Fachbeiträge & Kommentare zu Grunderwerbsteuer

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2019

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Körperschaftsteuer

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerberater

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Kreditzweitmarktförderungsgesetz

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Brexit

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Grundsteuer

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 32): Die Im... / V. Gegenüberstellung anhand 30-Jahresprognose

Um eine tragfähige Entscheidungsgrundlage für die Frage zu erarbeiten, ob die Immobilie privat oder über eine Immobilien-GmbH gehalten werden soll, sollte eine umfassende und alle Aufwendungen berücksichtigende Gesamtbetrachtung für einen langfristigen Zeitraum (z.B.: 30 Jahre) durchgeführt werden. 1. Beispiel (vereinfacht, ohne Abzinsungseffekte) Erworben werden soll ein VuV...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuntes Gesetz zur Änderung... / 10 Signing und Closing bei der Grunderwerbsteuer

Der Vorrang der Besteuerung des Signings wird in einem neuen Absatz 3b des § 1 GrEStG geregelt. Absätze 3 und 3a werden in der Folge angepasst. Aufgrund dessen sind weitere Folgeänderungen der Bemessungsgrundlage, der Steuerschuldner und der Verfahrensvorschriften erforderlich. In § 19 Abs. 3 GrEStG werden die Fristen der Beteiligten einheitlich auf einen Monat festgelegt. Gil...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuntes Gesetz zur Änderung... / Zusammenfassung

Überraschend hat der Bundesrat am 8.5.2026 seine Zustimmung zum Neunten Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften verweigert. Vorgesehen ist darin u. a. die neue Entlastungsprämie für Arbeitnehmer sowie die Verschärfung des Fremdbesitzverbots in der Steuerberatung. Das Neunte Gesetzes zur Änderung des Steuerberat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umsatzsteuerliche Fragen be... / 2.2.2 Weiterlieferung des Bauwerks an den Grundstückseigentümer

Eine Weiterlieferung des Gebäudes an den Grundstückseigentümer ist für den Vorsteuerabzug des Bestellers schädlich, wenn die Weiterlieferung gemäß § 4 Nr. 9a UStG steuerfrei ist.[1] Hierfür ist gemäß BMF-Schreiben v. 23.7.1986 [2] wie folgt zu unterscheiden: Bei sofortiger Weiterlieferung des Gebäudes durch den Besteller an den Grundstückseigentümer im Zeitpunkt der Erstellung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umsatzsteuerliche Fragen be... / 2.2.5 Steuerfreiheit der Weiterlieferung nach § 4 Nr. 9a UStG

Erwerbsvorgang i. S. d. GrEStG Die entgeltliche und die als sog. Entnahmeeigenverbrauch steuerbare unentgeltliche Weiterlieferung sind gem. § 4 Nr. 9a UStG von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie einen Erwerbsvorgang i. S. d. Grunderwerbsteuergesetzes darstellen. Die Entscheidung hierüber hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Steuerpflichtige Werklieferungen Grundsätzlich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umsatzsteuerliche Fragen be... / 2.2.6 Vorsteuerabzug aus der Errichtung des Bauwerks durch den Besteller

Sofortiger Vorsteuerabzug Der Besteller kann die ihm für die Baumaßnahme in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge sofort als Vorsteuer abziehen, soweit er das Bauwerk im Rahmen seines Unternehmens zur Ausführung steuerpflichtiger Umsätze nutzen will; eine beabsichtigte Verwendung für steuerfreie Zwecke (z. B. steuerfreie Vermietung nach § 4 Nr. 12 UStG oder Ausübung einer ä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erhaltungsrücklage / Instan... / 2 Grunderwerbsteuer

Besteuerungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist die vertragliche Gegenleistung für die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück bzw. einer Wohnung. Beim Kauf gelten der Kaufpreis für das Grundstück einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen als Gegenleistung.[1] Danach gehören alle Leistungen des Erw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.48 Grund und Boden

