Fachbeiträge & Kommentare zu Grunderwerbsteuer

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.6 § 16 GrEStG (Nichtfestsetzung der Steuer, Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung)

• 2022 Auswirkungen der Rückabwicklung nach § 16 GrEStG auf die Zuordnung von Grundstücken im Rahmen von § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG / § 16 GrEStG Es stellt sich die Frage, ob sich die Rückabwicklung nach § 16 GrEStG auch auf die Zuordnung von Grundstücken im Rahmen von § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG auswirkt mit der Folge, dass in der Zwischenzeit erfolgte Übertragungen von Anteile...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.2 § 5 GrEStG (Übergang auf eine Gesamthand)

• 2021 Steuerbefreiungen nach §§ 5 und 6 GrEStG / Option zur KSt nach § 1a KStG / Modernisierung des Personengesellschaftsrechts / § 5 GrEStG / § 6 GrEStG Vor dem Hintergrund der Neuregelung in § 1a KStG wurden die Steuerbefreiungen nach §§ 5 und 6 GrEStG eingeschränkt. Die Ausübung der Option innerhalb der Nachbehaltensfrist nach § 5 Abs. 3 GrEStG führt zur rückwirkenden Ver...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.5 § 8 GrEStG (Grundsatz)

• 2021 Vorgefasster Plan zur Bebauung eines Grundstücks / § 8 Abs. 2 Satz 2 GrEStG Nach dem Urteil des BFH v. 16.9.2020, II R 12/18 ist Voraussetzung für die Anwendung von § 8 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 GrEStG die kausale Verknüpfung der Änderung des Gesellschafterbestands mit dem Plan zur Bebauung. Es muss ein vorgefasster Plan vorhanden sein, mit dem sich die Gesellschaft über den ...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.8 § 23 GrEStG (Anwendungsbereich)

• 2021 Reform der GrESt (Share Deals) / Übergangsregelungen / Erlasse v. 29.6.2021, BStBl I 2021, 1006 / § 23 GrEStG Bei § 1 Abs. 2b GrEStG sind alle mit Ablauf des 30.6.2021 beteiligten Gesellschafter als Altgesellschafter anzusehen. Gelten dürfte dies sowohl für unmittelbar als auch mittelbar beteiligte Gesellschafter. Die Börsenklausel nach § 1 Abs. 2c GrEStG gilt für alle...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.3 Ausgewertete Beiträge 2024

Broemel/Gescher, Keine Verlängerung der grunderwerbsteuerlichen Nachbehaltensfrist in § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG für Grundstücksübertragungen vor dem 1.7.2021 – Zum Beschluss FG Düsseldorf v. 9.9.2024 – 11 V 1325/24 A (GE), DStR 2024, 2801. Beyer, Neue Mitwirkungspflicht nach Außenprüfungen gem. § 153 Abs. 4 AO n.F. – Praxishinweise zur Anwendung der neuen Regelung, NWB 2024, 16...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.34 § 21 EStG (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)

• 2021 Kaufpreisaufteilung / BMF-Arbeitshilfe / § 21 EStG Vor dem Hintergrund der AfA sollte beim Kauf eines bebauten Grundstücks eine Vereinbarung über die Kaufpreisaufteilung erfolgen. Vorzunehmen ist diese im Notarvertrag. Dieser ist grundsätzlich zu folgen, sofern sie nicht zum Schein erfolgte, keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt und plausibel ist. In diesem Zusammenha...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.4 § 6a GrEStG (Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern)

• 2021 Konzernklausel / Gleich lautende Erlasse v. 22.9.2020, BStBl I 2020, 960 / § 6a GrEStG In den gleich lautenden Erlassen v. 22.9.2020, BStBl I 2020, 960 übernimmt die FinVerw grundsätzlich die vom BFH in seinen Urteilen v. 21.8. bzw. 22.8.2019, II R 15/19, II R 16/19, II R 17/19, II R 18/19, II R 19/19, II R 20/19 und II R 21/19 entwickelten Grundsätze. Der Wegfall des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Grunderwerbsteuer

