Fachbeiträge & Kommentare zu Grunderwerbsteuer

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Grundsteuer

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Kreditzweitmarktförderungsgesetz

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Unionsrechtswidrige Anwendu... / I. Einleitung

Die grunderwerbsteuerliche Share-Deal-Besteuerung steht vor dem Hintergrund der Vorgaben der EU-Kapitalansammlungsrichtlinie schon seit geraumer Zeit in der Kritik.[1] Der BFH hatte sich bereits im Jahr 2007 mit der Frage der Vereinbarkeit von § 1 Abs. 3 GrEStG mit europarechtlichen Vorgaben auseinanderzusetzen und sprach sich – im Wesentlichen auf Basis einer Anlehnung an den A... mehr

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GmbH 2 Go (Teil 34): Die Im... / 2. Die steuerlichen Folgen

Ertragsteuerlich handelt es sich bei einem solchen Verkauf unter Wert um einen teilentgeltlichen Vorgang, der, soweit Entgeltlichkeit vorliegt, als Verkauf, im Übrigen als (verdeckte) Einlage zu qualifizieren ist. Das übergehende Grundstück kann insoweit mit dem Teilwert aktiviert werden, wobei – nach allerdings streitiger Ansicht – bei der Berechnung der Absetzung für Abnut... mehr

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Unionsrechtswidrige Anwendu... / 2. Zielsetzung der Kapitalansammlungsrichtlinie und Identifikation indirekter Steuern

Die Harmonisierung der Erhebung indirekter Steuern auf Kapitalansammlungen hat es zum Zweck, die Faktoren, welche die Wettbewerbsbedingungen verfälschen oder den freien Kapitalverkehr behindern, weitestgehend zu eliminieren. Denn nur so kann ein reibungsloser Binnenmarktmechanismus gewährleistet werden.[20] Erklärtes Ziel der Richtlinienanwendung ist es demzufolge, die durch ... mehr

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GmbH 2 Go (Teil 34): Die Im... / IV. Beendigung einer Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung kann u.a. auch dergestalt beendet werden, dass das Besitzunternehmen die von ihm bislang an das Betriebsunternehmen überlassene wesentliche Betriebsgrundlage (z.B. den Grundbesitz) zu Buchwerten gegen Gewährung neuer Anteile nach Maßgabe des § 20 Abs. 2 UmwStG in die GmbH überführt. Sofern dies ohne Entstehung von GrESt geschehen soll, ist der Weg üb... mehr

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Unionsrechtswidrige Anwendu... / [Ohne Titel]

Dr. Christoph Häsner, Master of Science, LL. M. oec., StB[*] Mit seiner jüngsten Entscheidung hat der EuGH den bereits seit längerer Zeit bestehenden Zweifeln an der Unionsrechtskonformität grunderwerbsteuerlicher Ergänzungstatbestände zu ungeahnter Aufmerksamkeit verholfen. Grund dafür sind die Vorgaben der sog. Kapitalansammlungsrichtlinie (RL 2008/7/EG), welche im Ausgangs... mehr

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Unionsrechtswidrige Anwendu... / 3. Die Konzernklausel gem. § 6a GrEStG

Gemäß § 6a S. 1 GrEStG wird eine Erhebung von Grunderwerbsteuer dann doch suspendiert, sofern die Steuerbarkeit (u.a. auf Basis der vorangestellten Ergänzungstatbestände) auf eine Umwandlung i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 UmwG, eine Einbringung oder einen anderen Erwerbsvorgangs auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage zurückzuführen ist. Vor- bzw. Nachbehaltensfristen ...: Dafür muss... mehr

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Unionsrechtswidrige Anwendu... / IV. Rückschlüsse auf eine Unionsrechtswidrigkeit nationaler Ergänzungstatbestände

Analogieschluss auf nationales Recht scheint geboten: Eine unmittelbare Übertragung der Entscheidungsbegründung auf die nationale Regelung des § 1 Abs. 3 GrEStG scheint vorliegend geboten[26], da sich der portugiesische Vereinigungstatbestand lediglich in der maßgeblichen Beteiligungshöhe zu unterscheiden vermag.[27] Die Beteiligungshöhe dürfte dabei aber bei näherer Betrach... mehr

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Unionsrechtswidrige Anwendu... / V. Fazit und Ausblick