Riepolt, Aufteilung eines Gesamtkaufpreises bei Immobilienerwerb – Anmerkungen zum BFH-Urteil v. 7.10.2025 – IX R 26/24, StuB 2/2026, S. 47; Lüdenbach, Bilanzierung eines Erbbaurechts inklusive Erschließungsbeiträgen, PiR 5/2025, S. 161; Jüttner, Planen, bauen, bewerten und bilanzieren – Abgrenzung von Grundvermögen und Betriebsvorrichtungen, b+b 10/2024, S. 32; Antonakopoulo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.99 Steuern in der Rechnungslegung

Hübner/Letzner, Neuerungen im Bereich der Einbringungstatbestände – Teil 2 — Kritische Würdigung ausgewählter durch das JStG 2024 erfolgter Änderungen, Ubg 7/2025, S. 380; Bolik/Höhl/Waller, Zinsen hoch, Schranke runter – Eine kritische Würdigung des BMF-Schreibens zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG), NWB 24/2025, S. 1642; Hübner/Letzner, Neuerungen im Bereich der Einbri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.70 Konzernabschluss nach HGB

Pelster, Einfluss des Formwechsels einer Personenhandelsgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft auf die Befreiungsmöglichkeit nach § 293 HGB von der Konzernrechnungslegungspflich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Baugewerbe / 2 Steuerbefreiungen im Baugewerbe

Bauleistungen unterliegen i. d. R. keiner Steuerbefreiung. Nur in den Fällen, in denen der Unternehmer als Bauträger auftritt[1] und er dem Leistungsempfänger Verfügungsmacht an einem Grundstück verschafft, kann sich eine Steuerbefreiung für die gesamte Leistung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG ergeben, da die Übertragung des Grundstücks unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.14 Mittelbare Grundstücksschenkung und Grunderwerbsteuer

Ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang liegt nur zwischen dem Bedachten und dem Veräußerer des Grundstücks vor, nicht aber zwischen dem Schenker und dem Beschenkten.[1] Fraglich ist, welche grunderwerbsteuerlichen Folgen die Rückabwicklung einer mittelbaren Grundstückschenkung hat. Nach dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz gilt Folgendes. Wird eine mittelbare Grundstücksschenkung rü...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.15 Erwerbsnebenkosten bei der mittelbaren Grundstücksschenkung

Hat der Beschenkte allgemeine Erwerbsnebenkosten aufzubringen (hier handelt es sich um Kosten der Rechtsänderung: z. B. die Kosten für die Umschreibung im Grundbuch, den Notar oder das Handelsregister[1]) so sieht deren Behandlung bei einer mittelbaren Grundstücksschenkung wie folgt aus. Die Erwerbsnebenkosten können bei der mittelbaren Grundstücksschenkung in voller Höhe abg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 2.3 Schenkung unter Nutzungs- und Duldungsauflage

Die Nutzungs- oder Duldungsauflage konnte zur Berechnung der schenkungsteuerlichen Bemessungsgrundlage schon bisher abgezogen werden.[1] Daran ändert sich auch nichts durch die neuen Erbschaftsteuerrichtlinien 2019 und auch nichts durch die geänderte BFH-Rspr. v. 5.7.2018.[2] Hinweis Auswirkung bei der Grundstücksbewertung Dies gilt aber nur, soweit § 10 Abs. 6 Satz 6 ErbStG d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 6 Erwerbsnebenkosten

Entstehen bei der Schenkung Erwerbsnebenkosten, so sieht deren Behandlung wie nachfolgend beschrieben aus.[1] Unter die Erwerbsnebenkosten fallen z. B. die Kosten für die Umschreibung im Grundbuch, den Notar oder das Handelsregister. Zu diesen Kosten zählen aber nicht die im Vorfeld einer Schenkung anfallenden Steuerberatungskosten. Gleiches gilt auch für Rechtsanwaltskosten...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.2.5 Sonstige steuerliche Auswirkungen

