Rz. 275

Die Anschaffungskosten ergeben sich aus:

Kaufpreis (Anschaffungspreis)

+ Anschaffungsnebenkosten (ANK)

– Anschaffungspreisminderungen

= Anschaffungskosten (AK)

 

Rz. 276

Anschaffungsnebenkosten sind Kosten, die neben dem Kaufpreis anfallen, z.B.

bei Grundstücken:

Maklerprovisionen netto
Vermessungsgebühren netto
Notar- und Rechtsanwaltsgebühren netto
Grundbuchgebühren
Grunderwerbsteuer (§ 11 GrEStG)
 

Rz. 277

Bei anderen Vermögensgegenständen:

Eingangsprovisionen netto
Eingangsfrachten netto
Anfuhr- und Abladekosten netto
Transportversicherungen
Montagekosten netto
 

Rz. 278

Preisminderungen für die Anschaffungskosten sind:

Rabatte netto
Skonti netto
Boni netto
Preisnachlässe netto
 

Rz. 279

 

Hinweis

Geldbeschaffungskosten wie Zinsen, Damnum, Wechseldiskont, die bei der Finanzierung anfallen, sowie anrechenbare Vorsteuer fallen nicht unter die Anschaffungskosten.

 

Beispiel

Unternehmer A erwirbt 2016 ein Wirtschaftsgut des beweglichen Anlagevermögens.

Der Verkäufer V erteilt Rechnung wie folgt:

 
Wirtschaftsgut netto 100.000 EUR
+ 19 % Umsatzsteuer 19.000 EUR
Rechnungsbetrag 119.000 EUR

A zahlt diese unter Abzug von 2 % Skonto.

Für Transportkosten erhält er von F folgende Rechnung:

 
Transportkosten netto 10.000 EUR
+ 19 % Umsatzsteuer 1.900 EUR
Rechnungsbetrag 11.900 EUR

Lösung

Die Anschaffungskosten ermitteln sich wie folgt:

 
Kaufpreis netto 100.000 EUR
+ Anschaffungsnebenkosten 10.000 EUR
– Anschaffungspreisminderung netto (2 % von 100.000 EUR) – 2.000 EUR
Anschaffungskosten 108.000 EUR
 

Rz. 280

Die Bewertung für selbst hergestellte Wirtschaftsgüter richtet sich nach den Herstellungskosten. Es handelt sich hierbei um Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens, d.h. regelmäßig um Erzeugnisse. Allerdings können auch Gebäude selbst hergestellte Wirtschaftsgüter sein.

 

Rz. 281

▪ Herstellungskosten

Herstellungskosten sind Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Sachgütern und die Inanspruchnahme von Diensten die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für eine über den ursprünglichen Zustand hinaus gehende wesentliche Verbesserung entstehen (§ 255 Abs. 2 HGB).

Zu den Herstellungskosten gehören handelsrechtlich mindestens nach § 255 Abs. 2 S. 2 HGB die

Materialeinzelkosten

+ Fertigungseinzelkosten

+ Sondereinzelkosten der Fertigung

= Wertuntergrenze der Herstellungskosten (HK)

Steuerrechtlich sind die Materialeinzelkosten, die Fertigungseinzelkosten, die Sondereinzelkosten der Fertigung sowie die Materialgemeinkosten und die Fertigungsgemeinkosten in die zu aktivierenden Herstellungskosten einzubeziehen (R 6.3 EStR 2012).

Zu den Materialgemeinkosten und den Fertigungsgemeinkosten gehören nach R 6.3 Abs. 2 EStR 2012 z.B. Aufwendungen für folgende Kostenstellen:

Lagerhaltung, Transport und Prüfung des Fertigungsmaterials
Vorbereitung und Kontrolle der Fertigung
Werkzeuglager
Betriebsleitung, Raumkosten, Sachversicherungen
Unfallstationen und Unfallverhütungseinrichtungen der Fertigungsstätten
Lohnbüro, soweit in ihm die Löhne und Gehälter der in der Fertigung tätigen Arbeitnehmer abgerechnet werden
 

Rz. 282

 

Hinweis

In die Herstellungskosten können allgemeine Verwaltungskosten wie z.B. Aufwendungen für die Geschäftsleitung oder das Rechnungswesen seit BilMoG eingerechnet werden. Ferner dürfen nicht mit einbezogen werden die Vertriebskosten (§ 255 Abs. 2 S. 6 HGB). Zu den Herstellungskosten können die Zinsen für Fremdkapital gehören.

Die Ermittlung erfolgt über den Betriebsabrechnungsbogen (BAB).

Die Dokumentation dieser Ermittlung durch BAB ist wegen der Erfolgswirksamkeit der Ermittlung der AHK über die Abschreibungen und Wertberichtigungen Gegenstand des unterhaltsrechtlichen Auskunfts- und Beleganspruchs.

 

Rz. 283

Herstellungskostenuntergrenze seit BilMoG und R 6.3 Abs. 1 EStÄR 2012[148]

 
  HBG a.F. HGB n.F. R 6.3 EStR 2008 R 6.3 EStR 2012
Kosten der Forschung und Vertriebskosten Verbot Verbot Verbot Verbot
Fremdkapitalzinsen Wahlrecht Wahlrecht Wahlrecht Wahlrecht
Aufwendungen für soziale Einrichtungen und betriebliche Altersversorgung Wahlrecht Wahlrecht Wahlrecht Gebot
Allgemeine Verwaltungskosten Wahlrecht Wahlrecht Wahlrecht Gebot
Abschreibungen Wahlrecht Gebot Gebot Gebot
Fertigungs- und Materialgemeinkosten Wahlrecht Gebot Gebot Gebot
Sondereinzelkosten d Fertigung, Fertigungseinzelkosten und Materialkosten Gebot Gebot Gebot Gebot

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