Das Gebot, konzerninterne Umstrukturierungsvorgänge von der Grunderwerbsbesteuerung auszunehmen, beruht auf einer sachlichen Rechtfertigung des Gesetzgebers. Der Anwendungsbereich gem. § 6a GrEStG ist jedoch zu eng gefasst und bedarf aus Sicht des praktischen Rechtsanwenders einer deutlichen Erweiterung.[49] Vor diesem Hintergrund ist die jüngste Entscheidung des EuGH als begr... mehr

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Investitionsrechnung: Lohnt... / 2.2 Kostenvergleichsrechnung

Eine Kostenvergleichsrechnung empfiehlt, von 2 oder mehr sich ausschließenden alternativen Investitionsprojekten das Projekt mit den geringsten Kosten zu wählen. Das heißt, die Vorteilhaftigkeit von Investitionen wird durch die Gegenüberstellung der relevanten Kosten der einzelnen möglichen Maßnahmen beurteilt. Dabei empfiehlt es sich, nur Investitionen der gleichen Art gege... mehr

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Gemeinnützigkeit im Bereich... / II. Grunderwerbsteuer und weitere Verkehrsteuern

1. Grunderwerbsteuerrecht a) Keine allgemeine Steuerbefreiung Im Grunderwerbsteuerrechts gibt es keine allgemeine Befreiung für Erwerbe durch steuerbegünstigte in- oder ausländische (natürliche oder juristische) Personen, Institutionen etc. (vgl. Hess. FG 10.7.2023 – 5 K 228/22, EFG 2023, 1568 = ErbStB 2024, 36 [Halaczinsky]: keine Grunderwerbsteuerbefreiung bei Übertragung vo... mehr

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Gemeinnützigkeit im Bereich der Grunderwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und Grundsteuer (ErbStB 2026, Heft 9, S. 296)

Raymond Halaczinsky, RA, Bonn Für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke werden im Steuerrecht in vielfältiger Weise Steuererleichterungen gewährt (insb. Körperschaftsteuerbefreiung § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG; Spendenabzug §§ 10b, 34g EStG; Gewerbesteuerbefreiung § 3 Nr. 6 GewStG). Dies geht von der totalen Steuerbefreiung etwa im Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht bis zu kein... mehr

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Gemeinnützigkeit im Bereich... / a) Keine allgemeine Steuerbefreiung

Im Grunderwerbsteuerrechts gibt es keine allgemeine Befreiung für Erwerbe durch steuerbegünstigte in- oder ausländische (natürliche oder juristische) Personen, Institutionen etc. (vgl. Hess. FG 10.7.2023 – 5 K 228/22, EFG 2023, 1568 = ErbStB 2024, 36 [Halaczinsky]: keine Grunderwerbsteuerbefreiung bei Übertragung von Grundbesitz einer unselbstständigen örtlichen Stiftung dur... mehr

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Gesetzesänderung zur Digita... / 4. Grunderwerbsteuer

Änderungen des GrStG wurden mit den Art. 5 bis 8 vollzogen. Hier betreffen die gesetzlichen Anpassungen insb. den Rechtsverkehr mit den Notaren, der nun im Wesentlichen elektronisch erfolgen soll. Dem BMF werden in Art. 5 zu § 22a GrEStG entsprechende Ermächtigungen erteilt, i.R. einer Rechtsverordnung Einzelheiten der Datenübermittlung und Datenbereitstellung zu regeln sowie... mehr

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Gemeinnützigkeit im Bereich... / I. Einführung

Auf den Bereich der Grunderwerbsteuer und der Kraftfahrzeugsteuer hat die "Gemeinnützigkeit" nur geringe Auswirkungen, wohl aber bei der Grundsteuer. Hier geht es um Befreiungen des steuerbegünstigten Grundbesitzeigentümers (also der Besteuerung nach Übertragung/Erwerb). mehr

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Gemeinnützigkeit im Bereich... / 1. Grunderwerbsteuerrecht

a) Keine allgemeine Steuerbefreiung Im Grunderwerbsteuerrechts gibt es keine allgemeine Befreiung für Erwerbe durch steuerbegünstigte in- oder ausländische (natürliche oder juristische) Personen, Institutionen etc. (vgl. Hess. FG 10.7.2023 – 5 K 228/22, EFG 2023, 1568 = ErbStB 2024, 36 [Halaczinsky]: keine Grunderwerbsteuerbefreiung bei Übertragung von Grundbesitz einer unsel... mehr