Durch die Begründung und Beendigung der Gütergemeinschaft können auch noch andere Steuerarten berührt sein. Dies gilt es ebenfalls zu beachten. a) Einkommensteuer[1] Es können sich steuerpflichtige Gewinnrealisierungen ergeben. Dies gilt sowohl, wenn sich im Gesamtgut Privatvermögen befindet wie auch Betriebsvermögen. b) Grunderwerbsteuer Grundsätzlich liegt ein grunderwerbsteue...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.1 § 1 GrEStG (Erwerbsvorgänge)

• 2021 Der Gesellschaft gehörende Grundstücke bei Gesellschafterwechseln / § 1 Abs. 2a GrEStG / § 1 Abs. 3 GrEStG / § 1 Abs. 3a GrEStG Grundstücke gehören einer Gesellschaft bei Gesellschafterwechseln i.S.v. § 1 Abs. 2a, 3 oder 3a GrEStG, wenn der Gesellschaft im Zeitpunkt des tatsächlichen Entstehens der Steuerschuld das jeweilige Grundstück aufgrund eines unter § 1 Abs. 1, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.2 1.2Ausgewertete Beiträge 2025

Hübner/Letzner, Erneute Änderung der einfachen Grundbesitzkürzung – Erfüllt sie nunmehr ihren Zweck?, Ubg 2025, 208; Becker/von Hugo, Derivative Neutralitätspflicht gemeinnütziger Körperschaften – Reichweite und Grenzen politischer Betätigungen steuerbegünstigter Organisationen, DStR 2025, 2760; Uphues/Wessels, Treuhandmodell in Bezug auf Betriebsvorrichtungen bei erweiterter...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.6 § 16 GrEStG (Nichtfestsetzung der Steuer, Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung)

• 2022 Auswirkungen der Rückabwicklung nach § 16 GrEStG auf die Zuordnung von Grundstücken im Rahmen von § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG / § 16 GrEStG Es stellt sich die Frage, ob sich die Rückabwicklung nach § 16 GrEStG auch auf die Zuordnung von Grundstücken im Rahmen von § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG auswirkt mit der Folge, dass in der Zwischenzeit erfolgte Übertragungen von Anteile...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.2 § 5 GrEStG (Übergang auf eine Gesamthand)

• 2021 Steuerbefreiungen nach §§ 5 und 6 GrEStG / Option zur KSt nach § 1a KStG / Modernisierung des Personengesellschaftsrechts / § 5 GrEStG / § 6 GrEStG Vor dem Hintergrund der Neuregelung in § 1a KStG wurden die Steuerbefreiungen nach §§ 5 und 6 GrEStG eingeschränkt. Die Ausübung der Option innerhalb der Nachbehaltensfrist nach § 5 Abs. 3 GrEStG führt zur rückwirkenden Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.5 § 8 GrEStG (Grundsatz)

• 2021 Vorgefasster Plan zur Bebauung eines Grundstücks / § 8 Abs. 2 Satz 2 GrEStG Nach dem Urteil des BFH v. 16.9.2020, II R 12/18 ist Voraussetzung für die Anwendung von § 8 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 GrEStG die kausale Verknüpfung der Änderung des Gesellschafterbestands mit dem Plan zur Bebauung. Es muss ein vorgefasster Plan vorhanden sein, mit dem sich die Gesellschaft über den ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.8 § 23 GrEStG (Anwendungsbereich)

• 2021 Reform der GrESt (Share Deals) / Übergangsregelungen / Erlasse v. 29.6.2021, BStBl I 2021, 1006 / § 23 GrEStG Bei § 1 Abs. 2b GrEStG sind alle mit Ablauf des 30.6.2021 beteiligten Gesellschafter als Altgesellschafter anzusehen. Gelten dürfte dies sowohl für unmittelbar als auch mittelbar beteiligte Gesellschafter. Die Börsenklausel nach § 1 Abs. 2c GrEStG gilt für alle...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.3 Ausgewertete Beiträge 2024

Broemel/Gescher, Keine Verlängerung der grunderwerbsteuerlichen Nachbehaltensfrist in § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG für Grundstücksübertragungen vor dem 1.7.2021 – Zum Beschluss FG Düsseldorf v. 9.9.2024 – 11 V 1325/24 A (GE), DStR 2024, 2801. Beyer, Neue Mitwirkungspflicht nach Außenprüfungen gem. § 153 Abs. 4 AO n.F. – Praxishinweise zur Anwendung der neuen Regelung, NWB 2024, 16...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.34 § 21 EStG (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)

