dazu zählt in erster Linie der Abschluss eines Grundstückskaufvertrags. Aber auch alle anderen auf Übertragung inländischen Grundstückseigentums gerichteten Verträge, z. B. Tausch-, Über...mehr