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Gemeinnützigkeit im Bereich... / d) Persönliche GrESt-Befreiungen

Letztlich können unabhängig von der Gemeinnützigkeit ggf. persönliche Befreiungen infrage kommen, z.B. Erwerb von einem Verwandten in gerader Linie. Dies kann u.U. bei nichtrechtsfähigen Vereinen infrage kommen. Diese ist eine Gesamthandsgemeinschaft i.S.d. §§ 5, 6 GrEStG (so D. Fischer, jurisPR-SteuerR 17/2007 Anm. 4 zu FG Münster v. 18.1.2007 – 3 K 2592/05 Erb, EFG 2007, 1... mehr

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Gemeinnützigkeit im Bereich... / b) GrESt-Befreiung bei Erwerben von Todes wegen und Schenkungen

Allgemein befreit ist der Erwerb durch gemeinnützige Personen (aber unabhängig von der Eigenschaft "gemeinnützig") bei Erwerb durch Testament, Vermächtnis, Auflagen u. dgl. und durch Schenkungen (§ 3 Nr. 2 GrEStG). Muss der zum Erben eingesetzte Verein Pflichtteilsansprüche erfüllen und überträgt er dem Pflichtteilsberechtigten statt Geld ein Grundstück, gilt auch hierfür di... mehr

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Gemeinnützigkeit im Bereich... / 3. Versicherungsteuer, Rennwett- und Lotteriesteuer

Für gemeinnützige Personen, Institutionen etc. von Interesse sind insb. noch die Versicherungsteuer und die Rennwett- und Lotteriesteuer. Versicherungsteuer: Es gibt keine allgemeine Befreiung von der Versicherungsteuer für steuerbegünstigte (etwa gemeinnützige) Vereine, Stiftungen etc. Die in § 4 VersStG genannten speziellen Befreiungen können – soweit nach der Versicherungs... mehr

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Gemeinnützigkeit im Bereich... / c) Sachliche GrESt-Befreiungen

Bagatellfälle bleiben steuerfrei (§ 3 Nr. 1 GrEStG). Erwerbe für bestimmte Zwecke (Aufzählung in § 4 GrEStG) sind sachlich befreit. Insbesondere kommen hier Erwerbe von Grundstücken aus Anlass des Übergangs von Aufgaben in Betracht (§ 4 Nr. 1 GrEStG: dazu etwa Bruschke, Der Übergang von Grundstücken juristischer Personen des öffentlichen Rechts – Steuerfreiheit nach § 4 Nr. ... mehr

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Gemeinnützigkeit im Bereich... / 2. Kraftfahrzeugsteuerrecht

Natürlich benötigen gemeinnützige Personen/Institutionen etc. auch Kraftfahrzeuge. Steuerpflichtig ist das Halten. Grundsätzlich gibt es keine allgemeine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Halter, die gemeinnützige Personen etc. sind. Sie können aber die speziellen insb. nach §§ 3, 3a, 3d, 4, 10 KraftStG geltenden Steuerbefreiungen erlangen, z.B. für das Halten von Elektrokraf... mehr

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Gemeinnützigkeit im Bereich... / 4. Grundsteuer

Grundbesitz, der von einer inländischen als gemeinnützig oder mildtätig anerkannten Körperschaft für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke benutzt wird, ist steuerfrei (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 GrStG; A 3.7 AEGrStG 2025). Für die Befreiung genügt es, dass der Grundbesitz für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke tatsächlich und unmittelbar genutzt wird. Grundbesitz, der von einer Relig... mehr

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Gemeinnützigkeit im Bereich... / III. Fazit

Die steuerlichen Vorteile der Steuerbegünstigung i.S.v. §§ 51 ff. AO im Bereich der Verkehrsteuern sind vielfältig. Die Wirkung der Steuerbegünstigungen (insb. Gemeinnützigkeit) gehen über das Steuerrecht hinaus und führen auch zu Abgaben-/Gebührenentlastungen in anderen Bereichen. Sie bringen aber auch vielfältige Verpflichtungen mit sich, die der staatlichen Kontrolle unte... mehr