• 2021 Kaufpreisaufteilung / BMF-Arbeitshilfe / § 21 EStG Vor dem Hintergrund der AfA sollte beim Kauf eines bebauten Grundstücks eine Vereinbarung über die Kaufpreisaufteilung erfolgen. Vorzunehmen ist diese im Notarvertrag. Dieser ist grundsätzlich zu folgen, sofern sie nicht zum Schein erfolgte, keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt und plausibel ist. In diesem Zusammenha...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.4 § 6a GrEStG (Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern)

• 2021 Konzernklausel / Gleich lautende Erlasse v. 22.9.2020, BStBl I 2020, 960 / § 6a GrEStG In den gleich lautenden Erlassen v. 22.9.2020, BStBl I 2020, 960 übernimmt die FinVerw grundsätzlich die vom BFH in seinen Urteilen v. 21.8. bzw. 22.8.2019, II R 15/19, II R 16/19, II R 17/19, II R 18/19, II R 19/19, II R 20/19 und II R 21/19 entwickelten Grundsätze. Der Wegfall des ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Signing-Closing-Theorie in der Grunderwerbsteuer (GmbHStB 2026, Heft 4, S. 121)

Im Jahr 2025 ergangene AdV-Beschlüsse des BFH RA (SyndikusRA) Sebastian C. Schütz[*]/ Dipl.- Finw. (FH) Christian Jasch, LL.M Die sog. Signing-Closing-Theorie in der Grunderwerbsteuer beschäftigt die Rechtsanwender bereits seit einigen Jahren. Der Beitrag soll einen Überblick über die im Jahr 2025 ergangenen AdV-Beschlüsse des BFH zu Verfahren betreffend die Signing-Closing-T...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Signing-Closing-Theorie in ... / [Ohne Titel]

RA (SyndikusRA) Sebastian C. Schütz[*]/ Dipl.- Finw. (FH) Christian Jasch, LL.M Die sog. Signing-Closing-Theorie in der Grunderwerbsteuer beschäftigt die Rechtsanwender bereits seit einigen Jahren. Der Beitrag soll einen Überblick über die im Jahr 2025 ergangenen AdV-Beschlüsse des BFH zu Verfahren betreffend die Signing-Closing-Theorie geben und eine Einordnung von Signing u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Signing-Closing-Theorie in ... / II. Allgemeines zur Signing-Closing-Theorie

Die Diskussion betreffend die Signing-Closing-Theorie beschäftigt sich mit der Fragestellung, ob bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen in bestimmten Konstellationen sowohl beim Signing als auch beim Closing jeweils Grunderwerbsteuer (GrESt) entstehen kann. 1. Die einzelnen gesetzlichen Tatbestände So knüpfen § 1 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 3 sowie Nr. 3a GrEStG für die Steuerbark...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Signing-Closing-Theorie in ... / a) Rechtslage vor Einführung des § 16 Abs. 4a GrEStG – isolierte Betrachtung des Einleitungssatzes zu § 1 Abs. 3 GrEStG

aa) Auslegung nach dem Wortlaut Der Signing-Closing-Theorie liegt die Annahme zugrunde, dass der Einleitungssatz zu § 1 Abs. 3 GrEStG die Anwendung von § 1 Abs. 3 Nr. 1 bzw. Nr. 3 GrEStG jedenfalls dann nicht ausschließen würde, wenn das Closing in zeitlicher Hinsicht nicht parallel erfolgt, da ein steuerbarer Vorgang i.S.d. § 1 Abs. 2a bzw. Abs. 2b GrEStG im Zeitpunkt des Si...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Signing-Closing-Theorie in ... / IV. Signing und Closing im Lichte des § 1 Abs. 3 und § 16 Abs. 4a GrEStG