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2019

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Grundsteuer

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Körperschaftsteuer

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerberater

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Kreditzweitmarktförderungsgesetz

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Brexit

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Signing-Closing-Theorie in der Grunderwerbsteuer (GmbHStB 2026, Heft 4, S. 121)

Im Jahr 2025 ergangene AdV-Beschlüsse des BFH RA (SyndikusRA) Sebastian C. Schütz[*]/ Dipl.- Finw. (FH) Christian Jasch, LL.M Die sog. Signing-Closing-Theorie in der Grunderwerbsteuer beschäftigt die Rechtsanwender bereits seit einigen Jahren. Der Beitrag soll einen Überblick über die im Jahr 2025 ergangenen AdV-Beschlüsse des BFH zu Verfahren betreffend die Signing-Closing-T...mehr

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Signing-Closing-Theorie in ... / [Ohne Titel]

RA (SyndikusRA) Sebastian C. Schütz[*]/ Dipl.- Finw. (FH) Christian Jasch, LL.M Die sog. Signing-Closing-Theorie in der Grunderwerbsteuer beschäftigt die Rechtsanwender bereits seit einigen Jahren. Der Beitrag soll einen Überblick über die im Jahr 2025 ergangenen AdV-Beschlüsse des BFH zu Verfahren betreffend die Signing-Closing-Theorie geben und eine Einordnung von Signing u...mehr

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Signing-Closing-Theorie in ... / II. Allgemeines zur Signing-Closing-Theorie

Die Diskussion betreffend die Signing-Closing-Theorie beschäftigt sich mit der Fragestellung, ob bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen in bestimmten Konstellationen sowohl beim Signing als auch beim Closing jeweils Grunderwerbsteuer (GrESt) entstehen kann. 1. Die einzelnen gesetzlichen Tatbestände So knüpfen § 1 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 3 sowie Nr. 3a GrEStG für die Steuerbark...mehr

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Signing-Closing-Theorie in ... / IV. Signing und Closing im Lichte des § 1 Abs. 3 und § 16 Abs. 4a GrEStG

1. Auswahl der anzufechtenden Steuerfestsetzung Wie dem ablehnenden Beschluss vom 16.9.2025 zu entnehmen ist, bestehen für Fälle des zeitlichen Auseinanderfallens von Signing und Closing keine ernstlichen rechtlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Festsetzung für das Closing nach § 1 Abs. 2a bzw. Abs. 2b GrEStG, da die Festsetzung für das Closing nach dem Willen des Gesetz...mehr

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Signing-Closing-Theorie in ... / a) Rechtslage vor Einführung des § 16 Abs. 4a GrEStG – isolierte Betrachtung des Einleitungssatzes zu § 1 Abs. 3 GrEStG

aa) Auslegung nach dem Wortlaut Der Signing-Closing-Theorie liegt die Annahme zugrunde, dass der Einleitungssatz zu § 1 Abs. 3 GrEStG die Anwendung von § 1 Abs. 3 Nr. 1 bzw. Nr. 3 GrEStG jedenfalls dann nicht ausschließen würde, wenn das Closing in zeitlicher Hinsicht nicht parallel erfolgt, da ein steuerbarer Vorgang i.S.d. § 1 Abs. 2a bzw. Abs. 2b GrEStG im Zeitpunkt des Si...mehr

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Signing-Closing-Theorie in ... / aa) Auslegung nach dem Wortlaut

Der Signing-Closing-Theorie liegt die Annahme zugrunde, dass der Einleitungssatz zu § 1 Abs. 3 GrEStG die Anwendung von § 1 Abs. 3 Nr. 1 bzw. Nr. 3 GrEStG jedenfalls dann nicht ausschließen würde, wenn das Closing in zeitlicher Hinsicht nicht parallel erfolgt, da ein steuerbarer Vorgang i.S.d. § 1 Abs. 2a bzw. Abs. 2b GrEStG im Zeitpunkt des Signings noch nicht gegeben wäre....mehr