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Gemeinnützigkeit im Bereich... / [Ohne Titel]

Raymond Halaczinsky, RA, Bonn Für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke werden im Steuerrecht in vielfältiger Weise Steuererleichterungen gewährt (insb. Körperschaftsteuerbefreiung § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG; Spendenabzug §§ 10b, 34g EStG; Gewerbesteuerbefreiung § 3 Nr. 6 GewStG). Dies geht von der totalen Steuerbefreiung etwa im Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht bis zu keine... mehr

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Gesetzesänderung zur Digita... / 1. Allgemeines

Der Bundestag hat am 7.5.2026 das "Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare" verabschiedet (BT-Drucks. 21/3735). Am 12.6.2026 hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt (BR-Drucks. 301/26). Das Gesetz ist zwischenzeitlich im BGBl. I 2026, Nr. 192 ver... mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / 3. Problem, Handlungsbedarf und Ziele nach den Gesetzgebungsmaterialien

Die BT-Drucks. 21/3735 beschreibt den Hintergrund des Gesetzes und den damit verbundenen Handlungsbedarf wie folgt: Mit der KONSENS Liegenschafts- und Grundstücksdatenbank (LANGUSTE) werden die technischen Voraussetzungen geschaffen, um die Bodenrichtwerte nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zentral über eine amtlich zu bestimmende Schnittstelle elektronisch an die Finanz... mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / 1. Bodenrichtwerte und ihre Bedeutung

Auf Grund der Kaufpreissammlung sind nach § 196 Abs. 1 Satz 1 BauGB flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (Bodenrichtwerte). In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Der... mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / c) Bedeutungsgehalt der Daten

§ 195 Abs. 3 Satz 1 BauGB n.F. verpflichtet den Gutachterausschuss, den Mitteilungsverpflichteten "Informationen zum Bedeutungsgehalt der angeforderten Daten" zugänglich zu machen. Diese Pflicht ist als eigenständiges Steuerungsinstrument konzipiert und soll die Mitteilungsbereitschaft der Beteiligten erhöhen. Auf den ersten Blick erscheint dies als sinnvolle Ergänzung zur g... mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.1.3.2 Kriterium der Entgeltlichkeit

Rz. 43 Ein entgeltlicher Erwerb stellt grundsätzlich einen Gegensatz zur Schenkung dar.[1] Auch sofern keine Schenkung oder Erbschaft gegeben ist, muss nicht unbedingt ein Entgelt, das, wie bei der Behandlung des Tauschs ersichtlich, nicht in einer Geldleistung bestehen muss, bejaht werden. Grundsätzlich unerheblich ist, ob die Gegenleistung einmalig oder wiederkehrend gewäh... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.48 Grund und Boden

Lüdenbach, Erwerb eines hochpreisig vermieteten Grundstücks – Vermietungsrecht als eigener Vermögenswert?, PiR 5/2026, S. 155; Lüdenbach, Er... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.100 Steuern in der Rechnungslegung

Busch/Zwirner, DRSC Interpretation 5 (IFRS) – Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS, IRZ 6/2026, S. 233; Büttner/Hirschbeck, Die steuerbilanzielle Abbildung abführungsgesperrter Beträge im Organkreis, Ubg 5/2026, S. 246; Hübner/Letzner, Neuerungen im Bereich der Einbringungstatbestände – Teil 2 — Kritische Würdigung ausgewählter durch das JStG 2024 er... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.70 Konzernabschluss nach HGB

Pelster, Anwendbarkeit der Erleichterungsvorschrift des § 301 Abs. 2 Satz 3 HGB bei erstmaliger Aufstellung eines Konzernabschlusses und pflichtwidrigem Unterlassen im Vorjahr, StuB 4/2026, S. 158; Pelster, Einfluss des Formwechsels einer Personenhandelsgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft auf die Befreiungsmöglichkeit nach § 293 HGB von der Konzernrechnungslegungspflic... mehr

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Wohnungsbau stürzt ab und kostet ein Prozent Wohlstand

1,35 Millionen fehlende Wohnungen, 0,6 Prozent weniger BIP, mindestens ein Prozent Wohlstandsverlust: Eine aktuelle Studie des Pestel-Instituts zeigt, wie der Absturz beim Wohnungsneubau Deutschland als Wirtschaftsstandort gefährdet. Im vergangenen Jahr wurden laut "Bau-Monitor 2026" des Pestel-Instituts 84.600 Wohnungen weniger gebaut als 2023 – bundesweit fehlen 1,35 Millio... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Baugenehmigungen: Stärkster Anstieg seit zehn Jahren