1. Auswahl der anzufechtenden Steuerfestsetzung Wie dem ablehnenden Beschluss vom 16.9.2025 zu entnehmen ist, bestehen für Fälle des zeitlichen Auseinanderfallens von Signing und Closing keine ernstlichen rechtlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Festsetzung für das Closing nach § 1 Abs. 2a bzw. Abs. 2b GrEStG, da die Festsetzung für das Closing nach dem Willen des Gesetz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Signing-Closing-Theorie in ... / aa) Auslegung nach dem Wortlaut

Der Signing-Closing-Theorie liegt die Annahme zugrunde, dass der Einleitungssatz zu § 1 Abs. 3 GrEStG die Anwendung von § 1 Abs. 3 Nr. 1 bzw. Nr. 3 GrEStG jedenfalls dann nicht ausschließen würde, wenn das Closing in zeitlicher Hinsicht nicht parallel erfolgt, da ein steuerbarer Vorgang i.S.d. § 1 Abs. 2a bzw. Abs. 2b GrEStG im Zeitpunkt des Signings noch nicht gegeben wäre....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Signing-Closing-Theorie in ... / VI. Regierungsentwurf zum GrEStG

Für Übergangs- und zukünftige Fälle könnte der Regierungsentwurf zum GrEStG Abhilfe schaffen.[46] Dieser widmet sich in § 1 Abs. 3b GrEStG-E vor allem der materiellen Neuordnung der Besteuerungspriorität, während die bisherigen verfahrensrechtlichen Korrekturvorschriften des § 16 Abs. 4a und Abs. 5 S. 2 GrEStG gestrichen werden sollen. Für Übergangsfälle sieht der RegE mit §...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Signing-Closing-Theorie in ... / 2. Finanzverwaltung zur gesetzlichen Beschränkung des § 1 Abs. 3 Halbs. 1 GrEStG

Einschränkung nur, wenn Signing und Closing in zeitlicher Hinsicht parallel verlaufen: Nach der vornehmlich von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung soll diese Einschränkung jedoch für § 1 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 3 GrEStG nur dann gelten, wenn der unter diese Vorschriften fallende Vorgang in demselben Zeitpunkt auch der Besteuerung nach Abs. 2a oder Abs. 2b unterliegt – ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Signing-Closing-Theorie in ... / 1. Auswahl der anzufechtenden Steuerfestsetzung

Wie dem ablehnenden Beschluss vom 16.9.2025 zu entnehmen ist, bestehen für Fälle des zeitlichen Auseinanderfallens von Signing und Closing keine ernstlichen rechtlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Festsetzung für das Closing nach § 1 Abs. 2a bzw. Abs. 2b GrEStG, da die Festsetzung für das Closing nach dem Willen des Gesetzgebers die Vorrangige ist.[15] Die Rechtmäßigkei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Signing-Closing-Theorie in ... / bb) Auslegung nach dem Sinn und Zweck sowie der Entstehungsgeschichte

Will man die Vorschrift nach ihrem Sinn und Zweck auslegen, so ist zu beachten, dass die Worte "soweit eine Besteuerung nach Abs. 2a nicht in Betracht kommt" mit dem JStG 1997 in den § 1 Abs. 3 GrEStG eingefügt wurden.[21] Die parallele Einfügung i.R.d. Schaffung des § 1 Abs. 2a GrEStG ist Teil der Entstehungsgeschichte der Norm und kann Aufschluss über den insoweit verfolgt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Signing-Closing-Theorie in ... / dd) Zwischenfazit

Der Einleitungssatz des § 1 Abs. 3 GrEStG war somit – vor den Änderungen durch das JStG 2022 – dahingehend auszulegen, dass auch ein noch zu erwartendes, dem Signing in zeitlicher Hinsicht nachfolgendes Closing, welches als steuerbarer Vorgang i.S.d. § 1 Abs. 2a oder 2b GrEStG qualifiziert, die Anwendung der Tatbestände des § 1 Abs. 3 GrEStG für das Signing ausschließt.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Signing-Closing-Theorie in ... / VII. Fazit