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Signing-Closing-Theorie in ... / VI. Regierungsentwurf zum GrEStG

Für Übergangs- und zukünftige Fälle könnte der Regierungsentwurf zum GrEStG Abhilfe schaffen.[46] Dieser widmet sich in § 1 Abs. 3b GrEStG-E vor allem der materiellen Neuordnung der Besteuerungspriorität, während die bisherigen verfahrensrechtlichen Korrekturvorschriften des § 16 Abs. 4a und Abs. 5 S. 2 GrEStG gestrichen werden sollen. Für Übergangsfälle sieht der RegE mit §...mehr

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Signing-Closing-Theorie in ... / 2. Finanzverwaltung zur gesetzlichen Beschränkung des § 1 Abs. 3 Halbs. 1 GrEStG

Einschränkung nur, wenn Signing und Closing in zeitlicher Hinsicht parallel verlaufen: Nach der vornehmlich von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung soll diese Einschränkung jedoch für § 1 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 3 GrEStG nur dann gelten, wenn der unter diese Vorschriften fallende Vorgang in demselben Zeitpunkt auch der Besteuerung nach Abs. 2a oder Abs. 2b unterliegt – ...mehr

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Signing-Closing-Theorie in ... / 1. Auswahl der anzufechtenden Steuerfestsetzung

Wie dem ablehnenden Beschluss vom 16.9.2025 zu entnehmen ist, bestehen für Fälle des zeitlichen Auseinanderfallens von Signing und Closing keine ernstlichen rechtlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Festsetzung für das Closing nach § 1 Abs. 2a bzw. Abs. 2b GrEStG, da die Festsetzung für das Closing nach dem Willen des Gesetzgebers die Vorrangige ist.[15] Die Rechtmäßigkei...mehr

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Signing-Closing-Theorie in ... / bb) Auslegung nach dem Sinn und Zweck sowie der Entstehungsgeschichte

Will man die Vorschrift nach ihrem Sinn und Zweck auslegen, so ist zu beachten, dass die Worte "soweit eine Besteuerung nach Abs. 2a nicht in Betracht kommt" mit dem JStG 1997 in den § 1 Abs. 3 GrEStG eingefügt wurden.[21] Die parallele Einfügung i.R.d. Schaffung des § 1 Abs. 2a GrEStG ist Teil der Entstehungsgeschichte der Norm und kann Aufschluss über den insoweit verfolgt...mehr

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Signing-Closing-Theorie in ... / dd) Zwischenfazit

Der Einleitungssatz des § 1 Abs. 3 GrEStG war somit – vor den Änderungen durch das JStG 2022 – dahingehend auszulegen, dass auch ein noch zu erwartendes, dem Signing in zeitlicher Hinsicht nachfolgendes Closing, welches als steuerbarer Vorgang i.S.d. § 1 Abs. 2a oder 2b GrEStG qualifiziert, die Anwendung der Tatbestände des § 1 Abs. 3 GrEStG für das Signing ausschließt.mehr

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Signing-Closing-Theorie in ... / VII. Fazit

Die einschränkende Auslegung des Einleitungssatzes zu § 1 Abs. 3 GrEStG i.R.d. Signing-Closing-Theorie kann mit Blick auf Wortlaut, Telos und innere Systematik des § 1 GrEStG nicht überzeugen. Auch die Einführung des § 16 Abs. 4a GrEStG, durch welchen eine für Fälle des zeitlichen Auseinanderfallens von Signing und Closing vermeintlich bestehende Regelungslücke geschlossen w...mehr

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Signing-Closing-Theorie in ... / I. Einleitung

Der II. Senat des BFH hat im Jahr 2025 in gleich drei Verfahren, welche die sog. Signing-Closing-Theorie betreffen, über die Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung (AdV) entschieden: BFH v. 9.7.2025 – II B 13/25 (AdV)[1], BFH v. 16.9.2025 – II B 23/25 (AdV)[2], BFH v. 27.10.2025 – II B 47/25 (AdV)[3], Mit den Beschlüssen, aber auch anlässlich des jüngsten Regierungsentwurfs, ...mehr

