Rz. 57

Anhebung des Grundfreibetrags von 8.652 EUR um 168 EUR auf 8.820 EUR (2017) und um weitere 180 EUR auf 9.000 EUR (2018).
Anhebung des Kinderfreibetrags von 4.608 EUR um 108 EUR auf 4.716 EUR (2017) und um weitere 72 EUR auf 4.788 EUR (2018).

Anhebung des monatlichen Kindergeldes um jeweils 2 EUR in den Jahren 2017 und 2018;

  • für das 1.und 2. Kind von jetzt 190 EUR auf 192 EUR (2017) und 194 EUR (2018);
  • für das 3. Kind von jetzt 196 EUR auf 198 EUR (2017) und 200 EUR (2018);
  • für das 4. und jedes weitere Kind von jetzt 221 EUR auf 223 EUR (2017) und 225 EUR (2018).
Anhebung des Kindergeldes nach Bundeskindergeldgesetz entsprechend der Anhebung des einkommensteuerlichen Kindergeldes.
Anhebung des Kinderzuschlags zum 1.1.2017 um monatlich 10 EUR von 160 EUR auf 170 EUR je Kind
Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags (§ 33a EStG) entsprechend der Anhebung des Grundfreibetrags von jetzt 8.652 EUR um 168 EUR auf 8.820 EUR (2017) und um weitere 180 EUR auf 9.000 EUR (2018).
Ausgleich der "kalten Progression durch Verschiebung der übrigen Tarifeckwerte in 2017 um die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2016 (0,73 %) und in 2018 um die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2017 (1,65 %) nach rechts. Nach der in Kürze erwarteten Vorlage des 2. Steuerprogressionsberichts wird hier ggf. noch eine Anpassung erfolgen.
 

Rz. 58

Steuerentlastungen 2017/2018 zur Körperschaftssteuer

Anpassung der Körperschaftsteuerbefreiungen für Entschädigungseinrichtungen i.S.d. Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und für institutsbezogene Sicherungseinrichtungen an die Rechtsänderungen des DGSD-Umsetzungsgesetzes (§ 5 Abs. 1 Nr. 16 KStG)
Ausdehnung der Konzernklausel (§ 8c Abs. 1 Satz 5 KStG)
Regelung zur Abzinsung von Schwankungs- und Großrisikenrückstellungen in der Steuerbilanz (§ 20 KStG)
Verlängerung der bis Ende 2015 befristeten Übergangsregelung zur Auflösung von Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen bei Lebensversicherungsunternehmen (§ 21 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 KStG)
 

Rz. 59

Steuerentlastungen 2017/2018 zur Umwandlung

Anhebung des absoluten Freibetrags und Begrenzung bei hohen sonstigen Gegenleistungen in Einbringungsfällen nach den §§ 20, 21, 24 UmwStG.

 

Rz. 60

Steuerentlastungen 2017/2018 zur Umsatzsteuer:
Klarstellung zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer in Fällen des § 14c Abs. 1 UStG (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG)
Klarstellung zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 UStG)
gesetzliche Regelung der Ausnahme von Leistungen an den nichtunternehmerischen Bereich von juristischen Personen des öffentlichen Rechts bei der Anwendung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b Abs. 5 Satz 6, 7 UStG)
 

Rz. 61

Steuerentlastungen 2017/2018 zur Erbschaftsteuer:

  • Erbschaftsteuer
Steuerbefreiung für Zuwendungen an im Ausland ansässige "gemeinnützige Körperschaften" (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 und § 37 Abs. 9 – neu – ErbStG).
Ergänzung der Anzeigepflicht des Erwerbs von Todes wegen (§ 30 Abs. 4 Nr. 1 und § 37 Abs. 9 ErbStG)
 

Rz. 62

Steuerentlastungen 2017/2018 zur Grunderwerbsteuer:

Anpassung der Ersatzbemessungsgrundlage für Zwecke der Grunderwerbsteuer an die Rspr. des Bundesverfassungsgerichts (§ 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 sowie § 23 Abs. 14 GrEStG).

 

Rz. 63

Steuerentlastungen 2017/2018 zum Bewertungsrecht

Verschiedene Maßnahmen im Bewertungsrecht, u.a. Anpassung des Sachwertverfahrens an die Sachwertrichtlinie (§ 190 BewG, § 205 Abs. 7, Anlage 22 zu § 185 Abs. 3 Satz 3, § 190 Abs. 4 Satz 2 BewG, § 205 Abs. 10 BewG, Anlage 22, 24 und 25 BewG).

 

Rz. 64

Steuerentlastungen 2017/2018 zum Verfahrensrecht

Redaktionelle Änderung der zur Unterscheidungsnummer der Wirtschafts-Identifikationsnummer abzuspeichernden Daten (§ 139c Abs. 5a AO).

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