Die einschränkende Auslegung des Einleitungssatzes zu § 1 Abs. 3 GrEStG i.R.d. Signing-Closing-Theorie kann mit Blick auf Wortlaut, Telos und innere Systematik des § 1 GrEStG nicht überzeugen. Auch die Einführung des § 16 Abs. 4a GrEStG, durch welchen eine für Fälle des zeitlichen Auseinanderfallens von Signing und Closing vermeintlich bestehende Regelungslücke geschlossen w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Signing-Closing-Theorie in ... / I. Einleitung

Der II. Senat des BFH hat im Jahr 2025 in gleich drei Verfahren, welche die sog. Signing-Closing-Theorie betreffen, über die Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung (AdV) entschieden: BFH v. 9.7.2025 – II B 13/25 (AdV)[1], BFH v. 16.9.2025 – II B 23/25 (AdV)[2], BFH v. 27.10.2025 – II B 47/25 (AdV)[3], Mit den Beschlüssen, aber auch anlässlich des jüngsten Regierungsentwurfs, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Signing-Closing-Theorie in ... / 3. Rechtsfolgen dieser Auffassung

Folgt man dieser Auffassung, so hat die zeitliche Belegenheit von Signing und Closing erhebliche Auswirkungen auf die GrESt-rechtliche Einordnung der Übertragung von Anteilen an grundbesitzenden Gesellschaften: Fallen beide Ereignisse zusammen, so ist die alleinige Besteuerung infolge der Verwirklichung eines Tatbestands nach § 1 Abs. 2a bzw. Abs. 2b GrEStG aufgrund der einsc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Signing-Closing-Theorie in ... / 1. Die einzelnen gesetzlichen Tatbestände

So knüpfen § 1 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 3 sowie Nr. 3a GrEStG für die Steuerbarkeit an das Rechtsgeschäft an, welches auf die Übertragung von nach diesen Vorschriften qualifizierenden Anteilen an einer grundbesitzenden Gesellschaft gerichtet ist, während die Steuerbarkeit durch § 1 Abs. 2a und Abs. 2b GrEStG an den dinglichen Vollzug der Übertragung einer nach diesen Vorschriften ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Signing-Closing-Theorie in ... / 2. Konkurrenzverhältnis zwischen § 1 Abs. 3 Halbs. 1 GrEStG und § 16 Abs. 4a, 5 GrEStG

Es liegt in der Natur der Sache, dass der BFH i.R.d. AdV-Beschlüsse keine abschließende Entscheidung darüber getroffen hat, ob § 1 Abs. 3 Halbs. 1 GrEStG einen Vorrang von § 1 Abs. 2a bzw. 2b GrEStG auch in Fällen des zeitlichen Auseinanderfallens von Signing und Closing begründet, oder ob eine doppelte Festsetzung in derartigen Fällen allein durch die Anwendung von § 16 Abs. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Signing-Closing-Theorie in ... / b) Einführung von § 16 Abs. 4a und Abs. 5 S. 2 GrEStG durch das JStG 2022

Wie zuvor ausgeführt, ergibt sich aus der Begründung zum JStG 2022, dass die Einführung des § 16 Abs. 4a GrEStG dazu dienen sollte, einer doppelten Belastung mit GrESt im Zeitpunkt des Signings und Closings entgegenzutreten.[31] Das FG Baden-Württemberg folgert hieraus, der neuere Gesetzgeber habe i.R.d. JStG 2022 jedenfalls für die Zukunft klargestellt, dass bei einem zeitli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Signing-Closing-Theorie in ... / cc) Auslegung nach der inneren Systematik des § 1 GrEStG

Auch die innere Systematik des § 1 GrEStG spricht gegen das Vorliegen gleich zweier steuerbarer Vorgänge in Form von Signing und Closing. Diese Systematik berücksichtigt, dass es zwar zahlreichen der GrESt unterliegenden Tatbeständen immanent ist, dass diese sich aus mehreren Teilakten – wie dem Verpflichtungsgeschäft, der Auflassung und schließlich der Übertragung des Eigen...mehr