Im ersten Halbjahr 2026 wurden in Deutschland 126.300 Baugenehmigungen für Wohnungen erteilt – 15,1 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Laut Destatis ist das der stärkste Anstieg seit 2016. Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) führt das auf die Regierungspolitik zurück. Die Baugenehmigungen in Deutschland sind weiter gestiegen. Im Juni 2026 wurden 20.200 neue Wohnungen... mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 4.1.5 Grunderwerbsteuer

Die Einbringung eines inländischen Grundstücks in die Kapitalgesellschaft stellt einen grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang dar (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG). Da kein Kaufpreis gezahlt wird, ist der für erbschafts- und schenkungssteuerliche Zwecke maßgebende Grundbesitzwert anzusetzen (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG). Die Grunderwerbsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Einbring... mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 1.8.1 Ermittlung der Anschaffungskosten

Zu den Anschaffungskosten einer Wohnung (eines Gebäudes) gehören alle Aufwendungen, die erforderlich sind, um die Wohnung (das Gebäude) zu erwerben. Dazu gehören auch die Aufwendungen, die entstehen, um einen betriebsbereiten Zustand herzustellen (§ 255 Abs. 1 HBG). Ermittlung der Anschaffungskosten mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 3.6 Betriebsvorrichtung

Die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags setzt voraus, dass es sich bei dem Wirtschaftsgut um ein bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens handelt. Wird als energetische Maßnahme eine Photovoltaikanlage oder eine Wärmepumpe angeschafft, ist eine Förderung nach § 7g EStG nur möglich, wenn diese vom Finanzamt als bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens a... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.1 § 1 GrEStG (Erwerbsvorgänge)

• 2021 Der Gesellschaft gehörende Grundstücke bei Gesellschafterwechseln / § 1 Abs. 2a GrEStG / § 1 Abs. 3 GrEStG / § 1 Abs. 3a GrEStG Grundstücke gehören einer Gesellschaft bei Gesellschafterwechseln i.S.v. § 1 Abs. 2a, 3 oder 3a GrEStG, wenn der Gesellschaft im Zeitpunkt des tatsächlichen Entstehens der Steuerschuld das jeweilige Grundstück aufgrund eines unter § 1 Abs. 1, ... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.2 1.2Ausgewertete Beiträge 2025

Hübner/Letzner, Erneute Änderung der einfachen Grundbesitzkürzung – Erfüllt sie nunmehr ihren Zweck?, Ubg 2025, 208; Becker/von Hugo, Derivative Neutralitätspflicht gemeinnütziger Körperschaften – Reichweite und Grenzen politischer Betätigungen steuerbegünstigter Organisationen, DStR 2025, 2760; Uphues/Wessels, Treuhandmodell in Bezug auf Betriebsvorrichtungen bei erweiterter... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.1 1.1 Ausgewertete Beiträge 2026

Broemel/Mörwald , Neue Anwendungserlasse zur Grunderwerbsteuer – Überblick und neue Kontroversen, DStR 2026, 1657; Feindt/Rettke , Tatsächliche Verständigung und strafrechtliche Vermögensabschöpfung – Zugleich Anmerkung zu BGH v. 17.9.2025 – 1 StR 258/25, DStR 2026, 1650; Meyering/Boer-Weber , Unionsrechtliche Neuausrichtung durch das Urteil MS KLJUCAROVCI und Folgen für die C... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.6 § 16 GrEStG (Nichtfestsetzung der Steuer, Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung)

• 2022 Auswirkungen der Rückabwicklung nach § 16 GrEStG auf die Zuordnung von Grundstücken im Rahmen von § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG / § 16 GrEStG Es stellt sich die Frage, ob sich die Rückabwicklung nach § 16 GrEStG auch auf die Zuordnung von Grundstücken im Rahmen von § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG auswirkt mit der Folge, dass in der Zwischenzeit erfolgte Übertragungen von Anteile... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.2 § 5 GrEStG (Übergang auf eine Gesamthand)