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Signing-Closing-Theorie in ... / 3. Rechtsfolgen dieser Auffassung

Folgt man dieser Auffassung, so hat die zeitliche Belegenheit von Signing und Closing erhebliche Auswirkungen auf die GrESt-rechtliche Einordnung der Übertragung von Anteilen an grundbesitzenden Gesellschaften: Fallen beide Ereignisse zusammen, so ist die alleinige Besteuerung infolge der Verwirklichung eines Tatbestands nach § 1 Abs. 2a bzw. Abs. 2b GrEStG aufgrund der einsc...mehr

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Signing-Closing-Theorie in ... / 1. Die einzelnen gesetzlichen Tatbestände

So knüpfen § 1 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 3 sowie Nr. 3a GrEStG für die Steuerbarkeit an das Rechtsgeschäft an, welches auf die Übertragung von nach diesen Vorschriften qualifizierenden Anteilen an einer grundbesitzenden Gesellschaft gerichtet ist, während die Steuerbarkeit durch § 1 Abs. 2a und Abs. 2b GrEStG an den dinglichen Vollzug der Übertragung einer nach diesen Vorschriften ...mehr

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Signing-Closing-Theorie in ... / 2. Konkurrenzverhältnis zwischen § 1 Abs. 3 Halbs. 1 GrEStG und § 16 Abs. 4a, 5 GrEStG

Es liegt in der Natur der Sache, dass der BFH i.R.d. AdV-Beschlüsse keine abschließende Entscheidung darüber getroffen hat, ob § 1 Abs. 3 Halbs. 1 GrEStG einen Vorrang von § 1 Abs. 2a bzw. 2b GrEStG auch in Fällen des zeitlichen Auseinanderfallens von Signing und Closing begründet, oder ob eine doppelte Festsetzung in derartigen Fällen allein durch die Anwendung von § 16 Abs. ...mehr

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Signing-Closing-Theorie in ... / b) Einführung von § 16 Abs. 4a und Abs. 5 S. 2 GrEStG durch das JStG 2022

Wie zuvor ausgeführt, ergibt sich aus der Begründung zum JStG 2022, dass die Einführung des § 16 Abs. 4a GrEStG dazu dienen sollte, einer doppelten Belastung mit GrESt im Zeitpunkt des Signings und Closings entgegenzutreten.[31] Das FG Baden-Württemberg folgert hieraus, der neuere Gesetzgeber habe i.R.d. JStG 2022 jedenfalls für die Zukunft klargestellt, dass bei einem zeitli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Signing-Closing-Theorie in ... / cc) Auslegung nach der inneren Systematik des § 1 GrEStG

Auch die innere Systematik des § 1 GrEStG spricht gegen das Vorliegen gleich zweier steuerbarer Vorgänge in Form von Signing und Closing. Diese Systematik berücksichtigt, dass es zwar zahlreichen der GrESt unterliegenden Tatbeständen immanent ist, dass diese sich aus mehreren Teilakten – wie dem Verpflichtungsgeschäft, der Auflassung und schließlich der Übertragung des Eigen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Signing-Closing-Theorie in ... / III. Die Beschlüsse des BFH

Mit den Beschlüssen vom 9.7.2025 und vom 27.10.2025 hat der II. Senat des BFH den gegenständlichen AdV-Anträgen der Steuerpflichtigen jeweils stattgegeben. Der Beschluss vom 16.9.2025 lehnt die Gewährung der AdV hingegen ab. Diese Unterschiedlichkeit der Beschlüsse ist darauf zurückzuführen, dass die beantragte AdV bei den erstgenannten Beschlüssen jeweils eine Steuerfestsetzu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Signing-Closing-Theorie in ... / V. Anwendung des § 16 Abs. 4a GrEStG

