Die Grunderwerbsteuer ist Teil der Anschaffungskosten des Grund und Bodens oder des bebauten Grundstücks. In letzterem Fall entfällt sie teilweise auf das Gebäude. Dasselbe gilt für Säumniszuschläge zur Grunderwerbsteuer.[1] Dagegen sind die betreffenden Aussetzungszinsen Werbungskosten.[2] Zinsen zur Finanzierung der Grunderwerbsteuer sind Werbungskosten.[3]

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