• 2021 Steuerbefreiungen nach §§ 5 und 6 GrEStG / Option zur KSt nach § 1a KStG / Modernisierung des Personengesellschaftsrechts / § 5 GrEStG / § 6 GrEStG Vor dem Hintergrund der Neuregelung in § 1a KStG wurden die Steuerbefreiungen nach §§ 5 und 6 GrEStG eingeschränkt. Die Ausübung der Option innerhalb der Nachbehaltensfrist nach § 5 Abs. 3 GrEStG führt zur rückwirkenden Ver... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.5 § 8 GrEStG (Grundsatz)

• 2021 Vorgefasster Plan zur Bebauung eines Grundstücks / § 8 Abs. 2 Satz 2 GrEStG Nach dem Urteil des BFH v. 16.9.2020, II R 12/18 ist Voraussetzung für die Anwendung von § 8 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 GrEStG die kausale Verknüpfung der Änderung des Gesellschafterbestands mit dem Plan zur Bebauung. Es muss ein vorgefasster Plan vorhanden sein, mit dem sich die Gesellschaft über den ... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.8 § 23 GrEStG (Anwendungsbereich)

• 2021 Reform der GrESt (Share Deals) / Übergangsregelungen / Erlasse v. 29.6.2021, BStBl I 2021, 1006 / § 23 GrEStG Bei § 1 Abs. 2b GrEStG sind alle mit Ablauf des 30.6.2021 beteiligten Gesellschafter als Altgesellschafter anzusehen. Gelten dürfte dies sowohl für unmittelbar als auch mittelbar beteiligte Gesellschafter. Die Börsenklausel nach § 1 Abs. 2c GrEStG gilt für alle... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.3 Ausgewertete Beiträge 2024

Broemel/Gescher, Keine Verlängerung der grunderwerbsteuerlichen Nachbehaltensfrist in § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG für Grundstücksübertragungen vor dem 1.7.2021 – Zum Beschluss FG Düsseldorf v. 9.9.2024 – 11 V 1325/24 A (GE), DStR 2024, 2801. Beyer, Neue Mitwirkungspflicht nach Außenprüfungen gem. § 153 Abs. 4 AO n.F. – Praxishinweise zur Anwendung der neuen Regelung, NWB 2024, 16... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.34 § 21 EStG (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)

• 2021 Kaufpreisaufteilung / BMF-Arbeitshilfe / § 21 EStG Vor dem Hintergrund der AfA sollte beim Kauf eines bebauten Grundstücks eine Vereinbarung über die Kaufpreisaufteilung erfolgen. Vorzunehmen ist diese im Notarvertrag. Dieser ist grundsätzlich zu folgen, sofern sie nicht zum Schein erfolgte, keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt und plausibel ist. In diesem Zusammenha... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.4 § 6a GrEStG (Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern)

• 2021 Konzernklausel / Gleich lautende Erlasse v. 22.9.2020, BStBl I 2020, 960 / § 6a GrEStG In den gleich lautenden Erlassen v. 22.9.2020, BStBl I 2020, 960 übernimmt die FinVerw grundsätzlich die vom BFH in seinen Urteilen v. 21.8. bzw. 22.8.2019, II R 15/19, II R 16/19, II R 17/19, II R 18/19, II R 19/19, II R 20/19 und II R 21/19 entwickelten Grundsätze. Der Wegfall des ... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Regelungstechnik des § 12 ErbStG

Rz. 5 Durch die Verweisung auf die Vorschriften des BewG soll das Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz von Einzelregelungen zur Bewertung entlastet werden.[1] Diese Entlastung wird allerdings – wegen der zum Teil sehr langen Verweisungsketten und wegen der im Zuge der Ausschussberatungen in das Gesetz hineingeratenen Inkonsequenzen in der Verweisungstechnik – durch eine gew... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.7.1 Erklärungspflicht (§ 153 Abs. 1–4 BewG)

Rz. 219 § 153 BewG begründet keine unmittelbaren Erklärungspflichten, sondern steckt den Kreis der potenziell Erklärungspflichtigen ab, d. h. derjenigen Personen, von denen das Feststellungsfinanzamt die Abgabe einer Feststellungserklärung verlangen kann. Dies sind: alle Personen, für deren Besteuerung eine gesonderte Feststellung von Bedeutung ist.[1] Dies sind die Steuersch... mehr