Nach den obenstehenden Ausführungen stellt sich die Frage, ob der § 16 Abs. 4a GrEStG überhaupt über einen Anwendungsbereich verfügt. Eine Verneinung dieser Frage wäre insofern problematisch, als eine Auslegung, mit der eine gesetzliche Vorschrift jeglichen Anwendungsbereich verlöre, nach Auffassung des BFH der gesetzlichen Systematik widerspräche, vom Gesetzgeber nicht gewollt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Keine GrESt bei bloßem Fortbestehen einer Altgesellschafterstellung im Fall der Beteiligungskettenverkürzung

Werden Kapitalgesellschaften auf andere Kapitalgesellschaften, die wiederum unmittelbar oder mittelbar an einer grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligt sind, abwärts verschmolzen, liegt mangels hinzukommender Gesellschafter eine nach § 1 Abs. 2a S. 4 und S. 5 GrEStG unbeachtliche – d.h. die Grunderwerbsteuer hinsichtlich des Grundbesitz der Personengesellschaft gem. ...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Sale-and-lease-back-Verfahren / 5 Sonstige steuerliche Fragen

Bei einem Sale-and-lease-back über Immobilien darf die Grunderwerbsteuer nicht außer Acht gelassen werden. Bei einem echten Sale-and-lease-back, bei dem das Eigentum an der Immobilie übergeht, steht es außer Frage, dass ein solcher Vorgang Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG auslöst. Umstritten war dies in den Fällen, in denen dem Leasingnehmer bei Abschluss des Le...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Grunderwerbsteuer

Rn. 413 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Voraussetzung für eine Buchwertübertragung nach § 20 UmwStG ist, dass sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen eingebracht werden (s Rn 412); liegt das der Betriebs-GmbH überlassene Grundstück im Sonder-BV eines Gesellschafters der Besitz-PersGes, muss es daher mit eingebracht werden. Im Regelfall liegt ein grunderwerbsteuerlicher Übertrag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rade in H/H/R, § 6 EStG Rz 301 ff (08/2021); Krumm in Brandis/Heuermann, § 6 EStG Rz 410 ff (05/2023); Kulosa in Schmidt, § 6 EStG Rz 211–220 (43. Aufl 2024). Verwaltungsanweisungen: H 6.4 EStH 2022 Rn. 546 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruch s Rn 591 ff Abbruchkosten eines Gebäudes als AK des Grund und Bodens s Rn 591 Abstandszahlung Zur Befreiung von einer dinglichen Last können Abst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

R 6.4 EStR 2012. Rn. 656 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruch des Gebäudes s Rn 591; ausnahmsweise AK des Grund und Bodens, wenn das Gebäude technisch oder wirtschaftlich nicht verbraucht war und der Abbruch des Gebäudes nicht mit der Herstellung eines neuen WG in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang steht. Entsprechendes gilt, wenn das Gebäude im Zeitpunkt des Erwerbs obje...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) ABC der Anschaffungskosten

Rn. 249 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruchkosten eines Gebäudes als AK des Grund und Bodens s Rn 591 Abstandszahlung Zur Befreiung von einer dinglichen Last können Abstandszahlungen Grundstücks-AK sein (Spindler, DB 1993, 297; BFH BStBl II 1993, 486; sowie FG BaWü EFG 2003, 378 für Verzicht auf den Erwerb von GmbH-Anteilen; FG Nürnberg v 17.09.2001, I 282/2000, DStRE 2002, 194 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) ABC der Beteiligungsbilanzierung

Rn. 754 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Abführungsbedingte Teilwertabschreibung ist möglich (BFH v 13.11.2002, I R 9/02, BStBl II 2003, 489); s Rn 740. Agio bei Kapitalerhöhung AK der neuen Anteile, keine nachträglichen AK der bereits vorhandenen Anteile (BFH v 27.05.2009, BFH/NV 2010, 375), s Rn 685, bei Erwerb von festverzinslichen Kapitalanlagen (Namensschuldverschreibung) keine A...mehr

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Roscher, GrStG Allgemeine A... / 4.1.2.4 Verfassungsmäßigkeit – Rechtsprechung

Rz. 35 Nach der hier vertretenen Auffassung begegnet das von Baden-Württemberg mit dem LGrStG (insbesondere § 38 LGrStG) umgesetzte Bodenwertmodell keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Das FG Baden-Württemberg hat sich in seinen Entscheidungen v. 11.6.2024[1] umfassend mit den vorgetragenen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des LGrStG (Rz. 28 ff.) aus...mehr

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Roscher, GrStG Allgemeine A... / 4.1.2.3 Verfassungsrechtliche Einwände

Rz. 28 Insbesondere gestützt auf ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Gregor Kirchhof aus dem Jahr 2020 im Auftrag des ZIA – Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. -[1] werden gegen die Ausgestaltung der Grundsteuer als modifizierte Bodenwertsteuer verschiedene verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Rz. 29 Da sich eine allein am Bodenwert ausgerichtete Grundsteuer von der herköm...mehr

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§ 16 Steuerrecht / III. Grunderwerbsteuer

Rz. 49 Gehen landwirtschaftliche Betriebe im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge von der Elterngeneration auf die Kindergeneration über, also in gerader Linie, gilt die allgemeine Grunderwerbsteuerbefreiung gem. § 3 Nr. 6 GrEStG. Danach ist der Erwerb durch Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind, steuerfrei. Dies gilt auch bei dem Übergang auf Stief...mehr

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§ 16 Steuerrecht / A. Einführung: Steuerliche Grundlagen

Rz. 1 Die unentgeltliche Übertragung von landwirtschaftlichen Betrieben im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ist aus steuerlicher Sicht sowohl unter einkommensteuerlichen als auch unter schenkungsteuerlichen Aspekten besonders zu prüfen. Bei der Einkommensteuer steht dabei im Vordergrund, den Betrieb nicht zu zerschlagen und ungewollt erhebliche stille Reserven, also die ...mehr

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§ 16 Steuerrecht / 1. Bewertung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe – 1. Stufe

Rz. 34 Landwirtschaftliche Betriebe werden für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach den besonderen Regeln der §§ 158–175 BewG bewertet. Ansatzpunkt der Bewertung ist nicht der Verkehrswert, sondern ein besonderer Bedarfswert. Dieser Wert gilt auch für Zwecke der Grunderwerbsteuer. a) Umfang des Betriebs Rz. 35 Zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zählen alle W...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / VI. Mehrere Erwerber (einschließlich Personengesellschaften)

Rz. 60 Teilweise wird von der Beteiligten auch der Wunsch geäußert, den landwirtschaftlichen Betrieb an mehrere Erwerber zu übertragen. In Betracht käme insofern eine Übertragung an mehrere Personen zu Bruchteilen oder eine Übertragung an eine aus mehreren Personen bestehende Personengesellschaft.[134] Eine solche Übertragung ist wegen § 4 HöfeO freilich nur möglich, wenn es...mehr

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§ 16 Steuerrecht / a) Einheitlicher Übertragungsakt

Rz. 5 Bei einer lebzeitigen Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebs kann die Buchwertklausel des § 6 Abs. 3 EStG nur dann in Anspruch genommen werden, wenn (1) alle wesentlichen Betriebsgrundlagen (2) in einem einheitlichen Übertragungsakt vom Übergeber (3) in zeitlichem Zusammenhang auf den Rechtsnachfolger übergehen. Werden die wesentlichen Grundlagen des Betriebs ...mehr

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§ 17 Gesamtmuster von Überg... / A. Vertrag über die Übergabe eines Hofes i.S.d. HöfeO (Hofübergabevertrag)

Rz. 1 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.1: Hofübergabevertrag Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, _________________________, Notar mit dem Amtssitz in _________________________, erschienen:mehr

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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Erwerbsvorgang zu Grunderwerbsteuer

Zusammenfassung Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass bei einer verspäteten Anzeige eines grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgangs gegenüber dem Finanzamt keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird, wenn die Frist schuldhaft versäumt wurde. Die versäumte Anzeige führt in solchen Fällen zur festgesetzten Grunderwerbsteuer. Hintergrund Eine Erbengemeinschaft ...mehr